Acta Pacis Westphalicae III A 3,4 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 4. Teil: 1646 - 1647 / Maria-Elisabeth Brunert

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Beratungsvorlagen: Proposition und Deduktion des Gesandten der Stadt Basel von 1647 I
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An die ksl. Ges. Text, s. l., s. d.: Moser, Eydgenoßenschafft, Beilage A, 1f.; zur ksl. Überlie-
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ferung (datiert: Osnabrück 1647 I 2) s. APW II A 5, Nr. 286 Beilage 1. Inhalt: Klage über
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mehrfache Verletzung der ksl. und kgl. Privilegien und Mißachtung der Exemtion, welche
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die Stadt Basel mit der Eidgenossenschaft gemeinsam habe, durch Vorladung einzelner
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Orte und besonders der Stadt Basel vor das RKG sowie durch Arrestverfahren infolge
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des Fernbleibens der Beklagten. Bericht über die Beschlagnahme Basler Handelsgüter im
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August 1646 aufgrund des vom RKG verhängten Arrests. Information über den Auftrag
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des Basler Ges. Wettstein (Bitte um Vermittlung beim Ks., damit derartige Verstöße künftig
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prinzipiell ausgeschlossen seien). KFR, FRM und SRM bzw. KFR und FRM hatten am 21.
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und 31. Januar 1647 über Proposition und Deduktion (Anm. 3) beraten und Re- und Cor-
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relation gehalten, während der SRO gleichzeitig mit dem FRO beriet ( APW III A 1/1,
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703 Z. 14–708 Z. 31 und Nr. 108; III A 6 Nr. 87). Der Proposition lag das ksl. Privileg
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für die Stadt Basel von 1433 bei (Anm. 13; Gauss, XXXIII). – Johann Rudolf Wettstein
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(1594–1666, 1615 Ratsmitglied in Basel, 1635 Oberstzunftmeister und Ges. der eidgenössi-
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schen Tagsatzung, 1645 Bürgermeister) war am 28. Dezember 1646 als Ges. Basels und
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der ev. Orte der Schweizer Eidgenossenschaft in Münster eingetroffen, sprach in der Pro-
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position aber auch für die gesamte Eidgenossenschaft, wie es in seinem (nur von der Stadt
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Basel autorisierten) Kreditiv für die ksl. Ges. von 1646 XII 3/13 (Text: Londorp VI, 136)
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vorgesehen war. Er weilte seit dem 5. Februar 1647 in Osnabrück und schildert in seinem
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Diarium seine Verhandlungen, nach deren erfolgreichem Abschluß er den WFK am 21.
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November 1647 verließ (Edition: Gauss, hier 42 Z. 5ff., 280 Z. 9f.; s. Stadler, 61, 64;
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Egger, 90–93; Croxton / Tischer, 320f.).
bzw. 1647 I 9

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Text, s. l., s. d.: Londorp VI, 137f.; EA V.2.II, 2268f. (unvollständig); Datierung nach
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Gauss, 17 Z. 7f. Inhalt: Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft und Beispiele für ent-
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sprechendes Handeln; ihre Schädigung durch Beschlagnahme Basler Handelsgüter durch
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das RKG trotz ihrer Exemtion; Gründe, warum das RKG zu solchen Maßnahmen nicht
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berechtigt sei; Frage, ob man die Eidgenossenschaft, die keinen Richter als sich selbst aner-
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kenne und seit langem im Besitz dieser und anderer souverainetet sei, darin angreifen
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wolle; Hoffnung auf den Ks., daß er kraft seiner Autorität die in der Proposition (Anm. 2)
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enthaltenen Beschwerden beseitigen werde.
. Kaiserliches Kommissionsdekret an das Kurmainzer Reichsdirektorium,

[p. 76] [scan. 192]


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Osnabrück 1647 I 25

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Unterzeichnet von Trauttmansdorff und Volmar; Text: Moser, Eydgenoßenschafft, Bei-
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lage B, 3ff.; zur ksl. Überlieferung s. APW II A 5 Nr. 286 Beilage 3. Inhalt: Beschwerde
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Wettsteins über das Beratungsergebnis der Rst. (in Münster am 21. Januar 1647, s. APW
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III A 1/1, Nr. 107); Irrelevanz der Informationen, die (laut damaligem Beschluß) vom
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RKG angefordert werden sollen; Gefahr, daß Wettstein sich an Frk. und Schweden wende;
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Gefahr neuer Unruhe, was in der gegenwärtigen Lage im Reich vermieden werden müsse;
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daher Aufforderung, die Sache erneut in den Reichskurien beraten zu lassen und auf die
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Notwendigkeit hinzuweisen, ohne Diskussion der staatsrechtlichen Frage den laufenden
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RKG -Prozeß zu sistieren und solche Verfahren nicht mehr zuzulassen. Beilage: Beschwerde
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Wettsteins; der Text wurde nicht ermittelt. Wahrscheinlich ist sein Schreiben an die ksl. Ges.
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in Osnabrück von 1647 I 24 gemeint ( Gauss, 29 Anm. 2, und 288: archivalischer Nachweis).
. „Meinung“ der (Teil-)Kurien in Münster von 1647 I 31

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Der Text wurde nicht ermittelt; die „Meinung“ der (Teil-)Kurien in Münster muß im
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wesentlichen jener des FRM vom selben Datum entsprochen haben, da sich der KFR in
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der Re- und Correlation dessen Mehrheitsmeinung angeschlossen hatte ( APW III A 1/1,
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716 Z. 1–9, 33ff.); Text der Aufzeichnung dieser „Meinung“, Münster s. d., an den ksl.
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Hof überschickt: Österreich A III (XXXVII) fol. 40–40’ (mit Namen der drei Rst. , die
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abweichend votiert hatten). Sachlich stimmen die Wiedergaben im KFR-Protokoll ( APW
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III A 1/1, 716 Z. 1–9) und im FRO -Protokoll (S. 79f. Z. 12–17, 1–4) sowie die an den
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ksl. Hof überschickte „Meinung“ nicht völlig überein (s. Anm. 17). Inhalt (hier nach der
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Aufzeichnung der „Meinung“ des FRM ): [1.] Empfehlung eines ksl. Befehls an das RKG
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zu künftigem Verzicht auf Verfahren gegen die Stadt Basel aufgrund des Privilegs von
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1433 in einer Form, welche die Berufung anderer Orte der Schweizer Eidgenossenschaft
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auf diese Entscheidung ausschließt; [2.] Einflußnahme auf Wettstein zur Erzielung eines
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gütlichen Vergleichs im laufenden Verfahren.
(vgl. später
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VI IPO = § 61 IPM).

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RKG -Verfahren des Weinhändlers Florian Wachter gegen die Stadt Basel sowie deren Be-
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schwerde
, die sich die Schweizer Eidgenossenschaft zu eigen gemacht hat, beim Kaiser über
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das RKG , das ihre Privilegien und Exemtion mißachtet habe: Zustimmung zur „Meinung“
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der Reichsstände in Münster über die diesbezüglichen Ratschläge an den Kaiser?

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Eine Umfrage sowie Protest und Rechtsvorbehalt Magdeburgs wegen des Vorsitzes von Salz-
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burg
und Gegenprotest und Rechtsvorbehalt Salzburgs.

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Mehrheitsbeschluß: Suspension der Voten hinsichtlich einer grundsätzlichen Entscheidung
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über die Exemtion Basels vom RKG ; Zustimmung zu den Vorschlägen der (Teil-)Kurien in
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Münster zu Maßnahmen im laufenden Verfahren.

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