Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
16. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1646 Januar 29

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16. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation


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Münster 1646 Januar 29

7
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 6/7 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz Rs
8
FrA Fasz. 15. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit identisch Kurtrier spA p. 233–243 );
9
Kurköln zA I fol. 150–154’ ( damit identisch Kurköln spA I fol. 327–337, Kurköln
10
spA Ib fol. 336’–348, Kurköln zA Extrakt fol. 14–14’ ); Kurbayern K II fol. 43–65’
11
( damit identisch Kurbayern spA II p. 93–134 ).

12
Inhalt der jüngst übergebenen französischen und schwedischen Repliken: Generalamnestie, Beile-
13
gung der Religionsgravamina, Sicherung und execution des Friedens, französische, schwedische,
14
bessen-kasselsche Satisfaktion, Ausschluß Lothringens aus den Verhandlungen und Spaniens aus
15
dem Friedensschluß, portugiesische Frage. modus et ordo, norma et forma bei Beratung der
16
Repliken Frankreichs und Schwedens durch die Reichsstände. Aussparung bestimmter Themen,
17
die nicht in die Kompetenz der Reichsstände fallen? Unklarheiten in der französischen Replik,
18
besonders über den punctus satisfactionis. Reichsdeputation an Frankreich zum Zweck näherer
19
Erläuterung der französischen Forderungen. Reichsdeputation an die kaiserlichen Gesandten mit
20
Bitte um beschleunigte Erörterung des französischen Satisfaktionsanspruchs an den Kaiser. Zu-
21
sammensetzung dieser Deputationen. Verständigung mit den Reichsständen in Osnabrück.

22
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
23
bayern , Kurbrandenburg.

24
Kurmainz .

39
427, 24 –430, 9 Da – vergleichen] Im Aufbau und in manchen Formulierungen steht Kur-
40
bayern
K II, spA II der Vorlage nahe; die anderen Überlieferungen kürzer.
Da
vermittelst der herrn mediatorn die lengst erwartete replicae
25
Frankreichs und Schwedens auff die Kayßerliche responsiones erfolgt, von den
26
ksl. Gesandten dem kurmainzischen Direktorium eingehändigt, dann auf deren Wunsch
27
den Reichsständen per dictaturam communicirt worden sind und nunmehr zu
28
erwägen ist, waß und weit Ihrer Kayßerlichen Mayestät deren darin enthalte-
29
nen uberschwehren puncten halben einzurathen und zu befürderung des
30
heilsamen friedenswerck, einvolgentlich des von menniglich so hoch ver-
31
langten friedens selbsten mit ersprießlichem guetachten ahn hand zu gehen
32
sein mögte, alß wehre vor rathsamb angesehen worden, des heyligen reichs
33
ständ durch die gewöhnliche ansag eben zu solchem end zusammenkom-
34
men und im nahmen des Allerhöchsten den schwerwichtigen deliberationen

[p. 428] [scan. 552]


1
ein anfang machen zu laßen, deßen allmacht dann pillig und vor allen
2
dingen anzuruffen und inniglichen zu pitten seye, daß dieselbe under
3
wehrenden berathschlagung solchen heilsame und zulängliche consilia
4
suggeriren, vor allen dingen aber der interessierten hohen potentaten
5
gegeneinander allzuviel verspürende wiedrige gemüeter besänfftigen,
6
führen und leiten wolle, damit dieße langwührige, mühesame und costbahre
7
tractaten ohne frucht nit ablauffen, sondern dardurch dem heyligen Römi-
8
schen Reich und deßen getreuen chur-, fürsten und ständen, iha der gantzen
9
christenheit nach so vieljährigen vielen außgestandenen trangsalen, truck
10
und beschwehrnußen ihr vorige rhue und wohlstand widerpracht und
11
stabilirt, lenger aber in dießem bluetigen, alles verzehrenden krieg nit hülff-
12
noch trostlos gelaßen, sondern ehist müglich gerettet werden mögen.

13
Vorgehend dießes stehen sie in keinen zweivel, die herren gesanden werden
14
beyder cronen replicas zu genügen verlesen, erwogen und darbey, auf waß
15
puncten dieselbe bestehen, wahrgenohmmen haben; sie ihrestheils hetten
16
nach vleißger durchsehung befunden, daß dieselbe und zwar erstlichen
17
die Frantzösische uff volgenden haubtpuncten beruehen theten.

18
1º. Auff einer durchgehenden amnisti eique annexa restitutione omnium
19
an annum 1618, yedoch exceptis his, quae in hoc congressu aliter componen-
20
tur .

21
2º. Auf güetlicher composition deren zwischen den catholischen und pro-
22
testirenden annoch obschwebender differentien.

23
3º. Auff der assecuration des friedens und einer

33
23 ewigen] Statt dessen in Kurköln zA I, spA I, Ib, zA Extrakt, entsprechend in
34
Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II: gewisser.
ewigen verbündnus zwi-
24
schen allerseits interessirten haubtpartheyen, mit zuziehung und einschlie-
25
ßung der reichsständ sambt und sonders, also und dergestalt, welcher
26
theil einigem friedensarticul zuwiderhandlen wird, die andere schuldig
27
sein solten, selbigen mit guetem oder gewalt zur schuldigkeid anzutreiben.

28

35
428, 28 –429, 6 4º – thun] Die Restituenden nicht namentlich aufgeführt in Kurköln zA I,
36
spA I, Ib, zA Extrakt, unvollständig in Kurtrier zA, spA.
4º. Auf dem puncto restitutionis et satisfactionis pro corona Franciae, der
29
punctus restitutionis bestünde auff dem churfürstenthumb Maintz, Tryr,
30
Pfaltz und statt Speyer. Der punctus satisfactionis bestünde 1º auff dem, daß
31
sie die drey bischthumber Metz, Tull und Verdun vor bekand und uf rech-
32
nung ahnnehmmen

