Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert

15
[I] Anfangs kam man in pleno zusammen, undt wurd der churfürsten,
16
fürsten und übriger stende gesandten durch das Kurmainzer Reichs-
17
direktorium
(den Churmainzischen herrn Meel) dieses angefühget: Man
18
hette billich mit heutiger zusammenkunfft sollen verschonet bleiben und
19
exequiren, was gestern geschloßen

23
Am 9. Juni 1648 wurde von den Rst. n in Osnabrück beschlossen, Servien um Vermittlung
24
zu bitten, damit die Schweden das rst. Angebot (6 Millionen fl.) für ihre Militärsatisfaktion
25
akzeptierten und sich schriftlich zu den Vorschlaege[n], welche (…) vor der Bestimmung
26
des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s. [Nr. 154 Anm. 2] ), und zu dem
27
rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [Nr. 151 Anm. 26] ) äußerten. Ferner wurde
28
beschlossen, den Schweden bei Scheitern des Vermittlungsversuchs einen Schriftsatz mit
29
den bislang mündlich vorgetragenen Gründen zu übergeben, welche die Senkung der
30
schwed. Forderungen (zuletzt 5 Millionen Rt. sub spe rati) bezweckten. Auch waren die
31
Rst. übereingekommen, die Ksl. über alle ihre Schritte zu informieren und die Schweden
32
bei Serviens Scheitern um Wiederaufnahme der ksl.-schwed. Konferenzen über die noch
33
offenen Fragen zu ersuchen. Falls sie dies abschlügen, wollten die Rst. mit den Ksl. über
34
diese Fragen verhandeln (s. in Nr. 170 die Relation des KFR und die Correlation des FRO
35
am Ende des Protokolls; der Beschluß des SRO stimmte damit im wesentlichen überein;
36
einen Gesamtbeschluß der drei [Teil-]Kurien enthält das Protokoll nicht).
. Könne aber nicht verhalten, daß herr
20
graff Oxenstirn ihn gestriges tages, [am 30. Mai/9. Juni 1648], zu sich ersu-
21
chet und diese mittel in vorschlag gebracht, so er dann mit mehrerm eröfnet
22
und in diario zu befinden

37
Das Diarium der sachsen-altenburgischen Gesandtschaft ist verschollen (s. Einleitung
38
Anm. 188). Der Bericht vom 11. Juni 1648 in Meiern V, 885 –888, der auch die Verhand-
39
lungen zwischen Oxenstierna und Meel am 9. Juni behandelt, ist ihm sicherlich nicht
40
entnommen, da er aus der Perspektive eines Mitglieds des SRO referiert.
.

[p. 440] [scan. 530]


1

27
440,1–441,26 Oxenstierna – zweifelen] Druckvorlage: Pfalz-Neuburg (3620).
Oxenstierna habe gesagt, sie, die schwedischen Gesandten, hetten verhofft,
2
es würden die stendt ihre gegenresolution super quanto extradirt undt
3
ihnen uberreicht haben, undt weiln er deßen anders berichtet worden, thete
4
er ihnen [!], den Mehl, ersuechen, dasjenig, waß communicabell, ihme,
5
graven, zu communiciren.

6
Er, [Meel], hette zwarn hierauff geandtwortet, daß ohne der sembtlicher
7
stendt bewilligung dem directorio nit gebühre, die conclusa zue offenbah-
8
ren. Weiln er dannoch wahrgenohmmen, daß der herr graff von selbigen
9
tags concluso albereit nachricht erlangt, habe er seiner excellentz zu ver-
10
stehen geben, die stendt befunden sich weiter nit alß auff 6 million fl.
11
instruirt, undt queme denselben nit wenig befrembt vor, daß man immer-
12
zue aufs quantum dringe, die quaestionem „quomodo“ aber nit resolvire.
13
Die stendt hetten intuitu pacis das quantum verwilliget, kondten aber des
14
fridens nit versichert sein, alß lang die quaestio „quomodo“, wie sich’s
15
gebuhrt, zu ihrer richtigkeit nit gebracht worden.

16
Ihre excellenz hetten geantwort, solche diffidentz verspureten sie beyn
17
stendten ungern undt wolten erweisen, daß man darzu keine ursach habe.
18
Vermug habender instructionen köndten sie einmahl von 5 millionen
19
reichsthaler nit abweichen

28
S. [Nr. 170 Anm. 8] . – Die Vermittlung, um welche die Rst. gemäß ihrem Beschluß vom
29
9. Juni den frz. Ges. bitten wollten (s. Nr. 170), wurde dem vorhergehenden Bericht nach
30
von Meel gar nicht erwähnt. Demnach hatte Oxenstierna schon vor der Besprechung mit
31
Meel davon erfahren.
, undt wurde die vorgeschlagene interposition
20
des graven Servient zumahlen vergeblich sein. Wehren derentwegen bereit,
21
daß, wofern die stendt solche summam einwilligen wurden, [1.] sich also-
22
paldt super quaestione „quomodo“ undt puncto executionis vernehmen
23
zue laßen; 2. die conferentz mitt den herren Kayserlichen in continenti

32
in continenti bedeutet sofort ( Campe II, 417 s. v. In continenti ).
zu
24
reassumiren, auch daß letzte extradirte instrumentum pacis

33
Gemeint ist der KEIPO8 1648 V 11, praes. 1648 V 11 (s. [Nr. 155 Anm. 4] ). Bei dem extractus dif-
34
ferentiarum
handelt es sich wahrscheinlich um eine Aufstellung der Abweichungen des
35
KEIPO8 1648 V 11 von dem Text der bereits unterzeichneten Vereinbarungen über bestimmte Art.
36
des Friedensvertrags (s. [Nr. 174 Anm. 19] ) bzw. dem KEIPO4 [1647 V 29], diktiert 1647 VI 13 (s. Nr. 145
37
Anm. 4); Text einer solchen Aufstellung, Differentiæ […] genannt, s. l., s. d. [ca. 1648 VI]:
38
Meiern V, 832 –835. Die Erstellung einer solchen Übersicht gehörte zu den Bedingungen
39
des FRO für seine Bewilligung von 5 Millionen Rt.n in dieser Sitzung (s. bei Anm. 53).
oder deßen
25
extractum differentiarum pro obiecto zu halten oder aber ein newes pro-
26
iectum, wie sie den sachen zu helffen vermeineten, zu extradiren. 3. Damitt

[p. 441] [scan. 531]


1
man ex parte Imperii des friedens versichert seye, wolten sie einen gewißen
2
terminum, in welchem der fridt zu seinem schluß zu bringen, von den
3
stendten erwarten.

4
Alß nun er, Dr. Meel, solches alles angehoret undt gleichfals ratione termini
5
nachgefragt, hette der herr graff darauf geantwortet, daß, wan es auch nur
6
acht tage sein solten, wolten sie damitt zufriden sein, dergestalt, daß das
7
offerirte quantum unverbindtlich sein solte

31
Zu ergänzen ist: bis der Friede in dem genannten Zeitraum geschlossen sei.
.

8
Endtlich seye auch vorkommen, daß unter den unverglichenen punctis
9
der § „Tandem omnes“ der schwereste seye undt das man sich ex parte
10
Imperii dießfalß keiner difficultet versehen wolte, waruber doch sich ihre
11
excellenz nit cathegorice erclert. Stundte also zu unserem nachdencken,
12
waß man bey so gestelten sachen thuen wolle. Undt weiln der fürstlich
13
Braunschweig Zellischer gesandter g〈estrigen〉 nachmittag bey den herren
14
Schwedischen legatis sich gleichfals einbefunden

33
Nach dem Bericht des reichsstädtischen Ges. in Meiern V, hier 885f. , letzter/erster Absatz,
34
beginnend Gleichwie nun, hatte Oxenstierna neben Meel auch Thumbshirn und Langen-
35
beck zu sich gebeten.
, stundte zu desselben
15
belieben, dasienig, waß er in hac materia vernohmmen, den sembtlichen
16
gesandten zu referiren, warüber dan der herr Dr. Langenbeck dieß gesagt,
17
daß die Schwedischen gesandte sich gegen ihme erclert, wan der friedt nit
18
erfolgen wurde, solte alles null undt nichtig sein. Alßbald〈t〉 die stendt die
19
5. million reichsthaler bewilliget, sein sie, [die schwedischen Gesandten],
20
erbiet〈ig〉, an den herrn pfaltzgraffen in Schweden zu schreiben, damitt der-
21
selb mitt seiner armee zuruckpleibe

36
Zu den neu angeworbenen schwed. Truppen s. [Nr. 155 Anm. 18] . Ein Schreiben der schwed.
37
Ges. an den schwed. Generalissimus Pgf. Karl Gustav, wie hier in Aussicht gestellt, konnte
38
nicht ermittelt werden. Als Salvius am 20. Juli 1648 Kg.in Christina empfahl, die Reise
39
des Pgf.en zur schwed. Hauptarmee solle unterbleiben, war dieser Rat durch Geldmangel
40
motiviert (s. APW II C 4/2 Nr. 311).
. Wolten auch unverlengt mitt den
22
stendten das „quomodo“ undt den punctum executionis pacis richtigma-
23
chen undt alßdan mitt den herren Keyserlichen in praesentia statuum super
24
differentiis handlen. Ob nun solches alles erfolgen wurde, daß müeste er,
25
[Langenbeck], dahingestelt sein laßen, wolte doch daran in privato nit
26
zweifelen.

