Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
3. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 September 18
43
Münster 1645 September 18
Kurmainz Rk FrA Fasz. 12 = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurköln zA I fol. 28’–34’
( damit identisch Kurköln Rs, Kurköln spA I fol. 54–64, Kurköln spA Ia fol. 59’–70,
Kurköln zA Extrakt fol. 2’–3’ ); Kurbayern Rp II; Kurbayern K I fol. 95–112
( damit identisch Kurbayern spA I p. 151–177 ).
modus tractandi der kaiserlichen Gesandten bei Eröffnung ihrer Responsion vor den Reichs-
ständen : Zeremoniell bei einholung, Empfang, Session; Ort der Proposition, Beglaubigungs-
schreiben der kaiserlichen Gesandten, Titulatur, Exzellenzprädikat. Diktatur der kaiserlichen
Responsion. Mitteilung des Conclusums über diesen modus tractandi an den Fürstenrat.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
brandenburg .
Kurmainz . Verweisen darauf, daß die ksl. Gesandten die ksl. Responsion eröffnen
wollen. Wann nun 1º zu bedencken eine notturfft sein wolte, wie und welcher-
gestalt hoch- und wohlermelte herrn Kayserliche commissarii bey eröffnung
der proposition zu tractiren und einzuholen sein mögten, sintemahlen ge-
genwertiger convent den effect zwar, gleichwohln aber nit den nahmen eines
reichstags haben solte,
3–4 und – hette] Fehlt in den übrigen Überlieferungen, die auch sonst die kurmainzische
Proposition knapper wiedergeben. Kurbayern K I, spA I stimmt in vielen Formulierungen
sowie in der Reihenfolge der aufgeführten Propositionspunkte mit der – für das eigene Pro-
tokoll offenbar noch einmal nach dem Austausch überarbeiteten – Proposition von Kurmainz
Rk überein.
diese nachricht hette, daß die herrn Kayserliche commissarien, wan selbige
fürstliche persohnen, von sambtlichen chur-, fürsten undt stenden bey
reichsconventen anfängklich zum gottesdienst, nachgehends aber cum
solenni processione von der chur-, fürsten und stendt gesanden ahn daß-
yenige orth, alwo die proposition fürgetragen werden sollen, begleitet
worden wehren, so stünde sich zu vereinbahren, was diesmahls für ein
modus, hochwohlermelte herrn Kayserliche plenipotentiarii einzuholen
undt zu begleiten, zu ergreiffen undt zu gebrauchen sein mögte. Ihnen
gingen yedoch ohnvorgreifflich zweyerley modi zu gemüeth,
1º daß solche einhol- undt begleitung entweder per omnes status
imperii oder aber 2º per deputatos ordinarios ex omnibus collegiis, masßen
bey der iüngst zu Franckfurt gehaltenen reichsdeputation geschehen, prac-
ticirt werden möge;
modis den letzten für commodior. Da nun derselbe allerseits beliebt werden
solte, würde nothwendig auch dabey zu bedencken stehen, was 2º für einer
gutschen zu einholung der herrn Kayserlichen man sich zu gebrauchen, wie
die gutschen in der ordnung nacheinander zu fahren undt dann, wie weit
ihnen herrn Kayserlichen von chur- undt fürstlichen, auch übriger stend
gesanden entgegenzugehen seye; bey dieser quaestion coincidire, ob die
churfürstliche secundarii denn fürstlichen primariis zu weichen; die Kayser-
liche undt königliche hielten es, wie man vernehmme, also, daß ein Kayser-
licher secundarius einem königlichen primario, wieder, ein königlicher
secundarius einem churfürstlichen primario nit weiche, vielweniger die
praeeminenz gestatte.
gehalten worden, daß die herrn primarii ausm churfürstlichen collegio erst-
lich vorausßen, die secundarii aber under den fürstlichen primariis promis-
cue hernachgangen, die Kayserliche bey der stiegen empfangen undt also ein-
begleitet . Solte nun pro 3º die einholung solenniter undt nit per deputatos
geschehen, so würde zu bedencken stehen, ob die herrn churfürstliche,
anno 1556 und 1557 geschehen, zu fues gehen, oder aber auf die maß, als
anno 1562 observirt worden, des reitens sich bedienen solten. Wan nun
dieses letztere für genehmb gehalten und die herrn churfürstliche sich des
reitens bedienen solten, würde zu consideriren sein, wie deme bey iüngst
vor gewesenem reichstag zu Regenspurg anno 1641 von Österreich undt
Saltzburg angemasten newerlichen reiten
Ursprünglich waren Empfang und Geleit des Kaisers zu Pferde ein Vorrecht der Kurfürsten
gewesen, 1530 beim Augsburger Reichstag ritten die persönlich anwesenden Kurfürsten und Für-
sten dem Kaiser entgegen ( Förstemann S. 259–267), 1641 wurde das berittene Geleit Salzburgs
im kurmainzischen Protokoll besonders vermerkt ( RTA 159 4 [2] nr. 1), 1653 war offenbar nur
noch das Reiten der fürstlichen Sekundargesandten ungewöhnlich ( Moser , TS 1 S. 167).
