Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
164. Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation Osnabrück 1648 Mai 23/Juni 2, Dienstag 8 Uhr

2

Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation


3
Osnabrück 1648 Mai 23/Juni 2, Dienstag 8 Uhr

4
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 190’, 193–201’, 203–204’, 206 (= Druckvorlage); vgl. fer-
5
ner
Bamberg A V fol. 153–160’ und (damit identisch) Bamberg B II fol. 211’–216 sowie
6
Würzburg A I 1 fol. 493–500, Pfalz-Neuburg (3620) fol. 31–31’, 33–39’.

7
I (Sitzung des Fürstenrats): Wie sollen die Reichsstände weiter vorgehen, da die Schweden
8
zum dritten Mal ihr Angebot für ihre Militärsatisfaktion (20 Tonnen Gold) abgelehnt haben
9
und sich weiterhin weigern, zu den Vorschlägen der Reichsstände in der Frage, wie die
10
Militärsatisfaktion aufzubringen sei, sowie zu ihrem Textvorschlag für den Exekutionsartikel
11
Stellung zu nehmen, bevor über die Höhe ihrer Militärsatisfaktion zu ihrer Zufriedenheit
12
entschieden ist?

13
II (Re- und Correlation): Zustimmung des Fürstenrats und Städterats zum Beschluß des
14
Kurfürstenrats, daß das (an bestimmte Bedingungen gebundene) Angebot an Schweden auf
15
30 Tonnen Gold gesteigert werden soll.

16
In I: Eine Umfrage im Fürstenrat sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer
17
Vergleich von 1646 abgeleiteten Befreiung von allen neuen Anlagen; Forderung Bayerns nach
18
drei Reichskreisen für seine Armeesatisfaktion; Vorbehalt Bambergs, daß es nicht gleichzeitig
19
zur schwedischen und kurbayerischen Militärsatisfaktion herangezogen wird; Verweis Pfalz-
20
Neuburgs auf seine neue Instruktion und Anführung weiterer Gründe, warum es nicht zur
21
Militärsatisfaktion beitragen müsse; Rechtsvorbehalt der herzoglich sächsischen Gesandten
22
namens des Gesamthauses Sachsen gegenüber Pfalz-Neuburg wegen des Jülicher Erbes und
23
Widerspruch Pfalz-Neuburgs; Verweis Speyers auf seine schon mehrfach wiederholte Darle-
24
gung
, warum das Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt betrachtet; Vor-
25
schlag
Sachsen-Coburgs, Oxenstierna zu ersuchen, er möge von seiner geplanten Abreise abse-
26
hen
; Protest Mecklenburg-Schwerins und -Wolgasts gegen die mangelhafte Entschädigung
27
für seinen Beitrag zur schwedischen Territorialsatisfaktion; Vorbehalt Württembergs, daß
28
das Herzogtum nicht gleichzeitig zur schwedischen und kurbayerischen Militärsatisfaktion
29
herangezogen wird.

30
In II: Keine förmliche Umfrage im Fürstenrat während der Re- und Correlation; Vorbehalt
31
Kurbayerns, daß seine Armee eine angemessene Satisfaktion erhält.

32
(Im Rathaus zu Osnabrück). In I vertreten: Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Bay-
33
ern, Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg,
34
Basel, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach
35
(durch Sachsen-Altenburg), Brandenburg-Ansbach (durch Sachsen-Altenburg), Weißen-
36
burg, Braunschweig-Celle, Prüm, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wolfenbüttel,
37
Braunschweig-Calenberg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pommern-Stet-
38
tin (durch Sachsen-Altenburg), Pommern-Wolgast (durch Sachsen-Altenburg), Württemberg
39
(votiert auch für Pfalz-Veldenz), Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Baden-Baden (durch
40
Salzburg), Sachsen-Lauenburg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Gra-
41
fen.

[p. 307] [scan. 397]


1
In II vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurbayern; Salzburg
2
(Fürstenratsdirektorium); Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe die
3
Verweise im Vorläufigen Personenregister.)

4
[I] Salzburgisches Direktorium. (Herr Krebs:) Die deliberation in
5
puncto militiae zu continuiren, werde iezo davon zu reden sein vorge-
6
strigem genommenen verlas nach

22
Die gegenwärtige Sitzung wurde am 31. Mai 1648 vereinbart (s. Nr. 163, Ende des Pro-
23
tokolls, dort auch die Proposition für diese Sitzung). – Zum Stand der Verhandlungen:
24
Oxenstierna hatte am 30. Mai 1648 einer rst. Deputation mitgeteilt, daß 2 Millionen fl.
25
keine Verhandlungsbasis für die schwed. Militärsatisfaktion darstellten. Über die rst. Vor-
26
schlaege
, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten ( [Nr. 154 Anm. 2] ), und den
27
rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. ( [Nr. 151 Anm. 26] ) würden sich die Schweden erst
28
äußern, wenn die Rst. einen zufriedenstellenden Beschluß über die Höhe der Militärsatis-
29
faktion gefaßt hätten (s. Nr. 163 bei Anm. 9).
, weil die königlich Schwedischen sich
7
verweigerten, mit 2 millionen [fl.] content zu sein und sich in „quomodo“
8
et executione einzulaßen, biß das quantum richtig. Sey also die frage, was
9
darbey zu thun.

10
Weil a parte Salzburg vernommen werde, daß die materia continuire und
11
von seiner hochfürstlichen gnaden keine andere resolution eingelanget,
12
repetire er priora

30
S. die Salzburger Voten vom 6., 9., 14., 19., 22., 23., 26., 28. und 30. Mai 1648 (Nr. 145,
31
Punkt [2] des Salzburger Votums, Nr. 147, Nr. 151 mit Anm. 6, Nr. 154, Nr. 155 bei Anm. 8,
32
Nr. 156 und Nr. 158 bei Anm. 12, Nr. 160 und Nr. 162 bei Anm. 2): Salzburg behauptete,
33
aufgrund des Linzer Vergleichs von 1646 von der Zahlungspflicht zur Militärsatisfaktion
34
befreit zu sein, und hatte deshalb zu diesem Punkt nie Stellung genommen.
.

13
Bayern. Habe angehört und vernommen, daß von dem reichsdirectorio
14
zu ferner umbfrage gestellet, weil die königlich Schwedischen mit dem
15
offerirten quanto nicht zufrieden und biß das quantum richtig, sich in
16
quaestione „quomodo“ et puncto executionis nicht ercleren wolten, was
17
daher zu thun. Nun habe er sich albereit hiebevor und insonderheit am 30.
18
Maii st. n. dergestalt in dieser quaestion erclert, daß er nichts darvonthun
19
oder darzuthun könne

35
Bayern hatte am 30. Mai 1648 unter Verweis auf eine neue Instruktion Kf. Maximi-
36
lians I. seine Unzufriedenheit bekräftigt, daß ihm bislang nur der Bay. Reichskreis für
37
seine Armeesatisfaktion bewilligt worden war. Da eine angemessene Satisfaktion für die
38
kurbay. Reichsarmee unabdingbar sei, würden die Rst. für die schwed. Armeesatisfaktion
39
nicht mehr als 2 Millionen fl. aufbringen können (s. Nr. 162 bei Anm. 6).
; wolle auch sothanes sein votum repetirt haben.
20
Undt obwol der fürstlich Sachßen Altenburgische abgesandter dafürge-
21
halten, er habe sich zue hart und betrolich herausgelaßenn

40
Sachsen-Altenburg hatte sich in der FR O-Sitzung vom 30. Mai 1648 entsprechend geäußert
41
(s. Nr. 162, Votum Sachsen-Altenburgs, zweiter Absatz) und sich dabei auf die Anspielung
16
des bay. Ges. bezogen, ein Unheil sei zu befürchten, falls die kurbay. Forderungen nach
17
Militärsatisfaktion nicht berücksichtigt würden (s. Nr. 162 bei Anm. 4).
, so befinde er

[p. 308] [scan. 398]


1
doch, man deute es härter, als es sey. Was er erinnert, sey aus wolergründe-
2
ten gedancken geschehen, und sey mit Altenburg einig, daß, die menschen-
3
blutvergießen verursachen, große verantwortung uf sich laden. Die frage,
4
wan die Schwedischen nichts begehrten, ob auch seiner churfürstlichen
5
durchlaucht nichts gehörig, sey nichts an sich

18
Sachsen-Altenburg hatte am 30. Mai 1648 argumentiert, daß aus den schwed. Forderungen
19
nicht folge, daß auch Kf. Maximilian I. von Bayern Militärsatisfaktion gegeben werden
20
müsse (s. Nr. 162 nach Anm. 17).
. Was a parte Österreich
6
votirt, man sey keiner armada nichts schuldig , stelle er dahin, waß die
7
Kayserliche und Schwedische armada betreffe. Des herrn Österreichischen
8
gesandten meynung und ihrer Kayserlichen majestät befehlich werde auch
9
nicht sein, solches uf die Churbayerische armada zu ziehen, welche vor
10
langer zeit und noch neulich trewe dienste geleistet

22
Nach den Gefechten bei Zusmarshausen am 17. Mai 1648 (s. [Nr. 155 Anm. 46] ) befand sich
23
die ksl.-bay. Armee auf dem Rückzug zunächst zur Isar, die in der Nacht vom 3. zum 4. Juni
24
1648 kampflos preisgegeben wurde. Kf. Maximilian I. unternahm große Anstrengungen,
25
damit wenigstens der Inn gegen Schweden und Franzosen gehalten werden konnte. Bei
26
Zusmarshausen waren die Verluste bei den Bayern kleiner als bei den Ksl., deren Feldzeug-
27
meister sich lobend über die bay. Armeeführung äußerte. Deshalb ist es wahrscheinlich, daß
28
der bay. Ges. sich hier auf die Leistung der Bayern bei Zusmarshausen bezieht ( Heilmann,
29
761; Riezler, 638; Höfer, 194f., 204f.; Dieter Albrecht, Maximilian, 1080f.; zusammen-
30
fassend zum Anteil der bay. Truppen an der Kriegsführung seit 1620 Kapser, 167–183).
. Vermöge des Pra-
11
gerischen friedenschluß sey seine churfürstliche durchlaucht berechtiget
12
und confirmirt