27
[II] Hierauf verfügt man sich in den fürstenrath, that sich also iedes col-
28
legium absonderlich zusammen.

29
Durch das Salzburgische Direktorium wurd proponirt: Es werde
30
abermalige frage sein, was über derienigen erclerung, so der königlich

[p. 442] [scan. 532]


1
Schwedische plenipotentiarius herr graf Oxenstirn sowol gegen den Chur-
2
mainzischen als fürstlich Braunschweig Zellischen gethan, fernerweit vor-
3
zunehmen und was correferendo an das churfürstliche und reichsstädtische
4
collegium zu bringen.

5
A parte Salzburg beruffe er sich uf die seithero eingewendete reserva-
6
tiones und contradictiones

25
Salzburg vermeinte, aufgrund des Linzer Vergleichs vom April 1646 von allen Beitrags-
26
verpflichtungen und damit auch von jener zur Militärsatisfaktion befreit zu sein, wie im
27
Salzburger Votum vom 6. Mai 1648 näher ausgeführt ist (s. Nr. 145 bei Anm. 9). Bayern
28
hatte für den (zutreffenden) Fall widersprochen, daß es durch den Vergleich benachteiligt
29
werde (s. [Nr. 145 Anm. 11] und ebenda, bei Anm. 18). Gegen diesen Widerspruch hatte sich
30
wiederum Salzburg gewendet und seine Rechte vorbehalten (s. z. B. Nr. 169 bei Anm. 15).
.

7
Bayern. Er seinesorths hette mögen wünschen, daß es die zeit zugelaßen,
8
sich mehrers zu bedencken und die sach zu erwegen. Weil man aber das
9
werck modis omnibus zu promoviren, wolle er seinestheils keine hin-
10
derung machen. Halte dafür, wann per maiora werde gutbefunden, daß
11
uf solche weise der reichsfriede herwiederzubringen, seine churfürstliche
12
durchlaucht sich conformiren werde, jedoch mit wiederholung derieni-
13
gen reservaten, so er vor diesem angeführt

31
Bayern forderte aufgrund wiederholter Instruktionen Kf. Maximilians I. (s. [Nr. 165 Anm. 6] )
32
zusätzlich zu dem ihm zugestandenen Bay. den Schwäbischen und den Fränkischen Reichs-
33
kreis, die für seine Armeesatisfaktion aufkommen sollten, und behielt sich regelmäßig,
34
auch in der vorangegangenen Sitzung am 9. Juni 1648, das Recht darauf vor (s. Nr. 170 bei
35
Anm. 18).
, als denen er nichts derogirt
14
haben wolte. Und weil die königlich Schwedischen sich erclerten, daß,
15
sobald das quantum richtig, sie an den Schwedischen herrn generalissi-
16
mum herrn pfalzgrafen schreiben wolten, damit der succurß aus Schweden
17
zurückbleibe, so halte er dafür, daß auch an den Schwedischen feldmar-
18
schall herrn Wrangeln zu schreiben

36
Wrangel und Turenne führten damals abwechselnd das Oberkommando der vereinigten
37
schwed.-frz. Armeen, die ihren Übergang über die Isar bei Freising am 12. Juni 1648
38
beendeten. Sie erstrebten die Eroberung Bayerns und beabsichtigten anschließend einen
39
Angriff auf die ksl. Erblande ( Höfer, 179, 208).
, damit die hostiliteten zwieschen den
19
armaden eingestellet würden. Die Kayserlichen herren gesandten könten
20
dergleichen bey der Kaiserlichen generalitet thun. Churbayerischer seite
21
solle dergleichen geschehen, darzu er sich offerirt haben wolle.

22
Bamberg. Ob man wol neuligst contestirt, daß man uf ein solches über-
23
meßiges quantum nicht instruirt

40
Konnte nicht ermittelt werden; Göbel hatte wahrscheinlich deshalb nicht ausdrücklich
41
gesagt, daß ihm die Vollmacht zu einem Angebot von 5 Millionen Rt.n fehle, weil er
25
hoffte, die schwed. Forderung könne durch Serviens Vermittlung gesenkt werden (s. das
26
Bamberger Votum in Nr. 169).
, so halte er iedoch dafür, wann die ver-
24
bales contestationes solten mit der würckligkeit verificirt und ein durch-

[p. 443] [scan. 533]


1
gehender reichsfriede gemacht, auch unverlenget die cessatio hostilitatum
2
erhalten und verordnet werden, damit status belli sachen nicht endere,
3
ebenmeßig die ausgesogene stende, und seine fürstliche gnaden auch,
4
der doppelten anlage enthoben würden

27
Bamberg wollte wegen seiner Besitzungen in Kärnten nicht zweimal zur Militärsatisfaktion
28
beitragen, indem es von Österreich wie auch vom Fränkischen Reichskreis dafür veranlagt
29
wurde (s. [Nr. 145 Anm. 79] ).
, daß seine fürstliche gnaden
5
zu erkauffung, erhandlung und erlangung des frieden werde concurriren.
6
Allein, es komme ihm befremblich vor, daß die königlich Schwedischen
7
sich zu einem gewißen termino concludendae pacis obligiren wolten, wen
8
die mora bey ihnen haften solte, weil sie hinwiederum den verzug her-
9
nach möchten uf die stende schieben und sagen, daß sie, die Schwedi-
10
schen, auch ferner an nichts gebunden. So halte er auch dafür, daß man
11
sich gewißer zahltermine und gewißer zieler zu vergleichen und dahin zu
12
trachten, damit das „quomodo“ und der executionspunct erörtert werde.
13
Es were auch zu besorgen, daß die herren Kaiserlichen das reichscon-
14
clusum möchten disputiren

30
Gemeint ist das conclusum von 1648 V 2/12, hier Punkt 2 zu der Frage, wem Armeesa-
31
tisfaktion gewährt werden solle (s. den Text in Nr. 149 am Ende des Protokolls). Der Ks.
32
war nicht damit einverstanden, daß für die Satisfaktion der ksl. Reichsarmee nur der Öst.
33
Reichskreis zur Verfügung gestellt werden sollte (s. Nr. 151, Beginn des Protokolls: Bericht
34
der rst. Deputierten über diese Auskunft der Ksl. am 13. Mai 1648).
, und daher zu sehen, daß man sich in quae-
15
stione „cui“ verwahre und bey denen königlich Schwedischen conditio-
16
nire, daß der [§] „Tandem omnes“, die amnesti in den Kaiserlichen landen
17
betreffend, verbleibe, wie er eingerichtet, so würden alsdan die herren Kai-
18
serlichen williger sein, was die stende geschloßen, zu placidiren, die dan
19
per deputatos anzusprechen, damit man nicht die tractaten in das stecken
20
und ufstos Kaiserlicher seite bringe und die stende also keinen bestendigen
21
frieden erhielten.

22
Pfalz-Neuburg. Gleichwie er sich niemals super quanto können vigore
23
mandati herauslaßen

35
Caspars war instruiert, nur die Gründe vorzutragen, warum Pgf. Wolfgang Wilhelm ver-
36
meinte, nichts zur Militärsatisfaktion beitragen zu müssen (s. [Nr. 169 Anm. 26] ), und hatte
37
sich deshalb nicht zu den Fragen, wer beisteuern müsse und wieviel zu bewilligen sei,
38
geäußert (s. z. B. das Pfalz-Neuburger Votum in Nr. 167).
, also müße er es auch nochmals dabey bewenden
24
laßen. Ratione modi tractandi aber hette er iemals

39
iemals bedeutet zu irgendeinem in der Vergangenheit oder der Zukunft liegenden Zeit-
40
punkt ( Frühneuhochdeutsches Wörterbuch VIII.1, 355 s. v. jemals ). Hier ist ge-
41
meint
, daß Caspars durchaus seine Meinung über die Vorgehensweise bei den Verhand-
30
lungen
über die Militärsatisfaktion geäußert hatte, auch wenn er zu den Hauptfragen
31
(s. vorige Anm.) nichts sagen konnte (s. z. B. das Pfalz-Neuburger Votum in Nr. 167,
32
Punkt [2]).
sein votum eröfnet,

[p. 444] [scan. 534]


1
deß wegen er auch noch deßen kein bedencken. Halte dafür, daß mit denen
2
herren Kaiserlichen vorhero zu communiciren, als die ihre Kaiserliche
3
majestät und das oberhaupt im Reich repraesentirten. Vernehme ex rela-
4
tione, daß die königlich Schwedischen keine remoras wolten verursachen,
5
welches tröstlich zu vernehmen, allein es könte von ihnen hernach aus-
6
gedeutet werden, daß das werck ihrestheils nicht haffte, undt dürften sie
7
wol nachmals sagen, sie wolten ferner daran nicht gebunden sein, was
8
sie bishero eingangen und sich erclert. Derohalben halte er dafür, daß zu
9
bedingen, und zwar 1., es solten alsbald die hostiliteten cessiren, weil ietzo
10
alsbald causae belli ufgehoben; 2., daß die abdanckung der völcker statim a
11
conclusa pace, auch noch ante communicationem ratificationum, erfolge,
12
und 3. die guarnisonen alsbaldt a conclusionis tempore abgeführet würden,
13
welches die in „quomodo“ veranlaste puncta

33
Bezug auf die Vorschlaege, welche (…) vor der Bestimmung des Quantums in der Frage
34
„quomodo“ zu beobachten, praes. 1648 V 20 (s. [Nr. 154 Anm. 2] ), Punkt 1 ( Meiern V, 820 ).
, so expresse bey determi-
14
nation des quanti zue conditioniren, und das keiner mit doppelter last zu
15
belegen.

