Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
32. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 April 24
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Münster 1646 April 24
Kurmainz Rk FrA Fasz. 14 nr. 27/38 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
identisch Kurtrier spA p. 565–578 ); Kurköln zA I fol. 211–214’ ( damit identisch Kur-
köln spA I fol. 458–465’, Kurköln spA Ib fol. 481’–500 und Kurköln zA Extrakt
fol. 18–18’ ); Kurbayern K II fol. 226–236’ ( damit identisch Kurbayern spA II p. 833–
850 ).
Zeitpunkt der Re- und Correlation über die schwedische Replik. In welcher Zeit sind Friedens-
störungen seitens des Kaisers, Frankreichs und Schwedens sowie der Reichsstände beizulegen?
Sonderregelung für Reichsstände. Anzahl der auszufertigenden instrumenta pacificationis.
Rückgabe von Ehrenbreitstein und Hammerstein an Kurtrier. Jülich-klevischer Erbfolgestreit.
Einschluß der Reichsritterschaft in den Frieden. Re- und Correlation mit dem Fürsten- und Städte-
rat in Münster.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kurbrandenburg.
Kurmainz . Zeigten ahn,
sich bey ihnen angeben und begehrt, weiln man nunmehr mit den conclusis
allerdings fertig, daß man nechstkünfftigen donnerstag zur re- und corre-
lation schreiten und den freytag darauf die conclusa den Kayßerlichen herrn
gesanden ubergeben wolte.
vergleichen, in welcher die uber beschließenden frieden inskünfftig sich
ereugende contraventiones zu erörtern und hinzulegen. Man hette zwar
iüngst concludirt, den Kayßerlichen ahn hand zu geben, daß sie pro gravi-
tate materiae ein zeit determiniren wolten, dieweiln sie aber gern sehen
wolten, daß ein gewißes, und zwar nit so ein kurtze zeit, sondern etwan
uf 2 oder 3 jahr zu bestimmen, damit man nit sogleich wider zu den waffen
komme, alß stelten zu der herrn gesanden belieben, sich hierüber vernehm-
men zu laßen.
Und nachdemahln pro 3º die Kayßerliche herrn gesanden verhoffen, pald
mit den tractaten zu end zu gelangen, alß wolten sie wenigers nit gern von
den ständen vernehmmen, wie sie vermeinen, daß die instrumenta pacifica-
tionis einzurichten,
ein instrumentum aufzurichten und daßienige, so mit und zwischen den
ständen abgehandlet wird, darin einzuschließen
sive zu gedencken.
Waß nun die herrn gesanden in einem und andern vor guet ahnsehen wür-
den , damit wolten sich gern vergleichen.
Kurtrier . Die bevorstehende re- und correlation belangend, wann ihnen
darzu angesagt werde, wolten sie sich gern bequemen.
Uff die zur consultation gestelte frag, waß für ein terminus zu praefigiren,
intra quem die uber den beschließenden frieden sich inskünfftig ereugende
contraventiones entweder güetlich vertragen oder in rechten entschieden
werden sollen, ehe und bevorn mit denn zusammensetzenden wappen
wider den contravenienten verfahren werden könne, erholten sie Chur-
tryrische ihr hiebevorn ad 17. articulum Suecicae propositionis, soviel die
securität undt manutenenz des beschließenden friedens anlangen thuet,
geführtes votum, vermög deßen Ihre Churfürstliche Gnaden dafürgehalten,
daß der anietzo verhoffende fried durch die uber den vorhin im reich ufge-
richten religion- undt prophanfrieden angeordnete hochheilsame executions-
ordnung mit zusammensetzung der kreißhülff ohne anruffung außwertiger
costbahrer und schädlicher hülff auf des reichs boden wohl könne assecurirt
und versichert werden, außerhalb derienigen fäll, da ein stand ex defectu
omnis iustitiae also enormiter laedirt würde, daß er zur irr ploration auß-
wertiger zuläßiger assistenz getrungen würde, allermaßen es Ihrer Churfürst-
lichen Gnaden derzeit mit ihrer vestung Ehrnbreitstein und dem schloß
Hammerstein sambt dem zoll daselbsten begegnet, welche deroselben
wider recht und pilligkeid vorenthalten werden, wie mehrmahln im chur-
und fürstenrath geclagt worden und nachmahln anietzo auß empfangenem
abermahligen specialbevelch geclagt und die herrn churfürstliche gesanden
gepürend ersucht werden, sich der fürderlichsten restitution angeregter
posten bey den herrn Kayßerlichen plenipotentiarien cräfftig zu interpo-
niren , damit Ihre Churfürstliche Gnaden nit verursacht werden, zu ergent-
zung ihres ertzstiffts und abwendung vieler, auß vorenthaltung selbiger
orther demselben zuwachßender ungelegenheiten sich der königlichen
Frantzösischen assistenz erlaubterweiß ohne nachtheil Ihrer Mayestät und
des reichs zu gebrauchen.
