Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Dienstag Guardian der Observanten
Wohl P. Leonhard Helm OFM (gest. 1664), Beichtvater Bergaignes (vgl. APW [III A 1,1 S. 221 Anm. 1] ).
bei W: Übergabe
einer Mitteilung des Bischofs von Herzogenbusch bezüglich seiner Ankunft
in Lüdinghausen . Der Bischof hat inkognito einziehen wollen, doch halten
andere Gesandte das als unvereinbar mit der Reputation Spaniens. W:
Ein öffentlicher Einzug widerspricht der dem Kurfürsten von Köln gegebe-
nen Zusage [...] und wurde es nun solchen falß under den churfurstlichen
und Venetianischen gesandten große difficulteten und disgusto abgeben,
sonderlich wan die sachen dergestalt eylendts fur die hand genommen, und
keine zeit zur concertation, oder auf ein remedium zu gedencken, gegeben
wurde. Und möchte gar gut sein, wan er nit allein bemelten bischoffen,
sondern auch aniezo alßpald dem Savedra von deme, was I. H. G. mit ihme
dißhalber geredet, andeuttung gethan, und benebens vermeldt hette, daß
die churfürstlichen gesandten anderst nit dafur hielten, alß daß die anhero-
kombst all incognito und ohne vorgehende notification geschehen solt,
gestalt auch bey I. H. G. sowol alß der herren Churbayer- und Branden-
burgischen hereinbegebung keine intimatio vorgangen, allein zu dem end,
daß die Spanier soviel die unwissenheit sich endschuldigen konnen, warauß
dan schier erfolgt, und es ahn dem gewesen, daß derentwegen die Franzo-
sische den Churbayerischen nit endgegenschicken wollen, dahero hinwieder
billich were, daß endweder die ankunfft in der stille, und absque notifica-
tiones geschehe, oder aber doch solang verschoben pliebe, biß man sich eines
gewissen temperamenti verglichen [...] .
Konferenz der Deputierten der westfälischen Stifter mit W. Das Ergebnis
soll Kurköln und Geleen zugestellt werden.
W bei Servien. Baldige Herausgabe der Propositionen. Was die Schwe-
dische proposition anlangete, da forchteten I. H. G. wol, selbige werde also
bewand sein, daß man den pactum erst recht werde formiren, und viel
materi davon wegwerffen mußen. Mit den Franzoßen werden die sachen,
soviel das reich concerniren thut, leicht voreinander zu pringen sein, wan
sie allein bey denen bißherzu allezeit vorgebenen fundamentis verpleiben
wollen, da dan mit denselben der reichsstende, und sonderlich der catho-
lischen intention einstimmig ist, alß 1. daß ein Romischer Kayser die
capitulationes und reichsconstitutiones halten, 2. die chur-, fursten und
stende bey ihrer libertet und privilegien verpleiben laßen, 3. in integrum
restituirt werden, 4. die catholische religion nit undertrucken, sondern iuxta
regulas des Paßawischen vertrags und reichssatzungen eingericht, und
manutenirt, 5. mitt allen benachbarten konigen und potentaten gute corre-
spondenz, nachparschafft, traffiquen gehalten werden, und kein theyl den
andern inskunfftig offendiren oder belaidigen solle, also der fried zwischen
den Franzosen und dem reich ihrer selbstaigenen bekendnus nach, leicht zu
treffen. Worauf er, daß nicht ohne, ihre intention eben dieße zu sein,
es seye aber noch ein punctus, nemblich recompensae, außgelassen, den sie
billich zue praetendiren hetten. I. H. G.: Die recompensae werden ge-
geben, propter servitia vel bene merita, es konten aber sich die stende im
reich, sonderlich aber die catholische gar nit berühmen, daß sie solche von
den Franzosen empfangen. Worauf er alsobalden, sie weren diener des
Kaysers, hetten aber sonsten bey dem reich und den stenden ein großes
meritum eingelegt, in dem sie denselben ihre liberet, welche ganz under-
truckt werden wollen, erhalten thetten. I. H. G.: Wo die waffen
Franzosische sowol alß Schwedische sich befinden, konten sich deßen die
stende noch schlechtlich berühmen, und dahero weniger einiger obligation
zur recompens gestendig sein. Er: Churbayern seye ein verstendiger
herr, thette aber wol nichts umbsonst, der Kayser muße ihme alle unkosten
und gelaistete diensten wol bezahlen, maßen er ihn dan gar auß sein erb-
landen das ländl ob der Ens verschreiben, und nach der hand zur recom-
penz die Pfaltz geben mußen. I. H. G.: Maximam esse disparitatem
rationis, von Ihrer Mayestät seye Churbayern ersucht, und contractus
zwischen beyden vorgangen, auch die vorgeschossene gelder durch ordent-
liche rechnungen liquidirt, die wie billich erstattet werden müßen. Wir die
stende aber hingegen hetten sie die Franzoßen gar nit geruffen, weniger
etwas mit ihnen contrahirt, dahero unß mit fugen keine schuldigkeit aufge-
trungen oder mit fuegen etwaz praetendirt werden kondte. Er: Franck-
reich werdts auch umbsonst nit wollen gethan, sondern eine billichmeßige
recompenz haben, zudem so hette der Schwaebische und Frankische craiß
neben andern mit ihnen contrahirt
. I. H. G.: So hetten sie allein an die
vorgebene contrahenten die anspruch zu stellen; das reich seye dergestalt be-
wandt, daß weilen die Franzosen vermuthlich hohen [!] praetensiones wer-
den machen, ihme solches nit thunlich fallen werde, und wan man das reich
dergestalt rupffen wolte, würde es eine schlechte gestalt und ansehen
gewinnen. Er: Es pflechten die haar wieder zu wachsen. I. H. G.:
Wan die wurtzel mitgingen, schwerlich oder gar nit. Er: Es wurde dem
reich selbst zum besten kommen, mann soll nur ein exempel von Italia neh-
men, da vor diesen die Spanier, was nur zu Meyland gedacht und geschlos-
sen, den fürsten gleichsamb ex lege dictirt und anbefohlen, jetzt aber,
seitther die Franzosen Pignerola hetten, und sich die Spanier beforchten
musten, daß ein oder ander furst bey ihnen den Franzosen schutz suchen
wurd, werden die fursten von den Spaniern so gelind, und in debito
respectu tractirt und gehalten, daß was sie haben wolten, nit mehr wie vor,
alß dictatores, sondern per legationes gebuhrend gesucht und gebetten
wurde. Alß muste es auch in Teutschland geschehen, dan die Spanier
einmal nit ruhig sein kondten, sie wurden allezeit dießen Kayser zu ihren
consiliis und intentionibus ziehen, und seine authoritet mißbrauchen, imma-
ßen man solches mit dem Mantuanischen krieg gesehen, in deme die restitu-
tion eines und des andern platzes zwischen Franckreich und Spanien albe-
rait geschlossen gewest, folgendts aber sie zuewegen gepracht, daß etliche
Kayserliche volcker in Italia kommen, und gesagt, der Kayser habe gegen
Mantua andere actiones, also in nahmen deßelben contra concordata einen
newen krieg erweckt, dergleichen sie eben auch in Teutschland mit den
stenden gegen die außlendische thun konten, dahero das sicherst und beste,
daß Franckreich eine pforten in Teutschland behielte, damit die oppressi zu
denselben ihr refugium, gleich die fursten in Italia, haben kondten.
