Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
1. Sitzung des Kurfürstenrats Münster 1645 August 31
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Münster 1645 August 31
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 nr. 34/35 fol. 1–13’, 11–14’ = Druckvorlage; damit identisch
Kurmainz K FrA Fasz. 12 ( unvollständig ), Kurmainz K FrA Fasz. 12 ( nur kurmain-
zische Voten ), Kurmainz K ( Krebs ) FrA Fasz. 13 [ 2 ] ( nur kurmainzische Voten ). Vgl.
ferner Kurköln zA I fol. 3’–12’ ( damit identisch Kurköln Rs, Kurköln spA I fol. 7’–22’,
Kurköln spA Ia fol. 9–25 und Kurköln zA Extrakt fol. 1 ); Kurbayern Rp I, Kur-
bayern K I fol. 29–54 ( damit identisch Kurbayern spA I p. 61–98 ).
modus consultandi der Reichsstände. Immer noch Plan einer ersten Plenarkonferenz in Münster.
Verschiedene Möglichkeiten einer Verteilung der Kollegien auf die Kongreßorte. Haltung Frank-
reichs und Schwedens zum modus consultandi. Beginn geordneter Beratungen, Direktorien in
den Kollegien, Form der Re- und Correlationen, Geheimniswahrung.
Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs. Vertreten: Kurmainz, Kurköln, Kurbayern, Kur-
brandenburg .
Kurmainz proponebat.
Es würde den churfürstlichen gesanden in frischem ahndencken ruhen, was
die herrn Kayserliche vorgesterigen tags wegen des zwischen chur-, fürsten
undt stenden annoch unerörterten modi tractandi in proposition gepracht,
auch weitläuffiger verlesen haben, was derentwegen denn gesterigen vor- undt
nachmittag in dictatur kommen. Wolten solches umb gewinnung der zeit
nit wiederholen, sondern kürtzlich zu der herrn vor- und nachstimmenden
belieben stellen, ob sie ihre dabey habende hochvernünfftige gedancken
unbeschwerd eröffnen wolten,
auch sie Churmaintzische sich nach befindung einer mainung vergleichen
undt dardurch der weg ad consultationes soviel müglich gebahnet werden
möge.
Undt nachdemahlen dem ansehen nach ermelte herrn Kayserliche vor
diesmahlen allein auf eine conferenz zwischen allerseits alhier und zu
Osnabruck ahnwesenden churfürstlichen, auch der fürsten undt stende
gesanden incliniren, alß würde zu gefälligkeit gestelt, ob man sich vor einen
anfang allein super illa conferentia oder, da es also vor guet angesehen
werden solte, über dem modo consultandi selbsten vernehmmen lasßen
wolte.
Kurköln .
237, 6 –239, 9 Mann – könte] Gleichlautend mit Kurbayern K I, spA I. Kurbayern
Rp I kürzer und mit abweichendem Wortlaut, abgesehen von den Zusätzen am Rand 18–25
ob – disreputirlich], 237, 27 –238, 3 so – lasßen], 239, 6–9 weisen – könte], die mit
der Vorlage und Kurbayern K I, spA I gleichlautend sind.
worauf die von den herrn Kayserlichen gesanden vorgesterigen tags
beschehene proposition gestelt. Verwunderten sich ahn ihrem orth höch-
stens undt hetten nicht mit wenigem befrembden vernohmmen, daß die
zu Osnabruck ahnwesende fürsten und stend sich mit hiesigen, undt zwar
zu güetlicher conferenz, so gar nit verstehen oder vergleichen wolten.
Über die in dem fürstlichen Osnabruckischen überraichten bedencken vor-
geschlagene zwen puncten de modo consultandi sich nun zu vergleichen,
14 hetten – undt] Ausführlicher in Kurköln zA I, spA I, Ia, Rs: Finden bedauerlich,
daß die Osnabrücker Stände in ihrem ersten den ksl. Gesandten übergebenen Bedenken es vor-
zogen , die Kollegien örtlich voneinander zu trennen, in ihrem zweiten Bedenken auf das Lenge-
richer Conclusum aber dazu neigten, alle drei Kollegien hälftig in sich zu teilen, wamit die
stände irr gemacht und desto mehrer vonnöthen gewest, daß man sich zusammen-
geben .
seiten Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln alles daßyenige seye
gethan undt ahn hand genohmmen worden, was zu erheb- undt befürde-
rung des friedens immer müglich sein undt dienen können.
coniunctim vel divisim daß werck vorzunehmmen, hielten sie unnoth-
wendig , weitläuffig
ahnwesenden gesanden erklärung soviel vernehmme, daß die Schweden
keinen lusten daran trügen, daß die ständ ahn einem orth oder sich zusam-
men befinden, auch theils stende selbst nicht, deßgleichen die Frantzosen,
wie dann in specie monsieur Servient sich solle haben vernehmmen lasßen,
daß die abweichung der ständ seinem könig disreputirlich. Damit man aber
sich in diesem werck nit uffhalte undt im vergeblichen disputat die zeit
unnützlich verzehre, so könte undt müste man endlich geschehen lasßen,
daß der oblauts vorgeschlagene modus zu versuchen, weilen iha besßer
aliquem quantumvis difficilem et intricatum quam plane nullum tractandi
tuum finden würdte, daß berürter modus aufenthalt- oder verhinderlich,
es werden sich die andere zu einem besßern weisen undt laiten lasßen.
