Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
Schwieriger als bei Frankreich und Schweden sind die Kriegsziele und die Bedin-
gungen , unter denen man einen Frieden einzugehen bereit war, beim kaiserlichen Hof
darzustellen
An älteren zusammenfassenden Werken über dieses Thema stehen zur Verfügung: M. Koch,
einseitig und ziemlich unkritisch, A. Huber V, der auf die kaiserliche Friedenspolitik kaum ein-
geht, und als knappe Einführung M. Ritter III. Die beste Darstellung der verwickelten Vor-
geschichte der Friedensverhandlungen jetzt F. Dickmann. Bis zur Ankunft Trauttmansdorffs
in Münster im Herbst 1645, also bis zum Ende der vorliegenden Zusammenstellung, mußte
Dickmann allerdings auf die Heranziehung bisher ungedruckten Materials verzichten.
Kaiser von den verschiedensten Rücksichten und Interessen leiten lassen. Abgesehen
von den religiösen Beweggründen, die noch am Anfang des unseligen Krieges mit an erster
Stelle gestanden hatten, bildete die Erhaltung der Erblande und damit der einzigen
Machtbasis in dem Kampf auf Leben und Tod, in den die Endphase des großen
Krieges für den Kaiser übergegangen war, das wichtigste der kaiserlichen Kriegsziele.
Dazu kam die Rücksicht auf die »Casa d’Austria«, auf den Zusammenhang mit dem
durch so viele Bande der Familie und der gemeinsamen Interessen verknüpften Königreich
Spanien
von Bayern und Sachsen, Mainz und Köln. Der militärisch bedeutendste unter ihnen, der
Kurfürst von Bayern, teilte die spanischen Neigungen des Kaisers nicht und bildete
gleichzeitig in der pfälzischen Frage das Haupthindernis einer Beilegung der Schwie-
rigkeiten im Reich
Bündnis mit Spanien immer mehr getrübt und gelangte schließlich in den letzten Jahren
Urbans VIII. auf einen Tiefpunkt, in dem jede Mittlertätigkeit des Papstes den
Verdacht des kaiserlichen Hofes erregte
ständige Bedrohung von Osten durch die Türken und Fürst Georg Rákóczi von Sieben-
bürgen , das Eindringen der Schweden in das Zentrum der Erblande, ein ständiges
Abbröckeln der Verbündeten im Reich und das völlige Versiegen der zum Krieg
nötigen Geldmittel.
Die verhängnisvolle Entwicklung war das Ergebnis der Dreißigerjahre. Nach
der Schlacht bei Nördlingen 1634 war Schweden am Rande seiner Kräfte, durch den
Abschluß des Prager Friedens 1635 schien die Stellung des Kaisers im Reich gesichert .
Ferdinand II. konnte die Wahl seines Sohnes 1636 ohne Schwierigkeiten durchsetzen
und Ferdinand III. im folgenden Jahr ein zwar finanziell zerrüttetes, aber doch noch
intaktes Erbe übernehmen. Die rapide Verschlechterung der Lage wurde in den näch-
sten Jahren durch die militärischen Mißerfolge gegen Frankreich und die Schwächung
Spaniens durch die Aufstände in Katalonien und Portugal 1640 eingeleitet. Damit war
das Kräfteverhältnis vollkommen verändert und die Kriegslage für den Kaiser aus-
sichtslos geworden. Der Krieg konnte nicht mehr gewonnen, sondern nur mehr zu einem
möglichst günstigen Zeitpunkt abgebrochen werden.
Unter diesen Umständen versuchte die kaiserliche Politik, durch mehr oder weniger
geschicktes Lavieren so viel wie möglich zu retten. Die Verhältnisse in Wien waren
allerdings einer einheitlichen Geschäftsführung nicht günstig. Schwerfällig wie die
Verfassung des Reiches war auch die Regierung am kaiserlichen Hof. Die Reichs-
kanzlei und die österreichische Hofkanzlei standen sich als Rivalen im Kampf um
den Einfluß in der Außenpolitik gegenüber . Neben dem Hauptberater und alter
ego des Kaisers, dem Obersthofmeister Maximilian Graf Trauttmansdorff
Eine der Bedeutung dieses Staatsmannes entsprechende Monographie oder Biographie fehlt. Kurzer
Lebensabriß in ADB 38 S. 531 . Über sein Wirken als Reichshofrat vgl. O. Gschliesser
S. 183f.; über seine Tätigkeit im geheimen Rat vgl. H. F. Schwarz S. 127ff., 372ff. Eine
schöne Charakterisierung bei F. Dickmann S. 195, 243f.
Ferdinand III. die beiden Gremien des geheimen Rates und des Reichshofrates zur
Verfügung. Besonders groß war der Einfluß der Kaiserin Maria Anna, der Schwester
Philipps IV. von Spanien. Die geheimen Räte waren teils alt, teils stark in privaten
Interessen befangen–fast alle hatten riesige Besitzungen von den beschlagnahmten
Gütern Böhmens erhalten. Einen gewiegten Politiker besaß der Kaiser in der Person
des Reichsvizekanzlers Ferdinand Graf Kurz
diplomatische Korps des Kaisers, vor allem im Reich. Hinter all diesen Beratern bleibt
Ferdinand III. etwas unpersönlich im Hintergrund, er ist in seinen Ansichten schwer
zu fassen. Besonders das Vertrauensverhältnis zu Trauttmansdorff bewirkt, daß im
behandelten Zeitraum bis zur Abreise des Obersthofmeisters nach Münster im Herbst
1645 der Grad der Einflußnahme dieses Leiters der kaiserlichen Politik und der
Anteil des Kaisers in den wohl fast immer mündlichen Beratungen der beiden nicht
auseinandergehalten werden können. Im allgemeinen muß man den Eindruck gewinnen,
daß der Kaiser – trotz aller glänzenden Eigenschaften, die ihm von den scharfsichtigen
venezianischen Diplomaten zugeschrieben wurden
Besonders günstig sind die Berichte von Zeno und Contarini 1638 ( J. Fiedler S. 198f.),
Grimani 1641 ( ebd. S. 277f.) und Giustiniani 1654 ( ebd. S. 387ff.). In den beiden ersten
Berichten wird vor allem der Eifer des Kaisers, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, betont.
Giustiniani hebt a. a. O. S. 387 hervor, daß der Kaiser selbst der beste Kopf im geheimen Rat
sei.
gesetzten Einflüssen der spanisch orientierten Kaiserin und des nüchternen »Real-
politikers « Trauttmansdorff geschwankt hat. Erst nach dem Tod der Kaiserin im
Mai 1646 gewann Trauttmansdorff die Oberhand. Seinem Einfluß vor allem ver-
dankt der Kaiser, was im Westfälischen Frieden zurückgewonnen und erhalten wurde.
Der offene Eintritt Frankreichs in den Krieg (1635) hat auf die Fixierung der
kaiserlichen Kriegsziele zunächst nicht eingewirkt. Die Grundlagen zu Verhandlun-
gen sollten der Friede von Regensburg mit Frankreich 1630
Schönebeck’sche Projekt von 1635 mit Schweden bilden, das während der Verhand-
lungen Kursachsens mit Oxenstierna entstanden war . Im Reich sollte der Friede
von Prag in Geltung bleiben, zur Amnestie der dort nicht eingeschlossenen Reichs-
stände war man bereit. Die pfälzische Restitution wurde zwar ins Auge gefaßt, doch
hütete man sich am Kaiserhof begreiflicherweise, in den Instruktionen und Weisungen
an die Gesandten hierzu eine feste Stellung zu beziehen, um den Kurfürsten von Bayern,
den wichtigsten Bundesgenossen des Kaisers, nicht zu verstimmen . Eine Rückgabe
der Oberpfalz hätte den Kaiser überdies gezwungen, seinerseits Maximilian das
ehemals verpfändete Land ob der Enns wieder abzutreten .
Diese Ausgangspositionen boten schon vor dem Umschwung von 1640 Erfolgsaus-
sichten nur für den Fall, daß man darüber hinaus zu Zugeständnissen bereit war. Davon
ist in der Instruktion der kaiserlichen Gesandten zu Verhandlungen mit Frankreich
beim Kölner Kongreß (vom 1. III. 1637) allerdings nichts zu bemerken . Diese
Instruktion wurde schon unter Ferdinand II. im Herbst 1636 konzipiert und dann
mit geringen, den Tod des Vaters betreffenden Änderungen von Ferdinand III. über-
nommen . Ihr Inhalt ist eine einzige Anklage gegen die französische Politik seit 1630.
Alle Verletzungen des Regensburger Friedens, den man am Kaiserhof trotz der
verweigerten französischen Ratifikation als rechtskräftig betrachtete, werden aufge-
zählt und Antworten auf mögliche Einwände der französischen Unterhändler – die
bekanntlich in Köln nie erschienen sind – angegeben. In keinem Punkt wird den
Gesandten die Möglichkeit zu Konzessionen und damit zu einer eigentlichen Verhand-
lungsführung gegeben. Trotzdem blieb die Instruktion auch für die Folge nicht ohne
Bedeutung, weil die kaiserlichen Instruktionen für Münster 1643 ständig auf sie ver-
wiesen und weil sie noch im Herbst 1645 die Grundlage für die kaiserliche Antwort
auf die Propositionen Frankreichs bildete. Zu diesem Zeitpunkt war dies freilich
nur mehr ein Schutzschild gegen die Forderungen der Gegner, um bei dem zu erwar-
tenden Feilschen eine möglichst gute Ausgangsposition zu besitzen.
Seit 1635 stand fest, daß der von Frankreich und Schweden geforderte allgemeine
Friedenskongreß immer mehr Ansprüche der unzufriedenen Reichsstände, der Prote-
stanten und der im Lauf des Krieges depossedierten Reichsfürsten gegen den Kaiser
hervorrufen müsse. Aus diesem Grund wünschte der Kaiserhof, die beiden Haupt-
gegner zu trennen und mit einem derselben auch unter großen Opfern einen Sonder-
frieden zu schließen, um die Forderungen des anderen dann besser abwehren zu können.
Gegen die Interessen der katholischen Kurfürsten, die zuerst einen Ausgleich mit
Frankreich verlangten, wurden die ernsthaftesten Versuche zunächst bei den Schweden
unternommen. Hier ist es seit 1635 zu kaum jemals unterbrochenen geheimen Ver-
handlungen und Fühlungnahmen, meist durch. Mittelspersonen, gekommen . Der
Wiener Hof wurde dazu besonders aus Rücksicht auf die Erblande – die bei einem
Ausgleich mit Frankreich auf jeden Fall herangezogen werden mußten – und auf das
verbündete Spanien bewogen. Mit dem Tod des Kurfürsten Georg Wilhelm von Bran-
denburg am 21. November 1640 und dem darauf folgenden Umschwung am Berliner
Hof wurden den Kaiserlichen territoriale Zugeständnisse an Schweden überdies wesent-
lich erleichtert.
Im Herbst 1639 war der Reichshofrat Kurt von Lützow zu den Hansestädten abge-
schickt worden mit dem Auftrag, gleichzeitig dem schwedischen Residenten Adler
Salvius in Hamburg die Bereitwilligkeit des Kaisers zum Frieden mitzuteilen, falls
dieser mit ihm die geheimen Verhandlungen wieder aufzunehmen wünschte, die früher
kurze Zeit durch den Reichsvizekanzler geführt worden waren . Was Lützow bei
dieser Gelegenheit über die Forderungen Schwedens in Erfahrung bringen könnte,
sollte er nach Wien berichten. Am 26. Oktober dieses Jahres folgte dann eine etwas
ausführlichere Instruktion zu Friedensverhandlungen für den Reichshofrat Lützow
und Dr. Jordan mit einem Bericht über die bisherigen, hauptsächlich durch Vermitt-
lung der Herzoge von Sachsen-Lauenburg zustandegekommenen Fühlungnahmen. Die
Instruktion enthält noch keine Einzelheiten zur Verhandlungsführung und keine
kaiserlichen Angebote . Als Lützow 1640 endlich mit Salvius persönlich zusammen-
kam und von der Bereitwilligkeit Schwedens zu einem Sonderfrieden unterrichtet
wurde, erbat er sofort ausführliche Instruktionen und Vollmachten .
