Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
REGISTER

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In das Register sind Orts- und Personennamen mit ihren Ableitungen aufgenommen worden. Bei Personennamen wurde so verfahren, daß Regenten unter ihren Territorien erscheinen (mit Verweisangabe unter ihren Vornamen), Räte, Gesandte, Agenten, Militärs usw. unter ihren Familiennamen. Dabei erscheinen die Kaiser nicht unter „Reich“, sondern, um diese umfangreiche Rubrik zu entlasten, unter einem besonderen Schlagwort; aus dem gleichen Grunde wird Wartenberg nicht unter „Osnabrück“ aufgeführt, sondern unter seinem Familiennamen. Nicht namentlich genannte, aber durch die Bezeichnung eindeutig zu identifizierende Personen werden unter ihrem Namen aufgeführt (also: der kurmainzische Kanzler unter Raigersperger, der bambergische Gesandte unter Göbel). Ebenso ist bei Ländernamen verfahren worden (also: „die feindlichen Kronen“ unter „Frankreich“ und „Schweden“). Bei Staaten und Ständen, die durch mehrere Gesandte vertreten waren, ist eine derartige Identifizierung der einzelnen Personen oft nicht möglich, diese erscheinen dann unter dem Sammelschlagwort „Gesandte“ bei dem entsprechenden topographischen Betreff. Bei der Anfertigung des Registers ist versucht worden, die Sachbezüge, die mit den einzelnen Namen verbunden sind, deutlich zu machen; d. h. es sind keine Sachbetreffe als Stichworte ausgeworfen, wohl aber unter die entsprechenden Orts- und Personennamen aufgenommen worden. „Satisfactionen“ wird man also unter „Frankreich“, „Schweden“, „Hessen-Kassel“, „Österreich“, „Kaiser“, „Elsaß“, „Pommern“, „Kurbrandenburg“ usw. suchen müssen; „Amnestie“ und „Religionsgravamina“ unter „katholischen“ bzw. „evangelischen Reichsständen“; „Restitutionsedikt“ unter „Kaiser, Ks. Ferdinand II.“ und unter „Reichsgesetze“. Sachbetreffe wie Reichstagsfunktionen einzelner Stände, bei Kurmainz etwa Erstellung der Proposition, Direktorialpflichten, Abfassung von Schreiben und Conclusen, werden unter den Gesandten der jeweiligen Reichsstände aufgeführt und dienen zur Untergliederung des Unterbegriffs „Gesandte“ bei den bedeutenderen Kongreßmächten. Das Ordnungsschema, das zugrunde gelegt worden ist, ist folgendes:
  • I. Bei topographischen Betreffen, Staaten und Ständen
    • 1. Herrschende Häuser und Linien
    • 2. Herrscher und Regenten, nach Regierungszeit hintereinander
    • 3. Institutionen: z.B. Hof, Kanzlei, Geheimer Rat, Archiv, Domkapitel; Rechte und Würden: z.B. Sitz am Reichstag, Rang unter Staaten
    • 4. Territorium und territoriale Angelegenheiten: eigene Ansprüche, Ansprüche anderer, Erbstreitigkeiten, einzelne Gebiete oder Stände, etwa Landstädte
    • 5. Verbindung mit dem Reich, Reichspflichten der Reichsstände: Reichsstandschaft, Zugehörigkeit zu Kreisen und Deputationen, Reichsabgaben (z.B. für Reichskammergericht), Besuch von Reichstagen
    • 6. Beziehungen zu auswärtigen Mächten, einschließlich Bündnisse und Verträge. Bei auswärtigen Mächten: a) Beziehung zum Kaiser und zum Reich in seiner Gesamtheit, b) Beziehung zu einzelnen Reichsständen, c) Beziehung zu anderen Staaten
    • 7. Gesandte auf Reichskonventen (nicht nur „Vertretung“)
    • 8. Gesandte auf dem Kongreß
      • a) Instruktion, Vollmacht, Berichterstattung
        • – Rang, Würde, Behandlung, Zeremoniell mit anderen Ständen und Staaten: Die Reihenfolge richtet sich nach dem Rang der Staaten, mit denen verkehrt wird, also: Nuntius, Venedig als Vermittler, Kaiser, Königreiche, Republiken, Kurfürsten, Reichsstände, Reichsfürsten, Reichsstädte
      • b) Funktion und Arbeit, evtl. aufgeteilt nach den Kongreßorten, an denen die Gesandten akkreditiert sind (so bei den Gesandten des Kaisers, von Kurmainz, von Kurbrandenburg); bei Reichsständen Funktionen nach Reichsbrauch
