Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[51.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1647 Januar 21

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[51.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1647 Januar 21

4
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit gleichlautend Kurbrandenburg Rk II fol. 1–8’.
5
Vgl. ferner Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 I nr. 34 ( unvollständig ); Kurköln zA I fol. 264’–
6
271 ( damit identisch Kurköln spA II fol. 598–610’ und Kurköln zA Extrakt fol. 29–30 );
7
Kurbayern K III fol. 419–427.

8
Pfalz-Neuburgs Ansprüche in der pfälzischen Frage.

9
Exemtion der Reichsstadt Basel von der Reichsgerichtsbarkeit anläßlich des Prozesses Wachter
10
contra Basel vor dem Reichskammergericht. Reichsrechtliche Problematik der Exemtion: frühere
11
Privilegierungen Basels ohne Ständekonsens, Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft, bedingtes ius de
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non evocando. Unterstützung Basels durch Frankreich und die Eidgenossen. Mangelnde Unter-
13
richtung des Kurkollegs über die Sache selbst sowie über den anhängigen Prozeß.

14
Eintreten des Kurkollegs bei Spanien und den Niederlanden für Tecklenburgs Anspruch auf die
15
Herrschaft Lingen und für Kurkölns Anspruch auf das zum Bistum Münster gehörige Amt
16
Bevergern.

17
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
18
brandenburg ; Kurbayern kommt später hinzu.

19

38
701, 19 –703, 13 Kurmainz – zugestelt] Laut Kurköln zA I, spA II, zA Extrakt wird
39
Kurbayern eine Stunde später zu der Sitzung bestellt; folglich fehlt deren erster Teil in Kur-
40
bayern
K III.
Kurmainz . Die herren abgesandten werden verleßen undt reyfflich er-
20
wogen haben, waß Ihrer Fürstlichen Durchlaucht Pfaltz Newburg abge-
21
sandten wegen der Pfältzischer successionsachen den gesambten reichß-
22
ständten in trück einliefferen laßen

41
In Meiern nicht enthalten. Bereits 1623 hatte Pfalz-Neuburg seine Rechte geltend gemacht
42
( Häusser II S. 417 ).
. Sie mogen denselben auch nit verhalten,
23
waßmaßen sie sich seithero zu verscheidenen mahlen bey dem reichßdirec-
24
torio angemeldet undt auß befelch Ihres Gnedigsten Herrn begert, daßelbe
25
wolte ein solches nicht allein dem churfürstlichen collegio, sonderen auch
26
den ubrigen reichßräthen proponiren undt dahien vermittlen, damit die
27
sache nothwendiglich erwogen undt daruber ein gewißer reichßschlüß
28
möge abgefast werden.

29
Nuhn haben sie nach wichtigkeit der sachen darmit zurückgehalten undt
30
vor allen dingen nöttig ermeßen, ehe Ihrer Fürstlichen Durchlaucht in
31
diesem petito gewilfahrt werde, mit den herren churfürstlichen gesandten
32
vertrewlich auß der sachen zu communiciren undt zu solchem endt diese
33
praeparatori underredung anzustellen, ob 1º nach gestalt der Chursächßi-
34
schen abweßenheit die sache undt daruber verfaste schriefft daßmahll in
35
deliberation zu ziehen undt 2º ob Ihrer Fürstlichen Durchlaucht begeren
36
nach solche den ubrigen reichßräthen zu communiciren undt also pari passu
37
vorzunehmen. […]

[p. 702] [scan. 826]


1
Kurtrier . […]

2
Daß erste belangendt, nachdemahlen diese sache allezeit in pleno collegio,
3
außgenohmben Churbayeren propter interesse, tractirt worden, nuhnmehr
4
aber daßelbe durch abweßen der herren Chursächßischen endtgentzt, so
5
hielten sie ahn ihrem orth darfür, sie köndte bieß zu deren wiederkunfft
6
woll außgestelt verpleiben. Wahn aber alßdan selbige in deliberation ge-
7
stelt solte werden, wollen sie sich der gebuhr nach vernehmen laßen.

8
Die andere fragh antreffendt, aldieweillen sie sich nit erinderen können,
9
daß diese sach yemahlen in den ubrigen reichßräthen geweßen, gleichwoll
10
die chur undt landen betriefft, so ihrer art nach vor die Römische Kayßer-
11
liche Mayestät undt daß churfürstliche collegium gehört, alß meineten sie,
12
dieselbe wehre noch zur zeit nicht in die ubrige räthe zu bringen,

39
12–16 sondern – anhören] Fehlt in Kurmainz Rk, wo auch statt des folgenden
40
kurkölnischen Votums 17–26 Kurköln – frühezeithig] nur Bezug auf das kurtrierische
41
Votum.
sondern
13
wahn zu hoffen, daß sie durch den generalfrieden solte erledigt werden, so
14
werden die sambtliche standte, welche nothwendig uber daß friedenswerck
15
gehört werden müßen, noch solche bey gutter zeit vernehmen. Doch
16
wollen sie die nachstimbende hieruber auch gern anhören.