37
Im Vertrag von Chambord vom 15. Januar 1552 waren Kg. Heinrich II. von Frankreich von
38
den deutschen Fürsten nur die drei Städte Metz, Toul und Verdun zugesichert worden. Frankreich
39
suchte in der Folge von den drei Kathedralstädten her vorzudringen; dabei mußte es gegen lothrin-
40
gische Widerstände insgesamt wohl stärker ankämpfen als gegen das Reich und das Reichskammer-
41
gericht ( Oelrich S. 186ff., Zeller II S. 1ff., passim, Derichsweiler I S. 401–404,
42
432–436, Kühns S. 2f.). Der Einfluß Frankreichs auf die drei Reichsbistümer kann mit der
43
Besetzung der Herzogtümer Lothringen-Bar 1633 als gesichert angesehen werden, obwohl sie
44
reichsrechtlich erst 1648 zediert wurden ( Oelrich S. 194).
, ubrige satisfaction aber auff gantz Ober- und Underel-

[p. 429] [scan. 553]


1
saß , Sundgaw, Preißgaw, Freiburg, Preisach und den Vier Waldstätten

32
Die vier Waldstädte waren Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut ( Potter S. 128 ).
33
Die Landgrafschaften Ober- und Unterelsaß ( letzteres ein nomineller Titel ) gingen auf die
34
Teilung des ursprünglich einem Grafen unterstellten Elsaßgaues in einen Nord- und einen Südgau
35
zurück ( Wörterbuch S. 789, 254f., Repgen , Verhandlungstechnik S. 66f., Bardot
36
S. 9ff., Dickmann S. 236, Meiern III S. 24ff. ).
,
2
wie auch der vestung Philipsburg cum pertinentiis, welches sie gleichwohl
3
auff begehren von dem Römischen reich zu lehen zu recognosciren
4
erpietig.

5
Wobey sie auch in sequenti articulo der satisfaction vor die Heßen Cassel-
6
lische fraw wittib, wie auch in articulo 15 vor die soldatesca meldung thun.

7
5º. Auff der exclusion des hertzogs von Lottringen von dießen tractaten,
8
wobey zugleich begehrt wird, daß under wehrenden dießen tractaten
9
der Römische Kayßer sich verobligiren solle, die cron Franckreich in der
10
possession ermeltes hertzogthumbs ietzt und künfftig keineswegs zu tur-
11
biren . Und dießes, soviel die haubtpuncten betreffen thuet, worüber gleich-
12
wohl sich noch dieße nebenpuncten befinden, daß die cron Franckreich
13
einige salvos conductus pro legatis Lusithaniae

37
Siehe oben S. [ 67 Anm. 2 ] . Die portugiesischen Gesandten galten ursprünglich als Mitglieder des
38
französischen und schwedischen Komitats ( Theatr. Europ. V S. 616, Meiern V S. 742 ).
uti foederatis et adhaerenti-
14
bus utriusque coronae begehren, pro 2º, weiln Ihre Kayßerliche Mayestät
15
den könig in Hispanien in den frieden mit eingeschloßen haben wollen,
16
zu wißen begehrt, ob man außerhalb deßen keinen frieden im reich einzu-
17
gehen gedencke.

18
3º suchten sie die erledigung principis Eduardi

39
Eduard von Braganza (1605–1649), Bruder des im Dezember 1640 zum portugiesischen König
40
ausgerufenen Hg. Johann IV. von Braganza (1604–1656). Er diente zur Zeit des Aufruhrs in
41
Portugal in der ksl.-spanischen Armee und wurde wegen naher Verwandtschaft mit dem Aufrührer
42
in Donauwörth gefangengesetzt. Trotz portugiesischer Proteste beim Regensburger Reichstag von
43
1641 ließen die Spanier ihn nicht frei; er starb nach achtjähriger Gefangenschaft in Mailand
44
( Chéruel II nr. 173 S. 442, Theatr. Europ. IV S. 462–467, 460f., Isenburg II 55).
und waß dergleichen neben-
19
puncten mehr.

20

29
429, 20 –430, 2 Belangend – so] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA I, Ib; statt dessen
30
in Kurbayern K II, spA II, Kurtrier zA, spA: die Schwedische replic ist, abge-
31
sehen
vom Satisfaktionspunkt, fast eins.
Belangend nun die Schwedische proposition, befinden sie, daß dieselbe
21
uf vier underschiedlichen classibus der restitution oder amnistiae genera-
22
lis , satisfactionis, securitatis et executionis des künfftigen friedenschlueß
23
bestünde, welche erwogenen umbstenden nach außer der satisfaction und
24
andern wenigen puncten in allen articulis der Frantzösischen replic gleich
25
ist, dahero sie unnöthig erachteten, sich derentwegen auffzuhalten.

26
Ehe und zuvorn man nun uber dieße ietzt referirte puncta und Schwedische
27
satisfaction, welche neben contentirung der landgrävin zu Heßen Cassel
28
und der soldatesca auff Schleßien, Pommern, Wißmar, ertzstifft Bremen,

[p. 430] [scan. 554]


1
stifft Verden, Oßnabrück und Minden bestünde, mit bestand deliberiren
2
und die notturfft darauf bedencken könne, so werde ihres davorhaltens
3
bey gegenwertiger session zu deliberiren sein, waß vor ein modus et ordo,
4
norma et forma dabey zu halten sein möge, ob man in terminis der repli-
5
carum verpleiben oder sich in eine andere ordnung einlaßen wolle. Sie ihres-
6
theils wolten der herrn vorstimmenden hochvernünfftige gedancken gern
7
anhören, waß Ihrer Churfürstlichen Gnaden bey dem werck zue gemüet
8
gehet, eröffnen und solchem nach mit den herrn gesanden sich eines gewis-
9
sen schlueß vergleichen.