16
Das erbieten, daß sie, die Schwedischen gesandten, wolten an herrn Schwe-
17
dischen generalissimum wegen zurückhaltung des succurses schreiben,
18
were zu acceptiren.

19
Würzburg. Hette sich gestern vernehmen laßen, daß er uf ein solch
20
hoches quantum nicht instruirt und ohne unchristliche, gewaltthätige
21
pressuren solches nicht zu erheben

35
Vorburg hatte in der letzten und vorletzten Sitzung, am 8. und 9. Juni 1648, darauf hin-
36
gewiesen (s. Nr. 170 bei Anm. 27).
. Der meynung were er auch noch
22
und hette in einer nacht nicht anders können instruirt werden. Weil aber
23
kundbar und seine churfürstliche gnaden zu Mainz gnugsam zu erkennen
24
geben, daß promotio pacis ihr am höchsten angelegen

37
Kf. Johann Philipp von Schönborn war schon als Fbf. von Würzburg durch seine Frie-
38
denspolitik aufgefallen und nicht zuletzt deshalb zum Kf.en von Mainz gewählt worden
39
( Jürgensmeier, Fürstbischof, 381–387).
, und die königlich
25
Schwedischen gestrieges tages die vertröstung gethan, daß der friede auch
26
innerhalb acht tagen gewis erfolgen werde, wan die stende das begehrte
27
quantum determinirten, alß wolle er a parte Würzburg dises über sich
28
nehmen und vermeinen, daß, obschon große preßuren zu eingebung des
29
quanti müsten geschehen, seine churfürstliche gnaden lieber nachsehen

[p. 445] [scan. 535]


1
würden, solche vor das lezte geschehen zu laßen, damit die gelder erhoben
2
und dem dinge ein ende gemacht würde.

3
Die gestrieges tages von seiten Altenburg angeführte rationes

29
S. in Nr. 170 nach Anm. 31.
weren sei-
4
ner churfürstlichen gnaden allzeit zu gemüth gangen, und nicht vermeinet
5
worden, daß der friede so bald zu erheben, izo aber aus der königlich
6
Schwedischen contestation erscheine beßer hofnung, und halte er dafür,
7
daß zu condicioniren, wann der frieden binnen 8 oder 14 tagen nicht
8
erfolge, man zu nichts verbunden sein solle, wie auch, was in quaestione
9
„quis“ et „cui“ von seiten der stende geschloßen

30
S. das conclusum von 1648 V 2/12: 1. Alle Rst. , die Reichsritter und Hansestädte sollen
31
zur Militärsatisfaktion beitragen; 2. (nur) die schwed., ksl. und kurbay. Armee sollen
32
Militärsatisfaktion erhalten (Nr. 149, Ende des Protokolls).
und daß die könig-
10
lich Schwedischen herren gesanten zu ersuchen, sie möchten an den herrn
11
generalissimum schreiben, damit in portu pacis der succurß aus Schweden
12
wegbleibe. So hetten ebenmeßig die Kaiserlichen, königlich Schwedischen
13
und Churbayerischen herren gesanten an die generaliteten zu schreiben,
14
weil sie in quanto alle interessirt und die sache nicht erger zu machen,
15
daß sie die hostiliteten einzustellen. Und weil die königlich Schwedischen
16
versprochen, daß der friede in so kurzer zeit folgen solle, müsten sie auch
17
verwilligen, was dahin auslange, als in § „Tandem omnes“ und die sub-
18
scriptionem der Pfälzischen sache

33
Über Amnestie und Restitution in den ksl. Erblanden (§ „Tandem omnes“) bestanden tief-
34
greifende Differenzen zwischen Ksl. und Schweden (s. [Nr. 170 Anm. 9] ). Hingegen waren
35
in der Pfälzischen Sache alle wesentlichen Punkte unstrittig, die Unterzeichung der Ver-
36
einbarung von 1648 III 9/19 auf ksl. und schwed. Seite aber aus verhandlungstaktischen
37
Gründen unterblieben (s. [Nr. 164 Anm. 32] ).
, damit man hernach mit gutem muth
19
zu leistung des quanti schreiten könte. Daß die hohe summe geldes nicht
20
uf einmal ufzubringen müglich, hetten die herren Schwedischen selbst
21
gestanden

38
Oxenstierna hatte am 3. Juni 1648 zugestanden, daß die von ihm geforderten 6 Millio-
39
nen Rt. auf drei Zahlungstermine verteilt werden könnten, und damit indirekt zugegeben,
40
daß die Rst. diese Summe nicht auf einmal aufbringen konnten (s. S. 330 Z. 11ff.).
; derohalben gewiße termine zu verhandeln, darin man auch
22
hierin richtigkeit erlange. Im fall aber auch die abdanckung undt abführung
23
der völcker nicht a subscriptione pacis alsbald erfolge, müste die verpfle-
24
gung de quanto abgehen und abgezogen werden.

25
Sachsen-Altenburg. Man wiße sich zu erinnern, was gestern und vor-
26
gestern wegen des königlich Französischen plenipotentiarii herrn graf Ser-
27
vien[s] interposition geschloßen und daß man dießelbe pro extremo wolle
28
gebrauchen. Weil aber solches vieleicht vergeblich und den stenden gestal-

[p. 446] [scan. 536]


1
ten sachen nach nur schimpflich fallen, auch zum wenigsten acht tage mit
2
großer beschwerung des Römischen Reichs zugebracht werden dürften
3
und aus des herrn Churmainzischen und herrn Braunschweig Zellischen
4
gesandten relation gnugsam zu verstehen, daß kein nachlas zu erhalten
5
und große beteuerung Schwedischer seite geschehen, daß sie uf 5 millio-
6
nen thaller instruirt, so halte man wie gestern dafür, wie schwer es auch
7
mit der zahlung werde hergehen, daß solche summe, die sach ferner nicht
8
ufzuhalten, entlich zu verwilligen, und zwar mit denen conditionibus, so
9
herr graff Oxenstirn selbst an die hand geben:

10
1. Wan der friede nicht immediate erfolge, solle die verwilligung ohne
11
obligation sein, welches simpliciter zu mentioniren, wie von Bamberg
12
wol erinnert, und nicht mit dem anhang, wan ein theil in mora. Dabey
13
falle nun die frage vor, ob denen königlich Schwedischen ein gewißer
14
terminus zu setzen, binnen welchen alles solle seine richtigkeit haben.
15
Solches könne man diesesorts nicht rathsam befinden; dann es stehe bey
16
denen Schwedischen nicht allein, sondern auch bey denen Kaiserlichen,
17
und werde man anlas geben, daß ieder theil hernach moram uf den andern
18
lege, also were es beßer zu laßen „si pax immediate sequatur“

35
Die rst. Deputierten hatten bei ihrem Angebot von 6 Millionen fl. am 8. Juni 1648 unter
36
anderem zur Bedingung gemacht, daß der Friede immediate gewiß folge (s. S. 417 Z. 15f.).
.

19
Die 2. condition were, daß alsbald quaestio „quando“, „quomodo“ et
20
„cui“ angetreten und zur richtigkeit bracht, auch, 3., sodann die con-
21
ferenz mit denen herren Kaiserlichen wegen aller rückstendigen sachen
22
reassumirt würde. Dabey unterschiedene vorschläge geschehen, wie die
23
handlung anzutreten, daß entweder der herren Kaiserlichen iüngst ausge-
24
steltes instrumentum

37
KEIPO8 1648 V 11 (s. Anm. 6).
pro obiecto tractandi zu halten oder aber ein neu
25
proiect zu machen oder auch allein die übrigen differentien auszuziehen
26
und zu durchgehen. Der 1. und 3. modus bringe nur weitlauftigkeit und
27
hinderung, derohalben die herren Schwedischen zu ersuchen, sie möchten
28
die differentien extrahiren

38
S. den Nachweis einer solchen Aufstellung der Unterschiede in Anm. 6.
und in anwesenheit der stende gesandten mit
29
denen herren Kaiserlichen darüber tractiren, und verhoffe man nicht, daß
30
die herren Schwedischen in § „Tandem omnes“ würden große difficulteten
31
machen.