Sonsten befinde man, daß bey dergleichen solennen receptionen man die
herrn Kayserliche zuvor in die kirchen und dan ferner in nachbedeuter
ordnung und procession in dasyenige orth, wo die proposition abgelegt
werden sollen, begleitet, 1º wehren die stättische zu fues gangen, denen
zweitens die churfürstliche secundarii undt fürstliche primarii promiscue
und dann 3º die Kayserliche cammerer, 4º die weltliche herrn churfürsten
als Böhmen, Pfaltz, Sachsen undt Brandenburg, dan der Kayserliche com-
missarius und dann endtlich die geistliche churfürsten Maintz, Trier undt
Cölln gevolgt
alßdan cessirte, wann die einholung per ordinarios deputatos geschehen
solte.
4. Sitzordnung : […]
den , wie diesfals der Kayserliche herr commissarius zu accommodiren, da weh-
ren die vota damahls dahien gefallen, daß
ßelln , yedoch ohne erhöhung, deme gleichwohl aber ein tuch underlegt
werden solte, derselbe zu setzen seye. Mann errinnere sich aber, wan ein
fürstliche persohn die commission gehabt, daß desßen sitz umb zwen tritt
yedesmahls erhöhet gewesen. Mitt den churfürstlichen, fürstlichen, auch
übriger stendt und stattischen würde es einige difficultet nit haben, sondern
entstehe nur allein die frag, wie die churfürstlichen secundarii, auch secre-
tarii und protocollisten zu setzen sein mögten.
5º. Was für ein zimmer darzu zu gebrauchen, müsten zwar bekennen, daß
die fürstliche rathstuben etwas gröser als die churfürstliche, yedoch wolte
sie besßer zu sein düncken, wann die churfürstliche rathstuben darzu ge-
braucht werden könte.
Wie es 6º mit überraichung der credentialien zu halten,
deputation zu Franckfurt wehre es also observiert worden, daß die herrn
Kayserliche dem Churmaintzischen directorio solche eingelieffert, welche
von demeselben erbrochen und folgendts im churfürstlichen collegio abge-
lesen , demnegst aber ad dictaturam gegeben worden. Yedoch befinde man
auch beim reichsarchiv diese nachricht, daß dergleichen einliefferung zuzei-
ten auch nach eröffneter proposition erst beschehen.
7º werde man wahrgenommen haben, welchergestalt die herrn Kayserliche
bey letzterer conferenz sich gegen die herrn churfürstlichen des praedicati
Excellentiae nit gebraucht, dahero dan sie Churmaintzische gleichermasßen
verahnlast worden, sie herrn Kayserliche anderst nit, als von ihnen gegen
die herrn churfürstlichen beschehen, zu tractiren. Was nun die herrn Kayser-
lichen darzu bewogen haben möge, wehre ihnen unbekant, gleichwohlen
vermueteten sie, weil vielleicht der Kayserliche mittabgesander herr Volmar
dergleichen praedicat auch desideriren mögte, solches aber ihme von den
herrn churfürstlichen nit gegeben werde, alß hette er es auch diesmahls undt
dieser uhrsachen wegen zu geben underlasßen.
8º. Errinnerten sie sich, welchergestalt herkommen, daß das Churmaintzi-
sche directorium nach eröffneter proposition in nahmen sambtlicher stend
eine antwort undt respective dancksagung zu thun hette; weilen man sich
aber keines andern termini ihemahls gebraucht, alß „der churfürstlichen
räth, auch anwesender fürsten undt stendt undt der abwesenden pottschaff-
ten undt gesanden“, weilen nun die collegia getheilt, auch sonsten niemandts
von fürstlichen persohnen alhier, alß allein Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßna-
brugk , so stünde zu bedencken, ob der alte yetzt ernante modus undt ter-
minus oder was sonsten für ein newer zu gebrauchen.
9º wehre auch die frag, ob man von demyenigen, so in collegio electorali
vor guet angesehen und concludirt würdet, denn fürstlichen undt ubriger
stende gesanden parte zu geben hette.