Die erbetene Instruktion wurde in Regensburg eiligst angefertigt und Lützow
chiffriert zugeschickt. Sie trägt als Datum den 10. Dezember 1640 . Lützow wird
durch sie ermächtigt, Salvius zur Entschädigung Schwedens nacheinander drei ver-
schiedene Angebote zu machen. Als erster Grad werden 25 Tonnen Gold mit Ver-
pfändung Stralsunds und der Insel Rügen, als zweiter Grad 30 Tonnen unter Ver-
pfändung Stralsunds und Rügens, die bei Nichtzahlung des Geldes nach zehn Jahren
als Lehen an Schweden fallen sollen, angeboten. Der dritte Grad besteht aus der
sofortigen Belehnung der Königin von Schweden und ihrer männlichen Descendenz
mit Stralsund und Rügen . Nach weiteren Forderungen von Salvius wurden am
19. Jänner 1641 die kaiserlichen Angebote auf ganz Vorpommern ausgedehnt und
Lützow zur genauen Einhaltung der Verhandlungsstufen ein neues Schema der
kaiserlichen Zugeständnisse in neun Graden übersandt . Am 26. Februar berichtete
Lützow aus Hamburg, daß er Salvius den siebenten Grad – die Belehnung mit ganz
Vorpommern – angeboten habe . Schließlich wurde am 2. April der Entwurf eines
kaiserlichen Lehenbriefes für Vorpommern nach Hamburg geschickt und Lützow
gleichzeitig ermächtigt, als äußerstes Zugeständnis das ganze Herzogtum Pommern
der Königin von Schweden und ihren männlichen Nachkommen als Lehen von Kaiser
und Reich anzubieten. Für den Fall des Todes der Königin ohne männliche Leibes-
erben sollte Pommern bis zur Zahlung von 60 Tonnen Goldes in der Hand Schwedens
bleiben. Dieses Angebot sollte Salvius allerdings erst bei einem drohenden Abbruch
der Verhandlungen mitgeteilt werden . Dazu ist es nicht mehr gekommen, da sich
Salvius inzwischen unter dem Vorwand der Unpäßlichkeit – in Wirklichkeit wegen
gegenteiliger Weisungen aus Schweden–von den Verhandlungen zurückgezogen hatte .
Jetzt erst wurde es den Kaiserlichen klar, daß die schwedische Vormundschafts-
regierung – auch bei der Annahme eines wirklichen Bestrebens von Salvius, den
Frieden herbeizuführen – die Verhandlungen nur als Druckmittel gegenüber Frank-
reich benützt hatte, um bei der bevorstehenden Erneuerung des Bündnisses bessere
Bedingungen zu erhalten. Statt des in Wien erhofften Sonderfriedens mit Schweden
kam es am 30. Juni 1641 zur Erneuerung der französisch-schwedischen Allianz,
wobei Schweden eine beträchtliche Erhöhung der Subsidien erreichen konnte. Der Ver-
trag sollte bis zum gemeinsamen Friedensschluß Geltung haben. Für die Verhandlun-
gen wurden nun Münster und Osnabrück vorgesehen .
So waren die Versuche, mit Frankreich zu einem Sonderfrieden zu kommen, von
Anfang an aussichtslos, da Frankreich an seine Verbündeten gebunden war. Schon
aus Rücksicht auf Spanien zögerte man am Kaiserhof auch lange, einen solchen Schritt
zu unternehmen . Erst nach der Niederlage des Generals Lamboy bei Kempen im
Jänner 1642 war die Lage auch im Westen des Reichs gefährlich geworden. Bayern
und die bedrohten Kurfürsten von Mainz und Köln drängten nun immer stärker auf
Verhandlungen mit Frankreich, die durch Vermittlung der Kurie zustandekommen
sollten. Am Deputiertentag zu Mainz beschlossen die drei Kurfürsten, einen Gesand-
ten an den Papst zu senden, um dessen Intervention herbeizuführen. Für die Sendung
wurde der Domdekan von Paderborn, Dietrich Adolf von der Recke, bestimmt
Eine Instruktion wurde ausgearbeitet, die ihn zur Anbahnung von Sonderverhand-
lungen mit Frankreich ermächtigte . Zu deren Herbeiführung wollte man Frankreich
das Angebot machen, die Reichssachen vom Interesse der Krone Spanien zu separieren.
Daß man dabei auf heftige Abwehr am Kaiserhof stieß, ist verständlich. Im Reichs-
hofratsgutachten vom 12. Juni 1642 wurden als Gegengründe die Rücksicht auf die
protestantischen Kurfürsten, vor allem aber die Verletzung der Bündnistreue und der
Pflichten des Geblüts gegenüber Spanien angeführt. Überraschend heftig ist die
Stellungnahme gegen den Heiligen Stuhl, der stets dem Reich und dessen Hoheit nach-
gestellt habe
Ebd. fol. 91ff. Das Gutachten fährt fort, daß eine solche Absicht bei Verhandlungen noch mehr
zu befürchten sei, zumalen bei diesem pontificat und bei gegenwertigen leuffen, da man
stündlich in sorgen stehen muß, daß Ihre Heyligkeit nicht etwas wider das königreich
Neapoli oder auch wol wider andere status imperii in Italien attentiren (fol. 94’).
net . Ihm ist es dort gelungen, die Abreise von der Reckes, der schon die Instruktion
in Händen hatte, zu verhindern .
Inzwischen war durch die in Wien zur Regelung der Pfälzer Frage anwesenden
kurfürstlichen Räte ein neuer Plan ausgearbeitet worden. Statt der Intervention des
Papstes sollte eine geheime Abordnung von bayrischen und kursächsischen Räten direkt
zu Richelieu geschickt werden. Sie sollten die Ursachen der französischen Verzöge-
rungstaktik und die Absichten Richelieus ergründen und einen Separatfrieden anstre-
ben . Über die Hauptpunkte sollten jedoch noch keine Verhandlungen geführt werden .
Auch diesen Plan hielt man am Kaiserhoffür ebenso zwecklos wie die Gesandtschaft
nach Rom . Im Oktober 1642 wurde der Reichsvizekanzler Graf Kurz nach Mün-
chen geschickt, um den über die ständigen Wiener Verzögerungen aufgebrachten Kur-
fürsten Maximilian zu beruhigen und hinzuhalten. Ganz im Gegensatz zu den An-
sichten des Kurfürsten sprach Kurz von der unbedingten Notwendigkeit, am Bündnis
mit Spanien festzuhalten, und wies auf die ungeheuren Kriegsziele Frankreichs hin
Maximilian hingegen war bei der verzweifelten Lage, in die man geraten war, völlig
von der Notwendigkeit der Gesandtschaft nach Frankreich überzeugt, ja er drohte
sogar, daß er bei deren Verhinderung »auf andere Media denken würde, um sich und
die Seinigen zu salvieren. Um Spaniens willen dürfe das Reich nicht zugrundegehen« .
Schließlich schlug Kurz vor, daß in Wien eine Instruktion für die Gesandtschaft aus-
gearbeitet werden solle, die den Eventualfall einer Separation von Spanien nicht ent-
halte . Diese Instruktion wurde dann auch am 26. Jänner 1643 an Bayern abge-
schickt . Zur geplanten Gesandtschaft ist es aber nicht mehr gekommen.
Indessen hatte man sich in Wien unter dem Eindruck der drohenden Sprache
Maximilians und des dringenden Verdachts bereits bestehender geheimer Verbin-
dungen zwischen Bayern und Frankreich zu eigenem Handeln entschlossen . Es
schien für den Kaiser entschieden besser, die Stimmung in Frankreich durch einen
eigenen Vertrauensmann zu erkunden. Um die Sendung möglichst geheimzuhalten,
wurde kein Berufsdiplomat herangezogen, sondern der Konvertit Pater Georg von
Herberstein, damals Provinzial des Dominikanerordens, der sich vor seinem Ordens-
eintritt bereits auf verschiedenen diplomatischen Sendungen bewährt hatte
Über Herberstein vgl. ADB 12 S. 33f. , und O. Gschliesser S. 211f.; beide erwähnen die
wichtige Mission nach Frankreich nicht. Dazu vgl. M. Koch I S. 389–393 und F. Katt
S. 36f.
Vorbereitungen blieben geheim, es existiert kein Schriftwechsel darüber. Nur eine
Abschrift der Instruktion hat sich erhalten, die nicht im Namen des Kaisers, sondern
zur größeren Vorsicht in dem des Grafen Trauttmansdorff am 22. November 1642
ausgestellt wurde . Es waren direkte Verhandlungen mit Kardinal Richelieu vor-
gesehen , dessen bedenklicher Gesundheitszustand aber schon eine Nebeninstruktion
für den Fall seines Todes notwendig machte. Herberstein sollte strikt auf Einbe-
ziehung Spaniens in die geplanten Friedensverhandlungen bestehen (Art. 12–14).
Nach der Erwähnung des Elsaß und der Aufforderung, doch die armen Pupillen –
die unmündigen Söhne Erzherzog Leopolds V. von Tirol – nicht zu berauben
(Art. 11), enthält die Instruktion an reellen Zugeständnissen nur das Angebot der
Wiedereinsetzung des Kurfürsten von Trier und der Abtretung der Festungen Pinerolo
und Moyenvic (Art. 15 und 16). Für die zu optimistische Einschätzung der Lage
am Kaiserhof ist bezeichnend, daß man sich schon bei diesem Versuch einer Friedens-
anbahnung Gedanken über eine künftige Waffenhilfe Frankreichs gegen die Türken
machte. Herberstein wurde aufgetragen, ein französisches Kontingent, das man ihm
eventuell anbieten würde, keinesfalls anzunehmen, sondern Subsidien zu fordern, mit
denen der Kaiser selbst 20 000 Mann aufbieten und unterhalten könne (Art. 22).
Immerhin sind ähnliche Bestimmungen dann in den Westfälischen Frieden aufgenom-
men worden. Die Restitution der pfälzischen Besitzungen sollte der Pater gar nicht
erwähnen, aber die französischen Ansichten darüber in Erfahrung zu bringen suchen
(Art. 23). Die Nebeninstruktion kommt nochmals auf diese Angelegenheit zu
sprechen und drückt die Bereitwilligkeit des Kaisers, Spaniens und Bayerns aus, auf
billige conditiones des Hauses Pfalz-Bayern zum Ausgleich einzugehen (Art. 4
der Nebeninstruktion).
Mit diesen Anweisungen, einem von Kaiser Ferdinand III. ausgestellten Creden-
tiale und einem Empfehlungsbrief Trauttmansdorffs versehen, reiste Herberstein mit
Hilfe seiner Ordensbrüder Ende Dezember nach Paris. Dort war Kardinal Richelieu
inzwischen am 4. Dezember 1642 gestorben. Herberstein wurde viermal zu Audien-
zen bei Mazarin zugelassen. Am 10. Jänner 1643 hielt er seinen Vortrag und wurde
auf die nun schon weit gediehenen allgemeinen Friedenstraktate verwiesen. Frankreich
begehre die Trennung des Reiches von Spanien nicht, so wie es sich selbst von seinen
Verbündeten niemals trennen lasse
tung eines Vertrauensmannes Mazarins auf die Heimreise geschickt. Auch war er
während seines Aufenthaltes in Paris streng überwacht worden, da man seit dem Auf-
standsversuch des Cinq-Mars mißtrauisch geworden war. Auf der Rückreise bemerkte
Herberstein voll Bewunderung den guten Zustand der Provinzen, die Fülle der Lebens-
mittel und die Abwesenheit der Soldateska, alles in krassem Gegensatz zu den Zu-
ständen im Reich
Sendung Herbersteins und deren negativem Ergebnis verständigt. Der Kurfürst ant-
wortete am 27. Februar aus München, daß er schon von anderer Seite von der Reise
des Paters Nachricht erhalten hätte
Ebd. fol. 131ff. und 158. Daß der Kurfürst schon die ganze Zeit mit Frankreich in Verbindung
stand, beweist ein dem Kaiserhof offenbar von spanischer Seite zugekommener Auszug aus einem
Schreiben, nach dem der Jesuitenprovinzial von München nach der Rückkehr Herbersteins den
Rektor der Jesuiten in Paris ersucht habe, er möge sich bei den Ministern erkundigen, ob die
Sendung des Beichtvaters des Kurfürsten von Bayern erwünscht sei. Darauf habe er eine ab-
schlägige Antwort erhalten. Der Auszug ist undatiert, dürfte aber für Februar 1642 anzu-
setzen sein ( ebd. fol. 165).