I. H. G.: Von den Italianischen sachen hetten sie eben so keine nach-
richt, daß aber sey gewiß, daß die Franzosen von der Spanier machina-
tionibus gegen das reich, und der stende dependentz sich weit mehrers ein-
bildeten, alß ahn ihm selber were. Zu dem bedorffte sichs einer pforten in
Teutschland gar nit, zumalen das Romische reich gegen Franckreich ganz
offen, und man darauß ins stifft Luttig, 2. durch Lottringen oben her,
3. im erzstifft Tryer, 4. in die Niederlanden, 5. auch in Elsaß selbst, so offt
man woll, leichtlich kommen kondte. Er: Sie hielten das rechte reich in
Teutschland dießseits des Reins zu sein, und mußen sie also einen paß uber
den Rhein haben: I. H. G.: Man werde zwar anhoren mußen, was sie
proponiren, besorgten aber, es werde nit ein jeder was er begert bekommen,
das meiste sey, wie man die religion conservir und stabilir. 2. Er Ser-
vient meldete, wie man verspuhre, werde diß ein schwerer punct sein, den
die Schweden starck urgiren thetten, dagegen sie sich biß dato sehr bemuhet,
und darumb die proposition so viel lenger verschoben werden müßen; sie
hetten den Schweden viele sachen außm kopff gered, und in specie wegen
des geistlichen vorbehalts die sachen so weit gebracht, daß sie davon zuver-
sichtlich keine mention, weder in der proposition noch bey den tractaten,
thun wurden, mit begeren, I. H. G. ihme dießen punctum was mehrers
expliciren wolten, was der geistliche vorbehalt eigentlich seye. Welches sie
gethan, und dabey die große inconvenientien, die auß der auffhebung end-
stehen wurden, mit mehreren angedeuttet. Welches er wol capirt, und ver-
meldet, daß deßhalber wol nichts nachgeben werden solt, wie sie dan
sowohl darin, alß sonsten in allen andern die religion bester gestalt manute-
niren, und dagegen directe nichts zulaßen wolten, allein hette der Kayser
mit dem Prager schluß ein großes praeiudicium gemacht, und den uncatho-
lischen so viel nachgeben, welches sie Franzosen in ewigkeit nit wurden
gethan haben. Worauff I. H. G., was die geistliche stiffter und religi-
onssachen anlangen thette, were nichts vergeben oder bewilliget, sondern
allein ad interim und zu fernerm vergleich außgestelt. Er: Eben diß
were, wovon die uncatholische anlaß und ursach nehmen wurden, weitters
zue praetendiren. 3. Fragte demnegst 3. was es mit I. H. G. stifftern fur
eine bewandtnus habe. W: Übersicht über die Osnabrücker Bischöfe,
von denen seit 1539 Franz von Waldeck zeitweise, sein zweiter Nachfolger
Bernhard von Waldeck zu Ende seiner Regierung abgefallen und dessen
Nachfolger Philipp Sigismund protestantisch gewesen sei, während das
Kapitel immer katholisch blieb. Diesem könne, auch wenn 1618 der Bischof
protestantisch war, das freie Wahlrecht nicht bestritten werden. Das habe
auch Dänemark anerkannt, indem es nach erfolgter Wahl Ws nur noch die
Koadjutorie des Prinzen Friedrich durchgesetzt habe, die jedoch als er-
zwungen nichtig sei, auch wenn der im Lübecker Frieden ausgesprochene
Verzicht wegen der damaligen Minderjährigkeit des Prinzen angefochten
würde
. Gefahr einer dänischen Machtposition mit Verden, Bremen,
Halberstadt und Minden
. Servien: Es habe dergleichen discurß auch
noch unlengst Salvius mit ihme gehabt, daß man nit zuzulaßen, daß der
konig von Dennemarck solche stifft und landen vom reich acquirire, in
betracht, daß dadurch er so potente werden kondte, daß er mit der zeit
Lubeck und Hamburg und consequenter dem reich und benachbarten große
handel machen kondt. W: Auch in Minden ist er durch das katholische
Kapitel rechtmäßig gewählt, in Verden sind seine Ansprüche durch den
Prager Frieden bestätigt worden. Worauff der Servient, sie wurden ihr
eußerist thun, und nicht nachlaßen, biß den catholischen dise stiffter resti-
tuirt. 4. Sagte der Servient, nachdem I. H. G. des Paßawer vertrags
meldung gehabt, er fercht es werde der gegentheyl beym Passauer schluß
nit halten wollen. Worauff I. H. G., sie kondten nit verstehen, daß biß
dato sowol die Franzosen alß uncatholische den Prager schluß yedßmalß so
hoch impugnirt; wan derselb solte auffgehoben werden, wie er dan nur,
soviel die religionssachen anlangete, ad interim und auf 40 iahr lang
gesetzt, muße nothwendig der Paßawer vertrag in suo vigore gelaßen, und
die consilia und tractaten darnach dirigirt werden, man wolle dan alles
uber ein hauffen stoßen, und noch mehrer uneinigkeit, confusion, und müh-
samere tractatus erwecken. Er gedacht, die uncatholische beschwerden
sich bey ihnen sowol alß den Schweden, wie sie so gar von den catholischen
im Reich undertruckt wurden. I. H. G.: Deßen hetten wir catholische
unß billicher zue beklagen. Alle Verstöße gegen den Passauer Vertrag
gehen zu Lasten der Katholiken. In den meisten katholischen Gebieten
werden die Protestanten geduldet, umgekehrt nicht. Die Calvinisten sollen
bei den Friedensverhandlungen ihre Anerkennung durchzusetzen bemüht
sein. Servien: Daß ers gar wol wüste, womit sie umbgingen, muste aber
nit sein, weilen sie vom reich vorhin nit erkend worden. I. H. G.: Desto
weniger ursach hette man den pfalzgraffen zu der dignitet und allen seinen
landen gleich wie zuvor kommen zu laßen, weiln eben er [...] sehr große
correspondenz mit den Hugenotten in Franckreich gegen den konig gehal-
ten, ja was fur confoederationes und consilia in hoc passu durch sein pfalz-
gravs mittel under den Hugenotten allda und Calvinisten im Romischen
reich gefuhrt worden. Und sey wol gewiß, wan Franckreich die Hugenot-
ten dergestalt nit domirt [...] daß er diesen krieg außer landes nit hette
tentiren dörffen, weniger fuhren konnen, welches er also wahr zu sein be-
khend. Wan auch der pfalzgraff und voriger churfurst bey seinem land
und stand geplieben, wurden sie dergestalt die Hugenotten nit bezwingen
haben konnen, also nun die catholische im reich gern werden sehen wollen,
ob sie denselben, was sie in ihrem konigreich selbst nit guttbefinden, aufzu-
tringen, ja ihnen Franzosen dadurch selbst mehrer gefahr uber den halß zu
ziehen gedencken werden. Welches alles er also beschaffen concedirt,
und dabey asseverirt, daß ahn seithen Franckreich man den Calvinisten im
geringsten nit favorisiren, noch auch, daß den Lutherischen mehrers einge-
raumbt gestatten wurden, maßen sie deßen expresse befelcht weren. 5. Und
eben dießes puncten halber stunden sie sehr ahn, mit wehme sie vertrewlich
kondten communiciren, mit den Kayserlichen zu thun, hetten sie darumb
groß bedenckens, daß selbige mit den Spaniern gar zuviel umbgingen, und
ohn dieselbe nichts thetten, hingegen die Spanische nichts alß diffidentz
zwischen ihn und ihren alliirten zu stifften sucheten, also sie benottiget,
alles mit ihren colligatis zue communiciren, und gegen andere sich nit
expectoriren dörffen. Er verhoffe nit, daß I. H. G. und Churbayerische
dergleichen correspondenz mit den Spaniern haben werden, kondten auch
dem churfursten zu Mainz, alß welcher gar zu gut Spanisch, umb desto
weniger trawen. I. H. G. Es seye niemandts, alß sie selbst hieran schul-
dig, indem sie denselben, wie auch alle andere stende beruffen, also under
so viellen nichts in secreto und der eng werde konnen gehalten, sondern
alles einem yeden communicirt werden muße. Worauf er, würden
gleichwol nit underlaßen in causis religionis die mit I. H. G. und den herren
Churbayerischen angefangene correspondenz und communicationes zu con-
tinuiren, inmaßen dan seine konigin in diesen eine sonderbare confidenz
habe. I. H. G. erwehneten, daß wenigers nit Churcölln und
Churbayern zu der königin und allen hohen ministris sonderlich in puncto
religionis eine große confidentz trugen, und were anietzo gute occasion ge-