17
Kurköln . Ad 1 m wie Kurtrier.

18
Insimili quoad 2. ist notorium, daß diese sache ye undt alleweg vor Kayßer-
19
licher Mayestät undt dem hochlöblichsten collegio ventilirt worden, undt
20
zwar auff interposition der cron Dennenmarck. Hielten derowegen darfür,
21
daß man in solchen terminis zu verpleiben, wie sie auch nicht anders in-
22
struirt ; undt wan der friedt daßmahll, wie von Gott zu hoffen, erfolgt,
23
kahn daß werck durch Ihre Kayßerliche Mayestät undt daß electorale col-
24
legium , wiedrigens aber auff den angefangenen fueß außgetragen undt ver-
25
glichen werden. Conformiren sich derowegen mit Churtrier, daß es noch
26
zu frühezeithig.

27
Kurbrandenburg . Erinderen sich, wie daß vor einiger zeit von Pfaltz
28
Newburgh eine gewiße schriefft denen anweßenden gesandten distribuirt
29
worden, damahlen ihnen auch eine protestation zu handen komben; […]
30
haben sie sich billig pro 1º mit vorstimbenden zu conformiren, nachdem
31
die sache sehr wichtig, daß sie in pleno vorzunehmen, undt weillen die
32
herren Sächßische sich nit lang zu Osnabrüg auffhalten werden, darmit bieß
33
zu deren rugkunfft einzustehen;

42
33–34 undt – worden] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, Kurmainz Rk.
undt wirdet sie diesen anstandt umb so
34
beßer leyden konnen, aldieweillen sie schon so langh verschoben worden.

35
In dem zweitten puncto wirdet ihnen umb desto schwärer fallen, sich zu
36
resolviren, weillen ihnen die leztere schriefft nicht zukomben. Haben etwas
37
zwar in genere darvon in ihrer instruction, wollen die schriefft ehist aber
38
ersehen undt ihr votum bieß dahien außgestelt haben.

[p. 703] [scan. 827]


1
Kurmainz . Sie vernehmen auß den abgelegten votis, daß die herren abge-
2
sandten pro 1º unanimiter darfürhalten, nachdemahlen die sache von hoch-
3
wichtiger importantz, daß darmit anzustehen, bieß die herren Sächßische
4
wieder zur stelle komben, darmit sie sich gar woll conformiren konnen,
5

31
5–6 weillen – können] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, Kurmainz Rk.
weillen, maßen von Churbrandeburg erwehnet, die sache solange ange-
6
standen , noch diesen geringen verzüg woll wirdt leiden können.

7
Beym anderen undt 2 ten punct,

32
7–9 sinthemahlen – so] und 12–13 undt – zugestelt] Fehlt in Kurmainz Rk.
sinthemahlen sie vernehmen, daß Brande-
8
burg noch kein exemplar von dem Newburgischen trück erlangt undt
9
dannenhero ihr votum suspendirt, so ist billig undt werdens die ubrige
10
herren gesandten auch gern sehen, daß die sache noch so lang außgestelt
11
werde. Alßdan wollen sie sich auch aller notturfft nach vernehmen laßen,
12
undt würde darauff den herren Churbrandeburgischen ein exemplar von
13
dem directorio zugestelt.

14
Bei Ankunft des kurbayerischen Gesandten von Haslang proponiert Kurmainz die
15
am 2. des Monats von Volmar dem Reichsdirektorium übermittelte und bereits
16
diktierte Schrift über die totalexemption Basels vom reich

33
Das Konzept der ksl. Proposition vom 2. Januar 1647 hatte Volmar eigenhändig aufgesetzt
34
( Gallati S. 174, 179). Über die Verhandlungen um die Exemtion Basels und der Eidgenossen-
35
schaft vom Reich Gallati S. 170ff., Viehl passim.
. Dieweillen dan in
17
dieser schriefft die statt Baßell sich bey den herren Kayßerlichen hoch
18
beschweren thutt, daß sie von dem Kayßerlichen camergericht wieder ihre
19
privilegia, auch sonsten dero freyen staat gravirt, auch noch in newligkeit
20
ein schieff mit Baßelischen wahren undt gütteren, so naher Franckfurth ge-
21
solt , zu Speyr angehalten, arrestirt undt die wahren, gütter undt kauff-
22
manschafft außgeladen worden