31
Die bay. Truppen kämpften zwar seit 1635 als Kontingent der Reichsarmada, doch beruhte
32
ihre Stellung nicht primär auf dem Prager Friedensvertrag von 1635 V 30, der für die
33
hauptarmada, bestehend aus allen Unterzeichnern des PF, nur ein ksl. und ein kursächsisches
34
Korps vorsah, sondern auf dem ksl.-bay. Rezeß von 1635 VI 2, der Kf. Maximilian den
35
Anspruch auf ein eigenes Kommando gab. Durch seine Ernennung zum General über
36
ein Viertel der Reichsarmee am 9. Oktober 1635 wurde dieser Anspruch realisiert (s. PF
37
Absatz [70], in: BA II 10.4 Nr. 564 A, 1623; Text des Rezesses zwischen Ks. Ferdinand II.
38
und Kf. Maximilian über den Feldzug des Jahres 1635, Wien 1635 VI 2: BA II 9.2 Nr. 258
39
K, 661–665; Kapser, 13f., 166).
. Der Bayerische creiß allein sey zu ihrer churfürstlichen
13
durchlaucht habenden armada bezahlung nicht proportionirt. Der soldat
14
habe kaum das brodt können haben zu stillung des hungers und etwa
15
einen einigen monat soldt iährlich bekommen

40
Die Finanzlage Bayerns hatte sich seit 1645/1646 so verschlechtert, daß die Fähigkeit
41
zur Kriegführung untergraben wurde. 1648 standen zur Finanzierung der bay. Armee nur
42
Gelder aus dem Kft. selbst zur Verfügung. Da Bayern zu dieser Zeit die alleinige Rückzugs-
43
und Operationsbasis der bay. Streitkräfte darstellte, war das Kft. finanziell so erschöpft, daß
21
der Kf. 1649 durch Quartier- und Lebensmittelmangel zur schnellen Abdankung seiner
22
Truppen genötigt war ( Kapser, 188, 192, 195ff.).
. Seiner churfürstlichen

[p. 309] [scan. 399]


1
durchlaucht habe er alles umbstendlich und unterthenigst überschrieben,
2
was vorgangen, könne ihne [!] aber nicht die hofnung machen, daß dieselbe
3
anderer meynung werde. Er begehre, keinen libertatem voti zu nehmen;
4
hoffe, man werde ihn nicht verdencken, wan er sich deßen auch gebrau-
5
che und votire, was seiner churfürstlichen durchlaucht befehlich mit sich
6
bringe, obgleich andere daran so eben nicht gebunden.

7
Bamberg. Nechst wiederholung hiebevor gethanen reservati wegen de-
8
ßen, daß kein standt mit duppelter last zu belegen und mit solution der
9
Schwedischen undt Churbayerischen armada

23
Bamberg behielt sich (wie schon am 30. Mai 1648) vor, nicht gleichzeitig zur schwed. und
24
kurbay. Militärsatisfaktion herangezogen zu werden (s. [Nr. 162 Anm. 8] ).
, so wolle er lieber der her-
10
ren nachstimmenden gedancken vernehmen, 1. ob ferner in die königlich
11
Schwedischen zu setzen und sie in quaestione „quomodo“ zu vernehmen,
12
mit dem erbieten, nach gestalt ihrer erclerung wolle man sich dergestalt
13
vernehmen laßen, daß sie zu verspüren, wie nach proportion des reichs-
14
vermögen zugeruckt werde; oder 2., ob man sich anizo super quanto fer-
15
nerweit, iedoch sub conditione

25
Göbel dachte sehr wahrscheinlich an die den Schweden mehrfach mitgeteilten Bedingungen
26
für eine rst. Erklärung über die Höhe der Militärsatisfaktion: eine schwed. Stellungnahme
27
zu den rst. Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, und den
28
rst. Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. Anm. 1).
, ercleren wolle, wiewol diesesfalls zu
16
befürchten, die conditiones dürfften bleiben stehen; oder 3., ob die übrige
17
puncta mit denen herren Kayserlichen zu accommodiren

29
S. die Correlation des FRO vom 28. Mai 1648: Vorschlag, bei Stockung der Verhandlungen
30
über die schwed. Militärsatisfaktion mit den Ksl. über die noch offenen Punkte des Friedens-
31
vertrags zu verhandeln. Besonders erwähnt wurden die Frage, wie die Militärsatisfaktion
32
aufgebracht werden solle, der Vollzug des Friedensvertrags, die Sicherung des Friedens
33
und die Rechte der Rst. (s. Nr. 160 nach Anm. 48). Hinzu kamen, von Pfalz-Neuburg am
34
30. Mai 1648 angeführt, die Exemtion der Stadt Basel bzw. der Schweizer Eidgenossen-
35
schaft, die Aufnahme der Reformierten in den Religionsfrieden sowie die Entschädigung
36
für Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow; aus schwed. Sicht war der § „Tandem omnes“
37
unter den offenen Punkten der schwerste (s. [Nr. 162 Anm. 12] –14; Nr. 170 bei Anm. 9). Über
38
diese und andere Punkte des Friedensvertrags begannen am 17. Juli 1648 rst. Beratungen
39
in Osnabrück, welche die gleichzeitigen ksl.-schwed. Verhandlungen begleiteten (s. APW
40
III A 3/6 Nr. 196). Übersehen bzw. in ihrer Bedeutung falsch eingeschätzt sind die im Mai/
41
Juni 1648 noch offenen Punkte bei Haug-Moritz, 166f.
, iedoch zu ent-
18
nehmung der mißgedancken mit denen königlich Schwedischen solches zu
19
communiciren und ihnen anzudeuten, man wolle die zeit nicht vergeblich
20
gerne laßen hingehen, zumal sie sich erclert, mit denen herren Kayserli-

[p. 310] [scan. 400]


1
chen die conferentz anzutreten

22
Die Schweden hatten am 30. Mai 1648 bei den Ksl. anfragen lassen, ob sie mit ihnen
23
unter Hinzuziehung der Rst. über die Exekution des Friedens und über die Frage, wie die
24
Militärsatisfaktion aufzubringen sei, verhandeln wollten (s. [Nr. 162 Anm. 37] ).
. Wan sie nun nicht wolten und die stende
2
in sachen, so sie selbst concernirten, solches werckstellig machten, würde
3
man sie nicht zu verdencken [haben]. Jedoch müste es, wie gesagt, mit
4
denen königlich Schwedischen communicirt werden.

5
Pfalz-Neuburg . Habe gleichsfalls am 31. Maii aus beschehener rela-
6
tion vernommen, wohin herr graff Oxenstirn sich ercleret, nemblich 1.,
7
daß die quaestio „quomodo“ und articulus executionis causae, so mit der
8
cron Franckreich gemein und also auch mit dero gesandten zu erörtern;
9
2. wan man sich zu den 10 millionen [Reichstalern] erclert, wolten sie sich
10
alsdan in quaestione „quomodo“ und in executione vernehmen laßen

25
Oxenstierna hatte dies (nach Kurmainzer Bericht vom 31. Mai 1648) am Vortag dis-
26
kursweise geäußert, außerdem erkennen lassen, daß Schweden nicht auf den vom Militär
27
geforderten 10 Millionen Rt.n bestehen werde (s. Nr. 163 bei Anm. 8 und 9).
.
11
Nun sey solches der stende concluso geradezu entgegen, weil man votirt,
12
man müße vorhero der abdanckung und abführung der soldatesq wie
13
auch restitution der pläze gewißert sein, zumal etzliche sich erclert, es
14
werde eine unmügligkeit sein, sich darin heraußzulaßen, ehe man soweit
15
eine gewißheit

28
S. das Württemberger Votum vom 9. Mai 1648: Manche Rst. könnten vor dem Vollzug
29
des Friedensvertrags nichts zur Militärsatisfaktion beitragen. Besonders auf Württemberg
30
treffe das zu, das zunächst vollständig restituiert werden müsse (Nr. 147 bei Anm. 57). – Das
31
conclusum von 1648 V 2/12 (s. Nr. 149, Text am Ende des Protokolls) sagt in Punkt 1, daß
32
die Geldbewilligung für die Militärsatisfaktion bis zur Ausführung des Friedensvertrags
33
unverbindlich sein solle.
. Könne also nicht befinden, daß mit securitet des Reichs
16
etwas mehrers könne versprochen werden. Habe auch vermeinet, daß die
17
quaestio „cui“ vor allen dingen müße richtig sein, man auch dieselbe pro
18
transacta gehalten

34
S. das conclusum von 1648 V 2/12 (Nr. 149, Text am Ende des Protokolls), hier Punkt 2: die
35
ksl., kurbay. und schwed. Armee sollen Militärsatisfaktion erhalten; für die ksl. und kurbay.
36
sollen (nach Proportion der Reichsmatrikel) der Öst. bzw. der Bay. Reichskreis aufkommen.
37
– Baden-Durlach wies in dieser Sitzung darauf hin, daß die Osnabrücker Beschlüsse von
38
1648 V 2/12 inzwischen zum reichsconclusum geworden seien (s. bei Anm. 53).
. Gleichwol aber sey zu vernehmen, daß ihre Kayser-
19
liche majestät und seine churfürstliche durchlaucht zu Bayern nochmaln
20
urgirten und vermeinten, daß ihren kriegsvölckern ebenmeßige satisfac-
21
tion gebühre, wen man wegen der Schwedischen soldatesq richtig

39
Zu den ksl. Forderungen nach Militärsatisfaktion s. Nr. 151 bei Anm. 3. Die Ksl. wollten sich
40
diesem Punkt damals zunächst nicht weiter widmen, da sie gemäß wiederholtem ksl. Befehl
41
die Frage der Militärsatisfaktion generell erst nach Abschluß der übrigen Verhandlungen
42
vornehmen sollten. Den kurbay. Ges. war es deshalb am 30. Mai 1648 nicht gelungen, die
23
Ksl. zu einem gemeinsamen Vorgehen in dieser Frage zu motivieren (s. APW III C 2/2,
24
1074f. Z. 28–38, 1–17).
. In

[p. 311] [scan. 401]


1
der beylage, betreffend ein monatsoldt der Schwedischen soldatesq, so
2
nebens der relation dictirt worden

25
Oxenstierna hatte den rst. Deputierten am 30. Mai 1648 mehrere Listen als Berechnungs-
26
grundlage für die schwed. Militärsatisfaktion übergeben. Sie waren als Beilage zur Relation
27
des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation am 31. Mai diktiert worden (s.
28
[Nr. 163 Anm. 14] ).
, befinden sich solche exceß, daß er
3
nicht sehe, wie ohne untergang des Römischen Reichs fortzugehen, ehe die
4
quaestio „quomodo“ richtig. Zu befürchten sey, wan man die augen nicht
5
aufthue, werde alles vergeblich angewendet sein. Habe auch nicht können
6
vernehmen, daß die königlich Schwedischen uf das „quomodo“ instruirt,
7
die allein gesagt, wan das quantum richtig, wolten sie sich alsdan ercleren.
8
Am 30. Maii sey gutbefunden worden, daß im fall, sich bey denen könig-
9
lich Schwedischen remorae ereigneten, mit denen herren Kayserlichen
10
die übrigen puncta zu accommodiren; halte dafür, daß solches fortstellig
11
zu machen. Unterdeß werde iedere gesandtschafft das werk ihren herrn
12
principalen berichten und mehrere instruction erlangen.

