Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
[38.] Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Juni 7
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Münster 1646 Juni 7
Kurmainz K FrA Fasz. 14 nr. 39/40 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz Rs FrA
Fasz. 14 nr. 217. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier spA p. 788–800 );
Kurköln zA I fol. 231–234’ ( damit identisch Kurköln spA II fol. 502’–510’ und Kurköln
zA Extrakt fol. 21–21’ ); Kurbayern K III fol. 341–350’.
Pommersche Frage: Intervention der Reichsstände zugunsten Kurbrandenburgs bei Schweden?
Ersatz für Kurbrandenburg. Kaiserliches Verfügungsrecht über Lande der Reichsstände. Lage
der von der französischen und bessen-kasselschen Satisfaktionsforderung betroffenen Reichsstände
einschließlich des Kaisers. Solidarität der Reichsstände im Krieg gegen die auswärtigen Mächte.
Haltung Kursachsens und der Niederlande zur Interventionsforderung Kurbrandenburgs.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern .
Kurmainz . Laut Bericht ihrer Kollegen in Osnabrück vom nechstverwichenen
dienstag haben die herrn Churbrandenburgische vor sich und vermittelst
der herrn Chursächßischen bey ihnen begehrt, sinthemahln Churbranden-
burg sich uber die cession Pommern sehr hoch beschwehrt, sie wolten mit
und beneben anderer chur-, fürsten und ständ gesanden zu den Schweden
eine deputation thun und sie dahin erinnern, von Pommern abzustehen.
Sachßen hette zwar allerhand rationes angeführt, warumb dieße deputation
vorzunehmmen, und zwar daß Chursachßen wegen der mit Brandenburg
habenden und bis auff die succession sich erstreckenden erbverbrüderung
interessirt, sich auch im reich, Brandenburg hinwider zu contentiren, kein
aequipollens finden laßen werde, sodann daß dieße praecipitanz eine böße
consequenz nach sich ziehen würde und hiernechst auch andern begegnen
könde, und dabey zugleich begehrt, daß alhie versambletes churfürstliches
collegium in schrifften zu ersuchen, daß selbiges derentwegen ein gesambtes
schreiben ahn die cron Schweden abgehen laßen wolte. Dieweiln dann
besagten Churmaintzischen gesanden hierbey allerhand gedancken zu ge-
müet gangen,
ihren mitabgesanden zu Münster hierauß communiciren müsten
Das Ansinnen, in einer gemeinschaftlichen Aktion dem Kurkolleg in Münster die Intervention bei
Schweden schriftlich zu empfehlen, hatten die kurmainzischen Gesandten ihren kursächsischen
Kollegen in Osnabrück mit der Begründung abgeschlagen, daß sie andernfalls dem Votum der
kurmainzischen Vertretung in Münster vorgreifen würden ( MEA FrA Fasz. 13). Vgl. über
die bisherige Entwicklung der pommerschen Frage am Kongreß Odhner S. 107f., 132ff., 148.
derowegen von den herrn gesanden gern vernehmmen, waß sie vermeinen,
daß den Churmaintzischen zu Oßnabrück wider zu antwortten sein mögte,
ob Churbrandenburg mit der gesuchten deputation und collegialschreiben
ahn Schweden zu willfahren oder damit zuzuwarten, bis man sehe, wie sich
die tractaten anlaßen, oder aber ob darüber in allen dreyen reichsräthen
formaliter zu deliberiren.
Kurtrier . Es komme ihnen dieße materi sehr schwehr vor, Ihr Gnedigster
Herr wehre der meinung geweßen, die Schönbeckische tractaten zu reas-
sumiren ; es hetten aber die herrn Kayßerliche albereit uff Pommern bewil-
liget , und wehre zu Nürnberg auch uf den halben theil geschloßen worden
Im Stettiner Vertrag von 1630 zwischen Kg. Gustav Adolf und Hg. Bogislav von Pommern war
vereinbart worden, daß der König von Schweden nach dem Tod des kinderlosen Herzogs bis zur
Entscheidung der Nachfolge Pommern besetzt halten, der Nachfolger, laut Erbvertrag mit
Pommern der Kurfürst von Brandenburg, Schweden die Kriegskosten ersetzen und das Bündnis
zwischen Schweden und dem Herzogtum bestätigen sollte ( Odhner S. 9ff.). Auf dem Nürn-
berger Kurfürstentag von Januar bis Juli 1640 war dann Kf. Georg Wilhelm von Brandenburg
bereit gewesen, Rügen und Stralsund mit genauer Maßgabe des Gebietsumfangs als Unterpfand
für 2½ Millionen Reichstaler Kriegsentschädigung Schweden zu überlassen ( Odhner S. 64–66,
siehe oben S. 500 Anm. 1).