Soviel nun den praefigendum terminum anlangen thuet, […] da erinner-
ten sie sich, waß darüber in votis vorkommen, daß man sich nit wohl
eines gewißen termini propter varietatem emergentium causarum werde
entschließen können, indeme eine sach, in güete oder mit recht außzuführen,
mehr als die andere erfordert. Hielten derowegen darfür, es wehre praefixio
termini entweder Ihrer Mayestät, so guet sie können, mit den cronen abzu-
handlen aufzugeben
men , darauß im reich kriegsempörung zu befahren, daß bey absonderlichem
deputationconvent uber die abstellung und auch de termino, die sach mit
werden solle.
Ad 3 am quaestionem hielten sie darfür, weil die cronen absonderliche propo-
sitiones gethan, mit denselben in absonderlichen locis tractirt würde, daß
auch darumb absonderliche instrumenta pacis mit denselben ufzurichten.
Und weiln Ihr Gnedigster Herr alzeit auf separation der materien gangen,
so vermeinten sie, daß zwischen Ihrer Mayestät und den ständen in religion-
und prophansachen ein absonderlicher vertrag und abschied aufzusetzen
seye. Sie wolten gleichwohl der nachstimmenden herrn gesanden vernünff-
tige gedancken hierüber vernehmmen und habendem bevelch gemeß Ihrer
Churfürstlichen Gnaden darüber referiren und der ratification erwarten.
Kurköln . Die re- und correlation belangend, werden ex parte Cöllen sich
darzu gern bequemen.
Sonsten ratione termini ist neulich eine unterschiedliche Behandlung von Streit-
fällen vereinbart worden. Es bedörffe keiner sonderen deliberation, dann solches
die reichsconstitutiones genugsamb geben, dabey es zu verpleiben.
etwan sachen wehren, da Kayßerliche Mayestät mit außwertigen cronen und
benachparten potentaten in mißverständ gerathen und damit es nit gleich
wider zum krieg komme, hetten Kayßerliche Mayestät solche differenz ante
omnia
ständ auch gepürend zu interponiren. Wolte man einen terminum uf zwey
oder drey jahr setzen, stehen sie dahin; ein gleiche meinung hette es, wann
die cronen selbsten undereinander uneinig sein würden, dann wann anietzo
ein fried sein solle, so werde es eandem rationem et causam auch haben.
Und weiln auch ratione securitatis erwehnung geschehen, so wolten andeu-
ten , daß sie bevelch bekommen, den anweßenden ständen nachmahl wegen
der Gülchischen landen zu repraesentiren, daß nemblich ohne beylegung
derselben strittigkeiden kein securität in dießen undercreißen zu hoffen,
dahero man sehen solte, daß dieß werck auch mögte hingelegt werden.
Kurköln hat wegen der nachparschafft besonderes Interesse an dieser Sache; von
Trauttmansdorff haben sie bereits die Zusicherung, daß der Kaiser sich hier ein-
setzen will, wenn seine Gesandten darum gebeten werden. Sie hetten hiebevorn
von einer Polnischen interposition vernohmmen, welche, da sie zu werck
gerichtet werden könde, sehr guet wehre; zweivelten auch nit, Branden-
burg sich solches keineswegs zuwider sein laßen werde.
