Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
Ich übersende Euer Excellenz die kopie des Kaiserlichen proiectum instru-
menti pacificatorii mit Schweden
Die Beilage fehlt; vgl. Meiern IV S. 557–590.
In der Pfältzischen sache gehets schwer genug her, indem nicht allein der
Keyßer wegen 13 millionen, wormit er dem hertzog in Beyern verhafftet
ist undt darvor die Oberpfaltz eingeräumbet hatt, umb zu anderweiter
satisfaction sich nicht obligirt zu machen, dem hauß Pfaltz sich sehr ent-
gegen setzet, sondern auch Franckreich das hauß Beyern bey der Obern-
pfaltz undt churdignität zu mainteniren sich verlauten läßt, welchem nach,
undt zumahlen da wir unßers orths gegen so mächtige partheyen alleine undt
ohn einig anderwerte assistentz das werck zu heben nicht vermögen, auch
darzu die stände des reichs insgesampt umb dieser sache willen den schluß
nicht zu verzögeren unß inständig anlangen, es wol darzu kommen wirdt,
daß das hauß Pfaltz mit der Untern Pfaltz undt achtem electorat unter
gewißen, doch etwas beßer allß den Keyßerlichen uffsatz eingerichteten
conditionen sich wirdt contentiren müßen.
Wegen Baden vermaine ich, daß wir, nach demmahle anietzo die apparentz
darzu zimblich guth ist, dieser tagen zum vergleich kommen werden.
Bey der Würtenbergischen sache wegen Heidenheimb wirdt an Keyßer-
licher seiten aniezo begehret, daß anstat deren hiebevorn geforderten m/250
reichstaler der hertzog von Würtenberg nun m/250 reichstaler an Beyern
bezahlen undt dargegen gedachte herrschafft wieder in besitz bekommen
solle, welchem nach zu hoffen, daß auch hierin der endtliche außschlag sich
förderlich finden werde.
Die Heßische satisfaction macht viel arbeit, doch befleißigt mann sich an
seiten der crohnen auß allem vermögen auch, darmit zum ende zu
kommen.
Unterdeßen aber laßen die catholischen stände sich verlauten, mit dem-
jenigen, so in puncto gravaminum zwischen unß und[t] den Keyßerlichen
zu Oßnabrück abgehandelt worden, nicht zufrieden zu sein
Vgl. Meiern V S. 608f. , 617, 620–625; Odhner S. 241f.
selbig〈em〉 in etlichen articuln zu contradiciren. Ob sie nun aber noch
durch der herren Keyßerlichen persuasiones sich zur einwilligung werden
dis[po]niren laßen, wirdt in kurtzem zu sehen sein.
Die herren Französischen gesandten seind im werck, auch ihr instrumentum
pacis dieser tagen zu extradiren, undt bin ich mit monsieur d’Avaux beraits
zweymahl, umb solche mit unßerem uffsatz zu collationiren, zusammen
gewesen, befinde auch, daß in den reichssachen sie mit unß fast allerdings
einig seind. Den punctum gravaminum aber, undt waß sonderlich eccle-
siastica undt darvon dependirende dinge berühret, führen sie, vermuthlich
umb den Römischen hoff nicht zu offendiren, nicht ein, wollen aber deßfalls
in einer generalclausul expresse versehen undt versprechen, daß alles das-
jenige, so vor unß darin gehandelt undt geschloßen wirdt, von Franckreich
beliebt, auch in diesem wie ingleichem all ubrigen puncten unßer instru-
mentum wie das ihrige gehallten, darvor gestanden undt gegen die infrac-
tores maintenirt werden sollte. Sonst ist zwar bey vielen die muthmaßung,
auch wol etwas apparentz darzu gewesen, es würden die herren Frantzosen
bey dem puncto satisfactionis noch mehr undt größere postulata thun undt
vielleicht das stifft Straßburg sampt anderem mehr begehren wollen; anietzt
aber vermaine ich, sie darmit zurückhallten undt es bey dem abgeredten
verbleiben laßen werden.
Unterdeßen rüstet der graff von Trautmanßdorff sich mit ernst zur endt-
lichen abraise, wie dann auch der hertzog von Longueville undt comte
Penneranda von dergleichen zu sprechen beginnen; stehet aber zu sehen,
ob nicht noch vorhero waß guths werde effectuirt undt mit nechstem bericht
darvon können gegeben werden. Königsmarck steht vor Wiedenbrück; der
Hessen-Kasseler General Mortagne
Mortaigne; vgl. [Anm. 1 S. 265] .
Darmstadt vor. Wrangel und Wittenberg befinden sich in Böhmen, Wrangel
vor Eger. Der kaiserliche General Melander rüstet sich zur Verteidigung.
Bey der Turennischen armée hatt sich newlich diese confusion zugetragen,
daß, allß nach gehalltenem rendezvous bey Zabern der mareschal de Tu-
renne mit seinen Frantzösischen trouppen vorauß gemarchiret, die Teutsche
regimenter mit dem vorwandt, vermöge ihrer capitulation nacher Nieder-
land sich führen zu laßen nicht pflichtig zu sein, ohngeachtet alles von dem
general dargegen beschehenen einwendens undt promittirens sich nicht
allein zuruck gegen den Rhein gekehret, sondern auch vor abhelffung ihrer
gravaminum keine weitere dienste zu thun sich erkläret
den general Rosa
Rosen (Rose, Roser), Reinhold v.: 18./28. 12. 1667 Schloß Dettweiler, trat jung in schwedischen
Dienst und ging nach Gustav II. Adolf Tod zu Hg. Bernhard von Sachsen-Weimar. Rosen wurde
nach dem Tode Bernhards einer der vier Generaldirektoren der Weimarer Truppen (1639) und
arbeitete für deren Verbleib in französischem Dienst und wurde nach dem Ausscheiden der drei
anderen Generaldirektoren General und Oberbefehlshaber der Weimarer Truppen. Nach deren
Meuterei wurde Rosen von Turenne gefangengenommen, aber bald entlassen auf Fürsprache der
Kgin. Christina und Lgfin. Amalia Elisabeth von Hessen-Kassel. Vgl. ADB XXIX S. 197–199 ;
Elgenstierna VI S. 417ff.; Engelsüss S. 252; Ulmann.
stäts in verwahrung gleichsamb gehallten, sie ubern Rhein zu schaffen, (so
auch den 11. dieses [ 11./21. Juni] bey Drusenheimb geschehen) gezwungen
haben; woruff denn auch der herr mareschal selbst, weiln er mit den wenig
ubrigen völckern durchzukommen nicht getrawet, zuruckgekehret undt
zu Zabern wieder angelangt ist.
PS:
Die hern Fransosen folgen in denen reichssachen unser concept, verspre-
chen, es ubermorgen außzuliefern. Sie begeren, das der Kayser dem Spag-
nier wieder Franckreich nicht hinfuhro assistiren solle. Der Kayser affirmat
ut Imperator, non ut archidux Austriae. Damit sind Galli nicht friedlich.
Wan diese securitet vor Franckreich richtich möchte werden, so ist nichts
sonderliches, das den friedenschluß hindern könne.
Wir haben annoch nicht resolution von h. Erskein oder von der armée,
wie hoch wir ihr contentement sollen können kommen laßen. Auf diese
zwey puncten haftet nun das ganze wesen. Die stände verlangen sehr hoch
den lieben frieden.