Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
15. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1646 Januar 24

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15. Sitzung des Kurfürstenrats


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Münster 1646 Januar 24

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 6 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
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identisch Kurtrier spA p. 228–232 ); Kurköln zA I fol. 148’–150 ( damit identisch Kur-
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köln
spA I fol. 323–327, Kurköln spA Ib fol. 331’–336’ und Kurköln zA Extrakt
18
fol. 13’–14 ); Kurbayern Rp I; Kurbayern K II fol. 33’–42’ ( damit identisch Kurbayern
19
spA II p. 70–84 ).

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Die niederländischen Gesandten wollen eine Gleichrangigkeit der kurfürstlichen Sekundargesandten
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nicht anerkennen und sind auch zu einem Kompromiß nicht bereit. Rückwirkungen auf den Präze-
22
denzstreit mit Venedig zu befürchten. Stellung der Niederlande in der europäischen Staatenwelt.
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Beratung der Repliken Frankreichs und Schwedens.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

[p. 422] [scan. 546]


1
Kurmainz . Erinnern an den Beschluß vom vorigen Sonntag, wonach über die kur-
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brandenburgischen
den niederländischen Gesandten nahegelegt werden sollte, sowohl
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den secundariis alß primariis, gleich von den königlich Hispanischen gesan-
4
den beschehen, bey ablegung der visiten den vortritt zu verstatten. Da
5
aber nach dem Eindruck Kurbrandenburgs, dem für seine Bemühung in dieser Sache
6
zu danken ist, die niederländischen Gesandten noch uff ihrer vorigen gefaßten
7
meinung zu bestehen gedencken, ist mit wenigem zu beraten,

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7–15 waß – nehmmen] Fehlt in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA I, Ib.
waß alsdann
8
zu erhaltung der churfürstlichen authorität, praeeminenz und hochheit vor
9
ein expediens zu ergreiffen und ob nit solche vorhabende visiten in beharr-
10
licher verweigerung des vortritts der churfürstlichen secundarien gantz ein-
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zustellen oder, da ihe solche abzulegen vor nöthig erachtet werden solte,
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ob solches nit durch die principalabgesanden allein zu verrichten oder daß
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von Churcölln vorgeschlagene mittel, daß nemblichen pro numero persona-
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rum primus dem primo, secundus secundo, tertius tertio bey den visiten und
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revisiten volgen sollen, ahn hand zu nehmmen. Wolten solchem nach der
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herrn gesanden meinung gern hierüber vernehmmen und sich mit densel-
17
ben eines gewißen vergleichen.

18

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422, 18 –423 ,9/10 Kurbrandenburg – außgeschlagen] Das kurbrandenburgische Referat in
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den übrigen Überlieferungen außer in Kurbayern K II, spA II knapper.
Kurbrandenburg : referebat.

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Sie hetten iüngst verglichener maßen den Holländern der churfürstlichen
20
herrn gesanden meinung wegen empfahung der secundarien bey ablegung
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der visiten und daß sie nemblichen denselben vor den primariis den vor-
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zueg geben wolten,

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22 durch – hand] per privatum discursum statt dessen in Kurtrier zA, spA
41
und sinngemäß in Kurköln zA I, zA Extrakt, spA I, Ib, Kurbayern K II, spA II.
durch eine dritte hand eröffnen laßen. Worauff sie hin-
23
wider berichtet worden, daß sie annoch uf ihrer vorigen meinung zu be-
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stehen gedächten, mit dem vorgeben,

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24–24/25 sie – consideriren] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II: weil ieder von
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seiner provinz.
sie wehren alle alß primarii zu consi-
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deriren , und dörffte keiner ohne den andern nichts handlen oder thun. Und
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weiln sie vernohmmen, daß der königlich Frantzösische ambassador duc
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de Longeville wie auch der Venetus bey ablegung der visiten den chur-
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fürstlichen primariis allein den vortritt geben, so könden sie auch mehrers
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nit thun, sondern müßten sich ebenergestalt alß ein corpus ohne zertren-
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nung bezeigen.

