Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Straßburgisches Directorium. Liset ab die concept, so im nahmen an-
wesender erbaren frey- und reichsstätte über das prooemium und die 4
membra der ersten class Schwedischer replic seind verfaßet worden .
Lübeck und Eßlingen. Laßet ihnen alles verlesene wol belieben.
Bremen. Ad prooemium stellt zu fernerem nachdenken, weil der Portuge-
sischen salvorum conductuum allein so ferne gedacht worden, daß man sich
damit nicht aufzuhalten, ob nicht, auf den fall die confoederirte cronen
darauf wurden persistiren, Ihrer Kayserlichen Majestät deroselben bewilli-
gung einzurahten were, gleich wie sich die fürstliche eventualiter sollen ent
schloßen haben?
Ad 1 um membrum: Ob wegen derjenigen gelder, welche sub praetextu con-
fiscabler feindgüter den leuthen zu erlegen seind abgedrungen, ad specialia
gegangen oder aber in der generalitet meldung beschehen sollte, seye er
indifferent.
Eodem membro begehret er, daß es, quoad restitutionem deren Churpfälzi
schen wie auch Kayserlichen erblanden bey dem ersten concept gelaßen oder
doch dero restabilirung nicht relative, sondern directis verbis gesucht werde.
Welches leztere auch geschehen.
Ad membrum 2 um: Ob man sich nicht mit denen fürstlichen zu conformiren
hette, daß die quaestio „An eligendus sit rex Romanorum“ allezeit vorhin ad
comitia zu bringen seye? So aber auf sich selbst verblieben.
Ad membrum 3 um: Ob neben den gesambten ständen nicht auch expresse zu
gedenken, daß ohne des reichs bewilligung auch in specie wieder die ansee
stätte mit keinen achtserklärungen zu verfahren seye? Sind derowegen die
wort „und andere fürnehme communen“ dem concept beygerukt worden.
Lindau. Movirt auch etliche dubia, sonderlich wegen demolition der jeni-
gen vestungen, so ad aemulationem vicinorum erbauet worden, besorget,
daß solches auch seinen herren zum praejudiz möchte allegirt werden.
Herford. Nichts zu erinnern.
Conclusum. Solle bey denen abgelesenen concepten, außgenommen das-
jenige, so alsobalden, wie der auffsaz außweiset, geändert worden, gänzlich
verbleiben.
Fürstliche erzbischoffliche Magdeburgische herren gesanden laßen andeu-
ten, daß herr graf von Trautmansdorff bey denen evangelischen ständen
umb eine deputation habe ansuchen laßen. Stellen zu der herrn stättischen
belieben, wer auß ihrem mittel abzuordnen?
Conclusum. Straßburg und Eßlingen.