Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
7. Sitzung des Kurfürstenrats mit Re- und Correlation Münster 1645 September 28
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Münster 1645 September 28
Kurmainz Rk FrA Fasz. 12 nr. 3/4 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurköln zA I fol.
70–77 ( damit identisch Kurköln Rs , Kurköln spA I fol. 130’–147, Kurköln spA Ia
fol. 138–155 ); Kurbayern Rp I; Kurbayern K I fol. 184’–200’ ( damit identisch Kurbay-
ern spA I p. 281–304 ).
Reihenfolge in Beratung der Einzelpunkte der kaiserlichen Responsion und der Propositionen der
auswärtigen Mächte. Beginn der Beratungen darüber. Weitergabe der kaiserlichen Responsion
an die Mediatoren und die auswärtigen Mächte. Vereidigung der Kanzlisten. Verzögerung der all-
gemeinen Friedensgespräche durch den derzeitigen modus consultandi der Reichsberatungen. Ver-
einfachung des umständlichen Beratungsverfahrens. Protest Hessen-Kassels gegen den Ausschluß
von Session und Votum. Gleichartige Proteste auf dem Reichstag in Regensburg 1641. Konzept des
Conclusums des Münsteraner Kur- und Fürstenrats auf die Osnabrücker Antwort zum modus
consultandi. Wunsch nach früherer Mitteilung und besserer Transparenz der von Kurmainz
aufgesetzten Conclusen.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
brandenburg .
Kurmainz proponebat.
Die am 25. September mitgeteilte und dann per dictaturam verbreitete ksl. prupo-
sition ist von den ksl. Gesandten in drey classes abgetheilt undt dahien gestelt
worden, daß Kayserliche Mayestät zugeben könten, daß solche in delibe-
ration gebracht werden mögten; wan dann inmittels die herrn Kayserlichen
bey ihnen Churmaintzischen instendig angehalten, damit den consultationi-
bus ein anfang gegeben werden mögte, und nun sie darzu sich erpietig
gemacht, auch derentwegen auf heütigen tag zu rath ansagen lasßen, so
theten zuvorders in nahmen Ihrer Churfürstlichen Gnaden zu Maintz
[…] von gantzem hertzen wünschen, daß Seine Allmacht die vorseyende
friedensconsultationes dergestalt secundiren undt seegnen wolle, damit
dermahlen mann zu einem erbaren, sichern undt bestendigen freyden
gelangen möge.
Negst diesem pliebe zu der herrn vorstimmen[den] nachdencken undt
belieben anheimbgestelt, ob ihre gedancken eröffnen wolten, was sie ver-
meinten , daß vor ein methodus, wie die materiae deliberandae abzutheilen,
zu ergreiffen,
den responsionibus einfolgen, auch alle puncta zugleich undt auf einmahl
oder aber solche articulatim vornehmmen solte. Wolten sich alsdann auf
befinden mit übrigen herrn churfürstlichen zu vergleichen nit underlasßen.
Kurköln . Pillig wehre dem Allmächtigen zu dancken, daß die zeit herbey-
kommen , daß man dermahlen nach nunmehr zubrachter zeit undt vielen
praeliminarien zu den haupttractaten schreitten könte. Die noth auch
schuldigkeit zum vatterlandt errinnerte alle miteinander, daß sie nit allein
daß eusßeriste beytragen, sondern auch daß sie dieyenige, so remoras
suchen, zur beschleunigung errinnern undt ermahnen solten. Es begehrten
solches der Kaiser, seine Gesandten, die Mediatoren und die Kronen, daß also
pillig
zögerung der consultation beschehen solte, damit nit ihnen von in- undt
auslandischen die schuldt beygemesßen werden möge, alß wan man keinen
lust zum frieden oder zu solchem ende die verlängerung suche. Danken
Kurmainz für beschleunigung, haben selbst seit anderthalb Jahren vom Kur-
fürsten von Köln yedesmahls andern bevelch undt instruction nit gehabt
noch bekommen, alß daß doch zu denn sachen geschritten undt daß haupt-
werck mögte befürdert werden, deme dan auch sie der schuldigkeit undt
vatterlandt zum besten nichts underlasßen, sowohl bey denn herrn media-
toribus als cron Franckreich undt andern orthen zu laboriren, daß erstlich
die proposition herausßerkommen, wiewohl man allerseits viel difficul-
tates undt unnötige einwürff verspüren müsßen.
