Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[62.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1647 Juni 1

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[62.] Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1647 Juni 1

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Kurtrier zA = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz Rk FrA Fasz. 21 nr. 44 ( unvoll-
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ständig ); Kurköln zA I fol. 314’–317 (damit identisch Kurköln spA II fol. 707’–713’
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und Kurköln zA Extrakt fol. 34’–35).

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Bezahlung oder Auflösung des Reichskammergerichts? Ausfolgung der restanten. Entstehung
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eines neuen, den uncatholischen geneigteren Gerichts. Zahlungsfähigkeit der Reichsstände. Weitere
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Mittel für das Reichskammergericht: neue Kammerzieler, Judencapitation.

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Reichsständische und kaiserliche Intervention für gefährdete Reichsleben.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern .

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Kurmainz. Nehmen Bezug auf die in allen drei Reichsräten, vornehmlich alhie
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in electorali collegio am 1. April 1647 gepflogenen Beratungen über den Unter-
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halt
des Reichskammergerichts und die Erlegung dreier ordentlicher Kammerzieler
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bis zur Ostermesse.

[p. 798] [scan. 922]


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Nuhn werden die herren abgesandten auß deme von der dictatur erlangtem
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schreiben ermeltes Kayßerlichen camergerichts

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Vgl. Schreiben des Reichskammergerichts vom 8./18. Mai 1647 mit Verzeichnis der an der
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Frankfurter Ostermesse 1647 erlegten Kammerzieler (Druck Meiern V S. 297 –299).
undt deßo beylagen er-
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sehen haben, waß bey gedachter meß von den ständten einbracht worden,
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undt daß sich die summa uber 2299½ reichsthaler nit erstrecket. Dieweillen
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nuhn dieselbe, maßen in angeregtem schreiben vermeldet, under 51 per-
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sohnen außzutheillen undt dannenhero einer jeden ein sehr geringe portion
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eingehen müß, daß den erwogenen umbständen nach eine lautere unmög-
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lichkeit , daß praesidenten undt assessoren ihre haußhaltungen, wie gering
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sie auch dieselbe anstellen, durchbringen mögen, derowegen hetten sie
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viellfaltig remonstrirt, daß wahn die ständte nit beyhalten köndten oder
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wolten, sie sich deßen erclehren wolten, damit ein undt ander sich in heren-
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dienst begeben undt also weib undt kindt ernehren möchte.

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Ex parte deß directorii hette man in vorigen propositionen wie auch noch
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darfurgehalten, daß den herren cameralibus entweder der nöttige undt
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schuldige gehalt zu verschaffen oder ihnen zu erlauben, daß sie sich ander-
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werths umsehen mögen. Dieses begerten dieselbe nachmahls, salvis tarnen
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eorum restantiis, dahero diese quaestion in deliberation gestelt würde, ob
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undt auff waß versicherte weiß man den underhalt beytragen oder praesi-
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denten undt assessoribus bedeuten wolte, daß sie sich umb anderwerte
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conditiones bewerben […]. Solte nuhn der schlüß dahien außfallen, daß
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sie nachmahls zu animiren undt bey der bieß dato administrirter iustitz zu
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halten, so würde auff solchen fahll auch nöttig sein, davon zu reden, waß
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vor gewiße mittel zu ergreiffen. Solte aber hingegen daß conclusum auff
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eine beurlaubung gehen, so würde wenigers nicht zu deliberiren sein, waß
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vor ein anstandt der restanten halben zu machen.

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25–28 Weillen – eröffnen] Fehlt in Kurmainz Rk.
Weillen sie nuhn mit
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Osterreich dahien veranlaßet, daß eben dieses auch in ubrigen räthen solle
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vorgenohmben werden, so wolten die heren abgesandten sich belieben
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laßen, ihre gedancken hieruber mit wenigen zu eröffnen.

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Kurtrier. Haben gemäß dem Beschluß vom 1. April 1647 ihren Kurfürsten
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gebeten, dahin zu trachten, damit mit dem pfenningmeister rechnung ge-
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pflogen undt dero camerrichtersquota in solutum abgerechnet werden
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mögte. Wiewoln sie nuhn darauff noch einige befelch nicht weder nachricht
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empfangen, so zweiffelten sie dannoch nit, Seine Churfürstliche Gnaden
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würden mit den pfenningmeister haben rechnen und ihr salarium in solu-
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tum nehmen laßen. Warumb andere nicht beygehalten, möchte fieleicht
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dieß die ursach sein, weillen keine meß geweßen.