Waß Tryr wegen Ernbreitstein und Hammerstein erinnert, solches wehre
albereit in dem churfürstlichen guetachten ahn Kayßerliche Mayestät uber
beyder cronen repliquen bestermaßen recommendirt. Sie vernehmmen,
daß sich Kayßerliche Mayestät albereit erclärt, ahnstatt der Lottringischen
Kayßerliche guarnison in Hammerstein zu legen, der herr graff von Traut-
manßdorf hette die demolition selbigen haußes vorgeschlagen, welches
dem bericht nach Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Tryr auch nit zuwider.
Yedoch weiln man verhofft, ehist mit den tractaten zu end zu gelangen,
so hette man deßen zu erwarten, bey deßen verhoffenden glücklichen auß-
gang alßdann Ihrer Churfürstlichen Gnaden auch gleich andern daß ihrige
restituirt werde. Und weiln von dem commendanten uf besagten Ernbreit-
stein
mangel des underhalts meuteniren wollen, alß wehren mehrhöchstgedachte
Ihre Churfürstliche Gnaden zu Tryr zu ersuchen, dahin zu sehen, wie bis
dahin zu verhütung ungelegenheit die soldaten contentirt werden mögen.
Bey dem letzten puncten wehren die materias et personas concernentes zu
consideriren; bey dem Hamburgischen praeliminarvergleich wehren
zwischen beyden cronen der praecedenz halber auch difficultäten ereugt
und dahero
auch anietzo zu observiren.
Die materiae imperii wehren ihres erachtens nit mit in der cronen instru-
menta zu
dencken , waß nemblichen die ständ under sich miteinander verglichen,
solches solte steiff und vest gehalten werden.
Kurbayern . Wehre ihnen die re- und correlation nit zuwider.
Den zweyten puncten belangend, weiln die negotia underschiedlich, so
hette man iüngst dafürgehalten, daß hierin nit wohl ein gewißes verordnet
werden könde, sondern die sach zur executionsordnung und constitutionen
zu
7 verweißen] Zusätzlich in Kurbayern K II ( dort das kurbayerische Votum von J. Adolf
Krebs nachgetragen ), spA II und sinngemäß in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I,
spA I, Ib noch: dan wan alles solle amicabiliter componirt und verglichen werden,
müesten die rechten undt reichssatzungen in imperio gahr cessiren.
intra quem desideriren solten,
die contravention zwischen Kayßerlicher Mayestät oder den cronen under
sich selbsten, daß ein biennium zu verordnen, gleichwohl mit dießem an-
hang , daß die stritt, so sich under den ständen ereugen solten, secundum
normam imperii hinzulegen.
Wegen der Gülchischen differentien conformirten sich mit Churcöllen.
Die Tryrische erinnerung wegen Ernbreitstein und Hammerstein belangend,
ertheilt, auch man in kurtzem verhofft, den frieden zu erlangen, werde der
sachen alßdann schon abgeholffen werden.
Betreffend die instrumenta pacificationis, da hetten sie vernohmmen, daß
zwischen beyden cronen wegen ihrer confoederation sogar zwey instrumenta
aufgericht und darin der praedicaten alternatim gedacht worden. Hielten
also, daß auch ietzo zwey instrumenta pacis ufzurichten und
instrument die prophana und ecclesiastica und waß derentwegen zwischen
den ständen verglichen worden, einzurucken. Wolte man in der cronen
recessen deßen remissive gedencken, ließen sie sich solches auch nit zu-
wider sein. Wolten aber
zu pringen, hielten sie, Kayßerlicher Mayestät zu remonstriren, sich dießfals
in keine verlengerung zu stecken und also nichts zu retardiren.
Kurbrandenburg . Wann die re- und correlation vorgenohmmen wird,
wolten sie sich darzu gern bequemen.
Sonsten befinden die von den herrn vorstimmenden angeführte rationes
ratione termini also vernünfftig angeführt, daß sie darin indifferent wehren.
In der Jülicher Sache wird sich Kurbrandenburg gütliche handlung und inter-
position gefallen lassen; weiln gleichwohln die sach sehr weitleufftig und der
interessirten theil viel seyen, werde solches so pald nit geschehen können.
