Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[46.] Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 November 8
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Münster 1646 November 8
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 1066–1083. Vgl. ferner
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 I, fortgesetzt in FrA Fasz. 21 nr. 56 ( unvollständig ); Kurköln
zA I fol. 254’–257’ ( damit identisch Kurköln spA II fol. 568’–578’ und Kurköln zA
Extrakt fol. 26–27 ); Kurbayern K III fol. 232–244’; Kursachsen Rs I fol. 108–113.
Kaiserliches Angebot an Schweden in der pommerschen Frage: Vorpommern, Bremen, Verden,
Wismar. Zögernde Haltung Schwedens. Einschaltung Frankreichs. Intervention der Reichsstände
für Kurbrandenburg, Deputation des Kurfürstenrats an den Kurfürsten von Brandenburg: Oppor-
tunität beider Aktionen.
Protest Wartenbergs wegen des Bistums Verden. Reichsrechtliche Stellung der geistlichen Fürsten-
tümer . Satisfaktionsforderung für Verden.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kursachsen.
678, 1 –680, 11 Kurmainz – verpleiben] In der Proposition sind Kurbayern K III und
Kursachsen Rs I gleichlautend, gehen aber in längeren Passagen, wie wohl auch die Vorlage,
auf eine Vorstufe von Kurmainz Rk zurück, so für 16–27 alß – beyzu-
bringen ], 679, 28–33 wobey – resolvirt]; Kurköln zA I, zA Extrakt, spA II
insgesamt kürzer.
Frage zusammen: Beschluß vom 4. August, vor der Intervention die Religions-
gravamina zu vergleichen, einmütiger Beschluß vom 24. Oktober, zunächst die
schwedische Resolution abzuwarten und von Kurbrandenburg Auskunft über sein
Angebot und seine Äquivalentforderung zu verlangen, Mehrheitsbeschluß vom
5. November 1646, sich bei den Kaiserlichen über den Stand der Dinge zu erkundi-
gen und danach die intervention Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu
Brandeburg zu ehren undt zu befürderung deß gemeinen weßens vortzu-
stellen . Diesem dritten puncten zuvolg hatt man gestriges tags per ordina-
rios deputatos die herrn Kayßerlichen besprochen undt vor allem zu ver-
nehmen begert, wie weit sie in puncto satisfactionis vortgeschritten oder
noch zu gehen gemeint, mit der erclerung, daß man nicht allein wegen der
Pomerischen landen, sonderen auch anderer interessirter ständte bey der
cron Schweden zu interveniren endtschloßen.
Hierauff haben […] Trautmansdorff undt Volmar replicando zu erkennen
geben, alß sie mit der cron Franckreich plenipotentiarien wegen deren
satisfaction eventualiter geschloßen, hetten sich dieselbe erbiethig gemacht,
in persohn naher Osnabrüg zu reyßen undt den Schwedischen ihrer satis-
faction halber zuzusprechen, daß sie dieselbe nicht zu hoch spannen wolten.
Darauff ist erfolget, daß sie sich zu gedachten Osnabrüg eingefunden,
mit denen daselbst subsistirenden heren Kayßerlichen vertrewlich auß der
sachen communicirt undt sich mit ihnen dahien verglichen, daß die heren
Kayßerliche mit vorwißen undt genehmhaltung der herren Frantzösischer
plenipotentiarien der cron Schweden Vorpomeren, 2. beyde ertz- undt
stieffter Bremen undt Verden, 3. Wißmar offeriren sollen, undt danebens
sich pro 4. erbotten, neben Ihrer Kayßerlichen Mayestät auch der ständte
consens hierzu beyzubringen .
Hinsichtlich Vorpommerns haben die schwedischen Gesandten erklärt, Instruktion
erbitten zu müssen. Waß beide ertz- undt stieffter angehet, hetten sie sich per
expressum vernehmen laßen, daß dieselbe in weltliche fürstenthumber ver-
ändert werden müsten. Daß condominium zu Wißmar köndten sie aber gar
nicht leyden, weillen nuhr große ungelegenheit darauß endtstehen dörfft,
so genugsamb arguirt, daß sie allein herren sein wollen.