32
4. Were zu acceptiren, daß sie sich erboten, an den herrn generalissimum zu
33
schreiben, damit der Schwedische succurß zurückbleibe. Was da betrifft
34
die schreiben an die generaliteten wegen der cessation der hostilitatum,

[p. 447] [scan. 537]


1
laße man es bey vorigen conclusis

28
Der FRO hatte am 23. Mai 1648 den Vorschlag des KFR abgelehnt, wegen eines Waffen-
29
stillstands an die ksl., schwed. und kurbay. Generalität zu schreiben. Am 25. Mai schlossen
30
sich die Kfl. der Meinung des FRO an (s. zu den unterschiedlichen Auffassungen das Ende
31
des Protokolls in Nr. 156 und zur Einigung Nr. 157 bei Anm. 3).
. Was a parte Bamberg und Würzburg
2
wegen der abdanckung erinnert, werde sich bey abhandlung des „quo-
3
modo“ geben. Man were aber einig mit Würzburg, wan die abdanckung
4
nicht nach subscription des friedenschluß erfolge, daß der interimsunter-
5
halt von dem quanto abzukürtzen.

6
Die a parte Salzburg und Bayern eingewendete reservationes in quaestione
7
„quis“ et „cui“ halte man pro nullis.

8
Bayern und Salzburg. Reservirten priora.

9
Speyer. Salvis prioribus votis super satisfactione militiae halte er dafür,
10
ehe man an die koniglich Schwedischen eine deputation mache, were vor-
11
hero mit denen herren Kaiserlichen zu reden, weil sich sonst bey denen-
12
selben hinderungen finden möchten.

13
Sachsen-Coburg. Wie vorhin Sachßen Altenburg.

14
Basel. Man habe vormals vernommen, daß man sich a parte Basel cum
15
reservato wegen restitution der graffschafft Pfürdt zur satisfaction verstan-
16
den

33
Vorburg hatte mehrfach und zuletzt am 30. Mai 1648 die Rechte des Hst.s Basel an der
34
Gft. Pfirt/Ferrette vorbehalten, die Frk. 1647 zeitweilig für sich gefordert hatte (s. Nr. 162
35
bei Anm. 24).
. Solte nunn dem stifft Basel solche nicht wiederfahren, könne sich
17
auch daßelbe zu nichts verstehen. Sonst aber laße er es bey dem abgeleg-
18
ten Würzburgischen voto und was in dem Sachßen Altenburgischen voto
19
mehrers enthalten, daß nemblich die consum[m]ation der übrigen sachen
20
alsbald anzutreten, auch mit denen herren Kaiserlichen per modum relatio-
21
nis zu communiciren und nicht zu fragen, ob der friede in so geschwinder
22
eyl folgen könne, sondern zu praesupponiren, daß der friede folgen müße,
23
wan sonderlich die königlich Schwedischen nichts ferner praetendirten,
24
wie sie sich erclert.

25
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Hette gestern angezeigt,
26
daß er uf solche hohe summe geldes nicht instruirt

36
Heher hatte bereits am 8. Juni 1648 erklärt, daß er nicht bevollmächtigt sei, der schwed.
37
Forderung nach 5 Millionen Rt.n zuzustimmen, und dies am 9. Juni wiederholt (s. die
38
Voten Sachsen-Weimars, -Gothas und -Eisenachs in Nr. 169 und 170).
, und müße es bey
27
dem bewenden laßen, daß ihre fürstlichen gnaden würden über sich gehen

[p. 448] [scan. 538]


1
laßen, was die maiora geben. Repetire das Würzburgische und Sachßen
2
Altenburgische votum, soweit sie sich verglichen.

3
Fulda. Vorbehaltlich, was seine fürstliche gnaden zur Heßen Caßelischen
4
satisfaction geben solle, wie er sich gestern vernehmen laßen, daß er keine
5
instruction und solche heute zu erlangen verhofft

33
S. Nr. 170 bei Anm. 36: (Laut Protokoll) erwähnte Göbel in der vorangegangenen Sitzung
34
zwar, daß er keine spezielle Instruktion zur schwed. Militärsatisfaktion habe, sagte aber
35
nicht, daß er eine solche erwarte. – Der Vorbehalt Fuldas bezieht sich hier darauf, daß die
36
Reichsabtei, sofern sie zur Satisfaktion Hessen-Kassels beizutragen hatte, den Abzug dieses
37
Beitrags von jenem zur schwed. Militärsatisfaktion verlangte (s. [Nr. 147 Anm. 54] ).
, dieselbe aber nicht
6
ankommen, so müße er dieselbe noch erwarten. Seine fürstliche gnaden
7
werde beytragen, was das potere. Ratione terminorum solutionis habe man
8
sich zu verwahren, dan herr graff Oxenstirn selbsten gestanden, 2 millio-
9
nen inparato abzustatten, werde den stenden unmüglich fallen; derohal-
10
ben die zahlungtermine etwa uf 2 oder 3 fristen zu stellen

38
S. Anm. 25.
. Jedem stand
11
bleibe iedoch bevor, sich mit denen ihm zukommenden soldaten zu ver-
12
gleichen.

13
Repetire dieienigen conditiones, so in Bambergischen, Würzburgischen
14
und Sachßen Altenburgischen votis enthalten, und halte dafür, daß zwo,
15
drey oder lengst vier wochen zu beniehmen, darin der friede erfolgen solle.
16
So were auch als eine conditio zu setzen, wan die abdanckung nicht alsbald
17
erfolge, were zu decourtiren, was interea uf die verpflegung ginge, item,
18
daß es bey dem § „Tandem omnes“ bleibe; dann sonst würde man ezli-
19
che wochen müßen mit den tractaten ruhen undt die herren Kaiserlichen
20
zu keiner handlung bringen. So hette man auch als eine conditionem zu
21
setzen, daß es bey der quaestione „quis“ verbleibe, der fürstlich Heßen
22
Caßelischen wittib vor ihre soldatesq nichts zu reichen, auch kein stand
23
mit duppelter last zu belegen.

24
Wegen cessation der hostilitatum wie etzliche andere vota. Zwar erinnere
25
er sich des conclusi, daß es vornemals nicht rathsam befunden worden

39
S. Anm. 29.

26
und die soldaten würden wollen beyeinander bleiben, nachdem aber die
27
satisfactio richtigwerde, cessire dieselbe consideration. Wan aber die hosti-
28
liteten cessirten, were alsbald eine eintheilung der soldaten unter die stende
29
zu machen.

30
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Könne indifferent sein,
31
ob die deputation an herrn graf Servien solle vor sich gehen. Uf solche hohe
32
summe were er nicht instruirt, erwarte aber binnen acht tagen resolution.

[p. 449] [scan. 539]


1
Reservire, daß ihre fürstlichen gnaden mit duppelter last nicht möchten
2
beleget werden

29
Die Mgf.en Christian von Brandenburg-Kulmbach und Albrecht V. von -Ansbach woll-
30
ten nicht gleichzeitig zur schwed. und bay. Militärsatisfaktion beitragen. Diese Gefahr
31
bestand insofern, als Bayern auch den Fränkischen (und Schwäbischen) Reichskreis für die
32
Satisfaktion seiner Reichsarmee forderte.
.

3
Weißenburg. Wie Speyer. In seinem voto habe er dahin nicht gestimmet,
4
daß die herren Kaiserlichen zu fragen, ob der friede so bald folgen könne.

5
Repetire auch wegen Prüm dieses votum.

6
Braunschweig-Celle. Was er uf veranlaßung des churfürstlich Mainzi-
7
schen directorii vorhin referirt

33
S. bei Anm. 9.
, hette er lieber entlediget sein mögen, aber
8
wie er es empfangen, also gebe er es, und hetten die herren Schwedischen
9
gegen die deputirten sich zu ercleren. Er und seine collegen könten sich
10
wegen erhöhung des quanti wol defectu mandati entschuldigen, aber wann
11
er und andere wolten ihr votum suspendiren, würden unterdes die völcker
12
aus Schweden kommen, und dürfte das quantum wol hernach gesteigert
13
werden. Müße man sich derohalben herbeygeben, und hielte er, iedoch
14
ohne instruction seiner fürstlichen gnaden, dafür, wann andere stende die
15
5 millionen thaler verwilligten, würden seine fürstliche gnaden sich auch
16
nicht entziehen. Thue es sub spe rati, weil er das maius malum vor sich
17
sehe und minus malum zu eligiren.

18
Soweit er mit Wurzburg und Sachßen Altenburg einig, wolle er nichts wie-
19
derholen. Einen terminum zu setzen, binnen welchen der friede erfolgen
20
solte, were nicht condicio potestativa

34
Eine condicio potestativa ist eine Bedingung, deren Erfüllung in jemandes Macht steht
35
( Oberländer, 170 s. v. Conditio potestativa ).
, wie der jurist rede, undt könne er
21
sich gefallen laßen, daß man vier wochen setze, iedoch nicht als expressam
22
conditionem. Wegen des modi agendi werde am besten sein, daß man aus
23
den 3 modis, so in Sachßen Altenburgischem voto angeführt, den 1. und
24
3. combinire, daß iedoch der stende erinnerungen reservirt würden.

