Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VII 26
1647 VII 26
Freitag Mitteilung Chigis: Hat wegen Chur und der
Religionsbedrückung im Stift Osnabrück mit den Franzosen gesprochen,
die viel versprochen haben; wan der effectus beßer alß in andern sachen
bißhero erfolgte, würde man die würckligkeitt zu erfahren haben.
Raigersperger bei W. Hat gemäß dem vorgestrigen Beschluß ratione pro-
movendae securitatis mit den Altenburgern gesprochen, die es den übrigen
Protestanten vortragen wollen. Diesen hat, wie der Weimarer berichtete,
Oxenstierna die auf sein Schreiben von Königsmarck ergangene Verord-
nung mitgeteilt, so daß eine Deputation an die Mediatoren nicht mehr
nötig ist. Fromhold hat bei den Mainzern noch für heute eine Deputation
aller Stände an die Mediatoren angeregt, damit diese die Parteien befragen,
welche Hindernisse gegen den Frieden noch beständen. Man hat erklärt,
erst mit anderen sprechen zu müssen, und ist unsicher über die dabei von
Brandenburg verfolgte Absicht. W: Die Verordnung Königsmarcks
unzureichend; reserviert gegenüber den brandenburgischen Bemühungen,
zumal er im Gegensatz zu anderen Kurfürstlichen nicht angesprochen wor-
den ist. Da er bezweifelt, daß vor Bekanntgabe des französischen Instru-
mentes die Mediatoren einen solchen Schritt wünschen, will er sich bei
Chigi erkundigen. – Anfrage bei Chigi. Dieser hält die Deputation für
überflüssig, da man den Parteien erst Zeit zur Durchsicht der Instrumente
geben muß; müste fast dafür haltten, daß under dießen der Churbranden-
burgischen vorschlag waß anderst verborgen, vermainte seinestheilß, daß
man die hierüber anstellende beisammenkunfft zue decliniren, zumaln doch
keine andere erklerung von ihnnen mediatoribus alß itzgemelte würde
können gegeben werden. – Mitteilung der Antwort an die Mainzer.
Bericht Recks in Gegenwart Raigerspergers: Fromhold hat ihm vorgetra-
gen , da die Kronen sich nicht trennen ließen und ohne Frankreich auch
mit Schweden kein Frieden zu machen sei, möge man durch eine Deputa-
tion die Mediatoren bitten, den Frieden zwischen Kaiser, Reich und Frank-
reich in Ordnung zu bringen; die Protestanten hätten sich darüber schon
geeinigt und ersuchten die Katholiken um ihre Beteiligung. Reck hat geant-
wortet , daß man sich mit Frankreich schon vor einem Jahr geeinigt habe,
die neuen Forderungen schienen zu beweisen, daß die Franzosen vor einem
Abschluß mit Spanien die Teutsche und reichssachen auff allerhandt weiße
zu turbiren sich anglegen sein laßen wurden. Wegen der Deputation stehe
zu erwarten, ob Mainz dazu ansagen lasse; er wolle mit W reden, doch
warte man besser die Mitteilung des französischen Instrumentes an die
Stände ab. Fromhold: Das instrumentum pacis hette er auch zwarn gantz
und formaliter nit gelesen, man wiste gleichwoll, warauff es in substantiali-
bus , darin streit vorfallen mögte, bestunde, alß nemblich ratione tituli
feudorum et securitatis. Ihre meinung were aber nichtt, die materialia bey
der deputation zu beruren, sondern in terminis generalibus das werck allein
zu recommendiren. Im ubrigen were er auch der meinung, daß alßlange
Franckreich des friedens mit Spanien nicht versichert, dem reich auch zu
seiner beruhigung nicht verhelffen würde. Nun mögte man woll vermeinen,
daß die Frantzosische sach das reich directe nicht angienge, propter effec-
tum tamen ipsum et conexitatem causarum hette man es fur sein eigen
werck zu haltten. Reck: Vorherige genaue Kenntnis des französischen
Instrumentes erforderlich, da sich die Mediatoren darauf beziehen werden.