13
Was das quantum anbetreffe, were er befehliget, sich uf nichts einzulaßen,
14
sondern demienigen, was am

20
14 6. und 9.] Nach Pfalz-Neuburg (3620) berief sich der Gesandte auf seine Voten vom 6.,
21
9. undt 23. Mai.
6. und 9. Maii in den reichscollegiis ver-
15
handelt, zu insistiren

29
Caspars hatte am 6. Mai 1648 die Kriegsschäden in den niederrheinischen Territorien
30
Pgf. Wolfgang Wilhelms geschildert, auf die Verschonungserklärungen der verschiede-
31
nen Kriegsparteien verwiesen und daraus abgeleitet, daß Wolfgang Wilhelm nicht zur
32
Militärsatisfaktion beitragen müsse. Am 9. Mai hatte er dies weiter ausgeführt und am
33
23. Mai hervorgehoben, daß der Pgf. nicht gleichzeitig zur schwed. und hessen-kassel-
34
schen Satisfaktion beitragen werde (s. Nr. 145, Votum Pfalz-Neuburgs, Punkt 2; Nr. 147
35
bei Anm. 22; Nr. 156 bei Anm. 17).
. Verlas weitlauftig aus seiner instruction

36
Caspars hatte bereits am 30. Mai 1648 angekündigt, instruktionsgemäß in der nächsten
37
Sitzung weitere Gründe beizubringen, die das früher Dargelegte untermauern sollten (s.
38
Nr. 162 bei Anm. 11).
, warum
16
sein gnädigster herr etwas beyzutragen nicht verbunden, unter andern
17
motiven anführend, daß die Jühlischen lande als ein vormauer viel ausge-
18
standen, daher auch anno

22
18 1595] Pfalz-Neuburg (3620): 1594 und 1598.
1595 vom kayser Rudolpho der türckensteuer
19
befreyet, auch mehrmals vom Römischen Reich verschonung erlanget

39
Jülich-Berg wurde durch den 1566 ausgebrochenen ndl. Freiheitskrieg, der sich ab 1582
40
mit dem Kölnischen Krieg verzahnte, stark in Mitleidenschaft gezogen. Die zur Landes-
41
verteidigung benötigten Söldnertruppen wurden durch landständische Steuern finanziert,
32
so daß für die Reichssteuern von 1582, 1594 und 1598 kein Beitrag geleistet werden konnte
33
( Henning, 61; Schulze, 342f.; Janssen, 33, 35).
.

[p. 312] [scan. 402]


1
Sein gnädigster herr habe sich niemals einiger hostiliteten gegen ihre Kay-
2
serliche majestät gebraucht und mehr ursach, satisfaction zu begehren als
3
zu geben

31
3 etc.] In Pfalz-Neuburg (3620) weiter ausgeführt.
etc. Solte nun dieses nicht verfangen, so were er befehliget, ratio-
4
nes und motiven zu vernehmen, wie seiner durchlaucht mit fundament
5
zu begegnen; dann wann keine rationes solten gelten und die billigkeit
6
nicht angesehen werden, so sey leicht zu ermeßen, daß seine fürstliche
7
durchlaucht sich zu nichts werde verbinden laßen.

8
Würzburg. Diese vorgestelte quaestionem müße er mit desto größerer
9
befrembdung annehmen, weil es scheine, daß unsere vorige vota und con-
10
clusa genzlich über den hauffen gewurffen würden; dan wie in sämbtli-
11
chen votis dafürgehalten, daß es keine schuldigkeit, sondern eine pur lau-
12
tere discretion, was man willige

34
Vorburg selbst hatte am 29. und 30. Mai so votiert (s. [Nr. 162 Anm. 23] ).
, hingegen aus dem, daß man sich super
13
„quomodo“ nicht einlaßen wolle, erscheine, als wolle eine schuldigkeit
14
erzwungen werden, bevorab eine instruction der soldatesq ausgestellet und
15
begehret worden, sich darnach zu richten, darin die soldatesq als complet
16
angegeben werde

35
Zu den Unterlagen, die Oxenstierna am 30. Mai 1648 übergeben hatte (s. Anm. 18), gehörte
36
die Berechnung der Summe, die der Sold eines Monats für die in Deutschland stationierten
37
schwed. Feld- und Garnisonstruppen bei vollständigen Regimentern ausmachte.
, dieweil aber iederzeit das wiederspiel dafürgehalten
17
und es nicht allein vor uns, sondern auch der posteritet ein verdenck-
18
lich werck sey, sich eine schuldigkeit laßen ufhengen, im lezten es eine
19
unmügligkeit und, cum nemo ad impossibilia obligetur

38
Nemo potest ad impossibile obligari : Liber sextus 5,13,6 ( Lateinische Rechtsregeln,
39
146).
, keine obligatio
20
sein könne, so sey die sache Gott zu befehlen, und habe er ursach, a parte
21
Würzburg es pure und simpliciter bey dem verwilligten quanto zu laßen,
22
in erwartung, ob die herren Schwedischen sich in quaestione „quomodo“
23
et articulo executionis weiter verstehen wollen. Weil aber doch einmal zu
24
bedencken, wie man sich herausreißen könne und der sache ein ende zu
25
machen, wolle er sich a parte Würzburg überwinden, angeführte rationes
26
beiyseitstellen und sich nicht zuwieder sein laßenn, daß etwa eventualiter
27
das quantum höher gesezet und uff 40, 45 oder entlich auch uf 50 römermo-
28
nath gerichtet werden könte, iedoch sub hac expressa conditione: Wan die
29
königlich Schwedischen herren plenipotentiarii sich vorhero in quaestione
30
„quomodo“ und vornemblich wegen abdanckung der völcker und abtre-

[p. 313] [scan. 403]


1
tung der plätze vernehmen laßen wolten, daß man uf solchen fall erbie-
2
tig, nach möglichen dingen zu trachten, damit der soldatesq das quantum
3
geliefert werden solle. Falls aber die herren Schwedischen sich nichts ercle-
4
ren wolten, sondern uf vorigen bestehen, solle nicht allein dieses, sondern
5
auch voriges offerirtes quantum nichts sein.

6
Was im Pfalz Neuburgischen voto vorkommen und daß der herr abge-
7
sandte begehret, man solle rationes anzeigen, warumb seine fürstliche
8
durchlaucht gleich andern stenden darzu verbunden, so würden sich wol
9
rationes herbeyfinden, wann man sich wolte ufhalten. Diese einige könne
10
gnug sein: Qui vult commodum pacis sentire, sentiat quoque incommo-
11
dum redimendae pacis

32
In der allgemeineren Form Qui sentit commoda, sentiat etiam incommoda von Braun-
33
schweig
-Grubenhagen in der Sitzung vom 4. Juni 1648 angeführt (s. Nr. 166 bei Anm. 27);
34
sinngemäß ähnlich die Sprichwörter: Commoditas omnis sua fert incommoda secum;
35
Commoda ex quo multa, et eius ferre item incommoda ( Walther II/1, 349 Nr. 2985;
36
II/7, 385 Nr. 593b).
. Weil iedermenniglich des frieden genießen wolle,
12
werde sich auch ieder müßen anfinden, es heiße: gleiche brüder, gleiche
13
kappen

37
Sprichwort mit der Bedeutung: gleiche Rechte und gleiche Pflichten bei Personen desselben
38
Standes oder Schlages ( Röhrich II, 552 s. v. gleich), hier auf die Rst. übertragen.
. Es könten, wo nötig, wol mehr rationes beybracht werden, und
14
so es möchte begehrt werden.

15
Sachsen-Altenburg. Man habe die a parte directorii geschehene propo-
16
sition angehöret, und weil man befinde, daß das werk difficulteten abgebe,
17
so etwa aus ungleichen impressionibus bey denen königlich Schwedi-
18
schen möge herrühren, nachdem etwa die koniglich Schwedischen herren
19
gesandten der meynung, daß man nicht allein in quaestione „quomodo“
20
und in puncto executionis, sondern auch in übrigen richtigkeit haben
21
wolle, ehe und bevor das quantum erörtert, so wolte man dafürhalten,
22
es weren die herren Schwedischen nochmals zu ersuchen, undt weil herr
23
graff Oxenstirn sich darhin erclert, die zeit auch zu gewinnen, mit nottürff-
24
tiger zugemüthführung sie zu erbietten, sie möchten sich uf das rathhauß
25
einfinden, die handlung antreten und sich in „quomodo“ et executione her-
26
auslaßen, wie vergangen gebeten, so were man erbietig, wegen des quanti
27
uf ein erklegliches sich vernehmen zu laßen. Die declarationem in „quo-
28
modo“ et executione begehre man, weil es vorhin bedinget und gesucht
29
und die natura tractatus erfordere, daß das relatum und correlatum müße
30
zugleich abgehandelt werden

39
Damit ist gemeint, daß über die Höhe der Militärsatisfaktion und über die von den Rst. n
40
zur Bedingung gemachten Punkte, niedergelegt in den Schriftsätzen der Vorschläge und
31
des Textvorschlags für den Exekutionsart. (s. [Nr. 155 Anm. 3] ), als aufeinander bezogenen,
32
voneinander abhängigen Dingen gleichzeitig verhandelt werden müsse.
. Man verhoffe, die herren Schwedischen
31
würden sich darzu verstehen. So könne man ihnen auch freystellen, ob

[p. 314] [scan. 404]


1
sie sich wolten gegen die deputirten herauslaßen, damit sie, die königlich
2
Schwedischen, der stende gesandten mit einer gefasten resolution parat
3
finden, oder ob sie es woltenn biß uf das rathhauß versparen.

