Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert

II. Beratungen über den Modus consultandi und den Ausschluß einiger Reichsstände

Fast genau einen Monat, bevor die Einladung Kaiser Ferdinands III. an die Reichsstände zum Friedenskongreß erging, traten die evangelischen fürstlichen Gesandten in Osnabrück am 28. Juli zu einer ersten förmlichen Sitzung zusam-men

Siehe Nr. [2] .
. Aus ihrer Sicht war es unnötig, die kaiserliche Einladung abzuwarten, denn ihres Erachtens besaßen die Reichsstände Admission, Session und Votum iure proprio

Nr. [2] , s. z. B. Votum Brandenburg-Kulmbachs (S. 9 Z. 11), Votum Mecklenburgs (S. 15 Z. 14).
. Anlaß zu dieser ersten Sitzung gab der tags zuvor mitgeteilte Len-

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gericher Schluß

Siehe Nr. [1] .
. In dieser und den folgenden Sitzungen war demgemäß der Mo-dus consultandi Hauptberatungsgegenstand. Gleich zu Anfang zeigte sich, wie entscheidend der schwedische Einfluß war: Über den Tagungsort hatten die Fürst-lichen beschlossen, daß zwei Kollegien an einem Ort und das dritte, der Fürsten-rat, am anderen zusammentreten sollten. Nachdem Salvius die Fürstlichen hatte wissen lassen, daß Schweden es für herabsetzend halte, wenn nur ein Kollegium in Osnabrück und zwei in Münster tagten

Siehe Nr. [3 Anm. 6] .
, wurde umgehend beschlossen, daß die Kollegien in sich geteilt werden sollten, so daß alle drei an beiden Kongreßorten vertreten sein würden. Die Reichsstädte stimmten am 3. August zu

Siehe Nr. [5] .
. Das Osna-brücker Conclusum sollte Fürsten und Ständen in Münster mitgeteilt werden, um zu demonstrieren, daß keine Separation beabsichtigt sei und die Einheit des in Münster und Osnabrück tagenden Kollegiums bewahrt bleibe .
Der Fürstenrat Münster wollte zunächst eine Gesamtkonferenz veranstalten, um gemeinsam in Münster über den Modus consultandi zu beraten

Der im Auftrag von Fürsten und Ständen hin und her reisende kulmbachische Ges. Müller unterrichtete den FR Osnabrück von diesem Beschluß (s. Nr. [6] und [6a] ).
. Der Fürstenrat Osnabrück blieb jedoch mehrheitlich bei dem Beschluß vom 3. August . Ein ent-scheidender Grund für dieses Insistieren war das Schicksal der Exclusi, jener Reichsstände, die aus unterschiedlichen Gründen nach Meinung der Kaiserlichen und Katholischen von den Beratungen ausgeschlossen bleiben sollten. Dabei ging es an erster Stelle um das Erzstift Magdeburg. Die Admission des evangelischen Administrators zu dem reichstagsähnlichen Friedenskongreß war deshalb beson-ders heikel, weil sie Kirchenrecht und Reichsrecht, den Augsburger Religionsfrie-den (§ 18 ARF : Geistlicher Vorbehalt) und den Prager Frieden

Siehe Nr. 1 Anm. 9. Mit dem PF argumentierten die ksl. Ges. (s. APW [II A 2, 512 Z. 1–16)] .
, berührte. Die evangelischen Administratoren des Erzstifts waren seit 1582 auf Reichstagen nicht mehr zugelassen worden

Siehe Nr. 1 Anm. 9; Nr. 34 Anm. 37.
, so daß die Gesandten mit Recht fürchteten, daß bei katholischer Präsenz bzw. Dominanz die Admission Magdeburgs verweigert würde. Wie sich zeigte, waren die Widerstände gegen die Zulassung stärker als bei den anderen Exclusi, und sie kamen schließlich vor allem von dem Bischof von Osnabrück und kurkölnischen Primargesandten Wartenberg