Zum zweiten stehe gleichwohl zu bedencken, welcher modus aus beeden
zu erwöhlen; und wiewohlen yeder seine difficulteten hette, so seye doch
duitas loci benigna interpretatione pro nuda
werden könte, auch auf diese weiß mit denn re- undt correlationibus desto
besßer fortzukommen sein würdte. Bey dem zweiten modo befinden sich
ebenmäsßig undt hingegen diese ungelegenheiten, daß erstlich die divisa
collegia miteinander würden conferiren undt sich vergleichen undt folgendts
zu der gewohnlichen re- undt correlation schreitten, wehre also der erste
noch wohl für denn schleunigsten zu halten. Man vernehmme aber, daß
von diesem die Osnabruckischen gleichfals abgestanden undt praecise bey
dem zweiten puncten zu verpleiben gedächten; wan deme also, so befinden
sie nicht rathsamb, abermahlen in newes disputat zu schimpff undt spott
der gantzen Teutschen nation, daß man sich in praeliminaribus nicht ver-
gleichen könne, sich einzulasßen, sondern wolten lieber geschehen lasßen,
daß mit dem zweiten, wie beschwerlich auch derselbe vorkomme, der ver-
such zu thun, womit die in der Kayserlichen proposition proponirte erste
frag also ihre erledigung habe.
Die andere frag betreffend, wie, wann, und wasgestalt der modus consul-
tandi , da selbiger verglichen, zu werck zu richten, da seye auf diese frag
leicht zu antwortten, auch darneben zu ermesßen, daß in re tam ardua et
tantopere necessaria pillig kein momentum temporis zu versaumen.
Quoad directorium pro 3 io hielten sie dafür, daß es bey deme zu lasßen, wie
im reich herkommen undt gebräuchig. Undt obmahlen hertzog Augustus
zu Sachsen ratione des ertzstiffts Magdenburg sich des directorii im löbli-
chen fürstlichen collegio zu Osnabrugk underfangen wollen, so seye doch
nicht zu zweiffelln, da in diesem werck ein gantzes gemacht, desßen gesanden
würden sich verhoffentlich eines andern besinnen undt dem Prager
friedenschlues, crafft desßen hochermelter hertzog zu dem stifft Magdenburg
admittirt worden
Im Unterschied zum Pirnaer Friedensentwurf wurde dem Hg. August von Sachsen nur das Stift,
nicht aber der Primat Magdeburg auf Lebenszeit verliehen. Auch wurde im Prager Frieden
stärker als noch im Pirnaer Entwurf die Verleihung zum Gnadenakt stilisiert, ebenso war auch
der dauernde ruhige Genuß des Stifts im Prager Frieden, gemessen am Pirnaer Vorfrieden, nicht
mehr gesichert ( Friedenspacten S. 62f., K. G. Helbig S. 631f.).
impedimenta im weg; undt habe vorhero dieses ertzstifft Magdenburg
hertzog Christian Wilhelmb zu Brandenburg
denburgische gesanden ratione mehrberürten ertzstiffts einiges fundament
zu dergleichen directorio nicht erzwingen oder behaupten könten, sondern
verhoffentlich sich
bevorab weil 3º dieses eine sach, so inter gravamina religionis gehörig
undt pars ipsa tractatuum seye, also von desßen befang undt erörterung pro
praesupposito nicht gehalten werden könte.
4.
10–13 Die – theten] Die Hinweise auf 1636 und den Präliminarfrieden fehlen in
Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia, Kurbayern K I, spA I, denn sie sind erst in einer um-
fangreichen Korrektur von J. Adam Krebs in Kurmainz K ( Fasz. 12 ) enthalten, während
Kurbayern K I, spA I wörtlich dem ursprünglichen Text in Kurmainz K bis 240, 14
vorgangen] folgt, Kurköln zA I, Rs, spA I, Ia hier eigenständig ist. Während Kur-
mainz K ( ursprünglicher Text ) und Kurbayern K I, spA I korrekt wiedergeben, daß
nach Münster Kurköln und Kurbrandenburg deputiert waren, steht in Kurköln zA I, Rs,
spA I, Ia, daß nach Münster das collegium gantz abgeordnet, diese Abordnung durch eine
gewisse verordnung zwischen sämtlichen Kurfürsten bereits lange bestimmt
in der Vorlage erörtert) worden war.
Präliminarfrieden erörtert worden , demezufolg sich einige churfürstliche gesand-
schafften alhier wie auch zu Osnabruck, absonderliche Maintz- undt Bran-
denburgische legationes, einfinden theten, derowegen es zwischen denn
churfürsten weiterer abtheilung nit vonnöthen. Betreffendt aber übrige
beede reichscollegia undt wie dieselbe abzutheilen, solches würdte zu ihr
der fürstlichen undt stättischen disposition stehen, undt wolten dennselben
diesfals nichts vorschreiben.
sich in ihrem collegio einer meinung vergleichen undt nachfolglich mit
beeden übrigen collegiis zu denen re- undt correlationen schreitten können,
zumahlen die herrn Churmaintz- undt -brandenburgische zu Osnabrugk
mit ihren herrn collegis alhier gleichstimmende vota führen würdten.