4
Daß man eventualiter de quanto rede, laße man sich auch gefallen, undt
5
daß es entlich uf 50 römermonath zu richten, so an die 3 millionen und
6
etzliche 30 000 fl. möchte hienanlauffen.

7
Was a parte Pfalz Neuburg angezogen, man möchte seinen gnädigsten
8
herrn mit rationibus an die hand gehen, darin conformiere man sich aller-
9
dings mit Würtzburg. Dieselben stende hetten mehr ursach, rationes zu
10
begehren und verschonung zu suchen, die den krieg continuirlich uf dem
11
halse gehabt und mehrers ausstehen müßen. Man habe zu wünschen, ver-
12
schonet zu werden, de voto rationes zu geben. Weil aber ein und anders
13
a parte seiner churfürstlichen durchlaucht zu Bayern im fürstlich Baye-
14
rischen voto angeführt wieder dasienige, so a parte Altenburg bey lezter
15
session ins mittel bracht, so wolle man daßelbe votum nochmahln und
16
anhero wiederholet haben

33
S. das Votum Sachsen-Altenburgs in Nr. 162, besonders den zweiten Absatz (Bezugnahme
34
auf das bay. Votum jener Sitzung).
, und werde sich ereignen, daß mit bestande
17
solches nicht könne beantwortet werden. Der vortrefliche herr Würzbur-
18
gische herr abgesandte habe wol angeführt, was man verwillige, sey eine
19
discretion, und also könne auch seine churfürstliche durchlaucht keine
20
obligation anführen. Vormals seyen in dem Österreichischen voto statli-
21
che rationes beybracht, warum kein theil etwas zu fordern . Wolte Gott,
22
daß es bey der Schwedischen armada zur abrechnung zu bringen, so werde
23
sich’s bald geben, daß die stende nichts zu entrichten, und also [verhalte es
24
sich] auch mit andern armaden. Der Schwäbische und Fränckische creiß
25
allein werde wißen, was gegeben und wieviel monat gefordert und entrich-
26
tet werden müsten, wan ezliche nur verwilliget. Daß seiner churfürstlichen
27
durchlaucht kriegsvölcker eine reichsarmada, würden andere stende nicht
28
gestehen; es sey auch davon im Pragerischen frieden nichts zu befinden

36
S. Anm. 8.
.
29
Vorigs iahrs, alß seine churfürstliche durchlaucht mit den cronen ein armi-
30
stitium geschloßen

37
Gemeint ist der Ulmer Waffenstillstand, begründet durch die Verträge Bayerns mit Frk.
38
sowie Bayerns und Kurkölns mit Schweden und Hessen-Kassel; die Unterhändlerurkunden
39
datieren in beiden Fällen vom 14. März 1647, die ebenso datierten revidierten Fassungen
40
stammen vom 27. März (Text des schwed.-bay. Vertrags unter Berücksichtung beider Fas-
18
sungen: ST VI.1, 58–78; Text des frz.-bay. Vertrags, Fassung von III 14: Meiern V, 6 –12;
19
endgültige Fassung: Immler, Kurfürst, 507–517). Der Kf. sagt darin zu, die ihm unter-
20
stehenden Teile der Reichsarmee vom Gesamtheer abzuziehen und weder dem Ks. noch
21
sonstigen Gegnern Frk.s und Schwedens zur Verfügung zu stellen. Nach ksl. Rechtsauffas-
22
sung war der Kf. dazu nicht berechtigt, da er nur im ksl. Namen ein Korps der Reichsarmee
23
führte, das z. T. durch Ks. und Reich unterhalten wurde. Hingegen argumentierte der Kf.
24
(nur teilweise mit Recht), daß er in das Korps so viel investiert habe, daß es als bay. anzu-
25
sehen sei; der Name ‚Reichsarmada‘ beeinträchtige nicht seine absolute Kommandogewalt
26
( Ruppert, 272f., 311–314; Kapser, 30f., 36–49; Dieter Albrecht, Maximilian, 1060–1073).
, habe sie gegen ihre Kayserliche majestät nicht ein-

[p. 315] [scan. 405]


1
raumen wollen, daß es reichsvölcker, die aber iezo, wan es solte zur zahlung
2
kommen, also heißen solten. Allezeit habe seine churfürstliche durchlaucht
3
nicht uf der evangelischen stende interesse gesehen, wisten nicht, ob uf
4
anderer stände. Sie habe ihr interesse durch diese tractaten völlig erlanget,
5
undt weren deswegen des Römischen Reichs fundamentalgesetze geendert
6
worden

27
Anspielung darauf, daß die bislang pfälzische (fünfte) Kur durch die Friedensverträge
28
endgültig auf die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher und damit auf Kf. Maximi-
29
lian I. und seine männlichen Erben übertragen und für das pfälzische Haus eine neue
30
(achte) Kurwürde errichtet wurde. Seit fast 300 Jahren wurde damit zum ersten Mal eine
31
wesentliche Bestimmung der Goldenen Bulle von 1356 geändert. Diese Kernpunkte der
32
Pfalzfrage wurden bereits im August 1647 abschließend behandelt, indem Ksl., Schweden
33
und Franzosen (nicht völlig übereinstimmende) Schriftsätze darüber ausfertigten und bei
34
den Mediatoren hinterlegten (Nachweise in APW III B 1/1, XLIIIf. Anm. 7). Die Verein-
35
barung über die pfälzische Frage, Osnabrück, datiert auf 1648 III 9/19, wurde zwar nur
36
von den rst. Vertretern Raigersperger und Thumbshirn unterzeichnet (Ausf.: ThStA Altes
37
Hausarchiv Klasse I E 9 fol. 464–466’, hier fol. 464–464’; weitgehend identisch mit Art. IV,3
38
und 5 IPO = §§ 11 und 13 IPM [mit einer wesentlichen Abweichung nur in Art. IV,11];
39
zur Unterzeichnung am 25. März 1648 s. Meiern V, 589 ); doch schoben Schweden und
40
Ksl. nur aus verhandlungstaktischen Gründen ihre Unterzeichnung auf ( Dickmann, 400,
41
465; Ruppert, 340; Dieter Albrecht, Maximilian, 1020–1030).
; derohalben verhoffe man nicht, daß seine churfürstliche durch-
7
laucht werde in die stände mehrers tringen, weil ia unerhört im Reich, daß
8
man sage, ich muß diesen und ienen creiß haben. Diesem nach ersuche
9
man den herrn Churbayerischen gesandten, er wolle das beste bey sei-
10
ner churfürstlichen durchlaucht einwenden, damit dieselbe von solchem
11
begehren abstehe und das friedenswerck nicht zur unmügligkeit gebracht
12
werde, sintemal, wan dise creise abgingen, denen übrigen der Schwedischen
13
miliz satisfaction unmüglich falle, sich auch die übrigen creise darzu nicht
14
verbunden halten würden. Jüngst habe man erwehnet, wann uf künftigen
15
reichstage der Römischen Kayserlichen majestät etwas von den stenden
16
verwilliget werde, habe seine churfürstliche durchlaucht als socius armo-
17
rum daran zue participiren

42
Sachsen-Altenburg hatte sich am 30. Mai 1648 so geäußert (s. Nr. 162 nach Anm. 18).
.

[p. 316] [scan. 406]


1
Bayern. Repetire priora; was seine churfürstliche durchlaucht werde
2
befehlen, dem habe er nachzukommen. Habe niemals gesagt, daß es müße
3
gehen; bit, ihn mit dergleichen zu verschonen.

4
Sachsen-Altenburg. Laße es bey dem abgelegten voto. Sonst müße man
5
auch wegen des churfürstlichen und fürstlichen hauses Sachßen demieni-
6
gen wiedersprechen, daß a parte Pfalz Neuburg angeführt werden wollen,
7
ob weren die Jülichischen lande seiner durchlaucht zustendig, welche viel-
8
mehr dem churfürstlichen und fürstlichen hause Sachßen de facto vorent-
9
halten würden

27
Zu den Erbansprüchen der albertinischen (kfl.) und ernestinischen (fürstlichen) Linie des
28
Hauses Sachsen auf Jülich-Berg bzw. zusätzlich auf Kleve-Mark s. APW III A 3/4 Nr. 130
29
Anm. 24. Sachsen-Altenburg protestierte in entsprechender Weise bereits am 6. Mai 1648
30
(s. Nr. 145 bei Anm. 74).
.

10
Pfalz-Neuburg. Müße dem einwenden des churfürstlichen und fürstli-
11
chen hauses Sachßen der Jülichischen lande halber wiedersprechen. Seine
12
fürstliche durchlaucht sey 38 iahr in possessione . In den abgelesenen
13
befehlich habe gestanden „unsere lande“, welches er doch, contradiciren
14
zu vermeiden, im lesen temperirt. Es sey aber notorium, was seiner fürst-
15
lichen durchlaucht vor recht an solchen landen. Wünsche auch mehrers
16
nicht hierin, alß daß der ausspruch am Kayserlichen hoffe mit ehesten
17
geschehe

32
Gemeint ist das Urteil in dem laufenden, aber nie abgeschlossenen RHR -Verfahren wegen
33
des Jülicher Erbes (s. APW [III A 3/4 Nr. 130 Anm. 31] ).
. Die rationes sonst, so uf ein anzielen 〈vorkom〉men

34
so uf ein anzielen 〈vorkom〉en bedeutet: die auf seinen Wunsch vorgebracht worden seien
35
(vgl. Grimm I, 529f. s. v. anzielen ).
, wolle
18
er annotiren und seiner fürstlichen durchlaucht gerne berichten, insonder-
19
heit auch dieienigen, so ietzo referirt, alß das pax ein bonum commune;
20
allein, seine fürstliche durchlaucht habe mit dem kriege niemals was zu
21
thun gehabt.