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          – Präsenz an Kongreßorten und in Reichsräten
        • – Votum je nach Gremien, z.B. bei Kurfürsten Assistenzberatungen und Kurfürstenratssitzungen
        • – Erklärungen und Traktanden (Kaiser, Frankreich, Schweden); bei Reichsständen Eingaben (beim Reichsdirektorium) und Proteste (bei Kurmainz oder im Rat). Bei den auswärtigen Mächten entfällt Präsenz und Votum und beginnt b) mit dieser Unterrubrik
        • – Beteiligung an Deputationen, vor Beratung der Voten, besondere Stellung (z. B. Kurmainz, Kurköln, Kurbrandenburg als Deputierte des Kurkollegs), bei Kurmainz, Österreich und Salzburg Direktorialpflichten
        • – Verhandlungen mit den Mediatoren, mit den kaiserlichen Gesandten, mit den Reichsständen insgesamt, mit einzelnen Reichsständen, mit fremden Mächten. Zu beachten ist, daß das Reich und dann seine einzelnen Stände als Einheit behandelt werden und zusammen stehen. Die Reichsstände, mit deren Gesandten Verhandlungen angezeigt sind, werden nach Session und Rang im Reich, nicht alphabetisch aufgeführt, also geistliche vor weltlichen Kurfürsten, geistliche vor weltlichen Fürsten, Reichsprälaten vor Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsstädten
      • c) Haltung in Einzelfragen, chronologisch nach erster erwähnter Befassung
    • 9. Sekretäre und Kanzleipersonal: Protokollführung und Vertretung der Gesandten
    • 10. Militaria: bei Truppen erst einzelne Heerführer, dann Auftreten innerhalb und außerhalb des Reichs (nach Gebieten der Reichsstände oder geographischen Angaben)
  • II. Personen
    • 1. bei Herrschern und Regenten nach Schema I 2–6. Bei Kaisern steht an erster Stelle die Wahlkapitulation. Da bei wichtigen Entscheidungen im Kurfürstenrat die Gesandten meist ausdrücklich im Namen ihres Kurfürsten sprachen, sind die meisten Sachbetreffe, die sich auf kfl. Stände beziehen, hier zu finden.
    • 2. Bei Gesandten wie unter Rubrik I 8
Betreffe, die nicht eindeutig Regenten zuzuordnen waren, sind nach der angegebenen Ordnung unter dem in Frage kommenden Staat/Stand eingetragen worden. Das Gliederungsprinzip ist das Fortschreiten von den inneren zu den äußeren Verhältnissen eines Staates, wobei für die einzelnen Reichsstände die Reichspflichten das Zwischenglied darstellen. Unter die Untergruppe 8b „Verhandlungen mit ...“ sind sowohl beabsichtigte Verhandlungen als auch solche aufgenommen worden, die tatsächlich stattgefunden haben. Dies gilt z. B. von Plänen und Absichten bezüglich der Verhandlungen zwischen den Gesandten Schwedens und Venedigs, für die beabsichtigte katholische Vermittlung in Osnabrück, für die Intervention der französischen Gesandten bei Schweden in Sachen Minderung der Kriegsentschädigung, für die geplanten ausführlichen Verhandlungen der Reichsstände mit Frankreich. Absichten und Pläne figurieren hier aus Gründen der Systematik als Sachbetreffe, sind aber sonst unter die Rubriken „Haltung betr.“, „Haltung in Einzelfragen“ subsumiert worden, die jeweils wieder am entsprechenden Ort des angegebenen Schemas I 1–6 auftauchen. Eine eigene Untergruppe bildet „Haltung in Einzelfragen“ (8c) bei den ksl., französischen und schwedischen Gesandten und bei den Beratungen der (fünf) einzeln aufgeführten Reichsräte in Münster und Osnabrück. In der Rubrik 8c sind die Sachgesichtspunkte – jeweils nach der ersten Befassung des Rats mit einer bestimmten Frage (z. B. Reichskammergericht) – chronologisch hintereinander angeführt. Dies gibt einen Überblick über den gesamten Gang der Verhandlungen in den Reichsräten. Unter die Räte (Kollegien) sind nach Sachbetreffen der erwähnten „Einzel

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fragen“ auch Begriffe wie gesande, Osnabruckische, conclusum, gutachten, man, ständt aufgenommen worden, sofern sie eindeutig einer der fünf Reichstagskurien am Kongreß zuweisbar waren.