Bey denn herrn fürstlichen undt stättischen aber würdte es diesfals bey so
beschaffener division difficultet haben; es erzaigten sich gleichwohl zwey
media, nehmblich daß entweder durch die gesambte fürstliche undt stätti-
sche oder durch einen ausschusß solche re- undt correlationes geschehen
könten, und zwar entweder hier oder zu Osnabrugk, alternatim oder in
loco tertio,
schreiben begehre, bevorab darumben, weil ohnedaß schon böese undt
verbitterte reden deshalber, alß wolte man ihnen durch die collegialconclusa
gleichsamb ziehl undt maß geben, albereit von etlichen vorgangen.
dreyen collegiis, selbige würden sich hernegst leichtlich schicken, sie
geschehen gleich in locis tractatuum oder in loco tertio per deputatos oder
per omnes status.
ihrer proposition erwehnung gethan, daß dahien zu trachten, damit bey
einer solchen mänge, wie anyetzo alhier ist, alle consilia under andern
geheimbnusßen mögten bestermasßen in der enge gehalten werden, zu-
mahlen man mit höchstem misßfallen vernehmen müsßen, daß der extractus
protocolli über daßyenige, was zu Längerig gehandlet worden, frey und
offentlich herumbgetragen, iha auch gar den getruckten gemeinen zeit-
tungen
Es handelt sich mutmaßlich um die Wochentliche Post-Zeitung, Braunschweig, für die aller-
dings Exemplare erst ab 1646 nachgewiesen sind, möglicherweise auch um die „wahrscheinlich im
Niedersächsischen ( Braunschweig-Lüneburg )“ gedruckte Ordinari-Postzeitung ( 1634–1652 ).
( Bogel-Blühm I S. 136, 114f. ).
herber alß man sonst im hochlöblichen churfürstlichen collegio ahnein-
ander zu begegnen pflege; wehre dahero höchstnötig, hienführan der-
gleichen zu verhüeten undt daß silentium, wie sichs gebühre, zu
Vermeinten, es solte hierzu nicht undienlich sein, daß deryenige modus,
so zu Nürnberg, Regenspurg undt Franckfurth in vorschlag kommen,
anyetzo auch alhier zu halten wehre, daß nehmblich von allen, so in dem
churfürstlichen collegio begriffen, ein handtgelübdt gethan würdte, daß
alle darinnen vorgehende handlungen niemand anderß, als yedentheils
Gnedigsten Herrn Principaln
legio zu wisßen vonnöthen, solten communicirt werden.
Undt weilen man ex parte des hochloblichen churfürstlichen collegii keiner
sonderlichen conferenz under sich ferner vonnöthen, werde man der fürst-
lichen erklärung zu erwartten haben.
Kurbayern . Danken für die Proposition und die befürderung der tractaten den
ksl. Gesandten.
Daß werck nun ahn sich selbsten betreffendt, da stehe nun laider mennig-
lich vor augen der höchstbetrüebte, ehelende, iha von tag zu tag noch
mehr zunehmmende gefährliche stand des Römischen reichs; undt wehre
iha höchlich von Gott zu wünschen, daß solches dermahleneinist aus die-
sem betrüebten standt heraußgerisßen und den bis uff dato höchst erbärmb-
lichen cristenbluetvergiesungen ein endt gemacht werde.
Die eifrigen Bemühungen des Kurfürsten von Bayern um den Frieden geben bißhero
alle ihre geführte consilia überflüesßig zu erkennen; bezeugten auch dero
friedliebende begierd nicht allein die bey diesen tractaten geführte, sondern
auch bey allen vorgewesenen conventen undt berathschlagungen abgelegte
vota, verplieben auch ihe undt allezeit auf dieser ihrer meinung bestendig
[…]. Trachteten auch noch unaußsetzlich dahien, wie doch dermahleneins
der so hochnothwendige modus consultandi eingerichtet undt die consul-
tationes zum anfang undt eingang gebracht werden mögten.
Daß aber fürsten undt stenden die a parte des hochlöblichen churfürst-
lichen collegii auf die bahn geprachte media keineswegs gefällig, sondern
diesen freundlichen weg zur conferenz abgeschlagen undt andere ge-
dancken gegen daß churfürstliche collegium geschöpfft, seye sehr nach-
dencklich , müste aber gleichwohlen ahn seinem orth gestelt verpleiben.
Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern wehren noch der gnedigsten
meinung, daß einen alß denn andern weg denn fürstlichen nachmahlen
beweglich zugesprochen werde, das auch ihrerseits uff den von denn herrn
churfürstlichen zur einig- undt vertrewlichkeit gebahnten weg mögte zu-
sammengetretten werden. Bey dergleichen vertrewlichen conferenz könte
man sich etwas besßer expectoriren undt die friedensbegierd mit mehrerm
contestiren; würdte gewisßlich sich zaigen, daß ahn seiten höchstgedachter
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht nichts alß ruhe undt friedt gesucht undt
damit den vorhero erwehnten erbärmblichen bluetstürtzungen ein end
gemacht werde undt zwischen Ihrer Kayserlichen Mayestät, chur-, fürsten
undt stenden daß rechte guete alte vertrawen wiederumb gepflantzt undt
eingeführt, der liebe frieden erhebt, auch selbiger ruhig undt bestendig
könne erhalten werden.