36
Eine Weinfuhre, die der Weinhändler Florian Wachter Baseler Fuhrleuten zur Beförderung von
37
Schlettstadt nach Basel überlassen hatte, wurde 1640 bei Rappoltsweiler von französischen Reitern
38
überfallen; den Fuhrleuten wurden die Pferde geraubt. Diese forderten daraufhin Schadenersatz
39
von Wachter und ließen seinen Wein in Basel arretieren. Zwar sprach das Baseler Stadtgericht
40
Wachter in der Sache und von den Gerichtskosten frei, Wachter verlangte aber mehr, nämlich
41
Schadenersatz für seine Prozeßverluste, und appellierte, nachdem ihn die Baseler Appellations-
42
instanz abgewiesen hatte, ans Reichskammergericht. Basel folgte der Zitation dorthin nicht und
43
berief sich auf seine Exemtionsprivilegien ( Gallati S. 141ff., Rott S. 161f.).
, alß hetten sie nicht underlaßen können,
23
weillen sie die nachricht erlangt, daß aldergleichen beschwerlichkeiten bey
24
gegenwertigem convent abgeholffen solle werden, sich dabey gebührlich
25
anzumelden undt zu begeren, daß solche inconvenientia durch die herren
26
Kayßerlichen ein- vor allemahll abgeschafft undt sie bey ihrer souverainität
27
manutenirt undt gelaßen werden mögen. Nuhn stelleten sie die Chur-
28
mayntzische es dahien, waß die herren Kayßerlichen magh bewogen haben,
29
diese sache ahn chür-, fürsten undt ständte umb ertheillung dero guttach-

30
702, 36 weillen – zukomben] Fehlt in Kurmainz Rk,

[p. 704] [scan. 828]


1
tens bringen zu laßen. Ihrestheils hetten sie wünschen mögen, damit uber
2
dieß petitum eine gegeninformation der interessirten parthey undt des
3
camergerichts wehre einbracht worden undt also die ständte eine völlige
4
wiessenschafft haben mögen, wie es mit der sachen eygentlich bewandt;
5
dan obschon ihnen eine camergerichtliche schriefft

33
Besprochen bei Gallati S. 178, 184.
zukommen, so haben
6
sie doch bedenckens, weillen sie darauff nit instruirt undt dieselbe eintzig
7
ahns directorium gerichtet, solche den gesambten ständten zu eröffnen;
8
wollen sie gleichwoll

28
8 dem collegio] Fehlt in Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II, Kurbayern
29
K III.
dem collegio communiciren. Undt geben die histo-
9
rien , daß Baßell allezeit wie noch eine reichßstatt geweßen, unangesehen
10
die statt ex matricula de anno 1577, zu Franckfurth uffgericht, zu probirn
11
understehet ihre exemption undt daß sie iura, privilegia undt regalia von
12
Kayßerlicher Mayestät habe; beruffet sich auff ein von keyßer Sigismundo
13
ertheiltes privilegium, so von keyßer Friederichen confirmirt sein solle

34
Das Baseler Privileg von 1433 wurde 1452 von Friedrich III. bestätigt ( Gallati S. 176,
35
Gauss , Wettstein S. XXVI). Archivalische Nachweise der Privilegien bei Gauss , Mission
36
S. 179f. Den „Widerstreit säkularer Rechtsprinzipien“ spiegelnd ( ebd. S. 178ff.), konnte
37
die Exemtion der Eidgenossenschaft entweder von ihren Privilegien oder von ihrer Souveränität her
38
begründet werden. Die für das Reich akzeptablere Argumentation vom Privilegium her war noch
39
in Wettsteins Instruktion bestimmend; sie scheint auch theoretisch dem schweizerischen Staats-
40
denken , das Autonomie und Legitimität eher lehnsrechtlich als „modern“ rechtfertigte, näher-
41
gelegen zu haben ( Mommsen S. 229ff., 263–271).
;
14
darin findet sich aber nit, daß die standte deß reichß davon wießenschafft
15
gehabt. Schon deswegen ist dieses Privileg von

30
15 1433] In der Vorlage und in Kurbrandenburg Rk II irrtümlich 1533; hier einge-
31
setzt
aus Kurbayern K III. Jahreszahlen fehlen in Kurmainz Rk, Kurköln zA I,
32
spA II.
1433 anfechtbar, und es begründet