west, alß Churbayerns confessarius nacher Pariß geschickt, daß man sich
pro bono publico in eine vertrewliche correspondentz zu solchem ende soli-
diren konnen, es were aber, wie sie berichtet, der ihme patern gegebene ab-
schied also geschwind und sine resolutione fundamentali gefallen, daß diese
gute gelegenheit zerunnen. Er. Der confessionarius seye so unhöfflich
und ohne resolution nit abgefertiget, sondern wer ihme genugsamb con-
testirtt, wie angenehm solche schickung gewesen, man habe ihn aber in
Paris nicht länger gelassen, weil Castel Rodrigo bei Oranien
den Verdacht
zu erwecken suchte, Frankreich verhandle durch ihn hinter dem Rücken
seiner Verbündeten über den Frieden im Reich. Deshalb sei alles nach
Münster gewiesen, wo die Gesandten mit W und den Bayern verhandeln
könnten. Als W erklärt, er wisse über die Resolution für Vervaux nicht
mehr als die Bayern auch Servien mitgeteilt haben werden, antwortet Servien
verwundert [...] daß er von den Churbayerischen eben deßgleichen ver-
nommen hette, dahero dan ihre commission zuruckgeplieben, sintemalen sie
von hoff auß befelcht seyen, mit niemanden von des Churbayerischen
abgeordneten zue Pariß gethanen anpringen und empfangenen andwortt
zue communiciren, alß welcher zuvor davon auß Churbayerns bestendigen
bericht wissenschaft hette. 6. Vermeldete Servient, Churbayern seye ein
alter verstendiger herr, deme er ein langes leben gonnet und wünschte, er
were aber ein mensch, wan er ableibig werden solt, würde der Kayser und
das hauß Osterreich die tutel sich undernehmen, und dahero gleichsamb ein
ding mit Osterreich werden, biß der iezige churprintz heran wachse, und
gebe diß auch in einem und andern billich nachdencken. W verweist
darauf, daß zunächst die beiden noch lebenden Brüder Maximilians für
die Vormundschaft in Frage kämem. Wobey er sich angehen laßen, als
wan er von Ihrer Durchlaucht herzog Albrechten, daß sie im leben, nicht
gewist hette. Und nahme darmit hiervon einen absprung. Und subiungirte
7., es seye viel, daß Churbayern dergestalt gegen die Franzosen mit seinem
exercitu sich feindlich bezeigte, die Franzosische armada hette sich mit fleiß
auff die lincke seithen gegen Francken gezogen, was ihm in Osnabrück von
Schweden und Hessen vorgeworfen worden ist. I. H. G.: Ob und was
die Hessen und Schweden gesagt haben mögen, stunde dahin, es seye aber
die ordinanz, welche, wie sie vernehmen der Tourraine gehabt, anderst
beschaffen gewest, indeme er recta in Bayern zu gehen, expreßlich befelcht
were; zudem hetten sich die Franzosen ins land zue Francken, welches ein
Churbayerisches quartier, gezogen, welches ebensoviel, alß wan man eine
vestung wurcklich belegerte. Und werde also Churbayern von niemandts
verstendigen oder unpaßionirten verüblet werden konnen, daß sie des ersten
streichs nit erwartten wollen. Zurückweisung der Behauptung, die französi-
schen Gefangenen würden in Bayern schlecht behandelt. 8. Servient:
Die rencontre habe sich eben zugetragen, alß sie Franzosische mit den
Schwedischen und Hessischen Churbayerns interesse wegen geredet und
gehandlet hetten, und daßelbe befurderen wollen. I. H. G.: Hette man
sich ex parte Franckreich zu einem armistitio schon lengst verstehen wol-
len, wurde dieße occasio vermitten plieben sein. Er: Es were zu wun-
schen, daß man einen frieden treffen thette. I. H. G.: Solches stunde
auch allein bey ihnen, gestalt sie denßelben, und viel gutes, durch von
einer zeit zur andern so lang aufgezogene proposition verhindert hetten.
Kf. Maximilian hat gegenüber ihm und Kurköln versichert, daß er unerach-
tet des Sieges auch beim Kaiser weiter auf den Frieden dränge. Servien:
Gleichergestalt seyen sie befelcht, damit es das ansehen nit habe, alß wol-
ten sie nur nach dießem unglucklichen rencontre auff revange wartten,
sondern sie mit der proposition verfahren solten, maßen ehester tagen
geschehen werde. 10. Alß I. H. G. occasione propositionis abermaln de
religione erwehnung gethan, sagte der Servient, sie wolten alles beßer pro
catholicis beobachten, alß die Spanier selbst, die umb ihres interesse willen
die religion nit ansehen, sondern allein fur einen mantel gebraucheten,
maßen sich solches in der Veldlin außgewiesen. Die Franzosen haben im
Veltliner Frieden
Die Franzosen, die nach dem Sieg Rohans bei Morbegno 1635 XI 10 ihre Herrschaft im
Veltlin durch die Artikel von Chiavenna 1636 II 7 eingerichtet hatten, wurden durch
eine von Habsburg unterstützte Erhebung 1637 III 19 vertrieben. Darauf bestätigte
Habsburg im Ewigen Frieden 1639 IX 3 die Rückkehr des Veltlin unter die Herrschaft
Graubündens, doch blieben dabei Bedingungen zur Sicherung des katholischen
Charakters des Veltlin zunächst bestehen.
die Religion vorbehalten, die Spanier die Graubündener
durch Nachgeben in diesem Punkt zu gewinnen gesucht, wodurch verschie-
dene Klöster verlorengegangen sind [...]. 11. Den Spaniern seye einmal
zum frieden kein ernst, dan sie mit solchem phlegma und mactation pro-
cedirten. Vor dießem wisse man, wie bald in anderen occasionen, da die
Spanier die oberhand gehabt, die Franzosen den frieden so instendig
gesuecht und firderlich geschlossen, ietzt da sie underschidliche landen ver-
lohren, wie sie den frieden begehrten, wiste man gar wol, daß sie auf eine
rivolta in Franckreich ziehlen und wartten thetten, zu deren anstifftung
auch sich nit wenig befleissten, es würden sie sich aber darinnen wie biß
dato betrogen finden, dan nachdem die Hugenotten gedempft, und ein
anderer modus regnandi im konigreich angerichtet, hab man sich derglei-
chen sobald nit zu befahren, under dießer hoffnung aber die Spanier noch
wol ein und andern platz verliehren kondten. I. H. G.: Es seye zu
erbarmen, daß wir christen und catholische dergestalt uneins underein-
ander seind. Darauff Servient, daß eben diß sey, und haffte nur dar-
ahn, daß die Spanier den frieden mit beßerem ernst begehren und befurde-
ren solten; umb soviel mehr, weilen das hauß Osterreich wegen des Turcken
in Ungarn, Sicilien und der orth die erste gefahr außzustehen habe. Wan
der fried getroffen, kondten die Christen ahn beyden orth zusammen halten,
und dem erbfeind desto kräfftiger resistiren. 12. Dießem nach fing der
Servient selbst ahn des churfursten von Tryer zu gedencken, und zu fragen,
wo er sich auffhielte. Und andwortteten I. H. G. sie vermainten mit
negster post zu bekommen, daß er zu Munchen, allwohin er von Chur-
bayern gar freundlich eingeladen, angelangt sein werde. Und nachdeme
nun er Servient sich zu erinnern haben wurde, daß gegen I. H. G. er iungst
gemeldet, ob weren die herrn churfursten ahn seiner lengeren detention
schuldig, sie ihme damalen das contrarium remonstrirt, seitther nun hab
mans klärlich gnug gesehen, indeme der churfurst selbst contestirn, und
Ihrer Kayserliche Maiestät pro motivo ubergeben, daß Churcollen, Bayern
und Brandenburg sein [!] liberation nit zugegen, sondern dieselbe lieber
befurdert sehen wolten; daß also durch diß ihme Servient ungleich besche-
hene information, den herren churfursten diese imputation ungleich zuge-
zogen. Er beandwort dieses allein mit wenigem, daß es wahr, ihme aber
anfangs der bericht geschehen seye. Darumb dan, sagten I. H. G.,
möchte er ihro und anderen aufrichtigen Teutschen, maßen sie hiebevor
offters gesagt, in dießem und anderen balder glauben und trawen, alß
denen unruhigen leuthen, die nur diffidentz und zweyspalt zu machen ge-
dächten. Auf Bitten Ws sagt Servien weitere Bemühungen wegen
Gehrde und eines Passes für den Paderborner Weihbischof zur Vornahme
bischöflicher Funktionen im Stift Hildesheim zu.
