Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
37. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 Juni 2

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37. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1646 Juni 2

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Kurmainz Rs FrA Fasz. 15 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz Rk FrA Fasz.
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14. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier spA p. 779–788 ); Kurköln zA I
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fol. 229’–231 ( damit identisch Kurköln spA II fol. 499–502 und Kurköln zA Extrakt
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fol. 21 ); Kurbayern K III fol. 336–341.

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Sicherheit und Unterhalt des Reichskammergerichts. securität durch bevorstehenden Friedens-
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schluß . Schaden durch Truppenabzug. Schutzbriefe Spaniens und Frankreichs. Judencapitation.
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Vorenthaltene Viktualien.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

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Kurmainz . Wiederholt das Ergebnis der Reichsberatungen vom 25. April 1646

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Siehe oben nr. [ 82 S. 575ff. ]

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über das Reichskammergericht und verweist auf die im Wortlaut bereits mitgeteilten
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Antworten der cameraln vom 12.

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Druck Meiern III S. 122f. (mit Beischlüssen über den Briefwechsel zwischen dem Reichskammer-
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gericht und dem Kommandanten von Frankenthal über die Wegnahme von Nahrungsmitteln ebd.
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S. 124–126).
und 19. Mai, alles dahin ziehlendt, daß sie
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selbsten davorhielten, wann durch Gottes gnadt der friedt erfolgen solte,
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daß sie alßdan sicher sein würden; weiln eß aber annoch zweivelhafft, so
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falle ihnen schwehr, bey der soldatesca und burgerschafft zu verpleiben
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und also in gefahr zu leben, wie dann dieselbe sich vernehmen laßen, wann
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die burgerschafft nichts mehr habe, daß es alßdann sie geldten werde. Sie
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hetten zwar einige königliche Frantzößische salvaguardi erlangt, eß wehre
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aber dieselbe gar general, daß sie darauff sich nit zu verlaßen. Pitten dahero,
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in eventum uff mehrere versicherung zu gedencken, berichten dabey,

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23–25 waß – habe] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: Von dem Getreide werden ihnen
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noch in 22 malter vorenthalten.
waß
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es mit denen zu Franckenthal außgeladenen früchten vor eine bewandtnus
25
habe. Begehren, bey den Spannischen ihnen ein generalpaß außzuwürcken
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und beziehen sich schließlichen in puncto salarii uf ihr voriges schreiben.

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Deswegen ist mit wenigem zu beraten, was auff das ertheilte Frantzösische
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patent vorzunehmen und ob nit daruber einige declaration, wie wenigers
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nit von dem commendanten zu Franckenthall

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Giulio Antonio Frangipani ( über ihn Wille S. 95, 100, 106, 110, Stramberg 2, 9 S. 7,
40
Kurköln VI 242 a fol. 245 ).
ein paß zu sicherer bey-
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pringung ihrer lebensnotturfft zu begehren und waß schließlichen vor
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mittel zu erhaltung deßelben vorzunehmen und ob die vorgeschlagene
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Judencapitation zu ergreiffen.

[p. 610] [scan. 734]


1
Kurtrier . Soviel die securität betriefft, hielten sie davor, die cameraln
2
hetten deß ausschlags der generalfriedenstractaten zu

33
2 erwarten] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: werden sie dan Assekuration haben
34
gleichwie die ständte des reichß. Kurköln zA I, spA II hier und im folgenden knap-
35
per
.
erwarten. Falls aber
3
wider Erwarten der Friedensschluß und damit Sicherheit für das Gericht sich ver-
4
zögert
, wird man weiter sehen können. In Frankfurt hat man sich für neutralität
5
oder translation nicht entschließen können, dahero, wann wie gedacht der friedt
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nit zu erheben sein solte, hiernegst von solchen mediis fernere zu reden
7
sein werde.

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Ratione salariorum hielten, das die portiones vielleicht darumb desto
9
geringer fallen, weiln die distribution nit allein in die lebende, sondern auch
10
der abgestorbenen wittiben und weißen gemacht werde. Conformirten sich
11

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11/12 resolution] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA und sinngemäß Kurköln zA I, spA II:
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Judencapitation propter inaequalitatem nicht practicablem.
mit der Kayserlichen dabevorn dießer distribution halber gegebenen reso-
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lution und hielten die ständt zu abtragung ihrer quoten nochmahls von
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Kayserlicher Mayestät zu erinnern, auch daß die erhöhung auff die stendt
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zu schlagen.