25
Wegen cessationis armorum, were er nicht dabeygewesen, als man einen
26
schluß gemacht

36
Die Entscheidung gegen die von kfl. Seite vorgeschlagene cessatio armorum fiel bei der
37
Fortsetzung der am 23. Mai 1648 ergebnislos abgebrochenen Re- und Correlation am
38
25. Mai 1648 (s. Nr. 157 bei Anm. 2). Das Protokoll läßt nicht erkennen, ob die Ges.
39
Braunschweig-Lüneburgs dabei anwesend waren.
, hette aber auch nicht anders votiren können. Die Schwe-
27
dischen würden sich darzu nicht verstehen, wan der friede nicht geschlo-
28
ßen, und nicht instruction haben zu schreiben, daß der succurs zurückgehe,

[p. 450] [scan. 540]


1
wan nicht das quantum richtig. Es sey auch cessatio hostilitatis schädlich

31
Bei einer Einstellung der Feindseligkeiten würden die Truppen, falls nicht gleichzeitig ihre
32
Abdankung erfolgte, den Rst. n zur Last fallen, in deren Territorium sie gerade standen.
33
In der damaligen Situation mußte das z. B. das Fbt. Freising und das Kft. Bayern treffen,
34
da sich die vereinigte schwed.-frz. Armee auf dem Vormarsch nach Bayern befand (s.
35
Anm. 13).
,
2
wann er es wolle ausführen und personalia anführen. Wer cessationem
3
hostilitatis wolle haben, solte desto mehr den frieden befordern. So hette
4
man auch denen königlich Schwedischen specifice anzudeuten, was man
5
von seiten der stende an den satisfactionsgelder[n] verwillige, geschehe
6
nach den römermonathen und daß kein stand in solidum noch vor den
7
andern solle hafften

36
Gemeint ist: kein Rst. solle für alle bzw. für die von allen aufzubringende Gesamtsumme
37
haften (s. Oberländer, 371 s. v. in solidum ).
, sondern iedweder standt der 7 creise pro sua quota
8
concurriren.

9
Braunschweig-Grubenhagen. Anfangs laße er es bey dem, was in
10
quaestione „quis“ et „cui“ geschloßen, und müße bekennen, daß er in
11
quanto uff eine solche hohe summam nicht instruirt; iedoch wann er
12
bedencke, wieviel tausend armer leuthe unterdes affligirt, erschlagen und
13
umbs leben gebracht würden, die man gerne mit gelde zu redimiren, wolle
14
er sub spe rati 5 millionen thaller verwilligen, mit denen conditionibus,
15
so die herren Schwedischen selbst gesetzt, auch von Würzburg, Sachßen
16
Altenburg und Braunschweig Zelle angeführt, als die miteinander einge-
17
stimmet. Wolle auch erinnern, daß man termine müße vergleichen, darin
18
die gelder zu erlegen. Halte dafür, daß die zahlung uf 5 termine, soviel
19
der millionen, zu stellen. Wann man es könte uf 5 iahr bringen, were es am
20
besten, dann es werde manchem schwer gnug fallen, auch binnen 5 iahren
21
sein contingent zu erlegen.

22
Sonst were die cessatio armorum vorkommen, aber auch darin albereit
23
ein schluß gemacht. Es were eine contradictio in adiecto, die hostilitates
24
sollten cessiren und die contributiones fortgehen. Man möchte es cessatio-
25
nem proeliorum nennen, dadurch aber nur etzliche möchten den frieden
26
remoriren. Wann aber cessatio hostilitatis dahin gemeinet, daß restitutio
27
locorum alsbald erfolge und die contributiones cessirten, were er einig.
28
Die Schwedischen hetten einmal ein armistitium (scilicet mit Churbayern)
29
geschloßen

38
Gemeint ist der Ulmer Waffenstillstand vom März 1647, den Kf. Maximilian I. von Bayern
39
im September 1647 aufgekündigt hatte (s. [Nr. 166 Anm. 26] ).
, wisten, wie es ihnen bekommen und was unter den ambiguis
30
verbis gemeinet worden, würden sich also darzu nicht verstehen.

[p. 451] [scan. 541]


1
Die quaestio „quomodo“ wie auch die executio werde mit denen Kai-
2
serlichen gemein sein, und könne nicht schaden, wen man ihnen, was
3
vorgangen, communicire, iedoch auch wol privato nomine und wan man
4
mit denen königlich Schwedischen legatis fernerweit geredet. Daß man
5
einen terminum von drei oder vier wochen setze, würde denen könig-
6
lich Schwedischen nicht zuwieder sein, auch den stenden gefehrlich, wann
7
es specifice geschehe, dann sie möchten wol hernach das quantum stei-
8
gern.

9
Man hette auch nicht zu unterlaßen, die herren Schwedischen legatos zu
10
ersuchen, sie möchten an den herrn pfalzgrafen schreiben, damit der suc-
11
curß aus Schweden nachbleibe.

12
Braunschweig-Wolfenbüttel. Hette neulich erwehnt, daß er uf sol-
13
che hohe summ der 4 mal hunderttausend thaler nicht instruirt

33
Siehe das Votum Braunschweig-Grubenhagens, -Wolfenbüttels und -Calenbergs am 3. Juni
34
1648: Zustimmung zum Angebot von 4 Millionen fl. in der Hoffnung auf Bewilligung durch
35
die Hg.e (s. S. 334f. Z. 35f., 1–4).
und
14
also viel weniger noch uf die 5. million thaller; jedoch wolle er mit seinen
15
herren collegen sub spe rati solche eingewilliget und in übrigen, was die
16
einstimmige Würzburgische, Sachßen Altenburgische und Braunschweig
17
Zellische vota mit sich geführt, repetirt haben, insonderheit aber, daß kei-
18
ner in solidum solle hafften.

19
Daß an die generalitet zu schreiben, befinde er seinesorths auch schädlich
20
und laße es bey dem reichsschluß

36
S. Anm. 39.
.

21
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Braunschweig Grubenhagen.
22
Insonderheit were zu conditioniren, daß kein stand in solidum vor andere
23
solle hafften, denen herren Schwedischen auch anzudeuten, daß man sich
24
von seiten der stende ehest wolle zusammenthun, eine consignationem,
25
was iedem stand zu seinem antheil zuekomme, verfertigen, und ihnen,
26
denen Schwedischen ausstellen.

27
Württemberg. Hette etzliche mal vermeldet, daß er uf ein solches hohes
28
quantum nicht instruirt. Wofern aber der friede so bald folgen werde,
29
als die königlich Schwedischen herren plenipotentiarii vertröstet, wolle er
30
sub spe rati wiederholet haben, was die maiora geben würden, iedoch daß
31
seine fürstliche gnaden nicht mit duppelter last zu belegen

37
Hg. Eberhard III. von Württemberg wollte nicht gleichzeitig zur schwed. und bay.
38
Militärsatisfaktion beitragen. Diese Gefahr bestand insofern, als Bayern auch den Schwä-
39
bischen (und Fränkischen) Reichskreis für die Satisfaktion seiner Reichsarmee forderte.
. Mit denen
32
von Bamberg, Würzburg, Sachßen Altenburg und Braunschweig Zelle

[p. 452] [scan. 542]


1
beschehenen erinnerungen were er einig, soweit sie einander nicht con-
2
trariirt.

27
2–4 Mit – halten] Bamberg A V: Nachdem aber die stendt am Rheinstromb des friedens
28
nicht gesichert, wan auch von Franckreich keine guarantie erfolgt, seye derentwegen uf
29
ein expediens zu gedencken.

30
Braunschweig-Celle. (Dr. Langebeck:) Sueci hetten gesagt, wolten monsieur Servient
31
nicht von hinnen laßen, es sey dan vorhero mit Franckreich auch geschloßen.
Mit denen königlich Schwedischen legatis were auch eventualiter
3
zu reden, wan die cron Franckreich nicht fortwolle und in armis bleibe,
4
wie es zu halten. Daß sie an den herrn pfalzgrafen wegen zurückstellung
5
des succurßes wolten schreiben, sey mit danck zu acceptiren. Herr graff
6
Oxenstirn hette dafürgehalten, wen man keinen gewißen terminum pro
7
concludenda pace setze, würden andere den frieden mehrers hindern.

8
Bedinge auch dabey, wan die armaden solten seiner fürstlichen gnaden
9
in dero landen und uf den halse bleiben

34
Die schwed. und frz. Armee hatten im Mai 1648 ihre Hauptquartiere im Hgt. Württemberg
35
gehabt (s. [Nr. 151 Anm. 30] und 44), waren aber inzwischen nach Bayern abgerückt (s.
36
Anm. 13).
, daß solches vor ihrer quota
10
abzuziehen und unter die terminos solutionis zu sezen.

11
Wiederhole dieses auch wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco et or-
12
dine.

13
Hessen-Darmstadt. Könne sich wol mit denenienigen conformiren,
14
die uf 5 millionen thaler gestimmet, iedoch mit denen conditionibus, so
15
von Sachßen Altenburg und Braunschweig Zelle angeführt. Wan man nur
16
indefinite seze, der friede solle immediate folgen, möchte es noch wol
17
in keinem jahr geschehen. Könte man also wol zwo wochen bestimmen,
18
sintemal doch hernach der terminus communi partium consensu zu pro-
19
rogiren.