Bayern bei W. Beratung mit Reck, Landsberg, Buschmann über das
Mainzer Schreiben. Die Bayern meinen, da wegen Geleitung der Mediat-
stände die Schweden sich erklehrt, negst beyseitssezung solch ihrer
praetension die proposition zu thun, daß mans damit anstehen zu laßen,
und demnegst, wan weitters davon movirt werden solt, alßdan die
iungsthin bedachte rationes zu opponiren, und zu sehen, wie weitt es zu
pringen sein werde. Die Zulassung der Mediatstände cum iure suffragii,
seye ein petitum contra constitutiones imperii et diversa conclusa, zumalen
nur drey comitiorum generalium im reich gebrauchig, und die reichsdepu-
tation, welche die außwertige cronen und protestirende reichsstende
selbsten also starck urgiret, zwischen Ihrer Kayserlichen Maiestät und den
deputirten stenden zu Franckfurt anhero verglichen, dabey mans zu laßen,
und die Churbrandenburgischen, daß sie die fürstlichen abgesandten von
solch ihrem suchen glimpflich divertiren wolten, zu erpitten. Maßen sie
doch yedeßmalß bey den auß selbigem craiß deputirten Abgesandten sich
angeben, und ihre notturfft vorpringen laßen kondten. Daß die Chur-
mainz- und Brandenburgische difficultiren, vorgeschlagener maßen das
officium mediationis zu suppliren, ruhre daher, daß sie das werck anderst,
und pro formali interpositione nehmen, da es andere mainung nit gehabt,
alß daß einer auß den gesandschafften, auch wol ein secretarius die bericht
und gegenbericht hin und wieder pringen, und allein pro referendario et
internuncio sich gebrauchen laßen solle, dahero man ihnen die intention
was beßer zu expliciren, imgleichen auch die inconvenientien, so auß
verlegung der tractaten ad unum locum, und sonderlich aber, wan man erst
einen reichstag vergleichen und ausschreiben solt, umstendlich zu remon-
striren, mit andeutten, daß dergleichen von den Schwedischen und prote-
stirenden stenden vorpringenden postulatis nit sobald gehor zu geben. Den
Kurfürstlichen den Exzellenztitel zu verweigern, hätten die Fürstlichen so-
viel weniger fug, weilen ihnen daßelb sowohl die Kayserliche alß der cro-
nen gesandten attribuirten, und seyen sie dahin expreßlich instruirt, die-
jenige, welche sich darin sperren wurden, zur visita nicht zu admittiren.
Wegen der Präzedenzstreitigkeit mit Venedig sei von den Ksl., nachdem sie
den letzten Vorschlag abgelehnt haben, ein ander expediens zue begehren,
wan sich aber keines wolte finden, seyen sie von ihrem gnädigsten herrn
gemeßen instruirt, alßdan kein praeiudicium vorgehen zu laßen, sondern
bey der possession gegen den Venetianischen sich bestens zu manuteniren.
Mitteilung eines Schreibens Kf. Maximilians 1645 V 24. Nach Beratung
der Kölner stimmt W dem bayerischen Votum zu, insonderheitt aber den
Churmaintzischen wegen translation der tractaten ad unum locum, oder
eines reichstages woll zue inculciren, waß nemblich darzue für große zeitt,
iah woll eines gantzen jahrs langh gehören wolle. Daß der von Löwen bey
den Churmaintzischen nadifragh zu haben, ob sie ahn hiesige Churcolln-
und Bayerische gesandtschafften gewießen, da wiße man woll, daß jedder
seine instruction für sich, aber keine dependetz insoweith von einander hab,
gleichwoll aber, wie im churfürstlichen collegio herkohmmens, nöthig sein
werde, über die vorfallende puncta daß negotium pacis betreffendt, unter-
einander zue communiciren, und sich einer meinung zu vergleichen. So seien
auch dieses keine absonderliche tractaten, sondern vigore praeliminarium
expresse determinieret, das in utroque loco pro uno eodemque tractatu zu
hallten seien. Ratione deß praedicati Excellentz conformirten sie sich auch
in dehme, daß derjenigen visitae, welche solches zu geben difficultiren, dah
es doch von den Kayserlichen gegeben würde, nicht zue admittiren. Wegen
Venedig sei daß vorgeschlagene temperamentum wegen mehrer ehrbezei-
gung dem Venetianischen, alß mediatorn nachmahln zu tentiren und kein
Präjudiz zuzulassen. Stünde zu verhoffen, wan der Venetus den ernst ahn
dießer seythen sehe, daß er sich eines anderen woll bedenckhen, und nicht
eben darumb, wie der herr nuncius vermainet, von hier sich begeben
möchte. Im ubrigen thäthen sie sich mitt der herrn Churbayerischen mei-
nung vergleichen; vermainten auch daß die Kayserlichen von gesambten
curfürstlichen zu ersuechen, das sie auf mitl wie die inconvenientia zu ver-
hietten, bedacht sein wollten. Es wird beschlossen, über ein- und anderen
punct die Brandenburger zu informieren und sie zu ersuchen, in der vene-
zianischen Sache mit zu den Ksl. zu gehen. Bericht Ws über das Ge-
spräch mit Servien [...].
D’Avaux an W: Überlassung einiger Domherrnkurien, da er sein Quartier
an Longueville abgetreten hat.
Reck bei Chigi. Dringlichkeit einer Regelung in der venezianischen Präze-
denzfrage , da Bergaigne am Donnerstag einziehen will. Da Contarini
weiter mit seinem Abzug droht und Frankreich vielleicht die päpstliche
Vermittlung nicht länger zuläßt, Gefahren für die Verhandlungen zu
befürchten. Contarini hat gegen den Vorschlag, daß beide Mediatoren zu-
sammen fahren, heute wieder Einwände erhoben, sich auch etwas pensolo und
zuruckhaltendt in discursu bezeigt. Bei einem zweiten Gespräch am Abend
hat er wiederholt, er wolle den Kurfürsten kein Präjudiz zuziehen, könne
aber auch keines hinnehmen und müsse dann abreisen. Wie er dan seines
theils daß werck also beschaffen befunde, daß wie mehr es beruhret unndt
movirt wurde, wie mehr eß sich veräiteren und verschlimmern mogte,
unndt were eß so zartes wesen, daß wan eß mit einem formaldisputat
beruhret, wurde auch dergestalt in ipsa disputatione desuper habita absque
actu positivo konte verletzt werden. Contarini hat wieder darauf bestanden,
daß es den Kurfürstlichen, wiewohl es mehrere seien, leichter als im fallen
werde, unter dem Vorwand von Sachen der Landesregierung oder der
Erholung auf den benachbarten Häusern dem Einzug ohne Präjudiz
fernzubleiben, und Chigi ersucht, ihm bis morgen mitzuteilen, wie die
Kurfürstlichen sich verhalten würden. Reck: W hat Bergaigne durch
den Guardian der Franziskaner die Bedenken gegen einen öffentlichen Ein-
zug nochmal darlegen lassen; vermutlich wird daraufhin der Einzug
verschoben [...]. Chigi: Seines theilß muste bedenckens tragen, den
Spanischen hierin etwas zu rhaten, ob der Bolducensis all’incognito oder
publicamente hereinkommen solte. Wan er anfenglich unnd zum ersten
alhier gewesen, wolte er verhuetet haben, daß mans mit dem endtgegen-
schicken der carozzen nie hette angefangen [...] dan alhier keines
potentaten corte zur stell, unndt ein ieder in einem frembden hauß logirte
[...].