Dahero pillig undt wohl, wie vom Churmaintzischen directorio yetzo ver-
meldet worden, nit allein Gott danck zu sagen, sondern ad futuras consul-
tationes et deliberationes pillig von Seiner Allmacht spiritus consilii et
fortitudinis zu erpitten, auf daß mit einmüetiger zusammensetzung der
löblichen deß Römischen reichs stende alle feindtliche consilia künfftig
superirt, alles daßyenige, was zu Gottes ehr und conservation des gantzen
Römischen reichs und des lieben vatterlandts, welches gebaue auf den
fundamentalsatzungen undt constitutionibus imperii bis dato so viel hundert
jahr hero bey der Teutschen nation üblichen undt nutzlichen harmonia,
auch einigkeit under denn stenden selbst gewidmet gewesen und sich wohl
befunden, wieder gesetzt undt erhoben werden möge.
Was aber für ein methodus in deliberationibus, zu solchem zweck zu kom-
men , zu halten seye, […] gleichwie auch von höchstgedachter Ihrer
Kayserlichen Mayestät plenipotentiariis newlich die propositionspuncten
in drey classes dividirt worden wehren, also vermeinten sie auch, daß
solcher distinction oder division nachzugehen undt solcher methodus für
den besten zu halten seye. Stehen solchem nach dem Churmaintzischen
directorio anheimb, wan sie vermeinten, daß man in Gottes nahmen denen
consultationibus einen einfang machen könte, wie sie dann nit underlasßen
wolten, auf beschehenes ahnsagen zu erscheinen mit der wohlmeinenden
errinnerung gleichwohl undt gepürenden ersuchen, daß alles auß obange-
zogenen uhrsachen möglichst befürdert undt nit etwan auf etlich tag aufge-
schoben werden mögte, masßen dann, da künfftigen sambstag etwan nit
beliebt werden solte, man künfftigen montag wenigist zusammenkommen
könte, wiewohl albereit nach eröffneter proposition schon 8 tag wieder
verflosßen seyen.
Kurbayern .
daß nach nunmehr uberwindung differentien die Kayserliche erklärung
auf der frembden cronen propositiones ervolgt. Um zum Frieden zu gelangen,
würden Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern dero ihe undt allwegen
bezeigte friedensintensiones und naigungen zu müglichster beschleunigung
allen vleis cooperiren lasßen […]. Undt nachdemahlen die höchste not-
turfft erforderte, diese tractaten nach aller müglichkeit zu befürdern undt
zu verhüeten, damit in den berathschlagungen nit gar zuviel uberflüsßige
zeit verlohren gehe, so wolten in nahmen Ihrer Durchlaucht zu Bayern
der unvorgreifflichen meinung sein, weilen die gesambte chur- undt fürst-
liche gesanden oberwehnte Kayserliche responsiones bereits per dictaturum
erhalten undt ungezweiffelt ein yede gesandtschafft der notturfft nach sich
darin ersehen haben werde, ob undt was bey ein undt anderm puncten zu
errinnern sein mögte, also würde der schleunigste weg sein, besagte Kayser-
liche responsiones weiter nit zu vertheilen, dann dardurch, wie leicht zu
erachten, viel zeit verlohren gehen dorffte, sondern daß mehr gedachte
Kayserliche antwortten insgesambt, und zwar solchergestalt in die umfrag
gestelt werden, ob undt bey was für puncten yedem gesanden ichtwas dabey
zu errinnern zu gemüeth ginge, welches dann desto füeglicher zu befürde-
rung der tractaten beschehen könte, weilen in collationirung der Frantzö-
sischen proponirten friedenspuncten und dahiengegen ervolgten Kayser-
lichen antwort sie soviel ersehen, daß man in vielen puncten fast gantz
einig und also nur die wenigere in deliberation zu ziehen wehren; hielten
also diesen modum für den fürderlichsten.
Kurbrandenburg .
daß es nunmehr soweit gebracht worden; […] hetten sich in denen per
dictaturam erhaltenen abschrifften ersehen, wolten hoffen, man werde
ihe ehender ihe besßer darzuthun, damit dermahlen den consultationibus
ein anfang undt denen im heyligen Römischen reich und dem geliebten
vatterlandt nun in die 27 jahr über ausgestandenen ehelendigen kriegs-
verderbungen undt continuirenden beschwerlichen einquartierungen
Vgl. Kuske S. 177–181 über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges.