Immittelst wehre ein courrier abgeschickt worden undt nunmehr zu Osna-
brüg wieder angelangt, gestaltsamb herr Salvius, der sich ahnyetz hie
befindet, noch gesteren vertröstermaßen den herren Kayßerlichen communi-
cation erstatten würde, warauff die cron endtlich zu bestehen gedächte, mit
der vertröstung, waß von demselben ihnen den herrn Kayßerlichen würde
vorkomben, chur-, fürsten undt ständten vertrewlich zu communiciren.
Nach Mitteilung Volmars von gestern abend war Salvius zwar bei Trauttmansdorff
und hat fast alle Themen der Traktate, 1. schwedische Satisfaktion, 2. Amnestie,
2. Religionsgravamina, 4. Autonomie, 5. demissionem militiae kurz berührt, sich
aber gar nicht hauptsächlich eingelaßen, sonderen sich dahien bezogen,
daß sein collega herr grave Oxenstirn demnechsten anlangen undt demnach
die handtlung hauptsächlich angetretten solle werden. Darauff die heren
Kayßerliche diese erclerung gethan, undt zwar die satisfaction wegen Pome-
ren betreffendt, hetten sie soviell abgenohmben, daß die cron Schweden,
wahn der consens von Churbrandeburg würde beygebracht, sich mit Vor-
pomeren undt Stetin mögte contentiren laßen. Eß hetten derentwegen
die herren Frantzösische legati sich resolvirt, zu mehrer der sachen befürde-
rung zu Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandeburg monsieur St.
Romain abzuordtnen undt ihro zu dem endt zusprechen zu laßen, damit sie
sich wegen ertheillung ihres consens nicht auffhalten wollen
Vgl. zu den französischen Vorschlägen Dickmann S. 310, Meiern III S. 743, 753. St. Ro-
main kehrte am 16. November zurück.
auch vor rathsamb befunden, vermittelst der heren mediatoren sie die Kays-
serliche belangen undt erinderen zu laßen, daß sie ein hochlöblich churfürst-
lich collegium dahien disponiren wolten, damit sie ihrestheils auch zu
solchem endt eine deputation zu Churbrandeburgh thun mögen. Dahero
die herren Kayßerliche solches den ordinariis deputatis nit allein andeuten,
sonderen auch ahn daß directorium begeren wollen, daß dieß der cron
Franckreich gethaner vorschlag den churfürstlichen abgesandten vorgetra-
gen undt undereinander berathschlaget werden mögte, ob undt welcher-
gestalt solche deputation werckstellig zu machen, zumahlen von den herren
Kayßerlichen nit obscure zu vernehmen geweßen, daß sie ihrestheils nit
ungeneigt, auß ihrem mittell auch abzuordtnen, wobey sie dan gar insten-
digist begert, man wolle bey so bewandten sachen mit der intervention
vor Churbrandeburg noch zur zeit ein- undt zurückhalten undt dardurch etwa
die vorseiende tractaten mit der cron nit schwärer machen, bevorab dha
man sich yetzo mit derselben in eine hauptsächliche tractation einzulaßen
resolvirt.
Dieses alles ist durch die deputirte vorgetragen undt respective geantworth
worden; wißen ihreshteils nicht, daß etwas weiters vorkomben. Wahn den
herren Bayerischen gesandten etwas bewußt, wollen sie es gern anhören,
fahlß aber nichst zuzusetzen hetten, stündte zu deliberiren, ob die herren
churfürstliche gesandten die von den herren Frantzösischen vorgeschla-
gene deputation vor rathsamb erachten möchten undt wie alßdan dieselbe
anzuordtnen oder ob nit beßer undt nützlicher, so weith zuzuwarten, bieß
die herren Kayßerliche sich eygentlich erkündiget, warauff endtlich die
cron Schweden mit den Pomerischen landen sich behandelen zu laßen
gemeint. Wahn aber die deputation angeordtnet undt der consensus solte
requirirt werden, ohne zu wißen, waß zwischen den herren Kayßerlichen
und Schwedischen geschloßen, auch ungewiß, fahlß Brandeburg solchen
difficultiren solte, ob die cron Schweden mit der Kayßerlichen resolution
werde zufrieden sein, wirdt die suchende intervention sowoll alß deputation
ohne effect verpleiben.
