Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Martis 13. Decembris 1645 haben wir den stadt Lübeckischen abgeordtneten Gloxi-
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num, doctorn, zu unß erfordert und demselben fürgehalten, daß ihme ohne zweifl
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würde vorkommen sein, waßgestalt sich nuhmehr die Frantzosen und Schweeden mit
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irer praetension, warauf sie den punctum satisfactionis gerichtet, ploß geben und
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nhemblich die Schweeden Pommern, die Frantzosen aber Elsaß haben wöllen. Weiln
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dieses nun ein weithaußehendes werck, whobey aber die reichs- und hanseestätte für-
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nhemblich interessirt, angesehen mit überlaßung Pommern ahn die cron Schweeden,

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zugleich auch daß gantze commercium (waran selbiger hanseestätt vornhembste wol-
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fahrt haffte) auß handen gegeben, und die commercia bey denen stätten mercklich ge-
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schwecht, woh nit gar niedergelegt werden wöllen, weiln bewust, waß für einen großen
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vortheil die cron Schweeden durch den Dänischen frieden

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Der Friede von Brömsebro vom 13. August 1645. Vgl. [nr. 7 Anm. 9] .
der commercien halben
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erlangt, indeme der zoll im Sundt für die Schweedische schiffe also gemiltert und er-
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leichtert worden, daß sie alle ire wahren wegen solcher zollsbefreyung wolfehler geben
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und dhahero einen mehren abgang der wahren alß die reichs- und hanseestette, so
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immerforth den gesteigerten zoll entrichten, folglich auch ihre wahren nach proportion
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des köstens anschlagen müsten, haben würden, wohdurch dan daß commercium, so
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seithero in Teutschlandt gewest, nacher Schweeden würde gezogen werden. Das sei für
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das Reich von Nachteil.

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Demnach aber die Römische Kayserliche Mayestätt bey diesem werck ihr absehen
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dhahin gerichtet, wie solches commercium bey der Teutschen nation zu erhalten und
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wiederumb in seinen alten gang zu bringen und kheinsweegs zuzugeben gemeint seien,
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daß etwaß von landt und leuthen sölle zurückgelaßen werden, maßen solches auß dero
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erclehrung ad propositionem Suecicam gnugsamb zu erkhennen. Ihr Mayestätt aber für
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sich alleine und ohne zuthuen der stendte und anderer interessirten solches zu erheben
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nit mächtig, alß hete man ihme, abgeordtneten, von diesem verlauff und umbstendten
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parte geben und seine gedancken gerne vernhemben wöllen, wie ihme daß werck für-
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komme. Ob ers dhafür halten khönne, daß es die Hanseestätte werden können gesche-
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hen laßen, daß denen Schweeden so mächtige landt und seehaven söllen in handen
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laßen werden. Wir könten auch wol leiden, daß er mit andern interessirten daraus
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rede, wir wölten solches auch thuen, dan seie unß daran gelegen, von dern gedancken
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waß nachricht zu haben, umb unsere negotiation darnach zu richten.

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Gloxin bedankte sich. Die Sache gehe nicht allein die Hansestädte an, sondern das
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ganze Reich. Der dänisch-schwedische Frieden und die Ernennung Torstensons zum
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Statthalter in Pommern sprächen allerdings dafür, daß Schweden alle Eroberungen an
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der Ostsee behalten wolle. Alle protestantischen Gesandten seien darauf instruiert,
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fremden Mächten nicht das Geringste vom Reich zu überlassen. Die Hansestädte be-
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dauerten
, daß man sich bei der Satisfaktion auf das Schönbecksche Projekt

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Der von Reichskanzler Oxenstierna über Kursachsen an den K. während der kur-
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sächsisch-schwedischen Verhandlungen in Schönbeck an der Elbe gemachte Friedensvor-
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schlag. Vgl. M. C. Londorp IV S. 523ff.
bezogen
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habe und nicht pure in der negativa geplieben wehre, er glaubt, daß er auch die ande-
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ren
Reichsstädte zur Abwehr der schwedischen Ansprüche wird gewinnen können. Wir
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zeigten uns über die Haltung der Hansestädte erfreut und fuhren fort, es seie ia eine
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unbillige zumuthung der außwertichen cronen und daß größiste absurdum, daß sein
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khönte, daß dieselbe alle confiscationes, so bey vorigem krieg ex iustissima causa für-
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gangen, wölten rescindirt und alles wieder restituirt haben, hingegen aber auf einmahl
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von landt und leuthen, so niemaln verwürckt oder confiscabl gewest, dem Reich mehr
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entziehen und hinwegnhemmen, alß alle sölche confiscirte güter werth sein.

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Waß Kayserlicher Mayestätt erclehrung circa punctum satisfactionis anlange, selbe ver-
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binde die stendte nit, sondern seie nur permissive gesetzt, daß es Kaißerliche Mayestätt
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beschehen laßen khönten, wan die stendte, so es betreffen, auf einige satisfaction in
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ordine des Schönbeckischen proiects gehen wölten, stünde also in arbitrio illorum sta-
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tuum, waß sie hirinnen thuen wölten oder nit. Wan die stendte nur mit Kaißerlicher
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Mayestätt hirin einig sein würden, würdte der sach leichtlich zu helffen sein, khönten
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etwoh selbige gelder wieder die feindte selbst verwendet und dieselbe dhadurch von
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des Reichs boden wieder gebracht werden. Ille: die mitl sein hinweg und khein vermöe-
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gen mehr bey den stendten. Nos: seie gnug, wan man nur mit hertz und mundt mit
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Kaißerlicher Mayestät einig seie, die mitl würden sich alßdan finden.

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Wir versprachen durch Beilegung der Gravamina die Einigkeit im Reich zu fördern.
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Gloxin beklagte sich, daß die Fürsten die Gelegenheit nutzten, um privilegierte Städte
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ihres Machtbereichs unter ihre absolute Herrschaft zu bringen. Wir sind darauf wie
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auf das Anbringen wegen des hansestädtischen Direktoriums

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Zum Streit um das Direktorium in beiden Kurien des Städterats vgl. G. Buchstab
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S. 63–65, wo aber der hansestädtische Anspruch nicht erwähnt wird.
nicht eingegangen.

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