16
auch nicht die Exemtion vom Reichskammergericht, weil es lange vor dessen Auf-
17
richtung
im Jahr 1495 erwirkt worden ist. Zudeme, wahn man daß privilegium
18
durchgehet, findet sich darin clausula reservatoria, daß es in causis dene-
19
gatae iustitiae nicht platz haben solle, undt also die vermeinte exemption
20
nicht absolut. Die statt hat sich zwar in anno 1501 understanden, sich vom
21
reich zu endtziehen undt ahn die Eydtgenoßschafft zu hangen

42
Der Anschluß an die Schweiz erfolgte am 13. Juli 1501 ( Potter S. 141ff., P. Burckhardt ,
43
Geschichte S. 1, Gallati , Exemtion S. 455f., zum chronikalischen Niederschlag F. Meyer
44
S. 109 ).
, deme doch
22
unerachtet, hatt daß reich seine iura exercirt undt die statt zu den reichß-
23
tägen beschrieben, welche die außschreiben auch acceptirt undt den botten
24
gewiße pfenningen geben. Immo anno 1572 haben Kayßerliche Mayestät,
25
auch chur-, fürsten undt ständte contra refractarios, in specie die statt
26
Baßell, proces erkendt wegen beytragung ihrer quota

45
Fruchtlose Prozesse gegen Basel wegen Nicht-Zahlung von Reichssteuern waren schon 1544 von
46
Karl V. niedergeschlagen worden ( Gallati , Exemtion S. 456).
, maßen dergleichen
27
exempel mehr vorhanden. Ob nuhn der parthey, so umb 300 fouder wein

[p. 705] [scan. 829]


1
laedirt, undt deß camergerichts, ahn welches Ihre Kayßerliche Mayestät
2
inhibendo umb bericht geschrieben, ungehört eine enderung vorzunehmen,
3
wollen sie von den herren abgesandten yetzundt vernehmen undt sich mit
4
denselben gern vergleichen.

5
Kurtrier . Auf Wunsch der Kaiserlichen ist in der Frage der Exemtion Basels
6
ein Reichsgutachten zu erstellen.

7
Nuhn ist ihnen uber die communication nichst bestendiges vorkomben,
8
undt befinden sie darauß, daß etliche stuck ermanglen, undt haben sie daß
9
angezogene privilegium nicht gesehen. Befinden auch ab der proposition,
10
daß die statt Baßell ein decretum vom kayßer Carl dem V. zwar allegirt,
11
aber nicht beygefügt. Uber daß befinden sie wenigers nit, waßmaßen Ihre
12
Kayßerliche Mayestät bereiths handt angelegt, umb bericht ahns camer-
13
gericht geschrieben undt demselben fernere handlung inhibirt, daß sie also
14
nit sehen, wie dem abgesandten hauptsächlich könne geanthwortet werden,
15
bieß der bericht des camergerichts von Kayßerlicher Mayestät vor die
16
ständte gebracht undt die ermanglende stück, sonderlich decretum Caroli V.
17
undt privilegium Sigismundi et Friderici beygelegt. Solche zu geben, stehet
18
nit allein bey einem Römischen Kayßer, sondern alß in anno 1548 Bur-
19
gundt die exemption erhalten, ist solche von Caesare et omnibus imperii
20
statibus applacidirt undt in den reichßabschiedt gebracht worden

38
Trotz Exemtion genossen die Burgundischen Erblande nach dem Burgundischen Vertrag vom
39
26. Juni 1548 ( Augsburg ) schutz, schirmb, verteidigung und hilf des Reiches, besaßen Sitz
40
und Stimme am Reichstag und leisteten Reichskontributionen in Höhe von zwei bzw. drei kur-
41
fürstlichen
Anschlägen ( UuA Burgund . Kreis I S. 439–447, 442, Arumaeus cap. 4 nr. 90
42
S. 171f., König pars 1 cap. 14 S. 259, Fitte , siehe oben S. [ 646 Anm. 1 ] ).
. Ob nuhn
21
mit Baßell dergleichen beschehen, ist ihnen unwißig. Einmahl ex origine
22
ists eine reichßstatt, undt stellen es dahien, ob sie sich also davon separiren
23
könne.

24
Eußerlich haben sie vernohmben, wie daß besagte statt von einem reichß-
25
underthanen von Schledtstatt Wechter genant ex capite denegatae ius-
26
titiae convenirt worden, deme sie nicht allein den wein abgenohmben,
27
sonderen ihnen auch zwey jahr lang incarcerirt; alß er sich aber mit prac-
28
ticken heraußgemacht, hatt er die klag ahn Kayßerliches camergericht
29
instituirt undt ist dieser casus von kayßer Friederichen außgenohmben.
30
2. Ists rechtens, daß in eiusmodi occurrentia contra quoscumque exemptos
31
et extraneos die repraesalien platz haben, damit pro 3. umb so mehr zu ver-
32
fahren , weillen es ein reichßunderthan ist, deme man zu helffen schuldig;
33
4. giebt daß privilegium, daß man keinen burger evociren solle, nicht aber
34
die gantze statt, sonderlich, wahn die iustitia kündtlich versagt wirdt. […]
35
Wehre es auch sach, daß durch die Baßelischen gesandten dahien gehandlet
36
werden köndte, damit der beschuldigten parthey der erlittene schadt ge-
37
kehrt würde, so mögte der punctus exemptionis auff seith gesetzt werden

[p. 706] [scan. 830]


1
können.