22
Sachsen-Altenburg. Die sach wegen der Jülichischen lande sey anhero
23
nicht gehörig, und wolle man sich nicht ufhalten, unterdeß aber an dem
24
Pfalz Neuburgischen vorgeben nichts einraumen.

25
Speyer. Vorbehaltlich vorhin geführter votorum

36
Scherer hatte sich schon mehrfach und zuletzt am 30. Mai 1648 auf sein schriftlich vorge-
37
legtes Votum vom 9. Mai bezogen, in dem die Gründe dargelegt waren, warum Sötern sich
38
hinsichtlich des Beitrags zur Militärsatisfaktion als exemt betrachtete (s. die Voten Speyers
39
in Nr. 147 und 162).
könne er sich mit
26
Altenburg wol conformiren, weil herr graff Oxenstirn vormahliges anbrin-

[p. 317] [scan. 407]


1
gen nicht recht apprehendirt, daß seine excellenz zu ersuchen, sie möchte
2
sich uf dem rathhause zu fernerer handlung einstellen.

3
Sachsen-Coburg. Laße es bey dem Sachßen Altenburgischen voto. Die-
4
weil aber auch verlaute, daß herr graff Oxenstirn in procinctu itineris
5
und seine sachen albereit fortgeschafft

29
Oxenstierna wollte sich nach Wismar begeben, um dort seine aus Schweden anreisende
30
Braut zu empfangen ( APW II C 4/2 Nr. 257). Zuvor reiste er am 5. Juni 1648 für einen
31
halben Tag nach Münster (s. [Nr. 166 Anm. 39] ).
, durch solche abreise aber dem
6
friedenswerk nicht geringe hinderung könte zuewachßen, auserdem auch
7
seine excellenz zum wenigsten die ehre zu thun, wie man von seiten der
8
stende sowol bey dem Kayserlichen hauptabgesandten, herrn grafen von
9
Trautmansdorffs excellenz, als auch bey seiner altessa, dem herzog von
10
Longueville, solches nicht unterlaßen

32
Bevor Trauttmansdorff den WFK am 16. Juli 1647 verließ, wurde er sowohl von den Rst. n
33
insgesamt als auch vom CE ersucht, seine Abreise aufzuschieben ( APW II A 6 Nr. 180, 181;
34
III C 2/2, 867 Z. 21–38). Longueville verließ den WFK am 3. Februar 1648 ( Croxton /
35
Tischer, 175). Kurz zuvor (wahrscheinlich am 1. oder 2. Februar) bat ihn eine Deputation
36
des CE unter Leitung Sachsen-Altenburgs um eine Verlängerung seines Aufenthalts (s. La
37
Court an [Lionne], Osnabrück 1648 II 3, Text künftig in APW II B 7; für freundliche
38
Hinweise danke ich Frau Dr. Christiane Neerfeld).
, so wolte man dafürhalten, weil
11
ohnediß eine deputation an seine excellenz abzuordnen, daß sie zugleich
12
zu ersuchen, sie möchte bey dem friedenswerck noch ferner soviel thun
13
und durch ihre anwesenheit und cooperation daßelbe zu einem erwünsch-
14
ten, glücklichen und ehesten schluß vermitteln helffen.

15
Basel. Weil die determination des quanti noch nicht vonnöten, sondern
16
zu versparen, biß die erclerung in „quomodo“ et executione Schwedischer
17
seite erfolget, könne er sich wol conformiren und das Würzburgische
18
votum dahin erleutern, daß die königlich Schwedischen zu vernehmen, ob
19
sie sich wolten heraußer laßen.

20
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Halte auch mit Alten-
21
burg undt einstimmenden dafür, daß bey denen königlich Schwedischen
22
nochmals zu versuchen, ob durch mehrere remonstration sie zu bewe-
23
gen, in „quomodo“ et executione herauszugehen und uf dem rathhause
24
die handlung fortzustellen. Hoffe, sie würden mehrere satisfaction hierin
25
thun, und repetire deswegen das Altenburgische votum mit demienigen,
26
so a parte Coburg wegen herrn graff Oxenstirn[s] abreise annectirt.

27
A parte Pfalz Neuburg wehre angeführt, sie habe mit dem kriege nichts
28
zu thun gehabt noch denselben geführt. Aber wan seiner fürstlichen

[p. 318] [scan. 408]


1
durchlaucht herren brüder

22
Gemeint sind die 1632 bzw. 1644 verstorbenen jüngeren Brüder Pgf. Wolfgang Wilhelms,
23
die Pgf.en August von Neuburg zu Sulzbach und Johann Friedrich von Neuburg zu Hil-
24
poltstein ( Schwennicke I.1 T. 97). Ihr Vater, Pgf. Philipp Ludwig (1547–1614, ab 1569
25
Pfalz-Neuburg regierend), verfügte 1592 in seinem Testament, daß Wolfgang Wilhelm
26
ihm als regierender Landesfürst nachfolgen sollte, während den beiden jüngeren Söhnen
27
bestimmte Ämter als Deputatherrschaften unter dem Vorbehalt der Landeshoheit ein-
28
zuräumen seien. In einem Zusatz bestimmte er 1614, daß Wolfgang Wilhelm enterbt sein
29
sollte, falls er Änderungen an der luth. Landeskirche im Ft. vornehme. Wolfgang Wil-
30
helm war zwar schon 1613 zum Katholizismus konvertiert, konnte aber vermeiden, die
31
Konfessionsklausel, wie vom Vater gefordert, zu unterzeichnen. Obwohl die Rechtslage
32
gegen ihn sprach, konnte er seinem Vater nachfolgen und mit seinen Brüdern 1615 eine
33
Erbeinigung schließen, die August und Johann Friedrich die zugedachten Ämter unter der
34
„Superiorität“ Wolfgang Wilhelms einräumte. Die Brüder protestierten vergeblich gegen
35
die gegenreformatorischen Maßnahmen in ihren Teilfürstentümern, mit denen Wolfgang
36
Wilhelm 1626 unter Berufung auf seine Oberherrschaft begann ( Nebinger, 20f.; Vol-
37
kert
, Oberpfalz, 407f.). Heher kannte diese Details, weil er den Sohn und Nachfolger Pgf.
38
Augusts, Pgf. Christian August von Neuburg zu Sulzbach, auf dem WFK vertrat (s., auch
39
zur weiteren Entwicklung in Pfalz-Sulzbach, [Nr. 154 Anm. 48] ).
solten am leben sein, würden sie es vieleicht
2
anzuführen wißen. Repetire auch hierin und was die Jülichischen lande
3
betrifft, sodan auch, was a parte Bayern angeführt, das Altenburgische
4
votum.

5
Pfalz-Neuburg. Repetire priora. Was mit seiner fürstlichen durchlaucht
6
herren brüdern vorgangen, sey ihm nicht wißendt.

7
Fulda. Wie Bamberg und Altenburg, daß die königlich Schwedischen zu
8
ersuchen, sie möchten sich uf das rathhauß bemühen und in quaestione
9
„quomodo“ et executione hauptsachlich herauslaßen, darbey sich zu erbie-
10
ten, man wolle sich alsdan in quanto auch mehrers ercleren. Conformire
11
sich auch mit Sachßen Coburg, daß herr graff Oxenstirn seine reise zu
12
verschieben möchte ersucht werden.

13
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. (Per Altenburg:) Könne
14
wol das Würzburgische und Altenburgische votum wiederholen, weil es
15
conform demienigen, so ihm ufgetragen zu votiren.

16
Weißenburg. Wie vorhin Speyer.

17
Braunschweig-Celle. Vernehme, daß in der proponirten quaestion 3
18
meynungen in vorstimmenden votis ausgefallen:

19
1. Daß man die königlich Schwedischen nochmaln zu ersuchen und von
20
ihnen zu begehren, sich in „quomodo“ et executione herauszulaßen. Ob
21
es dem Römischen Reich reputirlich, wiße er nicht. Habe sich 3 mahl bey

[p. 319] [scan. 409]


1
der deputation, so zu dem ende angesehen gewesen, befunden

34
Langenbeck hatte demnach an den Deputationen zu den Schweden am 25., 29. und 30.
35
Mai 1648 teilgenommen (s. [Nr. 158 Anm. 4] , Nr. 161 und [Nr. 163 Anm. 4] ).
und es
2
weiter [zu tun] bedencken.

3
2. Daß sich zu einer erkleglichen summ zu offeriren, darin conformire er
4
sich Altenburg und Würzburg.

5
3. Daß eventualiter das quantum zu willigen.

6
Mit den verwilligten 2 millionen werde man freilich wol nicht auslangen.
7
Sey derhalben indifferent, ob man entlich uf 50 römermonat gehen wolle.
8
Wolle gleichwol dafürhalten, daß man noch zur zeit nicht damit heraus-
9
zugehen, und beßer, man sage expresse, man wolle sich alsdann zu einem
10
mehrern ercleren, wann sie in quaestione „quomodo“ et puncto executio-
11
nis sich vernehmen ließen. Redimendae pacis ergo müße man was thun,
12
und sey beßer, daß es bald gehe

36
Vgl. bei Anm. 57.
. Ob herrn graff Oxenstirn das begehren
13
angenehm, sich uf das rathhauß zu bemühen, stelle er dahin; gut werde es
14
sein, damit die stende beysammen.

