Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 IX 18
1647 IX 18
Mittwoch Konferenz der katholischen Stände
. – Mit-
teilung Chigis: Reumont möchte seinen Posten in Münster verlassen und
hat die Zustimmung des Kurfürsten erhalten, falls er einen geeigneten
Nachfolger präsentieren kann. Chigi ist es gelungen, ihn umzustimmen,
wovon er den Kurfürsten zu unterrichten bittet. Da er den Eindruck hat,
daß Reumont mit seinem Sold nicht zufrieden ist oder die Auszahlung nicht
richtig erfolgt, stehen entsprechende Maßnahmen bei Kurköln.
W bei Longueville: Erneute Vertreibung von Geistlichen entgegen den
schwedischen Zusagen.
Hinzu d’Avaux/Servien. Longueville: Servien ist deshalb in Osnabrück
vorstellig geworden. Servien: Die Schweden haben die Abstellung ver-
sprochen , aber auch erwähnt, die Geistlichen seien nicht von ihnen vertrieben,
sondern von W abgefordert worden, damit er die Schweden beschuldigen
könne. Auf Ws Widerlegung versichern d’Avaux und Servien, daß sie diese
Behauptung selbst nicht geglaubt hätten. W: Vorgehen der Schweden;
gewöhnlich setzen sie eine Probepredigt eines Prädikanten an, zwingen
dann den einen oder anderen Bauern zur Approbation und nehmen dem
katholischen Geistlichen die Kirchenschlüssel ab. Das jetzige Erbieten der
Schweden ist unzureichend, vielmehr müssen die bishergen Neuerungen rück-
gängig gemacht werden. Diesemnegst ist der discursus auf das frie-
denswerck gefallen und der Servient mit einer zimblicher ungestummigkeit
und vehementz heraußgefahren, daß die deliberationes, welche eine
zeitlang zwischen den Kayserlichen und stenden super proiectis pacis ge-
pflogen worden, gar nicht zum frieden angesehen, weiln man den coronen,
was bereits placidirt, widder disputiren wolle, und werde derowegen eine
notturfft sein, sich zum krieg zu resolviren. Warauf aber hingegen
dießeits die erleuterung gegeben worden, daß man ex parte statuum gar
nicht zum krieg, sondern unice zum frieden geneigt, und es auch unrecht
bericht wehre; daß man aber in materia gravaminum religionis deliberire,
wie alles mit dem wenigsten schaden der catholischen religion abzuschlich-
ten , dessen wehren die stendte von ihnnen Frantzosischen gesandten umb so
viel weniger zu verdencken sein, weiln sie selbst den graven von Traut-
mansdorff und andere Kayserliche gesandten zum offtern beschuldigt, daß
sie in hergebung der bißthumber und anderer geistlicher stiffter sich allzu
freygebig erzeigten. Illi: Konten zwarn gern geschehen laßen, daß in
den gravaminibus religionis auf temperamenta gedacht werde, umb den
catholischen ein mehrers zu erhalten, maßen sie mit Osnabrug und Minden
ihrestheils getrewlich gethan, aber von den Kayserlichen contraminirt
worden; die satisfaction aber coronae zu retractiren, werde eine vergebliche
und gefehrlich sach sein. Darauff vermeldeten I. H. G., daß die
Frantzosische satisfaction schon länger dan ein jahr die stendt vor richtig
gehalten. Illi: Ihre alliirten musten ihre satisfaction auch haben; zudem
wolte itzo ihr der Frantzosen satisfaction von den Kayserlichen in disputa
widder gezogen werden, indeme die episcopatus Metz, Thull und Verdun
blößlich in die terminos des temporalis dominii eingeschränckt, auch die
feuda, so von ermelten stiffteren dependiren, davon abgezwackt wurden.