Undt weilen schlieslichen die zu Osnabrugk anwesende fürstliche undt
stendtgesanden sich super modo consultandi annoch keines endtlichen
entschlosßen und man vernehmme, daß ohnerwartet des schlusßes die herrn
Kayserliche zur proposition und aushendigung der replicen zu schreitten
willens, ob man bey so gestalten sachen die Kayserliche proposition alsdan
ad dictaturam geben oder insolang einhalten solle, bis man sich eines gewis-
ßen super modo tractandi vergleichen möge.
von allen stenden oder per deputatos, wie es bey verschiedenen reichscon-
ventibus gehalten, eingeholt werden solten, auch was für alternae quaestio-
nes movirt worden, ob man in die kirchen reiten oder zu fues gehen undt wan
es geschehen solle und dann, wie es bey der einholung mit den gutschen zu
halten sein mögte, nit ohne wehre es, sondern gar pillig, daß absonderlich
alhier man alle solennitates, eusßeristen splendor und respect denn herrn
Kayserlichen in conspectu der frembden cronen plenipotentiarien erzaigen
solte, wehre auch zumahlen nit unpillig, daß die caeremoniae aufs statt-
lichst immer müglich eingericht werden mögten; undt zwar daß die herrn
churfürstliche zu pferdt, die fürstliche undt stättische aber zu fues in der
ordnung, wie vom directorio gemeldet, die Kayserlichen in die kirchen
undt von daer in hiesigen fürstlichen Münsterischen hoff begleiten theten.
Wann aber bekant, daß albereit die Kayserliche herrn plenipotentiarii so
eine lange zeit neben theils chur- undt fürstlichen sich alhier eingefunden,
underschiedliche conferenzien sowohl in collegio electorali alß bey ihnen
herrn Kayserlichen plenipotentiariis
dieser convent nit allererst anfangen thete, sondern eine continuation der
längst angefangenen tractaten seye, man auch sehe, daß ratione der
underschiedlich entstandenen undt noch nit sopirten difficulteten, deren
theils in propositione angedeut worden, in specie aber, daß die Österreich-
undt Saltzburgische sich auf iüngstem reichstag gleichgehalten, darüber
die herrn churfürstliche vielfaltig beschwerdt undt dies praeiudicium con-
tradicirt , nit weniger auch under den churfürstlichen secundariis und fürst-
lichen primariis wegen der praecedenz misßhelligkeit erhielten, so vermein-
ten , viel besßer zu sein, damit die stendt nit in newe disputa undereinander
erwachsen, dardurch denn auslendischen gesanden zu schlechtem ruhmb
andere gedancken zu schöpffen ursach geben werde, daß dergleichen
caeremoniae diesmahl einzustellen wehren; und zwar umb soviel desto
mehr, weilen die herrn Kayserliche abgesanden, auch die cronen und herrn
mediatores selbsten vorm jahr albereits einen solennen gottesdienst pro in-
itio horum tractatuum ansehentlich gehalten und also das begleiten in die
kirchen, welches nur vor einen anfang zu geschehen pflegt, gantz unnötig
geachtet werde. So wehre auch weiters zu consideriren, das bey den aus-
lendischen cronen dieses zu allerhand ungleichen reden uhrsach geben
werde, sonderlich aber imputirt werden, alß wan man sich derentwegen so
lang aufgehalten, bis dieser caeremonien wegen man sich verglichen; undt
würdte Ihrer Kayserlichen Mayestät die mora, daß den stenden die propo-
sition nit ehender gethan, zugemesßen werden, masßen bereits ahm ver-
schienen freytag gegen Ihr Fürstliche Gnaden zu Osnabrugk, alß sie den
duc de Longeville visitirt, von ihnen Frantzosen austrücklich gemeldet wor-
den , daß bereits drey monath verflosßen, das sie ihre proposition ausgehen-
digt hetten, sie sehen aber die geringste ahnzaig noch nit, daß ihnen darauf
geantwortet werden wolte, dahe doch vorhero man ihnen alleweil in ohren
gelegen und selbige begehrt hette.
Wehren dahero der meinung, daß man gegenwertigen convent vor albereit
angefangen halten solte, und das allein die herrn Kayserliche commissarii
per deputatos mögten eingeholt werden, welches dann auch durantibus
tractatibus zweiffelsohne öffters geschehen werde. Wehr aber diese deputati
sein solten, so wehren Seine Fürstliche Gnaden zu Oßnabrugk beym anfang
eines reichstags nie gewesen, erinnerten sich gleichwohl, daß beim Kur-
fürstentag in Mühlhausen 1627, auf dem die Kurfürsten von Mainz und Sachsen
persönlich
Peter Heinrich Frhr. von Stralendorff (1580–1637), 1605 Reichshofrat, 1620 Vizepräsident
des Reichshofrats, 1625 Freiherr, 1627–1637 Reichsvizekanzler; er galt als guter Kenner des
Reichsrechts und war in Spanien angesehen (über ihn Gross S. 333–336, Gschliesser
S. 176f., 234f., 202, 516, ADB 36 S. 494f. , Hofer S. 88f.); zur Sitzordnung des ksl. Gesand-
ten in Mühlhausen Henk S. 69.
