Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim

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Daß Euer Königliche Mayestät die von mir wegen der in Böhmen gestande-
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nen armee abführung ergriffene resolution undt wozu auß denen in meinen
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vorigen undt insonderheit sub datis den 20. undt 27. Novembris negst ver-
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gangenen jahres

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Beide Berichte sind nicht zu ermitteln.
an Euer Königlichen Mayestät abgegebenen gehorsambsten
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relationen angeführten wichtigen uhrsachen veranlaßet worden, sich nicht al-
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leine gnädig gefallen laßen, sondern auch der von mir hievor in unterthänig-
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keit uberschriebenen meinung gnädig beyfall geben, daß der terminus, so
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zwischen der instrumentorum pacis subscription undt derselben commuta-
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tion gesetzet worden, gar zu enge fallen undt daß dahero unmüglich seyn
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will, dasjenige, so vermöge des schlußes mitlerzeit exequiret werden sollen,
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werckstellig zu machen, solches habe auß Euer Königlichen Mayestät zu
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Stockholm den 23. Decembris datirten undt bey jüngster von mir mit gebüh-
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render reverentz behändigten gnadigen schreiben ich nicht weniger gerne
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vernommen, als danegst Euer Königlichen Mayestät gnädigsten willen, was
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dieselbe bey dem executionswerck beobachtet undt welchergestalt sie es mit
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außwechßelung der ratification undt der plätze restitution gehalten wißen
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wollen, darab mit mehrem ersehen. Gleichwie nun ungezweifelt Euer König-
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lichen Mayestät auß meinen siedermehr bey Deroselben eingelangten gehor-
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sahmen berichtet, was nach der hand ferner vorgefallen, gnädig ersehen ha-
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ben werden, also soll auch dasjenige, so Euer Königlichen Mayestät sowoll in
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deme jüngst vorhergehenden als auch in ietzberührtem nun gnädig anfügen
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wollen, in gebührender observantz halten undt mich deßen bey den affairen
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gleichsamb als einer richtschnur gebrauchen, insonderheit aber hierunter
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mein vornembstes absehen dahin richten, wie ein undt anders dergestalt zu
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mesnagiren seyn könne, damit aller mißfall, widerwill undt schwürigkeit von
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Euer Königlichen Mayestät mügligstermaßen abgewendet undt nichtsdesto-
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weniger dero estats sicherheit beobachtet werden möge.

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Es will zwar auß der stände comportement so viel abzunehmen, alß sonst hin
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undt wieder zu verspühren seyn, welchergestalt man allerhandt praetexten
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herfür zu suchen sich befleißet, wie Euer Königlicher Mayestät undt dero
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milice das odium angeweltzet werden möge, als wann ihrerseits die verzöge-
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rung des executionswercks undt daher entstehende beschwerungen veruhrsa-
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chet würde. Nachdem aber die stände in solch ihrem dessein nicht conform,
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sondern der eine bald auf diese undt jener wieder auf eine andere arth, nur
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blos zu seinem vortheill, wie solches unter andern auß der sub littera A hier-
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beykommenden abschrifft des von denen churfürstlich-Brandenburgischen
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bey den friedenstractaten anwesenden gesanten an unß abgelaßenen schrei-
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ben, so die hier vor wenig tagen angelangte churfürstliche abgesanten nebst
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der sub littera B hierbeykommenden schrifftlichen proposition übergeben, zu

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ersehen, den frieden zu expliciren sich unterstehet undt alleine dahin trachtet,
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wie die exauctoratio der völcker undt evacuatio der plätze fürterligst gesche-
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hen undt man also der soldatesque ehist ohnig werden, im übrigen aber erfol-
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gen möge, was da könne undt wolle. So verhoffe ich, daß ihnen dergleichen,
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so sie Euer Königlicher Mayestät undt dero generalitet undt sämbtlichen
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milice aufzubürden vermeinen, mit der zeit selbst heimfallen, inzwischen
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aber die soldatesque, wenn sie allerdings betrachten werden, welchergestalt
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Euer Königliche Mayestät hindangesetzet dero eigenen interesse sich dersel-
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ben gnädigst undt beständig angenommen, dadurch soviel mehr uhrsache er-
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langen soll, Euer Königlicher Mayestät undt dero cron etc. ein mit schuldi-
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gem danck verbundene gute affection nachzutragen. Undt wollen Euer Kö-
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niglichen Mayestät auß der sub littera C hierbeygelegten copia zu vernehmen
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gnädig geruhen, was auf der zu Münster anwesenden chur-, fürsten und
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stände abgesanten an mich jüngst abgelaßenes schreiben, worvon ich vor die-
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sem schon abschrifft eingeschicket, ich zu andworten für gut befunden habe.