Dieweilen man aber anyetzo so viel nachricht, daß etliche fürstliche undt
stättische gesanden von Osnabrugk sich gestern anhero begeben
Nachdem Dr. Johannes Müller am 24. August mit der Antwort der Osnabrücker Stände und
der ksl. Gesandten in Osnabrück wieder nach Münster gereist war ( Meiern I S. 566 –568),
sandten die Osnabrücker Stände zusätzlich die Gesandten von Magdeburg, Braunschweig- Lüne-
burg , Sachsen-Altenburg und Nürnberg nach Münster ( Becker S. 222 Anm. 29).
ihnen zu gemüeth gangen, ob nit daß mittell könte versucht werden, daß
nehmblich die herrn Kayserliche gesanden gebührlich zu ersuchen, daß sie
sich mögten gefallen lasßen, ermelte gesanden vor sich zu erfordern und
ihnen beweglich zuzusprechen, ob sie sich doch zu einer solchen vertrew-
lichen conferenz wolten vermögen undt disponiren lasßen; sie diese alhie
ahnwesende Osnabrugkische gesanden mögten vielleicht von andern dae-
selbsten gewaldt haben, mit denn alhiesigen zu reden undt sich zu ver-
gleichen .
Solte man aber, wie anyetzo in dem Churcöllnischen voto erwehnt undt
vorgepracht worden, die sichere undt bestendige nachricht haben, daß
sowohl die gesambte fürstliche sich von ihrem vorhaben keineswegs ab-
wendig machen lasßen, wie dann auch die königlich Schwedische gesanden
nicht darzu verstehen wolten, so müsße man diesorths auf solchen fall
wohl bekennen, daß der so wohlgemeinte vorschlag der conferenz umb-
sonst undt ohne frucht sein werde, undt dahero auch dem hochlöblichen
churfürstlichen collegio in etwas schimpf- oder disreputirlich fallen, daß
desßen so eyfferige treue undt wohlgemeinte remonstrationes keineswegs
verfangen, sondern vielmehr zurückgestellt undt in keine consideration
genohmmen worden.
Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern seyen ihe undt alwegen der
meinung gewesen undt noch, daß man bey diesen angestelten friedens-
tractaten undt reichsconsultationen in denn schrancken des alten herkom-
mens undt reichsconstitutionibus verbleiben undt dennselben inhaeriren
solte, inmasßen mehrhöchstgedachte Ihre Churfürstliche Durchlaucht sie
noch allererst bey iüngster ordinari dahien gnedigst instruirt undt bevelcht,
auf alle mögliche mittell undt weg zu gedencken undt zu sehen, damit doch
alle zertrennung der stendt undt der collegiorum sowohl integraliter alß
in se verhüetet werden mögten; alß hetten sie auß solchem gnedigsten
bevelch, sintemahlen sie auf kein anders instruirt, pillig ihr votum dahien
abgeben sollen undt nach möglichkeit zu cooperiren, auf daß die reichs-
consultationes mögten beysammen undt ahn einem orth gehalten undt
geschlosßen werden.
Sollte es aber gleichsamb res desperata undt wie vorgemelt sowohl die
cron Schweden alß auch die zu Osnabrugk befindliche gesanden keines-
wegs darzu zu vermögen sein, so werde endtlich doch wohl ein anderer
modus müsßen erdacht werden, wie undt welchergestalt zu befürderung
des friedens in dem heyligen Romischen reich die vorhabende consulta-
tiones eingericht undt schleunig damit verfahren werde.
Es geben Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern ahn ihrem hohen
orth zu dergleichen separation einigen ahnlaß und uhrsach nit, sondern da
sie zu einigem andern modo einverstehen würden, theten sie ein solches
zu dem endt, damit ihro einige remora pacis mit unfueg nit könte zuge-
muetet werden.
