Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Re- und Correlation und Deputation an die kaiserlichen Gesandten Münster 1645 Oktober 22
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Münster 1645 Oktober 22
Kurmainz Rk FrA Fasz. 12 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurbayern K I fol. 262’–263
( damit identisch Kurbayern spA I p. 421–422 ); DVolmar fol. 552–552’ ( Druck Cortre-
jus p. 223 ).
Beschlüsse des Kur- und Fürstenrats ratione admissionis excludendorum. Bescheid der kaiser-
lichen Gesandten.
Im Bischofshof und dann im kaiserlichen Quartier. Vertreten: Kurmainz, Kurbayern; Öster-
reich , Bayern, Bamberg, Brandenburg-Kulmbach; kaiserliche Gesandte.
Ist zwischen denn chur- undt fürstlichen per deputatos ordinarios umb
zehen uhr vormittag im hiesigen bischoffshoff über die von denn Osna-
brugkischen deputirten beschehene vorschläg undt in beeden chur- undt
fürstlichen collegiis darauf gefallene conclusa re- undt correlation gepflogen,
undt bey der fürstlichen correlation wahrgenohmmen worden, daß sich ein
löblicher fürstenrath mit dem churfürstlichen collegio zwar verglichen,
yedoch aber diesen zusatz gethan, daß wofern die frembde cronen auf
admission der excludirten stende über ervolgte remonstrirung undt errin-
nerung noch weiters bestehen solten, daß sie die fürstliche, ob undt welcher-
gestalt dieselbe uff solchen fall etwa zu admittiren sein mögten, ferner
davon reden wolten.
Negst diesem seindt die herrn Kayserliche commissarii durch ermelte herrn
ordinari deputatos, alß nehmblichen die herrn Churmaintz- undt -bayeri-
sche secundarios neben beeden Österreichischen directorn herrn Richters-
pergern undt Dr. Gollen, dann
Culnbachische deputatos, gleich darauf besucht, die ausgefallene conclusa
referirt undt von ihnen herrn Kayserlichen zugleich penetrirt worden,
weilen man für guet angesehen, daß die ratione admissionis excludendorum
Magdenburg, Hesßen Casßell, Baden Durlach undt Nasßaw Saarbrügken
vorkommene
beweglich remonstrirt werden solten,
380, 31 –381, 6 per – wolten] Laut Kurbayern K I, spA I tragen die Deputierten an die ksl.
Gesandten dasselbe heran, was diese dann als Entschluß äußern, daß nämlich die Gründe gegen
die Admission in Münster durch die ksl. Gesandten an die Mediatoren und von diesen an
Frankreich und in Osnabrück durch die ksl. Gesandten unmittelbar an Schweden weiterge-
geben werden sollen. Laut DVolmar ist ein Teil des Fürstenrats der Meinung gewesen, die
Gründe gegen die Admission durch einen Ständeausschuß den französischen Gesandten unmittel-
bar vortragen zu lassen.
remonstration zu thun, ob sie nehmblichen für guet achteten, daß es imme-
diate per status oder aber per mediatores geschehe und diese darzu per
deputatos ex ambobus nimirum electorum et principum collegiis ersucht
würden, oder ob die herrn Kayserliche die mühe über sich nehmmen undt
die herren mediatores selbsten gepürendt hierunder belangen undt ersu-
chen wolten.
7–13 Hierauf – eröffnen] Statt dessen in DVolmar : Die Kaiserlichen erklären
momentan nur, sich nicht sogleich entschließen zu können, weil sie das Ansinnen der Stände
insgeheim für bedenklich halten; denn ihres Wissens ist im Fürstenrat zusätzlich beschlossen
worden, daß im Fall einer Weigerung der auswärtigen Mächte man alsdann mit denn
Kayserlichen von einem temperamento handlen solte.
macht , daß die herrn mediatores hierzu selbsten ersuchen, zu Osnabrugk
aber mehrermelte considerationes undt remonstrationes durch ihre herrn
collegas bey den Schwedischen herrn plenipotentiariis immediate geschehen
solte, weilen sie aber gleichwohl hiebey noch etliche considerationes hetten,
so wolten noch ein tag oder zwen mit solcher hinderpringung einhalten,
undt nachgehendts denn herrn deputirten ihre gedancken weiters eröffnen.