10

31
10 Kurtrier ] Laut Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ib sagt Kurtrier
32
zunächst: Kurtrier wünscht deß reichs hochheit bzw. integrität gewahrt zu sehen.
Kurtrier . Den modum consultandi betreffend, da hetten sie bevelch,
11
wann die haubtconsultationes angingen, under den materien einen under-
12
schied zu machen

34
In der kurtrierischen Instruktion (von der Hand Anethans) wurden Sachen, die Kaiser und
35
Reich angingen, von den Angelegenheiten der Kronen, insbesondere Schwedens, weitschweifig unter-
36
schieden ( StAK 9226 fol. 85’–88’).
: Theils concernirten die cronen immediate und bestün-
13
den vornehmlich uff reduction deß friedens im reich und waßgestalt sie
14
begehrten, frieden zu machen, 2º auff dem puncto satisfactionis und 3º asse-
15
curationis . Solche puncten vermeint Ihr Gnädigster Herr mit den frembden
16
cronen abzuhandlen, uberige Ihre Kayßerliche Mayestät und die ständ im
17
heyligen reich concernirende aber allein under sich ohne zuziehung besag-
18
ter cronen zu tractiren; wie dann dieselbe zu ersuchen, weiln es reichssachen,
19
daß sie solche separation gestatten wolten,

33
19–20 dann – haben] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurköln zA I, spA I, Ib.
dann wann selbe verglichen,
20
werden sie alßdann kein interesse dabey haben; allermaßen dann solches
21
yederzeit, sonderlich aber beim Passawischen vertrag observiert worden,
22
da zwar theils ständ mit Franckreich confoederirt geweßen, alß aber die
23
handlung zum schlueß kommen und die cron Franckreich mit wolte einver-
24
leibt sein, wehre selbiger damahls anweßender ambassador

37
Jean des Monstiers, sieur de la Fresse, Bischof von Bayonne, französischer Gesandter bei den
38
Passauer Verhandlungen 1552. Seine Anhörung durch die Stände wurde auf dem Passauer Tag
39
beschlossen, nachdem er über den kurmainzischen Kanzler um Audienz gebeten hatte; Karl V.
40
hätte ihn am liebsten gefangensetzen lassen ( Kühns S. 3, 77, 53f., Moreri I S. 1350, Zeller II
41
S. 333f.).
dahin beant-
25
worttet worden, daß, weiln es allein reichssachen, solche insertion unnöthig
26
wehre. Dafern nun ubrigen herrn gesanden solche separation auch also
27
beliebig, wolten sie sich mit denselben gern vergleichen.

28
Solte man aber davorhalten, daß die cronen zu solcher Separation sich nit
29
würden bewegen laßen, so wüsten sie bey der deliberation keine ordnung
30
anderst zu halten, alß daß man dem modo, wie die cronen in ihren replicis

[p. 431] [scan. 555]


1
selbsten vorgeschrieben, inhaerire.

27
1–5 Yedoch – vorzunehmmen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; in Kurtrier
28
zA, spA Kurbayern K II, spA II zusätzlich, daß solches schon für die ksl. Responsion
29
vorgeschlagen worden ist.
Yedoch wolten sie hierin indifferent
2
sein, die Frantzosen wehren in ihrer replic der proposition nachgangen,
3
die Schwedische aber hetten die puncten in etliche classes außgetheilt,
4
hielten die deliberation von puncten zu puncten, wie die cronen solche
5
selbsten gesetzt, vorzunehmmen.

6
Sonsten erinnerten sich die herrn gesanden, waßmaßen unlengsthin die
7
Frantzosen eine gewiße deputation auß den reichsständen zu ihnen zu thun
8
begehrt, damit sie denselben uber ihre replicas einige erleuterung geben
9
mögen. Nachdemahln dann damahls solche deputation bedencklich gefallen,
10
gleichwohl die notturfft erfordert, daß ihnen ahn hand gegangen werde, zu-
11
mahln weiln ihre replic sehr dunckel, dann waß sie wegen uberlaßung
12
Philipsburg gesetzt, seye nit recht exprimirt, so wehre auch inter resti-
13
tuenda des stiffts Straßburg nichts vermeld, so hielten sie davor, dieselbe
14
eigentlich hierüber und ob sie die uberlaßung besagten stiffts Straßburg
15
under den wortten „Underelsaß“ verstünden

36
Die Bischöfe von Straßburg, bedeutendste Territorialherren im Unterelsaß, wurden 1384 von
37
Ks. Wenzel mit der sogen. Landgrafschaft Unterelsaß belehnt; sie nannten sich zunächst Land-
38
grafen von Unterelsaß, dann von Elsaß, hatten das Recht, Vasallen zu belehnen, die Güter der
39
Landgrafschaft besaßen; sie beriefen und leiteten seit 1531 die unterelsässischen Landtage. Dieses
40
Recht wurde ihnen von der Landvogtei Hagenau bestritten; mit der Landgrafschaft war weder
41
direkter Territorialbesitz noch eine über die Territorien des Bistums hinausreichende Gerichtsbar-
42
keit verbunden ( Wörterbuch S. 1132, Repgen , Verhandlungstechnik S. 67, Stolz S. 114–
43
116).
, die consultationes darnach
16
haben zu richten, zu vernehmmen.

17

30
17–22 3º – thun] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
3º. Vernehmmen sie auch, daß Franckreich und Schweden in ihren replicis
18

31
18 different] Aus Kurtrier zA, spA und Kurbayern K II, spA II statt irrtümlich indiffe-
32
rent der Vorlage eingesetzt.
different, indeme die Schweden setzten, daß allein zwischen dem Kayßer
19
und ihnen der frieden abgehandlet und daß reich und

33
19 die cron Spanien] Nur in der Vorlage erwähnt.
die cron Spanien
20
damit eingeschloßen werden

34
20 solle] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II: Frankreich will
35
dagegen das Reich und die Stände in tractat ziehen.
solle, dahero dann auch hierüber erleuterung
21
einzuholen. Und wehre solche deputation allein zu dem end, daß man bey
22
ihnen uber etliche puncten ferner erleuterung einholen wolte, zu thun.

23
Kurköln . Waß vor ein modus zu ergreiffen, da wehre in alle weg
24
nöthig, eines gewißen schlueß sich dießfals zu vergleichen, damit alhie
25
und zu Oßnabrück die deliberationes zuegleich vortgesetzt werden könden;
26
sie wüsten bey der von den frembden cronen gesetzten ordnung nichts zu

[p. 432] [scan. 556]


1
endern, dann dieselbe die Kayßerlichen responsiones von puncten zu punc-
2
ten hinwider beantwortteten; solte man dabey auch dießfals einige enderung
3
vornehmmen, werde es allerhand nachdencken verursachen, hielten, es also
4
dabey verpleiben zu laßen.