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Soviell nuhn die frag belangt, ob die herren camerales zu befriedigen oder
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zu licentiiren, da erinderten sie sich zwar, daß die Judencapitation pro

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1
medio extraordinario vorgeschlagen worden, sie hetten aber wiedrige in-
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struction empfangen, in betrachtung Ihre Churfürstliche Gnaden erbiethig,
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dero ertz- undt stieffter quotas ahn ihrem salario abgehen zu laßen, daß
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sie also kein beßer expediens vorschlagen köndten alß daß vorige, daß
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nemblich bey künfftiger herbstmeß wieder drey ziehler endtrichtet werden;
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undt wahn es den ständten ernst, daß camergericht zu underhalten, so
7
würden sie, sonderlich die, so underem krieg nit so starck begrieffen, noch
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soviell beytragen können, da ein churfürstenziehll sich nit höher alß 300
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fl. erstrecket

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9–13 undt – iustitz] Fehlt in Kurmainz Rk; in Kurköln zA I, spA II knapper.
undt mancher auff den krieg 300 000 reichsthaler spendirt.
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Würde dannenhero disreputirlich sein, daß man pro iustitia nit 9 oder 10
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persohnen underhalten solte, stünde also bey den ständten, diese wenige zu
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entreteniren, damit es nit den nahmen undt schein gewinne, man habe
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keine affection zu der iustitz.

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Diesem allem nach wehren die herren camerales nachmahls zu ermünteren,
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sie wolten ihre functiones continuiren, angesehen man abereins drey zieler
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beytragen würde.

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16–18 Vor – laßen] Fehlt in Kurköln zA I, spA II.
Vor diesem wehre geschrieben worden, sie solten den
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modum distribuendi einschicken, welches daßmahll zu dissimuliren undt
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ihnen die neglecta bieß auff weitere verordtnung passiren zu laßen.

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Kurköln. […]

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799, 19 –800, 20 Ihre – müsten] In Kurmainz Rk wesentlich knapper.
Ihre Fürstliche Gnaden hetten nit underlaßen, Churcöln
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gebührende relation […] zu erstatten, dieselbe auch wegen der restanten
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zu erinderen, nicht zweiffelendt, weillen kein contrari befelch einkommen,
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man werde im werck begrieffen geweßen sein, den beytrag zu thun, wahn
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man nicht durch den eingefallenen kriegsschwall sowoll im ertzstiefft Cöln
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alß hießigen landen verhindert worden, neben dem, daß auch kein meß
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geweßen. Wie dan der eintzige Konigsmarck wieder alle verträge den
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stiefft Hillesheimb in gar weniger zeit ahn die 130 000 reichsthaler gekostet

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Durch den Goslarer Vertrag vom 16. Januar 1642 zwischen dem Kaiser und Braunschweig-
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Lüneburg wurde Kurköln das „kleine“ Stift Hildesheim restituiert ( Förster ); bereits vor der
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Ratifikation des Vertrages durch Kurköln unternahm Königsmarck Streifzüge im Hildesheimi-
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schen ( Dickmann S. 384, Theatr. Europ. IV S. 860–867, S. 855, 868–870, A. Ber-
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tram
III S. 43ff.).
,
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daß also große beschwerden vorfallen, derentwegen sich ein undt ander zu
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endtschuldigen hette, vorab auch dieyenige, so von landt undt leuthen
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vertrieben undt keine direction daruber haben, wie Seine Fürstliche Gnaden
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zu Osnabrügh, Minden undt Verden. Ex proprio herzugeben, falle auch
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schwar, doch wolten sie mit ihren capitulis daß beste thun, wie sie im
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fürstenrath auch anbefohlen;

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32 Stabell] In Kurköln zA I, spA II auch Lüttich und Paderborn als verdorben genannt.
Stabell wehre durch die Lottringische gantz
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ruinirt.

[p. 800] [scan. 924]


1
Daß nuhn neben vorigen noch drey andere zieler zu der anvorstehender
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herbstmeß sollen gelieffert werden, deßen wolten sie, wahn die maiora
3
darauff gingen, Ihre Durchlaucht zu Cöln berichten; Münster hette uber-
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zahlt , wie bekandt. Wegen der Judencapitation hetten sich Ihre Durch-
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laucht wie Churtrier beschwerdt, weillen es aber durchgehendt sein undt
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den landtschafften zum besten komben solte, applacidirt; undt nachdemahlen
7
der gantze mangell ahm Kayßerlichen hoff bestünde, so wehren Ihre Kay-
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ßerliche Mayestät deßen per guttachten oder dero gesandten nachmahls zu
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erinderen.