Hieruber hat es nun pro et contra viel discursus und in effectu repeti-
tiones , was bey vorigen visitis in hoc puncto vorgangen, gegeben; Ab-
grenzung der Temporalien von geistlicher Jurisdiktion, unter welche Län-
der wie Lothringen, ein Teil von Luxemburg, Zweibrücken, Saarbrücken
und andere fallen, die bei einer Zession sicher namentlich erwähnt wor-
den wären. Im Unterschied zu Frankreich hat in Deutschland die Lehns-
bindung keinen Einfluß auf die Jurisdiktion. Illi bestunden auf ihrer
meinung, vorgebendt, daß es vorm jahr mit den Kayserlichen schon auß-
disputiret , dieselbe damahls auch gewichen, und wurden die mediatores
zeugnus geben, daß sie Frantzösen es iederzeit also verstanden; konten es
auch ex actis schrifftlich beweißen. Folgendts alß vom armistitio meldung
vorgefallen, haben sie Frantzosen sich hochlich befrembt, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht ex ipso, daß sie sich der contravention beklagt, auch
zu der aufhebung resolvirt, wan es ihnnen in zeiten vorgebracht hetten, sie
auf die remediirung gedacht sein konnen. Warauf I. H. G. ihnnen
remonstrirt, wie wenig Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sey zu rathen
gewesen, daß da sie gesehen, daß sie under wehrendem armistitio in einen
unleidtlichen tribut immerfort gehalten und dan durch die tractatus pacis
ihro ein guter theil ihrer landen endtzogen werden wollen, still darzu sitzen
und die hände in den sack scheiben solten. Wan man aber Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht die abgenohmene ohrt widder abgetretten, so wurden
dieselbe nicht allein zu dem armistitio, sondern auch zu einem bestendigen
frieden gern verstehen, qua occasione ihnnen daß vor diesem von den Sta-
den vorgeschlagenes negotium evacuationis explicirt, und daß solches durch
den Frantzosischen ministrum Brasses seye verhindert worden. Illi:
Theten solches zwarn anhören, aber anderß nicht darauf vernehmen, alß
daß deß Brasses opposition auf der fraw landtgravinnen anhalten gesche-
hen sein möchte. Und alß nun I. H. G. die unbilligkeit der landtgra-
vinnen forderung und proceduren abermahls angeführt und dabey bedeu-
tet , daß deren gesandten alhie sich gegen andere vernehmen laßen, es muste
kein armistitium oder neutralitet mehr gelten, sondern man muste sich mit
ihnnen coniungiren oder alß fiendt tractirt werden, und daß ietzo die
Hessische diesem vorhaben nach gegen den churfursten von Trier im ambt
Limburg mit der execution verfahren, derentwegen die Churtrierische
zweifelßohne sich bey ihnnen angeben wurden, theten zwar sie Frantzö-
sische so viel zu verstehen geben, daß daran der fried, wan man im vorigen
richtig, vielleicht nicht hafften wurde, es hatt aber doch der hertzog der
landtgrafinnen partes, pro more, wiewoll lachent und iocose, starck tuirt.
Folgendts haben I. H. G. deren vom Königsmarck vorgenommener
schleifung der fortification Widdenbrugk alß contra praeliminaria vorge-
nohmmen , sich beschwert mit vermelden, daß weiln der Konigsmarck nun-
mehr seinen muth gekuhlet, indeme die action daher gemacht, daß auß
bemeltem Widdenbrug die stadt Paderborn erobert, wurde das ubrige ver-
mögh der praeliminarium in vorigem standt verpleiben mußen, zumahln
die stadt und das ambt gantz catholisch und I. H. G. in dessen besitz weh-
ren , deßgleichen beschaffenheit es auch mit der stadt und ambt Furstenaw
haben thue. Und nachdem sie sich zu erinneren, was I. H. G. ihme
d’Avaux uber des Oxenstirn und Salvii vor diesem gefuhrten discurs ange-
deutet , nemblichen wan die restitutio quoad praeliminaria geschehen, daß
alßdan der vergleich wegen der raisirung getroffen und solche von der
herschafft selbsten vorgenohmen werden könte. Weiln nun Widdenbrug,
wie gemelt, demoliirt, so werde es insoweith keine difficultet haben, und
liesen sie es auch wegen Furstenaw und Vorden dabey, wie sie sich vor
diesem erbotten, daß, wan der vergleich dahin genohmen oder der aus-
spruch von hiesigen gesandten determiniret, daß auß diesen beiden orten
respective nichts fiendtliches tentirt werden solle, wehre den sachen vor
erst geholffen, die catholische religion daselbsten conservirt und die prae-
liminaria insoweith widderumb reparirt. Welches die Frantzosische fur
nicht unbillich gehalten und das ihrige dabey zu thun sich erbotten. Zu den
französisch-spanischen Verhandlungen meinen sie, nachdem die Frage des
portugiesischen Sukkurses geklärt scheine, hielten die Spanier die Verhand-
lungen mit Kleinigkeiten wie Restitution des Grafen von Egmont auf. Auf
weiteres Nachfragen erfährt W jedoch, daß die portugiesische Frage nur bis
zum Schluß der Verhandlungen ausgestellt ist. Auf seine Bemerkung, er
höre von einer Reise St. Romains, antwortet Longueville, ja er werde ver-
reisen , wahin aber und warumb hab er mit keinem wohrt gedachtt.
teilung Chigis: Reumont möchte seinen Posten in Münster verlassen und
hat die Zustimmung des Kurfürsten erhalten, falls er einen geeigneten
Nachfolger präsentieren kann. Chigi ist es gelungen, ihn umzustimmen,
wovon er den Kurfürsten zu unterrichten bittet. Da er den Eindruck hat,
daß Reumont mit seinem Sold nicht zufrieden ist oder die Auszahlung nicht
richtig erfolgt, stehen entsprechende Maßnahmen bei Kurköln.