consensu auff Vorpomeren mit Stetin undt Wißmar betrifft, mußen verneh-
men , daß deß heren Salvii discurs nicht vor eine formalresolution zu halten,
sonderen beziehet sich bloßlich auff des heren graven Oxenstirns ehist
erwartende ankunfft. Können dannenhero nicht ansehen, ehe undt zuvor
man nöttige apertur der endtlichen resolution erlanget, wie die deputation
anzustellen, sonderen weillen die tractaten auff den consens gesetzt, wehre
zuzuwarten, warbey Schweden endtlich beharren würde, undt alßdan ent-
weder schriefftlich oder vermittelst einer abordnung Ihre Churfürstliche
Durchlaucht zu belangen, daß sie sich pro boni pacis et imperii uberwinden
wollen.
Wahn man nuhn wißen wirdt, warauff die Schwedische satisfaction endt-
lich gestelt, alßdan wirdt zu reden sein, ob Ihre Churfürstliche Durchlaucht
in schriefften oder durch eine abordtnung mogen zu behelligen sein. Undt
auff den letzteren fahll können die ordinari deputati darzu gebraucht
werden; daß also die intervention noch zur zeit von selbsten fallet, bieß
dahien sieht man, womit die tractaten außschlagen mögten. Sonsten wehre
hiervon den herren Churbrandeburgischen nöttige relation zu erstatten.
Kurköln . Sind damit einverstanden, daß die von ihnen stets gewünschte Intervention
für Kurbrandenburg auf ksl. Wunsch noch etwas verschoben wird, bieß man sieht,
wohien die cron Schweden hinaußwilt.
Pro 2 do , ob ahn Churbrandeburg abzuordnen, bedünckett ihnen noch zu
früh zu sein, dan es ihro fremdt vorkomben mögte, weillen man noch nit
weiß, in welchen terminis die satisfaction berühe. Damit nuhn die deputation
mit desto mehrerem bestandt moge angeordtnet werden, so wehre mit
derselben so lang einzustehen, biß man eygentliche nachricht erlanget,
warauff die Schwedische endtlich bestehen; diesem also vorgangen kahn
in collegio berathschlaget werden, ob zu schicken oder zu schreiben. Daß
aber hiervon den herren Churbrandeburgischen communication geschehe,
ist der billigkeit gemeß, weillen sie außer zweiffell verlangens dragen werden
zu verstehen, weßen man sich resolvirt, darmit sie sich darnach richten
mögen; zum schlüß dancken sie den herren deputatis, daß sie daß anbringen
gethan.
Kurbayern . Repetita propositione vermeinen, es seye noch zur zeit mit
der deputation einzuhalten, inmaßen auch mit der intervention, bieß man
sehet, wohien sich eygentlich die cron Schweden resolvirt, undt daß umb
so mehr, weillen sich der herr Salvius auff den graven Oxenstirn beziehet.
Diesem nechst köndten die herren Kayßerliche ersucht werden, die ver-
nohmbene endtliche resolution zu eröffnen; dan wahn zuvorn deputirt solte
werden undt die cron Schweden auff gantz Pomeren bestehen, würde alles
ohne effect sein.
commission abzulegen hette. Quibus ita praesuppositis vergleichen sich
mit Trier undt Cöln,
nung mundtlich Seiner Churfürstlichen Durchlaucht der status imperii zu
repraesentiren, nicht zweiffelendt, sie würden sich darauff ehender ein-
laßen , alß wahn die landen ihro mit gewalt solten endtzogen werden. Ein-
mahll hatt die cron Schweden solche mit päßen undt stromben ein, undt
ist der friedt dem reich sehr nöttig. Wehre dannenhero zu begeren, sie
wolten eine resolution faßen, wie daß hauß Osterreich auch gethan, ob-
schon die Inspurgische pupillen
Ferdinand II. überließ seinem Bruder Ehg. Leopold 1630 Tirol und die österreichischen Vorlande
erblich; von dem Verlust des Elsaß waren in erster Linie die Ehgin. Claudia und der erste Sohn
Ehg. Ferdinand Karl, mündig seit 9. April 1646, betroffen ( Wandruszka , Tirolische Linie
S. 447f., Gallati S. 153).
der ertzhertzog mit Halberstatt ercleren müßen. Dan wehren die herren
Kayßerliche auch zu ersuchen, daß sie gleichergestalt abordnen wollen;
interessirt undt daß werck mit gutter manier vorbringen kahn, darzu
emploiirt werden. Daß sonsten den Churbrandeburgischen die communi-
cation wiederfahre, vergleichen sich mit vorstimbenden.