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Waß pro 2 do im Trierischen voto ratione neglectorum erwehnet worden,
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daß ließen sich Ihre Fürstliche Gnaden vor daßmahll auch gefallen.

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12–23 Daß – patientiren] Fehlt in Kurköln zA I.
Daß sonsten in quaestionem gebracht, ob die herren camerales zu licen-
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tiiren , darzu köndte man ex parte Churcöln nit verstehen, auß ursachen,
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daß wahn dieß dicasterium solte dissolvirt werden, da die uncatholische
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ohnedem auff newere gehen, dörfften die tractaten schwerer gemacht undt
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gefehrliche newerung eingeführt werden. Wehre dannenhero beßer, statum
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praesentem zu erhalten alß zu mutiren; darzu die cronen stillschweigen.
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Wahn die camerales darvon gehen solten, würden die partheyen mehrers
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beschwerdt, weillen die newe ahnkombende ahn der praxi etliche jahr
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lehrnen müsten […], undt wehre den cameralibus dannenhero beste ver-
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tröstung zu geben, denen auch per cancellarium Moguntinum in privato
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köndte zugeschrieben werden, sie müsten sich in etwas bey yetziger zeit
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mit anderen exulanten patientiren.

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Kurbayern. Er hette daß nehere conclusum referirt undt wehre darauff
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befelchs gewertig. Sonsten erinderte er sich, daß die Judencapitation nit
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allein zu Franckfurth, sonderen auch alhie in vorschlagh komben, dabey
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Ihre Churfürstliche Durchlaucht verplieben, undt wehre er auff kein ander
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extraordinari medium instruirt. Undt weillen, maßen im Colnischen voto
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erwehnet, die meiste difficultet sich im Kayßerlichen hoff erreget, alß wehre
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nachmahlen ein guttachten zu geben undt darin zu begehren, daß dieß
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medium ehist möge zu werck gerichtet werden. Fahlß uber dieses mittell
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noch andere gegeben werden könten,

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32 wolte – hinderbringen] Abweichend in Kurmainz Rk: wolte er sich davon auch
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nit separiren.
wolte er dieselbe hinderbringen.

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800, 33 –801, 3 Die – thun] Fehlt in Kurköln zA I.
Die licentiirung betreffendt, deßen hette er kein befelch. Von Trier undt
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Cöln wehre gar vernünfftig angezogen, daß eß Kayßerlicher Mayestät undt
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dem reich zu höchster disreputation gereichen undt dem gemeinen weßen
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sehr gefehrlich sein würde, in betrachtung, daß ohnedem auff newe dicaste-
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ria getrachtet wirdt. Vermeinte derohalben, daß die heren camerales mit

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1
aller beweglichkeit zu erinderen, sie wolten sich ahn der handt halten,

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1–3 man – thun] Statt dessen empfiehlt Kurbayern laut Kurköln spA II – offenbar
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auf die Judencapitation anspielend –, daß am ksl. Hof auf resolution zu dringen ist.
man
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würde den herren principalen zuschreiben undt die ständte uber vorige
3
drey ziehler bey künfftiger herbstmeß ein mehrers thun.

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Kurmainz. Sie vernehmben, daß die herren vorstimbende sambt undt
5
sonders die licentiirung nit vor rathsamb befinden, sonderen darfurhalten,
6
daß yetzigem reichßzustandt nach der herren praesidenten undt assessoren
7
conditionirten begeren gewillfahrt solle werden. Sie köndten, soviell diesen
8
punct anlanget, sich gar woll vergleichen, undt allen erwogenen der sachen
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umbstenden nach befindeten nicht, wie die licentiirung ohne höchste gefahr
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der iustitz undt schaden, so maximum in dissolutione camerae sein würde,
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zu verwilligen. Dahero sie auch der meinung, daß die herren praesidenten
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und assessores durch eine wiederanthwort zu animiren, ihnen obige rationes
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et motiva zu repraesentiren undt dabey zu ersuchen, daß sie sich in etwas
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patientiren undt wie biß dahero löblich beschehen, also noch furbaß der
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iustici vorstehen wolten.