15
Sind auch mit Erhöhung der Zölle einverstanden.

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Wegen des patents vermeinten sie, eß hetten die Kayserliche vor sich und
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durch die herrn mediatorn die Frantzosen zu ersuchen, ahm königlichen
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hoff daruber eine declaration zu begehren, crafft deren die herrn cameraln
19
von aller beschwehrung befreyet pleiben mögen.

20

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20–22 Hielten – thun] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, zusätzlich in Kurtrier zA,
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spA: wegen der früchten geschieht in yetzigen schreiben allerdings keine meldung.
Hielten auch, den commendanten zu Franckenthall zu ersuchen, die vor-
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enthaltene früchten nit allein wider verabvolgen zu laßen, sondern auch
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den herrn cameraln inßkünfftig versicherung zu thun.

23
Kurköln . Wann Gott, wie zu hoffen, den frieden beschehern werde, wer-
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den alßdann die cameraln vollkommene securität haben.

25
Mann hette die Kayserlichen herrn gesanden zu ersuchen, in dem friedens-
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proiect dem Kayserlichen cammergericht die

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26 versicherung – thuen] Laut Kurtrier zA, spA und sinngemäß Kurköln zA I,
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spA II präzisiert Kurköln: damit in Speyer und sonsten insgemein durch den Abzug
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der Truppen keine schweren Belastungen auftreten.
versicherung zue thuen.
27
Solte aber der friedt wider verhoffen sich noch länger verweylen,

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27–28 werden – sein] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, in Kurtrier zA, spA keine
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Erwähnung der Mediatoren.
werden
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durch die herrn mediatoren die Frantzosen zu erinnern sein, dem cammer-
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gericht versicherung zu schaffen, damit die justiz noch einigermaßen ad-
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ministrirt werden könde. Die underhaltung belangend, da hielten davor,
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das, obzwar die stendt mit der zahlung nit richtig zuhielten, dannoch, weiln
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der persohnen wenig, daß ihnen wohl auß demienigen, so einkombt, ge-

[p. 611] [scan. 735]


1
holffen werden könde. Die difficultät währe in dem, daß die praesentes,
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deren uber 8 oder neun anitzo nit wehren

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Von den insgesamt 41 Beisitzern der Regelbesetzung, die nach sehr kompliziertem Verfahren
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vom Kaiser, von den Kurfürsten, von Österreich und Burgund sowie den Reichskreisen präsentiert
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wurden, waren 1646 nur neun übriggeblieben ( Smend S. 268f., 292ff., 322ff.); die „soziale
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Zusammensetzung“ des Personals am Reichskammergericht ist weitgehend unerforscht ( Duch-
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hardt
S. 173). Vgl. die Personalstandstabellen bei Groh S. 101ff. und Pfeiffer .
, ex capite neglectorum die gantze
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underhaltung under sich

27
3 theilten] Ausführlicher in Kurtrier zA, spA, sinngemäß in Kurköln zA I, spA II:
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Die Kammerrichter beschweren sich, daß die Gelder für alle 38 Assessoren nicht einkommen,
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können sich aber momentan sehr wohl mit ihren Einzelgehältern begnügen und den Überschuß
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ad cassam legen, denn nach der Kammergerichtsordnung dürfen nur die Einkünfte der ver-
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reisten und nicht rechtzeitig zurückgekehrten Richter unter die übrigen anwesenden aufgeteilt
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werden.
theilten. Die stendt hetten aber solches zu Regens-
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purg nit approbirt, sondern hetten davorgehalten, daß hierunder die salaria
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mortuorum et resignatorum nit zu verstehen

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Vgl. zu dem Brauch, die Neglekten aus unbesetzten Stellen des Reichskammergerichts aufzuteilen,
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Ludolff S. 88f., Anhang S. 328.
.

6
Yedoch seyen der meinung, es hetten Kayserliche Mayestät die ständt
7
nochmahls zu abzahlung ihrer quoten zu erinnern. Bey der Judencapitation
8
seye Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln […] underschiedliche
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bedencken zu gemüth gangen,

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9–10 daß – abginge] Zusätzlich laut Kurtrier zA, spA und sinngemäß Kurköln
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zA I, spA II: Denn die Juden gehören propter regalia den herschafften absonder-
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lich zu, nur mit Nachteil in privato können sie pro publico angeschlagen werden.
daß nemblich dardurch dem landtherrn ahn
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seiner stewer abginge und das onus auff dieselbe allein wachse, solches
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auch keinen bestandt hette und darauf kein gewieß facit zu machen seye.

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Die erhöhung der zöll betreffend, währen die strömb dergestalt ohnedaß
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beschwehrt, daß darauf fast keine commercia mehr seyen, sondern die
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kauffleuth daß landt prauchten.

