Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
21. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Februar 21
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Münster 1646 Februar 21
Kurtrier zA = Druckvorlage; damit identisch Kurtrier spA p. 313–316. Vgl. ferner
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 10 ( unvollständig ); Kurköln zA I fol. 178’–180 ( damit
identisch Kurköln spA I fol. 384’–386’, Kurköln spA Ib fol. 401’–404 und Kurköln
zA Extrakt fol. 15’–16 ); Kurbayern Rp I.
Forderung Schwedens, erst nach Beratung aller Abteilungen der Repliken der Kronen in die Re-
und Correlation einzutreten.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kurbrandenburg.
1 Kurmainz ] Davor zusätzlich in Kurköln spA I, Ib, zA I, zA Extrakt: Vormit-
tag hora 10., nachdem vorhin die 4 catholische churfursten super negotio grava-
minum beysammengewest. In der Vorlage folgt das Protokoll dieser Sitzung unmittelbar
nach dem Protokoll über die Konferenz der Gesandten der katholischen Kurfürsten vom glei-
chen Tag unter der Überschrift: in eadem sessione.
anhero verstendiget, welchergestalt die Schwedische plenipotentiarii per
secretarium Milonium bey herren graffen von Trautmanßdorff die erweh-
nung gethan, daß die re- undt correlationes mögen eingestelt werden, biß
alle classes durchgangen, weillen wahn nach ieder clas solte re- undt cor-
referirt werden, vielle zeit verlohren undt daß hochheylsambe friedens-
werck verhindert würde, begerendt, dieses den ständten zu insinuiren,
damit solcher modus amplectirt möge werden, gestaltsamb es von herren
Volmar, Kayßerlichen abgesandten, auch angedeutet worden.
vorhien resolvirt, daß nach yeder clas re- undt correferirt solle werden
Siehe oben nr. [ 65 S. 451 ] .
so wirdt daßmahll zu bereden sein, ob in ansehen der Schwedischen ver-
hinderungh davon abzustehen undt, biß die replica allerdings durchgangen,
die re- undt correlation einzustellen. Hieruber werde zu Osnabrugh auch
deliberirt; umb sich eines gewissen zu vergleichen, will deputatorum mei-
nungh hieruber vernehmen undt sich alßdan auch erclehren.
Kurtrier . Muß darvorhalten, daß diese sache chür-, fürsten und ständte
immediate betreffe, undt gehet die cronen nichst ahn. Erindert sich, daß
dieses in deliberatione geweßen undt der modus post unamquamque
classem re- undt correferendi von Churbrandeburgh vorgeschlagen worden.
Verpleibet nachmahlß dabey, mit dhamahligem zusatz, daß alles yedoch
unverbindlich sein solle usque ad consummationem pacis. Auff den von
Schweden suggerirenden modum gehet ebensoviell zeit alß diesen, undt
befürdert daß werck weniger.
Kurköln . Erindert sich gar woll, waß circa modum deliberandi geschloßen
worden, daß nemblich ein clas nach der ander vorzunehmen undt nach yeder
zu re- undt correferiren sein solle. Nuhn geben Schwedische vor, werde dar-
durch vielle zeit verlohren.
27–28 Weiß – laßen] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib, sinngemäß auch in
Kurmainz Rk: Vielleicht ist es darumb zu thun, daß gleich die protestirende stende
also auch die Schweden besorgen, ein ohne der andern praetension ihre erledigung
bekommen mocht, da man sonderlich ietz die gravamina vor hand zu nehmen im
werck ist. Kurmainz Rk bricht kurz darauf ab.
muß es ahn sein orth gestelt sein laßen; dhamahllen habe die außstellungh
der re- undt correlation biß zu endt der replicquen vor gutt gehalten.
Weillen aber Brandeburgh den anderen modum vorgeschlagen, habe dem-
selben beyfahll geben, möchte noch woll dabey pleiben, wahn nicht zuviell
zeit darauff gienge, undt mehr alß auff die materi selbsten, ehe man sich
eines anderen modi vergleiche. Stellet also dahien, ob nicht repliquen
gantz durchzugehen; undt wirdt sich alßdan auch befinden, wie sich
ständte in gravaminibus werden vereinbahren können.
Kurbayern . Alß circa modum deleberirt worden, wehre der vor gutt
angesehen worden, daß replicae ante re- et correlationem gantz durch-
gangen würden, so Brandeburgh abgerathen. Weillen nuhn die vorsorgh
zu dragen, Schweden werde darauff beharren, undt vielle zeit verlohren
gehn, so wehren replicae auff den modum, so sich nicht zuwieder sein laßet,
vorzunehmen undt nechsten tags ad secundam classem zu schreitten undt
zugleich die gravamina zu erörteren, mit der außtrücklichen erinderungh
gleichwoll, wahn der friedt hierdurch nicht solte erreicht werden, daß
alle gemachte conclusa unverbindlich sein sollen.
Kurbrandenburg . Will propositionem nicht repetiren, weillen es schon
geschehen. Habe iüngst ihr bedencken super modo deliberandi eröffnet,
der hoffnungh, es würde zu facilitirungh der tractaten dienen. Verpleibet
noch dabey, sinthemahllen es ubell stehen würde, wahn man so geschwindt
von einem concluso resiliren solte. Triefft die cronen nichst ahn, wie von
Trier erwehnet, undt haben dannenhero nichst darzu zu reden. Daß aber
hierauß ein neuwer disputat endtstehen solte, wie von Cöln undt Bayeren
erwehnet, so ists doch der erhebligkeit nicht, daß man ein conclusum cas-
siren solte, zumahlen in tempore nichst gewonnen. Will sich doch confor-
miren , wahn man darfurhaltet, daß hierduch zeit könne erhalten werden.
Kurmainz . Verniembt ex votis, waßmaßen Cöln, Bayeren undt Brande-
burgh einig, daß Schweden in dem petito zu deferiren, Trier aber bestehe
bey vorigem concluso. Kurmainz ist indifferent, war seinerzeit der Meinung,
die Repliken vor der Re- und Correlation ganz zu beraten. Weillen nuhn vor-
geben wirdt, daß viell zeit auff die re- undt correlation gehet, so ist ia nit zu
zweiffellen, wanß nach einer yeden clas geschehen solte, daß noch viell
mehr darzu erfordert würde. In ansehung deßen pleibet voriger meinungh,
nicht, den Schwedischen beyzufallen, sonderen zeit zu gewinnen. Eß werde
auch under diesem modo gesucht, waß dha wolle, so hatt man doch die
händt allezeit offen. Schließet derowegen cum maioribus, undt wahn
andere collegia darmit einschlagen, so kanß durch herren graffen von
Trautmansdorff der cron Schweden plenipotentiariis angezeigt werden,
daß man sich ihrem vorschlag bequemen wolle.