Siehe Nr. [21 (S. 325 Z. 36 und 40ff] , S. [326 Z. 1ff] ): Wartenberg wollte Magdeburg aus Gewis-sensgründen nicht zulassen.
, der auch sonst mit besonderem Nachdruck für die katholischen Belange eintrat.
Ferner gehörten Hessen-Kassel und Baden-Durlach zu den Exclusi, außerdem Nassau-Saarbrücken aus der Reihe der Wetterauischen Grafen und Straßburg aus dem Reichsstädterat. Hessen-Kassels Admission wurde verweigert, weil es gegen Kaiser und Reich Krieg führte, Baden-Durlach und Nassau-Saarbrücken zählten

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zu den Reichsständen, die in einem Nebenrezeß zum Prager Frieden von der Am-nestie ausgeschlossen worden waren, und die Reichsstadt Straßburg war dem Pra-ger Frieden nicht beigetreten und wurde deshalb nicht zugelassen

Siehe Nr. 1 Anm. 9 und, zu Nassau-Saarbrücken, Nr. [5 Anm. 16] .
. Daß Magde-burg, Hessen-Kassel, Baden-Durlach und Straßburg tatsächlich exkludiert wur-den, hatte sich bei der Publikation des Lengericher Schlusses gezeigt: Ihre Gesand-ten waren nicht zur Teilnahme aufgefordert worden

Siehe Nr. [1] . Zuvor hatten Kurköln, Kurbayern und Kurbrandenburg auf kurmainzisches Ver-langen über die Admission Straßburgs beraten. Die Frage, ob Magdeburg und Hessen-Kassel zuzulassen seien, wurde zwar berührt, stand aber gar nicht zur Debatte ( APW IIIA 1,1 Nr. 29).
.
Die Verhandlungen gerieten in Bewegung, nachdem die Osnabrücker Fürsten und Stände die Kaiserlichen um Vermittlung gebeten hatten

Siehe Nr. [9] .
. Nassau und Vol-mar, die kaiserlichen Gesandten in Münster, beriefen eine Konferenz ein, auf der sie die reichsständischen Gesandten ersuchten, nochmals über den Verhandlungs-modus zu beraten . Die daraufhin gefaßten Conclusa vom 2. und 4. September

Siehe Nr. [10 Anm. 1] und [2] .
entsprachen insofern den Osnabrücker Vorstellungen, als sie der Teilung der Reichskollegien und der Verhandlung an beiden Kongreßorten zustimmten, doch gewährten sie nicht die Admission der Exclusi. Im Conclusum vom 2. September hieß es, daß alle Reichsstände, die bisher auf Reichstagen Session und Votum ge-habt hätten, cum pleno iure suffragii zugelassen werden sollten. Da Magdeburg seit über sechzig Jahren nicht auf Reichstagen votiert hatte, wäre es demnach auch von den Friedensverhandlungen ausgeschlossen worden. Die Osnabrücker Stände versicherten Magdeburg ihrer Unterstützung, doch galt dieses Versprechen nur für die Zulassung zu Session und Votum, nicht für die Führung des Direktoriums. Magdeburg räumte deshalb ein, daß man, falls Österreich nach Osnabrück komme, ihm für dieses Mal das Direktorium überlassen würde. Man werde aber nicht die Ankunft des österreichischen Direktoriums abwarten, sondern die Ver-handlungen weiterführen, sobald die kaiserlichen Responsionen auf die Propositio-nen II der Kronen veröffentlicht worden seien

Siehe die magdeburgische Erklärung im Anschluß an die erste Umfrage in Nr. [10] .
.
Die kaiserlichen Responsionen wurden am 25. September 1645 den Osnabrücker Reichsständen eröffnet

Siehe Nr. [14] .
. Schon vorher war sowohl den Ständen als den Schweden bekannt, daß die Kaiserlichen die Gesandten Magdeburgs, Hessen-Kassels, Ba-den-Durlachs und Nassau-Saarbrückens nicht zur Teilnahme an dem feierlichen Akt auffordern würden, während die Zulassung Straßburgs inzwischen gewährt worden war