Inzwischen war der durch den Hamburger Präliminarvertrag vom 25. XII. 1641
für den März 1642 geplante Beginn der allgemeinen Verhandlungen in Münster und
Osnabrück immer wieder verschoben worden. Der Tod Ludwigs XIII. am 14. Mai
1643 hat am Kaiserhof neue Hoffnungen auf eine günstige Beendigung des Krieges
erweckt, die aber bald zunichte wurden. Vom Reichsdeputationstag in Frankfurt, der
im Februar 1643 zusammengetreten war, zur Eile angetrieben schritten die Kaiser-
lichen endlich zu den ersten Vorbereitungen. Am 21. Mai 1643 traf der Reichshof-
rat Johann Krane aus Köln kommend in Münster ein, am 29. Juli folgte ihm Graf
Nassau
Osnabrück waren Graf Auersperg aus Hamburg und Dr. Volmar bestimmt, der
dann auf Befehl des Kaisers nach Münster versetzt wurde, während Krane nach
Osnabrück ging .
Für die beiden Gesandtschaften wurden die Hauptinstruktionen in Wien ausge-
arbeitet , die vom 15. Juli 1643 datiert sind. Sie enthalten beide nur allgemeine
Anweisungen . In der Instruktion für Münster wird ausdrücklich auf die alte für
Köln aus dem Jahr 1637 hingewiesen, seit der sich der Status rerum allseits ver-
ändert habe (Art. 1 und 2). Sie enthält Anweisungen für das Verhalten zum
Vermittler, dem päpstlichen Nuntius – den venezianischen Gesandten erwähnt erst
die Fernere Instruktion vom 23. IX. –, zu den fremden Gesandten, für den Austausch
der Vollmachten und die vorsichtige Erkundigung nach den französischen Forderungen
(Art. 3–5, 8). Erst wenn es sich als unmöglich erweisen sollte, vom Gegner zuerst
Vorschläge zu erhalten, sei die kaiserliche Proposition beim Nuntius vorzulegen
(Art. 9). Darin sollten die Gesandten die gegenseitige Rückgabe der besetzten
Gebiete verlangen und den Frieden von Regensburg 1630 als Grundlage annehmen.
Über die Vorgeschichte und die Ursachen des Konfliktes wird auf die Kölner Instruk-
tion von 1637 verwiesen (Art. 10 und 11). Versuche Frankreichs, die Verhandlungen
zuerst auf die Stände zu konzentrieren, für die es Geleitbriefe erhalten hätte – der
Ausdruck Bundesgenossen wird vermieden –, seien zurückzuweisen (Art. 14). Zu
den Streitpunkten – Savoyen, Trier, die Pfälzer Frage und Hessen-Kassel –
werden Unterlagen mitgeteilt (Art. 16) .
Ganz ähnlich ist die Instruktion für Osnabrück. Statt auf den Nuntius wird auf
den dänischen Gesandten verwiesen (Art. 1). Sollte auch Schweden auf der kaiser-
lichen Proposition bestehen, wäre der Schönebeck’sche Traktat zu Grunde zu legen
(Art. 8). Aus den bisherigen Verhandlungen gehe hervor, daß sich Schweden stets
mit der Amnestie und der Entschädigung für die Truppen aufgehalten habe. Es wäre
darauf zu achten, daß dem Römischen reich und dessen gliedern an ihren
hoheiten, landen und leuten nichts entzogen werde (Art. 9). Es folgen dann
Anweisungen bei eventuellen Debatten über die Kriegsursachen (Art. 10). Die
Stände des Reichs, die zu Schweden halten und gleichzeitig in den Prager Frieden
eingeschlossen sind, sollen abgelehnt, die übrigen auf die Amnestie verwiesen werden
(Art. 11).
Aufschlußreicher als der Inhalt der Hauptinstruktionen sind die Voten der
deputierten Räte zu den von einer Kommission des Reichshofrates vorbereiteten Ent-
würfen
gemeinen Amnestie seit dem Jahr 1630 vorgeschlagen und zur Frage des spanisch-
niederländischen Krieges offen ausgesprochen, daß trotz des Interesses des Reiches und
besonders des Erzhauses die Stände dort nie zum Eingreifen bewogen werden konnten,
sondern sich seit dem Reichsabschied von 1603 gleichsam neutral verhalten hätten .
In den Voten für Osnabrück richten sich die Räte gegen den Versuch weiterer
Sonderverhandlungen, die durch das französisch-schwedische Bündnis und neuerdings
durch das politische Testament Ludwigs XIII. ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Die Erfahrung habe gelehrt, daß sie den verhofften success nicht, sondern
gemeinlich contrarium effectum gehabt und bey dem gegentheil sehr
ungleich außgelegt, auch nur pro medio, die Franzosen desto besser zum
geltgeben für die Schwedische armada zu bewegen, gepraucht worden
Es wurde auch eine Nebeninstruktion geplant, in der die kaiserlichen Gesandten
angewiesen werden sollten, beim Nichteintreffen der Vermittler direkt mit den
Feinden zu verhandeln, bei einer Gelegenheit zur Eröffnung von Geheimverhand-
lungen zuerst dem Kaiser zu referieren und den spanischen Gesandten alles und jedes
vertraulich mitzuteilen und mit ihnen zu beraten, jedoch mit solcher Vorsicht, daß
die churfürstlichen gesanten keine gelosia oder ungleiche suspicion zu
schöpfen ursach haben möchten .
Den Hauptinstruktionen, die schon deshalb möglichst allgemein gehalten waren,
weil ihr Inhalt den Kurfürsten mitgeteilt werden mußte, folgte bald eine ausführliche
Fernere Instruktion an die Gesandten in Münster und Osnabrück gemeinsam,
ausgestellt im kaiserlichen Jagdschloß Ebersdorf bei Wien am 23. IX. 1643 . In
ihr wird das Verfahren am Kongreß, vor allem das Verhalten der Gesandten zu den
Interpositores, den spanischen und kurfürstlichen Gesandten und denen der Feinde
genau geregelt. Sie ist viel interessanter als die Hauptinstruktionen und gibt ein
aufschlußreiches Bild von der fast unüberwindlich schwierigen Situation der Kaiser-
lichen .
Vor allem erweisen sich die Interpositores eher als Hindernisse. Da der päpst-
liche Nuntius keinen Befehl habe, sich aktiv oder passiv in die Interessen der Un-
katholischen zu mischen, müßten die Verhandlungen über diese auch mit den Franzosen
unter Umgehung des Nuntius durch dritte Personen geführt werden. Dabei sei
äußerste Vorsicht geboten, um den Franzosen nicht Gelegenheit zur Behauptung zu
geben, daß die Kaiserlichen den Papst beiseite setzten (Art. 1 und 2). Sogar bei
Verhandlungen über Religionsfragen muß der Nuntius bei all den Punkten umgangen
werden, die nicht in den Reichsabschieden und dem Prager Frieden enthalten sind,
damit nichts davon auf dem Weg über Frankreich und Schweden zu den Reichs-
ständen gelange (Art. 5)
RK , Friedensakten, Fasz. 46k Konv. A fol. 138f. Wie groß das Mißtrauen des Wiener
Hofes gegen die Kurie damals war, zeigt auch das Gutachten über die Instruktion vom 15. Juli
1643 für Osnabrück, wo anläßlich der geplanten Sendung eines kaiserlichen Vertrauensmannes
nach Rom zur Vorsicht gemahnt wird, weil man bis dato erfahren, daß der Römische hof
durch seinen nuncius alles nach Franckreich, die Franzosen aber mit den Schweden,
die Schweden mit ihren aliirten in Teutschlandt, diese Chursachsen, Brandenburg,
Hessen Darmbstatt und anderen dergleichen stenden und zu dem ende communiciren,
damit sie solche von E. K. M. ab- und zu sich ziehen möchten ( ebd. Fasz. 46 d fol. 506).
Vgl. dazu auch die bitteren, vorsichtshalber im Konzept getilgten Bemerkungen bei Art. 1
der Ferneren Instruktion von 1643, unten S. 414, 37–41
Gefahr bei direkten oder indirekten Verhandlungen mit den Franzosen nicht be-
fürchtet wurde.
Das Verhalten der Päpstlichen gegenüber den Protestanten machte die Beiziehung
eines venezianischen Vermittlers notwendig, der wie ein königlicher Gesandter
behandelt werden sollte. Aber auch seine Umgehung erschien wünschenswert, vor allem
mußte man bedenken, daß sich damals der Papst und Venedig im Kriegszustand
befanden – die Instruktion spricht da vom welschen unwesen –, was auf
keinen Fall auch noch vor den Kongreß gezogen werden sollte (Art. 6–8). Außerdem
lag der Gesandte Venedigs mit den kurfürstlichen Abgeordneten in einem erbitterten
Präzedenzstreit. Um hier nicht hineingezogen zu werden, erhielten die kaiserlichen
Hauptgesandten Anweisung, ein persönliches Zusammentreffen mit den Venezianern
nach Möglichkeit zu vermeiden und sich durch die Gelehrten – Krane und Volmar –
vertreten zu lassen (Art. 9).
Mit den spanischen Gesandten waren die Hauptinstruktionen auszutauschen. Über
ihre Absicht, ebenfalls auf dem Regensburger Frieden zu bestehen, herrschte am
Kaiserhof kein Zweifel. Im Gegensatz zum Inhalt der Hauptinstruktion glaubte
man aber in Wien nicht mehr an eine Restitution aller seither verlorenen Gebiete
durch Frankreich. Die Spanier sollten daher auf die Lage des Reiches hingewiesen
werden. Von den meisten Ständen seien weder Geld noch Mannschaft mehr zu
erwarten. Ohne ausreichende spanische Hilfe bestehe die Gefahr des Ausschlusses der
Habsburger aus dem Reich (Art. 12 und 13).
Das Verhältnis zu den Angehörigen des Kurfürstenkollegs ist genau angegeben.
Das engste Vertrauen sollten die Gesandten denen von Kurmainz entgegenbringen
(Art. 16). Auch Kurköln und Bayern verdienten enge Zusammenarbeit, mit Bayern
sollten besonders die Militaria und ein eventuell zu schließender Waffenstillstand
beraten werden (Art. 17). Mit Kursachsen war der Kaiser seit dem Prager Frieden
eng verbunden. Daß die Sachsen keine Gesandten schicken wollten, wird in der
Instruktion bedauert, da der Kaiser bey ihrer liebden solche devotion und
affection gegen uns und unserm löblichen ertzhauß verspüeret, daß wir
billich nitt zu zweifeln haben, sie werden uns mitt raht und that bey diesem
congress nitt lassen (Art. 18). Gegen Brandenburg herrsche kein Mißtrauen, es
wird aber doch empfohlen, mit den kurfürstlichen Gesandten sehr behutsam umzugehen
(Art. 19). Gegen Abgeordnete der übrigen Fürsten und Stände sollen die Gesandten
möglichst vorsichtig und zurückhaltend sein, besonders bei den in den Prager Frieden
nicht eingeschlossenen, den nondum reconciliati. Hüten solle man sich vor allem vor
den Städten, die unter dem Vorwand der Handelsnotwendigkeiten Korrespondenzen
mit Frankreich und Schweden führen und verlangen, daß die Amnestie bis 1618
zurück gewährt werden müsse (Art. 20–23).