5

31
5–7 Die – beobachten] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib, wohingegen ausführlicher
32
Kurbayern K II, spA II: Die Schwedische replic khöne bei ihren abgetheilten
33
4 classibus gelassen, iedoch gleichsowoll in der ordnung alß die Französische vor-
34
genohmen werden; unnd da bei dieser Schwedischen replic materi einschlagen solten,
35
so in der Franzosischen vorhero schon begriffen unnd bereit deliberirt worden, solte
36
dieselbe alß verglichner vorbeiganngen werden.
Die Schwedische replic betreffend hielten, da ein oder ander in derselben
6
enthaltende materi mit in die Frantzösische einschlüge, daß solche zugleich
7
zu beobachten und der uber den modum consultandi alhie gemachte
8
schlueß den Oßnabrückischen gesanden zu communiciren, damit sie auch
9
solchen weg halten und hiernechst die conclusa umb soviel beßer in ein
10
guetachten gepracht werden mögen.

11
Und weiln die puncten in der Frantzösischen replic sehr unclar, sie auch
12
pro linea communicationis gewiße orth vom reich begehren, selbige aber
13
in specie nit exprimiren, so hette man von denselben erleuterung zu begeh-
14
ren , wobey ihnen dan zugleich die exorbitanz ihrer hohen anforderung
15
etwas zu gemüt zu führen, damit sie inzeiten uff eine milterung gedencken,
16
welches zuversichtlich ohne frucht nit sein werde.

17
Wehr nun zu solcher deputation zu gebrauchen, da wehren sie indifferent,
18
wolten die ordinari deputirte des churfürstenrathes solches mit den fürst-
19
lichen deputirten verrichten, hette man denselben davor zu dancken.
20
Würden aber ubrige churfürstliche gesanden hierin einigen andern beque-
21
men vorschlag thun, wolten sie denselben gern anhören und sich mit den-
22
selben eines gewißen vergleichen.

23
Kurbayern .

37
23–25 Die – observiren] Deutlicher Kurbayern K II ( dort teilweise von J. Adolf Krebs
38
nachgetragen ), spA II: beede cronen haben ihre propositiones articulsweiß übergeben,
39
die herrn Kayserliche hetten in ihrer responsion auf der cronen proposition von
40
puncten zu puncten geantworttet, die jetzigen Repliken bestünden ebenmessig auf
41
gleichen modo.
Die cronen hetten ihre postulata in solche ordnung einge-
24
richt , daß sie nit sehen, wie bey den deliberationen ein anderer modus
25
zu observiren,

42
432, 25 –433, 2 yedoch – antwortten] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; statt 27–29 Hielten –
43
werden] in Kurbayern K II, spA II: Man kann bei so beschaffenen dingen neben
44
der Franzosischen replic auch eodem modo die Schwedische vor sich nehmen.
yedoch wolten sie hierin discrepant sein, die cron Schweden
26
hette zwar ihre replic in vier capita und volgends yedweders wiederumb in
27
drey oder 4 classes abgetheilt, in effectu aber wehre es eins. Hielten also,
28
wann die Frantzösische replic deliberirt und erörtert, es könde eodem modo
29
auch die Schwedische vorgenohmmen werden, und wo man befinde, daß
30
Schweden mit Franckreich indifferent, hette man sich uf die verglichene

[p. 433] [scan. 557]


1
Frantzösische responsion kürtzlich zu beziehen, in ubrigen puncten aber
2
particulariter zu antwortten.

3
Sonsten geben den herrn gesanden zu bedencken, ob nit zu gewinnung
4
zeit nöthig, die Kayßerliche hier anweßende gesanden per deputatos zu
5
erinnern, daß sie per mediatores, underdeßen daß die reichsständ von den
6
andern vorigen puncten deliberirten, und also pari passu den punctum satis-
7
factionis mit den Frantzosen in handlung pringen wolten, bevorab weiln
8
besagte satisfaction ohnedaß meistentheils uff Frantzösische handlung
9
gericht.

10
Und nachdemahln auch sie die Frantzösische replic uberauß schwehr,
11
wichtig und bedencklich befinden theten, so hielten sie dafür, die vorge-
12
schlagene deputation auß allen reichsräthen,

38
12 und – ordinarios] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II spA II
39
wo enger, ye beßer.
und zwar per ordinarios, zu
13
den Frantzösischen plenipotentiariis umb deren erleuterung zu thun. Die
14
materien, darüber in specie declaration zu begehren, wehren albereit von
15
Tryer und Cölln erwehnet worden, weiln nemblichen ihre replic obscur,
16
ob dieselbe sie mehrers erleutern wolten.

40
16–18 Sie – angesehen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; zusätzlich dort und in Kur-
41
bayern
K II, spA II: Zu deputieren ist auch wegen wichtigkeit der sachen.
Sie hetten auch daß ius addendi
17
reservirt, wolte man ex parte imperii sich nit versehen, daß solches in infi-
18
nitum angesehen; man hette dieselbe auch beneben zu ersuchen, ahm
19
königlich Frantzösischen hoff alle nothwendige erinnerung zu thun, damit
20
selbigenorths die friedenshandlung nit gesteckt werde.

21
Kurbrandenburg . Sie hetten sich in den vorigen verhandleten actis
22
ersehen und befinden, daß wegen außtheilung der puncten in den
23
replicis ein modus observirt worden, außer daß die Schwedische etliche
24
puncten zusammengezogen und wiederumb in gewiße classes abgetheilt,
25
welches gleichwohl in effectu eins wehre. Und hielten sie, solche von
26
puncten zu puncten zu deliberiren, der beste weg sein werde, wordurch
27
dann zuvorderist die puncten, so das reich concernirten, erörtert würden,
28
solchem nach man alßdann, wann erst die ständ einig, umb soviel besser
29
zu dem puncto satisfactionis schreiten und den frembden cronen mit
30
beßerm bestand begegnen könde.

31
Die puncten, so man in beyden replicis gleich befinden würde, könde ein
32
materi darauß gemacht und zu verhütung weitleufftigkeid in deliberation
33
gepracht werden.

34

42
34–35 So – gehen] Gemeint laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II:
43
von ksl. Seite, und zwar dum status tractant.
So hielten sie auch davor, die Frantzosen per mediatores zu erinnern, mit
35
der satisfaction etwas näher zu gehen.