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Sie hetten auch den Churcöllnischen iüngst gethanen vorschlag, daß nemb-
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lichen bey ablegung der visiten pro numero personarum primus dem primo,
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secundus secundo etc. volgen könde, und zwar nit alß wann solcher im
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churfürstlichen collegio vorkommen, sondern allein vor sich in particulari
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ermelten Holländischen gesanden vortragen und beneben bedeuten laßen,
36
dafern solcher modus denselben belieben solte, sie alßdann verhoffentlich

[p. 423] [scan. 547]


1
die churfürstlichen gesanden auch darzu vermögen wolten. Sie wehren aber
2
einen alß den andern weg uff ihrer voriger resolution bestanden, mit dem
3
bedeuten, sie könden sich nit trennen laßen; sie wehren instruirt, sie solten
4
sich in allem den königlichen ambassadors gleich halten und denselben
5
immediate volgen.

6

34
6–9/10 Es – außgeschlagen] Fehlt in Kurbayern K II, spA II.
Es wehre von ihnen auch der vorschlag geschehen, daß bey den revisiten
7
allein der primarius vor dem churfürstlichen haubtgesanden gehen, ubrige
8
aber denselben und solchem nach zuletzt der churfürstliche secundarius
9
volgen solle. Sie hetten aber auch solches gleich dem vorigen außgeschla-
10
gen .

11
Kurtrier .

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11–15 Vernehmmen – verrichten] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib, das auch sonst
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im kurtrierischen Votum wesentlich kürzer.
Vernehmmen, daß die Holländische in den visiten und
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revisiten den secundariis von den churfürstlichen gesandschafften den vor-
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zueg nit gestatten wollen. Sie hielten davor, es werde müßen ein resolution
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gefaßt werden, ob die visiten zu underlaßen oder allein per primarios zue
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verrichten. Sie hetten von Ihrem Gnädigsten Herrn bevelch, den Hollän-
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dern alle ehr und respect zu erweißen, in sonderbarer erwegung Ihr Gnä-
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digster Herr wegen nacher nachparschafft zuzeiten mit denselben zu thun
18
haben müsten, allermaßen sie dann yederzeit Ihrer Churfürstlichen Gnaden
19
und dero gesanden, wann sie bey denselben zu verrichten gehabt, allen
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nachparlichen gueten willen und freundschafft

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20 erzeigt] Zusätzlich in Kurtrier zA, spA: und zwar sowoll tempore Reverendissimi
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quam capituli.
erzeigt. Mögten dahero
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wünschen, daß es dahin gerichtet werden könde, damit die secundarii
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sowohl alß primarii vorgehen mögten,

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22–25 zumahln – solten] Deutlicher Kurtrier zA, spA: Sekundarii und primarii
40
[…] sein gleich deputirt undt können sich nicht trennen laßen, wie auch Stadische;
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inter deputatorum personas seye zwar ein underschiedt, aber gleicher gewalth;
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undt obschon sie die Stadische ut singuli geschickt, auch ut repraesentantes, so
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können sie doch ebensowenigh ex hoc capite, weillen es dieserseiths eine gleich-
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mäßige beschaffenheit hatt, alß deßwegen den churfürstlichen secundariis vorgehen.
zumahln darunder kein underschied
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zu machen. Und gleichwie sich die Holländer nit trennen laßen wolten,
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also komme ihnen auch frembd vor, daß die churfürstliche, welche von
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einem haubt und herrn gevollmächtiget, sich separirn solten. Verweisen
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noch einmal auf die Behandlung durch die ksl. und die spanischen Gesandten. Auf
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Longueville können sich die Niederländer auch nicht beziehen, weil er von fürst-
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lichem
Stand und allein gewesen ist. Der Venetianische wehre ein mediator und
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hette auch keinen adiuncten mehr, so wehre auch zwischen den Holländern
30
und Venetianern ein underschied zu machen der antiquität halben, dann
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die Venetianer würden von niemand angesprochen, die Holländer aber
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wehren von ihrem könig noch nit losgezehlt. Solten dieselbe gleichwohl
33
ihe noch uff ihrer vorigen meinung dießen allem ungeacht beharren, so

