Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[57.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1647 März 27

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[57.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1647 März 27

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Kurmainz Rs FrA Fasz. 20 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz Rk FrA Fasz.
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21 nr. 39. Vgl. Kurmainz Rp FrA Fasz. 21; ferner Kurtrier zA; Kurköln zA I fol.
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288’–291 ( damit identisch Kurköln spA II fol. 653–659’ und Kurköln zA Extrakt
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fol. 33 ); Kurbrandenburg Rk II fol. 46–53.

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Unterhalt des Reichskammergerichts: drei Kammerzieler bis zur Frankfurter Ostermesse, Juden-
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capitation .

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

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Kurmainz . Nimmt Bezug auf die Beratungen, die auf diesem Kongreß und
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früheren Konventen über Sicherheit und Unterhalt des Reichskammergerichts statt-
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gefunden
haben. Unnd nachmahln ermeltes cammergerichtß praesidenten unnd
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assessorn ihr letzt eingelangtes suchen allein uff die underhaltung gericht
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unnd ahngehalten, damit ihnen gegen nechstkunfftige Franckfurther Oster-
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meß

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Die Frankfurter Fasten- und Herbstmessen waren die üblichen Legstätten für ordentliche und
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außerordentliche Reichssteuern, z. B. die Kammerzieler; durch die sogen. Meßzahlungen entrich-
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teten Kaufleute und Reichsfürsten hier ihre Zinsen für Anleihen, Kredite u. ä. ( Dietz III
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S. 195f.).
mit der halbschiedt der restanten unnd sonsten mit erlegung des

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salarii ahn handt gegangen werde, unnd dann Ihre Churfürstliche Gnaden
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zu Maintz vor pillig erachteten, dafern man daß gericht zu des reichs
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nachtheil unnd höchsten verschimpfung nit gahr zugrundtgehen lassen
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wolte,

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4–8 daß – vermeinten] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II; dort
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statt dessen: mit dem cammergericht viel schrifften deßwegen zu wechseln ohn-
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nottig .
daß praesidenten unnd assessorn wenigst die lebensmittel bey diesen
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beschwerlichen zeiten verschafft unnd consequenter die justiz administrirt
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werde, so zweivelen sie nit, man werde uff mittel bedacht sein, wie dem-
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selben geholffen werde. Stehen diesem nach zu der herren gesanden be-
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lieben , ihre gedanckhen zu eröffenen, wie sie vermeinten, daß den herren
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cameralen mit einem stück gelt gegen nechstkunfftige Ostermeß ahn handt
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gegangen werden könte, unnd erachteten unnöthig, diesmahlß viel von
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den neglecten unnd restanten zue reden, sondern dieselbe uff ein reichstaeg
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zu verweisen.

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Kurtrier . Wehre leichtlich zu erachten, daß daß cammergericht sich lenger
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mit blossen worten nit abspeisen laßen werde […]. Waß aber vor media
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zu ergreiffen, da nehmen sie den Vorschlag auf, der bei letztem Reichstag gemacht
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worden ist, daß nämlich jeder Stand

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16 ein – Kammerzieler ] Deutlicher in Kurtrier zA, Kurköln zA I, spA II, Kur-
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brandenburg
Rk II: zwei ordinarii ziehl sambt einen ruckständigen.
ein altes und zwei neue Kammerzieler aufbringen

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soll, und empfehlen dessen Verwirklichung; denn die Judencapitation, findet ihr
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Kurfürst, wie schon mehrmals gesagt, bedenklich und das Kammergericht selbst
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nit zuträglich und schwer durchführbar. Man hette gesehen, daß etliche ständt,
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welche mit dem kriegslast sehr hart beschwehrt worden alß der stiefft
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Münster und andere nit allein ihre ziehler völlig erlegt, sondern auch etliche
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albereit anticipative erlegt. Und hielten, daß keiner sich mit der unmüglich-
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keit entschuldigen könde, wie dan Ihr Gnädigster Herr sich zu erlegung
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der dreyen ziehler gegen Östern

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24 erpotten] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II, etwas ausführlicher in Kurtrier zA
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und sinngemäß in Kurbrandenburg Rk II: Den punctum securitatis, neglectorum
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et distributionis, davon die herrn camerales auch meldung gethan, weyln derselb
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zur umbfrag nicht gestelt, so sie doch nothig hielten, wolten dasmahl auch eingestelt
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sein lassen.
erpotten.

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Kurköln ( Landsberg ) . Die Judencapitation, gegen die viele Einwände laut
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wurden, wird kaum durchzuführen sein. Wüsten also kein ander medium, alß
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das die ständt zu praestirung deßen, so bey iüngstem reichsconvent ver-
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glichen , sonderlich aber zu erlegung dreyer ziehler gegen künfftige Oster-
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meß zu erinnern.

