Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
12. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 Dezember 23
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Münster 1645 Dezember 23
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 II nr. 15 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurtrier zA ( damit
identisch Kurtrier spA p. 193–199 ); Kurköln zA I fol. 135’–139 ( damit identisch Kur-
köln spA I fol. 290–300, Kurköln spA Ib fol. 298’–309, Kurköln zA Extrakt fol.
12’; Kurbayern K II fol. 1–12’ ( damit identisch Kurbayern spA I p. 711–733 ).
Diplomatisches Protokoll bei Ankunft und Empfang der Königin von Polen an den Kongreßorten.
Visiten und Titulatur. Einheitliches Auftreten des Kurkollegs? Gefahr erneuten Präzedenzstreits
mit Venedig.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurtrier, Kurköln, Kur-
bayern , Kurbrandenburg.
Kurmainz ( Raigersperger )
Dr. Nikolaus Georg Ritter von Raigersperger († 1652), nach Studium in Köln und Mainz 1622
kurmainzischer Hofrat, von 1624–1651 Stadtschultheiß von Aschaffenburg, Reichshofrat, 1645
kurmainzischer Kanzler. Er stand in ksl. Gunst, Volmar forderte ihn von Kf. Anselm Casimir
eigens zum Kongreß an (Volmar an Anselm Casimir von Mainz, Münster 1645 IX 1, Konzept,
RK FrA 92/VI a fol. 514’), auch mit dem Reichshofratssekretär Wilhelm von Schröder hatte
er enge Kontakte ( Gross S. 390ff.); „eine eingehende Würdigung“ steht noch aus ( Reinhard
S. 17, Mentz I S. 37, 39, II S. 265f., Walther , Beilage zu S. 38).
erwöhlte königin in Pollen
Nach dem Tod seiner Gattin Cäcilia Renate von Österreich heiratete Kg. Wladislaw IV. von
Polen mittelst seiner Gesandten in Paris Luisa Maria von Gonzaga, Herzogin von Nevers, am
6. November 1645. Die neue Königin von Polen verließ Paris noch im gleichen Monat und reiste
über Brüssel, Maastricht, Köln nach Danzig ( Flassan III S. 100f., Theatr. Europ. V
S. 920f., 1004f.).
vermuetlich der nuntius, die Kayßerliche, königliche und Venetianische
hier anweßende gesanden derselben entgegenfahren, sie in die statt beglaiten
und nach der hand die visiten geben werden, alß hetten vor eine notturfft
zu sein erachtet, bey gegenwertiger zusammenkunfft sich zu berathschlagen,
waß man sich ex parte collegii electoralis dießfals zu verhalten, ob nit
zu verhütung aller inconvenientien, so man besorgentlich mit dem Vene-
tianischen ambassadorn der praecedenz halber haben mögte, der Chur-
maintzischen zu Oßnabruck anweßenden gesanden gethanem vorschlag
nach, so den herrn gesanden gesterigs tags communicirt worden, solche
empfah- und visitirung gantz
ebenmeßig zu verrichten vor rathsamb erachten solte,
werck zu richten und 3º ob selbige mit dem praedicat „Maiestas“ oder
„Dignitas“ zu tractiren […].
Kurtrier . Wüsten zwar keine differentien, so man mit dem Venetianischen
ambassadorn haben mögte, außer daß die praecedenz zwischen der respub-
lica Veneta und dem churfürstlichen collegio eine zeit hero bestritten,
gleichwohl aber ex parte collegii yederzeit bestens behaubtet worden. Sie
wolten nit gern bey ermeltem Venetianischen ambassadorn einig disgusto
verursachen, sondern hielten zu verhütung der mit demselben der praece-
denz halber besorgenden differenzen die empfahung zu underlaßen, zumahln
die königin keine persohn, so zu den tractaten gehörig, und die curialien
allein zwischen dennen, so darzu verordnet, verrichtet zu werden pflegen.
2. Haben auch dazu keinen specialbevelch, wohl aber die nachricht, daß Ihre
Churfürstliche Gnaden deroselben albereit in schrifften gratulirt.