20

32
20–24 Baden-Durlach – Würzburg] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt: Baden-Baden.
33
Cum maioribus.
Baden-Durlach. Stimme auch uf die 5 millionen thaller, iedoch sub spe
21
rati und mit denen vorkommenen conditionibus. Sonst were gestrigs tages
22
veranlaßet, daß eine schrifft zu verfaßen, damit sich die gesandten bey den
23
principalen desto beßer zu verwahren

37
Dieser Schriftsatz sollte die Gründe enthalten, mit denen die Rst. bislang mündlich versucht
38
hatten, die Schweden zur Senkung ihrer Forderungen zu bewegen (s. Anm. 2).
.

24
In übrigen wie Sachßen Altenburg und Würzburg.

25
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Ratione quanti wie vor
26
diesem, in übrigen wie Sachßen Altenburg und Braunschweig.

[p. 453] [scan. 543]


1
Pommern-Stettin und -Wolgast. Wie vorhin Brandenburg Culm-
2
bach und Onolzbach. Wofern iedoch eines termini zu gedencken, hette
3
man zu sagen, man verhoffe, die cron Schweden würde churfürsten, fürsten
4
und stende des Reichs darin trawen und keinem deswegen seine pläze
5
vorenthalten

33
Gemeint ist: Schweden solle bei Zahlungsverzug eines Rst. s nicht die Restitution von dessen
34
besetzten Plätzen verweigern, indem es sie als Sicherheitspfand behielt.
. Circa cessationem armorum laße er es bey vorigem schluß.

6
Interloquirte Bamberg: Daß cessatio armorum nicht rathsam, wie Braun-
7
schweig.

8
Anhalt. Wie Sachßen Weymar.

9
Henneberg. Repetire das Sachßen Altenburgische votum. Conformire
10
sich mit Basel, Braunschweig Zelle und gleichstimmenden votis. Von
11
Braunschweig Grubenhagen were wol erinnert, wen man einen gewißen
12
terminum setze, intra quem zu schlüßen, dürfte hernach wol post ter-
13
minum effluxum die summe ergrößert werden. Was im fürstlich Braun-
14
schweig Calenbergischen voto wegen einer designation, so denen Schwe-
15
dischen zu übergeben, gedacht, verstehe man dahin, daß es post conclu-
16
sam pacem geschehen solle, dann es vorhero bedencklich fallen werde. Im
17
fürstlich Pommerischen voto were erwehnet worden, daß man gegen die
18
herren Schwedischen zu gedencken, daß sie zur versicherung den stenden
19
die plätze nicht vorzuenthalten. Geben zu bedencken, ob solches nicht
20
gefehrlich, dan sie möchten wol daher anlas nehmen, darauf zu fallen

35
Gemeint ist: Schweden könnte auf den Gedanken verfallen, gerade dieses zu tun, nämlich
36
die Plätze besetzt zu halten, bis die Zahlung der Militärsatisfaktion erfolgt sei.
.
21
Sufficiat, daß gesezet, iedem stand solten seine plätze restituirt werden und
22
keiner vor den andern hafften.

23
Wetterauer Grafen. Wie Brandenburg Culmbach und maiora.

24
Conclusum. (Vide infra ex correlatione.)

25
[III] Alß man nun in pleno zur re- und correlation alsbald schritte, referirte
26
das Kurmainzer Reichsdirektorium (der Churmainzische abge-
27
sandte herr Meel): Die herren churfürstlichen hetten sich über erstatte
28
relation

37
Gemeint ist der oben wiedergegebene Bericht Meels über seine Verhandlungen mit Oxen-
38
stierna am Vortag.
und derselben conditiones dahin verglichen, daß zuförderst sie
29
die conditiones gantz general befinden und wie solche nicht allein in pote-
30
state der königlich Schwedischen, sondern auch der Kaiserlichen mit beste-
31
hen. Und wer [sei] dabey mehr interessirt als die cron Franckreich! Und
32
dannenhero sie, die Schwedischen, solche allein nicht praestiren könten.

[p. 454] [scan. 544]


1
Man hette der cron Schweden zu ihrer militiae satisfaction eine so ansehn-
2
liche summe geldes, welche dem Römischen Reich iezigem zustandt nach
3
fast unerträglich, verwilliget, dero gesandten auch zum öftern, sowol per
4
deputatos als auch schriftlich, ersucht, sich hingegen uf quaestionem „quo-
5
modo“ als auch circa executionem vernehmen zu laßen

30
Zuerst hatte eine rst. Deputation die Schweden am 20. Mai 1648 bei Übergabe der Vor-
31
schlaege
, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, und des rst. Textvorschlags
32
für den Exekutionsart. um deren Stellungnahme zu diesen Schriftsätzen gebeten (s. Nr. 155
33
Anm. 4). Seither war das mehrfach wiederholt oder der Inhalt der Schriftsätze zur Bedin-
34
gung für die Bewilligung einer Militärsatisfaktion gemacht worden. Schriftlich war das in
35
dem Conclusum der Rst. zu Osnabrück über die schwed. Militärsatisfaktion von 1648 V
36
15/25 geschehen (s. Meiern V, 825 , erster Absatz, beginnend Aus was vor: Rekurs auf die
37
Übergabe der Vorschlaege und das dabei ausgesprochene Ersuchen; ebenda, 827 Punkt 1
38
und 2: das Angebot von 20 Tonnen Gold wird von der Bedingung abhängig gemacht, daß
39
die Vorschlaege und der Textvorschlag damit zu kombinieren seien und keines ohne das
40
andere Verbindlichkeit erhalte).
, so aber von ihnen
6
nicht zu erhalten gewesen. Dieweil gleichwol hieran als securitate pacis das
7
meiste gelegen, so weren die herren königlich Schwedischen abermahl zu
8
belangen, daß sie [1.] in ansehung der stende willige[r] und so ansehnli-
9
che[r] erclerung uf erstbemelte beeden puncten sich dermaleins resolviren
10
wolten, sodann [2.] die verglichene sachen, als da sey causa Palatina, der
11
§ „Tandem omnes“, die amnesti in den Kaiserlichen landen betreffend, und
12
dergleichen, so entweder zwischen denen herren Kaiserlichen und ihnen,
13
denen koniglich Schwedischen, mit zuziehung der stende gesandten oder
14
unter der stende gesandten selbst erörtert

41
S. Anm. 24.
, unterschreiben, nicht weniger
15
auch [3.] die conferenz mit denen herren Kaiserlichen ohne fernern verzug
16
reassumiren, damit die erledigten puncta vollend zur richtigkeit gebracht
17
und im werck verspüret werde, daß sie zum friede und zu der reichs-
18
beruhigung geneigt weren; daß sie ihnen auch, was vieleicht bey solcher
19
conferenz zwieschen denen Kaiserlichen und ihnen nicht verglichen wer-
20
den könne, der stende vermittelung und gutachten hierin wolten gefallen
21
laßen und einfolgig den friedenschluß lenger nicht ufhalten, welches alles
22
dan, ihren selbstbedeuten nach, wol binnen acht tagen geschehen könte,
23
alsdan auch [4.] sie solches nicht allein an des pfalzgrafen fürstliche gnaden
24
als generalissimum, sondern auch an ihre königliche majestät selbst notifi-
25
ciren möchten, damit der succurs zurück- und von des Römischen Reichs
26
boden gehalten werde, wie auch ihrer generalitet überschreiben, auf das
27
alle hostiliteten eingestellet werden.

28
Was nun ex parte des fürstlichen collegii resolvirt, wolten sie, die churfürst-
29
lichen, izo anhören.

[p. 455] [scan. 545]


1
Salzburgisches Direktorium. Es hette der fürstenrath uf heute an-
2
gehörte relationes nicht unterlaßen zu deliberiren, was bey so bewanten
3
sachen zu thun, und itzo verstanden, wohin die herren churfürstlichen sich
4
vernommen, und befinde man, daß eine starke discrepanz herauskommen
5
werde. Des fürstenraths conclusum bestehe darin, daß man per maiora
6
dafürgehalten, es weren der Schwedischen militiae die 5 millionen thaller
7
sub spe rati zu verwilligen hisce conditionibus: daß 1. der friedenschluß
8
darauf immediate, und zwar alsbaldt und [innerhalb der] von denen her-
9
ren Schwedischen beliebten acht tagen, wo müglich, erfolge; 2. die quaestio
10
„quomodo“ und executio pacis alsbald zur erledigung gebracht; deme vor-
11
gangen, 3., zwieschen denen herren Kaiserlichen und ihnen mit zuziehung
12
churfürsten, fürsten und stende gesandten über die unverglichene puncta
13
die conferenz reassumirt, vorhero aber die königlich Schwedischen zu
14
verfaßung der discrepantien vermöget

39
S. Anm. 6.
, solche discrepantien pro obiecto
15
conferentiae gehalten und bey den conferenzen der stende monita nicht
16
auser acht gelaßen; 4. die zahlung uf 5 geraume termine, der man sich zu
17
vergleichen, gesezet, 5. kein stand mit doppelter last beleget noch 6. einer
18
vor den andern in obligation gezogen und 7. die quaestiones „quis“ et
19
„cui“, wie solche die stende vorhin unter sich entschloßen, gelaßen würden.
20
Und weren die herren fürstlichen mit denen herren churfürstlichen hirin
21
einig, daß die herren Schwedischen zu ersuchen, sie möchten das von
22
ihnen selbst ins mittel gebrachte schreiben an den herrn pfalzgrafen abge-
23
hen, es auch bey dem § „Tandem omnes“ und andern verglichenen sachen
24
bewenden laßen.