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Hielten derowegen davor, nach proportion einem yedem stand seine quota
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zu erhohen und solche ahn den gewöhnlichen legstätten zu erlegen.

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Kurbayern .

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17–19 Weiln – zuzusprechen] Fehlt in Kurköln zA I, spA II. In Kurbayern
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K III ist das gesamte Votum von J. Adolf Krebs nachgetragen.
Weiln auß der herrn cameraln schreiben zu vernehmen, daß
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ihnen lang keine ungelegenheit zugestanden, so hielten unnöttig, den
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Frantzosen derentwegen noch zur zeit zuzusprechen. Sie verhofften, es
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werde der friedt nunmehr nach offerirung Preysach paldt geschloßen
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werden. Hielten derowegen davor, die cameraln hinwider zu beantwortten,
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sobaldt mit Franckreich geschloßen, man alßdann durch die herrn media-
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torn dahin sehen wolte, damit die evacuation alsopalden ohne einigen
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schaden vorgehen mögte.

25
In puncto salariorum hetten sie dafurgehalten, Kayserlicher Mayestät ein-
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zurathen , die ständt, so noch etwaß bey mittel, zu erlegung ihrer schul-

[p. 612] [scan. 736]


1
digkeit zu erinnern.

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1–5 Eß – werde] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, Kurbayern K III.
Eß wehren zwahr uber neun assessores und präsi-
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denten anietzo nit alda, weyln gleichwohl annoch underschiedliche wittiben
3
und weyßen seyen, denen mann gleichergestalt ein merckliches schuldig,
4
alß hielten, dahin zu sehen, damit denselben gleichergestalt der hinder-
5
standt erlegt werde.

6
Die Judencapitation belangend, würden dardurch die stendt nit, sondern
7
die Juden gravirt; und wehre dießes anietzo ein mittel, semel pro semper
8
in geschwinder eyl etwaß beyzupringen.

9

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9–13 3. – möge] Fehlt in Kurköln zA I, spA II, das bis zum Ende der Sitzung
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wesentlich kürzer.
3. Hielten, die Kayserliche per deputatos zu ersuchen, bey den königlichen
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Hispannischen gesanden eß dahin zu vermittlen, damit nit allein die vom
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gubernatorn zu Franckenthal aufgehaltene früchten verabfolget, sondern
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auch den herrn cameraln zu ihrer künfftigen versicherung ein generalpaß
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ertheilt werden möge

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Auch in Friedenszeiten waren für Gerichtspersonen bestimmte Lebensmittel, Getreide, Früchte,
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Wein und Holz von Zöllen und städtischen Ungeldern befreit ( Smend S. 372f.).
.

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Kurbrandenburg . Die securität belangend, befinden, daß die sach noch in
15
vorigen terminis bestünde, dahero die Frantzosen nit wohl zu ersuchen
16
sein werden, wo keine klag seye.

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In der Frantzösischen salvaguardi seye kein underschied under den cameraln
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und einwohnern gemacht, sie vermeinten nicht, daß dem gericht dardurch
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ungelegenheit zugezogen werden solte. Weiln gleichwohln die herrn
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cameraln deßen sonderlich bey der Frantzosen abzueg sich besorgten, so
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hielten sie davor, mann hette bey selbiger cronn diesorths anweßenden
22
gesanden umb declaration und, daß bey künfftigem abzueg guete ordere
23
gehalten werde[n] mögte, ahnzusuchen.

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Zur Intervention bei Spanien wie Kurbayern.

25
Wann die ordinari mittel solten augirt werden, würde eß ein neweß gra-
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vamen geben, weiln die stendt voriges nit erlegen können, dahero uf
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extraordinari mittel zu gedencken. Sind, obzwar noch nicht instruiert, zur An-
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nahme
eines Mehrheitsbeschlusses, auch über die Judencapitation, bereit.

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Wann die Judencapitation semel pro semper geschehe, werde eß so große
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beschwehrung nit sein.

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Kurmainz . Recapitulirte kürtzlich der herrn vorstimmenden vota. Soviel
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nun die underhaltung deß cammergerichts belanget, da wehre daß conclu-
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sum der Judencapitation halber bey voriger session umb deswillen suspen-
34
dirt worden, angesehen Kayserliche Mayestät, wann nit sambtliche ständt
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solche applacidiren, darin besorgentlich nit willigen werden. Haben noch

[p. 613] [scan. 737]


1
die gleichen Bedenken. Dieweiln gleichwohl auch anietzo zu Osnabrug pari
2
passu von dieser materi deliberirt werde, so werde, waß sie darin geschloßen,
3
zu vernehmen und pro re nata darin ein conclusum zu machen sein, ob man
4
ohneracht etlicher weniger discrepanten meinungen Kayserlicher Mayestät
5
die Judencapitation einzurathen.