Einerseits konnte durchziehende und lagernde Soldateska ganze Landstriche verwüsten; der Krieg
hatte soziale Entwurzelung und Landflucht zur Folge; andererseits stagnierte infolge der Heeres-
lieferungen in dem von Kuske untersuchten Kölner Raum die landwirtschaftliche und gewerbliche
Produktion nicht ( Kuske S. 184f., 189ff.). Über die Folgen des Dreißigjährigen Krieges für
einzelne Landschaften vgl. Franz , allgemein auch Abel S. 410–413.
endte gemacht werden möge; wiederigenfals würdte denyenigen, so moram
causirten, die verantwortung sowohl yetzt alß bey der werthen posteritet
überschwer zu verantwortten fallen. Sie Churbrandenburgische wehren nit
allein anfangs durch ertheilte instruction undt plenipotenz, sondern auch
folgents dahien gemesßen bevelcht undt errinnert worden, alles daßyenige
vor- und an handen zu nehmmen, wordurch alle difficultates undt remorae
superirt werden mögten, inmasßen sie sowohl alß dero herrn collegae zu
Osnabrugk nit underlasßen, bey denen Schwedischen herrn plenipotentia-
riis die bewegliche anmahnung zu thun, daß die aushendigung deren propo-
sition ervolgt seye, auch noch daran sein würden, damit zu den tractaten
geschritten und alle unnötige quaestiones vermitten pleiben mögten.
Danken Kurmainz für Anregung zu schnellem Handeln. Ahn ihrem orth wolten
sie nichts underlasßen, was zur beschleunigung nur immer fürderlich er-
scheinen mögte, wie dann ihnen sehr lieb gewesen, wan alßpaldt nach eröff-
neter proposition man zusammenkommen undt dem werck einen anfang
machen können. Es wehre aber ahn deme, alß die Kayserliche proposition
under banden bekommen, sie nit underlasßen, sich darin sowohl alß ihrer
instruction zu ersehen; undt nachdemahlen sie befinden, daß ihnen in alle
weg obliegen wolle, mit dero herrn collegis zu Osnabrugk vorhero zu
communiciren, undt vor negstkommenden dienstag keine antwort haben
könten, so würden nothwendig die consultationes in solang einen ahnstandt
haben müsßen, yedoch wolten sie verhoffen, man ihnen keine moram impu-
tiren werde, weilen sie bereit wehren, auf gemelten tag, wofern es denn
herrn vor- und nachstimmenden also beliebig, zu erscheinen.
zwen vorschläg beschehen. Der erste wehre gewesen, daß alle undt yede
articuli in drey classes solten abgetheilt und also darüber deliberirt werden,
der ander aber, daß alle undt yede puncten, wie sie in den propositionibus
undt responsionibus nach undt nach eingerichtet, vorgenohmmen und
darüber consultirt werden solte. Sie ahn ihrem orth hielten darfür, daß
deryenige zu ergreiffen, welcher zu gewinnung zeit dienendt seye und wor-
durch man desto pälder zum schlues gelangen möge. Insonderheit aber
vermeinten sie, weilen die responsiones in vielen punctis mit den proposi-
tionibus ubereinstimbten, daß man articulatim und puncteweis selbige
vornehmmen und berathschlagen solte, zumahlen selbiger modus von den
herrn Kayserlichen commissariis selbsten für genehmb gehalten würde und
man der hoffnung wehre, daß dardurch die sach mercklich würde beschleu-
nigt werden.
nohmmen , was von denn herrn vorstimmenden yetzo in votis vorkommen.
Teilen mit ihnen die friedensinclination, wie sie dan eines gleichmäsßigen
annoch bevelcht, auch von selbsten begierig wehren, zumahl nichts zu
underlasßen, was ersprieslich undt yetztgedachtem friedenwerck nutz-
und befürderlich erfunden werden mögte. So wolten sie auch nit hoffen,
daß man einige moram ihnen beymesßen werde, fürnehmblich aber, weilen
albereits drey tag nach eröffneter Kayserlicher proposition verstrichen und
selbige ehender nicht zur consultation gebracht worden. Die verhinder-
nusßen wehren, wie bekant, dahero kommen, weilen man bey der dictatur
damit ehender nit fertig werden können; und mögten wohl von hertzen
wünschen, daß, wie im hochlöblichen Churcöllnischen voto errinnert
worden, bis negsten sambstag oder längstens den darauf folgenden montag
den deliberationibus ein anfang gemacht werden mögte; wolten solchem
nach die herrn vorstimmenden ersucht haben, daß, wo es ihnen also gefällig,
man wo nit biß sambstag doch den montag gewisß zusammenkähme.
Betreffendt nun den methodum, da könten sich mit den herrn vorstimmen-
den gar wohl vergleichen, daß solcher auf daß beste undt schleunigste alß
immer müglich einzurichten, man befinde aber deren meinungen etlicher-
masßen discrepant, weilen nehmblichen 1º die herrn Churcöllnischen dar-
fürhielten , daß, gleichwie die herrn Kayserliche plenipotentiarii in deren
proposition 3 classes gemacht, auch diesßeits solchem modo eingefolgt
werden könte. 2º hetten die herrn Churbayerische für guet angesehen, daß
man in der ordnung, als die propositiones undt respective responsiones
eingericht, zu facilitirung des friedenwercks gar wohl verpleiben könne,
wie nit wenigers 3º die herrn Churbrandenburgische der meinung gewesen,
daß gleichwie ermelte responsiones punctenweis abgetheilt, auch verschie-
dene articuli ihre richtigkeit gleichsamb bereits erlangt, daß zu beschleüni-
gung des wercks man auch punctenweis zu verfahren hette. Was nun für
ein endtlicher modus aus diesen yetzt bedeuten zu amplectiren, stünde zu
weiterer umbfrag.