35
1–2 Wirdet – annehmet] Fehlt in Kurmainz Rk.
Wirdet sonsten ohne difficultät nicht abgehen, weillen Franckreich
2
sich der sachen annehmet. Wahn es aber dahien köndte gerichtet werden,
3
daß die parthey befriedigt würde, möchte es woll das beste sein,

36
3–5 undt – interessirt] Fehlt im sonst gleichlautenden Kurbrandenburg Rk II.
undt haben
4
sie umb desto mehr darzu reden, weillen Ihre Churfürstliche Gnaden alß
5
camerrichter interessirt

39
Kammerrichter war von 1611 bis 1652 der Bischof von Speyer, Philipp Christoph von Sötern
40
(seit 1624 auch Erzbischof von Trier). Der Kammerrichter vertrat den König als den obersten
41
Richter des Reichs ( Smend S. 244ff.).
.

6
Kurköln . Ihnen ist gleichmeßig die communication wiederfahren, undt alß
7
duc de Longueville sie dieser tagen besucht, hatt er von dieser sachen auch
8
anregung gethan undt die exemption bestens recommendirt, weillen daß
9
privilegium von Caesare geben undt die statt in deßen possession. Darauff
10
sie, weillen ihnen von dem petito nichst wißig wahre, per generalia geanth-
11
wortet ; habens Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht notificirt undt noch zur
12
zeit keine resolution bekommen, derowegen sie sich auch nit determinative
13
erklehren können, sonderlich weillen diese sache nit anhero, sonderen auff
14
einen reichßtagh gehorig. Sonsten die fundamenta pro et contra, wie vom
15
directorio vorgetragen, seindt vornehmblich privilegium Sigismundi et
16
Friderici, daß die statt societatem mit der Eydgenoßschafft hatt; decretum
17
Caroli V., daß sie per errorem zu reichßtägen beschrieben worden, ist
18
allein allegirt, aber nit beygelegt, es gehört mehr berichts darzu. Sie haben
19
die ursach deß angehaltenen schieffs nit gewüßt, alß waß im Trierischen
20
voto davon erwehnet worden; weillen nuhn die parthey nothwendig ge-
21
hört werden müß undt dan Caesar umb bericht ahns camergericht ge-
22
schrieben , so können sie sich noch zur zeit nit vernehmen laßen. Ohne ist
23
zwar nicht, daß Franckreich starck darauff dringet, sie müstens gleichwoll
24
auß mangell information suspendiren, allein ist die große consequentz woll
25
zu consideriren,

37
25–29/30 weillen – praeiudiciren] Fehlt in Kurmainz Rk, teilweise auch in Kurbayern
38
K III.
weillen Costnitz undt Straßburg auch in verbündtnuß

42
Ksl. Argumentation (ebenso Reichshofratsbedenken zu Basel). Vgl. Rott S. 157.
,
26
darauß endlich mehrere dissolutio imperii endtstehen dörffte. Einmahll
27
giebt die erfarnuß, daß Baßelische burger indifferenter ahns cammergericht
28
citirt worden, die statt giebet aber vor, sie haben sich ohne ihr wißen
29
sistirt, so hernacher verbotten worden, undt könne ihro nicht praeiu-
30
diciren .

31
Kurbayern . Habe sich ex dictatis ersehen undt darauß befunden, daß
32
underschiedliche documenta ermangelen. Vermeint derowegen, daß solche
33
vor allen dingen zu erforderen undt der bericht vom camergericht zu er-
34
warten , alßdan wolle man sich ex parte Churbayeren eygentlich vernehmen

[p. 707] [scan. 831]


1
laßen. Sonsten discursive davon zu reden, scheinet, daß nit allein die
2
Schweitzer, sonderen auch Franckreich sich der sachen underfanget.