Wohl P. Leonhard Helm OFM (gest. 1664), Beichtvater Bergaignes (vgl. APW [III A 1,1 S. 221 Anm. 1] ).
einer Mitteilung des Bischofs von Herzogenbusch bezüglich seiner Ankunft
in Lüdinghausen . Der Bischof hat inkognito einziehen wollen, doch halten
andere Gesandte das als unvereinbar mit der Reputation Spaniens. W:
Ein öffentlicher Einzug widerspricht der dem Kurfürsten von Köln gegebe-
nen Zusage [...] und wurde es nun solchen falß under den churfurstlichen
und Venetianischen gesandten große difficulteten und disgusto abgeben,
sonderlich wan die sachen dergestalt eylendts fur die hand genommen, und
keine zeit zur concertation, oder auf ein remedium zu gedencken, gegeben
wurde. Und möchte gar gut sein, wan er nit allein bemelten bischoffen,
sondern auch aniezo alßpald dem Savedra von deme, was I. H. G. mit ihme
dißhalber geredet, andeuttung gethan, und benebens vermeldt hette, daß
die churfürstlichen gesandten anderst nit dafur hielten, alß daß die anhero-
kombst all incognito und ohne vorgehende notification geschehen solt,
gestalt auch bey I. H. G. sowol alß der herren Churbayer- und Branden-
burgischen hereinbegebung keine intimatio vorgangen, allein zu dem end,
daß die Spanier soviel die unwissenheit sich endschuldigen konnen, warauß
dan schier erfolgt, und es ahn dem gewesen, daß derentwegen die Franzo-
sische den Churbayerischen nit endgegenschicken wollen, dahero hinwieder
billich were, daß endweder die ankunfft in der stille, und absque notifica-
tiones geschehe, oder aber doch solang verschoben pliebe, biß man sich eines
gewissen temperamenti verglichen [...] .
Konferenz der Deputierten der westfälischen Stifter mit W. Das Ergebnis
soll Kurköln und Geleen zugestellt werden.
W bei Servien. Baldige Herausgabe der Propositionen. Was die Schwe-
dische proposition anlangete, da forchteten I. H. G. wol, selbige werde also
bewand sein, daß man den pactum erst recht werde formiren, und viel
materi davon wegwerffen mußen. Mit den Franzoßen werden die sachen,
soviel das reich concerniren thut, leicht voreinander zu pringen sein, wan
sie allein bey denen bißherzu allezeit vorgebenen fundamentis verpleiben
wollen, da dan mit denselben der reichsstende, und sonderlich der catho-
lischen intention einstimmig ist, alß 1. daß ein Romischer Kayser die
capitulationes und reichsconstitutiones halten, 2. die chur-, fursten und
stende bey ihrer libertet und privilegien verpleiben laßen, 3. in integrum
restituirt werden, 4. die catholische religion nit undertrucken, sondern iuxta
regulas des Paßawischen vertrags und reichssatzungen eingericht, und
manutenirt, 5. mitt allen benachbarten konigen und potentaten gute corre-
spondenz, nachparschafft, traffiquen gehalten werden, und kein theyl den
andern inskunfftig offendiren oder belaidigen solle, also der fried zwischen
den Franzosen und dem reich ihrer selbstaigenen bekendnus nach, leicht zu
treffen. Worauf er, daß nicht ohne, ihre intention eben dieße zu sein,
es seye aber noch ein punctus, nemblich recompensae, außgelassen, den sie
billich zue praetendiren hetten. I. H. G.: Die recompensae werden ge-
geben, propter servitia vel bene merita, es konten aber sich die stende im
reich, sonderlich aber die catholische gar nit berühmen, daß sie solche von
den Franzosen empfangen. Worauf er alsobalden, sie weren diener des
Kaysers, hetten aber sonsten bey dem reich und den stenden ein großes
meritum eingelegt, in dem sie denselben ihre liberet, welche ganz under-
truckt werden wollen, erhalten thetten. I. H. G.: Wo die waffen
Franzosische sowol alß Schwedische sich befinden, konten sich deßen die
stende noch schlechtlich berühmen, und dahero weniger einiger obligation
zur recompens gestendig sein. Er: Churbayern seye ein verstendiger
herr, thette aber wol nichts umbsonst, der Kayser muße ihme alle unkosten
und gelaistete diensten wol bezahlen, maßen er ihn dan gar auß sein erb-
landen das ländl ob der Ens verschreiben, und nach der hand zur recom-
penz die Pfaltz geben mußen. I. H. G.: Maximam esse disparitatem
rationis, von Ihrer Mayestät seye Churbayern ersucht, und contractus
zwischen beyden vorgangen, auch die vorgeschossene gelder durch ordent-
liche rechnungen liquidirt, die wie billich erstattet werden müßen. Wir die
stende aber hingegen hetten sie die Franzoßen gar nit geruffen, weniger
etwas mit ihnen contrahirt, dahero unß mit fugen keine schuldigkeit aufge-
trungen oder mit fuegen etwaz praetendirt werden kondte. Er: Franck-
reich werdts auch umbsonst nit wollen gethan, sondern eine billichmeßige
recompenz haben, zudem so hette der Schwaebische und Frankische craiß
neben andern mit ihnen contrahirt
vorgebene contrahenten die anspruch zu stellen; das reich seye dergestalt be-
wandt, daß weilen die Franzosen vermuthlich hohen [!] praetensiones wer-
den machen, ihme solches nit thunlich fallen werde, und wan man das reich
dergestalt rupffen wolte, würde es eine schlechte gestalt und ansehen
gewinnen. Er: Es pflechten die haar wieder zu wachsen. I. H. G.:
Wan die wurtzel mitgingen, schwerlich oder gar nit. Er: Es wurde dem
reich selbst zum besten kommen, mann soll nur ein exempel von Italia neh-
men, da vor diesen die Spanier, was nur zu Meyland gedacht und geschlos-
sen, den fürsten gleichsamb ex lege dictirt und anbefohlen, jetzt aber,
seitther die Franzosen Pignerola hetten, und sich die Spanier beforchten
musten, daß ein oder ander furst bey ihnen den Franzosen schutz suchen
wurd, werden die fursten von den Spaniern so gelind, und in debito
respectu tractirt und gehalten, daß was sie haben wolten, nit mehr wie vor,
alß dictatores, sondern per legationes gebuhrend gesucht und gebetten
wurde. Alß muste es auch in Teutschland geschehen, dan die Spanier
einmal nit ruhig sein kondten, sie wurden allezeit dießen Kayser zu ihren
consiliis und intentionibus ziehen, und seine authoritet mißbrauchen, imma-
ßen man solches mit dem Mantuanischen krieg gesehen, in deme die restitu-
tion eines und des andern platzes zwischen Franckreich und Spanien albe-
rait geschlossen gewest, folgendts aber sie zuewegen gepracht, daß etliche
Kayserliche volcker in Italia kommen, und gesagt, der Kayser habe gegen
Mantua andere actiones, also in nahmen deßelben contra concordata einen
newen krieg erweckt, dergleichen sie eben auch in Teutschland mit den
stenden gegen die außlendische thun konten, dahero das sicherst und beste,
daß Franckreich eine pforten in Teutschland behielte, damit die oppressi zu
denselben ihr refugium, gleich die fursten in Italia, haben kondten.