Kurköln . Kurköln hat seinen Vorschlag wegen distribution der ksl. Respon-
sion auf eine Andeutung in der kurmainzischen Proposition hingemacht; und wehren
sie nit der meinung gewesen, daß gleichsamb drey partes auß der proposition
gemacht und von yeder absonderlich deliberirt werden solte, weilen wohl
wüsten, daß solches nur verlängerung causiren werde, auch gegen Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht intent, sondern dahien zu verstehen, daß die
materiae in votando gar wohl auf einmahl fürgestelt und also davon delibe-
rirt werden könte, dann, wie im Churbayerischen voto wohl angeregt
worden, viel, iha schir die meiste puncta per placet von Ihrer Kayserlichen
Mayestät resolvirt worden, also würden die übrige desto leichter undt
gesambt vorgenohmmen werden können. Hetten also dieses dergestalt
expliciren undt sich mit Bayern conformiren wollen, masßen sich auch daß
löblich Brandenburgische votum, daß nehmblich die materia tota articulatim
vorgenohmmen und auf einmahl davon deliberirt werden solte, gleicher-
gestalt verstanden.
Kurbayern . Quoad methodum hetten über daßyenige, so albereits von
ihnen für guet angesehen worden, weiters nichts zuzusetzen, sondern hetten
diesen weg für den schleunigsten gehalten, indeme die Kayserliche die
proposition, völlig darüber zu deliberiren, an hande gegeben hetten. Wolte
derowegen, wie im Churcöllnischen voto angemeldet worden, der meinung
sein, daß doch mit den consultationibus sopaldt immer müglich und da es
sein könte, negstkünfftigen sambstag der anfang gemacht werden mögte.
Dann so wehre ihme auch beygefallen,
underredet, ob nit auch den herrn mediatoribus undt dann durch selbige
den Frantzösischen plenipotentiariis selbsten von dieser Kayserlichen
erklärung, weilen sie besorgentlich ohnedaß auskommen mögte, communi-
cation beschehen könte. Nun errinnerte man sich, daß damahls nit für un-
dienlich ermesßen worden, allein daß man dieses werck im fürstlichen
collegio zu fernerm nachdencken gestelt, würdte also unmaßgeblich darfür-
gehalten , den fürstlichen gesanden davon wieder anregung zu thun und
dero gemüethsmeinung zu vernehmmen. Verhoffte, durch solche commu-
nication den herrn mediatoribus als Frantzösischen plenipotentiariis
selbsten sich Ihrer Kayserlichen Mayestät friedliebende intention zaigen
und denn gegentheilen selbsten mehrern ahnlaß zu befürderung der sachen
geben würdte. Was mit der communication wegen der Frantzosen gemeldet
worden, hette es nur gleichmasßige meinung mit Schweden, den chur- undt
fürstlichen, auch übriger stende abgesanden unbenohmmen, was bey ein-
oder anderm puncten zu errinnern sein mögte.
Kurbrandenburg . Bey abermahliger umbfrag wehre die explication
geschehen, daß der methodus ahnnehmblich, wann nehmblichen selbiger
articulatim vorgenohmmen werden solte. Nach Kurbayerns Vorschlag sind der
nähermahligen underredung gemees die von den herrn Kayserlichen eröff-
nete proposition und respective responsionibus den mediatoribus und
frembden cronen selbst zu communicirn.
Ad 1 um ratione methodi schlüge alles zu einem zweck auß, ob es in classes
abgetheilt oder per puncta vorgenohmmen würdte. Müsten dabey nach-
mahls bestehen undt darfürhalten, daß es ein groses licht geben würdte,
wann man articulatim solche vornehmmen undt darüber berathschlagen
solte.
wegen vorkommen und was für verschiedene rationes diesfals movirt
worden, und zwarn daß, wofern den herrn mediatoribus und frembden
cronen nit communication beschehen solte, das selbige doch anderwert
solche erlangen und man nit allein keinen danck davon haben werde,
sondern auch selbige der meinung sein dörfften, alß wan man noch keinen
rechten ernst zum frieden hette; so wehre auch zu consideriren, das selbige
nit könte geheimbgehalten werden, sintemahlen solche publice dictirt
worden, es seye dann, daß die scribenten (welches aber dem herkommen nit
gemees) in pflichten genohmmen würden. Sonsten wehre für guet angese-
hen worden, das auch die herrn fürstliche an beeden orthen hierüber ver-
nohmmen werden mögten, dabey sie es dann ihrestheils nachmahls bewen-
den liesen.