Kursachsen . […]
Brandeburg intercediren wolte, daß es ehe undt zuvorn geschehe ad modi-
ficandum postulata, alß man begerte, von den Pomerischen landen ein ge-
wißes stück herzugeben; dan wahn die cron Schweden erfahret, daß man
Churbrandeburg schon zugeredt, ihro die Vorpomerische landen zu uber-
laßen , wirdt bey deroselben hernachmahls vergebens sein zu suchen, daß
sie ihre postulata mindere. Wehre derohalben entweder die cron Schweden
erster zu ersuchen, alß die deputation ahn Churbrandeburg vortstellig
gemacht würde, oder aber es würde sowoll die deputation alß intercession
noch zur zeit eingestelt werden müßen, vornemblich auch darumb, weillen
man noch zur zeit keinen gewißen grundt hatt, warauff die cron in ihren
postulatis bestehen werde. Dha man nuhn solche gewißheit erlanget wirdt
haben undt alßdan pari passu sowoll vor Churbrandeburg bey den herren
Schwedischen schriefftlich interveniendo einkomben alß auch hingegen
Churbrandeburg in schriefften ersuchen wolte, daß an beiden orthen
solche mittell eingangen werden möchten, dardurch der friedt zu erheben,
so wolten sie sich davon nit separiren; undt dha man solchergestalt ahn
beiden orthen in schriefften einkembe, würde es der deputandorum halber
keine difficultät gebähren.
gefolgte vota vernehmen sie, daß under vorstimbenden vast keine discre-
pantz , dan Trier, Cöln undt Bayeren seindt der meinung, wie auch Sachßen
mit etwas erclerung, daß noch zur zeit mit intervention so lang einzustehen,
bieß die cron Schweden sich in puncto satisfactionis wirdt erklerth haben.
Dahero auch pro 2 do mit der von den Frantzösischen plenipotentiariis vor-
geschlagener deputation zurügzuhalten, alßdan aber mit beßeren nachdruck
vortzusetzen. 3º. Wirdet man auch hernacher deliberiren können, ob ahn
Churbrandeburg undt wehr zu deputiren oder ob nicht schriefftlich status
imperii deroselben zu remonstriren, damit sie ihren assensum nicht weige-
ren wollen.
Die heren Chursächßische halten darfur, daß die cron Schweden vor dero
erclerung zu belangen oder die deputation gar einzustellen oder eins undt
anders beiderseiths zugleich vortzusetzen. Solche meinung hatt es, daß
hernechst zu reden sein wirdt, ob undt wie die intervention sowoll alß depu-
tation anzustellen, daß also kein underschiedt vorhanden. Diesem nach
hetten sich die herren Kayßerliche mit allem fleiß durch die herren media-
tores zu erkündigen, warauff die cron Schweden endtlich wegen der Pome-
rischen landen zu bestehen gemeint, dan wahn dieses nicht zwischen den
Kayßerlichen, Frantzösischen undt Schwedischen abgehandelt, daß man
wißen könne, warauff Schweden schließen wolle, wirdet die intervention
undt deputation vergebens sein.
Wegen Stetin haben sie einige anregung gethan. Dieß ist die ursach: daß
ad exemplum der cron Franckreich, welche den Rhein pro termino hatt,
die cron Schweden die Oder pro termino haben will; undt weillen Stetin
dieseseiths gegen Pomeren gelegen, Franckreich aber die vestung Breysach
eingeraumbt, so gedencket Schweden ebenergestalt Stetin zu behaupten.
Ob nuhn dieses motivum sufficient, stehet dahien.
Ihrestheils vergleichen sie sich mit vorstimbenden sowoll wegen der inter-
vention als deputation undt wollen, wie vor gutt angesehen, die herren
Kayßerlichen belangen, daß sie uber daßjenige, waß in puncto satisfactionis
wegen Pomeren undt der stieffter vorgeloffen,
ten , wo nicht allen ständten, vertrewliche apertur thun wollen. Solchem
nach wirdet sich weyßen, ob nit beßer, die notturfft in schriefften ahn Chur-
brandeburg zu bringen alß zu deputiren, weillen dieses zimblich odios
undt keiner gern ubernehmen möchte. Wahn doch die herren Kayßerliche
mit abordtnen undt der vordrag zugleich geschicht, stündte hernechst ferner
hiervon zu reden. Daß finalmente den herren Churbrandeburgischen hier-
von communication erstattet werde, erachten sie in passibus utilibus et pro
re nata billig; laßen, es per ordinarios werckstellig gemacht werde.