W bei Longueville: Erneute Vertreibung von Geistlichen entgegen den
schwedischen Zusagen.
Hinzu d’Avaux/Servien. Longueville: Servien ist deshalb in Osnabrück
vorstellig geworden. Servien: Die Schweden haben die Abstellung ver-
sprochen , aber auch erwähnt, die Geistlichen seien nicht von ihnen vertrieben,
sondern von W abgefordert worden, damit er die Schweden beschuldigen
könne. Auf Ws Widerlegung versichern d’Avaux und Servien, daß sie diese
Behauptung selbst nicht geglaubt hätten. W: Vorgehen der Schweden;
gewöhnlich setzen sie eine Probepredigt eines Prädikanten an, zwingen
dann den einen oder anderen Bauern zur Approbation und nehmen dem
katholischen Geistlichen die Kirchenschlüssel ab. Das jetzige Erbieten der
Schweden ist unzureichend, vielmehr müssen die bishergen Neuerungen rück-
gängig gemacht werden. Diesemnegst ist der discursus auf das frie-
denswerck gefallen und der Servient mit einer zimblicher ungestummigkeit
und vehementz heraußgefahren, daß die deliberationes, welche eine
zeitlang zwischen den Kayserlichen und stenden super proiectis pacis ge-
pflogen worden, gar nicht zum frieden angesehen, weiln man den coronen,
was bereits placidirt, widder disputiren wolle, und werde derowegen eine
notturfft sein, sich zum krieg zu resolviren. Warauf aber hingegen
dießeits die erleuterung gegeben worden, daß man ex parte statuum gar
nicht zum krieg, sondern unice zum frieden geneigt, und es auch unrecht
bericht wehre; daß man aber in materia gravaminum religionis deliberire,
wie alles mit dem wenigsten schaden der catholischen religion abzuschlich-
ten , dessen wehren die stendte von ihnnen Frantzosischen gesandten umb so
viel weniger zu verdencken sein, weiln sie selbst den graven von Traut-
mansdorff und andere Kayserliche gesandten zum offtern beschuldigt, daß
sie in hergebung der bißthumber und anderer geistlicher stiffter sich allzu
freygebig erzeigten. Illi: Konten zwarn gern geschehen laßen, daß in
den gravaminibus religionis auf temperamenta gedacht werde, umb den
catholischen ein mehrers zu erhalten, maßen sie mit Osnabrug und Minden
ihrestheils getrewlich gethan, aber von den Kayserlichen contraminirt
worden; die satisfaction aber coronae zu retractiren, werde eine vergebliche
und gefehrlich sach sein. Darauff vermeldeten I. H. G., daß die
Frantzosische satisfaction schon länger dan ein jahr die stendt vor richtig
gehalten. Illi: Ihre alliirten musten ihre satisfaction auch haben; zudem
wolte itzo ihr der Frantzosen satisfaction von den Kayserlichen in disputa
widder gezogen werden, indeme die episcopatus Metz, Thull und Verdun
blößlich in die terminos des temporalis dominii eingeschränckt, auch die
feuda, so von ermelten stiffteren dependiren, davon abgezwackt wurden.