15
Was die concertation zwischen Altenburg und Bayern angehe, erinnere
16
er sich, was a parte Altenburg darin iüngst votirt und daß von seiten
17
des fürstlichen hauses Braunschweig daßelbe repetirt worden

37
Zum sachsen-altenburgischen Votum vom 30. Mai 1648 s. Anm. 4. Braunschweig-Celle
38
hatte das Votum summarisch wiederholt, ohne sich ausdrücklich gegen das bay. Votum zu
39
wenden, wie Sachsen-Altenburg es getan hatte (s. Nr. 162 bei Anm. 29).
; thue es
18
auch nochmals, sintemal sämbtliche stende darunter interessirt, an denen
19
der meiste beitrag haffte. Seine churfürstliche durchlaucht werde es ver-
20
hofentlich bey den reichsconclusis laßenn und dero mitstende nicht zu
21
unmüglichen dingen adstringiren. Diese erinnerung geschehe nicht, wie-
22
derwillen zu erwecken, sondern nach der sachen notturfft. Das fürstliche
23
hauß Braunschweig habe nicht ursach, was beyzutragen vermöge des frie-
24
denschlußes, so mit ihrer Kayserlichen majestät dieses fürstliche hauß anno
25
1641 gemacht, sintemal darin enthalten, sie solten in diesem kriege nichts
26
gebenn

40
Zu den anders lautenden Bestimmungen des Goslarer Friedens von 1642 s. [Nr. 162 Anm. 31] .
. Daß sie aber in quaestione „cui“ denen Schwedischen als einer
27
auswertigen cron etwas verwilligten, geschehe, den frieden zu erlangen.
28
Seiner churfürstlichen durchlaucht werde es bey dero mitstenden meh-
29
rer affection bringen, wann sie von dem begehren abstehe. Bitte, der herr
30
abgesandter wolle dero solches gebührend hinterbringen.

31
Was a parte Pfalz Neuburg angeführt und vor rationes begert, werde vie-
32
leicht angesehen sein, daß seine fürstliche durchlaucht er möchte gnugsam
33
informiren. Wan die neutralirten nicht geben solten, were auch das fürstli-

[p. 320] [scan. 410]


1
che hauß Braunschweig zu nichts verbunden

31
Rechtlich gesehen befanden sich die Hg.e von Braunschweig-Lüneburg durch den Gosla-
32
rer Frieden von 1642 nicht im Stand der Neutralität, den sie stets erstrebt hatten. Aller-
33
dings waren die Bedingungen derart, daß sie einer faktischen Neutralität gleichkamen
34
( Reimann, 161ff.).
, aber man müße den finem
2
erwegen, nemblich erhaltung des frieden[s]. Solte in quaestione „quis“ et
3
„cui“ das conclusum hinterzogen werden, wolle er alles revocirt haben,
4
was er im nahmen seines gnedigen fürsten und herrn verwilliget. Das
5
fürstliche hauß Braunschweig habe auch noch kriegsvölcker uf den beinen
6
und derer nicht wenig

35
Gemäß Art. 4 und 5 des Goslarer Präliminarvertrags von 1642 I 16 ( Londorp V, 762–768,
36
hier 762f.) bzw. des Braunschweiger Hauptrezesses von 1642 IV 19 ( DuMont / Rousset
37
II.1, 300–305, hier 301; s. Reimann, 163) hatten die Braunschweiger Hg.e alle Truppen
38
abdanken müssen, die sie nicht zur Verteidigung ihrer Festungen benötigten (zur Finan-
39
zierung dieser Garnisonstruppen s. [Nr. 162 Anm. 31] ).
, begehre gleichwol doch keine exemtionem, keine
7
moderationem, keinen beytrag von andern. Sie hetten uf ihren eigenen
8
seckel, als sie noch in bello gewesen, denselben geführt und ihre völcker
9
verpfleget ohne zuthun ihrer benachbarten. Es were gut, wan es andere
10
auch gethan und noch theten. His praesuppositis tractire man mit denen
11
koniglich Schwedischen.

12
Sonst sey er auch einig, daß herr graff Oxenstirn wegen einstellung seiner
13
abreise zu ersuchen.

14
Bayern. Weil in dem fürstlich Braunschweig Zellischen voto begehrt,
15
seiner churfürstlichen durchlaucht die umbstende zu berichten, wolle er
16
es thun, wie er auch albereit gethan, aber in quaestione „cui“ könne er
17
sich anders nicht ercleren als geschehen. Wann die 3 creise gleich seiner
18
churfürstlichen durchlaucht zu Bayern bleiben würden, so graviere doch
19
solches andere stende nicht, da die königlich Schwedischen würden alß-
20
dann das quantum nicht so hoch spannen.

21
Prüm. Wie Weißenburg.

22
Braunschweig-Grubenhagen. Weil die königlich Schwedischen mit
23
dem offerirten quanto nicht zufrieden und sich in „quomodo“ et execu-
24
tione nicht ercleren, sey er einig, daß sich zu einem ergiebigen zuschuß,
25
iedoch noch zur zeit generaliter, zu erbieten und zu pitten, mit ihrer ercle-
26
rung in „quomodo“ et executione sich heraußer zu laßen, so wolle man
27
alsdann in quanto sich eines mehrern ercleren. Wie es aber an die königlich
28
Schwedischen zu bringen, stehe zu bedencken, weil sein herr collega, der
29
fürstlich Braunschweig Zellische, sich erclert, er wolle nicht gerne dabey-
30
seinn.

[p. 321] [scan. 411]


1
Mit Pfaltz Neuburg sey er einig, daß man keinem nichts schuldig

22
Dies hatte Würzburg angeführt (s. bei Anm. 22).
und
2
also auch nicht Churbayern.

3
Braunschweig-Wolfenbüttel. Wie seine herren collegen. Die quae-
4
stio „quis“ et „cui“ müße geschloßenermaßen richtig verbleiben.

5
Braunschweig-Calenberg . Wie vorhin Grubenhagen.

6
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow . Salvapriorireservatione

23
Bezug auf frühere Vorbehalte wegen der als unzulänglich erachteten bisherigen Entschädi-
24
gungszusagen für den Mecklenburger Beitrag zur schwed. Territorialsatisfaktion (s. Nr. 162
25
Anm. 33).

7
mit Würzburg und Altenburg. Bitte, man wolle die causas belli nicht
8
berühren, dan sonst müße man wieder sagen, was vorgangen und wo es
9
vernagelt. Sein gnädiger fürst und herr wie auch seiner fürstlichen gna-
10
den herr bruder

26
Gemeint sind Hg. Adolf Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin und sein Bruder, Hg.
27
Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow (1590–1636). Beide hatten 1630/1631
28
nicht zuletzt aus Geldmangel lange gezögert, die Ksl. aus Mecklenburg zu vertreiben.
29
Kg.in Sophia von Dänemark (1537–1631), eine Cousine ihres Vaters, unterstützte sie
30
mit je 5000 Rt.n. Hg. Johann Albrecht wurde im Mai 1631 von Kg. Gustav Adolf zum
31
General ernannt und erhielt Werbegelder für drei Regimenter sowie Unterstützung durch
32
einen schwed. General. Im Juli 1631 verließen die Hg.e ihr Asyl in Lübeck mit ungefähr
33
2000 Mann und setzten sich bis Ende des Jahres in den Besitz ihrer Lande; Wismar erhielt
34
freilich einen schwed. Kommandanten ( Schnell, 70–73; Schwennicke I.3 T. 307).
hetten 8000 man uf den beinen gehabt, die lande dem
11
Wallensteiner wiederum aus den handen genommen, hernach die völcker
12
abgedancket und keinem nachbar i〈cht〉was zugefüget.

13
Pommern-Stettin und -Wolgast. (Per Altenburg:) Wie Würzburg,
14
Altenburg, Culmbach und Onoltzbach.

15
Württemberg. Repetire mit Bamberg, daß auch der Schwäbische creiß
16
mit duppelter last nicht zu graviren; deswegen wiederhole er das am
17
20. huius st. v. [/30. Mai st. n.] abgelegte votum

35
S. das württembergische Votum in Nr. 162: Württemberg hatte auch in jener Sitzung
36
den Bamberger Vorbehalt wiederholt, daß nicht gleichzeitig ein Beitrag zur schwed. und
37
kurbay. Militärsatisfaktion verlangt werden dürfe.
. Halte auch mit Alten-
18
burg dafür, daß die königlich Schwedischen herren gesandten zu ersuchen,
19
sie möchten ihnen gefallen laßen, uf das rathhauß zu kommen und in quae-
20
stione „quomodo“ und puncto executionis sich ercleren, so wolle man sich
21
alsdan mehrers in quanto herauslaßen. Conformire sich auch mit Coburg,

[p. 322] [scan. 412]


1
daß herr graff Oxenstirn von seiner vorhabenden reise abzumahnen. Bitte,
2
das conclusum in quaestione „quis“ et „cui“ ad dictaturam zu geben

31
Das conclusum der Rst. zu Osnabrück von 1648 V 2/12 wurde am 4. Juni 1648 durch das
32
Kurmainzer Reichsdirektorium diktiert (s. Nr. 149 bei und mit Anm. 20).
.

3
Wiederhole solches auch wegen Pfalz-Veldenz convenienti loco et
4
ordine.

5
Hessen-Darmstadt. Weil die koniglich Schwedischen sich mit 2 mil-
6
lionen nicht wolten contentiren laßen, werde man wol ein mehrers zulegen
7
müßen. Were dannenhero einig mit Altenburg, daß in terminis indefini-
8
tis zu einem erkleglichern sich zu erbieten, wann sie ihre erclerung in
9
„quomodo“ et executione theten.