[p. 424] [scan. 548]


1
hielten sie, die visiten durch die principaln allein zu thun, auch die revisiten
2
dergestalt wider anzunehmmen;

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2–4 und – könde] Statt dessen in Kurtrier zA, spA: Hoffett, solle ohne nach-
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theilligh bey Pohlen veranthworthlich sein; zusätzlich hier und sinngemäß in Kur-
39
bayern
K II, spA II noch: will sich doch vergleichen, wahn maiora ein anders wol-
40
len .
und vermeinten sie nit, daß durch absens
3
dersecundariorum dem churfürstlichen collegio ichtwas praeiudicirt werden
4
könde.

5
Kurköln . Sie hetten vernohmmen, daß die Holländer noch einen alß
6
den andern weg die secundarios vorgehen zu laßen sich difficultirten. Nun
7
hetten dieselbe den churfürsten so wenig maß oder ziehl vorzuschreiben,
8
ein oder zween abgesanden uff einmahl zu schicken, alß man denselben
9
begehrt zu thun; und gleichwie sie sich nit trennen zu laßen begehrten,
10
also wolte man sich auch nit versehen, daß sie solches den churfürstlichen
11
gesanden zumuthen solten. Daß sie vorgeben, zwischen den Venetianern
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und ihnen niemanden einzulaßen, sondern denselben immediate zu volgen,
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solches könde man uff seiten der churfürsten wohl geschehen laßen, dann
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die churfürsten des reichs von undenklichen jahren hero, wie ex actis zu
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beweißen, yederzeit den vorzueg vor den Venetianern undisputirlich
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gehabt, außer waß noch erst vor wenig jahren ahm Kayßerlichen hoff dieß-
17
fals vorgangen. Und wehre umb soviel befrembdlicher zu vernehmmen,
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daß sie den königlichen immediate nachgehen und denselben gleich gehal-
19
ten werden wollen, da sie doch yederzeit den churfürstlichen gesanden
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den vorzueg zu geben nit verweigert. Hette man dahero hierin ihres er-
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achtens behuetsamb zu gehen, dann ietzo daßienige, waß man yederzeit
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bey der Venetianischen praedecenz, daß nemblichen den Venetianern, wann
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man denselben deferiren solte, die Holländer, Genuesen, Schweitzer und
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andere mehr denselben volgen und also die herrn churfürsten gar zurück
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gesetzt würden, besorgt, ervolgen wolte. Sie besorgten, wann man dem
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Churtryrischen vorschlag nach die visiten allein durch die principales
27
verrichten solte, es mögte bey denselben das ansehen gewinnen, als wann
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man ihnen weichen und die sach verlohren geben

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28 thete] Zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib: welches aber ein grosses argumen-
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tum pro Veneto seyn werde.
thete. Vermeinten, der
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sachen ein anstand zu geben, bis sie sich hierüber bey Ihrem Gnädigsten
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Herrn bevelchs erholt, weiln ohnedaß die herrn Churbrandenburgischen
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ein gleiches und außerdem noch bedeutet, daß sie hierauß mit ihren collegiis
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zue Oßnabrück communiciren müsten. Solchem nach man sich alßdann
33
mit beßerem bestand vergleichen könde, ob die visiten durch die primarios
34
allein zu thun oder gar einzustellen.