Siehe Nr. [14 Anm. 4] .
. Wie sich herausstellte, waren die reichsständischen Gesandten eher zu einem Kompromiß bereit als Schweden, das auf der Zulassung der besagten Reichsstände insistierte. Schließlich konnte Oxenstierna durch eine Deputation

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kurfürstlicher und fürstlicher Deputierter bewogen werden, die Publikation trotz Ausschluß der Stände hingehen zu lassen. Die Deputierten mußten im Gegenzug versprechen, daß sie nicht vor Zulassung der Exclusi mit den Verhandlungen beginnen würden . Dieses Versprechen verpflichtete die Reichsstände künftig zur Assistenz und bewirkte damit einen noch engeren Zusammenhalt der Evangeli-schen und bestärkte die Anlehnung an Schweden.
Vorerst bestand kaum Hoffnung, die Zulassung der Exclusi zu erreichen. Die Kaiserlichen hatten sich nämlich auf einen Spezialbefehl Ferdinands III. berufen, wonach die dann ausgeschlossenen Reichsstände nicht bei der Veröffentlichung der kaiserlichen Responsionen zugegen sein dürften . Zudem hatte man Nachricht, daß die Stände in Münster nach wie vor die Admission der Exclusi zurückwie-sen . Aus diesen Prämissen ergab sich, daß die evangelischen Gesandten, ein-schließlich der Exclusi und weiterhin unter dem Direktorium des besonders ge-fährdeten Magdeburg, unter sich blieben und die Beratungen fortführten. Allerdings wollte man den Eindruck der Separation vermeiden. Deshalb sollten die Beratungen behutsamb undt in geheim geschehen

So der Ges. der Fränkischen Gf.en in der zweiten Umfrage von sessio 10 (s. Nr. [15] ).
. Außerdem beabsichtigte man, nur von incidentpuncten oder sonsten praeparatorie und informations-weiß deliberando fortzufahren

So das magdeburgische Direktorium nach Fränkische Grafen A I am Schluß von sessio 10 (s. Nr. [15] , textkritischer Apparat).
. Die Informationen sollten jenen Gesandten dienen, die sich am 12. September bereiterklärt hatten, für eine Weile in Münster zu votieren

Siehe Nr. [15 Anm. 61] .
.
In den Sitzungen des ersten Oktoberdrittels ging es einmal um die Korrespondenz mit Fürsten und Ständen in Münster und damit vor allem um die Admissions-frage, zum anderen um die Vorbereitung der Beratungen über die Propositionen der Kronen und die kaiserlichen Responsionen. Kurfürstliche und Fürstliche be-richteten in getrennten Briefen nach Münster von dem Versprechen, das sie Oxen-stierna gegeben hatten

Der Brief von Fürsten und Ständen ist auf den 18. [/28.] September datiert, wurde aber später abgeschickt: Noch am 2. Oktober wurde über ihn beraten (s. Nr. [16 Anm. 3] ; Nr. [19 bei Anm. 1] ). Der Brief der kfl. Ges. datiert vom 20./30. September (s. Nr. 19 Anm. 2). Zunächst hatten fürstliche und kfl. Ges. einen gemeinsamen Brief schreiben wollen, doch der Exzellenz-titel-Streit verhinderte dies (s. Nr. [16] ).
. Sie erhofften sich viel davon; denn jetzt war die Admis-sionsfrage auf einem neuen Stand: Hinter der Forderung nach Zulassung standen nicht mehr nur die evangelischen Reichsstände, sondern Schweden. Die Erwar-tungen wurden jedoch enttäuscht, denn der Fürstenrat Münster entschied wie-derum mehrheitlich gegen die Admission der Exclusi