I. H. G.: Von den Italianischen sachen hetten sie eben so keine nach-
richt, daß aber sey gewiß, daß die Franzosen von der Spanier machina-
tionibus gegen das reich, und der stende dependentz sich weit mehrers ein-
bildeten, alß ahn ihm selber were. Zu dem bedorffte sichs einer pforten in
Teutschland gar nit, zumalen das Romische reich gegen Franckreich ganz
offen, und man darauß ins stifft Luttig, 2. durch Lottringen oben her,
3. im erzstifft Tryer, 4. in die Niederlanden, 5. auch in Elsaß selbst, so offt
man woll, leichtlich kommen kondte. Er: Sie hielten das rechte reich in
Teutschland dießseits des Reins zu sein, und mußen sie also einen paß uber
den Rhein haben: I. H. G.: Man werde zwar anhoren mußen, was sie
proponiren, besorgten aber, es werde nit ein jeder was er begert bekommen,
das meiste sey, wie man die religion conservir und stabilir. 2. Er Ser-
vient meldete, wie man verspuhre, werde diß ein schwerer punct sein, den
die Schweden starck urgiren thetten, dagegen sie sich biß dato sehr bemuhet,
und darumb die proposition so viel lenger verschoben werden müßen; sie
hetten den Schweden viele sachen außm kopff gered, und in specie wegen
des geistlichen vorbehalts die sachen so weit gebracht, daß sie davon zuver-
sichtlich keine mention, weder in der proposition noch bey den tractaten,
thun wurden, mit begeren, I. H. G. ihme dießen punctum was mehrers
expliciren wolten, was der geistliche vorbehalt eigentlich seye. Welches sie
gethan, und dabey die große inconvenientien, die auß der auffhebung end-
stehen wurden, mit mehreren angedeuttet. Welches er wol capirt, und ver-
meldet, daß deßhalber wol nichts nachgeben werden solt, wie sie dan
sowohl darin, alß sonsten in allen andern die religion bester gestalt manute-
niren, und dagegen directe nichts zulaßen wolten, allein hette der Kayser
mit dem Prager schluß ein großes praeiudicium gemacht, und den uncatho-
lischen so viel nachgeben, welches sie Franzosen in ewigkeit nit wurden
gethan haben. Worauff I. H. G., was die geistliche stiffter und religi-
onssachen anlangen thette, were nichts vergeben oder bewilliget, sondern
allein ad interim und zu fernerm vergleich außgestelt. Er: Eben diß
were, wovon die uncatholische anlaß und ursach nehmen wurden, weitters
zue praetendiren. 3. Fragte demnegst 3. was es mit I. H. G. stifftern fur
eine bewandtnus habe. W: Übersicht über die Osnabrücker Bischöfe,
von denen seit 1539 Franz von Waldeck zeitweise, sein zweiter Nachfolger
Bernhard von Waldeck zu Ende seiner Regierung abgefallen und dessen
Nachfolger Philipp Sigismund protestantisch gewesen sei, während das
Kapitel immer katholisch blieb. Diesem könne, auch wenn 1618 der Bischof
protestantisch war, das freie Wahlrecht nicht bestritten werden. Das habe
auch Dänemark anerkannt, indem es nach erfolgter Wahl Ws nur noch die
Koadjutorie des Prinzen Friedrich durchgesetzt habe, die jedoch als er-
zwungen nichtig sei, auch wenn der im Lübecker Frieden ausgesprochene
Verzicht wegen der damaligen Minderjährigkeit des Prinzen angefochten
würde
Halberstadt und Minden
noch unlengst Salvius mit ihme gehabt, daß man nit zuzulaßen, daß der
konig von Dennemarck solche stifft und landen vom reich acquirire, in
betracht, daß dadurch er so potente werden kondte, daß er mit der zeit
Lubeck und Hamburg und consequenter dem reich und benachbarten große
handel machen kondt. W: Auch in Minden ist er durch das katholische
Kapitel rechtmäßig gewählt, in Verden sind seine Ansprüche durch den
Prager Frieden bestätigt worden. Worauff der Servient, sie wurden ihr
eußerist thun, und nicht nachlaßen, biß den catholischen dise stiffter resti-
tuirt. 4. Sagte der Servient, nachdem I. H. G. des Paßawer vertrags
meldung gehabt, er fercht es werde der gegentheyl beym Passauer schluß
nit halten wollen. Worauff I. H. G., sie kondten nit verstehen, daß biß
dato sowol die Franzosen alß uncatholische den Prager schluß yedßmalß so
hoch impugnirt; wan derselb solte auffgehoben werden, wie er dan nur,
soviel die religionssachen anlangete, ad interim und auf 40 iahr lang
gesetzt, muße nothwendig der Paßawer vertrag in suo vigore gelaßen, und
die consilia und tractaten darnach dirigirt werden, man wolle dan alles
uber ein hauffen stoßen, und noch mehrer uneinigkeit, confusion, und müh-
samere tractatus erwecken. Er gedacht, die uncatholische beschwerden
sich bey ihnen sowol alß den Schweden, wie sie so gar von den catholischen
im Reich undertruckt wurden. I. H. G.: Deßen hetten wir catholische
unß billicher zue beklagen. Alle Verstöße gegen den Passauer Vertrag
gehen zu Lasten der Katholiken. In den meisten katholischen Gebieten
werden die Protestanten geduldet, umgekehrt nicht. Die Calvinisten sollen
bei den Friedensverhandlungen ihre Anerkennung durchzusetzen bemüht
sein. Servien: Daß ers gar wol wüste, womit sie umbgingen, muste aber
nit sein, weilen sie vom reich vorhin nit erkend worden. I. H. G.: Desto
weniger ursach hette man den pfalzgraffen zu der dignitet und allen seinen
landen gleich wie zuvor kommen zu laßen, weiln eben er [...] sehr große
correspondenz mit den Hugenotten in Franckreich gegen den konig gehal-
ten, ja was fur confoederationes und consilia in hoc passu durch sein pfalz-
gravs mittel under den Hugenotten allda und Calvinisten im Romischen
reich gefuhrt worden. Und sey wol gewiß, wan Franckreich die Hugenot-
ten dergestalt nit domirt [...] daß er diesen krieg außer landes nit hette
tentiren dörffen, weniger fuhren konnen, welches er also wahr zu sein be-
khend. Wan auch der pfalzgraff und voriger churfurst bey seinem land
und stand geplieben, wurden sie dergestalt die Hugenotten nit bezwingen
haben konnen, also nun die catholische im reich gern werden sehen wollen,
ob sie denselben, was sie in ihrem konigreich selbst nit guttbefinden, aufzu-
tringen, ja ihnen Franzosen dadurch selbst mehrer gefahr uber den halß zu
ziehen gedencken werden. Welches alles er also beschaffen concedirt,
und dabey asseverirt, daß ahn seithen Franckreich man den Calvinisten im
geringsten nit favorisiren, noch auch, daß den Lutherischen mehrers einge-
raumbt gestatten wurden, maßen sie deßen expresse befelcht weren. 5. Und
eben dießes puncten halber stunden sie sehr ahn, mit wehme sie vertrewlich
kondten communiciren, mit den Kayserlichen zu thun, hetten sie darumb
groß bedenckens, daß selbige mit den Spaniern gar zuviel umbgingen, und
ohn dieselbe nichts thetten, hingegen die Spanische nichts alß diffidentz
zwischen ihn und ihren alliirten zu stifften sucheten, also sie benottiget,
alles mit ihren colligatis zue communiciren, und gegen andere sich nit
expectoriren dörffen. Er verhoffe nit, daß I. H. G. und Churbayerische
dergleichen correspondenz mit den Spaniern haben werden, kondten auch
dem churfursten zu Mainz, alß welcher gar zu gut Spanisch, umb desto
weniger trawen. I. H. G. Es seye niemandts, alß sie selbst hieran schul-
dig, indem sie denselben, wie auch alle andere stende beruffen, also under
so viellen nichts in secreto und der eng werde konnen gehalten, sondern
alles einem yeden communicirt werden muße. Worauf er, würden
gleichwol nit underlaßen in causis religionis die mit I. H. G. und den herren
Churbayerischen angefangene correspondenz und communicationes zu con-
tinuiren, inmaßen dan seine konigin in diesen eine sonderbare confidenz
habe. I. H. G. erwehneten, daß wenigers nit Churcölln und
Churbayern zu der königin und allen hohen ministris sonderlich in puncto
religionis eine große confidentz trugen, und were anietzo gute occasion ge-