31
2–5 Duc – wolte] Fehlt in Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II.
Duc
3
de Longueville habe sie ihme auch recommendirt, haltet sich in particulari
4
wegen seiner herschafft Newcassel

40
Longueville wünschte Neuchâtel näher an die Eidgenossenschaft zu binden, um seine Stellung zu
41
verbessern ( Rorr S. 132, 145, 269, Gallati S. 159, 173).
interessirt. So haben die cantones auch
5
geschrieben, undt wahn sich gantz wiedersetzen wolte, dörfften, ahnstatt daß
6
man einen krieg leget, verscheidene newe motus entstehen. Wirdet dem reich
7
schwar fallen, solche glieder abziehen zu laßen, weillen es kündig, daß
8
dieß ein reichßstatt geweßen undt sich dem camergericht underworffen.
9
Hingegen ist auch woll zu betrachten,

32
9–11 wahn – möchten] Laut Kurmainz Rk, Kurköln zA I, spA II bringt Kur-
33
bayern
statt dessen vor, daß es Basel ja nur um Exemtion vom Reichskammergericht zu
34
tun ist.
wahn sie sich mit gewalt subduciren
10
undt daß reich solche behaupten undt mainteniren wolte, daß Franckreich
11
undt die Schweitzer sich wiedersetzen möchten. Wahn es doch dahien zu
12
bringen, maßen von Churtrier woll erindert, daß ohne berührung deß
13
puncti principalis die parthey clagloß gestelt würde, vermeinte, daß dar-
14
durch daß arrest köndte relaxirt undt der punctus exemptionis auff einen
15
ordentlichen reichßtag verschoben werden.

16
Kurbrandenburg .

35
16–20 Dem – contribuirt] Fehlt in Kurmainz Rk.
Dem Baseler Memorial fehlen verschiedene, zur Beratung

17
notwendige stuck. Sie finden Basels rationes also bewandt, daß, wahn keine
18
contradiction obhanden, sie zu hören. Fundiren sich nit allein in petitorio,
19
sonderen auch in possessione ab immemoriali tempore, daß sie nimmehr
20
zu Kayßerlichem camergericht contribuirt.

21
Nuhn aber ist auß dem privilegio zu sehen, daß excepto casu denegatae
22
iustitiae die burgerschafft anderwerths nit convenable. Wehre also nottig,
23
solches zu examiniren, die statt köndte sich sonsten deßelben nit behelffen,
24
wahn sich allein auff die burgerschafft verstehet, welche ohnedem coram
25
magistratu besprochen werden müß, wahn es sich aber auff die statt er-
26
strecket , so hett es auch seinen wegh.

36
707, 26 –708, 8 Dabey – zuwachßet] Fehlt in Kurmainz Rk, auch Kurköln zA I,
37
spA II knapper.
Dabey ist dieses zu consideriren, daß
27
alß anno

38
27 1500] Eingesetzt aus Kurbrandenburg Rk II, Kurbayern K III; in der Vorlage
39
irrtümlich 1494.
1500 alle reichßstätt zu Augßburg geweßen, die statt Baßell nit
28
erschienen, undt alß anno 1548 sie abereins wegen beyschaffung der mittell
29
zu underhaltung deß camergerichts beysambengeweßen, Baßell aber auß-
30
plieben , haben die ubrige deren quot auff sich genohmen

42
Einladungen zum Reichstagsbesuch ergingen im 16. Jahrhundert öfters an Basel, sogar zum Regens-
43
burger Reichstag von 1640/41 wurden Basel und Schaffhausen noch berufen ( Gallati , Exemtion
44
S. 454f., Gauss , Wettstein S. XXVIII).
.

[p. 708] [scan. 832]


1
Dahiengegen müß die andere parthey auch gehört undt weiters erwogen
2
werden, ob die statt Baßell durch die bündtnüß die exemption erhalten
3
können, undt wahn es nit geschehen, ob sie es noch zu thun vermöge,
4
weillen sie niehmahlen zum camergericht gestewrt, undt wahn dieses nit
5
genugsamb, ob sie nit von Franckreich undt den cantonen dabey gehandt-
6
habt mochte werden. Dieß seindt wichtige sachen, undt kombet noch
7
darzu, daß, waß durch die exemption dem reich abgehet, ubrigen ständten
8
zuwachßet. Sie ahn ihrem orth haben hieruber keine instruction, wollens
9
mit nechstem uberschreiben undt sich hernacher mit anderen vernehmen
10
laßen,

35
10–11 konnen – suspendiren] Statt dessen in Kurköln zA I, spA II, Kurbayern
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K III, daß Kurbrandenburg sich der Mehrheit anschließen wird, in Kurmainz Rk hingegen,
37
daß Kurbrandenburg mit den maioribus für eine vorläufige Suspension der Sache eintritt.
38
Kurmainz Rk bricht danach ab.
konnen also daßmahll nichst schließliches resolviren, sonderen ver-
11
pleiben dabey, daß die sache zu suspendiren […].

