Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
Donnerstag W bei Nassau / Volmar

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Vgl. APW III C 2,1 S. [224f] .
. Er stellt sich vor als
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Vertreter des Kurfürsten von Köln, nachdem dieser mit Brandenburg

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Friedrich Wilhelm I. von Brandenburg (1620–1688), Kurfürst 1640.
zum
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Deputierten des Kurkollegs bestimmt und es daneben den Kurfürsten frei-
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gestellt sei, auch einzeln zu den Friedensverhandlungen zu deputieren.

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Die Ksl. teilen ihre Proposition mit, die am 4. Dezember übergeben
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werden soll

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Vgl. unten S. 16 Anm. 3.
. W berichtet über sein Gespräch mit den Franzosen und
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fragt nach der Beschaffenheit der venezianischen Interposition, da hierüber
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vom Kaiser an die Kurfürsten nichts mitgeteilt worden sei. Volmar: Die
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Republik ist zum interpositorn directe nicht angenommen, sondern, wie sie
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zu Pariß zu vergleich- und außwechßlung der salvorum conductorum ge-
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braucht worden, hetten sie dadurch occasion gesucht, bey der interposition
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folgendts sich zu manuteniren, und also Ihre Kayserliche Majestät beden-
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ckens gehabt, sie absolute zu refusieren, wurde aber dannoch nun von Ihrer
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Majestät sowol alß den andern cronen expresse dafur erkendt und gehalten.
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Der pottschaffter sey sonsten ein gar wackers subiectum, so biß daher bey
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den sachen viel guts gethan, und in abhandlung der praeliminarien den
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Französischen zimblich starck zuegesprochen hette. Diesem nach [...]
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gedachten I. H. G. der Spanischen suchen ratione condolentiae. Sie konten
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bey ihr einmal nicht befinden, warumb sie den Spanischen hiermit die erste
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visitam geben solten, zumaln eines andern expresse instruirt weren, auch
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I. H. G. sowol der Pabstliche, alß Kayserliche, Franzosische und andere
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zuvor besucht hetten, und sie denselben nohtwendig erst hinwieder die revi-
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sita geben müsten. Were auch insoweit res nit mehr integra, weilen
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I. H. G. zu verhuttung disgusto den herrn nuncium alberaiz revisitirt, auch
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ihnen den herrn Kayserlichen aniezo dergleichen geschehe. Ob aber ihnen,
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wan allen gesandten die revisita gegeben, die rew zuvor klagten möchten,
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sey ein casus, welcher, alß nit vorgesehen, in ihrer instruction nit begriffen,
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dahero sich auch darzu nit erklehren konden, sonderlich ehe und bevor for-
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malis intimatio des todlichen abfalß der königin von ihnen, herrn Spani-
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schen, gleich anderen gesandten geschehen, vorgangen. Um aber, soweit es

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ohne Präjudiz für andere möglich ist, den Spaniern entgegenzukommen,
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will W auf den von Reck übermittelten Vorschlag eingehen, mit den
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Spaniern nach formeller Anzeige des Todesfalles Kondolenzbesuch und
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Gegenvisite wechseln und danach die erste Formalvisite erwarten, was
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die Ksl. für billig halten.

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Bei Absprache des Termins für die Revisite bei den Franzosen zeigt sich,
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daß d’Avaux und Servien streiten, ob der Besuch für beide bei d’Avaux
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stattfinden soll. Als W erfährt, daß Chigi, die Ksl. und die Spanier zu-
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nächst d’Avaux und bei seiner Ankunft Servien besonders besucht haben,
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beschließt er, auch so zu verfahren.

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W bei d’Avaux. Nach den Begrüßungsformalitäten und Beteuerungen der
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Friedensbereitschaft W: Er hoffe, daß der gute effectus die gantze welt
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erfrewen, und sich künfftigen sontag cogitationes cordium herfurthun
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wurden. D’Avaux: Daß ihre vorhabende proposition etlichen selzsamb
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und weit aussehend vorkommen dörffte, es werde aber deßwegen das
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werck sich nit zerschlagen, sondern im fortgang sich, wie trewlich sie es
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maineten, außweißen, wan sie nur beßer assecurirt, daß der Kayser nit pro
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libitu oder Hispanorum impulsu einen krieg mit den benachparten konigen,
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ohne vorwissen und bewilligung der sammetlichen stenden, anfangen oder
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voviren dörffte. Warauf I. H. G., daß solches, wan nur der fried ge-
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troffen, in den constitutionibus imperii schon genugsamb versehen, was aber
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sein d’Avaux andeutten nach de facto beschehen, darahn seyen diejenige die
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ursach, welche mit ihren alliirten die chur-, fursten und stende ihrer land,
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leuth, privilegien, libertet und anderß durch die waffen zu entsezen, und
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das Romische reich gleichsamb in turbel zu pringen begerten, dagegen Ihre
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Kayserliche Majestät pro conservatione imperii ex maiestate Caesarea das
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ihrig auch dabey gedencken und thun müsten.

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W bei Servien. Formalien wie bei d’Avaux, in publicis nichts sonderlichs.

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