Sonsten erinnerten sich, wasgestalt der zu Osnabrugk ahnwesenden fürsten
undt stendt gesanden underschiedliche vorschläg, wie die consultationes
einzurichten, überschickt, undt zwar anfänglich, daß daß starckiste colle-
gium ahn einem, die zwey schwächste aber ahm andern orth sich einfinden
undt denn berathschlagungen abwartten solten; undt würdte ihres erachtens
es denn verstand ohnzweiffentlich dahien gehabt haben, daß zu Münster
daß churfürstliche neben dem stättischen, zu Osnabruck aber daß fürstliche
allein verpleiben solte; uneracht nun dieses vorschlags, so vernehmme
mann, daß zu Osnabrugk in wenig tagen dieser modus wieder umbge-
kehrt undt andere newe vorschläg gemacht worden. Da nun so palden
die genohmmene resolutiones wolten verendert werden, sehe man ahn
seiten Churbayern nit, wie doch mit einigem fundament undt bestandt man
sich auf eines undt daß andere zu verlasßen. Lieffen auch solchergestalt die
ander allerdings zu entgegen; undt dha man ihe die collegia vorgeschlage-
nermasßen integraliter hette vertheilen sollen, würdte es endtlichen auf
diesen weg ehender undt mit verhofftem besßern effect, als wie der yetzo
ankommende vorschlag seye, effectuirt werden können. Weilen aber wie
vorgemelt die fürstliche undt stättische gesanden zu Osnabrugk davon
fiehelen undt anyetzo begehrten, zwar alß wan der cron Schweden pleni-
potentiarii ein anders nit haben wolten, alß daß die collegia in se vertheilt
werden solten, undt sie in dem Churcollnischen voto so viel wahrgenohm-
men , das man letztlichen diesen modum, wie schwer er auch seye, damit
man nur denn friedenshandlungen einen anfang machen könte, acceptiren
werde müsßen, also undt da die maiora ein solches geben würdten, zweif-
felten sie nit, Ihre Durchlaucht in Bayern würden es auch wohl müsßen
geschehen lasßen. Sie besorgten aber, daß werck werde zaigen, was vor
verzüeg- undt beschwerlichkeit daraus entstehen undt erfolgen würdte.
2. […] Wasgestalt undt wie baldt der anfang zu machen, hette man freylich
kein wochen, iha kein stundt oder tag zu verabsaumen, sondern der anfang
aufs allerehist, soviel nur müglich zu machen, inmasßen von einem undt
andern Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in Bayern sie unverlengte under-
thenigste relation erstatten würdten.
3. Hinsichtlich der Direktorien wie Kurköln, undt hette es seinen gebahnten
weg, wie undt welchergestalt die directoria in allen collegiis dem herkom-
men gemees angestelt würden.
4º. Was für stendt sich ein undt andern orths einfinden solten, wehre
gleichergestalt im Cöllnischen voto die erleuterung geschehen, mit denen
sie sich conformirten, soviel daß churfürstliche collegium betreffe; die
fürstliche undt stättische würden sich undereinander sonder zweifel
reichsherkommen nach ebenmäsßig bequemen.
Auf die 5 te frag, wie die re- undt correlationes ahnzustellen, hielten sie
selbsten darfür, daß im churfürstlichen collegio leichtlich werde fortzu-
kommen sein, sintemahlen unzweiflich die Churmaintz- undt -bran-
denburgische herrn abgesanden gleichförmige vota führen würden, also daß
in collegio electorali einer sonderbahren re- undt correlation nit von-
nöthen . So würden sich auch die fürstliche undt stättische zu Osnabrugk
undt Münster verpleibende derentwegen zu vergleichen haben.
Schlieslichen undt 6º die geheimbhaltung betreffendt, wehre solcher
punctus höchstnötig, undt hetten sie selbsten die von Churcölln erwehnte
getruckte zeittungen gesehen undt mit befrembden nachdencken müsßen,
wie sogar die verba formalia, so bey der Längerischen zusammenkunfft zum
theil vorkommen, darin begriffen gewesen, welches gleichwohl desto
ehender zu verschmertzen wehre, da die sachen votirter gestalt und mei-
nung nach wehren auskommen oder berichtet wordenn, es wehre aber
gantz ein anderer verstandt, und zwar solcher, so zu etwas verschimpffung,
ausgebracht. Dahero man pillig darauf zu sehen, daß künfftig alles in
gepührender geheimb undt enge gehalten undt einer oder andern gesandt-
schafft , so ihre vota undt vorschläg zu des gemeinen wesens beruhigung
wohl undt aufrecht fürgenohmmen undt geführt, nit also sinistre aufge-
nohmmen undt ausgebreitet werde.
super modo consultandi in vorschlag kommen, worunder etliche darfür-
gehalten , daß selbige dem praeliminarschlues undt dem reichsabschiedt
de anno 1641 undt sonsten dem herkommen zuwieder, scheine auch, daß
die zu Osnabrugk ahnwesende fürsten undt stende keinen andern alß denn
yetzt letzt vorgeschlagenen modum,
aequalis numerus statuum sich einfinde, werden ahnnehmmen wollen. So
wolten auch die Schweden durchauß davon nit weichen;
anyetzo mit einer solchen parthey zu thun, welche mehr per successus
armorum alß per rationes sich regiren liese, dahero mann dann nothwendig
dahien zu gedencken, wie die tractaten befürdert undt nit noch ferner
rückstellig gemacht werden. Hielten auch unnothwendig, sich in dieser
materi mit vergeblichem disputat aufzuhalten, sondern weilen sie vernehm-
men , daß die herrn vorstimmende dahien gingen, daß endtlich daß beste
wehre, weil alles ansuchen und errinnern vergeblich, auch die vermeinte con-
ferenz umbsonst undt disreputirlich sein würdte, denn vorgeschlagenen
modum ratione divisionis collegiorum in se zu willigen, dahero sie sich
deswegen quoad hoc mit denn herrn vorstimmenden verglichen.
2º wie undt wann, nachdeme man sich de modo consultandi verglichen,
die consultationes ahnzustellen: man tractire nunmehr seiter anno 1636,
dahero iha einmahl nothwendig, die sach nit noch länger uffzuschieben,
sondern dahien zu trachten, daß, sopaldt man sich verglichen, die consul-
tationes würcklich angetretten werden solten.