Die Churbrandenburg- und -sachßische rationes wehren zwar erheblich
und zu wünschen, daß solche landen wiederumb auß der Schweden händ
gepracht werden mögten, wehre auch pillig, daß ein stand allein so hoch
nit zu beschwehren, weiln es ein allgemein weßen seye. Sie stünden aber
ahn,
sie hetten derentwegen keinen bevelch, und wehre zu besorgen, wann
Schweden cediren solte, daß sie alßdann ein aequivalens von Kayßerlicher
Mayestät und den ständen und also mehrere stiffter praetendiren würden,
derowegen man sich wohl vorzusehen. Und würde ein seltzames ansehen
gewinnen, da man in Kayßerliche Mayestät so starck getrungen, ihre landen
herzugeben, daß man sich einem stand des reichs anhengig machen und
Kayßerliche Mayestät zurucksetzen wolte.
man sich der sachen annehmme, daß man hernacher ihro auch assistiren
müste. Sie hielten davor, den herrn Churmaintzischen zu Oßnabrück hin-
wider zu bedeuten, weiln Schweden dieße landen in handen habe und selbe
schwehrlich wider von ihnen zu pringen sein werden, so müste man ahn
die principaln derentwegen die notturfft gelangen laßen; zweivelten nit, die
herrn Churbrandenburgische der sachen noch so lang einen anstand geben
werden.
Kurköln . Die erbverbrüderung zwischen Brandenburg und Sachßen seye
bekand
stünde dahin. Brandenburg hette sich bishero der neutralität bedienet,
Sachßen aber den kriegslast uf dem halß gehabt und wehre also ubeler
condition geweßen, und nit zu zweivelen, es derentwegen allerhand aemu-
lationes zwischen denselben abgeben werde.
Daß Brandenburg allein bezahlen solte, deme seye nit also, die catholische
geben ihre stiffter und Ihre Kayßerliche Mayestät die erblanden hinweg;
und seye niemand, so ihnen ein aequipollens gebe, Brandenburg aber be-
komme Halberstatt
Kurbrandenburg sollte nach den Vorstellungen Ks. Ferdinands III. zunächst mit einer von den
Reichsständen zu erstattenden Geldsumme für Pommern entschädigt werden; erst 1643 faßte der
Kaiser eine Entschädigung aus Kirchengütern (Magdeburg und Halberstadt) ins Auge. Schweden
dachte seit 1641 daran, Kurbrandenburg für Pommern Magdeburg und Schlesien anzubieten
( Bierther S. 71, 252, Brockhaus S. 142, Jaeckel VI S. 72ff.).
Daß dießes leicht eine consequenz gebehren werde, da hielte, daß solcher
ration nit ubel fundirt. Von ihnen wehre vorkommen, daß die herrn Kay-
ßerliche zu requiriren, ohnbefragt der ständ so leicht nit alles hinwegzu-
geben ,
1–2 maßen – beschehen] Zusätzlich in Kurbayern K III, sinngemäß in Kurtrier
zA, spA, Kurköln zA I, spA II ausgeführt: Trauttmansdorff hat Wartenberg durch
Buschmann noch 1646 IV 29 versichern lassen, daß er Verden nicht weggeben wolle,
zwei Tage später hat er es Schweden angeboten; genauso geschah es mit Bremen und Halber-
stadt .
Pommern beschehen. Wehre auch in dem modo selbst peccirt worden,
dann obzwar die catholische theologi verwilliget, die stiffter hinwegzu-
geben , so wehre doch solches nit uff die stiffter, so die catholische annoch
in handen hetten, gemeint; man gebe die stiffter auch erblich, wie auch daß
Elsaß eigenthumblich hinweg, daß die cron Franckreich kein votum
derentwegen mehr haben
und die oblation albereit beschehen, so stünden sie ahn, ob solche ration
also bewand, daß man sich interponiren solle.