6
Betreffend die erinnerung der ständt, da währen zwar uff beschehenes aller-
7
underthenigstes einrathen von Kayserlicher Mayestät zu verschiedenen
8
mahlen die reichsständt zu erlegung ihrer quoten belangt worden, eß wehre
9
aber darauf niemahls nichts erfolgt; besorgt dahero, eß werde hierdurch
10
auch diesmahl dem cammergericht wenig geholffen werden. Wegen der
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securität werde man daß absehen uff den künfftigen friedenschlues zu stellen
12
haben, solte aber wider verhoffen der frieden sich verzögern oder zer-
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schlagen , so werde man sich vor dem abzueg zu vergleichen

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13 haben] Ende von Kurköln zA I, spA II.
haben, waß
14
vor ein mittell zu ergreiffen und ob die neutralität oder translation vorzu-
15
nehmen .

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15–16 Bey – vorkommen] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: und zwar sowohl seitens
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des Kurfürsten von Bayern als auch nach der handt des Kaisers.
Bey der neutralität zwar wehre dabevorn zu Franckfurth aller-
16
handt bedencken vorkommen; die translation betreffend, hette mann darzu
17
kein orth bekommen können.

18

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18–25 Die – sodann] Fehlt in Kurbayern K III.
Die Frantzösische salvaguardi belangend, befinden sie auch dieselbige von
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zimblich weiten aussehen. Verglichen sich dahero, daß die Kayserliche
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herrn plenipotentiarien zu ersuchen, vermittelst der herrn mediatorn von
21
den Frantzosen daruber einige deliberation zu begehren.

22
Wie wenigers nit dem instrumento pacis einzuverleiben, daß die guarnison
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alsobalden nit allein auß Speyer, sondern allen andern inhabenden orthen
24
ohne zufügung einiger vorthelhafften attentaten abgeführt werden mögen,
25
sodann schließlichen die königliche Hispannische herrn gesanden zu er-
26
suchen , die verordnung zu thuen, damit nit allein die noch wenige den
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cameraln zustehende früchten zue Franckenthall verabfolgt, sondern auch
28
dem cammergericht ein generalpaß uff alle nottwendige victualien ertheilt
29
werden

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29 möge] Die nun folgende Re- und Correlation nur in Kurmainz Rs, Rk.
möge.

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Kurmainz und Kurbayern überbringen den ordentlichen Deputierten des Fürsten-
31
rats , Österreich, Salzburg, Bamberg und Kulmbach das kurfürstliche Conclusum.
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Ihnen wird der Beschluß des Fürstenrats mitgeteilt:

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1. Die Kaiserlichen sind zu ersuchen, über die Mediatoren bei den Franzosen zu
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erwirken, daß die königliche dem cammergericht ertheilte salvaguardia in
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effectu erhalten und durch die ordre des Kommandanten nicht beeinträchtigt wird.
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Den französischen Gesandten ist anheimzustellen, wie dies am vorteilhaftesten
37
durchzuführen ist: durch Bekräftigung der alten oder Erteilung neuer Schutzbriefe

[p. 614] [scan. 738]


1
vom kgl. Hof aus oder durch Empfehlungsschreiben ihrerseits an die französische
2
Generalität.

3
Da erfahrungsgemäß beim Abzug der Garnisonen die Bevölkerung fast mehr zu
4
leiden hat als während ihrer Anwesenheit, sollen die ksl. Gesandten dafür Sorge
5
tragen, daß entsprechende Sicherungen für alle Orte im Reich in den Friedensvertrag
6
aufgenommen werden.

7
Über seine Gesandten soll beim Kaiser die Bestätigung der am 25. April beschlos-
8
senen Judencapitation erwirkt werden, oder die ksl. Gesandten sollen von sich aus das
9
hierfür Notwendige anordnen.

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Die ausstehenden Beiträge zum Reichskammergericht sind möglichst zu erstatten.

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Die ksl. Gesandten sollen den Spaniern nahelegen, daß dem Reichskammergericht
12
seine Lebensmittel aus Frankenthal zugeführt und künftig die Generalpässe für die
13
Angehörigen des Reichskammergerichts kraft dessen alten Privilegien von den Kom-
14
mandanten geachtet werden.

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