12
Kurmainz . Vernehmen ex votis so viell, daß Churtrier absolute sich
13
dahien erclerth, daß der gegentheill undt deß Kayßerlichen camergerichts
14
bericht zu hören undt demnach in der sachen zu verfahren, mit dem vor-
15
schlag , daß parti laesae ante omnia zu helffen, die hauptsache aber auff
16
einen reichßtag zu verschieben, damit Cöln undt Bayeren, gestaltsamb auch
17
Brandeburg einschlagen, mit dem zusatz, daß sie nicht instruirt, discurs-
18
weiß aber laßen sie sich sothanigen vorschlag nit mißfallen.

39
18–22 Sie – wirdt] Laut Kurköln zA I, spA II äußert sich Kurmainz ohne den
40
Hinweis auf mangelnde Instruktion zustimmend zur Meinung der Vorstimmenden.
Sie die Chur-
19
mayntzische haben argumenta pro et contra angeregt, auch Reverendissimo
20
zugefertiget undt seindt bey morgender post bescheidts gewertig; Ihre
21
Churfürstliche Gnaden werden sich nit zuwieder sein laßen, waß insge-
22
samb vor rathsamb angesehen wirdt.

23
Die credentiales seindt deßendts dem directorio nit eingeliebert, daß sie
24
sollen dictirt werden, weillen sie nit ahn die ständt gerichtet; wahn es
25
ihnen doch beliebig, dictabuntur una cum privilegio. Kayßer Carls decret
26
ist ihnen nit zukomben, noch sonsten ichtwas, außerhalb waß herr Volmar,
27
alß sie mehreren bericht erfordert, mitgetheilt, so der lengde nach abge-
28
leßen wirdt.

29

41
29–31 Facta – electorali] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA II: Re- und Correlation
42
findet durch die Sekundargesandten der ordentlichen Deputation statt; Kurmainz übernimmt
43
Ausfertigung des Schreibens ans Kammergericht.
Facta re- et correlatione seindt alle drey consilia einß, allein setzet daß
30
fürstliche zu, daß von hie auß daß camergericht umb den bericht zu be-
31
langen , quod acceptatur ab electorali.

32
Kurmainz . Continuirte, der herr graffe von Tecklnburg ließe nachmahls
33
wegen der herschafft Lingen undt der 4 Tecklenburgischer dörffer umb
34
interposition bey der cron Spanien undt den Generalstaden von Holandt

[p. 709] [scan. 833]


1
vermittelst schreiben ahn dieselbe undt den printzen von Uranien ansu-
2
chen , wie anderen wiederfahren, auch vordem von underschiedlichen
3
Kayßeren ertheilt worden, uti constat.

4
Kurtrier . Dem gemeinen ruff nach ist der tractat mit Spanien undt Hol-
5
landt schon geschloßen, sonsten ist der herr grave ein graff deß reichß
6
undt die herschafft ein reichßgliedt. Hetten derowegen kein bedenckens
7
bey der suchenden intercession, undt obschon geschloßen, so wirdt doch
8
der accord sine praeiudicio tertii sein.

9
Kurköln . Das historische Schicksal Lingens und der 4 Ämter ist bekannt. Die
10
Tecklenburger haben in der Sache vom Kaiserhof verschiedene recommenda-
11
tiones erhalten. Stehen aber ahn, ob dergleichen wegen abweßenheit der
12
herren Sächßischen zu ertheillen, sonderlich weillen man noch nit weiß,
13
welchem theill diese stuck vermöge tractats verpleiben werden, expectan-
14
dum proinde videtur, bieß man sieht, wohien die sachen außlauffen. Under-
15
dem wehre auch zu vernehmen, mit waß conditionibus der herr grave
16
solche örther wieder ahn sich zu bringen gedencke, damit man sich seiner
17
desto bestendiger könne annehmen.

18

33
18–24 Wegen – annehmen] Fehlt im ( gleichlautenden ) Kurbrandenburg Rk II.
Wegen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cöln müßen sie unerindert
19
nit laßen, welchergestalt die cron Spanien auch uber etliche stuck von
20
diesem stiefft Münster disponirt, geben gleichwoll auß, wollen niemandten
21
damit praeiudicirt haben. Daß ambthauß Bevergerden

34
Schloß, Stadt und Amt Bevergern im Hochstift Münster (zwischen Rheine und Ibbenbüren
35
gelegen, heute Landkreis Tecklenburg), bis 1400 tecklenburgisch, wurde im IP endgültig dem
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Hochstift Münster zugesprochen, aber nicht sogleich von den Niederlanden restituiert und 1652
37
von Bf. Christoph Bernhard von Galen für Münster gewonnen ( Hobbeling-Berswordt
38
S. 74ff., 228f., Cramer S. 16f., 57, Handbuch 3 S. 71f.).
hatt vier dörffer,
22
welche sub Friderico imperatore vom graffen von Tecklenburgh cedirt
23
worden. Hoffen, wahn man sich pro Tecklenburg interponirt, man werde
24
sich wenigers nit Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht annehmen.

