Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 XII 30
1648 XII 30
Mittwoch Florentiner Resident bei W. In publicis nichts
vorgangen.
W mit Reck bei Oxenstierna und Salvius. Oxenstierna versichert, es würde
an der cron Schweden, den friedenschluß zue effectuiren und alles in gueten
standt zu setzen, nit ermangelen, andere müsten aber auch das ihrige dabey
thuen. Auf seine Nachfrage versichert W, daß die neue spanische Reso-
lution in wenigen Tagen erwartet werde. Warüber hinc inde de pace ista
coronarum in generalibus discurrirt. Und alß man auff den Teutschen
frieden wieder kommen, hatt der Oxenstirn klagend vermeldet, wie daß
man im Reich quoad executionem in puncto gravaminum et amnistiae
faciendam nit fortfuhre. Nun were dieß ein conditio, ohne welche man nit
ad extraditionem et commutationem ratificationum kommen köndte.
I. H. G.: Sie wüsten ihrestheilß nit, warauff solches eigentlich bestunde.
Hat gehört, daß die Stadt Straßburg noch nicht mit Restitutionen an die
Katholiken beginnen will. Hier in vicinia sähe man, wie das die ratifica-
tiones nit vorgangen und also der friede auffgezogen würde, auff der
Heßischen procedeuren sich unter andern particulariter fundirend. Erwähnt
auf Salvius’ Einwand, darüber werde in Bonn verhandelt worden sein, die
ungerechtfertigten Bedingungen wegen Frankenthal und Lothringen.
Wobei allem eüßerlichen ansehen nach sie beede hierin der landgraffin kein
recht geben und außtrucklich vermeldeten, man köntte wegen der ab-
danckung nichts gewißes statuiren noch Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtt
oder dem thumbcapitul etwas imputiren, so lang zue Prag, wie es mitt der
abdanckung zu haltten, under der generalitet nit verglichen. Sonsten ver-
nehmen sie, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht ihre völcker nit gedächten
abzudancken, sondern gegen die Lüttiger zu geprauchen. W: Der Kur-
fürst sucht keinen Krieg, sondern Frieden und Ruhe. Darlegung der Lüt-
ticher Exemptionsforderungen, wabey dan de remissione facienda sich bey
ihnen woll keine inclination bezaigtt. Anmahnung der Restitution Vechtas,
Schreiben Pfalzgraf Karl Gustavs wegen Einquartierung der schwedischen
Truppen. Illi: Das instrumentum pacis verstunde sich dahin, daß die
zue der Schwedischen satisfaction aßignirte 7 craiß der Schwedischen armada
auch privative allein zue deren quartier und logirung verpleiben sollen;
und were der punctus mitt der militzi richtig, so würden die restitutiones
schon geschehen. I. H. G.: Wan man den verstandt auß dem instru-
mento pacis machen und erzwingen woltte, so würde man ye ipsam ratio-
nem und das gantze werck invertiren, dan Ihre Kayserliche Majestätt und
andere chur- und fürsten die völcker auß ihren landen schaffen und andere,
welche sie bißhero bekriegt, hineinnehmen soltten, daß würde ein seltzames
ansehen gewinnen. Salvius: Es hette gleichwoln den verstandt, daß die
7 craiß die Schwedischen völcker einlogiren soltten. I. H. G.: Daß sie
in einem craiß allein, wie sich die Fränkische beklagtt, soltten logirt und
underhaltten werden, dasselbe were unpillig, wie sich dan der Westvalische
wegen seiner schweren last auch mitt fuegen zu beklagen und ihnen selbsten
mehr dan gnug bekandt, wie daß in dießem craiß nit mehr underzupringen
noch zu erschwingen. Man müste nunmehr auff die abdanckung und keine
weitere einlogirung, sondern was zue der reichsstende erleichterung ge-
reichig , gedencken. Schweden: Verweisen auf die innerhalb der Rati-
fikationsfrist zu erledigenden Punkte. Es ließe sich aber alles in negociis
tam arduis et tanto districtu imperii so pald nit thuen, es soltte gleichwol
an seithen der cron Schweden kein mangel sein. Ihre Ratifikation ist mit
den Ksl. bereits verglichen. Vor allem müste die executio gravaminum et
amnistiae geschehen und dan die generalen ratione militiae sich vergleichen.
