Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Zusammenkunft der kurfürstlichen Sekundargesandten Münster 1646 Januar 21 nachmittags

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Zusammenkunft der kurfürstlichen Sekundargesandten


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Münster 1646 Januar 21 nachmittags

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 6 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurköln zA I fol.
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146–148’ ( damit identisch Kurköln spA I fol. 317–323, Kurköln spA Ib fol. 326–331’ );
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Kurbayern Rp II; Kurbayern K II fol. 32’–33’ ( damit identisch Kurbayern spA II
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p. 69–70 ).

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Die niederländischen Gesandten beanspruchen vor den kurfürstlichen Sekundargesandten den Vor-
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rang und wollen Ebenbürtigkeit im Zeremoniell nur den kurfürstlichen Primargesandten zugestehen.
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Kompromißvorschläge. Mögliche negative Folgen für die Stellung der Kurfürsten in der europäischen
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Staatenwelt.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
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bayern , Kurbrandenburg.

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Kurmainz . Stelze zur umbfrag, weiln man vernehmme, daß die Hollän-
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dische hier anweßende gesanden

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Die Gesandten der Vereinigten Niederlande Frans van Donia (Friesland), Godard van Reede
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(Utrecht), Johan van Matenesse, Adriaan Pauw (beide Holland), Bartold van Gent ( Gelder-
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land ), Johan de Knuyt (Zeeland), Willem van Ripperda (Overijssel), Adriaen Clant (Stad en
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Lande) zogen am 11. Januar in Münster ein; der Nuntius und die Reichsfürsten verweigerten
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ihnen zunächst das Exzellenzprädikat ( Andreae S. 445–451, Poelhekke S. 212, 216ff.,
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265–269).
den secundariis der churfürstlichen gesand-
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schafften in ihrem logiament bey ablegung der visiten vorzugehen, auch
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bey gebung der revisiten in der churfürstlichen logiament alle acht vor den
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primariis den vorzug zu haben gemeint, ob solches ohne praeiudiz der
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churfürstlichen hochheit nachzugeben oder waß dabey vor ein mittel zu
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ergreiffen und ihnen zugleich vor ein praedicat zu

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20 geben] In Kurbayern K II, spA II folgt darauf sogleich das Conclusum, während
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in Kurbayern Rp II die einzelnen Voten aufgezeichnet sind.
geben.

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Kurtrier . Die erste frag betreffend, da hetten die königlich Hispanische
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gesanden, alß sie bey denselben ihre visiten abgelegt, sowohl dem primario
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alß secundariis den vorgang gelaßen. Hielten dahero dafür, die Hollän-
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dische gesanden sich deßen auch nit verweigern würden, welches dann
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ihres erachtens denselben hinwieder durch dieienige, so besagte ihre gefaste
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resolution vorpracht, anzuedeuten.

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27–29 Bey – anheimb] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
Bey der revisiten hetten sie hingegen auch sowohl den primarium alß secun-
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darios vorgehen laßen. Wolte man nun dergleichen auch mit den Hollän-
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dern thun, stelzen sie den herrn gesanden zu bedencken anheimb.

[p. 419] [scan. 543]


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Kurköln .

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1 Wehre] Davor zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib: Die kurkölnischen Gesandten
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wollten die bei den Niederländern bereits heute zwischen 4 und 5 Uhr anberaumte Visite nicht
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abstatten, bevor über das Zeremoniell Klarheit bestand, und haben deswegen diese collegial-
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versamblung von Churmaintzischern directorio begert. Verweisen auch darauf, was
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für ein ceremonial von den Staden von Holland gemacht, was darauff anno 1641
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nahmens der Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg fur wolmeinende erin-
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nerung geschehen, daß man sich wol hette in acht zu nehmen, damit die herrn
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churfürstliche nit also gar hinder die thür gleichsamb gewiesen werden mochten.
Wehre zwischen den herrn churfürsten und Staden von Holland
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ein underschied zu machen; wann man sie ut singulos considerirte, wehren
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sie allein von graffschafften, alß nemblichen Holland, Seeland, Zutphen
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und dergleichen

