Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Freitag Krebs (Bayern) bei W.
Confusion mit den visiten
und revisiten beym bischoffen zu Herzogenbusch [...]. Dazu Bericht
Landsbergs: Auf Erkundigung beim Domdechant von Verden wegen Unter-
lassung der Notifikation wurde ihm versichert, es sei zweimal an W ge-
schickt worden, dieser aber sei nicht anzutreffen gewesen. Bergaigne ließ
Landsberg darauf zu sich kommen und erklärte, er habe die Entschuldi-
gung und Notifikation durch den Domdechanten verrichten lassen wollen,
stehe aber wegen der Titulatur an, denn nachdem er W bei der privaten
Zusammenkunft neulich als Reichsfürsten Illustrissimam Celsitudinem
tituliert habe, hätten die anderen spanischen Gesandten darauf verwie-
sen, daß nach ihrer Instruktion ein Unterschied zwischen Ksl., Königlichen
und Kurfürstlichen zu machen sei; er glaube, daß die Schwierigkeit sich bei
Gebrauch des Deutschen umgehen lasse. Als Landsberg ahndete, daß Bran-
denburg vor Köln und Bayern vorgelassen worden sei, bezog Bergaigne
sich darauf, daß nach seiner Information die Visiten in der Reihenfolge der
Anmeldungen stattfinden sollten; so habe er sich auch bei Contarini vor
den Ksl. zur Revisite angemeldet, was diese akzeptierten, da Contarini vor-
her den Besuch gemacht habe; allerdings habe er doch Bedenken, Contarini
vor den Ksl. zu besuchen.
Schreiben an den Domdechanten im Namen Landsbergs: Wenn schon Con-
tarini vor den Kurfürstlichen besucht wird, bestehen weniger Bedenken,
wenn er auch den Ksl. vorgezogen wird. Der Domdechant antwortet, er
werde selbst zu W kommen.
Fortsetzung des Gespräches mit Krebs: Wie man klarlich abzunehmen, daß
die Spanische die churfürstlichen den Venetianischen understehen nachzu-
sezen, sondern auch chur- [und] fursten des reichs und dero abgesandten
den titul und praedicat zu disputiren, indeme der bericht eben iezt einge-
langt, daß der herr bischoff den Kayserlichen die revisita heut, und gleich
drauff dem Venetianischen gegeben, und dan daß nit allein contra ordinem
von den churfürstlichen Brandenburg die visita angenommen, sondern auch
gegen brauch die revisita, ehe alle die visita abgelegt, beym Veneto und
andern angefangen. Und der vorschlag geschehen, daß man ex parte Chur-
collen und Churbayern sich sobald wegen der visita nicht angeben, sondern
noch eine drey oder vier wochen, und biß etwa underdeßen dem conte
Pinneranda die resolution von hoff zukommen, abwartten möchte. Was
den titulum anlangete, kondte man gar nit sehen, mit was raison demjeni-
gen fursten oder stand des reichs sein angebuhrender titulus, der ihme sonst
ye und alle weg, auch von Ihrer Maiestät selbst gegeben umb deswillen daß
er sich bey diesen friedenstractaten mit ein oder ander commission dem ge-
meinen wesen zum besten beladen laßen, gewaigert oder benommen sein
solte; weyln den sachen aber durch der Teutschen sprach gebrauchung in so
weit fir dismall abgeholffen, so hetts dabey sein bewenden. Daß schließlich
verglichen sein solte, die visiten und revisiten absque ordine promiscue zu
thun, davon wiße man ex parte der curfirsten nit, seye auch bißherzu
anderst observirt und habe dises der herr graff von Naßaw newlich selbst,
wie der graff von Wittgenstein von ihme, alß wan er sichs nicht misfallen
laßen, außgeben, expreßlich contradicirt und wiedersprochen. Mitteilung
eines Mainzer Schreibens mit Konzept des Lengericher Gutachtens an den
Kaiser .
Kreditive der Gesandten von Weimar und Anhalt
Anlage 121–122: (Kreditiv des sachsen-weimarischen Gesandten): fehlt; Kreditiv der
Herzöge August, Ludwig, Johann Casimir und Friedrich von Anhalt auf Milagius 1645
VI 20/30. – Dr. Georg Achaz Heher (1601–1667), Gesandter von Sachsen-Weimar,
Gotha und Eisenach; Dr. Martin Milagius (1598 –1657), Kanzler; beide in Münster
seit 1645 VII 17.
.