zischen und kurbayerischen Sekundarien abgeholt worden ist. Die gesambte herrn
churfürstliche wehren in dem zimmer in ihrer ordnung geplieben, als aber
der Kayserliche gesande hieneingetretten, seyen sie aufgestanden und
entgegenkommen, worauf er herr Stralendorff zwischen Maintz undt Cölln
gesetzt worden. Im hinweggehen wehre es ebenmäsßig also gehalten wor-
den , das nemblichen die deputirte, so ihnen begleitet, neben ihme in der
Churmaintzischen gutschen gefahren, warauf die Kayserliche gevolgt. Wie
es aber yetzo alhier zu halten sein mögte undt wehr von fürsten und stenden
darzu deputirt werden müste, da vernehmen sie, daß beim reichsdeputa-
tionstag zu Franckfurth es dergestalt gehalten worden, daß auß allen
collegiis die ordinari deputirte die herrn Kayserliche commissarios einge-
holt , worauf übrige chur- und fürstliche ihrer oben ahn der stiegen erwartet,
und also vollendts einbegleitet hetten. Ihrer Meinung nach kann dieser modus
auch jetzt angewandt werden. Aller Streit läßt sich wohl vermeiden, wenn fürsten
undt stendt vorherogehen, dan die Kayserliche, darauff aber die churfürst-
liche primarii und secundarii folgen […].
Wie aber 6º die sessiones zu nehmmen, werde wie gemelt es mit denn herrn
Kayserlichen sowohl als chur-, fürsten undt ständen, auch sowohl den pri-
mariis als secundariis seine richtigkeit haben, und liese man sich den modum,
wie in der Churmaintzischen proposition gemelt, allerdings gefallen.
Ad 7 um de loco vermeinte man, daß die churfürstliche rathstuben zu eng
sein mogte, auch etwas unbequem, zumahlen da man die fronte hier machen
solte, kähmen die fürstlichen umb ein tritt höher alß die churfürstliche oder
müste nothwendig das zimmer erst andert darzu aptirt werden: 2º würde
zu consideriren sein, ob nit ein newes disputat under den fürstlichen erweckt
werden dörffte gegen die churfürstliche, wan nehmblichen dieselbe diesen
in ihr zimmer folgen solten, wolte man also wohlmeinendt locum aliquem
3 ium vorgeschlagen haben, undt zwar daßyenige zimmer, so vor der fürst-
lichen rathstuben gelegen.
8º die credentiales belangendt, da wüsten sich Ihre Fürstliche Gnaden zu
Oßnabrugk so viel zu errinnern, daß bey vorermeltem Mühlhäusßischem
convent die credentiales dem löblichen Churmaintzischen directorio
damahls eingehendiget worden, dasßelbe auch solche collegialiter erbrochen
undt verlesen, worauf deliberirt worden, wo, wie undt wan man die herrn
Kayserlichen commissarios einholen solte, masßen in eadem sessione auch
geschlosßen undt darauf die einholung beschehen. Vermeinten also, forma-
lius zu sein, auch diesen modum alhier zu halten.
9º wegen des praedicati Excellentiae, so von denn herrn Kayserlichen bey
iüngster conferenz denn herrn churfürstlichen hauptgesanden nit gegeben
worden, da wolten ex parte Cölln darfürhalten, daß es zu wiederiger inten-
tion nit ausgelasßen worden, dann man sich errinnere, daß in specie herr
Volmar von underschiedlichen auch den Churcöllnischen solches praedi-
catum nit ahnnehmmen wollen. Weilen man nun hiengegen vernehmme,
das ihme von andern ein solches, absonderlich aber von den herrn media-
toribus undt den auswertigen cronen selbsten gegeben werde, so stünde
zu der herrn nachstimmenden bedencken, ob mans ihme nit auch, damit
man etwa hierdurch nit newes disputat erwecken möge, geben könne. Vol-
mar hat also offenbar neulich nicht sinistra intentione, sondern eher secundum in
imperio usitatum modum gehandelt.
10º wie es mit der titulatur der chur-, fürsten und stendt gesanden gegen die
herrn Kayserlichen commissarios zu halten seye, da wehren sie der meinung,
das es pillig bey dem alten stylo und herkommen sein verpleiben haben
könte.
11º Ob daßyenige, was de modo recipiendi et tractandi Caesareos legatos
im churfürstlichen collegio geschlossen, den fürstlichen herrn abgesanden
communicirt werden solte, da erfordere solches die notturfft, damit sie
sich darnach zu richten, und wehre solches ohnedas herkommen.