36
Sonsten vernehmmen sie zwar, daß Churtryr der meinung, diejenige punc-
37
ten , so Kayßerliche Mayestät und daß reich allein concernirten, bey den

[p. 434] [scan. 558]


1
frembden cronen nit zu berühren, weiln aber andere herrn vorstimmende
2
bis noch darüber specialiter sich nit haben vernehmmen laßen, so könden sie
3
sich auch darüber nit erclären.

4
Weiln man auch schließlichen vernohmmen, daß die Frantzösische pleni-
5
potentiarii die iüngst abgeschlagene reichsdeputation ubel empfunden, so
6
hette man dahin zu sehen, wie solche ahm füglichsten zu thun. Und hielten
7
sie, beßer zu sein, davor, daß solches proprio motu alß uf ihr beruffung
8
ins werck zu stellen, damit es hernechst nit etwan in praeiudiz oder conse-
9
quenz gezogen werden könde; und weiln sie ebenmeßig vernehmmen, daß
10
derselben replic etwas dunckel, so hette man uber ein- und andern puncten
11
von denselben erleuterung zu begehren, wobey dann zugleich per obliquum
12
gered werden könde, daß ihre begehrte satisfaction etwas zu scharpf.

13
Belangend schließlichen dieienige, so hierzu zu deputiren, da vermeinten
14
sie, man hette dieienige zu verordnen, welche ahm meisten interessirt. Ihr
15
Gnädigster Herr wehre anno 1636 albereit zu solchen friedenshandlungen
16
verordnet worden, auch bey den Schwedischen ratione der praetendirten
17
satisfaction ahm meisten interessirt; stelten also zu bedencken, ob nit
18
solche deputation von beyden religionen, uff maß die Frantzosen begehrt,
19
zu werck zu richten.

20
Kurmainz . Nechst recapitulirung der vorstimmenden meinungen, be-
21
deuteten , sie hetten von Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Maintz […]
22
zu verschiedenen mahlen bevelch erlangt, soviel den modum et ordinem
23
deliberandi betreffend, die ordnung, so von Kayßerlicher Mayestät selbsten
24
in ihrer proposition und responsion gebraucht worden, zu observiren,
25
auch andere darzu zu disponiren; dieweiln sie dann befinden, daß die herrn
26
vorstimmende selbsten auch der meinung, so seye solches vor dießmahl
27
unnöthig, sie dahin zu disponiren, und falle daß conclusum vor sich selbsten,
28
daß nemblich in der ordnung, wie in den replicis gesetzt, zu verfahren.

29

38
29–34 So – pringen] Laut Kurbayern K II, spA II, auch Kurtrier zA, spA ist
39
Kurmainz sich nicht darüber schlüssig, ob Kurbrandenburg in diesem Sinne den kurbayerischen
40
Vorschlag aufgegriffen hat oder ob es von sich aus vorgeschlagen hat, die Mediatoren von reichs-
41
ständischer Seite um schnelle Beratung des Satisfaktionspunkts zwischen den ksl. und franzö-
42
sischen Gesandten zu bitten.
So ließen sie sich auch beyde respective von Churbayern und -brandenburg
30
vorgeschlagene mittel, nemblichen die Kayßerlichen gesanden per depu-
31
tatos zu ersuchen, vermittelst der mediatoren mit den Frantzosen den
32
punctum satisfactionis, bevorab weiln selbiger daß hochlöbliche ertzhauß
33
Österreich mehrentheils concernirt, inmittels zu beförderung des friedens-
34
werck in handlung zu pringen, und daß die puncten, so in beyden replicis
35
einander anhengig, zusammengezogen und yederzeit uff einmahl in pro-
36
position gepracht werden mögten, nit zuwider sein. Weiln gleichwohl die
37
herrn gesanden insgesambt uber ein- und andern puncten sich noch nit

[p. 435] [scan. 559]


1
vernehmmen laßen, so stünde zu derselben belieben, zuvorhero auch ihre
2
gedancken hierüber zu eröffnen.

3
Anlangend die deputation zu den Frantzösischen gesanden, da hetten die
4
Frantzosen unlengsthin einige auß den reichsständen zu ihnen quasi man-
5
dando zu bestimbter zeit zu thun bey ihnen begehrt; weiln nun sie solches
6
dem herkommen zuwider befunden, alß betten sie solches in allen dreyen
7
reichsräthen zur deliberation gepracht, wobei man dann auch dafür gehal-
8
ten , in terminis des herkommens zu verpleiben, und wehre also solche depu-
9
tation eingestelt plieben. Weiln dann nun die herrn vorstimmende davor-
10
halten , proprio motu zu denselben auß den reichsständen einige abordnung
11
zu thun und uber ihre replic erleuterung zu begehren, so werde ihnen sol-
12
ches auch nit zuwider, sonder lieb sein,

40
12–13 solcher – vorzupringen] Fehlt in Kurbayern K II, spA II, Kurtrier
41
zA, spA.
solcher deputation beyzuwohnen
13
und daßienige, so man vor guet ansehen werde, denselben vorzupringen.
14
Wehr aber hierzu mehr zu deputiren, darüber wolten die herrn gesanden
15
vernehmmen, und sich auch mit ihnen dießfals eines gewißen vergleichen.

16
Und nachdemahln die zu Oßnabrück anweßende gesanden unlengsthin
17
sich bei ihnen sehr hoch beschwert, daß man ihnen daß unlengsthin wegen
18
der Frantzosen begehrten deputation gemachtes conclusum vor deßen
19
execution nit zuvorhero communicirt, alß werde ebenmeßig zu bedencken
20
stehen, ob nit dießes denselben, bevorab weiln fast meistentheils protesti-
21
rende anietzo darüber begrieffen, zu uberschreiben und vor deßen würck-
22
licher vortstellung ihre meinung zu vernehmmen.

23
Kurtrier . Wehren mit den herrn Churbrandenburgischen hierin einig,
24
daß durch daß directorium yedesmahls die capita, so in beyden replicis
25
einstimmig, zusammenzutragen und zugleich in deliberation zu pringen,
26
und werde alßdann uff solchen fall unnöthig sein, uber solche puncten,
27
außerhalb der satisfaction, zwo deliberationes anzustellen.