10
Wegen herrn graff Oxenstirns vorhabender reise wie Coburg.

11
Baden-Durlach. In quaestionibus „quis“ et „cui“ sey es ein reichscon-
12
clusum worden

33
Neben dem Osnabrücker conclusum von 1648 V 2/12 (Text am Ende von Nr. 149) waren
34
inzwischen auch die „Meinungen“ des FRM und SRM von (wahrscheinlich) 1648 V 18 in
35
Osnabrück bekanntgeworden (s. [Nr. 146 Anm. 27] und 28). Die Diktatur des conclusum am
36
4. Juni zeigt an, daß diese Beschlüsse nunmehr, bei Hinzurechnung der Voten aus Münster,
37
zumindest bei den Rst. n in Osnabrück als Reichsconclusum galten.
, darbey es zu laßen, und repetire dasienige, was uf das
13
Bayerische votum von seiten Altenburg angeführt, ingleichen, was die pro-
14
ponirte quaestion betrifft, das Altenburgische und Würzburgische votum,
15
sofern sie einstimmig.

16
Baden-Baden. (Durch Salzburg:) Habe ihm vor dises mal ufgetragen,
17
das votum dahin abzulegen, daß es bey 20 tonnen goldes bewenden zu
18
laßen, biß der articulus executionis und „quomodo“ richtig.

19
Sachsen-Lauenburg. (Per Würtenberg:) Daß ihm aufgetragene votum
20
concordire mit Altenburg und gleichstimmenden votis, iedoch daß auch
21
das „quomodo“ und die executio pacis richtigwerde. So halte er auch
22
dafür, daß praescitu dominorum Suecicorum legatorum mit denen herren
23
Kayserlichen aus übrigen puncten zu tractiren.

24
Anhalt. Wie Würzburg, Altenburg und Weymar.

25
Henneberg. Wie Altenburg und Coburg, ingleichen wie Würtenberg,
26
damit das conclusum in quaestione „quis“ et „cui“ dictirt werde, bey dem
27
reichsdirectorio zu erinnern.

28
Wetterauer Grafen. Möchte wünschen, daß der herr Churbranden-
29
burgische abgesandte herr Wesenbeck zugegen, der bißhero das votum
30
geführt und von vielen graflichen heusern uf der Wetterauischen banck

[p. 323] [scan. 413]


1
vollmacht trage

31
Wesenbeck hatte das Votum des Wetterauer Gf.encorpus im September 1647 von Geißel
32
und Heidfeld nach deren Abberufung im September 1647 übernommen und es nachweislich
33
am 16. Mai 1648 im FRO geführt (s. [Nr. 153 Anm. 121] ). Wahrscheinlich votierte in dieser
34
Sitzung Langeln, der bereits früher für die Wetterauer Gf.en gestimmt hatte (s. Nr. 147
35
Anm. 75).
. Der graffenstandt sey ser erschöpfft, insonderheit das
2
gräfliche hauß Naßau Sarbrück vor allen andern

36
Die Gf.en der Wetterau litten unter zahllosen Durchmärschen, Einquartierungen und
37
Kontributionen. Die Gf.en von Nassau-Saarbrücken waren zusätzlich benachteiligt, weil
38
sich ihre Restitution zum Teil über den Friedensschluß hinaus verzögerte, obgleich sie unter
39
das ksl. Amnestieedikt vom 10. Oktober 1645 fielen ( Wolff, Grafen, 341; Schmidt, 522;
40
APW [III A 3/3 Nr. 98 Anm. 17] ).
; würden sich iedoch
3
von den maioribus nicht separiren. Bitte, man wolle solch gräflich hauß in
4
acht nehmen, denn solches zugrunde ruinirt. Hofften, man werde demsel-
5
ben moderation gedeyen laßen. So ließen sie ihnen auch gefallen, daß herr
6
graff Oxenstirn umb versparung der abreise zu ersuchen.

7

29
7 Conclusum] Es folgt ein Hinweis auf den beigelegten Text.
Conclusum.

30
7–27 Uff – ersuchen] Beilage, ohne Lemma und Diktatvermerk.
Uff die abermahlige frag, was bey so bewandten sachen zu
8
thun, da die herren königlich Schwedischen sich an einem mit deme offe-
9
rirten quanto der zwanzig thonen gülden nicht begnügen laßen, auch am
10
andern theil zu einiger handlung super quaestione „quomodo“ et execu-
11
tionis pacis dato nicht zu vermögen gewesen und man dabey die euserliche
12
nachricht erlanget, ob solten die herren königlichen in denen gedancken
13
stehen, als wan man ex parte statuum nach erledigter quaestion „quomodo“
14
und puncto executionis, sodann übriger, annoch unerörterten sachen des
15
instrumenti pacis mit determinirunng des quanti zurückzuhalten gemeinet
16
seyn, wehre bey heutiger, im löblichen fürstenrath gepflogener consulta-
17
tion vor das zuträgligste per maiora ermeßen worden, daß hochwoler-
18
melte herren Schwedische umb würckliche antretung der iüngst veranla-
19
sten handlung uff alhiesigem rathhauß nochmahln angelangt und denen-
20
selben zugleich die vertröstung gethan wurde, daß, sobald sie sich uber die
21
besagte quaestionem „quomodo“ und den executionspunct hauptsachli-
22
chen erclereten, man sich alsdann an seiten der reichsräthe quoad quantum
23
zu einem ergiebigen unndt dem Heyligen Reich erträglichen pari passu
24
erklehren wolte. Gleichwie nun solches anbringen per deputatos werck-
25
stellig zu machen, also were auch herr graff Oxenstirn umb einstellung
26
seiner vorhabenden abraiß von hinnen zu beforderung des allgemeinen
27
fridenswercks zu ersuchen.

28
[II] Als darauf sobald die re- und correlation angestellet wurdt, geschahe

[p. 324] [scan. 414]


1
des churfürstlichen collegii relation durch das Kurmainzer Reichsdi-
2
rektorium
(durch den herrn Churmainzischen canzler

35
Raigersperger.
) dahin: Nach-
3
dem aus der koniglich Schwedischen zum dritten mal erhaltener resolu-
4
tion zu vernehmen gewesen, biß das quantum ersteigert, wollen sie sich in
5
quaestione „quomodo“ et executione nichts ercleren, so hetten die herren
6
churfürstlichen sich zusammengethan und bey angestelter unterredung
7
befunden, es sey das werck von solchem nachtheil, daß reife deliberation
8
darüber nötig und in überlegung des elenden zustandes des Römischen
9
Reichs das quantum also einzurichten, daß man auslange; dahero sich
10
dahin vernommen, daß anfangs die königlich Schwedischen herren zu
11
ersuchen, sie möchten sich uf das rathhauß erheben, die handlung mit
12
der stende gesandschafften antreten und erwarten, daß die stende sich zu
13
einem ergiebigem ercleren; wan nun auch herr graf Oxenstirn sich ein-
14
stellete, daß man sich zu einem gewißen ercleren müße, auch, was man zu
15
thun entschloßen, baldt zu thun

36
Anklang an Joh 13,27: Jesus sagte zu Judas Iskariot: „Was du tust, das tue bald“ ( Röhrich
37
V, 1649 s. v. tun, Tun). Die zur Redensart gewordene, vielgebrauchte Wendung bedeutet,
38
daß man das Unangenehme, aber Notwendige nicht hinauszögern soll.
. Und hielten demnach dafür, daß man
16
sich, falls seine excellenz sich uf dem rathhause einfinde, [ihm gegenüber]
17
oder aber per deputatos, zu 30 tonnen goldes, nach fl. gerechnet, zu ercle-
18
ren, mit austrücklicher bedingnüs, daß die quaestio „quomodo“ wie auch
19
der articulus executionis und

33
19 exauctorationis] In der Druckvorlage irrtümlich executionis.
exauctorationis und was noch unrichtig

39
S. Anm. 12.
, an
20
die handt genommen, abgehandelt und eher nichts verbündlich geachtet
21
werden solle, biß auch das übrige verglichen und man also pari passu gehe.

22
Dieses seyen also ihre gedancken, und wolten sich mit dem fürstlichen
23
collegio vernehmen.

24
Salzburgisches Direktorium. (Herr Krebs:) Man habe an seiten des
25
hochlöblichen fürstlichen collegii angehört, daß die herren churfürstlichen
26
dafürgehalten, das quantum sey uf 3 millionen fl. zu ersteigern. Bißhero
27
sey man iedesmal der meynung gewesen, daß mit steigerung des quanti
28
zurückzuhalten, biß das „quomodo“ und der executionpunct richtig; daher
29
man a parte des fürstlichen collegii nochmahln dafürgehalten, man solle
30
herrn graff Oxenstirn per deputatos ersuchen, uf das rathhauß zu kom-
31
men und mit einer hauptsachlichen erclerung in „quomodo“ et executione
32
sich

34
32 herauszulaßen] In der Druckvorlage irrtümlich herauszugehen.
herauszulaßen, und könte man sich alsdan zu einer ergiebigen summ

[p. 325] [scan. 415]


1
verstehen, auch denen herren Schwedischen darin die vertröstung geben,
2
zugleich auch seine excellenz herrn graff Oxenstirn wegen einstellung
3
seiner vorhabenden abreise ersuchen.

4
Kurmainzer Reichsdirektorium . (Die churfürstlichen traten zu-
5
sammen und ließen sich hernach durch den Churmainzischen canzler ver-
6
nehmen:) Die differenz werde darin bestehen, daß mit determination des
7
quanti einzuhalten, biß man mit denen königlich Schwedischen uf dem
8
rathhause in handlung kommen. Die churfürstlichen blieben bey ihrer
9
meynung und müsten zweifeln, ob herr graff Oxenstirn sich werde uf
10
dem rathhause einstellen; derohalben seiner excellenz es freizustellen, ob
11
sie selbst wolte uf dem rathhause erscheinen oder sich mit den deputirten
12
vernehmen. Hierin weren sie einig, daß alles pari passu abzuhandeln und
13
eher das vorhin abgehandelte nicht verbündlich. Conformirten sich auch,
14
daß herr graff Oxenstirn wegen einstellung seiner reise zu ersuchen.