25
Nachdem die herren churfürstlichen sich unterredet, eröfnete das Kur-
26
mainzer Reichsdirektorium:
Es hetten die herren churfürstlichen
27
über des fürstenraths bedencken sich unterredet und könten ihrestheils
28
nicht rathsam befinden, daß man a parte statuum über die bereits ver-
29
willigte summam sich immerfort obligat mache, die Schwedischen aber
30
liberas manus behielten. Es werde zwar das werck suavi spe pacis schön
31
vorgemalt, dürfte aber in eventum das quantum allein dadurch, und weiter
32
nichts, zur richtigkeit gebracht werden, weil vorgedachtermaßen die con-
33
ditiones nicht allein bey denen Schwedischen stehen. Derowegen blieben
34
sie, die churfürstlichen, bey vorigen ihrem concluso, der hofnung, weil die
35
königlich Schwedischen herren legati der stende friedensbegierde aus der
36
offerirten summ gnungsam verspürten, sie auch ihrestheils mediante reso-
37
lutione super „quomodo“ et executione einige friedensintention bezeigen
38
würden.

[p. 456] [scan. 546]


1
Hielten sonsten auch dafür, daß gestrigem concluso

34
Dieser Beschluß wurde am 9. Juni 1648 auf Vorschlag des KFR gefaßt (s. Nr. 170 bei
35
Anm. 49).
gemeß denen herren
2
Kaiserlichen plenipotentiariis von allen part zu geben.

3
Der fürstenrath trat zusammen, und proponirte das Salzburgische
4
Direktorium. Man hette aus der herren churfürstlichen relation ange-
5
hört, wie sie bey ihrem erstgedachten concluso bestehen, mit dem anhang,
6
daß man dasienige, was vorgangen, an die herren Kaiserlichen per depu-
7
tatos zu bringen. Die differentien bestinden 1. hierin, daß die herren
8
churfürstlichen bey 4 millionen thaler verharreten und dafürhielten, daß
9
dabey zu bestehen, zumal condicio pacis bey ihnen, denen Schwedischen,
10
nicht allein stehe, dahero sie auch nochmals umb resolution in „quomodo“
11
et executione zu belangen; 2., daß sie uf cessationem hostilitatum giengen.
12
Was nun weiter an die herren churfürstlichen zu bringen, stehe zu ent-
13
schließen.

14
Bayern. Stelle dahin, welcher theil sich conformiren werde, und könte
15
man denen herren churfürstlichen eröfnen, daß herr graf Oxenstirn gegen
16
etzliche erwehnet, es werde ihm seinen kopf kosten, wen er wegen der
17
5. million thaler weiche

36
Oxenstierna hatte am 9. Juni 1648 zu Meel gesagt, daß er und Salvius absque periculo
37
capitis nichts von den 5 Millionen Rt.n nachlassen könnten (s. den Bericht vom 11. Juni
38
1648 in Meiern V, hier 886 , zweiter Absatz, beginnend Herr Oxenstiern haette ).
. Es erfolge nun ein vergleich in quanto oder nicht,
18
so were dennoch und in alle wege denen herren Keyserlichen nachricht zu
19
geben.

20
Bamberg. Halte dafür, daß denen herren churfürstlichen die bewantnüs
21
zu remonstriren, ob sie sich wolten conformiren. Solte es nicht sein
22
können, müße man uf media gedencken, und könte etwa dieses eines sein,
23
daß man die herren Schwedischen gesandten ersuche, wan sie sich in quae-
24
stione „quomodo“ et executione erclereten, so wolle man sich a parte sta-
25
tuum verhoffentlich also vernehmen laßen, daß sie satisfactionem könten
26
haben.

27
Pfalz-Neuburg. Er hette heute conditionatim votirt und halte dafür,
28
daß denen herren Kaiserlichen part zu geben, den man könne den frieden
29
mit einer parthey allein nicht schlüßen. Die deputatio werde den stenden
30
ein licht bringen.

31
Würzburg. Man vermeinet intrinsice soviel, daß die herren churfürstli-
32
chen von dem quanto nicht ganz abgeneigt, sondern besorget, man werde
33
nicht erlangen, was man intendire, weil condicio pacis statim insecuturae

[p. 457] [scan. 547]


1
nicht in potestate Sueciae. Aber er halte dafür, wan man denen herren
2
churfürstlichen vorbilde, daß hiesiger friede allein bey der cron Schweden
3
stehe, die vornembsten reichssachen abgehandelt, daß übrige von keiner
4
sonderbaren importanz und, wan es denen Schwedischen beliebt, sie den
5
frieden könten geben, alß auch, wan der friede mit der cron Schweden
6
geschloßen, kein zweifel, man werde mit denen Französischen wol können
7
durchkommen, wann sie [also] sehen, daß es soweit gelanget, so würden sie,
8
die herren churfürstlichen, sich conformiren. Die koniglich Schwedischen
9
hetten ia so gute vertröstung gethan und daß der friedenschluß binnen
10
acht tagen folgen solle, wan die stende den terminum setzten, und die-
11
ses habe den fürstenrath verursacht, warum man uf erhöhung des quanti
12
gangen. Wann auch die koniglich Schwedischen gesandten des schlußes
13
nicht könten vorgewißert sein

36
nicht könten vorgewißert sein bedeutet keine Gewißheit vorher erlangt hätten (vgl. Grimm
37
XXVI, 1113 s. v. vorgewissern ).
, würden sie sich nicht bewegen laßen, an
14
den herrn pfaltzgrafen oder generalitet zu schreiben, und weil die konig-
15
lich Schwedischen beteuert, sie könten weiter nichts herunterlaßen, auch
16
der krieg fortgehe und der herr pfaltzgraf anmarchire, hetten die fürstli-
17
chen vermeinet, daß man durch verwilligung des quanti solchem könne
18
vorkommen; dan es doch durch disputiren nicht ausgerichtet, sondern es
19
müste ieder thun, was er zu beforderung des friedens könte beytragen. Sehe
20
nicht, wie das werck sonst zu erheben. Solten die herren churfürstlichen
21
sich nicht conformiren, stelle er es uf maiora. So were er damit auch wol
22
einig, daß denen herren Kaiserlichen part zu geben und ihnen zu gemüth
23
zu führen, was man intentire.

24

34
24–33 Sachsen-Altenburg – urgirt] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt: Speyer. Wie vor-
35
hin.
Sachsen-Altenburg. [1.] Man könne sich mit dem vernünfftigen Würz-
25
burgischen voto wol conformiren, sintemal dabey zu bedencken, was man
26
gestern in consideration gezogen, wen man es nemblich uf relation der
27
königlich Schwedischen naher Schweden solte stellen, were beßer, lieber
28
eine million verwilligen, sintemal churfürsten, fürsten und stenden unter-
29
des die last werde größer fallen. Es scheine zwar, als wan man sich gegen
30
die cron Schweden mehrers obligirt, aber es were also nur consensus con-
31
ditionalis.

32
[2.] Wegen der cessationis hostilitatis hetten die herren churfürstlichen
33
weiter nichts urgirt.

[p. 458] [scan. 548]


1
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg und Würzburg.

2
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Ingleichen.

3
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Were super quanto nicht
4
instruirt, aber indifferent, ob eine deputation an den königlich Franzö-
5
sischen plenipotentiarium herrn graf Servien, welcher sich itzo alhir zu
6
Oßnabrück befinde

36
Servien traf am 10. Juni 1648 in Osnabrück ein (s. [Nr. 169 Anm. 19] ).
, wie verwichen gutbefunden worden, abgehen zu
7
laßen, damit er sich interponire.

8
Braunschweig-Celle. Bey dem Würzburgischen und Sachßen Alten-
9
burgischen votis hette er nichts zu erinnern. Der herren churfürstli-
10
chen begehren were albereit bey denen herren Schwedischen gesandten
11
anbracht, welche die resolution geben, sie könten sich in quanto nichts
12
ferner ercleren, aber auch nicht circa „quomodo“ et executionem, nicht
13
bis das quantum richtig. Kehme der succurs aus Schweden, dürfte das
14
quantum erhöhet werden und operirten unterdes die arma.

15

33
15–23 Braunschweig-Grubenhagen – könte] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt:
34
Braunschweig-Wolfenbüttel. Wie Zell undt Grubenhagen. Braunschweig-
35
Calenberg. Similiter.
Braunschweig-Grubenhagen. [1.] Ratione materiae et formae were
16
gut, was die herren churfürstlichen vorgeschlagen, wen man aber auch nur
17
den finem et scopum dadurch erlangen könte, den alles schon versucht.
18
Halte dafür, daß anfangs der herren churfürstlichen vorschlag nochmahln
19
zu versuchen und dennoch denen deputirten gewalt zu geben, wan sie
20
abschlegliche antwort bey denen Schwedischen erlangten, solten sie alsdan
21
ferner herausgehen.