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Kurbayern . Haben gehört, daß die Holländer weder ein noch ander
36
mittel beliebet, sie sehen nit, auß waß ursachen die churfürstliche gesanden

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1
sich von denselben solten so weit zurücksetzen laßen. Dann ob man schon
2
dieselbe collective consideriren wolte, so wehren doch die herrn chur-
3
fürsten in ihrer praecedenz so weit fundirt, daß sie keiner respublica zu
4

32
4 weichen] Zusatz von J. Adolf Krebs in Kurbayern K II ( in spA II übernommen ):
33
Die Kurfürsten werden den königen aequiparirt, 3º repraesentiret iede churfürstliche
34
legatio ihren churfürsten.
weichen. Solten dieselbe disiunctive bedacht werden, wehren ihrer acht und
5
ein yeder von einer graffschafft abgeordnet, dahero kein churfürst ihnen auch
6
dießfals den vorzueg laßen würde; so wehren sie auch nit alle herrenstands,
7
dahingegen die Kayßerliche gesanden, der herr graff von Trautmannstorff
8
und Nassau, wie auch Spanische ambassador comte de Pignoranda den
9
churfürstlichen den vorzug insgesambt geben, warumb solten sie dann
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solches nit auch thun. Daß sie vorschützen, es hette der königlich Frant-
11
zösische ambassador den primariis allein den vorzueg geben, da wehre zu
12
bedencken, daß ein großer underschied zwischen den königlichen Frant-
13
zösischen und Holländischen gesanden seye, es wehre auch der Frantzo-
14
sischer gesander ein fürst von königlichem geblüet, man hette auch mit
15
den Frantzosen ex parte Kayßerlicher Mayestät und dem reich frieden
16
zu tractiren, und also ursach, selbigen mehr ehr alß den Holländern zu
17
attribuiren. Der Venetianische ambassador wehre mediator, auß dennen ur-
18
sachen demselben dann auch mehr ehr alß ihnen gehöre, wehre auch zwi-
19
schen den Venedigern undt Holländern ein großer underschied: Es wehren
20
dieselbe mit vielen Kayßerlichen und anderen privilegiis begabet

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Wegen ihrer gemeinsamen aristokratisch-republikanischen Verfassung behandelte Bodin die italie-
40
nischen Stadtstaaten zugleich mit dem Reich und den deutschen Städten; die Fürsten und Kurfürsten
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des Reichs mußten also vor allem auf ihre herrschaftlichen Titel und Hoheitsrechte Wert legen,
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wollten sie der staatsrechtlichen Gleichstellung wegen der inneren Ordnung des Reiches entgehen.
43
Vgl. Schubert S. 367.
, so die
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Holländer nit hetten, derselbe seye auch allein, der Holländischen Gesanden
22
aber acht. Verweisen noch einmal darauf, daß den Brandenburger Räten als Ver-
23
tretern
der klevischen Lande von den Niederlanden yederzeit die vorhand im
24
gehen, sitzen, votiren, siegeln und underschreiben geben […].

25
Sonsten hetten sie von Ihrem Gnädigsten Herrn bevelch, die erinnerung
26
bey dem directorio zu thun, damit, sinthemahln die Frantzosen und Schwe-
27
den ihre replicen extradirt,

35
27 dieselbe] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II: unnd forderist der punctus satis-
36
factionis .
dieselbe fürderlichst ohne einige zeitverliehrung
28
in consultation gepracht werden mögten, welches sie dann auch hiemit
29
getan haben

37
29 wolten] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA II, Kurköln zA I, spA I, Ib: Ver-
38
handlungen
sind nämlich vor dem Frühjahr und damit der nächsten campagne anzustreben.
wolten.

30
Kurbrandenburg . Sie wehren in ihrer instruction bevelcht, vor allen
31
die churfürstliche hochheit bey dießen tractaten helffen zu manuteniren,

[p. 426] [scan. 550]


