Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[70.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1647 September 19
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Münster 1647 September 19
Kurköln spA II fol. 747–749’ = Druckvorlage; damit identisch Kurköln zA I fol. 332–
333’ und Kurköln zA Extrakt fol. 37’. Vgl. ferner Kurbayern Rp in K III fol. 506’–
507.
Form und Opportunität einer reichsständischen Intervention für die Stadt Herford bei Kurbran-
denburg .
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern .
Kurmainz. Proponirt der statt Hervord eingegebene schrifften und be-
schwehrnußen yber Churbrandenburgs
statt, was auch hingegen der Churbrandenburgische abgesandter Dr. From-
holtz zum directorio eingeliffert
Siehe oben S. [ 836 Anm. 3 ] . Dr. Johann Fromhold hatte sich als kurbrandenburgischer Sekundar-
gesandter am 5. Dezember 1645 bei Brömser von Rüdesheim in Osnabrück legitimiert ( MEA
FrA 7 [4] nr. 199).
Drittens hab sich der statt Hervordisch secretarius beim directorio mit
offenen schein dahin zihlend angegeben, daß der vorige abgeordneter
limites mandati yberschritten
Vgl. Herford an Reichsstände, 1647 IX 1 (Druck Meiern IV S. 758f.). – Herford war
damals durch Antonius Fürstenau und Dr. Steinmeyer vertreten. Der laut Vollmacht vom
5. Februar 1646 beauftragte Gesandte, der Herforder Stadtsyndikus Dr. Konrad Lonicerus
( MEA FrA 6 [32]), befand sich möglicherweise nicht mehr am Kongreß; im Rezeß vom 6. De-
zember 1647 ist er als Vertreter des Kurfürsten in Herford aufgeführt ( Moerner S. 143).
Trotz des Widerspruchs Löbens bei den kurmainzischen Gesandten, der dem Herforder Vertreter
die stiege weißen wollte, falls er ihn im Rathaus antraf, wurde Herford, das ein ksl. Ausschrei-
ben vorlegen konnte, am 6. März 1646 am Kongreß zugelassen ( MEA CorrA 8 [2] nr. 94).
vorschreiben ertheillen wolte, zu dem effect, damit Churbrandenburg
dero völcker wiederumb abführen und die sachen mit der statt in vorigen
standt stellen wolte. Stundt zur deliberation, was zu thuen seye.
Kurtrier. Hätten bereits iüngst angedeuttet, daß diß factum für ein offenen
landfriedbruch zu halten und billich die statt ihren recurs an Ihre Keyser-
liche Mayestät und das cammergericht zu Speyer nehmmen konte. Weillen
iedoch sie gemeßen befelcht, yber dergleichen privatsachen nicht zu votiren,
weillen sonst anndere mehr sich angeben und dadurch das friedenswerck
verhündert werden dörffte, so müsten in denen terminis sich halten. Solte
aber das schreiben an Churbrandenburg beliebt werden, stunden in der
hoffnung, Churtryer sich davon nicht separiren werde.
Kurköln. Es gehöre zwar die haubtsach nicht anher, sondern für Ihre Kay-
serliche Mayestät oder das cammergericht zu Speyer. Weilln iedoch hier-
durch die reichsmotus nicht geringert und bey den reichsständen nichts
neues, wan sie versamblet, daß sie sich eines oder anderen betrangten
standts und statt annehmmen, wie öffters in mehr gefährlichen sachen
geschehen, so sehen ihrestheills nicht, warumb der statt nicht mit dem
suchenden vorschreiben zu willfahren. Daßelbe aber wäre glimpflich einzu-
richten und Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht aufs bescheidentlichiste
vor augen zu stellen, daß bey gegenwärttigen läuffen dise sach leicht mehrer
unruehe im reich kondte verursachen. Danenhero mann begehren thätte,
die statt in vorigen standt zu sezen und was eines und annderen iura antref-
fen möge, durch gütliche pfleg mittels nidersezung friedliebender leuthe
zu vergleichen. Dises wurde Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu sonde-
ren ruemb gereichen und es die ybrige chur-, fürsten und stände, umb
dieselbe zu beschulden, erpietig wären.
Kurbayern. Wiewohln das factum ahn sich also beschaffen, daß, wans am
cammergericht geklagt, leicht mandatum sine clausula de restituendo
würde zu erhalten sein, weillen aber doch solches noch lang fallen dörffte
und nur ein vorschreiben begehrt würd, so hielt er, wann andere auch der
mainung, daß der statt hierinnen zu gratificiren, verhoffend, daß es Chur-
bayern nicht werde unbillichen.
Kurmainz.
Gnedigsten Herrn zugeschickht, einige erklährung aber darauf noch nicht
empfangen. Indem sie aber dahin befelcht gewesen, in dergleichen mit
ybrigen herrn churfürstlichen eines gewissen sich zu vereinbahren, also
schlüssen mit Churcölln und -bayeren auff die willfahrung und wolten das
schreiben zu pappier bringen,
für gutt ansehen, erwartten.
prophanfrieden melden würd, das solches mehr schäd- als nutzlich fallen
dörffte. Der abgeordnete habe zwarn vermeint, das mann eine deputation
an Churbrandenburg thuen möcht, solches aber nicht zu rathen, sonderen
assens dabey, daß die ersuchung durch schreiben geschechen möge.