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Wahn dieses nuhn also vorkommen undt praesidenten undt assessores auff
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mittel vertröstet werden, so folget von sich selbsten, daß auch auff den
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effectum zu sehen undt dahien zu gedencken, wie ihnen mit der realitet ahn
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handt gegangen werde, dan wieder den respect undt authorität sein würde,
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so vielle vertrostungen zu thun undt dannoch nichst zu praestiren, ange-
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sehen die schreiben bey dem archivo verpleiben; die Gesandten werden sich
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hoffentlich inständig an ihre Kommittenten wenden.

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Ihre Churfürstliche Gnaden zu Mayntz, obschon sie in sehr betrübtem undt
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armsehligen zustandt, wie kündig, begrieffen undt uber drey jahr in exilio
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deß ihrigen nit genießen können, so wehren sie dannoch geneigt, willig
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undt erbiethig, daß ihrige zu thun undt die drey ziell, weillen es bey nechster
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meß unmöglich gefallen, auffs ehist zu endtrichten, mit befelch, andere
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stände auch dahien zu vermögen, damit daß collegium nit möge dissolvirt
29
werden.

30
Waß vor mittell zu ergreiffen, da befindeten, daß Trier und Cöln vast einer
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meinung, dan Trier darfürhaltet, daß nit allein die vorige, sonderen auch
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gegen nechstfolgende herbstmeß 3 andre zieler zu erlegen undt darbenebens
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die neglecta vor daßmahll nachzusehen, oder, soviell Cöln betriefft, die
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Judencapitation zu reassumiren undt also die camerales in etwas zu be-
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friedigen . Sie ließen sich alle drey vorschläge woll gefallen undt schloßen,
36
daß allerseiths gnedigsten herren principalen beweglichst zuzuschreiben,
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daß sie soviell möglich die erste 3 ziehll ehistens erlegen undt mit den
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anderen dreyen gegen die herbstmeß sich gefast halten wollen, wie dan
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auch die neglecta einzuschließen, wiewollen die herren camerales dieses
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wenig achten werden, angesehen sie in ihrer deduction probiren, daß dern
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nit zu gedencken.

[p. 802] [scan. 926]


1
Ahn ihrer seithen vermeineten sie wie allezeit, daß der nechste wegh wehre,
2

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2/3 Judencapitation] Laut Kurköln zA I, spA II hier auf ein 30–40 000 geschätzt.
wahn Ihre Kayßerliche Mayestät köndten bewegt werden, die Judencapi-
3
tation zu verwilligen. Sie sehen nit, weillen dieselbe den ständten solle zum
4
besten

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4 komben] Ende von Kurmainz Rk.
komben, warumb sie sich deren zu beschweren, sonderlich Ihre
5
Churfürstliche Gnaden zu Trier, weillen ahn dero quot ihrer Judenanschlag
6
abgehet undt sie auch alß camerrichter davon participiren, hoffendt, wahn
7
dieses ihro nachmahls remonstrirt wirdt, sie werden kein weitere difficultät
8
darbey machen.

9
Sie wehren erbiethig, mit dem fürstenrath hieruber zu re- undt correferiren;
10
undt wahn sie auch der meinung, daß dieses durch ein abermahliges gutt-
11
achten oder sonsten mündtlich zu recommendiren, alles werckstellig zu
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machen, gestaltsamb es daß letzte mahll uber die maßen recommendirt wor-
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den , die herren Kayßerliche hettens aber nuhr nude ohne einige recommen-
14
dation beygelegt Ihrer Mayestät, wie sie selbsten gesehen.

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Hierbenebens würde angezeigt, daß die gesandtschafften zu Osnabrüg auch
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verwilliget, daß sowoll ahn Burgundt alß Staden von Hollandt wegen deß
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reichßlehen Bochßtell solle nit allein geschrieben, sonderen es auch nomine
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imperii ordinum den gesandten alhie per Caesareanos auffs beste recom-
19
mendirt werden.

20
Occasione dieses hetten die reichßstätte erindert, daß auch der güldenen
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büll zu gedencken, wie auch dabey anderer reichßbeschwerden nit zu
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22 vergeßen] Laut Kurköln zA I, spA II teilt Wartenberg ferner mit, daß vor zwei
39
Tagen in Sachen Weserzoll ein niederländischer Gesandter bei ihm vorgesprochen hat; der
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oldenburgische Gesandte hat dessen rationes von Wartenberg erfahren und hinwiderumb
41
abgelainet.
vergeßen.

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