Ihr Gnädigster Herr dießerorths auch ratione territorii keine gerechtigkeid,
solte aber die königin durch Seiner Churfürstlichen Gnaden ertzstiffts
landen ihre reiß genohmmen haben, würden dieselbe ihre schuldigkeid
beobacht haben.
Kurköln . Hetten bis dahero von der königin in Polen hießigen ankunfft,
außer waß insgemein davon gered, keine eigentliche nachricht gehabt;
haben deswegen auch nicht um entsprechende Instruktion bitten können. Weiln sie
aber anietzo vernehmmen, daß dero ankunfft anhero gewiß,
sische gesanden auch intentionirt sein sollen, vor sie daß logiament accom-
modiren zu laßen, alß wolten sie demnehsten Ihrem Gnädigsten Herrn hier-
von bericht erstatten und derentwegen verhaltensbevelch einholen, zumahln
dieselbe noch so pald alhie nit anlangen würd und underdeßen sie noch
wohl werden resolution darüber bekommen können. Von dennen zur umb-
frag gestelten drey quaestionen aber zue discuriren, da hetten bis dahero die
anweßende gesanden in den curialien die notturfft dergestalt beobachtet,
daß aller disgusto mit dem Venetianischen ambassadorn verhütet, hingegen
auch dem churfürstlichen collegio ahn deßen praecedenz nichts praeiudicirt
worden, maßen er dann auch, soviel sie abnehmmen mögen, yederzeit wohl
zufrieden geweßen. Sie hetten auß der Churmaintzischen zu Oßnabrück
anweßenden gesanden gethanem schreiben soviel vernohmmen daß sie
vermeinen, wann auch schon alle andere gesanden alhie der königin in
Polen entgegenschicken und dieselbe empfangen würden, dannoch die
churfürstliche gesanden zu verhütung besorgender differenzen mit dem
Venetianischen ambassadorn zurückpleiben solten, welches sie ihresorths
nit thun-, räth- noch verantwortlich erachteten. Solte man es aber dahin rich-
ten können, daß die Frantzosen tanquam nationales solche empfahung allein
verrichteten, andere Päbstliche, Kayserliche, königliche und frembder
herrschafften gesanden aber zu hauß plieben, könde solches uff seiten der
churfürsten auch eingestelt pleiben.
Quomodo und ob solche visiten von yedweder churfürstlichen gesand-
schafft in particulari oder collegialiter zu thun, da stehen zu bedencken,
ob solches nit uff solche weiß zu verrichten wie bei der Rückkehr des Ehg.
Leopold Wilhelm aus dem Feld nach Wien
Gemeint ist wohl ein Zusammentreffen während der Wiener Restitutionsverbandlungen über die
Pfalz, bei denen das Kurkolleg (und Kurmainz durch Raigersperger) vertreten waren: Von Ende
März bis Anfang Juli 1642 hielt sich Ehg. Leopold Wilhelm von Österreich in Wien auf
( Theatr. Europ. IV S. 885, 894).
gesandten collegialiter aufgetreten sind und der Churmaintzische cantzlar allein
nomine collegii gered. Uff solche weiß würde es auch bey der königin
umb soviel mehr authorität haben und deroselben dardurch soviel unruhe,
welche sie sonsten durch soviel visiten haben würde, nit gemacht werden.
Der königlichen praedicaten halber wehre es albereit anno 1636 im chur-
fürstlichen collegio dahin verglichen worden, daß, wann ein oder ander auß
den herrn churfürsten einem könig ein gewißes praedicat ein- oder anderer
considerationen halben geben werde, solches dem andern nit praeiudiciren
solte. Wann man aber collegialiter ahn einen könig schreiben würd, solle
demselben allein „Regia Dignitas“ gegeben werden
auch noch bey iüngstem Regenspurgischen reichsconvent ahn könig in
Franckreich uff solche maß geschrieben, worauff gleichwohl keine andwort,
sondern allein ein recipisse ervolgt, welches man ahn sein orth gestelt sein
laßet; und hette man anietzo solchem concluso auch mit Polen zu inhae-
riren . Ihre Königliche Mayestät in Polen hetten dabevorn ahn Churcölln
begehrt, ihro daß praedicat „Maiestas“ zu geben; weiln aber dieselbe
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht allein „Illustrissimo“ und nit „ Serenis-
simo “ geben, hetten sie sich resolvirt, wann sie das praedicat „Serenissimo“
von der cron Polen empfangen werden, sie alßdann dem konig auch den
titul „Maiestas“ nit verweigern wolten, allermaßen auch solches darauf
ervolgt wehre.
nacher verwanthnus und alß bischoff zu Münster, deme die vergleitung
gepürt, hiebey vor andern interessirt,
bevelch hierüber erwarten.