Endtlichen, ob man die Kayserliche proposition und replic, ehe man noch
einige resolution von den Osnabruckischen fürsten und stenden erlanget
habe, ad dictaturam geben solte, da wehren gleichergestalt der meinung,
daß es in Gottes nahmen geschehen möge, dann man doch denn sachen
einen anfang machen müsße. Und wehre nit zu zweiffelln, weilen eben auf
diesem tag auch von den herrn Kayserlichen zu Osnabrugk gleichergestalt
die extraditio der Kayserlichen proposition undt replic denen derendts ahn-
wesenden fürsten und stenden ausgelieffert werden solte, daß sie selbige
ebenmäsßig alspaldt ad dictaturam kommen lasßen werden; und mögte under
diesem auch vielleicht die erklärung einlangen, ehe undt zuvorn die propo-
sition beschehen thete.
die feierliche einhohlung der ksl. Gesandten nach dem Herkommen stattfinden. Da
aber gegenwertiger zusammenkunfft der anfang schon gemacht worden,
indeme bereits underschiedliche sessiones im churfürstlichen collegio, wie
nit weniger bey den herrn Kayserlichen commissariis selbst verschiedene
conferenzen gehalten worden und auch dieyenige solennitates, so bey der-
gleichen actibus herkomen und gebreuchlich, desto schwerer einzurichten,
weilen vermög des iüngst verglichenen modi consultandi die collegia
vertheilt würden, zudeme auch underschiedliche noch unerörterte diffi-
culteten sich ereugten, die man beym letzten Regenspurgischen reichstag
wegen des reitens hette introduciren wollen, so soll der sonst übliche solennis
modus diesmal ausgesetzt werden, obwohl man natürlich weiß, welcher respect
dem Kaiser gebührt. Am besten macht man es wie auf dem Deputationstag in
Frankfurt,
ordinari deputirten eingeholt, und ahn der stiegen, wie in der Churmaintzi-
schen proposition gemelt, von ubrigen chur-, fürsten und stenden empfan-
gen werden mögten. […]
3º wie die sessiones ahnzustellen, hette es seinen gewiesenen weg, wie
sowohl die Kayserliche alß chur-, fürsten undt stendt für diesem ihre
sessiones eingenohmmen, so dann auch diesmahl auf solchen formb und
wie vom Maintzischen directorio angeregt worden, könte eingericht wer-
den .
Was 4º für ein zimmer zu gebrauchen, wolte sie bedüncken, daß die chur-
fürstliche rathstuben etwas zu eng, auch sonsten noch anderst müste zuge-
richt werden. Weilen aber bey gleich heraufkommender stiegen ein etwas
grosßeres vorhanden, würde ihres bedünckens selbiges ahm bequembsten
sein, dabey dann auch der bey der andern frag vorgebrachter modus, daß
die churfürstliche und fürstliche primarii undt secundarii in mehrbesagtem
zimmer so lang verplieben, biß die einbegleitung beschehen; wordurch
dann aller praecedenzstritt würdte vermitten bleiben können.
5. Die credentialien sind nach kurmainzischer Mitteilung zuzeitten vor-, ihe-
weils auch nach abgelegter proposition dem Churmaintzischen directorio
überraicht worden. Vermeine also, man solle es zu der herrn Kayserlichen
commissarien belieben gestelt sein lasßen, yedoch […] einige nachricht, wie
es die herrn Kayserliche gesanden zu halten vermeinen, von ihnen ein-
nehmmen .
Daß 6 to bey der letzten conferenz, so die Kayserliche herrn commissarii
angestelt, daß praedicatum „Excellenz“ von ihnen nit gebraucht worden,
wolte man darfürhalten, daß es dahien allein wehre angesehen gewesen, dem
alten yederzeit gebrauchten stylo nachzukommen, gar aber nit, daß denn
herrn churfürstlichen principalgesanden solches von Ihr Kayserlichen
Mayestät angeschaffte praedicatum im geringsten difficultirt werden solte,
wie man dann in chur- undt fürstlicher antwort beym Churmaintzischen
directorio wohl erwogen, daß den Kayserlichen mit gleichmäsßigem
praedicato begegnet worden. Solte aber die difficultet in deme sich bezaigen,
daß der Römisch Kayserlichen Mayestät mitabgesander herr Vollmar ein
gleichmäsßiges praedicatum praetendire, da habe man hiengegen auch so
viel nachricht, daß er es in privatvisiten von andern seinen gueten bekanten
undt freunden nit affectire, in andern publicis conferentiis oder visiten aber
auch nit verwaigere oder wiederspreche. Dem Volmar ist das Prädikat nicht
abzuschlagen, weil es andern der frembden cronen mittabgesanden gleicher-
gestalt ohnwaigerlich gegeben würdte.
gebührte, solches stünde vielmehr der Kayserlichen cron zu, wie es dann
der Kayserlichen Mayestät in etwas nachdencklich oder disreputirlich sein
mögte, ihre gesanden geringer alß königliche zu halten.
nahmen der chur-, fürsten und stendt gegen Ihrer Kayserlichen Mayestät
commissarios zu gebrauchen, da vermeinten, daß man es pillig beim alten
modo undt stylo zu lasßen.