25
Kurbayern . Nachdemahlen der tractat mit Hollandt beschloßen undt darin
26
die herschafft Lingen auch begrieffen, so wirdt dieselbe schwerlich zu
27
endtziehen sein; wahn nuhn ohne gewürigen effect die intercessionales ab-
28
gehen solten, würdt es collegio schimpfflich sein. Vor etlichen monathen
29
hatt man wegen deß herrn graffen von Oldenburg ahn die Generalstaden
30
geschrieben, darauff noch zur zeit einige anthworth nit erfolgt; undt hatt
31
man seither die nachricht erlangt, daß solches schreiben ubell auffgenohm-
32
ben worden, da es doch nur nuda rei gestae narratio geweßen, undt möchte

[p. 710] [scan. 834]


1
dieses noch weniger früchten.

35
1–3 Wehre – verstehen] Laut Kurköln zA I, spA II wünscht Kurbayern die Dik-
36
tatur
des Memorials deswegen, um es seinem Kurfürsten mit der Bitte um Weisung zu über-
37
senden
.
Wehre derowegen daß Tecklnburgische
2
memoriale vor allem zu dictiren, undt kahn er seinestheils nomine Serenis-
3
simi zu den intercessionalen keineswegs verstehen.

4
Kurbrandenburg . Möchte wünschen, daß das memoriale dictirt würde.
5
Erinnert an früheres Eintreten von Kaiser und Reich bei Spanien und Oranien
6
zugunsten Tecklenburgs. Die sache meritirt woll, daß man sich derselben
7
annehme. Die Grafen von Tecklenburg haben sich wegen des Entzugs der Herr-
8
schaft
, die unterdessen an Brabant und die Niederlande kam, so verteidigt, daß sie
9
vor unschuldig erkendt worden.

38
9–13 Wahn – assistiren] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, knapper Kurbayern
39
K III.
Wahn sich nuhn diese beschaffenheit in
10
actis imperii befindet, wehre mit den begerten intercessionalen uff maß undt
11
weiß wie vordem dem herrn graffen zu gratificiren, weillen sonsten diese
12
stück vom reich abgingen, valeat quantum valere potest, undt ist man ein-
13
mahll schuldig, der sachen zu assistiren. Wahn man aber die assistentz biß
14
zum schlüß differiren wolte, mögte dieselbe vergeblich sein; undt fahls man
15
nun vor Tecklnburg interveniren wirdt, so wirdt vielmehr billig sein,
16
daß man deßgleichen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cöln wieder-
17
fahren laße.

18
Kurmainz . Ab dieser umfrag haben sie in acht genohmen, wie daß Chur-
19
trier , inmaßen auch Churbrandeburg, bey den gebettenen intercessionalien
20
kein bedenckens haben undt daß darmit zu maturiren, dum res adhuc est
21
integra. Hingegen halten Churcollen undt -bayeren darfur, daß noch so lang
22
darmit einzustehen, biß die Chursachßische wieder zur stelle undt man
23
sonsten auch alle nöttige information eingezogen, wie es mit dem tractaten
24
eygentlich bewandt. Auff den verwilligungsfahll begert Churcöln gleich-
25
meßige intervention, Bayeren aber kahn undt will ohne expreßen befelch
26
darzu nit verstehen.

27
Nuhn ist die sache so eyllfertig nit, daß sie per maiora determinirt werde;
28
undt weillen darfurgehalten wirdt, daß weitere information einzuholen undt
29
der herren Sachßischen zu erwarten, so wollen sie sich gern darmit ver-
30
gleichen undt endtzwischen daß Tecklenburgische memorial dictiren
31
laßen. Kahn alßdan weiters von der sachen geredt werden, undt wirdet die
32
intervention darumb allein gesucht, damit man sehe, daß sich daß reich der
33
sachen annehme undt die stück nit

40
33 pro derelicto] Eingesetzt aus Kurbrandenburg Rk II für irrtümlich pro delicto
41
der Vorlage.
pro derelicto halte, solche auch nit ent-
34
ziehen laßen

42
34 wolle] Laut Kurköln zA I, spA II verspricht Kurmainz außerdem noch gleiche Unter-
43
stützung Kurkölns in der Sache Bevergern.
wolle.

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