Kurmainz . […] Betreffendt zuvorders den methodum, da verglichen sie
sich, daß bey erster session die Kayserliche proposition
Caesareis auf einmahl in proposition gebracht, yedoch dieser modus gehalten
werde, daß gradatim von puncten zu puncten man selbige fürnehmmen
solte.
Ahnlangendt 2º die communication der responsionum denn herrn media-
toribus undt der frembden cronen plenipotentiariis, da errinnerten sich,
was ahn negstvergangenen montag für guet angesehen worden. Hetten
nicht underlasßen, ihrem herrn collega zu Osnabrugk bey verschienener
post davon parte zu geben.
fürstliche erpietig gemacht, sich darüber zu resolviren, wie sie dann yetzo
derentwegen beysammen, stünde also zu erwartten, was selbige sich hierüber
vergleichen und erklären mögten.
Müssen entgegen der Meinung Kurbrandenburgs feststellen, daß bey allen vormah-
ligen reichs- und andern conventibus die zur Diktatur verwandten scribenten
würckliche aidespflicht hetten ablegen müsßen. Fragen, ob man dies jetzt auch
veranlassen soll. Sie erkenten sich hierzu schuldig, wie sie dan nit under-
lasßen , sowohlen zu Osnabrugk alß alhier deßwegen bey den ihrigen die
notturfft zu beobachten.
Im übrigen pliebe pillig unverhalten, wie das gestern spath die fürstliche
Hesßen Casßellische gesanden in ihrem der Churmaintzischen logiament
durch ihrer bedienden einen eine protestation erstlich mündtlich ablegen,
hernach schrifftlich übergeben lasßen wollen, dahien ziehelendt, daß sich
nehmblichen zum höchsten beschwerten, weilen sowohl bey dem iüngsten
actu propositionis alß all übrigen consultationibus praeterirt worden
seyen. In genere wehre dieses der mündliche vortrag gewesen, ob derglei-
chen auch in der schrifft begriffen gewesen, wehre ihnen unbekant, weilen
sie bedenckens getragen, dergleichen schrifft ahnzunehmmen, masßen sich
errinnerten,
schrifften nit ahnnehmmen solte
Die Vorstellungen der bessen-kasselschen Gesandten wurden vom Regensburger Reichstag erst
nach der Re- und Correlation über die Amnestie am 25. März 1641 zur Kenntnis genommen;
ihre nachträglichen Einwände gegen das Gutachten über die Generalamnestie berücksichtigte der
Reichstag in der Sache nicht, sondern nahm sie zum Anlaß, beim Kaiser auf Ausweisung der
hessen-kasselschen Gesandten aus Regensburg zu dringen ( Bierther S. 160f., 197–199).
ob uff ferneres zumuthen man dergleichen schrifften acceptiren solte oder
nit.
Schlieslichen stelten zu der herrn churfürstlichen abgesanden belieben,
ob nit yetzo daßyenige bedencken undt rationes, so auf der fürstlich Osna-
brugkischen remittirte conclusa zu papir gebracht worden, zu verlesen.
Nach allerseits genehmbhaltung thate Maintz solches ablesen.
Kurköln . Was ferner in die umbfrag kommen, hetten vernohmmen. Soviel
nun 1º daß silentium ahnbelangte,
brugk sowohl Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln alß ihre selbst-
aigene leuth undt scribenten heutigen vormittag in pflichten genohmmen.
Denn andern puncten betreffendt die Hesßen Casßelische protestation,
da hette zwar solche, wie newlich in votis auch gemeldet worden, keinen
effect, es wehre aber auch selbige propter certas causas nit ahnzunehmmen,
sondern dahien zu stellen, daß, wofern ermeltes hauß Hesßen Casßell sich
accomodiren
Der Mainzer Akkord, der Ende August 1638 zwischen dem Kurfürsten von Mainz (als Ver-
treter des Kaisers) und der Lgfin. Amalie Elisabeth von Hessen-Kassel abgeschlossen wurde,
sollte Frieden zwischen dem Kaiser und Hessen-Kassel bringen, enthielt aber in Anbetracht der
Kriegslage für Hessen-Kassel vergleichsweise harte Bedingungen; er wurde wegen religionspolitischer
Forderungen des Kaisers von der Landgräfin nicht ratifiziert; dies hatte auch negative Rück-
wirkungen auf die Ausgleichsverbandlungen Hessen-Kassels mit Hessen-Darmstadt zur Folge
( Bechert S. 6ff., H. H. Weber , Hessenkrieg S. 25f., Theatr. Europ. III S. 901).