Siehe Nr. [20 bei Anm. 77] . Die Information von diesem Beschluß gab Oelhafen während der Sitzung am 7. Oktober.
. Es schien also an der Zeit, einige Zugeständnisse zu machen. So konzedierte Magdeburg am 9. Oktober, bei

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dem Friedenskongreß ausnahmsweise und nur im äußersten Notfall auf der welt-lichen Bank sitzen zu wollen

Siehe Nr. [21] zu Beginn: Erklärung des magdeburgischen Direktoriums zu Punkt 1.
. Auch hielt man es für besser, nicht länger auf den Rechten der abwesenden evangelisch besetzten Hochstifte zu bestehen

Siehe Nr. [21] , erstes Votum Sachsen-Altenburgs und Coburgs, Punkt 1 (ß). Dem entspricht Punkt 2 des Conclusums.
. Dies löste einen Protest Mecklenburgs wegen der Hochstifte Schwerin und Ratzeburg aus, für die der mecklenburgische Gesandte Kayser in einigen der vorangegangenen Sitzungen ausdrücklich und, wenn dies nicht geschehen war, stillschweigend vo-tiert hatte

Ausdrückliches Votum: s. z. B. Nr. [2 bei Anm. 48] und [49] . In der 14. Sitzung gab Kayser an, daß er bisher immer auch für die beiden Hochstifte votiert habe (s. Nr. 21 bei Anm. 18).
. Man antwortete ihm, daß seine Legitimation wegen der beiden Hochstifte geheimgehalten werden solle, da es große Schwierigkeiten geben würde, falls die katholischen Reichsstände davon erführen. Sein Anliegen sollte bei der Beratung der Gravamina berücksichtigt werden

Siehe Nr. [22 bei Anm. 82] .
. Ferner waren das Hochstift Lübeck und das Erzstift Bremen betroffen. Für Lübeck sollte der sach-sen-lauenburgische Gesandte votieren, falls die evangelischen Hoch- und Erzstifte zugelassen würden. Dies galt jedoch von vornherein als unwahrscheinlich, und der Gesandte (Gloxin) war nicht instruiert, auf seiner Zulassung namens des Hochstifts zu bestehen

Siehe Nr. [11] , erstes Votum Sachsen-Lauenburgs.
. Das Erzstift Bremen war schwedisch besetzt und wurde von Schweden, wie sich im Januar 1646 bestätigte, als Teil seiner Territorialsa-tisfaktion gefordert. Der Administrator verlangte hingegen Restitution, weshalb seine Gesandten seit der Jahreswende 1645/1646 in Stockholm verhandelten. Erst als sich abzeichnete, daß diese Mission ergebnislos verlief, zeigte der Administra-tor Interesse an den Westfälischen Friedensverhandlungen und bevollmächtigte im Februar 1646 selbst einen Gesandten. Bis Ende März 1646 hoffte er, daß die-ser zur Session im Fürstenrat und Corpus Evangelicorum zugelassen werde, was jedoch nicht geschah

Lorenz, Bremen, 101–106, 117f, 124ff.
. Der erzstiftische Gesandte hätte spätestens im Oktober 1645 zur Stelle sein müssen, um seine Ansprüche wirkungsvoll anzumelden. Da er fehlte und der für das Hochstift Lübeck vorgesehene Gesandte nicht instruiert war, seine Admission ernsthaft zu betreiben, der mecklenburgische Gesandte aber für seine Admission für die Hochstifte Schwerin und Ratzeburg keine Unterstüt-zung erhielt und auf später vertröstet wurde, blieb nur das Erzstift Magdeburg, das seine Zulassung durchsetzen wollte und dabei auf die mehr oder weniger ent-schlossene Hilfe der anderen protestantischen Reichsstände rechnen konnte.
Die Konzessionen in der Admissionsfrage geschahen in der Erkenntnis, daß die Zulassung Magdeburgs nur mit Mühe zu erreichen sein würde. Hessen-Kassel meldete, daß die katholischen Stände wegen des Erzstifts Schwierigkeiten mach-ten, Frankreich aber Magdeburg zugelassen sehen wollte, wenn dieses einen Re-vers ausstellte