8º ob denn fürstlichen von diesem im churfürstlichen collegio gemachten
concluso communication zu thun, da vergleiche sich mit dem Churcöllni-
schen voto quod sic, dan es sonsten leichtlich diffidenz verursachen mögte;
undt könte solche communication dahien gestelt sein, ob daß Churmaintzi-
sche directorium ihme belieben lassen wolte, dem fürstlich Österreichischen
directorio davon parte zu geben, welches alsdann denn andern fürstlichen
gesanden die eröffnung zu thun wisßen werde.
Trotz Ausbleibens der Osnabrücker Erklärung über das Beratungsverfahren hat
man nichts zu verschieben, sondern die Repliken sogleich zu diktieren und den con-
sultationibus ein anfang zu machen; nit zweiflend, man werde alßdann ein-
müetig in befürderung dieser so hochnothwendigen friedenstractaten ver-
fahren und sich keinerley andere unnötige newerung undt disputation irren
lasßen.
Kurbrandenburg . Danken Kurmainz für seinen Vortrag.
sie zwar der meinung, daß man pillig dahien zu sehen, daß der splendor
in acht genohmmen werden möge, zumahlen die gantze cristenheit auf
diesen convent ein aug geschlagen, die auswertige cronen auch nit weniger
ihr absehen darauf gerichtet; wan derowegen die solennitates underlasßen
werden solten, mögten selbige in die gedancken geraten, alß wan man den
splendorem gar fallen lasßen wolte. Gerät man aber, besonders wegen der fürst-
lichen Anmaßung zu reiten, in neue Schwierigkeiten, so dürfte dies dem splendor
eher abträglich sein, mehrermelte solennitates wehren denn auswertigen
cronen ohnedaß bekant. So thete auch dieser convent nicht ererst seinen
anfang nehmmen, sondern wehre ein continuation, auch dörffte es auf
solchen fall, wan nun erst anfangen wolte, die herrn Kayserlichen solenniter
einzuholen, daß ansehen gewinnen, alß wann daß vorhergegangene nichts
gewesen, sondern dörffte von vielen die mora Ihrer Kayserlichen Mayestät
allein zugeschrieben werden. Und weilen auch dieses kein reichs-, sondern
ein allgemeiner undt extraordinari tag
mehr mit den herrn vorstimmenden sich vergleichen, daß die receptio
per deputatos ordinarios beschehen möge; was aber vor deputati darzu
solten gebraucht werden und wer dieselbige sein solten, da hette auß dem
Churcöllnischen voto abgemerckt, daß per secundarios die receptio besche-
hen könte; sie ahn ihrem orth könten zwar in diesem einig sein, yedoch
aber vermeinten sie, daß es etwan mehrern splendor geben mögte, wan
mehr hoch- und wohlermelte herrn Kayserliche commissarii per primarios
eingeholt würden.
schen voto vernohmmen, welchergestalt die receptio alhier in diesem
Münsterischen bischoffshoff zu beschehen, dabey sie es verpleiben liesen
undt sich damit conformiren theten.
3º bliebe es, soviel die sessiones anbelangen thete, bey dem herkommen.
4º denn orth betreffend, wo die Kayserliche propositio abgelegt werden
solte, müsten sie bekennen, daß dieser (die churfürstliche rathstuben ver-
meinedt ) zu eng, undt würdte es auch bey denn fürstlichen […] die gedan-
cken machen, als wann die churfürstliche ihnen vorschreiben wolten; diese
difficultates also zu vermeiden, wehren sie ebenfals mit Churcölln der mei-
nung , das man ein anders zimmer hierzu erkiesen solte.
5º ratione credentialium, wüsten weiters nichts dabey zu errindern, als daß
der alte modus gehalten werden möge; weiln aber von Churbayern erinnert
worden, daß mans den herrn Kayserlichen heimbzugeben, yedoch aber von
ihnen etwa zu penetriren, wie selbige einraichen wollen, als könten indiffe-
rent sein.
6. Das Auslassen des Exzellenzprädikats könte zwar die intention haben, wie
bereits angeregt, da aber er herr Volmar solches auch praetendiren solte,
hette man dabey ihrerseits solches ihme zu geben kein bedencken, zumahlen
sichs gebühren wolte, weilen solches der exterarum coronarum secunda-
riis gegeben werdte, wieviel mehr es dann denn Kayserlichen gebühren
undt gegeben werden solte.