Hieruber hat es nun pro et contra viel discursus und in effectu repeti-
tiones , was bey vorigen visitis in hoc puncto vorgangen, gegeben; Ab-
grenzung der Temporalien von geistlicher Jurisdiktion, unter welche Län-
der wie Lothringen, ein Teil von Luxemburg, Zweibrücken, Saarbrücken
und andere fallen, die bei einer Zession sicher namentlich erwähnt wor-
den wären. Im Unterschied zu Frankreich hat in Deutschland die Lehns-
bindung keinen Einfluß auf die Jurisdiktion. Illi bestunden auf ihrer
meinung, vorgebendt, daß es vorm jahr mit den Kayserlichen schon auß-
disputiret , dieselbe damahls auch gewichen, und wurden die mediatores
zeugnus geben, daß sie Frantzösen es iederzeit also verstanden; konten es
auch ex actis schrifftlich beweißen. Folgendts alß vom armistitio meldung
vorgefallen, haben sie Frantzosen sich hochlich befrembt, daß Ihre Chur-
fürstliche Durchlaucht ex ipso, daß sie sich der contravention beklagt, auch
zu der aufhebung resolvirt, wan es ihnnen in zeiten vorgebracht hetten, sie
auf die remediirung gedacht sein konnen. Warauf I. H. G. ihnnen
remonstrirt, wie wenig Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sey zu rathen
gewesen, daß da sie gesehen, daß sie under wehrendem armistitio in einen
unleidtlichen tribut immerfort gehalten und dan durch die tractatus pacis
ihro ein guter theil ihrer landen endtzogen werden wollen, still darzu sitzen
und die hände in den sack scheiben solten. Wan man aber Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht die abgenohmene ohrt widder abgetretten, so wurden
dieselbe nicht allein zu dem armistitio, sondern auch zu einem bestendigen
frieden gern verstehen, qua occasione ihnnen daß vor diesem von den Sta-
den vorgeschlagenes negotium evacuationis explicirt, und daß solches durch
den Frantzosischen ministrum Brasses seye verhindert worden. Illi:
Theten solches zwarn anhören, aber anderß nicht darauf vernehmen, alß
daß deß Brasses opposition auf der fraw landtgravinnen anhalten gesche-
hen sein möchte. Und alß nun I. H. G. die unbilligkeit der landtgra-
vinnen forderung und proceduren abermahls angeführt und dabey bedeu-
tet , daß deren gesandten alhie sich gegen andere vernehmen laßen, es muste
kein armistitium oder neutralitet mehr gelten, sondern man muste sich mit
ihnnen coniungiren oder alß fiendt tractirt werden, und daß ietzo die
Hessische diesem vorhaben nach gegen den churfursten von Trier im ambt
Limburg mit der execution verfahren, derentwegen die Churtrierische
zweifelßohne sich bey ihnnen angeben wurden, theten zwar sie Frantzö-
sische so viel zu verstehen geben, daß daran der fried, wan man im vorigen
richtig, vielleicht nicht hafften wurde, es hatt aber doch der hertzog der
landtgrafinnen partes, pro more, wiewoll lachent und iocose, starck tuirt.
Folgendts haben I. H. G. deren vom Königsmarck vorgenommener
schleifung der fortification Widdenbrugk alß contra praeliminaria vorge-
nohmmen , sich beschwert mit vermelden, daß weiln der Konigsmarck nun-
mehr seinen muth gekuhlet, indeme die action daher gemacht, daß auß
bemeltem Widdenbrug die stadt Paderborn erobert, wurde das ubrige ver-
mögh der praeliminarium in vorigem standt verpleiben mußen, zumahln
die stadt und das ambt gantz catholisch und I. H. G. in dessen besitz weh-
ren , deßgleichen beschaffenheit es auch mit der stadt und ambt Furstenaw
haben thue. Und nachdem sie sich zu erinneren, was I. H. G. ihme
d’Avaux uber des Oxenstirn und Salvii vor diesem gefuhrten discurs ange-
deutet , nemblichen wan die restitutio quoad praeliminaria geschehen, daß
alßdan der vergleich wegen der raisirung getroffen und solche von der
herschafft selbsten vorgenohmen werden könte. Weiln nun Widdenbrug,
wie gemelt, demoliirt, so werde es insoweith keine difficultet haben, und
liesen sie es auch wegen Furstenaw und Vorden dabey, wie sie sich vor
diesem erbotten, daß, wan der vergleich dahin genohmen oder der aus-
spruch von hiesigen gesandten determiniret, daß auß diesen beiden orten
respective nichts fiendtliches tentirt werden solle, wehre den sachen vor
erst geholffen, die catholische religion daselbsten conservirt und die prae-
liminaria insoweith widderumb reparirt. Welches die Frantzosische fur
nicht unbillich gehalten und das ihrige dabey zu thun sich erbotten. Zu den
französisch-spanischen Verhandlungen meinen sie, nachdem die Frage des
portugiesischen Sukkurses geklärt scheine, hielten die Spanier die Verhand-
lungen mit Kleinigkeiten wie Restitution des Grafen von Egmont auf. Auf
weiteres Nachfragen erfährt W jedoch, daß die portugiesische Frage nur bis
zum Schluß der Verhandlungen ausgestellt ist. Auf seine Bemerkung, er
höre von einer Reise St. Romains, antwortet Longueville, ja er werde ver-
reisen , wahin aber und warumb hab er mit keinem wohrt gedachtt.