Nr. [21] , erstes Votum Hessen-Kassels, textkritischer Apparat.
. Am 10. Oktober teilte eine Deputation den Kaiserlichen mit, daß

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Magdeburg bereit sei, einen solchen auszustellen. Doch die Unterstützung der kai-serlichen Gesandten schien zweifelhaft, zumal sie der Meinung waren, daß das Oxenstierna gegebene Versprechen die Stände so stark nicht verpflichte

Nr. [23 bei Anm. 9] und ebenda nach Anm. 18.
. Tat-sächlich erhielten sie noch im Oktober neue Instruktionen Kaiser Ferdinands, die Admission Magdeburgs und die der anderen Exclusi abzulehnen

APW [II A 2 Nr. 249] (Linz 1645 X 5). Nassau und Volmar schrieben am 10. Oktober aus Münster, daß die Admission Magdeburgs wie die der anderen Exclusi abzulehnen sei ( APW [II A 2, 512] ).
.
Damit die Admission der Exclusi in Münster weiter betrieben werde, sandten Fürsten und Stände am 10. Oktober Heher und Gloxin dorthin

Siehe Nr. [22 bei Anm. 86] .
. Ergebnis ihrer Bemühungen war das Concept eines reverses pro Magdeburg in puncto admis-sionis, das die Deputierten am 20. Oktober nach Osnabrück schickten

Siehe Nr. 43 Anm. 2.
.
Inzwischen begannen in Osnabrück die Sitzungen eines Ausschusses, der sich in vorbereitenden Beratungen mit den Propositionen der Kronen und den kaiser-lichen Responsionen befaßte. Mitglieder waren Sachsen-Altenburg (Thumbshirn und Carpzov), das als höchstrangiger Stand das Direktorium führte, Braun-schweig-Lüneburg (Lampadius), die Fränkischen Grafen (Oelhafen von Schöllen-bach) und als Vertreter der Reichsstädte Straßburg (Marcus Otto)

Die fürstlichen Ges. wurden auf Vorschlag Magdeburgs ernannt (s. Nr. [22 bei Anm. 50] ).
. Anscheinend wären auch die Gesandten der Wetterauischen Grafen, Geißel und Heidfeld, gern nominiert worden. Sie waren immer bestrebt, ihre Stimme einzubringen und möglichst vielen Deputationen anzugehören, was sicherlich damit zusammenhing, daß die wetterauischen Gravamina die Forderung enthielten, daß künftig stets ein Gesandter der Wetterauischen Grafen zu den ordentlichen Reichsdeputationen hinzugezogen werden solle

Siehe Nr. [33 (S. 80 Z. 10–15)] . Die Wetterauer Gf.en waren an zwölf Deputationen beteiligt (s. Nr. [14] , [23] , [30] , [42] , [44] , [46] , [71] , [79] , [81] , [88] , 94a und 94b).
. Geißel und Heidfeld scheinen befürchtet zu haben, daß die Gravamina der Grafen im Ausschuß nicht genügend Beachtung fänden . Man empfahl ihnen, die Gravamina schriftlich einzureichen, damit sie berück-sichtigt würden – was dann doch nicht geschah, weil es viel zu weitläufig gewesen wäre, die Gravamina zu inserieren . Vielleicht fürchteten die Gesandten dies schon bei der Nominierung der Ausschußmitglieder, daß nämlich die Wetterauer die zahllosen Gravamina der Grafen einbringen wollten, was die Arbeit über Ge-bühr mit Partikularfragen belastet hätte. Auch ein anderer Aspekt ist denkbar: Geißel und Heidfeld waren beide reformiert, die große Mehrheit des Osnabrüc-ker Fürstenrates aber war lutherisch – und dem Ausschuß gehörten ausschließlich Lutheraner an, was bei der Beratung über den Einschluß der Reformierten in den Frieden Konsequenzen hatte.

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