3º. Soviel daß directorium betreffe,
undt hetten sich die fürstliche gleichwohl under sich zu vergleichen.
4º. Hetten allezeit darauf geziehlt, daß alle stend cum iure suffragii ad-
mittirt würden; ein yeder standt würdte sich bey seinem collegio ahnzu-
geben wisßen.
5º. Die re- undt correlationes solten geschehen in loco tertio entweder
alternatim oder per deputatos.
6º gebühre es sich nit, daß die reichs- undt rathsgeheimbnusßen propa-
lisirt undt also offentlich im truck herumbgetragen würden. Sie ahn ihrem
orth hetten nit vernohmmen, das dergleichen im truck ausgangen, noch
weniger ichtwas davon gesehen; wehre pillig, daß das silentium gehalten
würdte, hetten eben daß interesse dabey als andere, conformirten sich
dahero hierin mit denn herrn vorstimmenden.
Kurmainz . Beziehen sich auf die gestern diktierte ksl. Proposition und die Voten
der vor- undt nachstimmenden. Ihrestheils hetten von Ihrem Gnedigsten
Herrn nun zum öffteren, auch noch bey der vorgesterigen tags eingelangten
post, dahien ziehelenden gnedigsten bevelch erlangt, daß mit ihren con-
siliis aller möglichkeit nach dahien concurriren solten, wie doch alle ver-
hinderliche difficulteten aus dem weg geraumbt, dardurch die reichscon-
sultationes undt consequenter auch diese höchstnötige friedenshandtlungen
mehrers befürdert werden mögten. Es betauereten undt beklagten Ihre
Churfürstliche Gnaden diese so lang continuirende hochschädliche ver-
zögerung dieses wercks nit wenig, undt gleichwie verhoffentlich yeder-
menniglichen , insonderheit aber dero herrn mittchurfürsten bekant, was-
gestalt ihre consilia yederzeit auf des heyligen reichs beruhigung gerichtet
gewesen, also hetten sie auch bey des reichs gegenwertigem übelen zustandt
ein anders zu desideriren keine uhrsach. Derowegen Ihre Churfürstliche
Gnaden yederzeit undt noch darfürgehalten, daß man quoad modum
agendi et tractandi ein solches mittell zu ergreiffen, welches nit allein dem
herkommen undt denn reichsconstitutionibus ahm gemäßlichsten, sondern
auch denen tractaten ahm befürderlichsten sein mögte.
bewandt, das daraus noch fernere schädliche remorae der tractaten zu
erwartten sein würden; wan derohalben sie auß mangell bevelchs sich mit
den herrn vorstimmenden super tali divisione collegiorum nit absolute
conformiren könten, alß wolten darfürhalten, daß man gradatim gehen undt
vor einen anfang auf vorbedeute conferenz, da sich anderster die herrn
Kayserliche mit deren negotiation beladen lasßen wolten, gehen, und bey
deroselben dieser sache gäntzliche abhandlung versucht werden könte.
Solten aber die herrn Kayserliche entweders solche negotiation nit über
sich nehmen, oder auch sothane conferenz ahn sich selbsten vor infructuos
ermesßen, solchenfals wolten sich quoad divisionem collegiorum in se mit
dem Churcöllnischen voto, yedoch zuvorders auf Ihrer Kayserlichen
Mayestät allergnedigste ratification undt hoffnung, daß Ihre Churfürstliche
Gnaden ihro solchen modum als ultimum remedium promovendi tractatus
endtlich mit belieben lasßen würden, hoc praesupposito casu vergleichen,
wann, wie im Churcöllnischen voto erwehnt worden, weder fürsten undt
stende von solcher ihrer vorgeschlagener abtheilung der collegien abwendig
zu machen noch auch die cron Schweden oder auch die Frantzösische
plenipotentiarii, inmasßen Cölln vom Servient angeregt, zue einigem andern
modo zu bewegen wehren, zumahlen bekennen müsten, daß bey gegen-
wertigem übelen zustandt deß heyligen reichs es besßer sein wolte, einige
alß gar keine tractatus zu haben.
Betreffendt nun die zweite frag Caesareae propositionis nach dem Beginn
der Beratungen, da dictirte menniglichen die natürliche vernunfft, daß man
alle remoras soviel müglich aus dem weg raumen undt ohne weitere zeit-
verlieherung zur sachen schreitten solte.
3. Wegen der Direktorien gibt es auch keine Schwierigkeiten, undt zwar anzu-
fangen vom stättrath, weilen gegenwertige conventus in keinen reichs-
stätten angestelt, so würdte zu erwartten stehen, wesßen sich die stätte
wegen der direction in ihrem rath vergleichen mögten.
maintz das directorium in demeselben undisputirlich hergebracht, dero-
wegen es diesfals under denn herrn churfürstlichen weder zu Osnabruck
noch alhier einige schwürigkeit nit haben würdte.