Zwar wird vorgeschlagen, die Lamboyschen/Kölner Truppen und die Hes-
sen , die Franzosen und die Bayern, die Kaiserlichen und die Schweden je-
weils gleichzeitig abzudancken, man müste aber das conclusum von Prag
auß erwartten, und köndte man vorhin keinen theill der nit beschehener
abdanckung cum ratione beschuldigen. Auch die Erledigung der Militär-
satisfaktion , die Grenzregulierung in Pommern und die Feststellung der
Osnabrücker Kapitulation stehen noch aus. Wollen den Reichsständen eine
Liste der von ihnen noch befundenen Schwierigkeiten zustellen. Frankreich
verlangt außer der spanischen Zessionsurkunde und der Restitution Fran-
kenthals und der lothringischen Plätze noch die Revokation des Schreibens
der Reichsstände an den König wegen der Stände im Elsaß. Nun würde
dießes letzters der Französischen postulatum die reichsstend nit nachgeben
oder einwilligen können. Sähen alßo noch bey der extradition und vollen-
ziehung des friedens schwere difficultates obhanden zu sein. Zudem ver-
langen die Hessen noch die Feststellung der Eventualhypothek. W: Die
Heßische soltten sich nur bequehmen und waß sie schuldig weren, resti-
tuiren , so würde man ihnen derentwegen dergestadt begegnen, daß kein
auffenthalt dißfalß sein soltte. Die Franzosischen postulata müste man ad
terminos instrumenti et aequitatis pringen. Waß wegen der cron Schweden
movirt, deßwegen were man zue Prag in tractat, auch in arbeit, die gelder
beyzupringen, maßen man sich a parte Imperatoris et imperii sich der-
gestaldt bezeigten, daß man nit ursach zue einiger diffidenz hette. Hin-
gegen aber, weilen man mitt der extradition a parte Suecorum noch zuruck-
hielte , gäbe es bey anderen groß nachdencken. Deme allem abzuhelffen,
wan mitt der extradition ein anfangk gemacht würde, alßdan sich ein jeder
auch desto mehr bequemen und gedencken würde, daß es ein völlige rati-
ficirte sach seye, welcher man sich nit zu wiedersetzen.
Mitteilung Kranes: Punkte, deren Erledigung die Schweden vor Austausch
der Ratifikationen fordern.
vorgangen.
W mit Reck bei Oxenstierna und Salvius. Oxenstierna versichert, es würde
an der cron Schweden, den friedenschluß zue effectuiren und alles in gueten
standt zu setzen, nit ermangelen, andere müsten aber auch das ihrige dabey
thuen. Auf seine Nachfrage versichert W, daß die neue spanische Reso-
lution in wenigen Tagen erwartet werde. Warüber hinc inde de pace ista
coronarum in generalibus discurrirt. Und alß man auff den Teutschen
frieden wieder kommen, hatt der Oxenstirn klagend vermeldet, wie daß
man im Reich quoad executionem in puncto gravaminum et amnistiae
faciendam nit fortfuhre. Nun were dieß ein conditio, ohne welche man nit
ad extraditionem et commutationem ratificationum kommen köndte.
I. H. G.: Sie wüsten ihrestheilß nit, warauff solches eigentlich bestunde.
Hat gehört, daß die Stadt Straßburg noch nicht mit Restitutionen an die
Katholiken beginnen will. Hier in vicinia sähe man, wie das die ratifica-
tiones nit vorgangen und also der friede auffgezogen würde, auff der
Heßischen procedeuren sich unter andern particulariter fundirend. Erwähnt
auf Salvius’ Einwand, darüber werde in Bonn verhandelt worden sein, die
ungerechtfertigten Bedingungen wegen Frankenthal und Lothringen.