Dießorths
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg ahn ihrem rechten nit
praeiudicirt werde, solches würd derselben gleichergestalt nit zu gegen
6 sein] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II bringt Kurbranden-
burg außerdem noch zur Sprache, daß der Versuch der polnischen Vermittlung Kurbranden-
burg eher belastet hätte; in Kurköln zA I, spA I, Ib zusätzlich: Kurfürst von Branden-
burg wird etwa bald selbst in die nähe kommen und den sachen quoad possessorium
lieber selbst beywohnen.
Die instrumenta pacis be langend, hielten mit den herrn gesanden davor,
weiln die cronen absonderliche propositiones und replicas ubergeben, ahn
underschiedlichen orthen, und zwar die eine per mediatores, die ander aber
nit tractirt, dieselbe auch verschiedene satisfactiones begehrt, daß auch
zwey absonderliche instrumenta mit denselben und wegen der ständ eines
aufzurichten und in der cronen der ständ allein remissive zu gedencken.
Die Tryrische sach belangend, weiln der fried vielleicht noch so pald nit
geschloßen werden mögte, so wehre sich wegen bedeuter meutenation vor-
zusehen . Wann die vorgeschlagene demolition mit Hammerstein vorgehen
solte, wehre dem werck, soviel selbiger orth betreffend, geholffen, wolten
sich yedoch mit den herrn gesanden, waß sie vor ein expedient zu ergreiffen
vermeinen, gern vergleichen.
Kurmainz . Recapitulirten der herrn vorstimmenden vota. Und soviel den
terminum intra quem etc. belangend […],
20–22 hielten – hinzulegen] Laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II
und ( knapper ) Kurköln zA I, spA I, Ib plädiert Kurmainz für eine Dreijahresfrist
zur Beilegung von Streitigkeiten, die zwischen dem Kaiser und den Ständen, dem Kaiser und
den Kronen sowie den Ständen und den Kronen entstehen.
von zwey oder drey jahr zu bestimmen, in welcher zeit etwan die strittig-
keiden in der güte hinzulegen, und daß solches Kayßerlicher Mayestät
allerunderthenigst einzurathen, mit gleichwohl dießem bedeuten, daß hier-
innen ein underschied zu machen und bey dennen strittigkeiden, so sich
under
executionsordnung zu beobachten.
In der Jülicher Angelegenheit ist noch Kurtrier zu hören. Sie verstehen, daß
Churbrandenburg sich die gütliche interposition des churfürstlichen col-
legii nit zuwider sein laßen werde; und weiln dießes eine resolution, so nit
außer acht zu laßen, so wolten von den herrn gesanden vernehmmen,
durch waß mittel sie vermeinen, man zur gütlichen handlung gelangen
könde.
Wegen Ernbreitstein und Hammerstein wehre in des churfürstlichen raths
concluso uber der cronen repliquen ein gewißer paß eingeruckt
Verhofften, weiln zuversichtlich der fried in kurtzem mögte getroffen
werden, es werden sich Ihre Churfürstliche Gnaden zu Tryr mit deren
restitution noch solang gedulten. Ob Hammerstein zu demoliren, stünde
zu höchstgedachter Ihrer Churfürstlicher Gnaden zu Tryr und eines hoch-
würdigen dhombcapituls resolution, deren man aber noch nit versichert.
Ratione instrumentorum verglichen sich mit den herrn vorstimmenden, daß
die reichssachen von den frembden cronen abzuziehen und darüber ein
absonderliches instrumentum, wie wenigers nit mit yeder cron eines und
also drey auffzurichten; und könde dahero die notturfft dießfals den Kay-
ßerlichen herrn gesanden hinwider vorgetragen werden.
Kurtrier . Die Gülchische strittigkeiden belangend, verglichen sie sich,
daß alle mügliche mittel und weg zu ergreiffen, dieselbe beizulegen.
Wegen demolition des schloß Hammerstein wolten sie Ihres Gnedigsten
Herrns resolution einholen, vor einlangung deren sie bedenckens trügen,
sich vernehmmen zu laßen.