Ihre Fürstliche Gnaden zu Osnabrüg, Churcölnischer haubtabgesandter:
Weillen sie ab der relation vernehmen, daß der cron Schweden beider
ertz- undt stieffter Bremen undt Verden oblation geschehen, welches sie bieß
dahero von herren graffen von Trautmansdorff nicht erfahren können, son-
deren , daß es noch res integra undt bieß zu den haupttractaten außgestelt,
wirdet ihro nicht zu verubelen sein, daß sie ein hochlöblichstes churfürst-
liches collegium wegen ihres hohen interesse bey dero stiefft Verden
belange; undt können nicht underlaßen, zu deßen mehrer information
diese erleuterung zu thun, daß, alß vor diesem den 26 ten Martii daß erste
mahll hiervon meldung geschehen undt herr grave von Trautmansdorff in
discursu anregung gethan, sie dhamahls zu erhaltung nicht allein ihres
rechtens, sonderen auch deß uralten von Carolo Magno auffgerichteten
stieffts schuldigermaßen gebührende schriefft- undt mündtliche protestation
eingewendet. Darauff hatt der herr grave abermahls, daß dieser stiefft
zwar in vorschlagh komben, deßen aber keine oblation geschehen, man
sich auch dergestalt nicht darzu verstehen würde, sie vertröstet.
Darauff in Aprili, alß dhazumahlen die von den catholischen verordtnete
deputati zu Osnabrüg anweßendt wahren, haben sie den Churcölnischen
Paderbornischen cantzleren Buschman gebührendt ersucht, daß ers bey
ermeltem herrn graven undt sonsten aller gehoriger nöttiger orten under-
bawen undt hinderen wolle; waß nuhn yedesmahls vor vertröstungen
geben worden, weyßen die hinc inde gewechßelte schreiben mit weiterem
auß.
Nachdem Seine Fürstliche Gnaden im Entwurf eines Friedensinstruments von
Anfang Mai befunden, daß gedachter stieffter, sonderlich deß ihrigen Ver-
dischen , einige gefehrliche undt praeiudicirliche meldung geschehen
haben sie nicht umbgangen, eine formal undt gebührende, auch in rechten
bestendige protestation auffzusetzen undt außzufertigen, auch bey ankunfft
deß gravens von Trautmansdorff ihme davon parte zu geben, wie nicht
weniger solche demselben schriefftlich intimiren undt einhendigen wollen.
Weill er sie aber damahls wieder versichert, daß dieses stieffts halben
nichst schließliches ahn seithen der Kayßerlichen verordtnet oder den
Schwedischen auch vertröstung, wie die formalia lauteten, darauff besche-
hen , sonderen res adhuc integra wehre, undt hetten zwar auch die Schwedi-
sche davon meldung gethan, es hettens aber die Kayßerliche biß zu ferneren
tractaten außgestelt undt sich weder pro noch contra resolvirt, alß haben
sie ermelte protestation umb so weith zwar nicht schriefftlich in forma
insinuirt, gleichwoll solche in triplo, sowoll den herren Kayßerlichen
alß denen löblichen reichßdirectoriis zu seiner zeit undt dafern diese sache
weiters auff die bahn komben würde, zu intimiren, verfertiget. Sinthemah-
len nuhn herfurkombet, alß wahn einige oblation geschehen, alß wollen
Seine Fürstliche Gnaden in optima forma bey dem hochlöblichen collegio
die protestation mündtlich undt gebührendt eingewendt haben, auch nit
underlaßen, solche dhamahlß verfaste ahn daß directorium zu bringen,
dahien gehendt, daß Seine Fürstliche Gnaden alß rechtmeßiger, confirmirter
undt regalizirter bischoff undt fürst dieß ihro von Gott undt Kayßerlicher
Mayestät anvertrawte stiefft in keinigen wegh dergestalt zu uberlaßen oder
zu begeben gedencken. Bittet um gehörige und zeitige Intervention zugunsten
Verdens
Verden, wie Minden sonst braunschweigische Sekundogenitur, war direkt gefährdet, weil es an
Schweden kommen sollte; Gefahr drohte aber auch für Wartenbergs Rechte über Minden und
Osnabrück, weil beide Hochstifter (sowie Hildesheim) als Entschädigung für Hg. Friedrich von
Holstein, der Bremen und Verden an Schweden abtreten sollte, in Betracht gezogen wurden
( Lorenz S. 10, 105, 147, 156, 158, 168f., Forst S. XV, Bucelinus I S. 31).