Was den Inhalt der Verhandlungen mit den Feinden selbst betrifft, kommt hier zur
Hauptinstruktion hinzu, daß der venezianische Gesandte wie der Nuntius verwendet
werden sollen, um Frankreich wegen des Elsaß das mitzuteilen, was die Instruktion
des Paters Herberstein enthalten hat
folgen (Art. 30). Frankreich habe erklärt, daß der Friede von der Trennung des
Reichs von Spanien abhinge, um so das Erzhaus bei den Reichsständen odios zu
machen. Sollten die Franzosen deswegen in die Gesandten dringen, solle man von
ihnen die Bekanntgabe dessen verlangen, was sie vom Reich überhaupt forderten
(Art. 31–33).
Noch komplizierter war die Lage in Osnabrück. Dänemark als Vermittler
wollte nicht, daß sich Schweden in den Ostseehäfen festsetze, weigerte sich aber
andererseits auch, sich mit dem Reich zu verbünden, ja leistete nicht einmal Beiträge für
Holstein. Sollten die Dänen daher von Abtretungen hören, würden sie es zu ver-
hindern suchen oder auf eine Entschädigung Brandenburgs durch kaiserliche Erblande
dringen. Schweden hingegen könnte übelnehmen, daß ihm jetzt nur der Schönbeck’sche
Vergleich angeboten werde, nachdem man in einer für den Kaiser weit günstigeren
Situation halb Pommern und zwei bis drei Monatslöhnungen für die Armee geboten
habe (Art. 34–36).
Die Hauptschwierigkeit bei den schwedischen Verhandlungen stelle Brandenburg
dar. Zur Entschädigung für die Verluste in Pommern sollten den Kurfürstlichen
Magdeburg und Halberstadt genannt werden, die Hauptsache aber wäre, den Vor-
schlag von Abtretungen an Schweden als von Brandenburg und nicht vom Kaiser
ausgehend darzustellen, vor allem gegenüber den Dänen. Nur wenn Brandenburg »selbst
das Eis breche«, sollten die Gesandten den Ersatzforderungen zustimmen. Die Höhe
dieses Ersatzes könne erst dann ausgehandelt werden, wenn die Größe der Abtre-
tungen an Schweden bekannt sei. Dafür wären dann neue Instruktionen abzuwarten
(Art. 38–40).
Da die schwedischen Forderungen immer aus drei Punkten – der Amnestie, der
Entschädigung für die Krone und der für die Soldateska – bestanden haben, wäre
darauf zu achten, daß alles zugleich verhandelt würde, damit nicht nach einem
Vergleich über einen Punkt neue unmögliche Forderungen auftauchten. Zu vermeiden
wären geheime Separatverhandlungen nach den Erfahrungen von 1640/41 . Auch
wenn Salvius die Wiederaufnahme der Lützow’schen Verhandlungen verlangen sollte,
müsse man auf der vorherigen Fixierung der schwedischen Forderungen bestehen (Art.
43–48). Die Fernere Instruktion schließt mit dem Hinweis auf die Schwierig-
keiten , den Brandenburgern die ihnen bisher unbekannten Geheimverhandlungen
zwischen Lützow und Salvius zu eröffnen, der Frage einer Geldentschädigung an
Brandenburg und deren Aufbringung durch die Augsburger Religionsverwandten und
schließlich mit dem Befehl, daß im Falle eines Ausgleiches mit Schweden und Branden-
burg auf Dänemark weiter keine Rücksicht zu nehmen sei (Art. 49–58).
Zur Hauptschwierigkeit, den Forderungen der Feinde, mit denen diese nicht
herausrücken wollten, möglichst nur so weit entgegenzukommen, daß sich die Verluste
in erträglichen Grenzen hielten, kommt also noch die mit den Vermittlern hinzu, die
aus verschiedenen Gründen eigentlich nicht zu brauchen waren. Ihre Rolle bei den
Verhandlungen ist ja dann auch sehr bescheiden geblieben. So war ein ständiges
Lavieren und Verstecken der eigenen Absichten bei den verschiedenartigen Interessen
der einzelnen Verhandlungspartner notwendig. Dadurch haben die kaiserlichen
Politiker am Kongreß vielfach den im großen und ganzen wohl unverdienten Ruf der
Unaufrichtigkeit und des Wankelmutes erhalten.
Daß es schon 1643 dem Kaiser sehr ernst war, einen baldigen Friedensschluß zu
erreichen, zeigt seine Anfrage bei den geheimen Räten im Juli 1643, wen man am
besten als Prinzipalgesandten abschicken solle und wie weit man Frankreich und
Schweden nachgeben könne. Zum ersten Mal kommen hier reelle Konzessionen auch an
Frankreich in Wien zur Sprache, die allerdings in den beiden Instruktionen vom Juli
und September noch keinen Niederschlag gefunden haben. Für diese beiden Punkte
haben die geheimen Räte Graf Trauttmansdorff, Slawata, Martinitz, Khevenhüller,
Schlick und Werdenberg, der Reichsvizekanzler Graf Kurz und der österreichische
Kanzler Dr. Prickelmeier Gutachten ausgearbeitet, die erhalten geblieben sind
StK, Friedensakten, Kart. 1. Es handelt sich um einen Teil der Dokumente, die früher im
Bestand Miscellanea der Familienakten waren. Sie dürften vom Kaiser selbst aufbewahrt und
dann in die Familienakten gekommen sein. Die Gutachten der Geheimen Räte vom Juli 1643
sind erwähnt bei F. Dickmann S. 553f.
Auf den Hauptinhalt dieser Lagebeurteilung durch die einflußreichsten Berater des
Kaisers soll hier kurz hingewiesen werden .
Über die Sendung des Prinzipalgesandten waren sich die Räte einig. Außer Trautt-
mansdorff , der auf diesen Punkt nicht eingeht, schlugen alle Geheimräte den Oberst-
hofmeister selbst vor. Nur Martinitz, Slawata und Schlick nennen für den Fall der
Unabkömmlichkeit Trauttmansdorffs den Grafen Khevenhüller. Der Oberst-
hofmeister wird als erster und hervorragendster Diener des Kaisers und ältester im
geheimen Rat bezeichnet – er war damals schon 59 Jahre alt. Mehrfach wird betont,
daß bei seiner Sendung die Feinde sehen müssen, daß es dem Kaiser nunmehr wirklich
Ernst mit dem Frieden sei
daß Trauttmansdorff ein Gegner der Spanier war, spricht die Meinung Khevenhüllers,
der als früherer Gesandter in Madrid und Obersthofmeister der Kaiserin Maria Anna
unbedingt zur spanischen Partei zu rechnen ist. Er führt aus, daß die Spanier voll-
kommenes Vertrauen zu Trauttmansdorff hätten, der Marqués Castel Rodrigo in
Brüssel sei ihm devotissimo, die spanischen Gesandten in Münster hätten großen
Respekt vor ihm. Trauttmansdorff allein könne sie im Zaum halten . Graf Kurz
betont ebenfalls die unbedingte Notwendigkeit der Sendung des Obersthofmeisters,
auch wenn ihn der Kaiser kaum entbehren könne. Er schlägt vor, daß die Abreise so
lange zu verschieben sei, bis die Gesandten der fremden Kronen alle zur Stelle seien und
man erfahren habe, woraus ihre Forderungen eigentlich bestünden . Genau das wurde
befolgt, und dadurch hat sich die Ankunft Trauttmansdorffs in Münster bis zum
Spätherbst 1645 verzögert.
Über die Zugeständnisse an Frankreich divergierten die Meinungen sehr. Kurz,
Werdenberg und Slawata gehen gar nicht darauf ein, den anderen ist es klar, daß
Frankreich zumindest das Elsaß verlangen wird. Trauttmansdorff ist für geheime
Verhandlungen zwischen dem Kaiser, Frankreich und Spanien, er will gradweise
Zugeständnisse machen, alle jetzt von Frankreich besetzten Festungen schleifen,
Pinerolo abtreten und eventuell das Elsaß bei einer möglichen Heirat zwischen Erz-
herzog Ferdinand Karl von Tirol und «Mademoiselle», der Tochter Gastons von
Orléans, als Mitgift für die Braut abtreten
Stadt Straßburg, die immer ein Freund der Feinde des Reiches gewesen sei, leichten
Herzens auf. Als letztes Zugeständnis führt er einen Rückempfang des Elsaß als
Lehen Frankreichs an . Khevenhüller will zwar an Frankreich so wenig wie möglich
abtreten, erwartet aber, daß zumindest das Elsaß und Breisach gefordert werden. Er
hält den Verlust des Elsaß zwar für ein Unglück für die Tiroler Linie, hat aber als
Historiker gleich den nicht sehr naheliegenden Trost bei der Hand, daß das Erzhaus
schon ansehnliche Länder in der Schweiz zurücklassen mußte . Prickelmeier ist
gegen die Abtretung des Elsaß vor allem als Lehen, weil Frankreich dann als Reichs-
stand zu allen Reichstagen Zutritt habe. Er stimmt für die Abtretung von Metz,
Toul, Verdun, Moyenvic und der »Pässe in Graubünden«
sicher, daß Frankreich viel begehren wird, bestimmt das ganze Elsaß, sowohl den dem
Reich wie den dem Erzhaus gehörigen Teil. Dazu könne er nicht raten, Burgund und
teilweise Lothringen würden abgeschnitten, Frankreich würde durch den Besitz des
Elsaß ein Meister des Reichs und könne dann das Reich und die kaiserlichen Erblande
alle Tage beunruhigen. Wären Abtretungen unvermeidlich, neige er dazu, eher
Unterelsaß als Oberelsaß preiszugeben .
Bei der Entschädigung Schwedens und Brandenburgs ist die Hauptforderung
Schwedens, das Herzogtum Pommern, bekannt. Trauttmansdorff, Martinitz und
Schlick stimmen für das stufenweise Vorgehen Lützows mit der Hingabe ganz
Pommerns als Reichslehen als letzten Grad. Kurz, Werdenberg und Slawata gehen
auf keine Details ein. Khevenhüller meint, daß mit einer Geldabfertigung und der
Abtretung des Bistums Halberstadt, wo die katholische Religion ohnehin noch nicht
eingeführt wäre, auszukommen sei. Der Papst habe zur Erhaltung dieser Bistümer
schon in Friedenszeiten nichts hergegeben. Viel weniger werde er es jetzt tun, wo er
selbst in Kriege verwickelt sei . Schwieriger ist die Frage der Entschädigung für
Brandenburg beim Verlust Pommerns. Trauttmansdorff ist für eine Geldabfertigung,
eventuell für die Abtretung Halberstadts, bis die Schweden Pommern zurückgegeben
haben. Erzherzog Leopold Wilhelm könne mit Glogau und Sagan auf Lebenszeit
entschädigt werden. Prickelmeier rechnet auf Ansprüche Brandenburgs auf Schlesien
oder Teile davon . Schlick will Brandenburg mit einer vom ganzen Reich aufge-
brachten Geldsumme entschädigen. Martinitz will dafür nur die protestantischen
Stände heranziehen, außerdem könne der Kurfürst keine volle Entschädigung bean-
spruchen , da er sich selbst mit den Schweden eingelassen habe
schlägt er Halberstadt und Magdeburg vor, da diese Länder der Ketzerei schon ver-
fallen seien. Die Abtretung des Herzogtums Crossen sei bis aufs äußerste zu ver-
meiden , da Brandenburg ohnehin schon Ansprüche darauf habe. Trauttmansdorff
schließt sein Gutachten damit, daß alle Friedenshoffnungen zerstört würden, wenn
Schweden die Emigranten wieder in die österreichischen Provinzen zurückführen wolle .
Dazu hat auch in der schlechtesten Lage niemand am Kaiserhof stimmen wollen –
ob hier religiöse, staatspolitische oder private Gründe (nämlich die Rücksicht auf den
bereits verteilten Besitz der Emigranten) bei den geheimen Räten überwogen, sei
dahingestellt.