28
2º. Die von Churbayern vorgeschlagene deputation zu den Kayßerlichen
29
gesanden, wegen abhandlung des puncti satisfactionis mit Franckreich,
30
werde mit solcher manier zu thun sein, damit nit die Kayßerliche gesanden
31
etwan die gedancken machen mögten, alß wann man albereit der meinung,
32
daß sie den Frantzosen die Österreichische landen einraumen solten. Hoch-
33
wohlermelte Kayßerliche herrn commissarien hetten sich vernehmmen
34
laßen, sie wolten nit verhoffen, daß man besagte Österreichische landen in
35
den reichsräthen per maiora abzuvotiren gemeint sein werde, dann solches,
36
daß sie per pacta darauff verzeihen solten, in ewigkeit nit geschehen würde.

37
Belangend die zu den Frantzösischen gesanden vorgeschlagene deputation,
38
da hielten sie davor, daß die herrn Churbrandenburgische ex utroque capite
39
wegen der religion und der anno 1636 veranlasten deputation darzu zu

[p. 436] [scan. 560]


1
verordnen,

37
1–2 und – begehren] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
und pitten, bey solcher deputation wegen des stiffts Speyer
2
mehrere erleuterung zu begehren.

3
Ob der schlueß nacher Oßnabrück zu communiciren, da hielten davor,
4
weiln es ein verglichen werck, mit den gesanden daselbsten zu correspon-
5
diren , daß solches anietzo auch zu thun und immittels bis zu einlangung der
6
antwortt mit der execution einzuhalten. Sonsten stelten zu herrn Churcölln-
7
und -bayerischen gesanden belieben, wegen separation der materien sich ver-
8
nehmmen zu laßen, wolten sich gern mit denselben und andern churfürst-
9
lichen gesanden dießfals vergleichen.

10
Kurköln . Betreffend die separation der materien, daß nemblich, waß
11
die cron Franckreich concernirt, mit derselben allein abzuhandlen, daß
12
ubrige aber zwischen Kayßerlicher Mayestät und dem reich zu vergleichen,
13
da befinden sie solches nit undienlich. Wehre auch die vermuetung zu
14
schöpfen, wann man under dem reich einig, es werden die frembde cronen
15
ahn dasselbe ferner zu tringen nit ursach haben.

16
Ob die Kayßerliche per deputatos zu ersuchen, mit der handlung in puncto
17
satisfactionis zu gewinnung der zeit vortzufahren, damit könden sie wohl
18
einig sein, yedoch daß damit behuetsamb zu

38
18–22 gehen – werde] Fehlt in Kurbayern K II, spA II.
gehen, damit sie nit abnehmmen
19
mögen, ob wehre man der meinung, daß sie die Österreichische landen zu-
20
rücklaßen solten; und könde ihres erachtens allein vermeld werden, weiln
21
dießes ein punct, daran viel gelegen, daß sie dahin sehen wolten, damit, wann
22
man in ubrigen einig, daß werck hierdurch nit auffgehalten werde.

23
So wehren sie auch der meinung, daß die materien, so in beyden replicis
24
einstimmig, zusammengetragen und zugleich vorgenohmmen werden mö-
25
gen .

26
Schließlichen wolten ihnen auch nit zu entgegen sein laßen, daß die herrn
27
Churbrandenburgische wegen Ihres Gnädigsten Herrn particularinteresse
28
der deputation zu den Frantzosen beyzuordnen.

39
28–31 Die – könden] Fehlt in Kurtrier zA, spA.
Die sonsten von denselben
29
movirte deputation de anno 1636 betreffend, wann es dabey verpleiben solte,
30
hetten sie solches auch zu beobachten, deßen sie sich gleichwohl entschlagen
31
könden.

32
Sonsten hielten sie auch dafür, den gesanden zu Oßnabruck durch Maintz
33
zu bedeuten, daß man noch erleuterung von den Frantzosen uber ihre
34
replic vonnöthen habe und derowegen eine deputation zu denselben zu
35
thun vor guet angesehen; ob aber bis zu einlangung ihrer erclärung einzu-
36
halten , da stünden sie ahn,

40
436, 36 –437, 1 und – haben] Fehlt in Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II; ab-
41
weichend
in Kurköln zA I, spA I, Ib: weyln dasselbe von denen zu Oßnabruck nicht
42
dependire.
und mögten dieselbe drüber vielleicht andere

[p. 437] [scan. 561]


1
rationes haben; werde man yedoch insgemein dafürhalten, noch so lang da-
2
mit in rhue zu stellen, werden sie sich auch gern damit vergleichen.

3
Kurbayern . Hielten, daß neben den ordinari deputirten im churfürsten-
4
rath die herrn Churbrandenburgische wohl adiungirt werden könden, umb
5
soviel mehr, weiln ihr herr

33
5 interessirt] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II: und
34
weylen die Franzosen deputirte von beyden religionen begehrt.
interessirt.

6
2º. Ob zuzuwarten mit der execution, bis der stand gesanden zu Oßnabrück
7
geantworttet, da wolten sich dießfals den maioribus conformiren;

35
7–9 und – beymeßen] Fehlt in Kurbayern K II, spA II, Kurköln zA I, spA I, Ib;
36
statt dessen in Kurtrier zA, spA: Für die communicationes mit Osnabrück tantum
37
duo requiruntur dies.
und
8
werden zuversichtlich die Frantzosen den ständen solchen geringen ver-
9
zueg in keinem unbesten beymeßen. Wolte man gleichwohl damit ohner-
10
wart der Oßnabrückischen gesanden resolution verfahren, wehren sie indif-
11
ferent .

12
3º. Hette man die materien in beyden replicis außer der satisfaction zusam-
13
menzutragen und zu gewinnung zeit pari passu zu

38
13 deliberiren] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA, sinngemäß in Kurbayern K II, spA II:
39
unangesehen es deme directorio muhe abgeben wirdt.
deliberiren.

14
4. Die deputation ahn die Kayßerlichen herrn commissarien wegen des
15
puncti satisfactionis wehre von ihnen nit vorgeschlagen worden, dardurch
16
dem hauß Österreich einig praeiuditium zuzuziehen oder dieselbe landen
17
in die außgab zu setzen, sondern ginge ihre intention allein dahin, damit
18
die Kayßerliche durch die herrn mediatores den Frantzösischen plenipoten-
19
tiarien die beschwehrlichkeid dießer satisfaction remonstriren mögten, da-
20
mit dieselbe inzeiten die notturfft ahn königlichen hoff nacher Pariß pringen
21
und zu gewinnung zeit resolution darüber einholen könden.