Die Reichsräte in Münster und Osnabrück stehen unter dem Stichwort „Reichstag“. Dieses Stichwort enthält zunächst den üblichen Beratungsmodus auf Reichstagen, in chronologischer Reihenfolge die im Text erwähnten einzelnen Reichstage und die Interpretationen des Kongresses als Reichstag. Es war notwendig, neben Kurfürsten-, Fürsten- und Städterat als Rubriken des Stichworts „Reichstag“ außerdem noch als eigene Stichworte „Reichsstände“, „Kurfürsten“, „Reichsfürsten“, „Reichsstädte“ aufzunehmen. Hier mußten alle Betreffe untergebracht werden, die sich nicht zwanglos unter die einzelnen Kollegien des „Reichstags“ einreihen ließen: Rechte der Reichsstände insgesamt und ihrer einzelnen Gruppen, Rivalitäten und Zeremoniell, das Handeln der reichsständischen Gruppen miteinander und mit den ksl. Gesandten in der Anfangsphase des Kongresses vor reichsrechtlich geregelten Kollegialberatungen. Die Aufnahme dieser sehr umfangreichen Stichworte trägt der Tatsache Rechnung, daß eine reichstagsähnliche Formierung der Reichsstände sich erst im Laufe der ersten reichsständischen Beratungen herausschälte; sie dokumentiert gemeinschaftliches Auftreten und gegenseitige Unterstützung der Reichsstände unter völkerrechtlichem Aspekt. Die konfessionellen Corpora sind entsprechend (noch) nicht unter „Reichstag“, sondern unter „katholische“ bzw. „evangelische Reichsstände“ zu suchen. Auch Reichsdeputationen sind, mit den vorangegangenen Deputationstagen gemeinsam zusammengefaßt, unter eigenem Stichwort vermerkt. Je nach Adressat (z. B. Kaiser, Frankreich, Schweden) tauchen sie dann unter den Verhandlungen der Gesandten der betreffenden Mächte wieder auf. Die Untergliederung dieser Stichworte reichsständischer Personengruppen folgt, soweit möglich, dem Schema I 1–6: Der Betreff der Rechte (neben Würden und Zeremoniell) ist aber noch einmal aufgegliedert worden in
  • 1. Rechte betr. innere Verhältnisse (z. B. Landesherrschaft, Primogenitur, Judenregal de Kurfürsten) und
  • 2. äußere auf das Reich bezogene Rechte.
Unter dem Stichwort „Reichsstände“ folgen die weiteren Untergruppen dem Schema Verhandlungen und Vergleich der Reichsstände untereinander (einschließlich reichsständischer Entscheidungen über Einzelstände, Intervention bei einzelnen Ständen), Verhandlungen mit dem Kaiser (einschließlich interposition beim Kaiser), Verhandlungen mit den auswärtigen Mächten: Zu letzterem Punkt gehören nach „Selbstbestimmung“, „Zulassung“ und ius suffragii auf dem Kongreß, Interventionen für einzelne Reichsstände bei den auswärtigen Mächten. Längere Zahlenkolonnen sind unvermeidlich, wo in den Protokollen Topoi wiederholt werden, z.B. Wohlergehen und Schaden des Reichs, Hoheit des Kaisers. Um doppelte gleiche Seitenangaben bei den beiden Mediatoren zu vermeiden, wurden ihre gemeinsam geführten Verhandlungen eigens unter dem Stichwort „Mediatoren“ ausgeworfen. Die fast auf jeder Seite erwähnten Städte Münster und Osnabrück sind zur Identifizierung der lokal getrennt beratenden Reichstagskurien und der für jeweils einen Kongreßort bevollmächtigten Gesandten herangezogen und dann nicht eigens registriert worden. Mit Asterisken versehene Seitenangaben verweisen auf Erwähnungen in den Anmerkungen. Bei dem unter den einzelnen Reichsständen auftauchenden Schlagwort „Votum“ beziehen sich die recte gesetzten Zahlen auf das protokollierte Votum, die kursiv gesetzten auf die Erwähnung des betreffenden Votums in dem eines anderen Standes. Im Register wurden zusätzlich zu den oben angegebenen (S. XXXVIII f.) noch folgende Abkürzungen verwendet:
Adm. Administrator
ao. außerordentlich
betr. betreffend
fl. fürstlich (nur bei Titeln)
kfl. kurfürstlich (e)
P. Pater

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