Kurköln . Vernehmmen gern, das Churbrandenburg zu vergleichung der
Gülchischen differentien nit ungeneigt; sie wolten der sachen in etwas
nachdencken und sich hiernechst darüber hinwider vernehmmen laßen.
werde sich derentwegen noch solang gedulten, alßdann Seiner Churfürst-
lichen Gnaden völlige satisfaction beschehen werde.
Kurbayern .
gestalt der sachen nachdencken.
Sonsten wehre pillig, daß Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Tryr Ern-
breitstein und Hammerstein wider zu restituiren; und weiln man verhofft,
daß der krieg sich pald enden werde, so werde auch höchstgedachter Ihrer
Churfürstlichen Gnaden satisfaction beschehen, inmittels aber könde Kay-
ßerlicher Mayestät die sach recommendirt werden.
Kurbrandenburg . Bedanckten sich, daß die herrn gesanden die Gülchische
sach in gueter recommendation halten wolten.
Im ubrigen wegen restitution Ernbreitstein und Hammerstein verglichen
sich mit den herrn gesanden.
Kurmainz . Die Gülchische differentien belangend, werde zu vernehm-
men stehen, waß die herrn gesanden deren guetlichen vergleichung halber
hiernechst vor rathsamb ermeßen werden.
11–14 Wegen – werde] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ib, sinngemäß auch in
Kurtrier zA, spA: Von rasirung Hammersteins vermeinten bessers nicht zu
melden, weyln es ombrage geben möcht. Damit endet Kurköln zA I, spA I, Ib;
auch in Kurbayern K II, spA II nur noch knapper Hinweis auf Re- und Correlation.
liche Gnaden zu Tryr sich noch eine geringe zeit, in welcher man den
frieden zu erlangen verhoffte, zu gedulten, alßdann ihro auch hierin satis-
faction beschehen werde.
Sonsten verlaßen sie ein von der reichsritterschaft einkommenes memorial
Außerdem verlangten die Reichsritter Präzedenz vor den Reichsstädten ( Meiern II S. 793 –
795). – Die in drei Kreise mit je einem Generaldirektorium und jeweils mehreren Kantonen ein-
geteilte Reichsritterschaft (Franken, Schwaben, Rheinstrom) war zwar reichsunmittelbar, besaß
aber nur eingeschränkte Landeshoheit ( Fabricius II S. 509ff., Lünig , Reichsarchiv XII 3
S. 36ff., Danner S. 13, 41–49).
darin dieselbe begehret, in friedenschlueß alß ein unmittelbahrer stand des
reichs eingeruckt zu werden, mit erpitten, wolten solches ad dictaturam
geben, und könde etwan hiernechst davon mit wenigem gered werden.
Dießem nechst ist per ordinarios deputatos dem fürstenrath daß im chur-
fürstlichen collegio ratione termini und instrumentorum anietzo gemachtes
conclusum referirt worden, welche sich dann, soviel die instrumenta
pacificationis belangend, mit dem churfürstenrath, daß nemblichen deren
drey zu verfaßen, verglichen.
574, 24 –575, 6 Im – plieben] Etwas abweichend Kurtrier zA, spA: Da die Fürstlichen
in puncto termini lediglich auff die reichßsatzungen gehen undt weillen collegium
electorale auch der meinungh, wahn coronae darzu verstehen, so ist man in effectu
einig. Wahn aber coronae nicht weichen wollen, werden sich fürstliche mit chur-
fürstlichen vereinbahren müßen, daß also auch existente hoc casu keine discrepantz
oder difficultät.
halten , daß mit den frembden cronen zu hinlegung deren etwan nach
beschließendem frieden sich ereugenden difficultäten kein gewißer terminus
zu vergleichen, sondern allein ein zeit zu bestimmen, inner welchen Ihre
Kayßerliche Mayestät einen allgemeinen reichstag außzuschreiben, auff
welchem alßdann von sambtlichen ständen die sach examinirt und darin
befundenen dingen nach verfahren werden könne, welches gleichwohl, bis
die Oßnabrückische fürstliche gesanden sich auch hierüber eines gewißen
entschloßen haben werden, außgestelt plieben.