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Gelderland kam als Herzogtum ein gewisser Vorrang innerhalb der Union zu, allerdings war in
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der Gesandtschaft der Niederländer die Provinz Holland mit zwei Vertretern besonders hervor-
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gehoben ; Overijssel als Teil des ehemaligen Bistums Utrecht und Utrecht selbst waren als Graf-
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schaften ursprünglich ebenfalls ranghöher. Die übrigen Provinzen waren Zeeland, Friesland,
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Overijssel und Groningen. Vgl. Fockema Andreae S. 40f., 12f., Delfos S. 193ff.
abgeordnet. Wolte man sie alß eine union oder, wie sie
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sich zu nennen pflegten, confoederirte achten, so werde ihnen doch kein
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churfürst im geringsten weichen und dan man ihnen dießfals nachgeben
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solte, werde eß eine böße consequenz nach sich ziehen. Zu verhütung nun
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deßen hette man ihres erachtens, soviel daß praedicat anlangt, ihnen Excel-
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lentiae zu geben, wann man vernehmme, daß sie den churfürstlichen princi-
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palgesanden solches auch nit verweigern würden.

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Und weiln andere, auch die königliche gesanden, bey ablegung der visiten
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nit allein die primarios, sondern auch secundarios von den churfürstlichen
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gesandschafften vorgehen laßen, so werden ihres erachtens die Holländer
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sich dießes auch nit zuwider sein laßen. Solten sie aber dabey wider zuver-
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sicht bedencken haben, hielten sie den under den churfürstlichen gesanden
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bishero geprauchten modum zu observiren, daß nemblichen pro numero
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personarum primus dem primo, secundus secundo, tertius tertio etc. zu
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18 volgen] Danach zusätzlich in Kurköln zA I, spA I, Ib: Darauf sollen jeweils die
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uberschliessende folgen, warinnen den Hollandern noch viel gnug nachgeben.
volgen. Solten sie aber dießes auch nit eingehen wollen, stünde zu beden-
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cken , ob nit alßdann solche visiten gar einzustellen oder allein durch die
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principalabgesanden zu verrichten.

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Kurbayern . Sie hetten observirt, daß die königlich Spanische sowohl dem
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primario alß den secundariis von ihnen bey ablegung der visiten den vor-
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gang gelaßen. Hielten solches, da es ubrigen churfürstlichen gesanden auch
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also beliebig, gleichergestalt bey den Holländern zu beobachten, wiederigen-
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falß dieselbe wie auch die Venediger, Schweitzer und andere mehr die
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praecedenz vor den herrn churfürsten erhalten würden. In effectu wehren
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sie allein von graffschafften deputirt, dahero die churfürstliche gesanden
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denselben im geringsten nichts nachzugeben. Vermeinten derowegen,

[p. 420] [scan. 544]


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solches etwan durch die herrn Churbrandenburgische, welche ohnedaß
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wegen nacher nachparschafft und sonsten zuzeiten zusammenkunfften
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hetten, anzudeuten.

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Kurbrandenburg .

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4–6 Ihren – zugestehen ] Fehlt in Kurköln zA I, spA I, Ib.
Ihren Nachrichten zufolge haben die Niederländer davon

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gehört, daß Longueville und der Venezianer allein den kurfürstlichen Primarge-
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sandten
den Vortritt gelassen haben, und wollen auch nicht mehr zugestehen. Nun
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wehre ihnen bekand, daß, alß nit allein von Ihrem Gnädigsten Herrn zu
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ihnen gesanden in Haag verschickt, sondern auch zuzeiten wegen der
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hertzogthumber Cleve etc. gewiße deputirten zu angestelten zusammen-
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kunfften abgeordnet und tractirt worden, denselben yederzeit von den
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Holländern in sessionen, subscriptionen und siegelungen der vorzug gege-
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ben worden

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Die Vertreter Kurbrandenburgs (unter ihnen Adam Gf. Schwarzenberg) unterschrieben an erster
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Stelle die Konföderation zwischen Kurbrandenburg und den Niederlanden 1622 und die Allianz
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von 1632 ( Lünig , Reichsarchiv IX S. 56, 64). Siehe oben S. [ 116 Anm. 1 ] .
. Sie die Holländer wehren zwar potentes, hetten ihren exer-
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citum , und wolten sie denselben zu einiger offension nit gern ursach, gleich-
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wohl aber auch, wie sie dann deßen specialiter bevelcht, nichts nachgeben,
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so der churfürstlichen praeeminenz und hochheit zuwider.