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Kurbayern . Sind in Frankfurt und hier stets für das Mittel der Judencapitation
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eingetreten; da eß ihe nit ercklecklich, dannoch zu einem mercklichen ab-
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schlag gereichig sein würde, umb soviel mehr, weiln fast alle stendt deß

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1
reichs solches approbirt und Ihrer Kayßerlichen Mayestät eingerathen,
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dahero umb soviel weniger schwehr fallen würde, solche Juden zu deßen
3
abstattung ahnzuhalten; dabei bleibt Kurbayern. Solte aber neben dießer
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Judencapitation von sambtlichen chur-, fürsten und stenden auch fur
5
räthlich gehalten werden, daß etwan gegen negstkünfftige Ostern drey
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ziehl erlegt werden solten, wolte er davorhalten, solches seinem Gnädigsten
7
Herrn, weiln ein gemeines conclusum sein werde, auch nit zuwider sein,
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und dieselbe pro posse gern cooperiren würden.

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Kurbrandenburg . Sie mögten wünschen, daß sie solche media beytragen
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könten, dardurch dem cammergericht geholffen werde, inmaßen Ihr Gnä-
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digster Herr davorhielte, daß daß cammergericht ohne contentirung nit
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lenger leben könde. Nach Kenntnisnahme des Projekts der Judencapitation hetten
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Seine Churfürstliche Durchlaucht davorgehalten, eß werde damit seine
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richtigkeit haben und dahero sie seithero weiter diesfahls nit befelcht.
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Müsten also nochmahls uf der Judencapitation bestehen und vermeinten,
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wan nur die stendt, darunder Juden geseßen, exequiren wolten, eß würden
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solche mittel wohl zu erhalten sein.

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17–19 Solte – einholen] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II, sinngemäß in Kur-
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trier
zA, Kurbrandenburg Rk II die Suspension des Votums damit begründet, daß der
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Kurfürst ohnedas ietzo in der nähe, der terminus vor der thür und die gelder in
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parato sein müsten.
Solte man aber davorhalten, daß künff-
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tige Ostern drey ziehl zu erlegen, so müsten sie zuvor Ihres Gnädigsten
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Herrn meinung daruber einholen.

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752, 20 –754, 6 Kurmainz – verglichen] Kurtrier zA und Kurköln zA I, spA II –
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mit anderem Text – gleichlautend.
Kurmainz .

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20 Recapitulirte – vota] Ausführlicher in den anderen Überlieferungen: Kurtrier,
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Kurköln, Kurbayern empfehlen Erlegung dreier Kammerzieler bis zur Ostermesse, Kurbayern
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tritt zusätzlich für die Judencapitation ein, Kurbrandenburg vorläufig nur für diese.
Recapitulirte kürtzlich der herrn vorstimmenden vota und het-
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ten auch nichts liebers gesehen, dan das daß mittel der Judencapitation,
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wie solches Ihrer Kayßerlichen Mayestät von chur-, fürsten undt stenden
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bey iüngstem reichsdeputationtag zu Franckfurth und alhie allerunder-
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thenigst eingerathen worden, werckstellig gemacht werden können.
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Dieweiln aber wider beßer zuversicht uff all solche bedencken bißhero
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einige willfährige antwortt nit erfolgt, sondern allein dießes eingewendt
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worden, daß etliche auß den stenden selbsten, darunder Juden geseßen,
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bey Ihrer Kayßerlichen Mayestät umb einstellung deßen einkommen, so
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wehr zu besorgen, wan auch schon nachmahls diesfals die notturfft ahn
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Kayßerliche Mayestät gepracht werde, daß solches unfruchtbar sein werde,
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dahero sie, ob sie sich wohl mit den Churbayerischen und -brandenburgi-
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schen hierin vergleichen könten, davorhielten, daß dießes conclusum in
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etwaß beyseitzusetzen, biß man mit den herrn Chursächßischen hierauß
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gleichergestalt communicirt. Und wehren mit den herrn Churtryer- und

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1
-cöllnischen der meinung, daß interim die stendt zu erlegung deren bey
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iüngstem reichstag verwilligter drey ziehler gegen negst bevorstehende
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Ostermeß zu erinnern; und zweifelten nit, obschon Ihre Churfürstliche
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Gnaden zu Maintz ietzo in einem betrübten zustandt begrieffen, sie dannoch
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daß ihrige zu verhüttung der dissolution gern beytragen würden.