Nach diesem ersten Versuch der Kaiserlichen, dem Unvermeidlichen entgegen-
zusehen , sind die Verhandlungen in Münster noch zwei Jahre gar nicht vorwärts-
gekommen . Nur langsam trafen die Gesandtschaften ein, endlos war der Streit um die
Vollmachten, um Rangfragen und darum, wer als erster mit Vorschlägen beginnen
sollte. Der Hauptgrund der Verzögerung war die Forderung der Gegner nach
Beiziehung aller Reichsstände, der Kaiser und Kurfürsten langsam unter dem Druck
der immer katastrophaler werdenden Lage nachgeben mußten. Trotz der 1643 mit
dem Ausbruch des dänisch-schwedischen Krieges erwarteten Erleichterung für die
Kaiserlichen waren die Schweden nach dem raschen Zusammenbruch Dänemarks und
des kaiserlichen Heeres in ständigem Vordringen. Nach dem glänzenden Sieg
Torstensons bei Jankau am 6. März 1645 näherten sich die Schweden Wien und
drohten, sich mit Georg Rákóczi von Siebenbürgen zu vereinigen, der sich seit
Februar 1644 in offenem Kampf gegen die Kaiserlichen befand .
Am 1. Jänner 1645 hat der Kaiser wegen der bedrohlichen Lage und des endlosen
Hinausziehens der Verhandlungen neuerlich schriftliche Einzelgutachten der geheimen
Räte gefordert, wie der Friede herbeizuführen und was bei der drohenden Trennung
der Reichsstände vom Kaiser zu tun sei
ebenfalls im Nachlaß des Kaisers erhalten
daß zur Herbeiführung des Friedens die päpstliche Vermittlung angerufen werden
solle. Von Innozenz X. Pamfili, dem Nachfolger des im Juli 1644 verstorbenen
Urban VIII., versprach man sich anfangs viel. Graf Kurz stimmt dafür, den Papst
als Schiedsrichter im Streit mit Frankreich zu bestellen. Gleichzeitig erwartete er
sich von den Verhandlungen nach Heranziehung aller Stände nichts als Unheil für den
Kaiser und riet als letzten Ausweg, mit Hilfe des Papstes die Generaltraktate
überhaupt aufzulösen . Geldmittel wollte er durch rigorose Einschränkungen beim
Hofstaat, Kürzung der Pensionen, neue Steuern und durch Verkauf oder Ver-
pfändung von Ländern an die Venezianer oder Bayern aufbringen
Ein Angebot an Bayern mit dem Vorschlag der Verpfändung von Görz, des Egerlandes oder
eines Teiles von Oberösterreich ist damals tatsächlich erfolgt. Vgl. den Bericht der nach München
abgeordneten geheimen Räte Martinitz und Kurz 1645 III 28 ( Kriegsakten, Fasz. 156
fol. 422), M. Koch II S. 33 und A. Huber V S. 569.
sollte um Geld angegangen werden.
Im Spätherbst 1644 begannen endlich die Verhandlungen in beiden Kongreßstädten.
Im April 1645 wurde der Kurfürst von Trier aus seiner Haft in Linz entlassen und
damit ein Haupthindernis zur Auseinandersetzung mit Frankreich beseitigt . Am
11. Juni wurden den kaiserlichen Gesandten Propositionen Frankreichs und Schwedens
übergeben, die allerdings im Hauptpunkt, den Entschädigungen für die beiden Kronen,
noch keine konkreten Forderungen aufstellten. Der Friede zwischen Dänemark und
Schweden wurde abgeschlossen und am 28. August folgte die allgemeine Einladung des
Kaisers an die Reichsstände, am Friedenskongreß teilzunehmen. Inzwischen hatte der
Kaiser unter großen Opfern am 22. August im Lager zu Lampersdorf auch mit
Georg Rákóczi Frieden gemacht. Damit war für die Erblande die Gefahr eines
Zweifrontenkrieges und einer Vereinigung der Schweden und der Siebenbürger gebannt,
Torstenson mußte die Belagerung Brünns abbrechen .
Entscheidend für dieses Nachgeben des Wiener Hofes in allen so lange strittigen
Punkten war das Verhalten Bayerns, des einzigen Verbündeten, der noch über Geld-
mittel und eine schlagkräftige Armee verfügte. Kurfürst Maximilian drängte zur
Rettung seiner Länder und zur Behauptung seiner Erwerbungen ständig auf einen
Ausgleich mit Frankreich. Schon im Herbst 1644 wurden dem Kaiser die Versuche
Bayerns zur Sendung eines geheimen Unterhändlers nach Paris bekannt . Anfang
1645 erhielt Kurfürst Maximilian dazu die Bewilligung der Franzosen und die
Pässe . Im März trafen dann der Reichsvizekanzler und Graf Martinitz in
München zu Beratungen ein, die unter anderem auch die Instruktionen für den zur
Sendung bestimmten Pater Vervaux SJ, den Beichtvater des Kurfürsten, betrafen.
Maximilian drängte auf reelle Angebote des Kaisers. Er habe aus Paris die Nachricht
erhalten, man solle den Abgeordneten in realibus instruieren, sonst würde er dort
wenig willkommen sein .
Im April ist Vervaux in Paris eingetroffen, im selben Monat begannen auch die
bayrischen Gesandten in Münster direkt mit den Franzosen zu verhandeln
3. April 1645 machte der Kaiser einige Zugeständnisse an Maximilian. Pinerolo
könne abgetreten werden, in Breisach könne man die neuen Befestigungen demolieren
und darüber hinaus stufenweise eine französische Garnison bei gleichzeitigem Verbleib
des Ortes in der Jurisdiktion des Erzhauses oder zum Ersatz einen anderen Platz
im Elsaß anbieten. Als letzter Grad wäre die Abtretung Breisachs bis zur
Mündigkeitserklärung Ludwigs XIV. zu erwägen . Vervaux hatte inzwischen in
Paris nicht viel erreicht, immerhin erlangte er die Erklärung Mazarins, daß
Frankreich dem Kurfürsten in der Pfälzer Frage und bei der achten Kurwürde
entgegenkommen werde. Der dafür geforderte Preis wurde nicht in Paris, sondern in
Münster genannt. Am 6. Mai mußte Maximilian dem Kaiser mitteilen, er habe
erfahren, daß sich Frankreich mit Breisach allein nicht begnügen könne, es müsse das
Elsaß dazu bekommen, ebenso Philippsburg, um den Pfalzgrafen besser im Zaum
halten zu können. Auf den Einwand, daß das Elsaß Unmündigen gehöre, die mit
dem Krieg nichts zu tun hätten, wurde geantwortet, der Kaiser könne sie ja mit anderen
Gebieten entschädigen, Frankreich müsse ein Fürstentum und wie Spanien Sitz und
Stimme am Reichstag haben. Zu diesem Zeitpunkt stehen also die französischen
Forderungen schon fest und sind dem Kaiser bekanntgeworden .
Schon am 24. Mai schlug der Kurfürst dem Kaiser vor, eine Konferenz in München
über die von Vervaux aus Paris gebrachten Nachrichten abzuhalten . Ferdinand III.
antwortete zustimmend aber hinhaltend. Er kündigte die Sendung des Reichsvize-
kanzlers nach München an. Die Reise des Grafen Kurz verzögerte sich aber durch
die Bekanntgabe der französisch-schwedischen Propositionen, die in Wien erst
beraten werden mußten. Erst am 15. VIII. 1645 wurde die Instruktion für Kurz
nach München ausgestellt, in der auf die französischen Vorschläge eingegangen und
die pfälzische Frage und die Kurwürde ausführlich behandelt werden
Verhandlungen in München hat Kurz laufend Briefe nach Wien geschickt. Schon am
25. VIII. teilte er mit, daß Vervaux in Paris erkannt habe, daß die Krone Frank-
reich keinen Frieden zur Libertät, sondern zur Oppression des Reiches mit einer
neuen Form des Kaisertums und der Stände suche . Im Bericht vom 2. IX. schreibt
Kurz, daß der Kurfürst Venedig auch als Vermittler in Osnabrück wünsche und
fügt als eigene Meinung bei, daß man nach dem Ausscheiden Dänemarks dort ohne
Interpositor nicht auskommen könne .
Zur entscheidenden Unterredung sowohl für die Entstehung wie für die Gestaltung
der Instruktion Trauttmansdorffs ist Kurz am 2. September mit dem Kurfürsten
und am 4. mit den bayrischen Räten gekommen. Über den Bericht des Reichsvize-
kanzlers zu diesen Konferenzen
Orig. Kriegsakten, Fasz. 159 fol. 48–59. Der Bericht ist gedruckt bei C. W. Gärtner
VI S. 46–60, dem die beiden letzten Folien nicht zur Verfügung standen. So ist auch das von
Gärtner angegebene Datum falsch, der Bericht ist nicht vom 4. IX. 1645; er trägt kein Datum
und wurde von Kurz am 10. IX. in Melk nach seiner Rückkehr dem Kaiser persönlich übergeben.
geheimen Räte – des inzwischen zurückgekehrten Kurz, Martinitz und Kollowrat–
vom 18. und 20. September, in dem der Bericht des Reichsvizekanzlers über die
Verhandlungen wie üblich am Anfang in extenso wiederholt wird
Unterredung vom 2. IX. wurde ein Brief des Nuntius in Paris, Bagni, verlesen.
Er enthielt die Forderungen Frankreichs auf Breisach, Philippsburg und das
Elsaß sowie die Mitteilung, daß man in Paris nie bessere Absichten zum Frie-
den gehabt habe als im gegenwärtigen Zeitpunkt. Der Kurfürst teilte dazu mit,
daß seine Gesandten in Münster bei den Franzosen angefragt hätten, was eigentlich
im Elsaß beansprucht würde. Die Antwort war, daß Frankreich nichts als
österreichischen Besitz begehre, die anderen Stände könnten immediat bleiben
wie zuvor. Dem Einwand von Kurz, daß es gegen alle Gerechtigkeit sei, daß Frank-
reich etwas von Unmündigen haben wolle, die am Krieg nur passiv teilgenommen
hätten, stimmte Maximilian zu, sagte aber, es sei besser, etwas nachzugeben als alles
zu verlieren. Er fügte noch hinzu, daß Schweden auch nicht mit Pommern allein
z ufrieden sein werde .
Am 4. September erfuhr Kurz vom bayrischen Oberstkämmerer, seinem Bruder
Graf Maximilian Kurz, daß d’Avaux und Servien die bayrischen Gesandten in
Münster besucht hätten. Auf die Frage der Bayern, worin die Satisfaktion Frank-
reichs bestehen solle, hätten sie das Elsaß, Breisach und den Breisgau mit allen
Rechten, die Österreich dort bisher gehabt habe, ferner Speyer, Mainz und Philipps-
burg verlangt, Speyer und Mainz nur wegen der Session und des Votums am Reichstag,
ähnlich wie Spanien das für Burgund habe. Mazarin würde überdies auch etwas für
sich verlangen, nämlich eine Koadjutorie in Trier oder Mainz. Auf diese Eröffnungen
antworteten die Bayern, daß das im Effekt auf die Wiedererrichtung des Regnum
Austrasiae und auf einen sizilianischen Erzkanzler in Deutschland hinausliefe
Bezüglich des von Bayern schon längst begehrten Waffenstillstands wollten die fran-
zösischen Gesandten erst das Eintreffen der kaiserlichen Gegenerklärung zu ihren
Friedensvorschlägen abwarten.
Die drei deputierten Räte sprechen sich im Gutachten nicht sehr schmeichelhaft
über die bayrische Politik aus, die versuche, sich den Feinden zu verpflichten und so
die eigene Sache vor anderen zu retten. Zunächst wird die Frage der Abtretung der
Oberpfalz durch Bayern – die nach den Verträgen den Verlust Oberösterrreichs
für den Kaiser mit sich bringen mußte – besprochen. In der Frage der Kurwürde
soll Bayern vorgestellt werden, daß man zur Schöpfung einer achten Kur die Zu-
stimmung aller Reichsstände brauchen würde. Die Räte sind für das Alternieren
der Kur, schon um nicht drei Kurfürsten aus ein und demselben Haus zu haben .