Sie begehrten niemanden seine land oder leuth abzuvotiren, es wehre aber
zu consideriren, daß es uber die geistliche außgehen werde, darin sie ab-
sonderlich aber wegen hinlaßung Bremen, Halberstatt und Verden nit
consentiren könden, wie sie dann deßen auch in bevelch hetten; und hetten
sie albereit eine protestation verfertiget,
Trautmanßdorff wegen des stiffts Verden zustellen wolten.
Die uncatholische wolten die Bergstraßen Churmaintz auch wider begeben
Die Bergstraße war 1463 von Kurmainz den Pfalzgrafen für 100 000 fl. verpfändet worden
(über Verpfändung als Rechtsgeschäft, das seitens des Pfandgebers Abgeltung einer Schuld zum
Ziel hatte, wobei die spätere Einlösung des Pfandes nicht garantiert war, vgl. Landwehr
S. 105–112, Hellfeld IV S. 2246–2251). Nach einem Gutachten des Reichshofrats vom
23. Januar 1623 sollte dem Kurfürsten von Mainz die Bergstraße aus den dem Kaiser heimgefalle-
nen pfälzischen Kurgütern, aber möglichst nicht vor einer endgültigen Regelung der pfälzischen
Frage, zurückgegeben werden; Ks. Ferdinand II. war sogar gewillt gewesen, Kurmainz wegen
vielfach geleisteter Assistenz die Erlegung der Pfandgelder zu erlassen ( MEA FrA 5 fol. 94–96).
Volmar schlug Raigersperger die Regelung vor, daß die Bergstraße dem Pgf. Karl Ludwig
restituiert werden, aber Kurmainz gegen Abstattung des Pfandgeldes sogleich wieder ausgefolgt
werden solle ( MEA CorrA 11 [1] nr. 170). Vgl. auch Jüdel S. 9.
wehre also die frag, wer davor wie wenigers nit die Heßische satisfaction
reden wolte. Die Frantzosen hetten uff ihr ansuchen wegen besagter Heßi-
schen satisfaction bedeut, sie wolten zwar die sach recommendirt halten,
allein besorgten sie, die frau landgrävin werde von den Maintzischen
ambtern nit abstehen. Da man auch vor Pommern intercediren solte, wehre
zu besorgen, es würden die catholische in andern sachen desto weniger
erhalten können.
wünscht , ihre bisherige Neutralität mit dem Reich zu erhalten, nachdem nun
ihre Verhandlungen mit Spanien vor dem Abschluß stünden, und den Frieden
im Reich von noch vier zu erledigenden Punkten abhängig gemacht: dem Religions-
vergleich , der pfälzischen Frage, Regelung der commercien, der pommerschen
Frage. Pommern stehe von rechts wegen Churbrandenburg zu
kand , daß Brandenburg ein trewer churfürst wehre, so sich keinem theil
anhengig gemacht, sonder innocenter gestrafft würde, dahero sie gepetten
worden, sich der sachen anzunehmmen und andere darzu zu vermögen.
Kurköln hat den Frieden mit Spanien begrüßt und zum übrigen geantworttet, in den
Reichssachen wehre ein theil der regul alß Passawischen vertrag und reli-
gionfrieden nit nachkommen und dahero die differentien entstanden;
erhofften aber eine Übereinkunft noch während der Traktate.
Die Pfaltzische sach hette ihre richtigkeid so weit, daß Churbayern sich
erpotten, die Underpfaltz widerzugeben; daß gantze land aber widerzu-
geben , wisten sie selbst, wie sie einen theil strafften, so wider sie handlete.
Der churdignität halber wehren albereit mittel vorgeschlagen, nemblich 8 us
electoratus, wann der pfaltzgraff selbe nur annehmmen wolte.
Commercia solten pillig frey sein, und werden nit allein von den ständen
des reichs, sondern auch der cron Spanien und generalstaden die hin und
wider auffgerichte newe zöll, licenten und imposten wider abzuschaffen
sein.
Hinsichtlich Pommerns hat Kurköln zwar Bereitschaft erklärt, sich bey den
Schweden zu interponiren, aber Argumente dafür erbeten
Österreichs und anderer hingewiesen, worauff sie geantwortt, daß zwischen
Ostereich und Brandenburg eine große differenz seye, dann die cronen
contestirten, daß sie den krieg allein mit dem hauß Ostereich geführt,
dahero demselben auch allein die satisfaction zu geben gepüre.