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Wie aber dießes mittel ohne weitern verzueg werckstellig zu machen, werde
7
wohl die frag sein, dan die sach ahn Ihre Kayßerliche Mayestät zu pringen,
8
werde viel zeit erfordern; durch die gesandtschafften selbsten bey ihren
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allerseits Gnädigsten Herrn die erinnerung zu thun, dörffte allerhandt
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bedencken geben, dann einer dem cammergericht affektionirt, der ander nit,
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der drite dorffte auch andere bedencken haben, die notturfft zu hinderprin-
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gen .

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12 Gleichwohl – mittel] In Kurmainz Rk dazu Randvermerk: NB dießes mittel ist
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auch also applacidirt worden.
Gleichwohl sehen sie kein beßers mittel, alß das ein yeder auß den
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gesanden seinen herrn principalen dieße deß heyligen reichs höchsten
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gerichts bevorstehende dissolution und waß darauß dem Römischen reich
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vor unwiderpringlicher schaden, schimpff undt spott zuwachßen würde,
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bestens remonstriren und dieselbe dabeneben erinnern, fals man nit vor-
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setzlich daß gericht und mit dem die justiz zugrundtgehen laßen wolle,
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die uf iüngstem Regenspurgischen reichstag verglichene drey ziehler gegen
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negstkünfftige Franckfurther Ostermeß ahnfehlbahr,

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19–20 und – standts] In Kurmainz Rk Zusatz Raigerspergers; fehlt in den anderen Über-
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lieferungen
.
und zwar ohne einige
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exception deß vermögenden oder unvermögenden standts, erlegen zu laßen.
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Zweifelten nit, wann damit richtig beygehalten werde, die herrn cameraln
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sich vor diesmahl werden contentiren laßen.

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Das von Kurbrandenburg ausbedungene Warten auf Instruktion in dieser Frage
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halten sie für unnöthig, weiln durch die Judencapitation den stenden deß
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reichs ihre schuldige ordinari ziehler nit indulgirt würden, sondern dießes
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mittel allein zu eylfertiger beypringung einer gewißen geldtsummen
27
angesehen geweßen, wie noch allermaßen dan iedesmahls Ihre Kayßerliche
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Mayestät zugleich ersucht und gepetten worden, die stendt auch zu erlegung
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ihrer ordinari ziehler zu erinnern.

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29–31 Und – werden] Zusätzlich in den anderen Überlieferungen: wie Kurbrandenburg
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seinen ordentlichen Beitrag auch sonst entrichtet hat.
Und zweifelten nit, Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht zu Brandenburg zu conservation deß gerichts sich wegen
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abstattung der vorgeschlagenen 3 en ziehler auch gern vergleichen werden.

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Sie hetten zwar auch kein bedencken gehabt, wegen der securitet eine umb-
33
frag zu thun; weiln aber in instrumento pacis derentwegen beßere vorsehung
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wirdt geschehen können, die cronn Franckreich sich auch interim zur ver-
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schonung desselben erpotten, so hetten sie solches noch zur zeit unnöthig
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erachtet. Solte gleichwohl in überigen räthen diesfals etwas vor guet befun-
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den werden, so werde mit wenigen auch im churfürstenrath alßdan davon
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zu reden sein.

[p. 754] [scan. 878]


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Ratione neglectorum werde sich ahm besten bey negstkünfftigem reichstag,
2
alwo die stend allein beysamen und ohnedaß von dem puncto iustitiae
3
gehandlet werden muß, reden laßen.

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4–6 Mit – verglichen] Ausführlicher in Kurtrier zA, Kurköln zA I, spA II,
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Kurbrandenburg Rk II: Die Mehrheit im Fürstenrat hat zunächst beschlossen, halb-
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scheidt der restanten gegen die Ostermees abzustatten, einige, besonders Bamberg,
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haben sich strikt dagegen ausgesprochen. Der Fürstenrat ergänzt den Kurfürstenratsbeschluß,
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den er annimmt, dahingehend, das wegen der dreyer ziell nicht nur an die Kommittenten,
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sondern auch an den Kaiser zu schreiben ist. –

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Auf der letzten Seite von Kurmainz Rs ( offenbar nach Osnabrück übersandt ) von Leubers
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Hand mit Datum vom 31. März 1647 notiert, daß die kursächsischen Gesandten sich in
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puncto der Judencapitation mit Kurbrandenburg vergleichen und sich auch wegen der
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cammergerichtsziehle gnädigster resolution erholen wollen.
Mit dießem churfürstlichen concluso hat sich auch der hiesige fürstenrath,
5
ob sie wohl anfangs einer weit andern meinung geweßen, durchgehent
6
verglichen.

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