west, alß Churbayerns confessarius nacher Pariß geschickt, daß man sich
pro bono publico in eine vertrewliche correspondentz zu solchem ende soli-
diren konnen, es were aber, wie sie berichtet, der ihme patern gegebene ab-
schied also geschwind und sine resolutione fundamentali gefallen, daß diese
gute gelegenheit zerunnen. Er. Der confessionarius seye so unhöfflich
und ohne resolution nit abgefertiget, sondern wer ihme genugsamb con-
testirtt, wie angenehm solche schickung gewesen, man habe ihn aber in
Paris nicht länger gelassen, weil Castel Rodrigo bei Oranien
zu erwecken suchte, Frankreich verhandle durch ihn hinter dem Rücken
seiner Verbündeten über den Frieden im Reich. Deshalb sei alles nach
Münster gewiesen, wo die Gesandten mit W und den Bayern verhandeln
könnten. Als W erklärt, er wisse über die Resolution für Vervaux nicht
mehr als die Bayern auch Servien mitgeteilt haben werden, antwortet Servien
verwundert [...] daß er von den Churbayerischen eben deßgleichen ver-
nommen hette, dahero dan ihre commission zuruckgeplieben, sintemalen sie
von hoff auß befelcht seyen, mit niemanden von des Churbayerischen
abgeordneten zue Pariß gethanen anpringen und empfangenen andwortt
zue communiciren, alß welcher zuvor davon auß Churbayerns bestendigen
bericht wissenschaft hette. 6. Vermeldete Servient, Churbayern seye ein
alter verstendiger herr, deme er ein langes leben gonnet und wünschte, er
were aber ein mensch, wan er ableibig werden solt, würde der Kayser und
das hauß Osterreich die tutel sich undernehmen, und dahero gleichsamb ein
ding mit Osterreich werden, biß der iezige churprintz heran wachse, und
gebe diß auch in einem und andern billich nachdencken. W verweist
darauf, daß zunächst die beiden noch lebenden Brüder Maximilians für
die Vormundschaft in Frage kämem. Wobey er sich angehen laßen, als
wan er von Ihrer Durchlaucht herzog Albrechten, daß sie im leben, nicht
gewist hette. Und nahme darmit hiervon einen absprung. Und subiungirte
7., es seye viel, daß Churbayern dergestalt gegen die Franzosen mit seinem
exercitu sich feindlich bezeigte, die Franzosische armada hette sich mit fleiß
auff die lincke seithen gegen Francken gezogen, was ihm in Osnabrück von
Schweden und Hessen vorgeworfen worden ist. I. H. G.: Ob und was
die Hessen und Schweden gesagt haben mögen, stunde dahin, es seye aber
die ordinanz, welche, wie sie vernehmen der Tourraine gehabt, anderst
beschaffen gewest, indeme er recta in Bayern zu gehen, expreßlich befelcht
were; zudem hetten sich die Franzosen ins land zue Francken, welches ein
Churbayerisches quartier, gezogen, welches ebensoviel, alß wan man eine
vestung wurcklich belegerte. Und werde also Churbayern von niemandts
verstendigen oder unpaßionirten verüblet werden konnen, daß sie des ersten
streichs nit erwartten wollen. Zurückweisung der Behauptung, die französi-
schen Gefangenen würden in Bayern schlecht behandelt. 8. Servient:
Die rencontre habe sich eben zugetragen, alß sie Franzosische mit den
Schwedischen und Hessischen Churbayerns interesse wegen geredet und
gehandlet hetten, und daßelbe befurderen wollen. I. H. G.: Hette man
sich ex parte Franckreich zu einem armistitio schon lengst verstehen wol-
len, wurde dieße occasio vermitten plieben sein. Er: Es were zu wun-
schen, daß man einen frieden treffen thette. I. H. G.: Solches stunde
auch allein bey ihnen, gestalt sie denßelben, und viel gutes, durch von
einer zeit zur andern so lang aufgezogene proposition verhindert hetten.
Kf. Maximilian hat gegenüber ihm und Kurköln versichert, daß er unerach-
tet des Sieges auch beim Kaiser weiter auf den Frieden dränge. Servien:
Gleichergestalt seyen sie befelcht, damit es das ansehen nit habe, alß wol-
ten sie nur nach dießem unglucklichen rencontre auff revange wartten,
sondern sie mit der proposition verfahren solten, maßen ehester tagen
geschehen werde. 10. Alß I. H. G. occasione propositionis abermaln de
religione erwehnung gethan, sagte der Servient, sie wolten alles beßer pro
catholicis beobachten, alß die Spanier selbst, die umb ihres interesse willen
die religion nit ansehen, sondern allein fur einen mantel gebraucheten,
maßen sich solches in der Veldlin außgewiesen. Die Franzosen haben im
Veltliner Frieden
Die Franzosen, die nach dem Sieg Rohans bei Morbegno 1635 XI 10 ihre Herrschaft im
Veltlin durch die Artikel von Chiavenna 1636 II 7 eingerichtet hatten, wurden durch
eine von Habsburg unterstützte Erhebung 1637 III 19 vertrieben. Darauf bestätigte
Habsburg im Ewigen Frieden 1639 IX 3 die Rückkehr des Veltlin unter die Herrschaft
Graubündens, doch blieben dabei Bedingungen zur Sicherung des katholischen
Charakters des Veltlin zunächst bestehen.
durch Nachgeben in diesem Punkt zu gewinnen gesucht, wodurch verschie-
dene Klöster verlorengegangen sind [...]. 11. Den Spaniern seye einmal
zum frieden kein ernst, dan sie mit solchem phlegma und mactation pro-
cedirten. Vor dießem wisse man, wie bald in anderen occasionen, da die
Spanier die oberhand gehabt, die Franzosen den frieden so instendig
gesuecht und firderlich geschlossen, ietzt da sie underschidliche landen ver-
lohren, wie sie den frieden begehrten, wiste man gar wol, daß sie auf eine
rivolta in Franckreich ziehlen und wartten thetten, zu deren anstifftung
auch sich nit wenig befleissten, es würden sie sich aber darinnen wie biß
dato betrogen finden, dan nachdem die Hugenotten gedempft, und ein
anderer modus regnandi im konigreich angerichtet, hab man sich derglei-
chen sobald nit zu befahren, under dießer hoffnung aber die Spanier noch
wol ein und andern platz verliehren kondten. I. H. G.: Es seye zu
erbarmen, daß wir christen und catholische dergestalt uneins underein-
ander seind. Darauff Servient, daß eben diß sey, und haffte nur dar-
ahn, daß die Spanier den frieden mit beßerem ernst begehren und befurde-
ren solten; umb soviel mehr, weilen das hauß Osterreich wegen des Turcken
in Ungarn, Sicilien und der orth die erste gefahr außzustehen habe. Wan
der fried getroffen, kondten die Christen ahn beyden orth zusammen halten,
und dem erbfeind desto kräfftiger resistiren. 12. Dießem nach fing der
Servient selbst ahn des churfursten von Tryer zu gedencken, und zu fragen,
wo er sich auffhielte. Und andwortteten I. H. G. sie vermainten mit
negster post zu bekommen, daß er zu Munchen, allwohin er von Chur-
bayern gar freundlich eingeladen, angelangt sein werde. Und nachdeme
nun er Servient sich zu erinnern haben wurde, daß gegen I. H. G. er iungst
gemeldet, ob weren die herrn churfursten ahn seiner lengeren detention
schuldig, sie ihme damalen das contrarium remonstrirt, seitther nun hab
mans klärlich gnug gesehen, indeme der churfurst selbst contestirn, und
Ihrer Kayserliche Maiestät pro motivo ubergeben, daß Churcollen, Bayern
und Brandenburg sein [!] liberation nit zugegen, sondern dieselbe lieber
befurdert sehen wolten; daß also durch diß ihme Servient ungleich besche-
hene information, den herren churfursten diese imputation ungleich zuge-
zogen. Er beandwort dieses allein mit wenigem, daß es wahr, ihme aber
anfangs der bericht geschehen seye. Darumb dan, sagten I. H. G.,
möchte er ihro und anderen aufrichtigen Teutschen, maßen sie hiebevor
offters gesagt, in dießem und anderen balder glauben und trawen, alß
denen unruhigen leuthen, die nur diffidentz und zweyspalt zu machen ge-
dächten. Auf Bitten Ws sagt Servien weitere Bemühungen wegen
Gehrde und eines Passes für den Paderborner Weihbischof zur Vornahme
bischöflicher Funktionen im Stift Hildesheim zu.