Anfrage bei Nassau: Bergaignes Behauptung über die Reihenfolge der
Besuche. Nassau hat von einigem vergleich oder abredung nit gehört,
nur daß er bißher gesehen, der sich zum ersten anmeld oder die visita
geben, daß selbiger auch zum ersten mit der revisita zugelaßen, gleiches dan
also I. H. G. mit den Franzosen observirt hetten. Die Ksl. haben Bergaigne
besucht, als er sich noch inkognito hielt, doch wurde es von ihm als Formal-
visite gewertet. Als er anfragte, ob er Contarini zuerst die Revisite geben
könne, haben sie widersprochen.
und revisiten beym bischoffen zu Herzogenbusch [...]. Dazu Bericht
Landsbergs: Auf Erkundigung beim Domdechant von Verden wegen Unter-
lassung der Notifikation wurde ihm versichert, es sei zweimal an W ge-
schickt worden, dieser aber sei nicht anzutreffen gewesen. Bergaigne ließ
Landsberg darauf zu sich kommen und erklärte, er habe die Entschuldi-
gung und Notifikation durch den Domdechanten verrichten lassen wollen,
stehe aber wegen der Titulatur an, denn nachdem er W bei der privaten
Zusammenkunft neulich als Reichsfürsten Illustrissimam Celsitudinem
tituliert habe, hätten die anderen spanischen Gesandten darauf verwie-
sen, daß nach ihrer Instruktion ein Unterschied zwischen Ksl., Königlichen
und Kurfürstlichen zu machen sei; er glaube, daß die Schwierigkeit sich bei
Gebrauch des Deutschen umgehen lasse. Als Landsberg ahndete, daß Bran-
denburg vor Köln und Bayern vorgelassen worden sei, bezog Bergaigne
sich darauf, daß nach seiner Information die Visiten in der Reihenfolge der
Anmeldungen stattfinden sollten; so habe er sich auch bei Contarini vor
den Ksl. zur Revisite angemeldet, was diese akzeptierten, da Contarini vor-
her den Besuch gemacht habe; allerdings habe er doch Bedenken, Contarini
vor den Ksl. zu besuchen.
Schreiben an den Domdechanten im Namen Landsbergs: Wenn schon Con-
tarini vor den Kurfürstlichen besucht wird, bestehen weniger Bedenken,
wenn er auch den Ksl. vorgezogen wird. Der Domdechant antwortet, er
werde selbst zu W kommen.
Fortsetzung des Gespräches mit Krebs: Wie man klarlich abzunehmen, daß
die Spanische die churfürstlichen den Venetianischen understehen nachzu-
sezen, sondern auch chur- [und] fursten des reichs und dero abgesandten
den titul und praedicat zu disputiren, indeme der bericht eben iezt einge-
langt, daß der herr bischoff den Kayserlichen die revisita heut, und gleich
drauff dem Venetianischen gegeben, und dan daß nit allein contra ordinem
von den churfürstlichen Brandenburg die visita angenommen, sondern auch
gegen brauch die revisita, ehe alle die visita abgelegt, beym Veneto und
andern angefangen. Und der vorschlag geschehen, daß man ex parte Chur-
collen und Churbayern sich sobald wegen der visita nicht angeben, sondern
noch eine drey oder vier wochen, und biß etwa underdeßen dem conte
Pinneranda die resolution von hoff zukommen, abwartten möchte. Was
den titulum anlangete, kondte man gar nit sehen, mit was raison demjeni-
gen fursten oder stand des reichs sein angebuhrender titulus, der ihme sonst
ye und alle weg, auch von Ihrer Maiestät selbst gegeben umb deswillen daß
er sich bey diesen friedenstractaten mit ein oder ander commission dem ge-
meinen wesen zum besten beladen laßen, gewaigert oder benommen sein
solte; weyln den sachen aber durch der Teutschen sprach gebrauchung in so
weit fir dismall abgeholffen, so hetts dabey sein bewenden. Daß schließlich
verglichen sein solte, die visiten und revisiten absque ordine promiscue zu
thun, davon wiße man ex parte der curfirsten nit, seye auch bißherzu
anderst observirt und habe dises der herr graff von Naßaw newlich selbst,
wie der graff von Wittgenstein von ihme, alß wan er sichs nicht misfallen
laßen, außgeben, expreßlich contradicirt und wiedersprochen. Mitteilung
eines Mainzer Schreibens mit Konzept des Lengericher Gutachtens an den
Kaiser .
Kreditive der Gesandten von Weimar und Anhalt
Anlage 121–122: (Kreditiv des sachsen-weimarischen Gesandten): fehlt; Kreditiv der
Herzöge August, Ludwig, Johann Casimir und Friedrich von Anhalt auf Milagius 1645
VI 20/30. – Dr. Georg Achaz Heher (1601–1667), Gesandter von Sachsen-Weimar,
Gotha und Eisenach; Dr. Martin Milagius (1598 –1657), Kanzler; beide in Münster
seit 1645 VII 17.
Anfrage bei Nassau: Bergaignes Behauptung über die Reihenfolge der
Besuche. Nassau hat von einigem vergleich oder abredung nit gehört,
nur daß er bißher gesehen, der sich zum ersten anmeld oder die visita
geben, daß selbiger auch zum ersten mit der revisita zugelaßen, gleiches dan
also I. H. G. mit den Franzosen observirt hetten. Die Ksl. haben Bergaigne
besucht, als er sich noch inkognito hielt, doch wurde es von ihm als Formal-
visite gewertet. Als er anfragte, ob er Contarini zuerst die Revisite geben
könne, haben sie widersprochen.