40
21–24 Hielten – pringen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; zusätzlich in Kurbayern
41
K II, spA II: Der Punkt ist besser nicht, wie von Kurbrandenburg vorgeschlagen, den Media-
42
toren
unmittelbar vorzutragen.
Hielten dero-
22
wegen nachmahls daß beste, solches per deputatos ahn die Kayßerlichen,
23
von den Kayßerlichen ahn die mediatorn und consequenter durch dieselbe
24
ahn die Frantzosen zu pringen.

25
5. Wegen separirung der materien hielten den modum zu observiren, wel-
26
cher bishero bey der proposition und responsionen gepraucht worden.

27
Kurbrandenburg . Daß die materien zu separiren und daßienige, so
28
die strittigkeiden under den reichsstenden selbsten concernirt, ahn die
29
frembde cronen nit zu pringen, da hielten davor, wann solches könde
30
geschehen, es werde daß beste sein. Nachdemahln aber Kayßerliche
31
Mayestät in ihrer responsion selbsten keine separation gemacht, sondern
32
die cronen hinwider uff alle vorprachte puncten beantworttet, alß werden

[p. 438] [scan. 562]


1
besorglich die Frantzosen noch darauff bestehen wollen und dießes end-
2
lichen nur offension und uffenthalt geben: Man könde von puncten zu
3
puncten gehen und hernechst, wann man uff den punctum satisfactionis
4
komme, den cronen bedeuten, daß man in berathschlagung deßen begrieffen,
5
in ubrigen puncten aber schon verglichen wehre.

6
2º. Hetten kein bedencken, daß die materien in beyden replicis pari passu
7
vorzunehmmen.

8
3º. Besorgten, wann man die Kayßerlichen, den punctum satisfactionis
9
mit den Frantzosen zu incaminiren, belangen und solches die Schweden
10
erfahren solten, sie werden alßdann solches zu Oßnabrück auch haben
11
wollen; hielten derowegen davor, solchen puncten so lang außzustellen,
12
bis man in vorigen einig, es seye dann, daß solches motu proprio von den
13
herrn mediatorn beschehe. Sie wolten sich gleichwohl von den herrn
14
vorstimmenden dießfals nit separiren und, da man solche deputation zu
15
werck setzen wolte, müste es mit solcher manier geschehen, damit es nit daß
16
ansehen gewinne, alß wann man dem hauß Österreich praeiudiciren wolte;
17
bey welcher deputation dann sie wegen Ihres Gnädigsten Herrn interesse
18
nit außzuschließen.

19
4º. Hette man daß conclusum nacher Oßnabrück zu communiciren. Ob
20
aber mit deßen execution bis zur widerantwortt einzuhalten, solches
21
stelten sie dahin; da man gleichwohl dafürhalten solte, daß es offension
22
gebehren würde, könde man damit noch wohl ein tag oder zween zuwarten.

23
Kurmainz . Recapitulirten kürtzlich der herrn vorstimmenden vota.
24

39
24–29 Belangend – wollen] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib; zusätzlich in
40
Kurbayern K II, spA II: Kurmainz beschließt nach den maiora, Punkt für Punkt die
41
Themen durchzugeben, da nur Kurköln die separatio materiarum aufgegriffen, aber auch die
42
Beratung Punkt für Punkt akzeptiert hat.
Belangend nun erstlichen, daß die materien zu separiren und daß, so under
25
die reichsständ gehörig, allein zwischen Kayserlicher Mayestät und densel-
26
ben , uberige puncten aber mit den frembden cronen abzuhandlen, da
27
wolten sich zwar damit auch gern vergleichen, sie besorgten aber, es werden
28
die frembde cronen davon schwehrlich die hand abthun, sondern gleichwie
29
bis dahero beschehen, also auch fürter darin continuiren wollen.

30
Und nachdemahln man vor guet angesehen, die materien, so in beyden
31
repliciis [sic] einstimmig, zusammenzuziehen und pari passu in delibera-
32
tion zu pringen, so wolten sich auch bei künfftigen berathschlagungen dar-
33
nach achten.

34
Ob die Kayßerliche herrn commissarien per deputatos zu ersuchen, den
35
punctum satisfactionis vermittelst der mediatoren mit den Frantzosen in
36
handlung zu pringen, da hetten sie albereit vorhin ihre meinung eröffnet,
37
daß sie sich dießes nit zu entgegen sein ließen, zumahln weiln sie vernehm-
38
men , daß es zu befürderung der deliberationen gereichig, wobey man gleich-

[p. 439] [scan. 563]


1
wohl auch ihres ermeßens also behuetsamb zu verfahren, damit dieselbe
2
nit abnehmmen mögen, alß wann man gemeint, ahn den Österreichischen
3
landen ichtwas nachzugeben.

4

34
4–14 Ihrer – habe] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
Ihrer Meinung nach soll an die ksl. Gesandten die ordentliche Reichsdeputation
5
geschickt werden, dieser mag, wenn sie die französischen Gesandten aufsucht, Kur-
6
brandenburg
wegen seines particularinteresse beigeordnet werden. Sonsten erinner-
7
ten sie sich auch guetermaßen, waß anno 1636 der von besagten Chur-
8
brandenburgischen gesanden angezogenen deputation halber verglichen
9
worden, waßgestalt dieselbe auch bey iüngstem deputationconvent zu
10
Franckfurth von dem daselbst gewesten Brandenburgischen gesanden

43
Matthäus Wesenbeck.
starck
11
behaubtet werden wollen; es wehre aber damahls per maiora davorgehalten
12
worden, weiln daß churfürstliche collegium neben den reichsständen alhie
13
in forma erscheinen werde, daß uff solchen fall dießer schlueß fallen würde,
14
wobey es dann sein verpleibens habe.