22
[2.] So were auch explicite zu sagen, daß man uf cessationem hostilitatum
23
nicht stimmen könte.

24
Württemberg. Wie Würzburg. Könte man ein expediens finden, mit
25
denen herren churfürstlichen sich zu vergleichen, conformire er sich.

26
Hessen-Darmstadt. Halte dafür, daß man denen herren Schwedischen
27
anzudeuten, wenn sie unser[e] conditiones eingingen, wolle man das quan-
28
tum verwilligen.

29
Baden-Durlach. Wie Sachßen Altenburg und Braunschweig Gruben-
30
hagen.

31
Baden-Baden. Wie Würtenberg.

32
Mecklenburg. Wie vorstimmende.

[p. 459] [scan. 549]


1

37
1–4 Pommern – vorschlag] Pfalz-Neuburg (3620): Pommern, Henneberg und
38
Wetterauer Grafen. Ad maiora.
Pommern. Wie Brandenburg Culmbach.

2
Anhalt. Wie Sachßen Weymar.

3
Henneberg. Man laße es bey dem Sachßen Altenburgischen voto, mit
4
dem von Braunschweig Grubenhagen gethanen vorschlag.

5
Salzburgisches Direktorium. (Ad dominos electorales:) [1.] Es het-
6
ten die herren fürstlichen nicht unterlaßen, die differentien, so in re- und
7
correlatione sich ereignet, insonderheit die discrepanz in quanto, zu über-
8
legen und befunden, daß die herren churfürstlichen uf ihrer vorigen mey-
9
nung bestunden. Nun müße man bekennen, daß die herren churfürstlichen
10
trefliche considerationes darbey, auch mehrmals und noch heute bey dem
11
fürstenrath in consideration kommen und albereit an die königlich Schwe-
12
dischen gebracht, aber nicht erhalten können. Insonderheit hette man
13
observirt, daß die herren churfürstlichen in denen gedancken begriffen, es
14
werde die condicio pacis nicht allein bey denen königlich Schwedischen,
15
sondern zugleich bey denen Kaiserlichen undt königlich Französischen
16
beruhen. Aber e contra gehe denen fürstlichen zu gemüth, und zwar per
17
maiora, daß wegen beforderung des frieden[s] nichts zu verablaßen und
18
[daß] man von denen königlich Schwedischen mehrmals die contestatio-
19
nem erlanget, ehe das quantum richtig, sie sich zu weiter handlung auch
20
in „quomodo“ et puncto executionis nicht einzulaßen, sondern es ent-
21
lich an die königliche majestät bringen müsten, darauf aber binnen sechs
22
wochen resolution nicht zu hoffen. Was unterdes vor unseglicher scha-
23
den churfürsten, fürsten und stenden zugefüget und wie das negotium
24
pacis uf einen andern fuß gebracht werden könte, gebe man zu beden-
25
cken. Und weil man versichert sey, daß die koniglich Schwedischen sich in
26
„quomodo“ et executionis puncto nicht ercleren würden, bis das quantum
27
richtig, stelle man zu bedencken, ob nicht die 5 millionen thaler dergestalt
28
zu offeriren, wan übriges adimplirt werde.

29
[2.] Der fürstenrath were nicht zuwieder, daß man wegen einstellung der
30
hostiliteten an die armaden schreibe wie auch an den herrn pfalzgrafen,
31
müste aber besorgen, daß es vergeblich. Die königlich Schwedischen legati
32
hetten ia die conditionem von beniehmung acht tagen zum schluß wollen
33
zulaßen und müsten also überlegt haben, was in ihren krefften.

34
Diesem nach wolle der fürstenrath nicht gerne dem churfürstlichen col-
35
legio aus handen gehen, und hielten dafür, daß die königlich Schwedischen
36
nochmaln per deputatos beweglich anzulangen und ihnen durch dien-

[p. 460] [scan. 550]


1
liche rationes zuzusprechen. Fals aber, wie zu besorgen, die resolution
2
nicht nach wunsch fiele, möchten die deputirten commission haben, uf
3
die 5 millionen thaler, iedoch mit vorkommenen conditionibus, zu gehen
4
und ihnen zuzusprechen, daß sie hingegen mit ihrer erclerung gegen
5

26
5–6 herausgiengen] In Pfalz-Neuburg (3620) folgt: undt hette man hiemitt desto mehr zu
27
maturiren, weiln Eßken unterwegs undt zu Nurenberg sich verlauten laßen, er wurde
28
bey seiner ankunft die sachen auf einen anderen fueß richten.
die deputirten alsbald oder doch folgendes tages schriftlich herausgien-
6
gen

32
Erskein (s. Textvariante Z. 27) traf am 13. Juni 1648 in Osnabrück ein (s. [Nr. 156 Anm. 27] ).
.

7
So were man sonst einig, daß denen herren Kaiserlichen umbstendig zu
8
communiciren, was in puncto satisfactionis militiae bishero gehandelt und
9
negotiirt etc.

10
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Die herren churfürstlichen unter-
11
redeten sich anderweit und erclerten sich durch herrn Meel:) Die anwe-
12
sende churfürstlichen befinden, wie man in dem einig, daß die herren
13
Schwedischen gesandten zu belangen, sich in „quomodo“ et in puncto exe-
14
cutionis dermaleins zu resolviren. Was aber a parte der herren fürstlichen
15
fernerweit von der plenipotenz der deputirten gedacht, daß sie mit den
16
5 millionen thaler im fall, Schwedischer seite die verweigerung nochmahln
17
falle, sich herauslaßen solten, dahin könten die herren churfürstlichen
18
sowol wegen einiger abwesenheit als auch unter sich nicht vergleichen.
19
Stünde also zu beobachten, ob immittels die herren Schwedischen von den
20
deputirten zu belangen und denen herren Kaiserlichen abgeredetermaßen
21
communication zu thun.

22

29
22–23 Der – vernehmen] Nach Pfalz-Neuburg (3620) waren es die protestierende[n] fürst-
30
liche[n] gesandte[n], die darauf gedrungen haben, auch das conclusum der Reichsstädte
31
zu vernehmen.
Der fürstlich Braunschweig Calenbergische abgesandte herr Lampadius
23
erwehnet, man solte die städtischen mit ihrer meynung vernehmen, aber
24
die herren churfürstlichen wendeten dahingegen ein, daß es ihnen praeiu-
25
dicirlich (sonder zweifel hatten sie nachricht, daß die städtischen mit dem

[p. 461] [scan. 551]


1
fürstenrath einig

5
Der SRO hatte beschlossen, zwar noch einmal die Schweden um Ermäßigung zu bitten,
6
doch bei dem erwarteten negativen Resultat die schwed. Forderung von 5 Millionen Rt.n
7
sub spe rati zu akzeptieren (s. APW III A 6, 734f. Z. 10–43, 1–14), so daß hierin Einigkeit
8
mit dem FRO bestand, während das Votum des KFR abwich.
). Es müsten beede höhere collegia erst einig sein

9
In der Regel verglichen sich KFR und FR auf RT zunächst zu einem einheitlichen Votum
10
oder setzten die Re- und Correlation so lange fort, bis auf keine Einigung mehr zu hof-
11
fen war. Dann wurde dem SR das verglichene Konzept oder die beiden unterschiedlichen
12
„Meinungen“ zur Kenntnis gebracht. Es war eine seit langem und erneut auf dem WFK
13
erhobene Forderung des SR, daß ihm bei diskrepanten „Meinungen“ der höheren Kurien
14
das votum decisivum zugestanden wurde, wie es durch Art. VIII,4 IPO = § 65 IPM
15
geschah. Der hier relevante erste Satz dieses Art.s stand schon textidentisch in KEIPO4 [1647 V 29],
16
praes. [1647 V 29] ( Meiern V, 577 , zweiter Absatz, beginnend Tam in Universalibus). Der
17
SRO war, besonders nach dieser Sitzung, in Sorge, daß die höheren Kurien diesen Passus
18
nicht in das IPO aufnehmen, sondern die Sache erst auf dem nächsten RT verhandeln
19
wollten; sein Beschluß über die schwed. Militärsatisfaktion (s. [Nr. 172 Anm. 26] ) enthielt
20
deshalb die Bedingung, daß der Passus (einschließlich der Zusicherung des Votum decisi-
21
vum) in das IPO aufgenommen werde ( Moser, TS, IL, 184–247; Buchstab, 127–148;
22
AULINGER, 215). Indem die Kfl. hier die Einbeziehung des SRO in das Re- und Correlati-
23
onsverfahren unterbanden, verhinderten sie, daß dieser das Recht auf das votum decisivum
24
einfordern konnte. Der SRO beschwerte sich darüber am 12. Juni 1648 bei den Ksl. und
25
den Schweden ( Meiern V, 887 [zur Sorge des SRO, die höheren Kurien könnten seine
26
Rechte beschneiden]; APW III C 2/2, 1078 Z. 12–22; II C 4/2, 513 Z. 15–20).
.
2
Der Churcolnische sey nicht hir und der herr graff von Witgenstein als
3
Churbrandenburgischer albereit hienuntergangen.

4
Also schied man unverglichener dinge voneinander.

Dokumente