Was das Elsaß betrifft, sind die Räte der Meinung, daß die Lage zu gefährlich
und es zu vermeiden sei, daß man sich anderwärts unremedierlich praecipitiere
– womit natürlich das Verhalten Bayerns gemeint ist. Der venezianische Bot-
schafter Contarini habe gemeldet, daß Bayern der Anlaß der Ansprüche Frankreichs
auf das Elsaß wäre. Man könne aber von der Franzosen modestia bei ihrem
jetzigen Siegeslauf nicht erwarten, daß sie solche Ansprüche nicht stellen würden .
Man müsse den Tatsachen ins Auge sehen, mit bloßen Negationen käme man nicht
mehr weiter. Gradweise Zugeständnisse sollten ausgearbeitet und die Erzherzogin
Claudia in Innsbruck befragt werden, an welchen Orten im Elsaß ihr besonders
gelegen sei. Auch solle sie einen Gesandten nach Münster schicken oder Dr. Volmar
besonders instruieren. Die Forderungen der Franzosen auf Mainz, Speyer und Trier
nahmen die Räte nicht ernst. Vor allem aber hielten sie nun die Zeit zur Abreise des
Obersthofmeisters nach Münster für gekommen. Sie schlugen vor, der Kaiser solle
eigenhändig jemanden instruieren und bevollmächtigen. Dies könne nur Graf Trautt-
mansdorff sein. Er sei je eher je besser fortzuschicken, er werde nichts hinden
lassen, waß zu erheben, nichts erheben wollen, waß mehrere ruina und
gefahr Eurer Majestät ertzhauß nach sich ziehet .
Dieses Gutachten wurde am 23. September im geheimen Rat in Gegenwart des
Kaisers verlesen und mit geringen Änderungen für gut befunden. Am folgenden Tag,
einem Sonntag, wurden die Beratungen fortgesetzt. Der Kaiser schloß die Sitzung mit
dem Befehl, jeder geheime Rat solle seine Meinung über die Person und die Mittel,
durch die der Friede am besten zu erlangen sei, schriftlich und verschlossen an ihn
abliefern. Er wolle darüber nachdenken und sich dann selbst entschließen . Von
allen damals anwesenden Räten, nämlich von Trauttmansdorff, Schlick, Martinitz,
Kurz, Kollowrat und Prickelmeier, sind die Gutachten erhalten
StK, Friedensakten, Kart. 1 fol. 130–150 und 199–200, enthält die Gutachten der
Geheimräte außer dem Trauttmansdorffs. Dieses war zusammen mit der Geheiminstruktion und
dem Rechenschaftsbericht bisher in den Hofarchiven, Zeremonielldepartement,
Varia, und ist nun ebenfalls zu StK, Friedensakten, Kart. 1 fol. 201–204, eingeteilt
worden. Die in diesen Gutachten enthaltenen Meinungen der Räte werden beim Text der Geheim-
instruktion im Apparat gebracht; vgl. unten S. 440ff.
eigenhändig und vom 25. bis 29. September datiert. Der Obersthofmeister der Kai-
serin , Graf Khevenhüller, fehlte bei den Sitzungen und hat auch kein Gutachten
abgeliefert.
Unter diesen Vorschlägen der geheimen Räte, wie man zum ersehnten Frieden
kommen könne, erweckt natürlich die Ansicht des Obersthofmeisters das größte
Interesse. Sein Gutachten ist am ausführlichsten und läßt gut seinen Plan für die
spätere Verhandlungsführung erkennen. Er fordert zunächst, mit denen am eifrigsten
zu verhandeln, die den Frieden ebenso herbeisehnen, die gleichen Kriegslasten wie der
Kaiser zu tragen haben und nicht viel geringere Gefahr als dieser liefen, das Ihrige zu
verlieren. Ebenso wichtig wie der Ausgleich mit den Feinden sei die Satisfaktion
der Reichsstände. Bei einem Frieden nur mit den auswärtigen Kronen bleibe doch
»der Zunder des Feuers im Reich, mit jeglichem Wind wieder angezündet zu werden«.
Bei den Gravamina könne mit Hilfe der Stände ein Ausgleich leicht gefunden
werden, ohne das Gewissen des Kaisers zu beschweren. In der Pfälzischen Frage ist
Trauttmansdorff für den Wechsel der Kurwürde und hält sich im übrigen an das
Gutachten der deputierten Räte. Gegen alle Religionszugeständnisse in den Erb-
landen , deren Forderung von Kursachsen und anderen Ständen erwartet werden könnte,
stimmt der Obersthofmeister entschieden. Hier sei nichts zuzugestehen, es sei kein
Zweifel, daß man von solchen Forderungen wieder abgehen werde. Für den äußersten
Fall könne man eine Herabsetzung der Strafen für den Auslauf – den Besuch
auswärts gelegener protestantischer Gottesdienste – und eine Verlängerung der Emi-
grationstermine ins Auge fassen. Mit Hessen-Kassel könne man sich mit einigen
Opfern ausgleichen. Die größte Schwierigkeit sieht Trauttmansdorff bei den Reichs-
und Hansestädten, die sich nicht zu einem Zusammengehen gegen die Feinde verstehen
wollten. Hier müßten die Kurfürsten und Fürsten einen Weg finden, wie die Städte
zu bestimmen wären, kurze Zeit auf ihren aus dem Schaden des Reichs erzielten
Gewinn zu verzichten.
Gegenüber den fremden Kronen ist Trauttmansdorff zu Opfern bereit, allerdings
gesteht er Frankreich weniger zu als seine Ratskollegen. So ist nicht anzunehmen, daß
in der Geheiminstruktion die über alle Gutachten hinausgehenden Konzessionen auf
ihn zurückgehen. Sie dürften vielmehr dem Kaiser selbst zuzuschreiben sein. Schweden
wollte der Obersthofmeister mit Geld abzufertigen suchen, schließlich aber eher Pommern
aufgeben als alles deswegen in die Schanze zu schlagen. In diesem Fall könne man
Brandenburg mit Halberstadt und Teilen Magdeburgs entschädigen. Erzherzog
Leopold Wilhelm solle dafür Glogau und Sagan in Schlesien auf Lebenszeit erhalten.
Die Kosten für die schwedischen Truppen in Höhe von zwei oder drei Monatslöhnungen
sollten von Sachsen aufgebracht werden. Frankreich sei Pinerolo, Metz, Toul und
Verdun zu übergeben und Moyenvic zu schleifen. Was Breisach betreffe, solle es bei
dem bleiben, was der Kaiser gegenüber Bayern schon zugestanden habe. Alles solle im
Einverständnis mit Erzherzog Ferdinand Karl vorgenommen werden, eventuell müsse
man die Lasten auf beide habsburgischen Linien aufteilen. Trauttmansdorff schließt
mit der Mahnung, unter diesen Bedingungen auf alle Fälle Frieden zu schließen. Bei
noch größeren Forderungen der Feinde sei es schwer, sich obstinat zu zeigen, wenn die
Mittel zum Widerstand nicht mehr vorhanden wären, aber es sei ebenso schwer, das
Seinige in grosso aufzugeben. Gott der Allmächtige solle des Kaisers und des Reiches
Waffen mit Sieg segnen und dadurch zu einem leidlicheren Frieden verhelfen. Frank-
reich müßte eigentlich durch die Bedrängnis der Christenheit in Candia und Europa
durch die Türken und durch die gefährliche Lage des Königs von England zum baldigen
Friedensschluß bewogen werden.
Die Geheiminstruktion selbst ist vom Kaiser ganz eigenhändig geschrieben und auf
den 16. Oktober datiert . Außer dem Gutachten Trauttmansdorffs ist sie von
Martinitz und Kollowrat am stärksten beeinflußt worden. Der Reichsvizekanzler und
Schlick haben sich zu kurz gefaßt, Prickelmeier weicht in seinen Ansichten stark von
ihrem Inhalt ab. Die Instruktion ist aber durchwegs selbständig redigiert, wobei dem
Kaiser ein großer Anteil zugesprochen werden muß. Ihre noch über die Gutachten
hinausgehenden Zugeständnisse sind wohl zum Teil durch das Bestreben zu erklären,
Trauttmansdorff eine möglichst große Elastizität in der Verhandlungsführung zu
ermöglichen, sie zeigen aber auch deutlich den unbedingten Willen des Kaisers, unter
allen Umständen zum Frieden zu kommen. Bei diesem Inhalt ist auch die absolute
Geheimhaltung zu verstehen, die Entstehung und ferneres Geschick dieser Instruktion
begleitet hat. Ein vorzeitiges Bekanntwerden hätte den Gegner zu noch größeren
Forderungen bewogen.
Es wurde sofort bekannt, daß Graf Trauttmansdorff mit sehr großen Vollmachten
ausgestattet war. Schon am 1. Oktober wußte der in Wien zurückgebliebene vene-
zianische Botschafter Giustiniani–der Hof befand sich schon seit August in Linz–,
daß der Kaiser den Entschluß gefaßt habe, Trauttmansdorff con dispotica autorità
zum Friedensschluß nach Münster zu schicken
niani bereits, daß der Obersthofmeister »die wichtigsten und detailliertesten Instruk-
tionen mit sich führe«, von deren Inhalt man noch keine sichere Nachricht habe, da er
sie dalla lingua e dalla mano des Kaisers ohne die Hilfe eines anderen empfangen
habe
Kenntnis von einer besonders weitgehenden Instruktion des herannahenden Hauptbevoll-
mächtigten hatte. So berichtet Volmar am 28. Oktober dem Marchese Caretto di
Grana, dem kaiserlichen Gesandten am spanischen Hof, daß in der Instruktion die
Überlassung der vorderösterreichischen Lande an Frankreich enthalten sei, wie die
Franzosen selbst behaupteten. Er vermutet die Bayern hinter diesen Indiskretionen,
die den Feind in seinen Forderungen nur bestärken mußten .
In der Literatur ist die Instruktion immer wieder erwähnt und oft vergeblich
gesucht worden. Koch hat sie mit der Vollmacht vom 4. Oktober im Trauttmansdorff-
Familienarchiv verwechselt . Unter diesem Datum und an diesem Ort haben sie dann
Odhner, Jacob und Egloffstein vergeblich gesucht. Jacob hat den Irrtum
Kochs nachgewiesen und aus späteren Berichten Trauttmansdorffs an den Kaiser das
richtige Datum erschlossen . Alle Suche blieb vergeblich, da die Instruktion dem Kaiser
am 2. II. 1649 wieder zurückgeschickt wurde, von da ab im habsburgischen Familien-
archiv versteckt lag und erst vor kurzer Zeit durch einen Zufall gefunden wurde.
Der Inhalt der Geheiminstruktion überrascht durch die Größe der Zugeständnisse
für den äußersten Fall, die das im Friedensschluß Geopferte in vielen Fällen übertrifft.
Die Amnestie im Reich hätte bis zum Jahr 1618 zurückgehend ausgedehnt werden
können, während im Frieden der 1. Jänner 1624 bestimmt wurde (Art. 2). Aus-
genommen davon wurden nachdrücklichst die Erbkönigreiche und Erblande. In diesem
Punkt waren sich auch die Gutachten der Räte einig. Die sogenannten Gravamina
werden den Ständen zur Beilegung überlassen, auch für den Geistlichen Vorbehalt
werden keine präzisen Angaben gemacht. Hier sollte das für die Katholiken Günstigste
erreicht werden (Art. 3 und 4). Im Reichshofrat werden drei bis vier protestantische
Räte zugestanden, im äußersten Fall könne dort auch die Parität der Religionen
bewilligt werden (Art. 5). Im Fall Hessen soll Trauttmansdorff ausgleichend unter
Begünstigung der kaiserlich gesinnten Darmstädter Linie wirken (Art. 6).