würdte, daß alsodann zu allen iuribus (wie dann ihnen post transactam
pacem universalem solche iura ohnedaß unbenohmmen seyen) mehrhoch-
ermeltes hauß wieder zugelasßen werden solte und müsße. Daß auch
gedachte protestation nit ahnzunehmmen, erachte man umb soviel desto
mehr, weilen bekant, daß weder bey dem reichstag zue Regenspurg anno
1641 alß auch der iüngst vorgewesenen reichsdeputation zu Franckfurth
dergleichen acceptirt worden, hielten also, daß auch pro nunc in illis termi-
nis zu verpleiben wehre.
bahres bedencken, als allein hien undt wieder ein worth, welches gleichwohl
in essentialibus nichts ab- noch zuthete, beyzurücken. In specie gingen ihnen
zu gemüeth, wo meldung geschehe „das dieser conventus für einen reichs-
tag zu halten“, ob nit thunlich, das auch in specie darin movirt würde, daß
sowohl Franckreich alß Schweden dergestalt diesenn convent begehrt
hetten und mit der deputation nit zufrieden sein, sondern congregationem
generalem et consuetam zu mehrer sicherheit des friedenschlusßes haben
wollen, woraus erschiene, daß also die cronen selbst kein extraordinari
modum amplectirt hetten. Was sonsten 2º auch wegen Hesßen Casßell mo-
virt worden, daß selbiges hauß gleich denn pfaltzgraven nit proscribirt seye,
solches hetten die Frantzosen in gegenwart Ihrer Fürstlichen Gnaden zu
Osnabrugk und denn Churbayerischen auch angezogen; es seye aber im
Prager schlues inter reservatos wegen Hesßen Casßell solche exceptio
beschehen, daß wohl darauß abzunehmmen, daß vor andern reichsstenden,
so laider wieder ihre pflicht die waffen ergriffen, ermelter landtgraff zu
Hesßen Casßell mehrers peccirt habe.
Was 3º wegen des cardinals Andreae, daß sich nehmblichen einige stendt
beim damahls gehaltenen deputationsconvent beschwert, neben ihme in
consiliis zu sitzen, darunder wehre Hesßen Casßell selbsten gewesen.
Betreffendt endtlichen die difficultates, so sich albereits wegen des modi
consultandi alhier undt zu Osnabrugk ereugen theten, wüste man sich zu
errinnern, was damahln in voto Coloniensi vorkommen und von den herrn
nachstimmenden churfürstlichen auch für guet befunden undt von Chur-
maintz vor ein conclusum gemacht worden seye, inmasßen dann daß proiect
dem schlues gemees wehre. Allein hetten sie dieses noch dabey errinnern
wollen, daß daß meiste motivum, warumb solcher modus von etlichen
durchgetrungen werden wolte undt tandem, soweit verglichen worden,
gar starck behauptet werden wollen, alß wan solches der cronen intention
wehre, iha gar wans nit dergestalt beschehe, vielleicht aufstoß der tractaten
geben dörffte. Vorgestern bei einem Gespräch der französischen mit den kurkölni-
schen und kurbayerischen Gesandten haben letztere die Verzögerungen mit dem der-
zeit schwierigen modus consultandi entschuldigt und zur Antwort erhalten, daß
sie sich darein keineswegs mischen wolten, sondern, wie es herkommen, die
stendt undereinander machen lasßen, iha insoweit sich erklärt, daß sie
die Frantzosen gar wohl zufrieden undt dieshalber nichts moviren würden,
wann schon die consultationes alle nacher Osnabrugh wehren gezogen
worden. Ingleichem hette man bestendige nachricht, daß gleichergestalt die
herrn Schwedischen sich erklärt hetten, hette man also desto mehr uhr-
sach , bey verspürter verlängerung beyzeitten ad remedium zu gedencken
undt beeden coronis die uhrsachen, auch daß ihnen selbst dardurch mehrere
satisfaction beschehen würdte, zu remonstriren.
Kurbayern . Daß das silentium bey allen cantzlisten, auch denen, so zur
dictatur geschickt werden, zu halten, wehre nit allein der pilligkeit, sondern
auch dem herkommen gemees, dahero dann dieyenige scribenten, so noch
nicht in pflicht genohmmen sein mögten, nothwendig dahien zu verbin-
den .
Die vom Hesßen Casßellischen abgesanden vorhabende protestation ist ohne
Grund nicht ahnzunehmmen, sintemahlen man nit gedächte, Ihrer Fürstli-
chen Gnaden zu Hesßen Casßel ahn dero gebührenden voto undt session
zu seiner zeit undt da sie sich hierzu habilitiret, eintrag zu thun, also die
mission nur allein bis dahien suspendirt würde.