Die Niederländer haben auch zu versicherung der neutralität ein offen plaquat
gefordert; sie hetten vermeld, weiln die neutralität uff offenem reichstag
bewilligt, so könde auch dieß ihr begehren daselbst geschloßen werden.
Weiln auch sonsten die ständ im reich wegen der satisfaction nit einig, so
hetten die cronen desto mehr ursach, dergleichen zu begehren, bevorab da
die landgrävin zue Heßen Cassel alß ein reichsstand selbsten satisfaction
suchen thete.
besagte landgrävin zu Heßen zu abstehung dergleichen praetendirenden
satisfaction abzumahnen; Heßen hette sich dabevorn selbsten erpotten, die
cronen dahin helffen zu disponiren, damit sie von dergleichen satisfaction
abstehen mögen, nunmehr aber scheine daß contrarium.
Sie vernehmmen, daß Schweden Pommern ohne consens Churbrandenburg
nit, sondern dasselbe halb fahren zu laßen begehrten, wann sie den andern
halben theil wie gedacht mit belieben Churbrandenburg haben könden, zu
abhandlung deßen dann auch der Churbrandenburgische gesander der von
Löwen zu Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht von Oßnabrück auß verreist
sein solle
hinweggehen.
Schließlichen hielten sie auch davor, daß man sich bey den herrn Branden-
burgischen uf einholung bevelchs zu beziehen.
Kurbayern . Besorgten, wann man die begehrte deputation werckstellig
machen solte, es würden andere interessenten alß Bremen, Meckelburg,
Halberstatt, Verden etc. auch volgen. Daß Kayßerliche Mayestät so liberal
mit hingebung der fürstenthumber geweßen sein solle, da seyen sie selbst
mit exempeln vorgangen und hetten auch ihre eigene landen nit verschont.
Verweisen auch auf die ehemals beschlossene Deputation an die ksl. Gesandten zur
schleunigen Vornahme der Satisfaktionsfrage. Ihre Kayßerliche Mayestät hetten
albereit Pommern offerirt, und seye also res nit mehr integra, auch be-
schwehrlich , wann man die sachen retractiren solte, wardurch man den
frieden zu erlangen
selbsten bey Schweden angeben oder der königin hierunder zuschreiben,
werde sie solches niemander hindern können, zumahln sie ohnedaß ahm
besten wüsten, waß ab origine der Schwedischen motuum mit denselben
verglichen worden. Die Schweden wehren in volliger possession; wann sie
nit mit guetem willen hinaußwolten, sehen sie nit, wie sie darauß zu pringen,
geben auch die interessirte darzu keine mittel ahn hand. Wann die handlung
dahin gerichtet werden könde, daß halb Pommern den Schweden zu uber-
laßen , wehre der sachen geholffen, hette Brandenburg den vortheil, daß sie
ahnstatt des halben theils daß stifft Halberstatt erlangten.
Conformirten sich mit Cöllen, daß sich mit nit habender instruction zu
entschuldigen.
Kurmainz . Vorstimmende sind der Meinung, um Instruktion nachzusuchen, in-
zwischen aber die kurmainzischen Gesandten in Osnabrück um vorläufige Suspen-
dierung der Sache zu bitten. Sie erinnerten sich, waß bey deliberation des
puncti satisfactionis vorkommen und waßmaßen die herrn Churbranden-
burgische vor allen andern zimblich starck uf die Frantzösisch-, Schwedisch-
und Heßen Casselische satisfaction getrungen und daß man uf mittel be-
dacht sein wolle, wie dieselbe zu contentiren. Dieweil dann nun die satis-
faction nit allein Churbrandenburg, sondern auch Kayßerliche Mayestät,
die herrn ertzhertzogen wegen Halberstatt, herrn bischoffen zu Oßnabrück
wegen Verden und andere mehr getroffen, so sehen sie nit, wie derselben
in ihrem begehren auß den von den herrn vorstimmenden angezogenen
ursachen willfahret werden könde. Die Kayßerliche herrn plenipotentiarien
hetten sich vernehmmen laßen, daß sie gern sehen mögten, daß die ständ
sich dahien bemüeheten, wie Brandenburg Pommern verpleiben mögte, sie
hetten aber auch dabey vermerckt, daß sie uf solchen fall nit weniger ahn
die ständ begehren würden, die cron Franckreich und Heßen Cassel zu
ermahnen, von ihren postulatis abzustehen. Solte nun dießes nit gleicher-
gestalt verrichtet werden wollen, geben sie zu bedencken, waß es vor ein
absehen gewinnen werde, wann Brandenburg allein und Kayßerlicher
Mayestät nit gratificirt werden solte, dahero sie der meinung, daß dießes
werck soviel müglich zu hindertreiben und zuvorhero ahn die principaln
zu pringen; verglichen sich gleichwohl mit Churbayern, daß per discursum
und mit guetem glimpf den interessenten, sich zu interponiren, ahn hand
zu geben.