In der Frage der Pfälzer Kurwürde besteht der Kaiser auf der Alternatio, dem
Wechsel der Kur zwischen den rivalisierenden Häusern der Wittelsbacher. Nur im
äußersten Notfall sollte eine achte Kur, aber mit gleichzeitiger Schaffung einer neunten
für das Erzhaus zugestanden werden. Das konnte später nicht durchgesetzt werden.
In Bezug auf die Oberpfalz sieht der Kaiser eine Restitution an die Pfälzer Linie im
Notfall vor, jedoch bei einem gleichzeitigen Verzicht Kurfürst Maximilians auf
einen Teil der Summe, die ihm seinerzeit als Kriegsentschädigung zugesprochen worden
war und für die er das Land Ob der Enns als Pfand erhalten hatte. Dem Kaiser
sollen höchstens drei Millionen – statt dreizehn – als Entschädigung an Kurbayern
zugemutet werden (Art. 7). Das entsprach genau den Vorschlägen von Martinitz
und Kollowrat. Diese Entschädigungssumme konnte dann von Trauttmansdorff auf
nahezu ein Fünftel vermindert werden.
Das größte Interesse erwecken die Anweisungen der Instruktion zur Satisfaktion
der fremden Kronen. Schweden soll in gradweiser Abstufung schließlich ganz Pommern
und die »Stifte« – die Instruktion bestimmt sie nicht näher –, eventuell auch Teile
des Erzstiftes Bremen als Lehen der Königin in männlicher oder weiblicher Erbfolge
und schließlich als schwedische Kronlehen angeboten werden (Art. 10). Unter den Räten
sind Kollowrat und Prickelmeier die einzigen, die auch den Verlust Bremens voraussehen.
Zur Entschädigung Brandenburgs für die Erbfolge in Pommern wird das Herzog-
tum Crossen – allerdings de facto schon im Besitz der Hohenzollern –, eine Geld-
summe und Halberstadt, eventuell auch etwas aus dem Magdeburgischen genannt
(Art. 11). Für Frankreich wird in drei Stufen das Elsaß, Breisach und schließlich
auch der Breisgau in Aussicht genommen. Dafür soll den Franzosen Sitz und Stimme
am Reichstag bis aufs äußerste verweigert werden (Art. 12 und 14). Hier geht die
Instruktion über alle Gutachten hinaus. Schlick will keinen Finger breit rechts des
Rheins abtreten, ebenso stimmt Kollowrat gegen die Preisgabe Breisachs. Der Breis-
gau wird von keinem Rat erwähnt. Bei den Zugeständnissen der Geheiminstruktion
muß aber noch berücksichtigt werden, daß sie auch getrennte Verhandlungen und eine
Separation Frankreichs von Schweden ins Auge faßt, wobei dann natürlich die für
den zu gewinnenden Teil gebrachten Opfer durch geringere gegenüber dem Partner
wettgemacht worden wären (Art. 9).
Nur in einem, allerdings dem für den Kaiser wichtigsten Punkt konnte Trauttmans-
dorff kein positives Ergebnis erreichen. Die ausdrücklich untersagte Separation von
Spanien, die auch in keinem Ratsgutachten erwähnt wird, konnte schließlich nicht
verhindert werden (Art. 15). Die restlichen Punkte: Waffenstillstand, Abdankung
der Kriegsvölker und Sicherungsbestimmungen (Art. 16, 17 und 19) enthalten keine
bestimmten Anweisungen. Der Wunsch des Kaisers nach teilweiser Vergütung seiner
riesigen Kriegsunkosten durch die Einführung neuer Zölle ist in dieser Form unerfüllt
geblieben (Art. 18). Bezeichnend ist für die Wichtigkeit, die man am Kaiserhof den
Vermittlern, dem päpstlichen Nuntius und dem venezianischen Botschafter, beimaß,
daß diese in der ganzen Geheiminstruktion und auch in den Ratsgutachten dazu mit
keinem Wort erwähnt werden.
Mit dieser Instruktion und zahlreichen Vollmachten, Beglaubigungsschreiben und
Abschriften wichtiger Dokumente zu den Verhandlungen versehen
Aus der Expedition der Reichskanzlei führte Trauttmansdorff 19 Schreiben mit sich, darunter
zwei Vollmachten zusammen mit den kaiserlichen Gesandten in Münster und Osnabrück, zwei
Vollmachten für den Obersthofmeister allein für Münster und Osnabrück, Beglaubigungsschreiben
an die drei geistlichen Kurfürsten, an den spanischen Gesandten, den Nuntius und den veneziani-
schen Botschafter. Die Geheiminstruktion ist in der erhaltenen Liste der Reichskanzlei natürlich
nicht enthalten ( Familienarchiv Trautmansdorff Z 1, Nr. 3). An Abschriften wichtiger
Dokumente nahm Trauttmansdorff unter anderem die der Instruktion für Köln 1637, der
Instruktionen und der Ferneren Instruktion von 1643 für Münster und Osnabrück, der Friedens-
schlüsse von Regensburg und Cherasco 1630 und 1631 und der Instruktion für den spanischen
Gesandten in Münster mit (Abschriftenkonvolut in StK, Friedensakten, Kart. 1, Nr. VIII
fol. 5–136).
dorff am 24. Oktober unter dem Jubel der Bevölkerung, die auf einen baldigen Abschluß
des Friedens hoffte, von Linz aufgebrochen
allerdings als trügerisch, es sind noch drei Jahre bis zu dem ersehnten Zeitpunkt ver-
gangen . Die Hoffnungen, die der kaiserliche Hof an die Gesandtschaft des Obersthof-
meisters knüpfte, sind aber nicht enttäuscht worden. Seiner geschickten Verhandlungs-
führung haben der Kaiser und Österreich viel zu verdanken. Das kommt besonders in
dem gut stilisierten und ganz auf die Geheiminstruktion abgestimmten Rechenschafts-
bericht zum Ausdruck, den Graf Trauttmansdorff am 2. Februar 1649 zusammen
mit der Rückstellung der Instruktion seinem Kaiser abgelegt hat. Er schließt sich
textlich so sehr an die kaiserliche Instruktion an, daß seine Wiedergabe trotz des
zeitlichen und inhaltlichen Hinausgreifens über den hier gesteckten Rahmen an dieser
Stelle geschehen mußte . In diesem Erfolgsbericht schildert der alte und schon von
Todesahnungen erfüllte Staatsmann alles, was er seinem Herrn gegenüber dem Wort-
laut der Instruktion und späteren noch darüber hinausgehenden Weisungen des Kaisers
retten konnte und vergißt auch nicht, am Rande die ersparten riesigen Beträge auszu-
werfen . Überdies enthält dieses Dokument auch frühere Verdienste Trauttmansdorffs
um das Erzhaus, wie sein Verhalten in der Wallenstein-Krise und bei dem Überfall
Banérs auf Regensburg. Es schließt mit der Bitte, diese Verdienste an den Kindern
des alten Mannes, der für sich selbst nichts mehr beansprucht, zu belohnen. Zwei kurze
Handbriefe des Kaisers vom 10. Mai zeigen, daß Ferdinand III. die Leistungen
seines treuen Dieners und Begleiters von Jugend an zu würdigen wußte .
*
Die Reichshofkanzlei hat bereits eine eingehende Darstellung gefunden , sie war
allerdings zu dieser Zeit nicht mehr die einzige Kanzlei am Hof. Ferdinand II. hat
für die Erblande eine eigene österreichische Hofkanzlei gegründet, die immer mehr
Geschäfte an sich zog. Bis zum Abgang des tatkräftigen und geschickten Reichsvize-
kanzlers Graf Ferdinand Kurz konnte aber die Reichskanzlei die Führung der aus-
wärtigen Geschäfte behaupten . Immerhin saß der österreichische Hofkanzler,
Dr. Matthias Prickelmeier, bereits im geheimen Rat und beeinflußte so auch die
Außenpolitik. Die beiden Abteilungen der Reichshofkanzlei, die deutsche und die
lateinische Expedition, konnten die ungeheuren Schreibarbeiten, die der Krieg und
besonders die langwierigen Friedensverhandlungen mit sich brachten, nur mit Mühe
bewältigen. Immer wieder mußten ganze Bündel von Abschriften als Beilagen für
Weisungen und Instruktionen angefertigt werden. Es ist kein Wunder, daß die Kanzlei
oft nicht nachgekommen ist .
Die im Text wiedergegebenen Schriftstücke sind zum größten Teil aus der Kanzlei
hervorgegangen, so die Instruktionen von 1637 und 1643 für die Friedenskongresse und
die Instruktionen für die Sonderverhandlungen Lützows und Herbersteins. Von
einigen Stücken sind mehrere Stufen vorhanden, Entwürfe, Reinkonzepte, Originale,
Dechiffrierungen und zahlreiche Kopien, da die Instruktionen ständig als Beilagen für
spätere Verhandlungen abgeschrieben werden mußten.
Die lateinische Expedition hatte vor allem die Korrespondenz mit dem Ausland
und den nichtdeutschen Reichsgebieten zu führen. Von ihr stammt die Instruktion
für Köln 1637, die lateinisch abgefaßt wurde. Der Sekretär der lateinischen Expedi-
tion war damals Johannes Walderode von Eckhusen, der 1637 in den Reichshofrat
aufgenommen wurde, aber seine Sekretärstelle weiter beibehielt. Er machte eine
einzigartige Karriere, noch unter Ferdinand III. wurde er geheimer Rat, unter Leo-
pold I. war er geheimer Sekretär des Kaisers und Mitglied der geheimen Konferenz .
Seine Unterschrift trägt auch die deutschsprachige Instruktion für Münster vom
15. VII. 1643, während die Osnabrücker vom gleichen Tag Dr. Söldner, der Sekretär
der deutschen Expedition, unterfertigt hat. Das war durch den großen Arbeitsanfall
zur Zeit der Friedensverhandlungen bedingt – Walderode hat auch zahlreiche
Weisungen in deutscher Sprache gezeichnet –, es wurden aber von den Hauptinstruk-
tionen von 1643 auch lateinische Fassungen angefertigt, um den spanischen Gesandten
die Einsicht zu ermöglichen.
Der deutschen Expedition stand Dr. Johann Söldner als erster Sekretär vor . Er
konzipierte und verbesserte die Reinkonzepte und unterfertigte die Originale. So
wurde das Postscriptum der Instruktion Lützows von 1640 und die Aufstellung der
Grade der Abtretungen an Schweden 1641 von ihm aufgesetzt Das Konzept der
»Ferneren Instruktion« trägt Korrekturen von seiner Hand. In den Vierzigerjahren
konzipierte Söldner auch viele Gutachten der deputierten Räte, die dann den Weisungen
und Instruktionen zugrundegelegt wurden.
Ein weiterer höherer Kanzleibeamter, der bei den in der Einleitung genannten
Dokumenten beteiligt war, ist der zweite Sekretär der deutschen Expedition, Wil-
helm Schröder. Er war ebenfalls in der politischen Abteilung tätig und seit 1642
ständiger Sekretär des geheimen Rates. In dieser Eigenschaft hat er die Protokolle
und Vorträge des geheimen Rates an den Kaiser ausgearbeitet. Im Herbst 1645
begleitete er Trauttmansdorff zu den Kongreßorten und hat dort eine gewisse Rolle
gespielt. Er schrieb laufend Berichte an den Reichsvizekanzler und stand in enger
Verbindung zum Erzkanzler, dem Kurfürsten von Mainz, der ihm früher die Stelle
in der Reichskanzlei verschafft hatte .
Vom unteren Kanzleipersonal sind nur einige Schreiber mit Sicherheit durch ihre
charakteristische Schrift oder ihre Vermerke auf den Konzepten nachweisbar. Diese
Vermerke bedeuten zunächst nur, daß von ihnen die Reinschriften angefertigt wurden.