3º. Bey dem concept, für welche mühe danck gesagt werde, hette absonder-
lich nichts beyzusetzen, seye dem gemachten concluso allerdings gemees,
könte sich aber sonst gar wohl vergleichen, daß die von Cölln erwehnte
errinnerungen beygesetzt werden mögten, wie insonderheit auf alle mittell
undt weg zu bearbeiten sein werde, daß zu befürderung der friedenstracta-
ten ein anderer modus, so dem reichsherkommen gemesßer wehre, von
denn Osnabrugkischen adplacidirt würdte, welches desto ehender zum
effect zu pringen, weilen, wie auch im hochlöblichen Churcollnischen voto
angeregt, beede cronen Franckreich undt Schweden diesfals kein so hohes
bedencken machten, alß wie es anderwertlich darfürgehalten werden
wolte.
Kurbrandenburg . Quoad siltentium könten sich vergleichen, sofern es von
denn herrn vorstimmenden darfürgehalten werden solte […].
2º ratione protestationis Hassiae Cassellanae könten zumahl nit absehen,
wahrumb solche protestation nit wehre noch wolte angenohmmen werden,
men könte, beschehen thete, und das aus denen uhrsachen desto mehrers,
weilen es nur species defensionis et iuris naturalis, auch soviel man abge-
nohmmen , daß Ihrer Fürstlichen Gnaden iuribus nichts benohmmen werden
könte, weilen im Prager schlues ein solches ohnedaß praecavirt worden,
alß könten nit sehen, warumb solche abzuschlagen undt nit ahnzunehmmen
seye. Ob zu Regenspurg oder Franckfurth dergleichen protestationes vor-
kommen undt deren ahnnehmmung abschlagen worden, davon hetten sie
keine nachricht, wehre yetzo noch zeit genug, solche anzunehmmen.
Ad 3 um daß yetzt verlesene concept betreffendt,
daß dergleichen schreiben pflegten ad revidendum herumbergeschickt
undt ehe selbige zur perfection gepracht würden, wohl examiniert zu wer-
den . Obs nun denn herrn Churcölln- undt -bayerischen communicirt wor-
den wehre, liesen sie ahn ihr orth gestelt sein. Sie ahn ihrem orth könten
sich ex tempore sopaldt darauf nit erklaren, sondern wolten hoffen, man
ihnen nach gewohnheit ebenfals communication davon thun werde, reser-
virten dahero sowohl ihr als deren herrn collegen zu Osnabrugk gebührendes
recht. Bezweifeln, daß die verzögerung des modi consultandi den Osnabrückern
angelastet werden kann, insonderheit, da vornehmblich die frembde cronen
sich ausdrücklich vernehmmen lasßen, daß, wofern man von deme beliebten
modo ausßetzen wolte, man alßdann die tractaten aufstosßen wolte; daß
nun aber ahn seiten der cron Franckreich, wie Cölln undt Bayern erwehnet,
man sich ahn solchen modis gantz nicht verpflichtet und ihnen gleich gelte,
daß ad quemcunque etiam locum solche verlegt würden, müsten sie ahn
sein orth gestelt sein lasßen. Soviel aber ihnen vorkommen, auch von den
Frantzosen und Schweden selbst verstanden hetten, würden undt wolten
sie von einigem andern als deme verglichenen modo weder wisßen noch
hören, wehre solchem nach ihre meinung, das es, fernere verzögerung zu
vermeiden, bey yetztgedachten modo zu lasßen. Als sonsten auch iüngst die
errinnerung geschehen, daß die Frantzosen communicationes ex consiliis
hetten, darauf wehre zumahlen nit zu gehen, weilen einer von deren secre-
tariis selbsten gemeldet, daß sie nit allezeit die wahrheit
übrigen errinnerungen hetten sie diesmahls ferners nichts ahnzupringen,
sondern müsten nachmahlen der meinung sein, daß man ihnen, ehe es zu
völligem standt gebracht, davon communication thun möge.
Sonsten wehre nit ohne, daß die frembde cronen congregationem univer-
salem begehrt, wehre aber daraus nit zu erzwingen, daß es eben ein reichs-
tag sein müsße, dann nur allein die frembde cronen dahien ihr absehen
gerichtet, das alle dieyenige, welche interessirt, mögten zusammenkommen.
Kurmainz . […] Soviel nun 1º daß silentium belangte, liese man es dabey
bewenden, daß nehmblichen alle dieyenige cantzlisten undt scribenten, so
zur dictatur verordnet werden, in pflichten genohmmen werden solten.