1
zu solchem end sie sich dann in allem von andern churfürstlichen
2
gesanden informiren laßen solten. Sie hetten auch bevelch, niemanden
3
mehr alß den königlichen zu weichen, deme sie dann auch zu inhaeriren;
4
wann dießes nit wehre, so müsten sie Ihrem Gnädigsten Herrn referiren,
5
ob den Holländern zu weichen wehre oder nit. Die Holländer hätten kein
6
underschied under den churfürstlichen gesanden zu machen, dann gleich-
7
wie sie sich nit trennen laßen wolten, also wehren auch die churfürstlichen
8
alle gleich zu consideriren, zumahln crafft ihrer vollmacht einer soviel macht
9
alß der ander zu handlen und zu schließen hette. Und wann sie auch daß
10
vorgeschlagene mittel, daß primus dem primo, secundus secundo volgen
11
solte, nit eingehen wolten,

27
11 könden – einlaßen] Ausführlicher in Kurbayern K II ( Zusatz von J. Adolf Krebs ),
28
spA II: sehe man nunmehr die fructus, die darrauß fließen, das man den secundariis
29
viel disputiren undt endtziehen wollen, das auch diese respublicae also vermeßen
30
werden, das sie, wan sie khöndten, die herrn churfürsten selbsten gehrn praeiudi-
31
ciren wolten.
könden sie sich weiter nit einlaßen. Sie hetten
12
sich yederzeit in der possession erhalten, da Ihres Gnädigsten Herrn räthen,
13
welche nit alß churfürstliche ambassadors, sondern allein alß deputati im
14
Hag geweßen, vor ihnen der vorzueg im sitzen, underschreiben und votiren
15
alzeit gegeben

32
15 worden] Laut Kurtrier zA, spA äußert Kurbrandenburg auf das Argument der Nieder-
33
länder
, sie seien ex corpore statuum abgeordnet, außerdem noch, daß sich die kurfürstlichen
34
Gesandten wegen Abordnung ex corpore collegii pro repraesentatione nicht geringer zu
35
schätzen brauchen, laut Kurbayern K II, spA II aber, daß sich den Niederländern gegen-
36
über
jede kurfürstliche Gesandtschaft darauf berufen kann, daß sie ihres herrn persohn
37
repraesentirt, laut Kurtrier zA, spA, daß die Kurfürsten den niederländischen Provinzen
38
zu weichen nicht schuldigh, weillen sie keine fürstenthumb wie die chürfursten ha-
39
ben .
worden. Sie hetten nichts als graffschafften in besitz, wolte
16
man aber daß hertzogthumb Geldern consideriren, so wehre doch Ihr
17
Gnädigster Herr demselben zu weichen nit schuldig. Ihre Churfürstliche
18
Durchlaucht zue Brandenburg […] hetten zwar ihres particularinteresse
19
halben mit denselben ahm meisten zu thun, weiln sie ihnen aber bevohlen,
20
den rebus publicis keineswegs zu weichen, so sehen sie, daß dieselbe mehr-
21
besagten Holländern solchen privatinteresse halber zu weichen nit gemeint.
22
Solte man durch die principaln solche visiten allein verrichten, wehre es
23
in effectu gewichen.

24
Kurmainz . Weiln sie vernehmmen, daß die herrn Churcöllnische hier-
25
über noch nit instruirt und dahero, bis sie bevelch erlangt, der sachen
26
ein anstand zu geben begehrt,

40
26 so – sein] Deutlicher Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA II: Mit
41
Bezug auf die vorangegangenen Voten wird konstatiert, daß die maiora auf einen anstandt
42
ausschlagen.
so ließen sie es auch dahingestelt sein; waß

[p. 427] [scan. 551]


1
sonsten Churbayern wegen vornehmmung der Frantzösischen und Schwe-
2
dischen replicen erinnert,

35
2–3 da – werden] Statt dessen in Kurtrier zA, spA und sinngemäß in Kurbayern
36
K II, spA II, Kurköln zA I, spA I, Ib nur: Schnelles Vorgehen wird in Aussicht gestellt,
37
der Votant ( offenbar J. Adam Krebs ) will darüber mit dem heute wegen unpäßlichkeit
38
abwesenden Kanzler reden.
da sollen dieselbe inner wenig tagen zur deli-
3
beration gepracht werden.

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