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Sonsten werden Euer Königlichen Mayestät auß meinem bey jüngster post
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eingelangten sonder zweifel gnädigst ersehen haben, was damahln von den
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herrn legaten wegen der ratification fürterligsten außwechßelung bey mir
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eingelanget gewesen undt was ich denenselben darauf zu andworten für dien-
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lich erachtet. Alß nun seithero undt bey gestriger post von herrn graff Johan
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Oxenstirn durch ein handbriefle die nachricht erhalten, daß wegen allerhand
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eingefallenen dificulteten vorerwehnte commutation nicht ihren fortgang ge-
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wonnen, so verhoffe, daß nicht alleine inzwischen erstberührte meine and-
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wort, sondern auch dasjenige, worauff Euer Königlichen Mayestät sich in
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eingangs gedachten dero schreiben beziehen, wohlberührten herrn legaten
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zugekommen undt sie dadurch der notturfft nach in hoc passu informiret
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seyn, auch dahero mit solcher commutation sich nicht übereylen werden.
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Undt weiln ich allen ümbständen nach für nöthig befinde, daß, wie vor die-
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sem erwenung gethan, zwischen mir undt den herrn legaten in aliquo loco
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tertio eine conference mit dem fürterligsten angestellet werden möge, damit
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wegen Euer Königlichen Mayestät kriegsestats eigentlicher beschaffenheit
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undt wie es mit dem executionswercke am besten anzustellen, ich mit densel-
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ben außführlich möge communiciren, deßen angelegenheit überlegen undt
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wegen ein undt anders dergleichen abrede pflegen können, damit sowohl
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meines als ihres orthes alles zu Euer Königlichen Mayestät diensten undt dero
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estats sicherheit, gleichsam alß in einer harmonie, fortgesetzet undt außgeü-
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bet werden möge, alls bin gesonnen, sobalden nach Erfurt, wohin von hir
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morgendes tages mich zu erheben gemeinet, gelanget seyn undt von darauß
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meinen schwager, den herrn generaln graff Magnum de la Gardie, zu Euer
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Königlichen Mayestät abgefertigt haben werde, solche conference werckstel-
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lig zu machen. Gestalt denn wohlberührten herrn legaten bey dem herrn re-
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sidenten Kleyhen, welchen nebst einem laut der sub littera D hierbeygehen-
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den abschrifft an sie abgelaßenen schreiben mit mündtlicher commission vor

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2 tagen an dieselbe abgefertiget, desfals meine meinung bereits eröfnet habe.
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Soll auch meine obligenheit seyn laßen, sobalden solche conference verrichtet
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seyn wirdt, Euer Königlichen Mayestät von allem, so dabey vorkommen
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wirdt, nicht weniger meines orths schuldige part abzustatten, als sonder
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zweiffel die herrn legaten ein ebenmäßiges zu thun nicht unterlaßen wer-
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den.

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Was ich sonsten an den herrn feldmarschall Turaine wegen der quartiere ab-
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gehen zu laßen gelegenheit genommen, wollen Euer Königliche Mayestät ab
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der sub littera E hierbeygehenden copia sich in unterthänigkeit vortragen
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laßen.

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Im übrigen soll von mir dasjenige, so Euer Königlichen Mayestät wegen der
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vestung Benfelden in mehrberührten dero lezten gnädig erwehnen, behöri-
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germaßen beobachtet undt darüber Euer Königlicher Mayestät ferner gnädig-
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ster wille erwartet werden. Ich habe auch desfals an die herrn legaten ge-
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schrieben undt auf ein undt andern fall derselben sentiment begehret.

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Schließlich habe mich auff daßelbe, so durch ein àpartschreiben an Euer Kö-
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nigliche Mayestät wegen des hertzog Julii Heinrichs von Sachßen

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Herzog Julius Heinrich von Sachsen-Lauenburg (1580–1665) ( Stammtafeln I Taf. 81).
undt de-
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ßen praetension in unterthänigkeit gelangen laßen, gehorsamblich beziehen
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undt danegst Euer Königlichen Mayestät demütig ersuchen wollen. Will sich
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dergleichen mit unterschiedlichen alten forderungen nicht wenig angeben
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undt von den satisfactiongeldern contentirt zu werden ansuchung thun, die-
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selbe bey sich in gnädigste consideration kommen zu laßen geruhen wollen,
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was für abgang, bevorab da solche alle auff die bey den ersten termin fallen-
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den bahre gelder assignation erhalten sollten, an solchen satisfactiongeldern
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erfolgen undt was für beschwer darauß entstehen würde.

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