Betreffendt 2º die nit angenohmmene Hesßen Casßellische protestation,
hetten sie pillige uhrsach gehabt, ehe übrige churfürstliche herrn abgesan-
den darunder vernohmmen, solche nit ahnzuenehmmen,
partheyen, so gegen des heyligen Römischen reichs getrewe stende in armis
gestanden, bey iüngstem reichstag zu Regenspurg dergleichen auch nit
angenohmmen worden, derowegen sie nit underlasßen sollen, sowohln
dem chur- als fürstlichen collegio davon zuvorhero gepürendes parte zu
geben. Ob aber zu Osnabrugk daß Churmaintzische directorium derglei-
chen angenohmmen, wehre ihnen davon nichts
nachmahls denn herrn Churcölln- undt -bayerischen anheimb, ob sie vor
guet ansehen wolten, auf ferners zuemuethen der herrn fürstlich Hesßen
Casßelischen dergleichen protestation anzunehmmen.
Was aber 3º daß aufgesetzte undt yetzo abgelesene concept ahnbelangen
thete, da hetten sie die maiora dahien verstanden, das es bey dem aufsatz
sein verpleiben haben solte, sonsten auch dabey wahrgenohmmen, was die
herrn Churbrandenburgische der communication halber für errinder- undt
gleichsamb beschwerungen thun wollen. Wann man sich nun gar wohl
errinnerte, auch auß denen vor diesem gehaltenen protocollis gar gewisße
undt bestendige nachricht hette, daß dergleichen communicationes niemah-
len bräuchlich gewesen, sondern, da selbige zuzeitten gethan worden, ex
mera discretione directorii beschehen wehren, alß wolte man hoffen, weilen
sie dem alten stylo einzuvolgen gedächten,
cation anderst als yetzo beschehen, davon bekommen, man werde es auch
bey demeselben verpleiben lasßen undt sie deswegen nit verdenken. Soviel
sonsten die errinderungen circa modum consultandi belangte, da liesen sich
solche, daß nehmblichen bey denn frembden cronen deswegen nachmahlig
gepürendte errinnerung beschehen möge, auf das, wofern die collegia nit
alle zugleich ahn ein orth zusammenkommen unnd die consultationes also
mit besßerm nachtruck und wenigerer zeitverlieherung beschleunigt, dan-
noch zur wenigsten, wie vor diesem in vorschlag kommen, integraliter
undt also beede schwächere, alß das churfürstliche undt stättische ahn ein,
daß fürstliche aber an daß andere orth vertheilt undt verlegt werden mög-
ten , gefallen, inmasßen sie dann auch verhoffen wolten, fürsten- undt stende-
gesanden zu Osnabrugk ihnen dieses nit misßfallen lasßen werden.
Kurköln . Repetirten ihr votum, daß mans nehmblichen beim alten verplei-
ben lasßen solte, weilen weder zu Regenspurg noch bey iüngster reichs-
deputation zu Franckfurt einige protestation vorgangen noch angenohm-
men worden; undt hette sich die fraue landtgravin umb soviel weniger
zu beschweren, weilen nach beschehener accomodation ahn ihrem gebüh-
renden rechten nichts benohmmen werden solte.
Kurbayern . Liesen es bey ihrem vorigen voto allerdings verpleiben,
yedoch werde zu vernehmmen sein, wesßen sich ein löblicher fürstenrath
hierüber entschlosßen haben mögte.
Kurbrandenburg . Verplieben undt repetirten ihr vorig abgelegtes votum.
Kurmainz . Conformirten sich denn maioribus.
gestelte drey puncta verglichen, eingeholt worden.
Welche sich quoad 1 um mit denn herrn churfürstlichen dahien verglichen,
daß zwar denn herrn mediatoribus die replicae sed saltem pro nuda com-
municatione durch die herrn Kayserlichen commissarios (chur-, fürsten
und stende des reichs ungemeldet) mit dem vorwort, daß es annoch ein
opus imperfectum seye, zugestelt werden solten,
herrn mediatores durch hochwohlermelte herrn Kayserliche commissarios
zugleich gepürend ersucht würden, ob sie sich wolten belieben lasßen,
von den Frantzösischen herrn plenipotentiariis per discursum, undt zwar
oblique, zu vernehmmen, casu quo die Römisch Kayserliche Mayestät mit
den chur-, fürsten undt stenden des reichs sich auf diesen oder yenen punc-
ten dieser- oder dergestalt eines bestendigen miteinander vergleichen wür-
den , ob sie vermeinten, daß dero herrn principales damit sich contentiren
könten.
Ad 2 um et 3 ium verglichen sie sich ebenermasßen allerdings mit denn herrn
churfürstlichen tam ratione protestationis Hassiae Cassellanae undt daß
selbige nit angenohmmen werden
Kayserliche responsiones ad exterarum coronarum propositiones fürge-
nohmmen und darüber consultirt werden solte.