Sonsten wie es eine heilsame und nützliche bemuhung, Franckreich zum
friedenschluß mit Ihrer Kayserlichen Mayestet und dem reich zu permo-
viren , und man solchs pillich tanquam causam propriam zu embrassiren, so
muste auch gleich woll das impedimentum pacis, welches die Caßelische
mitt ihrer praetendirter unpillicher satisfaction hervorgerucktt, mit der
ständt einmuhtigen zuthuen auß dem weg geraumbt werden, dan einmahl
beide hern churfursten und andere interessenten sich alsolche unpilligkeit
nicht wolten noch konten aufburden laßen. Ihre Kayserliche Mayestet und
das reich wurden sie auch darzu nit condemniren. Frombholttz: Die Heßi-
sche satisfaction vermeinte, daß uff 8 mahl hunderttaußendt reichsthaler
moderirt und daß die lande nur zur abloß begert. Thumbprobst: Es were
eine schone moderation, da die Frantzosen nur anfanglich 6 mahl hundert-
tausendt reichsthaler begert, ihnen die Kayserliche darzu die 4 Schaum-
burgische ambter, welche zwischen 40 und 50 tausendt reichsthaler jahr-
lichs renthen, offerirt, itzo sich einer moderation beruhmen woltten. Die
begerte oppignoration der landen begreiffe in sich veram alienationem,
weiln sie dergestaldt versetzet, daß sie nit zu loßen. Man wiste auch woll,
wie es bey dergleichen oppignorationibus pflegte herzugehen, und nachde-
mahl dan eine solche große unsicherheit, trangsahl und calamitet bey
dießen Heßischen offerirten frieden sich befinde, daß der krieg nimmer
kein ärgers bringen köntte, und were leichtlich zu gedencken, umb alsol-
chen sich nit zu raißen und keiner sich noch seine posteritet in alsolche
ungelegenheit stecken wurde. Zu Fromholds Hinweis auf Pommern: Kur-
brandenburg hat eine nach Meinung der Kronen unverhältnismäßig hohe
Entschädigung erhalten, während die Hessen in den Stiftern viel größeren
Schaden angerichtet als sie selbst erlitten haben. Die Ksl. haben amore pacis
600 000 gebotten, so alle dern contributionibus unterworffene stände abtra-
gen sollen, umb sich a tali onere zu retten. Frombholtz: Die Heßen wollen
von ihren freunden nichts haben. Praepositus: Ihre Churfürstliche Durch-
laucht wurden keinem etwas auftringen, sich auch nichts uftringen laßen.
Frombholtz: Die Churbrandenburgische hetten den Caßelischen offters
ernstlich und beweglich zugesprochen, weren ihnen aber so ubel begegnet,
alß ihnen bey diesen tractaten nicht wiederfahren; sie verließen sich auf die
coronen. Praepositus: Wan die stände ingesambt denselben zusprechen,
wurde es sich woll schicken, dan die interessirte einmal, es gienge im reich,
wie es wolle, diese unpilligkeit sich nit wurden auftringen laßen. Fromb-
holtz : Ihre Churfürstliche Durchlaucht weren im armistitio, hetten sich
keines kriegs zu befahren. Praepositus: Wegen des armistitii wurden sie
keine landt und leuth weggeben, hofften, die Heßen werden auf remonstra-
tion hivon absehen. Frombholtz: Sie wurden gleichwoll einige versicherung
haben wollen. Ille: Die versicherung hetten sie in fide publica et instru-
mento pacis, und wan sie deme nit trawen wolten, wie ihnen dan zu
trawen, sonderlich da sie ihren vorigen syncerationibus zuwieder handleten.
[...]
Religionsbedrückung im Stift Osnabrück mit den Franzosen gesprochen,
die viel versprochen haben; wan der effectus beßer alß in andern sachen
bißhero erfolgte, würde man die würckligkeitt zu erfahren haben.
Raigersperger bei W. Hat gemäß dem vorgestrigen Beschluß ratione pro-
movendae securitatis mit den Altenburgern gesprochen, die es den übrigen
Protestanten vortragen wollen. Diesen hat, wie der Weimarer berichtete,
Oxenstierna die auf sein Schreiben von Königsmarck ergangene Verord-
nung mitgeteilt, so daß eine Deputation an die Mediatoren nicht mehr
nötig ist. Fromhold hat bei den Mainzern noch für heute eine Deputation
aller Stände an die Mediatoren angeregt, damit diese die Parteien befragen,
welche Hindernisse gegen den Frieden noch beständen. Man hat erklärt,
erst mit anderen sprechen zu müssen, und ist unsicher über die dabei von
Brandenburg verfolgte Absicht. W: Die Verordnung Königsmarcks
unzureichend; reserviert gegenüber den brandenburgischen Bemühungen,
zumal er im Gegensatz zu anderen Kurfürstlichen nicht angesprochen wor-
den ist. Da er bezweifelt, daß vor Bekanntgabe des französischen Instru-
mentes die Mediatoren einen solchen Schritt wünschen, will er sich bei
Chigi erkundigen. – Anfrage bei Chigi. Dieser hält die Deputation für
überflüssig, da man den Parteien erst Zeit zur Durchsicht der Instrumente
geben muß; müste fast dafür haltten, daß under dießen der Churbranden-
burgischen vorschlag waß anderst verborgen, vermainte seinestheilß, daß
man die hierüber anstellende beisammenkunfft zue decliniren, zumaln doch
keine andere erklerung von ihnnen mediatoribus alß itzgemelte würde
können gegeben werden. – Mitteilung der Antwort an die Mainzer.