Kurbayern . Sind in particulari angewiesen, dem Venetianischen ambassadorn
alle ehr und respect zu geben und allen disgusto zu verhüten, gleichwohl
aber auch dahingegen nichts vorübergehen zu laßen, so dem churfürst-
lichen collegio ahn deßen praecedenz schädlich oder praeiudicirlich.
Es wehre zwar die königin in Polen eine passantin, fals aber alle ubrige
anwehsende gesanden ihre schuldigkeid ablegen solten, befinden sie nit,
wie ohne offension des königs in Polen die churfürstliche gesanden solches
underlaßen, auch bey ihren herrn principaln verantwortten könden. Sie
hetten vernohmmen, daß die herrn Churcöllnische vor daß beste mittel
zu sein erachteten, wann allein die nationales entgegenschicken, ubrige
aber zurückpleiben theten;
ob außer der Frantzösischen gesanden yemanden mehr, absonderlich
aber der Venetianische ambassador, die königin gleichergestalt empfangen
wolten, uff solchen fall man sich zu bemüehen hette, wie dieselbe zurück-
plieben ; da aber solches nit zu erheben wehre, sehen sie nit, wie die chur-
fürstliche gesanden ohne praeiudiz zurückpleiben könden.
Die visiten belangend, da hielten sie davor, wann beyde der nuntius und
Venetianische ambassador alß mediatores entweder coniunctim oder
yeder in particulari vor den Kayßerlichen und königlichen anweßenden
gesanden, wie mehrmahls bey andern geschehen, der königin in Polen die
visiten geben, es werde hierbey den churfürsten nichts praeiudicirt werden.
Ob aber die visiten in particulari von yedweder gesandschafft oder collegiali-
ter zu thun, da wehren sie indifferent.
Solte es collegialiter geschehen, conformirten sie sich mit Churcölln, daß
man daß praedicat „Regia Dignitas“ gebrauche; bei Visiten einzelner Gesandt-
schaften können diese „Maiestas“ geben.
Kurbrandenburg . Wollen den Venezianer nicht verärgern, aber auch kein Prä-
judiz für das Kolleg zulassen. Bleiben die Kurfürsten dem Empfang der Königin
durch die ksl., kgl. und venezianische Gesandten fern, wehre es ihres erachtens
ein actus vor besagten Venetianischen ambassador, welchen er hiernechst
in praeiuditium der churfürsten allegiren könde.
Ob die visiten collegialiter zu thun, dabey wolten sich den maioribus
conformiren
Sie ahn ihrem orth zwar in consideration Ihres Gnädigsten Herrn wegen
nacher nachparschafft und des hertzogthumbs Preußen
Das Deutschordensland Preußen war 1525 durch den Hochmeister Hg. Albrecht von Branden-
burg -Ansbach (regierend 1511–1525) von Polen zu Lehen genommen worden; es blieb in dieser
Abhängigkeit auch nach dem Übergang an die kurbrandenburgische Linie der Hohenzollern 1605
und 1618 bis zum Frieden von Oliva (1660). Vgl. H. Becker , Speyerer Reichstag S. 93f.,
Territorien-Ploetz I S. 575–578.
mehrers thun und in particulari sich auch angeben müßen.