15
Sonst sey die quaestio „quis“ et „cui“ albereit erörtert, man in quaestione
16
„quis“ durchgehend gantz einig, wegen „cui“ aber, daß ietzo allein die
17
contentirung der Schwedischen armada in consideration komme, ihr Kay-
18
serliche majestät sich mit dem Osterreichischen creiß, Churbayern aber
19
mit dem Bayerischen zu contentiren und also keine armada, auch nicht die
20
Heßen Caßelische

22
Hessen-Kassel hatte sich schon in seinen neue[n] Postulata in Puncto Satisfactionis, s. l. 1646
23
IV 15/25, Punkt 5, die Satisfaktion seiner Truppen vorbehalten und sie auch in seinen Postu-
24
lata
vom März 1648 unter Punkt 7,6 gefordert. Lgf.in Amalia Elisabeth drängte die schwed.
25
Ges. mit Schreiben vom 8./18. Mai 1648 erneut, sich dafür einzusetzen. Diese präsentierten
26
den Rst. n in Osnabrück am 4. Juni 1648 ein Memorial, in dem Hessen-Kassel, unter Beru-
27
fung auf die Bewilligungen für die schwed., ksl. und kurbay. Armee, eine proportionale
28
Geldabfindung forderte, wie Schweden sie erhalten würde. Ferner forderte Hessen-Kassel
29
eine Verschonung von allen Kriegsanlagen (also dem ihm nach der Reichsmatrikel zukom-
30
menden Beitrag zur schwed. Armeesatisfaktion) und (wegen der Kriegszerstörungen in
31
seinen Territorien) eine Ermäßigung seines Matrikelbeitrags. Das Memorial enthält sechs
32
Entgegnungen auf die Argumente jener, welche die hessen-kasselschen Forderungen für
33
unberechtigt hielten. Gegen die Behauptung, daß die Hessen-Kassel im April 1648 zuge-
34
sprochene Satisfaktion (s. [Nr. 147 Anm. 25] ) ausreiche, wird argumentiert, daß die damals
35
bewilligten 600 000 Rt. erst nach Abdankung der Truppen zu zahlen seien und deshalb
36
nicht zur Militärsatisfaktion verwendet werden könnten. Text des Memorials, Osnabrück
37
1648 V 25/VI 4, diktiert Osnabrück 1648 VI 7 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium:
38
Meiern V, 855 –858; zur schwed. Überlieferung s. APW II C 4/2 Nr. 500 Beilage A; zur
39
Übergabe an die Rst. s. Nr. 166 bei Anm. 4. Diese Forderung nach Militärsatisfaktion, der
40
sich die meisten Rst. heftig widersetzten, beschäftigte den WFK bis zur Vertragsunter-
41
zeichnung am 24. Oktober 1648 ( Meiern II, 979 ; APW II C 4/2 Nr. 244; Bettenhäuser,
42
103–107; Text der neue[n] Postulata in Puncto Satisfactionis, s. l. 1646 IV 15/25: Meiern
II, 978f., hier 979 ; Text der Postulata Hessen-Kassels, diktiert Osnabrück 1648 III 26 durch
33
Sachsen-Altenburg: Meiern V, 613 ff., hier 615).
, etwas mehrers zu fordern. Seyen also der meynung,
21
daß es bey disem concluso unter den stenden bleiben solle.

[p. 326] [scan. 416]


1
Salzburgisches Direktorium. (Nachdem man fürstlichentheils sich
2
etwas unterredet:) Die herren gesandten eines fürstenraths hätten die dif-
3
ferentien überleget. Weil nun der herren churfürstlichen meynung dahin
4
gehe, daß man es eventualiter und praeparatorie bey 3 millionen fl. laßen
5
und sich bey der handlung darinn ercleren wolle, conformire man sich und
6
daß als eine conditio zu setzen, bis man circa „quomodo“ et executionem
7
richtig, solle, was man in quanto gesetzet, nicht obligiren.

8
In quaestione „quis“ et „cui“ ließe man es a parte des fürstlichen collegii
9
bey vorigem concluso per maiora.

10
Wegen des modi agendi stehe dahin, ob man die königlich Schwedischen
11
herren plenipotentiarios könne bewegen, uf das rathhauß zu kommen.

12
Solte es nicht zu erhalten sein, were alsdan per deputatos zu tractiren.

13
Kurbayern. (Der Churbayerische abgesandte herr Krebs

34
Johann Adolf Krebs (s. zu ihm jetzt Tischer, Krebs; Croxton/ Tischer, 27, 151f.). – Zu den
35
Forderungen Kf. Maximilians nach angemessener Satisfaktion der kurbay. Reichsarmee s.
36
Anm. 3.
:) Er reser-
14
vire seiner churfürstlichen durchlaucht notturfft in quaestione „cui“, wie
15
mehrmals, wegen dero armada.

16
Man verrichte diese re- und correlation auch mit den städtischen ste-
17
hendt

37
Das von den Reichsstädten beanspruchte Sitzrecht bei Re- und Correlationen war auf dem
38
WFK umstritten (s. [Nr. 149 Anm. 17] ). Hier umging man das Problem, indem auch die Ges.
39
aus KFR und FR standen.
, und alß diese erfordert wurden, eröfnete das Kurmainzer
18
Reichsdirektorium ihnen das conclusum dahin: Es hetten sich die bee-
19
den höhern collegia verglichen, es könte wol das quantum zur Schwedi-
20
schen milizsatisfaction biß uf 30 tonnen goldes erhöhet werden, iedoch
21
daß vorhero die herren Schwedischen zu ersuchen, sie möchten sich uf das
22
rathhauß finden und über die quaestionem „quomodo“ et executionem
23
sich ercleren, alßdan wolle man sich zu einer ergiebigen summ vernehmen
24
laßenn. Wan nun denen herren Schwedischen zu erscheinen nicht gefellig,
25
so were alsdan ihnen das conclusum per deputatos zu eröfnen und dabey
26
zu bedingen, daß in quanto nichts verbündlich sein solle, biß auch die
27
quaestio „quomodo“ und articulus executionis richtig.

28
In quaestione „quis“ et „cui“ laße man es bey vorigem concluso, und zwar
29
in prima, daß kein stand sich zu entziehen, in quaestione „cui“ aber bleib
30
es darbey, daß ihr Kayserliche majestät vor ihre völcker den Österreichi-
31
schen creiß, churfürstliche durchlaucht zu Bayern aber den Bayerischen

[p. 327] [scan. 417]


1
behalten solle, der Schwedischen armada aber aus den übrigen 7 creisen
2
die 30 tonnen gold zu reichen, insonderheit aber den Heßen Caßelischen
3
völckern nichts zu gestehen.

4
Dieweil man auch verstehe, daß herr graff Oxenstirn in procinctu, von
5
hinnen abzureisen, so weren seine excellenz zu ersuchen, sich bey den
6
tractaten biß zum schluß ufzuhalten.

7
Städteratsdirektorium Straßburg . Sie hetten eingenommen, was
8
bey vorhabender deliberation beede höhere räthe entschloßen und daß
9
man [1.] sich wolle uf 30 tonnen goldes ercleren; 2. seine excellenz herrn
10
graff Oxenstirn uf das rathhauß zu kommen ersuchen; 3. es bey dem laßen,
11
was in quaestione „quis“ et „cui“ geschloßen; und 4. hochwohlgedachte
12
seine excellenz ansinnen, sie möchte bey diesen tractaten biß zum schluß
13
verharren. Was nun das 1. betreffe, fuhrten sie in effectu mit denen beeden
14
hohem collegiis gleiche gedancken; den obgleich von seiten der erbarn
15
freyen reichsstädten etzliche also abkommen, daß sie anderer hülfe sich
16
bedienen müsten, dieweil aber es nun entlichen sein solle, so wolten sie sich
17
uf 40 biß 50 römermonath, so uf eines hienansteige, ercleret haben, iedoch
18
daß die quaestiones „quis“, „cui“ et „quomodo“ wie auch der articulus
19
executionis conditiones sine quibus non

20
19 blieben] Es folgt ein Hinweis auf das beiliegende reichßconclusum von 1648 V 23/VI 2.
blieben

21
Text des im Variantenapparat (Z. 19) erwähnten „Reichsconclusum“ von 1648 V 23/VI 2,
22
diktiert Osnabrück 1648 VI 4 durch das Kurmainzer Reichsdirektorium: Sachsen-Alten-
23
burg
A II 2 fol. 205–205’; Druck: Meiern V, 849 f.. Die Bezeichnung „Reichsconclusum“
24
war unzutreffend, da die „Meinung“ der Teilkurien in Münster nicht vorlag.

25
Inhalt: [1.] Die Rst. wollen die Schweden um Verhandlungen im Osnabrücker Rathaus
26
bitten und stellen ihnen dabei in Aussicht, das bisherige Angebot für ihre Militärsatisfak-
27
tion (20 Tonnen Gold) zu erhöhen, falls sie zu den Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage
28
„quomodo“ zu beobachten ( [Nr. 154 Anm. 2] ), und dem rst. Textvorschlag für den Exeku-
29
tionsart. ( [Nr. 151 Anm. 26] ) Stellung nehmen. 2. Zur Beschleunigung der Verhandlungen
30
ist auf jeden Fall ( in omnem eventum) mit Mehrheit beschlossen worden, die Summe von
31
30 Tonnen Gold zu nennen, dabei aber vorzubehalten, daß über die Vorschlaege, den Text-
32
vorschlag sowie die Summe gleichzeitig verhandelt werde und das conclusum von 1648
33
V 2/12 (Nr. 149, Text am Ende des Protokolls) in Kraft bleibe, vor allem außer Schwe-
34
den, dem Ks. und Kurbayern niemand Militärsatisfaktion erhalte. – Das Reinkonzept in
35
HHStA MEA FrA Fasz. 25 [2] unfol. (ebenfalls als „Reichsconclusum“ bezeichnet und
36
mit Diktatvermerk Osnabrück 1648 VI 4) enthält zusätzlich als [3.] Punkt: Oxenstierna
37
soll ersucht werden, seine Abreise zu verschieben und dazu beizutragen, die Friedens-
38
verhandlungen zu beenden. Dieser Punkt ist anscheinend wieder gestrichen worden, und
39
zwar wahrscheinlich, als die Rst. erfuhren, daß Oxenstiernas unmittelbar bevorstehende
40
Abreise nur einem Kurzbesuch in Münster galt (s. [Nr. 166 Anm. 39] ).
.

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