Bayern bei W. Beratung mit Reck, Landsberg, Buschmann über das
Mainzer Schreiben. Die Bayern meinen, da wegen Geleitung der Mediat-
stände die Schweden sich erklehrt, negst beyseitssezung solch ihrer
praetension die proposition zu thun, daß mans damit anstehen zu laßen,
und demnegst, wan weitters davon movirt werden solt, alßdan die
iungsthin bedachte rationes zu opponiren, und zu sehen, wie weitt es zu
pringen sein werde. Die Zulassung der Mediatstände cum iure suffragii,
seye ein petitum contra constitutiones imperii et diversa conclusa, zumalen
nur drey comitiorum generalium im reich gebrauchig, und die reichsdepu-
tation, welche die außwertige cronen und protestirende reichsstende
selbsten also starck urgiret, zwischen Ihrer Kayserlichen Maiestät und den
deputirten stenden zu Franckfurt anhero verglichen, dabey mans zu laßen,
und die Churbrandenburgischen, daß sie die fürstlichen abgesandten von
solch ihrem suchen glimpflich divertiren wolten, zu erpitten. Maßen sie
doch yedeßmalß bey den auß selbigem craiß deputirten Abgesandten sich
angeben, und ihre notturfft vorpringen laßen kondten. Daß die Chur-
mainz- und Brandenburgische difficultiren, vorgeschlagener maßen das
officium mediationis zu suppliren, ruhre daher, daß sie das werck anderst,
und pro formali interpositione nehmen, da es andere mainung nit gehabt,
alß daß einer auß den gesandschafften, auch wol ein secretarius die bericht
und gegenbericht hin und wieder pringen, und allein pro referendario et
internuncio sich gebrauchen laßen solle, dahero man ihnen die intention
was beßer zu expliciren, imgleichen auch die inconvenientien, so auß
verlegung der tractaten ad unum locum, und sonderlich aber, wan man erst
einen reichstag vergleichen und ausschreiben solt, umstendlich zu remon-
striren, mit andeutten, daß dergleichen von den Schwedischen und prote-
stirenden stenden vorpringenden postulatis nit sobald gehor zu geben. Den
Kurfürstlichen den Exzellenztitel zu verweigern, hätten die Fürstlichen so-
viel weniger fug, weilen ihnen daßelb sowohl die Kayserliche alß der cro-
nen gesandten attribuirten, und seyen sie dahin expreßlich instruirt, die-
jenige, welche sich darin sperren wurden, zur visita nicht zu admittiren.
Wegen der Präzedenzstreitigkeit mit Venedig sei von den Ksl., nachdem sie
den letzten Vorschlag abgelehnt haben, ein ander expediens zue begehren,
wan sich aber keines wolte finden, seyen sie von ihrem gnädigsten herrn
gemeßen instruirt, alßdan kein praeiudicium vorgehen zu laßen, sondern
bey der possession gegen den Venetianischen sich bestens zu manuteniren.
Mitteilung eines Schreibens Kf. Maximilians 1645 V 24. Nach Beratung
der Kölner stimmt W dem bayerischen Votum zu, insonderheitt aber den
Churmaintzischen wegen translation der tractaten ad unum locum, oder
eines reichstages woll zue inculciren, waß nemblich darzue für große zeitt,
iah woll eines gantzen jahrs langh gehören wolle. Daß der von Löwen bey
den Churmaintzischen nadifragh zu haben, ob sie ahn hiesige Churcolln-
und Bayerische gesandtschafften gewießen, da wiße man woll, daß jedder
seine instruction für sich, aber keine dependetz insoweith von einander hab,
gleichwoll aber, wie im churfürstlichen collegio herkohmmens, nöthig sein
werde, über die vorfallende puncta daß negotium pacis betreffendt, unter-
einander zue communiciren, und sich einer meinung zu vergleichen. So seien
auch dieses keine absonderliche tractaten, sondern vigore praeliminarium
expresse determinieret, das in utroque loco pro uno eodemque tractatu zu
hallten seien. Ratione deß praedicati Excellentz conformirten sie sich auch
in dehme, daß derjenigen visitae, welche solches zu geben difficultiren, dah
es doch von den Kayserlichen gegeben würde, nicht zue admittiren. Wegen
Venedig sei daß vorgeschlagene temperamentum wegen mehrer ehrbezei-
gung dem Venetianischen, alß mediatorn nachmahln zu tentiren und kein
Präjudiz zuzulassen. Stünde zu verhoffen, wan der Venetus den ernst ahn
dießer seythen sehe, daß er sich eines anderen woll bedenckhen, und nicht
eben darumb, wie der herr nuncius vermainet, von hier sich begeben
möchte. Im ubrigen thäthen sie sich mitt der herrn Churbayerischen mei-
nung vergleichen; vermainten auch daß die Kayserlichen von gesambten
curfürstlichen zu ersuechen, das sie auf mitl wie die inconvenientia zu ver-
hietten, bedacht sein wollten. Es wird beschlossen, über ein- und anderen
punct die Brandenburger zu informieren und sie zu ersuchen, in der vene-
zianischen Sache mit zu den Ksl. zu gehen. Bericht Ws über das Ge-
spräch mit Servien [...].
D’Avaux an W: Überlassung einiger Domherrnkurien, da er sein Quartier
an Longueville abgetreten hat.
Reck bei Chigi. Dringlichkeit einer Regelung in der venezianischen Präze-
denzfrage , da Bergaigne am Donnerstag einziehen will. Da Contarini
weiter mit seinem Abzug droht und Frankreich vielleicht die päpstliche
Vermittlung nicht länger zuläßt, Gefahren für die Verhandlungen zu
befürchten. Contarini hat gegen den Vorschlag, daß beide Mediatoren zu-
sammen fahren, heute wieder Einwände erhoben, sich auch etwas pensolo und
zuruckhaltendt in discursu bezeigt. Bei einem zweiten Gespräch am Abend
hat er wiederholt, er wolle den Kurfürsten kein Präjudiz zuziehen, könne
aber auch keines hinnehmen und müsse dann abreisen. Wie er dan seines
theils daß werck also beschaffen befunde, daß wie mehr es beruhret unndt
movirt wurde, wie mehr eß sich veräiteren und verschlimmern mogte,
unndt were eß so zartes wesen, daß wan eß mit einem formaldisputat
beruhret, wurde auch dergestalt in ipsa disputatione desuper habita absque
actu positivo konte verletzt werden. Contarini hat wieder darauf bestanden,
daß es den Kurfürstlichen, wiewohl es mehrere seien, leichter als im fallen
werde, unter dem Vorwand von Sachen der Landesregierung oder der
Erholung auf den benachbarten Häusern dem Einzug ohne Präjudiz
fernzubleiben, und Chigi ersucht, ihm bis morgen mitzuteilen, wie die
Kurfürstlichen sich verhalten würden. Reck: W hat Bergaigne durch
den Guardian der Franziskaner die Bedenken gegen einen öffentlichen Ein-
zug nochmal darlegen lassen; vermutlich wird daraufhin der Einzug
verschoben [...]. Chigi: Seines theilß muste bedenckens tragen, den
Spanischen hierin etwas zu rhaten, ob der Bolducensis all’incognito oder
publicamente hereinkommen solte. Wan er anfenglich unnd zum ersten
alhier gewesen, wolte er verhuetet haben, daß mans mit dem endtgegen-
schicken der carozzen nie hette angefangen [...] dan alhier keines
potentaten corte zur stell, unndt ein ieder in einem frembden hauß logirte
[...].