Ratione praedicati, da hielten, wann die repection collegialiter gethan werde,
daß ihro „Dignitas“, dahingegen, wann es specialiter geschehe, „Maiestas“
zu geben. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Brandenburg hetten dem
könig in Polen yederzeit solches praedicat gegeben, dahingegen wehren sie
auch, wie sichs gepürt, tractirt worden.
mitabgesanden zu Oßnabrück vor rathsamb erachtet worden, zu inhaeriren,
und zwar umb soviel mehr, weiln der herr graff von Trautmansdorff
solches ebenmeßig zu verhutung aller weitleufftigkeid vor daß beste mittel
zu sein vermeinet, nichtsdestoweiniger gleichwohl und nachdem man
fast per maiora dahin gehet, die königin in Polen, zum fall alle andere an-
weßende Päbstliche, Kayßerliche, konigliche und der Venetianische gesande
sie empfangen solten, ex parte der churfürstlichen gesanden ebenmeßig
zu empfangen, so ließe er es auch dahingestelt sein; man hette yedoch Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln erclärung zuvorhero zu erwarten.
Uff waß weiß die visita zu verrichten, da erinnerte sich an den Empfang
des Ehg. Leopold Wilhelm in Wien; auch seines Erachtens kann die Königin
von Polen ebenso visitiert werden. Solten aber die herrn gesanden vermeinen,
daß solche in particulari ein- und anders interesse halber zu thun, wolte er
sich davon nit separiren.
Ratione praedicati wehre es ein verglichenes werck, daß, wann man ahn
einen könig collegialiter schreibe, man demselben daß praedicat „Dignitas“
allein gebe.
Und hielte er seinesorths dafür, zum fall man uff der empfahung bestehen
solte, alles mit solcher manier vorzunehmmen, damit nit etwan, ahnstatt
man verhofft, vor dem Venetianischen ambassadorn die praecedenz zu
erhalten, dem churfürstlichen collegio mehrers praeiudicirt werde, zumahln
der Venetianische ambassador bey den Frantzosen viel favoriten hette und
also vielleicht dieselbe ihme ein mehrere ehr alß den churfürsten geben
dörfften, dahero man sich vorhero alles wohl zu versichern.
tens würde daß beste sein, wann man daß mittel werde können erhalten,
daß die nationales allein schickten.
Kurtrier .
gern vernehmmen, weiln man die praecedenz vor dem Venetianischen
ambassadorn zu behaubten gedencke, quomodo man denselben ohne dis-
gusto abhalten wolte; und mögte von demselben vielleicht dieße praece-
denz umb soviel mehr manutenirt werden, angesehen die respublica Veneta
mit dem hauß Mantua in naher nachparschafft und alliance begrieffen und
dahero selbigem ambassadorn der respect vor andern von der königin
in Polen gegeben werden dörffte .
Sonsten seyen sie auch der meinung, daß die einholung und visiten colle-
gialiter zu thun. Wolte nun Churcölln und -brandenburg eines privatinte-
resse halber der königin absonderliche ehr erweißen, solches stünde zu ihrem
belieben, in alle weg aber, wann man sich eines praeiudicii mit dem Venetia-
nischen ambassadorn besorgt, müste es collegialiter beschehen.
Kurköln . Ließen es nachmahls beim ersten puncten bewenden, wann nemb-
lichen alle andere anweßende gesanden die königin in Polen empfangen
werden, daß churfürstliche collegium auch in der ordnung, wie sich gepüre,
ein gleichmeßiges verrichten solte. Der Venezianer wollte ursprünglich den
Vorschlag, daß bei ablegung der Visiten er und der Nuntius als Vermittler
allen anderen Gesandtschaften vorangehen sollten, nicht annehmen; weiln er aber
gesehen, daß soviel churfürstliche gesanden da geweßen und von dem vor-
zueg nit weichen wollen, wehre er bey solchem vorschlag verplieben.
Wenigers nit wehre verglichen worden, daß nur die nationales einer Ge-
sandtschaft entgegenschicken mögten; so ist es auch bei den Gesandten Frank-
reichs und Spaniens gehandhabt worden. Eine Ausnahme machten die Franzosen
beim Empfang der kurmainzischen
sein ließe. Dafern man nun in solchen terminis der visiten und zuvorderist
empfahung verpleiben und die Kayßerliche gesanden sich dießfals ein- und
andern orths interponiren wolten, würde aller disgusto verhüetet pleiben.