testirenden vernehmmen laßen, daß Churbrandenburg der erste geweßen
seye, so den könig in Schweden dem evangelischen weßen zum besten ins
reich pracht, dießes seye nun der danck, daß man sich ihrer so wenig an-
nehmme . Sehen sie Churmaintzische derowegen nit, wie die catholische
ihnen soviel zu gratificiren, zumahln sonsten nichts gewißers sein werde,
alß daß Schweden die satisfaction bey den catholischen oder ein aequi-
pollens suchen werde.
Die herrn Kayßerliche beschwerten sich auch, daß Brandenburg vorgeben,
ob hetten sie sich mit dießem puncto satisfactionis ubereylet, da sie doch,
ständen deß reichs nit allein in schrifften beweglichst, sondern auch durch
hiesige sowoll auch Oßnabrugische gesandtschafften vermittelß gewißer
deputation um schleunige Behandlung des Satisfaktionspunkts mit Frankreich
ersucht worden; wann aber die ständ mit und bey Ihrer Kayßerlichen
Mayestät vor einen mann stehen, keineswegs aber einer hie-, der ander
dorthin sich wenden und mittel, wie dieße in satisfaction gegebene landen
zu erhalten, vorschlagen würden, wehren allerhöchstgedachte Ihre Kayßer-
liche Mayestät gemeint, alles, waß dem reich zu nachtheil eingangen wor-
den , wider umbzustoßen, den krieg noch weiter zu führen und dabey ihr
eußeristes auffzusetzen,
gemeint, sondern einer von sich sagt, der ander schreibt, er könne und
wolle nit mehr kriegen, der dritt ruffet, weill alle mittell entrunnen, so
seye quocumque modo friedt zu machen, die Kayßerliche hierzue auch von
den ständen fast mit einer indignation angetrieben werden, so sehe man a
parte Maintz nit woll, wie sie so hoch zu verdencken, daß sie sich mit den
frembden cronen uff der ständte reiterirtes begeren eingelassen.
Daß Sachßen sich der sachen angenohmmen, halten sie davor, daß solches
allein, Brandenburg zu contentiren, keineswegs aber alles wider umbzu-
stoßen , beschehen,
22–24 maßen – werden] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA II, dort
aber zusätzlich, daß Kurmainz über die wenig engagierte Haltung Kursachsens in der Frage
ex alio prothocollo unterrichtet ist. Laut Kurköln zA I, spA II folgt noch: werde
nun auch per consequens mit der communication den anderen reichsräthen einzu-
halten sein. Schließlich rät Wartenberg davon ab, der graffen von Tecklenburg suchen
wegen der herrschaft Lingen, obzwar heftig vorgetragen, nicht nachzugeben, weyln sonst
der graff von Tecklenburg wiederumb die so gut catholische underthanen zum
Calvinismo zwingen würde
Nach dem Westfälischen Frieden suchten die Niederlande in Lingen das reformierte Bekenntnis
einzuführen, da sie die Herrschaft als Teil des aus dem Reich ausgeschiedenen Burgundischen
Kreises betrachteten; dagegen wurde von seiten des Reichs geltend gemacht, daß nach den Bestim-
mungen des IPO die Landesherren, nämlich die Grafen von Tecklenburg, den Religionsstand von
1624 nicht beeinträchtigen dürften. Unter dem Einfluß des Bischofs von Münster, Christoph
Bernhard von Galen, konnten sich die Katholiken in Lingen gegen die Oranier halten ( Cramer
S. 54ff., Kohl ). Siehe unten S. [ 663 Anm. 2 ] .
churfürstliche gesanden vorgeschlagene ersuchungsschreiben zue bedenken
ubernohmmen, halten auch dafür, sie dabey verpleiben werden.