In vielen Fällen stammt aber auch das den Vermerk tragende Reinkonzept vom
selben Schreiber. Heinrich Hermann Carenott, Kanzleischreiber von 1633 bis 1637 ,
verfertigte, wie aus anderen Schriftstücken zu erkennen ist, einen Großteil des 1636
entstandenen Konzeptes für die Instruktion von 1637. Die erhaltenen Originale
stammen von anderer Hand, Carenott wird die noch im Jänner 1637 von Ferdinand II.
ausgestellte Instruktion mundiert haben. Gerhard Max Ostermay, zuerst Kanzlei-
schreiber , dann von 1648 bis 1658 Registrator der lateinischen Expedition , schrieb
das Konzept der Hauptinstruktion für Münster 1643, nach seinem Vermerk auch
das verlorene Original. Am stärksten ist in den hier wiedergegebenen Dokumenten
die Hand des offenbar aus Niederdeutschland stammenden Kanzleischreibers Konrad
Zelffe vertreten, der von 1637 bis 1647 in der Kanzlei tätig war . Er hat das
Konzept der Instruktion Lützows mit Ausnahme des Postskriptums geschrieben und
auch viele Verbesserungen – vielleicht nach Diktat – angebracht. Auf dem Kon-
zept befindet sich der von ihm unterschriebene Vermerk, daß chiffrierte Ausfertigun-
gen hergestellt wurden. Diese Chiffrierungen, die Originale, stammen ebenfalls von
Zelffe, wie man aus dem nicht chiffrierten Anfang und Schluß erkennen kann. Zelffe
hat auch die Abschrift der Instruktion für Pater Herberstein angefertigt, zu der
weder Konzept noch Original gefunden werden konnten. Er hat auch Entwurf, Kon-
zept und sicher auch die verlorenen chiffrierten Originale der langen »Ferneren Instruk-
tion « von 1643 geschrieben.
Der normale Geschäftsgang war – auf das Wesentliche abgekürzt – folgender:
Zunächst wurde der Eingang durch den Reichsvizekanzler auf die Reichshofräte und
Sekretäre zur Bearbeitung verteilt, die den ersten Entwurf herstellten, der dann
gewöhnlich von einem Kanzlisten abgeschrieben und nochmals korrigiert wurde. Bei
größeren Änderungen konnte das auch mehrmals geschehen. Die letzte Stufe, das
Konzept, nach Groß das Reinkonzept, wurde in den meisten Fällen dem Reichsvize-
kanzler vorgelegt, der es seinerseits beim Kaiser zum Vortrag brachte, wenn es sich
um ein wichtiges Stück handelte. Die dann hergestellte Reinschrift wurde zuerst vom
Sekretär, dann vom Reichsvizekanzler und zuletzt vom Kaiser unterschrieben.
Bei wichtigen Fragen wurde der Eingang einer Kommission von deputierten Räten
vorgelegt. In den meisten Fällen wurden diese dem Geheimrat, in den Fragen der Reichs-
politik auch dem Reichshofrat entnommen. Ihre Gutachten – meist von den Sekre-
tären geschrieben – wurden dann im geheimen Rat besprochen, an dem der Kaiser
regelmäßig und Erzherzog Leopold Wilhelm bei seinen Aufenthalten am Hof teil-
nahmen . Den Vorsitz führte Trauttmansdorff in seiner Eigenschaft als Obersthof-
meister . Die Gutachten tragen vielfach nur den Vermerk, daß sie im geheimen Rat
genehmigt wurden, gewöhnlich mit Aufzählung der anwesenden Räte. Nur von einigen
wenigen Sitzungen besitzen wir eigene Sitzungsprotokolle, schlagwortartige Auf-
zeichnungen des Gangs der Verhandlungen durch den Sekretär. Aus ihnen geht die
Stellungnahme der Teilnehmer hervor. Ein solches Protokoll ist z. B. von den Sitzun-
gen der deputierten geheimen Räte am 18. und 20. September 1645 erhalten, in denen
die Abreise Trauttmansdorffs und die Anfertigung der Geheiminstruktion beschlos-
sen wurde. Die geringe Zahl der Sitzungsprotokolle, die nicht wie früher in Bücher
gebunden, sondern einzeln aufbewahrt wurden, läßt vermuten, daß diese Protokolle
seit Ferdinand II. nur in Sonderfällen angefertigt wurden.
Noch interessanter als die Sitzungsprotokolle mit ihren meist schlecht lesbaren
Schlagworten sind die schriftlichen Einzelgutachten der geheimen Räte, die nur von
Fall zu Fall vom Kaiser selbst bei wichtigen Entscheidungen angefordert wurden.
Sie sind für die Friedensverhandlungen dreimal, vom Sommer 1643, vom Jänner 1645
und vom September desselben Jahres erhalten. Sie wurden dem Kaiser persönlich
übergeben, waren nur in Ausnahmefällen nicht eigenhändig geschrieben und wurden vom
Kaiser verwahrt. Sie tragen keine Kanzlei- oder Registraturvermerke und haben mit
der kaiserlichen Kanzlei ebensowenig zu tun wie die Geheiminstruktion, der Rechen-
schaftsbericht Trauttmansdorffs und die Handschreiben des Kaisers von 1649.
*
Wie schon dem kurzen Überblick über die Kanzlei zu entnehmen war, ist die
Überlieferung der Texte verhältnismäßig gut. Von den unzähligen Schriftstücken der
Reichs- und Hofkanzlei zu den Friedensverhandlungen ist ein Großteil erhalten ge-
blieben . Nur die bei den Friedensdelegierten selbst verwahrten Akten sind teilweise
durch Brand zugrundegegangen . So erklärt sich das Fehlen der Originale der
Instruktionen vom 15. VII. 1643 für Münster und der »Ferneren Instruktion« vom
23. IX. 1643. Alle in der Einleitung erwähnten und im Text edierten Stücke
befinden sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Die Schwierigkeit
bestand nur darin, die wichtigeren Dokumente in den verschiedenen Betreffreihen, in
die sie im Lauf der Jahrhunderte gelangt waren, auszusuchen und aufzufinden.
Der größte Teil stammt aus den Friedensakten der Reichskanzlei. Sie
sind aus Stücken der Reichshofkanzlei und der österreichischen Hofkanzlei gemischt.
Die Zusammenlegung erfolgte zum Teil schon in der napoleonischen Ära beim
Zwangsaufenthalt der Archive in Paris. Am Anfang des 19. Jahrhunderts wurden
sie nach Betreffen und den einzelnen Verhandlungen geordnet und genaue Behelfe ange-
legt . Später kamen noch Stücke aus den Registraturen der Friedensunterhändler dazu .
Die zweite Abteilung, die Friedensakten der Staatskanzlei, enthält zur
Vorgeschichte des Westfälischen Friedens wenig. Aus der Zeit der Verhandlungen in
Münster und Osnabrück sind vor allem Berichte und Korrespondenzen aus der Hof-
kanzlei hier eingeteilt worden . Außerdem befindet sich hier ein Konvolut mit
Friedensakten aus den Miscellanea des habsburgischen Familienarchivs,
das in die Hofarchive gelangte und dann von L. Gross in die Staatskanzlei
übernommen wurde. In ihm befinden sich wichtige Akten, darunter die Gutachten der
geheimen Räte von 1643 und 1645.
Die österreichische geheime Staatsregistratur enthält eine Samm-
lung vorwiegend politischer Akten aus der Hofkanzlei, aber auch Teile der Registra-
turen der Gesandten Isaak Volmar und Caretto di Grana neben Stücken aus der
Reichskanzlei, die wohl als Vorakten hierher gelangt sind. Nach der Signatur des
genauen, am Anfang des 19. Jahrhunderts angelegten Repertoriums wird dieser
Bestand auch Repertorium N genannt. Er ist nach der Auflösung in Betreffe, vor
allem in die Staatenabteilung, von Gross fast vollständig rekonstruiert worden .
Ein Teil der Verhandlungen mit Bayern ist in die Kriegsakten gelangt, eine eben-
falls uneinheitliche Sammlung von Militaria, die aber auch politische Betreffe enthält.
Für sie ist in neuester Zeit ein ausgezeichneter Behelf angefertigt worden . Ein
weiterer Teil der bayrischen Verhandlungen fand sich in der Staatenabteilung,
großen Betreffreihen diplomatischer Akten, den sogenannten Nationalia der Reichs-
kanzlei und Beständen der Staatskanzlei, denen im 19. Jahrhundert Teile kleinerer
Archivkörper angeschlossen wurden . Hier befindet sich auch die Abschrift der
Instruktion für Georg von Herberstein.
Besonders wichtig für die Friedensverhandlungen ist das Familienarchiv der
Fürsten Trauttmansdorff, das sich als Depot im Haus-, Hof- und Staats-
archiv befindet. Es enthält das Archiv des Grafen Maximilian, das aus seiner
Privatkorrespondenz, aber auch aus einem Großteil seiner Amtsakten besteht . Durch
das Entgegenkommen der Fürsten Trauttmansdorff konnte es für die Arbeiten an den
APW benützt werden. Leider ist eine begonnene Neuordnung des Archivs nicht
vollendet worden, so daß nun praktisch keine Behelfe dafür zur Verfügung stehen.
Schließlich muß auf das habsburgische Familienarchiv hingewiesen
werden, das unter anderem die persönlichen Nachlässe und Korrespondenzen der
Angehörigen des Kaiserhauses enthält. Aus den Miscellanea der Familienakten
wurde ein Konvolut mit Akten aus dem Nachlass Kaiser Ferdinands III. zusammen
mit vielen, das Hofzeremoniellwesen betreffenden Stücken den Hofarchiven
übergeben. Bis zur Neuordnung der Zeremonialakten wurde es den zahlreichen
ungeordneten Dokumenten beigefügt. Dieses Konvolut wurde dann dort wieder
ausgeschieden und von Lothar Gross in die Friedensakten der Staats-
kanzlei eingereiht. Wahrscheinlich schon früher sind drei wichtige Stücke, das
Gutachten des Grafen Trauttmansdorff vom 29. IX. 1645, sein Rechenschafts-
bericht von 1649 und die Geheiminstruktion Kaiser Ferdinands III., daraus weg-
gekommen und in den Varia des Zeremonielldepartements verblieben. Dort
wurden sie vom Bearbeiter bei der Neuaufstellung des Bestandes im Sommer 1957
aufgefunden. Sie befinden sich jetzt ebenfalls in den Friedensakten der Staats-
kanzlei .
*
Die Textgestaltung erfolgte nach den von Johannes Schultze aufgestellten
Richtlinien . Danach sind die Texte in drei Gruppen, lateinische (Nr. 1), deutsche
aus einer Kanzlei (Nr. 2–8) und Schriftstücke bekannter Persönlichkeiten (Nr.
9–11) einzuteilen. Nur in zwei Fällen wurde von den Regeln Schultzes abge-
wichen . Bei den Stücken aus der kaiserlichen Kanzlei hätte der Konsonantismus
vereinfacht werden können. Davon wurde abgesehen, da Doppelkonsonanten nicht
so häufig aufgetreten, daß sie die Lesung der Texte erschweren, und da sie unter Um-
ständen ein Kriterium für die Tätigkeit einzelner Beamter bei der Textgestaltung bilden
können. Dies kann gerade bei der von Gross schon gut erforschten kaiserlichen Kanzlei
von Bedeutung sein. Die zweite Abweichung betrifft die Heraushebung fremdsprach-
licher Ausdrücke in allen drei Gruppen. Dies konnte nicht mehr wie zur Zeit
Schultzes, als die Verwendung der Fraktur noch allgemein üblich war, durch
Setzung in Antiqua bei deutschen und in Fraktur bei lateinischen Texten erfolgen.
Die von Schultze bei allgemeiner Verwendung der Antiqua vorgeschlagene
Bezeichnung dieser Worte durch Häkchen wurde nicht angewendet, da sie sich in
modernen Editionen nicht durchgesetzt hat
An dieser Stelle sei es dem Bearbeiter gestattet, Herrn Dr. Wilhelm Engels für zahlreiche
Hinweise und Auskünfte zu danken. Er hat bei seinen Sammelarbeiten für die APW die
Bestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs unermüdlich durchforscht, genaue Karteien
angelegt und seine hervorragenden Materialkenntnisse dem Bearbeiter liebenswürdigerweise zur
Verfügung gestellt.