So konten sie auch ebenfals wegen der direction im fürstenrath keine dif-
ficultet befinden, zumahlen Österreich undt Saltzburg solche notorie her-
gebracht ; undt theten sie eüsßerlich gleichwohlen bestendig vernehmen,
daß Ihrer Fürstlichen Gnaden herrn hertzogs Augusti zu Sachsen alß
inhabers des ertzstiffts Magdenburg zu Osnabrugk ahnwesende gesanden
sich austrücklich vernehmmen lasßen, daß sie sich des directorii daeselbst
nit auß einigem habenden bevelch, sondern einzig undt allein auf bey ihnen
von andern fürstlichen gesanden beschehene instanz pro interim angenohm-
men , also daß sie fürstliche Magdenburgische sich desßelben directorii bey
angehenden tractaten weiters zu undernehmmen verhoffentlich keine
uhrsach haben würden
Im Prager Frieden war – anders als im Pirnaer Vorfrieden – von einer 40jährigen Wahrnehmung
der Direktorien auf Kreisebene (im Unterschied von Session und Votum) deshalb nicht mehr die
Rede, weil ein solcher Passus auf Magdeburg hätte bezogen werden können, Hg. August von
Sachsen aber nur auf seine Person eingeschränkte Rechte auf Magdeburg erhalten sollte ( Friedens -
Pacten S. 81 Anm. 44).
Soviel nun denn 4 ten punct, was vor stende sich ein undt andern orths ein-
zufinden , betrifft, da hetten bey demeselben in der herrn vor- undt nach-
stimmenden [votis] einige discrepanz vermerckt undt der herrn Churbran-
denburgischen meinung dahien eingenohmmen,
2–4 daß – müste] In den übrigen Überlieferungen vermerkt Kurmainz noch die
Meinung Kurkölns und Kurbayerns, die laut Kurbayern K I, spA I darauf hinausläuft,
das, wer alhie, alhie verbleiben solle, laut Kurköln zA I, Rs, psA I, Ia aber
darauf, daß es im churfürstlichen collegio bey der vorigen verordnung verbleiben
könne.
drey reichscollegia eine aequalis divisio undt abtheilung aller gesandtschaff-
en ahn beede orthe beschehen müste; hetten auch auß ihr herrn Churbranden-
burgischen nach ihrem abgelegten voto geführten discurs so viel vernohm-
men , alß wan sie es dahien verstehen wolten, daß an yedem orth tria integra
collegia sein müsten. Stelten also zu der herrn vorstimmenden belieben, ob
sie sich über solch Churbrandenburgisch votum vernehmmen lasßen
wolten.
Ahnraichendt 5º die re- undt correlationes,
abgetheilten gesandtschafften eiusdem collegii alhier undt zu Osnabrugk,
dafern die abtheilung der herrn churfürstlichen legationen auf die im
Churcöllnischen voto errinnerte maß beschehen solte, damit sie sich dan
auf obgedachte ratification vergleichen könten, so würde es zwischen den
churfürstlichen keine absonderliche re- undt correlationes vonnöthen haben,
sondern die zu Osnabrugk ahnwesende Churbrandenburg- und -maint-
zische mit ihren alhier habenden collegis sich yederzeit einer meinung ver-
gleichen können.
cularrelation halber under sich auch ein mittell zu finden wisßen, denen
dan sie Churmaintzische ebenfals weder bey diesem noch andern punctis
einiges ziehl noch maß vorzuschreiben begehrten. Was aber die hauptre-
undt correlationes zwischen allen dreyen reichsräthen belangte, da wüsten
keine andere modos, alß die bereits im Churcöllnischen voto vorkommen;
bey welchem puncto sie dann, wie auch bey deme 6 ten quoad silentium,
alß welches sie bey gegenwertigem, deß heyligen reichs höchste wohlfahrt
betreffenden consultationibus ebenfalls vor höchstnötig erachteten, mit der
herrn Churcöllnischen voto vergleichen undt darfürhalten theten, das man
sich auch wegen der secretarien undt protocollisten der verschwiegenheit
halben eines gewisßen hernegst zu vergleichen hette.
Kurköln . […]
daß wan die collegia iha integraliter oder in se solten getheilt werden undt
daß von ihedem collegio theils zu Osnabruck undt theils alhier sein mögten,
daß der erste modus, welcher den reichsconstitutionibus etwas ähnlich,
noch wohl zum bequembsten sein mögte.
Sintemahlen man aber vernehmme, daß die cron Schweden undt der ständ
abgesanden zu Osnabrugk dahien gingen, das […] hier undt dort aber-
mahlß tria integra collegia sein solten, also ein yeder ahn beede orthe
abordnen oder yemandt vollmacht auftragen müste, worauf sie aber ihres-
theils gantz kein reflexion gemacht, befinden diesen modum gantz schwer.
Undt werde sich solcher in ewigkeit nit practiciren lasßen, noch weniger
bey andern mit ahnwesenden stenden zu verantwortten sein, daß man
dergleichen conclusa mache undt sie in selbigen gleichsamb obligire zu
schicken oder zu thun undt einzugehen, was andere begehren. Sie sehen
bey so gestalten sachen nicht, wie aus der sachen zu kommen, liesßen es
dahero nachmahlen bey ihrem voto, da einer aus beeden vorigen vorge-
schlagenen modis zu amplectiren, vorderist aber des fürstenraths schlues zu
erwartten seye, alßdann man sich ex parte der herrn churfürstlichen darüber
weiter bereden könne.