15
Sonsten hielten auch vor rathsamb, zuvorhero die Oßnabrückischen gesan-
16
den uber dießen alhie gemachten schlueß zu vernehmmen, allermaßen sie
17
dann noch heutigs tags den Churmaintzischen gesanden daselbsten hiervon
18
communication thun und sie benebens erinnern wolten, daran zu sein,
19
damit der ständ erclärung daselbsten fürderlichst ervolgen möge. Und zwei-
20
velten sie nit, dieselbe dieße vorschläg ihnen nit werden zuwider laßen
21

35
21 sein] Schließlich wird laut Kurbayern K II, spA II per maiora, laut Kurköln zA I,
36
spA I, Ib discurrendo geschlossen, daß vor Eintreffen der Antwort aus Osnabrück nicht
37
weiterzuberaten ist, nachdem Kurmainz Bedenken angemeldet hatte, bereits am nächsten Tag
38
in realibus et materialibus ( Kurbayern K II, spA II ), abgesehen von den Gravamina,
39
fortzufahren.
sein.

22

40
439, 22 –441, 7 Dießem – einzuholen] Wesentlich kürzer Kurtrier zA, spA, Kurköln
41
zA I, spA I, Ib, knapper auch Kurbayern K II, spA II, wo der Einwand der Städte
42
gegen die Deputation an Frankreich bemerkenswerterweise fehlt.
Dießem nach ist vor guet angesehen worden, mit den fürstlichen und stätti-
23
schen gesanden per ordinarios deputatos zu re- und correferiren, aller-
24
maßen dann auch geschehen, wobey dann des fürstlichen raths conclusum
25
dießes kürtzlichen inhalts geweßen, daß die fürstliche gesanden der meinung,
26
man hette ratione modi consultandi in der von den Schwedischen in ihrer
27
replic gemachten ordnung zu verfahren und dieselbe pro norma et regula
28
zu halten, wobey gleichwohl einen alß den andern wegen in den angefange-
29
nen deliberationen der religionsgravaminum zu verfahren, damit nit etwan
30
sonsten die protestirende, wann man in der gesetzten ordnung zu demselben
31
komme, ursach nehmmen mögten, davon, bis selbiger punct auch erörtert,
32
nit außzusetzen, zumahln uff solchen fall die handlungen mit den frembden
33
cronen durch solchen puncten, alß welcher seiner weitleufftig- und wichtig-

[p. 440] [scan. 564]


1
keid nach den andern gleich, so pald nit erörtert werden könde, nit wenig
2
verhindert würden.

3
Der stättrath hatt ebenmeßig davorgehalten, die ordnung und den modum
4
bey den consultationen zu observiren, welche die cronen in ihren replicis
5
selbsten gesetzt.

6
Ubrige beyde im churfürstenrath vorgeschlagene deputationes zu den
7
Kayßerlichen und königlich Frantzösischen gesanden, wie auch ob solches
8
den Osnabrückischen gesanden zu communiciren und darüber vorhero
9
ihre resolution zu erwarten, haben beyde fürsten- und stätträth ad referen-
10
dum und volgender fernerer berathschlagung angenohmmen.

11
Wie dann dieselbe darauff den volgenden nachmittag wiederumb zusammen-
12
kommen und dabey der fürstenrath sich volgendergestalt verglichen,
13
1º daß die im churfürstenrath geschloßene deputation zu den herrn Franzo-
14
sen zu thun.

15
2º. Weiln man zwischen dem chur- und fürstenrath in deme discrepant, ob
16
die Frantzös- oder Schwedische replic pro norma et regula bey der delibe-
17
ration zu halten, alß haben die fürstliche sich hinwider darauff verglichen,
18
daß es bey dem den 28ten Septembris nechsthin gemachtem concluso ver-
19
pleiben solle, weiln es von den fürstlichen und ständen zu Oßnabrück
20
approbirt worden und sich die beyde coronarum replicae wohl darzu quali-
21
ficiren laßen, dann nit rathsamb, daß einer replic halben in concluso

41
Siehe oben nr. [ 49 ] und Protokoll des Fürstenrats Münster vom 28. September 1645 (Druck
42
Meiern I S. 707 –711); Zustimmung der Osnabrücker Stände zur Weitergabe der ksl. Respon-
43
sion vom 25. September 1645 ebd. S. 706f.
mel-
22
dung zu thun, zu verhütung jalousiae zwischen den cronen.

23
3º. Conformirten sich mit dem churfürstenrath der ersuchung halben in
24
puncto satisfactionis, yedoch daß es mit allem glimpf beschehe.

25
4º. Ob daß conclusum nacher Oßnabrück zu communiciren, da vermeinten
26
sie, quoad ordinem deliberandi solches wohl geschehen könde. Aber
27
ratione deputationis ad Gallos halten sie es für unnöthig, sinthemahln
28
sie zu Oßnabrück dergleichen auch pflegen zu thun, ohnersucht der alhie-
29
ßigen . Ratione deputationis wehre per maiora verglichen worden, es bey
30
den ordinari deputirten zu laßen, dennen Bamberg und Culmbach und
31
der praelaten gevollmächtigte zu adiungiren, welche der Frantzößischen
32
weitere erclärung anhören und alles ad referendum nehmen und sich in
33
einigen praeiudicirlichen discurs nit einlaßen, wohl aber in genere soviel
34
reden sollen, waß zu Ihrer Kayßerlichen Mayestät und des reichs nutzen
35
gereichen mag.

36
Die stättische deputirten zeigten ahn, daß der stättrath difficultät befinde,
37
die Kayßerliche herrn commissarien in puncto satisfactionis zu ersuchen,
38
zumahln Kayßerliche Mayestät solches selbsten vor sich ohne erinnerung
39
thun könden. Weiln auch die frembde cronen in ihren replicis setzten,
40
daß sie mit dem reich keinen krieg führeten, so besorgten, durch die depu-

[p. 441] [scan. 565]


1
tation zu den Frantzosen man sich mit einwickeln werde. Vermeinten
2
dahero, es könde durch die herrn mediatorn die erleuterung gesucht wer-
3
den ; sinthemahln sie gleichwohl befinden, daß der fürsten- mit dem chur-
4
fürstenrath einig, so könden sich damit auch conformiren, yedoch daß dem
5
stättrath der satisfaction halber nichts praeiudicirt werde. Und hielten
6
schließlichen auch davor, daß zuvorhero der Oßnabrückischen gesanden
7
meinung hierüber auch einzuholen.

Dokumente