Daß die Frantzosen, zuvorderist aber die newe königin in Polen, dem Vene-
tianischen ambassadorn mehr respect alß dem churfürstlichen collegio er-
zeigen solte, stünde dahin; und hette man dato verspürt, daß die Frantzosen
dem churfürstlichen collegio fast mehr als Venetianischen ambassadorn
deferirt. Und hielten sie, die königin werde die churfürsten wegen so
nacher verwanthnus nit wohl zurücksetzen, wann man sich allein in tem-
pore bey derselben angebe.
Sonsten stehen sie dahin, ob neben der collegialvisiten einer oder ander in
particulari sich bey der königin angeben
16 wolte] Zusätzlich in Kurbayern K II, spA I, Kurtrier zA, spA: Wartenberg wird
wegen seines obligo gegenüber Polen der Königin selbst aufwarten
Pgf. Philipp Wilhelm von Neuburg (1615–1690, seit 1685 Kurfürst von der Pfalz), Sohn des
Pgf. Wolfgang Wilhelm, heiratete am 8. Juni 1642 Konstanze, Tochter des Königs Sigmund III.
von Polen (1619–1651); er stammte in männlicher Erbfolge über die Pfalzgrafen von Simmern
und Zweibrücken und die alte pfälzische Kurlinie von den Herzögen von Bayern ab ( Isenburg I
34, 36, 32, 31, 26), denen sich auch Wartenberg als Cousin des regierenden Wittelsbachers aus
morganatischer Ehe ( Isenburg I 28, 27, 26d) zugehörig fühlte.
Wegen des praedicats wehre es ein verglichenes werck.
Kurbayern .
18–19 Hetten – observiren] Laut Kurtrier zA, spA, Kurbayern K II, spA I wieder-
holt Kurbayern sein voriges, laut Kurköln zA I, spA I, Ib das kurkölnische Votum.
Ausführlicher in Kurbayern K II, spA I: Fahren allein die Franzosen entgegen, salva
res, wollen auch die übrigen Gesandtschaften entgegenfahren, ist durch die ksl. und den päpst-
lichen Gesandten zu erwirken, daß sie, abgesehen von den Franzosen, daheim bleiben.
der nationalschickung zu observiren. Bey ablegung der visiten werde es
ihres ermeßens mehr difficultäten geben, dahero es ihres erachtens dahin
zu richten, daß solche visiten entweder von den mediatorn coniunctim oder
separatim vor allen andern anweßenden Kayßerlichen und königlichen
gesanden beschehe.
Kurbrandenburg . Wenn von dem Venetianischen ambassador den mediis,
so vorgeschlagen, inhaerirt werde, hette es dabey sein verpleiben; solte es
aber dabey nit bestehen, müste man bey dem churfürstlichen collegialcon-
cluso verpleiben.
Kurmainz .
daß die königin in Polen von denn churfürstlichen gesanden gleicherge-
stalt zu empfangen, wann man vernehmen solte, daß alle uberige anweßende
Päbstliche, Kayßerliche, königliche und der Venetianische abgesande deß-
gleichen zu thun intentionirt sein solten, 2º daß die visiten collegialiter
zu thun und dabey daß praedicat „Dignitas“ zu
einem yeden unbenohmmen sein solle, eines und andern interesse halber
die particularvisiten zu verrichten. Sie ihrestheils müsten es auch dahin-
gestelt sein laßen und wolten von den herrn gesanden vernehmmen, ob
sie nit vermeinen, daß bey den Kayserlichen hier anweßenden gesanden
per deputatos die notturfft anzupringen und dieselbe zu ersuchen, ahn
ihrem orth es dahin zu richten, damit die königin in Polen voriger ver-
gleichung gemeß zu verhüetung aller weitleufftigkeiden allein durch die na-
tionales bey ihrer ankunfft empfangen, auch wie mehrmahls geschehen, die
visiten durch die herrn mediatores entweder coniunctim oder separatim
vor allen andern anweßenden Kayßerlichen und königlichen gesanden
abgelegt werden mögte.
Und nachdemahln daß churfürstliche collegium sich yederzeit bey frembden
außländischen der Teutschen oder Lateinischen sprach gebraucht, so hielten
sie, werde solchem anietzo auch zu inhaeriren sein.