7º wegen der titulatur wehren sie der meinung, daß man dem herkommen
zu inhaeriren.
8. Den Fürstlichen ist das Vereinbarte mitzuteilen.
Die Repliken soll man sogleich in Gottes nahmen zur dictatur undt folgendts in
consultation pringen […].
Kurmainz . […] Soviel nun anfangs die einholung der herrn Keyserlichen
plenipotentiarien ahnbelangte, hetten sie wahrgenohmmen, welchergestalt
die unanimia dahien gangen, aus vielen Gründen nur die ordentlichen Deputierten
abzuordnen; so hielten sie ahn ihrem orth solchen modum selbsten ahm practicir-
lichsten . Daß aber für guet angesehen worden, daß die einholung per secunda-
rios geschehen solte, da stünde dahien ( sintemahlen bey iüngstem reichsdepu-
tationtag zu Franckfurth ahn seiten Ihrer Churfürstlichen Gnaden undt
Durchlaucht zu Maintz undt Bayern von denen principalgesanden, alß
deme von Schwalbach
lichen collegialtag zu Nürnberg aber höchstgedachten Ihrer Churfürstlichen
Gnaden und Durchlaucht secundarios, in specie aber denn freyherrn
von Schenckherrn
Richell
Lizentiat Bartholomäus Riehel (1580–1649), 1621 bayerischer Hofrat, 1625 bayerischer
Geheimer Rat, 1630 Palatinat, Hofvizekanzler, Sekundargesandter bereits am Regensburger
Kurfürstentag von 1630 und am Regensburger Kurfürstentag von 1636/37 (über ihn und seine große
Bedeutung für die bayerische auswärtige Politik ADB 28 S. 805f., 45 S. 670 , Haan S. 99f.,
Bierther S. 149 Anm. 56, passim mit weiteren Belegen).
vergleichen mögte. Weilen auch fürs andere in der herrn vor- und nach-
stimmenden votis nit gedacht worden, wie die gutschen nacheinander zu
gehen, und man dann Churmaintzischentheils sehr ahnstünde, ob die fürst-
liche herrn deputati, der Kayserlichen lehren guetschen, weilen ohne allen
zweiffell selbige eine mit sich nehmmen würden, nachfahren solten, so
wolten der herrn vor- undt nachstimmenden gedancken hierüber zu ver-
nehmmen gern erwartten.
Welchergestalt
9–16 2º – vergleichen] Abweichend in Kurköln zA I, Rs, sp A I, Ia und sinn-
gemäß in Kurbayern K I, spA I: Stunden etwaß ahn, nur biß ahn die stiegen ent-
gegenzugehen , da man sonsten zu Franckfurth und ahn andern orthen noch durch ein
absonderliches gemach zur stiegen gangen, damit sie pro conformitate desto beßer
den Oßnabruegischen bericht uberschreiben köndten.
beschehen, da hetten den Churcöllischen vorschlag undt was demeselben
Churbayern annectirt, das nehmblichen, weilen daß gemach, worin die
proposition abgelegt werden solte, gleich ahn der stiegen und man also
keines sonderlichen entgegengehens vonnöthen, wohl eingenohmmen undt
verstanden; ihrestheils könten sich damit
wie nit wenigers auch pro 3º wegen der sessionen undt daß selbige dem
herkommen nach angestelt würden, gar wohl vergleichen.
Hetten pro 4º selbsten darfürgehalten, daß dieses zimmer zu eng sein werdte,
dabey gleichwohl die vorsorg getragen, es mögte etwa eine zimbliche zeit
erfordern, biß das andere wie gebräuchlich undt gehörig aptirt würdte;
könten sonsten nit sehen, warumb die fürstliche sich zu difficultiren uhrsach
haben solten, zumahlen dieses ein actus communis, undt wan die fürsten-
rathsstuben hierzu accomodirlich, die herrn churfürstlichen vermutlich
ihnen nit würden zu entgegen sein lasßen, sich dorthien zu verfüegen.
Die credentiales 5º ahnbelangendt; nachdemahlen die herrn vorstimmende
vor guet angesehen, daß zwar denn herrn Kayserlichen commissariis frey-
gestelt , yedoch aber von ihnen vernohmmen werden solte, wan undt umb
was zeit sie ermelte Kayserliche credentiales zu überraichen gemeint,
so wollen sie sich entsprechend bei den ksl. Gesandten erkundigen.
6. Auch ihrer Meinung nach ist das Exzellenzprädikat studio von den herrn
Kayserlichen nit underlassen worden, könten sich gar wohl vergleichen,
daß nun hienführahn herrn Volmarn, gleich andern Kayserlichen com-
missariis , in publicis conventibus ermeltes praedicatum gegeben werde.