zu conservirung status imperii undt beßerer correspondentz zwischen den
catholischen undt Augspurgischen religionsverwandten ständten. […]
Dieß ist eine sache, welche die catholische principaliter concerniren thutt,
nicht allein ratione religionis oder der uralten stiefftungh, sonderen auch
wegen deß geystlichen standts undt fürstlichen banck, indeme wie in
propositione gemeldet, dahien gar gezielt will werden, daß diese stieffter
in weltliche fürstenthumber verwandelt werden sollen, dabey omnes
status imperii ratione hierarchie et harmoniae interessirt; undt gleichwie
die weltliche ungern wurden sehen, daß ihnen ihre landen abgenohmben
undt zu geystlichen stieffteren verwendet werden sollen, also auch nit
unbillig verhütten helffen werden, daß dieses praeiuditz undt consequentz
nicht angefangen werde .
Dabey auch dieses in specie nicht außer obacht zu laßen, daß die gaistliche
fürsten im reich tanquam principes gleichergestalt eadem privilegia et
praeeminentias mit den weltlichen haben. Daß nuhn wegen der Pomeri-
schen landen, auch deß Mechelburgischen antheils, mit den interessirten
chur- undt fürsten tractirt undt gehandelt wirdt, ihro undt dem einhaber
des ertzstieffts Bremen aber solche landen unwißendt undt unbefragt abge-
nohmben undt in die außgab gesetzt werden wollen, ist den gemeinen
habenden reichßfreyheitten zuwieder, undt woll zu erwögen, daß ihr con-
sens in specie darzu ebenso nöttig, undt dha ye etwas ratione boni publici
von solchen stieffteren undt landen solte müßen zurüggelaßen werden,
daß sie gleichergestalt nit unbillig auch mit solchen undt beßeren fundamen-
ten eine gebührliche satisfaction endtweder von der cron Schweden oder
dem reich zu begeren haben.
Eß ist auch nicht unbillig, dahien eine reflexion zu machen, daß ihr consens
darzu nicht allein requirirt werde, sonderen haben auch die capitula darzu
zu sprechen, so haben auch die Augspurger confessionsverwandte standte
gleichergestalt bey beiden ertz- undt stieffteren ihr hohes interesse. Dan
wahn den capitulis die electiones benohmben undt die stieffter zu weltlichen
fürstenthumben zu ewigen zeithen gemacht werden, weder catholische
noch uncatholische auch auß chür- undt fürstlichen häußeren mehr darzu
gelangen können.
Diese rationes undt motiven haben Ihre Fürstliche Gnaden breviter wol-
meinentlich andeuten wollen, damit die herren abgesandten ihr gebührendes
absehen darauff machen, auch desto weniger ihro undt anderen reichßfürsten
einiges praeiudicium zuziehen zu laßen, in vertröste obacht desto beßer
nehmen können.
685, 35 –686, 4 Kurmainz – conclusa] Fehlt in den anderen Überlieferungen; nur in Kur-
köln zA I, spA II ist noch auf die Re- und Correlation mit den beiden unteren Reichsräten
und auf das Angebot ihrer ordentlichen Deputierten hingewiesen, Wartenbergs Vorbringen
im collegio zue referiren und zu betrachten.
warten auch die fürstlichen auff die re- undt correlation; man werde sich
doch gewißlich Ihrer Fürstlichen Gnaden wie auch anderer interessirter
annehmen, undt wollen sie ihrestheils mit undt benebens den Churbayeri-
schen dieses den fürstlichen auch vor- undt anbringen.
Die re- undt correlation bringen paria conclusa.