Bericht Recks in Gegenwart Raigerspergers: Fromhold hat ihm vorgetra-
gen , da die Kronen sich nicht trennen ließen und ohne Frankreich auch
mit Schweden kein Frieden zu machen sei, möge man durch eine Deputa-
tion die Mediatoren bitten, den Frieden zwischen Kaiser, Reich und Frank-
reich in Ordnung zu bringen; die Protestanten hätten sich darüber schon
geeinigt und ersuchten die Katholiken um ihre Beteiligung. Reck hat geant-
wortet , daß man sich mit Frankreich schon vor einem Jahr geeinigt habe,
die neuen Forderungen schienen zu beweisen, daß die Franzosen vor einem
Abschluß mit Spanien die Teutsche und reichssachen auff allerhandt weiße
zu turbiren sich anglegen sein laßen wurden. Wegen der Deputation stehe
zu erwarten, ob Mainz dazu ansagen lasse; er wolle mit W reden, doch
warte man besser die Mitteilung des französischen Instrumentes an die
Stände ab. Fromhold: Das instrumentum pacis hette er auch zwarn gantz
und formaliter nit gelesen, man wiste gleichwoll, warauff es in substantiali-
bus , darin streit vorfallen mögte, bestunde, alß nemblich ratione tituli
feudorum et securitatis. Ihre meinung were aber nichtt, die materialia bey
der deputation zu beruren, sondern in terminis generalibus das werck allein
zu recommendiren. Im ubrigen were er auch der meinung, daß alßlange
Franckreich des friedens mit Spanien nicht versichert, dem reich auch zu
seiner beruhigung nicht verhelffen würde. Nun mögte man woll vermeinen,
daß die Frantzosische sach das reich directe nicht angienge, propter effec-
tum tamen ipsum et conexitatem causarum hette man es fur sein eigen
werck zu haltten. Reck: Vorherige genaue Kenntnis des französischen
Instrumentes erforderlich, da sich die Mediatoren darauf beziehen werden.
Sonsten wie es eine heilsame und nützliche bemuhung, Franckreich zum
friedenschluß mit Ihrer Kayserlichen Mayestet und dem reich zu permo-
viren , und man solchs pillich tanquam causam propriam zu embrassiren, so
muste auch gleich woll das impedimentum pacis, welches die Caßelische
mitt ihrer praetendirter unpillicher satisfaction hervorgerucktt, mit der
ständt einmuhtigen zuthuen auß dem weg geraumbt werden, dan einmahl
beide hern churfursten und andere interessenten sich alsolche unpilligkeit
nicht wolten noch konten aufburden laßen. Ihre Kayserliche Mayestet und
das reich wurden sie auch darzu nit condemniren. Frombholttz: Die Heßi-
sche satisfaction vermeinte, daß uff 8 mahl hunderttaußendt reichsthaler
moderirt und daß die lande nur zur abloß begert. Thumbprobst: Es were
eine schone moderation, da die Frantzosen nur anfanglich 6 mahl hundert-
tausendt reichsthaler begert, ihnen die Kayserliche darzu die 4 Schaum-
burgische ambter, welche zwischen 40 und 50 tausendt reichsthaler jahr-
lichs renthen, offerirt, itzo sich einer moderation beruhmen woltten. Die
begerte oppignoration der landen begreiffe in sich veram alienationem,
weiln sie dergestaldt versetzet, daß sie nit zu loßen. Man wiste auch woll,
wie es bey dergleichen oppignorationibus pflegte herzugehen, und nachde-
mahl dan eine solche große unsicherheit, trangsahl und calamitet bey
dießen Heßischen offerirten frieden sich befinde, daß der krieg nimmer
kein ärgers bringen köntte, und were leichtlich zu gedencken, umb alsol-
chen sich nit zu raißen und keiner sich noch seine posteritet in alsolche
ungelegenheit stecken wurde. Zu Fromholds Hinweis auf Pommern: Kur-
brandenburg hat eine nach Meinung der Kronen unverhältnismäßig hohe
Entschädigung erhalten, während die Hessen in den Stiftern viel größeren
Schaden angerichtet als sie selbst erlitten haben. Die Ksl. haben amore pacis
600 000 gebotten, so alle dern contributionibus unterworffene stände abtra-
gen sollen, umb sich a tali onere zu retten. Frombholtz: Die Heßen wollen
von ihren freunden nichts haben. Praepositus: Ihre Churfürstliche Durch-
laucht wurden keinem etwas auftringen, sich auch nichts uftringen laßen.
Frombholtz: Die Churbrandenburgische hetten den Caßelischen offters
ernstlich und beweglich zugesprochen, weren ihnen aber so ubel begegnet,
alß ihnen bey diesen tractaten nicht wiederfahren; sie verließen sich auf die
coronen. Praepositus: Wan die stände ingesambt denselben zusprechen,
wurde es sich woll schicken, dan die interessirte einmal, es gienge im reich,
wie es wolle, diese unpilligkeit sich nit wurden auftringen laßen. Fromb-
holtz : Ihre Churfürstliche Durchlaucht weren im armistitio, hetten sich
keines kriegs zu befahren. Praepositus: Wegen des armistitii wurden sie
keine landt und leuth weggeben, hofften, die Heßen werden auf remonstra-
tion hivon absehen. Frombholtz: Sie wurden gleichwoll einige versicherung
haben wollen. Ille: Die versicherung hetten sie in fide publica et instru-
mento pacis, und wan sie deme nit trawen wolten, wie ihnen dan zu
trawen, sonderlich da sie ihren vorigen syncerationibus zuwieder handleten.
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