7. Wollten auch die titulatur beim alten stylo lassen; es wehre ihnen dieses
allein, weilen Ihre Fürstliche Gnaden zu Osnabrugk Ihrer Churfürstlichen
Durchlaucht zu Cölln stelle vertretten thete undt der communis modus
loquendi die formalia „die churfürstliche räth, pottschafften undt gesandte
etc.“ mit sich brächte, beygefallen, ob nit derentwegen etwas zu endern
wehre.
11–13 8º. – stellen] Laut Kurköln zA I, spA I, Ia, Rs und sinngemäß auch Kurbay-
ern K I, spA I erinnert Kurmainz noch an den neulich erfolgten Protest Österreichs, daß
man die re- und correlationes formaliter thuen möchte, und stunde dahin, wan man
erst von den herrn Kayßerlichen vernohmmen, wie es mit uberliefferung der cre-
dentialien gehalten werden solle, daß der vortrag alßdann eines und anders una
opera geschehen möge.
cation beschehen solte; ahn ihrem orth wolten nit underlasen, solches zu
werck zu stellen.
9º. Ob endtlich die propositiones ad dictaturam zu geben, da theten sie sich
conformiren und erpietig machen, sopalden selbige sie erlangen werden,
dictiren zu lasßen; und weilen von sehr wenig gesandschafften legitima-
tiones eingelangt, so wolten bey der ansag zugleich derentwegen erinnerung
thun lassen.
Solchem nach stelte zu der herrn abgesanden belieben, ob über die ausge-
stelte puncten fernere erleuterung thun wolten.
Kurköln . […] Ad 1 um ob die reception der herrn Kayserlichen commissa-
rien per secundarios oder primarios zu thun, da wehren sie der meinung,
weilen es diversi modi gehalten worden undt es etwa auch desto mehr
splendor geben mögte, daß der ordinari deputatis principalgesanden solche
einbegleitung auch anyetzo selbsten verrichten mögten.
Wie aber 2º die gutschen nacheinander zu fahren, da vermeinten, ob nit
etwa die herrn Kayserliche dahien zu disponiren, daß selbige die fürstliche
der Churmaintzischen gutschen immediate folgen undt die ihrige lehr hin-
den nachgehen liesen.
3º wehre ihre meinung nit gewesen, daß man den herrn Kayserlichen weit
entgegengehen solte, zumahlen der situs loci, wan daß grösßere ahn der
stiegenden ahnstosßende zimmer inmittels aptirt würdt, also beschaffen,
daß man einigen entgegengehens nit vonnöthen, sondern sie herrn Kay-
serliche allein ahn der thür mehrermelten zimmers empfangen undt also
fürters ahn ihr orth begleitet werden könten;
mit den gemächern für eine bewandnus haben möge, solches wehre ihnen
nit bekant.
4º. Hetten sie Churcöllnische de modo communicandi zwar nichts gemeldet,
verglichen sich yedoch mit dem Churmaintzischen vorschlag.
Kurbayern . Hetten daß Churcöllnische votum zuvorhero dahien eingenohm-
men gehabt, als wan die einholung der herrn Kayserlichen commissarien
per secundarios geschehen solte, weilen sie aber nun die intention dahien
gerichtet vernehmmen, daß solche einholung per deputatos ordinarios
primarios geschehen solte, so könte man sich ex parte Churbayern damit
gar wohl vergleichen. Undt hielten 2º darfür, die herrn Kayserliche würden
sich kein bedencken machen, ihre ledige der fürstlichen deputatis gutschen
nachvolgen zu lasßen.
chur- undt fürstlichen respective secundariis undt primariis in demyenigen
gemach, alwo die proposition abgelegt werden sollte, die receptio sowohl
hier als zu Osnabrugk geschehen könte.
Ad 4 um wehre wegen der communication ihre meinung dahien gangen,
auf daß man desto ehender zur erörterung gelangen mögte, daß dem
Osterreichischen directorio die communication gethan werden solte,
welches alsdan fürters denn fürstlichen behörige nachricht davon geben
könte; würde man aber einen andern modum für commodior erachten,
hetten sie kein uhrsach sich davon zu separiren.
Kurbrandenburg . Repetirten wegen einbegleitung der herrn Kayserlichen
commissariorum ihr vorig abgelegtes votum, daß nehmblichen selbige
durch die principalgesanden eingeholt werden solten.
Wüsten bey denn übrigen punctis nichts zu errindern, conformirten sich
mit den herrn vor- und nachstimmenden.
Kurmainz . Befinde einige discrepanz nit, conformirte sich in allem.