Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Re- und Correlation und Deputation an die kaiserlichen Gesandten Münster 1645 Oktober 22

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Re- und Correlation und Deputation an die kaiserlichen Gesandten


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Münster 1645 Oktober 22

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Kurmainz Rk FrA Fasz. 12 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurbayern K I fol. 262’–263
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( damit identisch Kurbayern spA I p. 421–422 ); DVolmar fol. 552–552’ ( Druck Cortre-
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jus
p. 223 ).

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Beschlüsse des Kur- und Fürstenrats ratione admissionis excludendorum. Bescheid der kaiser-
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lichen
Gesandten.

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Im Bischofshof und dann im kaiserlichen Quartier. Vertreten: Kurmainz, Kurbayern; Öster-
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reich , Bayern, Bamberg, Brandenburg-Kulmbach; kaiserliche Gesandte.

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Ist zwischen denn chur- undt fürstlichen per deputatos ordinarios umb
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zehen uhr vormittag im hiesigen bischoffshoff über die von denn Osna-
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brugkischen deputirten beschehene vorschläg undt in beeden chur- undt
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fürstlichen collegiis darauf gefallene conclusa re- undt correlation gepflogen,
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undt bey der fürstlichen correlation wahrgenohmmen worden, daß sich ein
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löblicher fürstenrath mit dem churfürstlichen collegio zwar verglichen,
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yedoch aber diesen zusatz gethan, daß wofern die frembde cronen auf
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admission der excludirten stende über ervolgte remonstrirung undt errin-
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nerung noch weiters bestehen solten, daß sie die fürstliche, ob undt welcher-
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gestalt dieselbe uff solchen fall etwa zu admittiren sein mögten, ferner
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davon reden wolten.

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Negst diesem seindt die herrn Kayserliche commissarii durch ermelte herrn
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ordinari deputatos, alß nehmblichen die herrn Churmaintz- undt -bayeri-
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sche secundarios neben beeden Österreichischen directorn herrn Richters-
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pergern undt Dr. Gollen, dann

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25–26 die – Culnbachische] Laut DVolmar für Bayern ( Hg. ) Drachter, für
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Bamberg Gobelius, für Brandenburg-Kulmbach Johann Müller.
die fürstlich Bayerische, Bamberg- undt
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Culnbachische deputatos, gleich darauf besucht, die ausgefallene conclusa
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referirt undt von ihnen herrn Kayserlichen zugleich penetrirt worden,
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weilen man für guet angesehen, daß die ratione admissionis excludendorum
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Magdenburg, Hesßen Casßell, Baden Durlach undt Nasßaw Saarbrügken
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vorkommene

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30 rationes] Laut DVolmar bringen die Deputierten als Wichtigstes vor, daß der Konvent
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hinsichtlich forma, materia, efficiens und finis ein Reichstag ist.
rationes denn königlich Frantzösischen plenipotentiariis
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beweglich remonstrirt werden solten,

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380, 31 –381, 6 per – wolten] Laut Kurbayern K I, spA I tragen die Deputierten an die ksl.
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Gesandten dasselbe heran, was diese dann als Entschluß äußern, daß nämlich die Gründe gegen
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die Admission in Münster durch die ksl. Gesandten an die Mediatoren und von diesen an
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Frankreich und in Osnabrück durch die ksl. Gesandten unmittelbar an Schweden weiterge-
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geben werden sollen. Laut DVolmar ist ein Teil des Fürstenrats der Meinung gewesen, die
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Gründe gegen die Admission durch einen Ständeausschuß den französischen Gesandten unmittel-
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bar vortragen zu lassen.
per quos sie vermeinten, daß solche

[p. 381] [scan. 505]


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remonstration zu thun, ob sie nehmblichen für guet achteten, daß es imme-
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diate per status oder aber per mediatores geschehe und diese darzu per
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deputatos ex ambobus nimirum electorum et principum collegiis ersucht
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würden, oder ob die herrn Kayserliche die mühe über sich nehmmen undt
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die herren mediatores selbsten gepürendt hierunder belangen undt ersu-
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chen wolten.

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7–13 Hierauf – eröffnen] Statt dessen in DVolmar : Die Kaiserlichen erklären
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momentan nur, sich nicht sogleich entschließen zu können, weil sie das Ansinnen der Stände
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insgeheim für bedenklich halten; denn ihres Wissens ist im Fürstenrat zusätzlich beschlossen
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worden, daß im Fall einer Weigerung der auswärtigen Mächte man alsdann mit denn
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Kayserlichen von einem temperamento handlen solte.
Hierauf haben sich die herrn Kayserliche erklärt undt dabey erpietig ge-
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macht , daß die herrn mediatores hierzu selbsten ersuchen, zu Osnabrugk
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aber mehrermelte considerationes undt remonstrationes durch ihre herrn
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collegas bey den Schwedischen herrn plenipotentiariis immediate geschehen
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solte, weilen sie aber gleichwohl hiebey noch etliche considerationes hetten,
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so wolten noch ein tag oder zwen mit solcher hinderpringung einhalten,
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undt nachgehendts denn herrn deputirten ihre gedancken weiters eröffnen.

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