Kurbayern . Wiederholen auf die neue Umfrage hin das vorige Votum, in welchem
nach länge ausgeführt, daß sie nur auf die Beratung durch die drei Kollegien an
einem Ort instruiert sind. Daß aber anyetzo der andere vorgeschlagene modus,
daß nehmblich die collegia in se vertheilt werden solten, diesseits auch
soweit ad ratificandum angenohmmen, habe es die meinung, weilen in dem
hochlöblichen churfürstlichen collegio darfürgehalten werden wolte, daß
kein anderer modus von denn cronen undt stenden angenohmmen werden
wollen, undt das absehen von Churcölln dahien gerichtet worden, daß
under beeden einer mögte amplectirt werden, also man sich auch von denn
maioribus nit separiren wollen. Daß aber, wie ex parte der herrn Churbran-
denburgischen erleutert worden, alle drey collegia integra sowohl zu Osna-
brugk alß Münster sein solten, hielte man darfür, ob sie zwar diesfals nit
instruirt, selbiger weder thun- noch practicirlich, sondern, wie in dem
Churcöllnischen voto angezaigt worden,
undt hart fallen würde. Vermeinten also, man solte bey demyenigen modo,
davon zuvor geredet worden, verpleiben. Mann mache sich auch diesßeits
die gedancken, die herrn königliche Schwedische gesanden würden ihrer
bekanten beywohnenden discretion nach nicht dieyenige sein, welche der
Römischen Kayserlichen Mayestät und denn stenden maaß und ordnung
fürschreiben wolten, wie der modus consultandi ahnzustellen seye, inmas-
ßen man dann mit den frembden cronen de materia pacis zu tractiren, nicht
aber de modo absonderlich zu handlen hette. Undt zweiffelten auch gar
nicht, da das werck mit seinen ausführlichen umbstenden denn herrn
Schwedischen solte recht vorgetragen werden, sie sich zu einem andern
bequemen würden; undt würdte iha nimmermehr zu verantwortten sein,
daß von chur-, fürsten undt stenden der Romischen Kayserlichen Mayestät,
authoritet undt hochheit so nahe getretten undt deroselben so weit einge-
griffen , das mit betrohelichen wortten, wie die reichsconsultationes, undt
zwar wieder altes herkommen, solten angestelt werden, man gleichsamb
gesetz undt ordnung fürschreiben wolte; allzeit ahn seiten Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht in Bayern würde ein solches nie wollen eingerathen
werden. Mann bestehe dahero nachmahlen auf vorigem ad ratificandum
genohmmenen voto allerdings, nemblichen daß den herrn fürstlichen undt
stättischen gesanden zuvorhero zu bezeugung der ahn dieser seiten fried-
liebenden intention undt das die tractaten nicht ferner verweilt würden,
vorangenohmmenes mittell mögte vorgetragen undt ahn seiten deß chur-
fürstlichen collegii dabey bestanden werden.
Kurbrandenburg .
beeden ortthen gleich sein solten. Hetten sie der fürstlichen erklärung
dahien eingenohmmen, und daß auch weder die frembde cronen noch die
stendt einigen andern modum ahnnehmmen wolten. Müsten dahero noth-
wendig auf ihrem vorigen voto beharren, mögten aber wohl zugeben, daß
ein anderer modus von den herrn königlich Schwedischen könte erhalten
werden.
Kurmainz . Hetten angehört, wohien sich die herrn vorstimmende auf daß
Churbrandenburgische votum super divisione collegiorum vernehmmen
lasßen, welchergestalt auch die herrn Churbrandenburgische sich darüber
ferners erklärt. Thäten solches recapituliren, hetten ahn ihrem orth dieyenige
proiecten, welche die fürstliche undt stättische zu Osnabrugk dieses puncts
halben sowohlen denn herrn Kayserlichen alß dem Churmaintzischen
directorio undt denn herrn fürstlichen alhier nach undt nach eingeraicht, zwar
auch verlesen, aber anderster nit alß auf die zwen modos, daß nehmblich
die zwey schwächste collegia ahn ein, daß dritte undt starckiste aber ahn
daß andere orth zu verlegen oder die collegia alle drey in sich ahn beede
orthe zu vertheilen seyen.
anderer verstandt gegeben werden wolle, müsten ihrestheils ihr voriges
votum auf Ihrer Kayserlichen Mayestät undt Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht aller- undt gnädigste genehmbhaltung wiederholen undt also sub spe
rati der Churcöllnischen undt -bayer- meinung beyfall geben; undt hielten
schlieslich darfür, daß zu vernehmmen sein werde, was super hac materia
im fürstenrath vor ein schlues gefallen sein mögte,
den belieben stellende, ob zu endtlicher vergleichung dieser sache die
gewohnliche re- undt correlationes durch die ordinarios deputatos utriusque
collegii vor- und ahn hande genohmmen oder was diesfals sonsten vor ein
modus zu ergreiffen sein mögte.
Conclusum, es solten solche re- undt correlationes per ordinarios deputatos
beschehen.