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15–17 Sie – deputirt] Deutlicher Kurköln zA I, spA I, Ib: wan die status Hollandici
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collective considerirt, kondten sie mehr nicht seyn als Venedig, den man das vor-
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gehen nicht geständig, und separatim, seyens nur particularprovinzen.
Sie wehren
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auch nit in pari gradu gleich der Venetus begrieffen, sondern allein von
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graffschafften deputirt; stehen derowegen dahin, ob man den von Chur-
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cölln vorgeschlagenen modum ergreiffen wolte.

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Kurmainz . Recapitulirte der herrn vorstimmenden vota. Soviel nun daß
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praedicatum belanget, wehre solches albereit ein abgehandlete und ver-
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glichene sach, dabey es dann auch sein bewendens.

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Sonsten vermeinten sie, weiln sie vernehmmen, daß die königlich Hispa-
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nische sowohl den primariis alß secundariis der churfürstlichen gesand-
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schafften bey ablegung der visiten den vorzueg geben, wann solches den
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Holländern remonstrirt werden solte, sie auch weichen würden, welches
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dann ahm füglichsten durch die herrn Churbrandenburgische, dafern sie
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die bemüehung uber sich zu nehmmen beliebens tragen solten, geschehen
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könde; wobey dann anzuhencken, daß man verhoffen wolte, sie sich bey
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annehmmung der visiten gleich die königlich Hispanische bezeigen und
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ein mehrers nit achten würden, uff den fall aber solches nit zu erhalten,
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wolten sie sich der Churcöllnischen vorschläg auch nit zuwider sein laßen,
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wiewohl sie besorgten, es bey demselben auch noch allerhand difficultäten
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geben würde.

[p. 421] [scan. 545]


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Sonsten besorgten sie, wann der Venetianische ambassador vernehmmen
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solte, daß der Frantzösische plenipotentiarius duc de Longeville den prima-
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riis allein die vorhand geben, die secundarios aber nachgehen laßen, er
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mögte darauß ein actum praecedentiae erzwingen.

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5–11 Ist – genohmmen] Laut Kurköln zA I, spA I, Ib, Kurbayern Rp II folgt
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eine weitere Umfrage: Kurmainz und Kurtrier sind der Auffassung, daß die kurbrandenburgi-
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schen
die niederländischen Gesandten umstimmen sollen. Kurköln möchte bei Nicht-Annahme
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seines Kompromißvorschlags seitens der Niederländer die visita allein per primarium ver-
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richten lassen und weist darauf hin, daß die Venezianer und Niederländer sich auf das Bei-
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spiel
Longuevilles nicht berufen können, weil auf dessen person ein particularreflexion
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zu machen. Kurbayern bemerkt dazu ergänzend, daß man auch mit Franckreich zu trac-
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tiren , mit den Holländern aber, außer was Churcollen und -brandenburg der nach-
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parschafft willen, nichts zu thun hab. Kurbrandenburg greift Kurbayerns Hinweis auf,
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daß die kurfürstlichen Gesandten alle sammentliche in der volmacht begriffen, dahero
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der underschied so groß nit zu machen. Den kurkölnischen Kompromißvorschlag erwei-
37
tert
Kurbrandenburg: Da die niederländischen Gesandten in einem frembden logament,
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da sich der numerus electoralium endigte, nicht gern einige Mitglieder ihrer Gesandt-
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schaft
hinden nachgehen lassen werden, kann man ihnen das medium vorschlagen, daß
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ultimus auß der churfürstlichen gesandtschaft allen ubrigen zuletzt folgen soll.
Ist endlichen uff nachmahls beschehene umbfrag stante pede verglichen
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worden, dahin zu sehen, wie etwan durch

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6–7 die – persohn] Statt dessen in Kurbayern K II, spA II Dr. Portmann genannt, der
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den übrigen kurfürstlichen Gesandten vom Erfolg seiner Bemühungen berichten will.
die herrn Churbrandenburgische
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vermittelst einer dritten persohn unvermerckterdingen die Holländische
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gesanden dahin zu disponiren, daß sie sowohl den secundariis alß primariis,
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gleich von den königlich Hispanischen gesanden geschehen, bey ablegung
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der visiten den vorzueg geben theten, allermaßen dann auch wohlermelte
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herrn Churbrandenburgische, solches zu verrichten, uber sich genohmmen.

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