Wobei allem eüßerlichen ansehen nach sie beede hierin der landgraffin kein
recht geben und außtrucklich vermeldeten, man köntte wegen der ab-
danckung nichts gewißes statuiren noch Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtt
oder dem thumbcapitul etwas imputiren, so lang zue Prag, wie es mitt der
abdanckung zu haltten, under der generalitet nit verglichen. Sonsten ver-
nehmen sie, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht ihre völcker nit gedächten
abzudancken, sondern gegen die Lüttiger zu geprauchen. W: Der Kur-
fürst sucht keinen Krieg, sondern Frieden und Ruhe. Darlegung der Lüt-
ticher Exemptionsforderungen, wabey dan de remissione facienda sich bey
ihnen woll keine inclination bezaigtt. Anmahnung der Restitution Vechtas,
Schreiben Pfalzgraf Karl Gustavs wegen Einquartierung der schwedischen
Truppen. Illi: Das instrumentum pacis verstunde sich dahin, daß die
zue der Schwedischen satisfaction aßignirte 7 craiß der Schwedischen armada
auch privative allein zue deren quartier und logirung verpleiben sollen;
und were der punctus mitt der militzi richtig, so würden die restitutiones
schon geschehen. I. H. G.: Wan man den verstandt auß dem instru-
mento pacis machen und erzwingen woltte, so würde man ye ipsam ratio-
nem und das gantze werck invertiren, dan Ihre Kayserliche Majestätt und
andere chur- und fürsten die völcker auß ihren landen schaffen und andere,
welche sie bißhero bekriegt, hineinnehmen soltten, daß würde ein seltzames
ansehen gewinnen. Salvius: Es hette gleichwoln den verstandt, daß die
7 craiß die Schwedischen völcker einlogiren soltten. I. H. G.: Daß sie
in einem craiß allein, wie sich die Fränkische beklagtt, soltten logirt und
underhaltten werden, dasselbe were unpillig, wie sich dan der Westvalische
wegen seiner schweren last auch mitt fuegen zu beklagen und ihnen selbsten
mehr dan gnug bekandt, wie daß in dießem craiß nit mehr underzupringen
noch zu erschwingen. Man müste nunmehr auff die abdanckung und keine
weitere einlogirung, sondern was zue der reichsstende erleichterung ge-
reichig , gedencken. Schweden: Verweisen auf die innerhalb der Rati-
fikationsfrist zu erledigenden Punkte. Es ließe sich aber alles in negociis
tam arduis et tanto districtu imperii so pald nit thuen, es soltte gleichwol
an seithen der cron Schweden kein mangel sein. Ihre Ratifikation ist mit
den Ksl. bereits verglichen. Vor allem müste die executio gravaminum et
amnistiae geschehen und dan die generalen ratione militiae sich vergleichen.
Zwar wird vorgeschlagen, die Lamboyschen/Kölner Truppen und die Hes-
sen , die Franzosen und die Bayern, die Kaiserlichen und die Schweden je-
weils gleichzeitig abzudancken, man müste aber das conclusum von Prag
auß erwartten, und köndte man vorhin keinen theill der nit beschehener
abdanckung cum ratione beschuldigen. Auch die Erledigung der Militär-
satisfaktion , die Grenzregulierung in Pommern und die Feststellung der
Osnabrücker Kapitulation stehen noch aus. Wollen den Reichsständen eine
Liste der von ihnen noch befundenen Schwierigkeiten zustellen. Frankreich
verlangt außer der spanischen Zessionsurkunde und der Restitution Fran-
kenthals und der lothringischen Plätze noch die Revokation des Schreibens
der Reichsstände an den König wegen der Stände im Elsaß. Nun würde
dießes letzters der Französischen postulatum die reichsstend nit nachgeben
oder einwilligen können. Sähen alßo noch bey der extradition und vollen-
ziehung des friedens schwere difficultates obhanden zu sein. Zudem ver-
langen die Hessen noch die Feststellung der Eventualhypothek. W: Die
Heßische soltten sich nur bequehmen und waß sie schuldig weren, resti-
tuiren , so würde man ihnen derentwegen dergestadt begegnen, daß kein
auffenthalt dißfalß sein soltte. Die Franzosischen postulata müste man ad
terminos instrumenti et aequitatis pringen. Waß wegen der cron Schweden
movirt, deßwegen were man zue Prag in tractat, auch in arbeit, die gelder
beyzupringen, maßen man sich a parte Imperatoris et imperii sich der-
gestaldt bezeigten, daß man nit ursach zue einiger diffidenz hette. Hin-
gegen aber, weilen man mitt der extradition a parte Suecorum noch zuruck-
hielte , gäbe es bey anderen groß nachdencken. Deme allem abzuhelffen,
wan mitt der extradition ein anfangk gemacht würde, alßdan sich ein jeder
auch desto mehr bequemen und gedencken würde, daß es ein völlige rati-
ficirte sach seye, welcher man sich nit zu wiedersetzen.
Mitteilung Kranes: Punkte, deren Erledigung die Schweden vor Austausch
der Ratifikationen fordern.