Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen und der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 August 7
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Münster 1645 August 7
DWartenberg III/IV p. 2245–2266 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K II
p. 495–512 ( damit identisch DKurbayern spA II p. 273–285 ); Kurmainz zA CorrA
Fasz. 19 [ 1 ] ( Relation Cratz/Krebs an Brömser, Münster 1645 VIII 8 ); DVolmar fol.
499’–501 ( Druck Cortrejus p. 200–201 ).
Wie sollen die Propositionen Frankreichs und Schwedens beraten werden? Fürsten und Stände in
Osnabrück weigern sich, nach Münster zu kommen. Schweden dringt auf Ständepräsenz in Osna-
brück . Probleme einer getrennten Beratung der Stände in Münster und Osnabrück. Vorläufige
Zusammenkunft der Reichskollegien in Münster.
Im Quartier des Grafen Nassau. Vertreten: kaiserliche Gesandte, Kurmainz, Kurköln, Kurbayern,
Kurbrandenburg (Heiden).
fürstlichen Gesandten auszutauschen beabsichtigen und zu diesem Zweck zwischen
den ksl. und kurmainzischen Gesandten eine Zusammenkunft vormittag umb
8 bey ihnen herrn Kayserlichen vereinbart worden ist, sintemalen dan die
conventiones seithero bey bemelten herrn Kayserlichen vorgangen und
keine consultationes electorales biß dato nicht gehalten.
Wartenberg ist einverstanden; umb die verglichene stund erscheinen alle anwe-
sende churfürstliche, für Kurbrandenburg allerdings nur der von Heyden allein,
weyln seine ubrige mitabgesanden sich nit zur stell gefunden.
Nach genommener session
sich zweyffelßohn noch erinnern, daß unlengst sie ersucht worden, bey
den mediatoribus sich dahin zue bearbeiten, daß selbige bey den Französi-
schen bewegliche erinnerung thun wolten, damit sie die Schwedische zu
Oßnabruck dahin disponiren möchten, daß dieselbe sich der veranlaster
versamblung aller reichsstend alhie zu Münster sich ferner nit opponiren
wolten, damit man doch dermalneinst ohne hinderung zu den tractaten
selbst zu gelangen. Nun hetten ermelte mediatores ihnen Kayserlichen
gestert communicirt, was der conte d’Avaux dieserthalben zu Oßnabruck
verrichtet, wie auch weniger nicht,
222, 32 –223, 3 was – habe] Laut DKurbayern K II, spA II hatten die ksl. Gesandten bei den
Mediatoren nämlich zuvor verlangt, etliche gar zu generaliter gesezte puncten, nämlich
Restitution, Assekuration und Satisfaktion clarer zu fassen, auch die clausulam reser-
vatoriam addendi et se explicandi in der proposition ganz zu omittiren.
beschehenen reservationibus der begerten satisfaction, restitution und asse-
curation (woruber er vor seinem verreisen sich mit den Schwedischen zu
besprechen erbotten) fur eine beschaffenheit habe.
Und zwarn soviel den conventum der stend belangt, hette der conte d’Avaux
befunden, daß weder die Schwedische noch die zu Oßnabruck anwesende
stend einigergestalt genaigt, daß alle reichsstende anhero auff Munster zu-
sammenzuziehen , wie dan die Schweden vorwenden, daß offenbar, waßge-
stelt vermog des praeliminarvergleichs die tractaten ahn zweyen under-
schiedlichen orttern anzustellen, beyderseitz tractatus principales sein und
man yedesorts mit den stenden handlen solt, derowegen sie sich dan durch-
auß nit praeteriiren laßen kondten. Die stend entschuldigten sich, daß
ihnen nit allen thunlich, sich anher auff Munster zu begeben, 1º weyln es
ihren instructionibus nit gemeß, 2º der natur des wercks selbsten zuwieder,
3º daß es bey den Schweden offension gebehren werd, derowegen sie dan
darauff bestunden,
15–16 daß – hetten] Ausführlicher in DKurbayern K II, spA II und auch in Kur-
mainz zA ( in letzterem als Teil der den Kaiserlichen copeylich zugegangenen schriefftlichen
wiederantwordt der Osnabrücker Stände auf den Lengericher Kollegialschluß der Kurfürst-
lichen ): Die collegia sollen entweders getheilt unnd die helffte davon alhier verpleiben,
die andere helffte aber cum aequali potestate nacher Oßnabrugk verlegt werden
( Kurmainz zA ) oder von den Kollegien sollen 2 zu Münster und eins zu Oßnabrugg
oder vice versa sein ( DKurbayern K II ).
sich einzufinden hetten und zwischen beyden die mutuae communicationes
leichtlich zu thun sein wurden; auff welchem proposito sie dan so starck
bestanden sein sollen, daß er Avaux keine hoffnung darauff mache und
dahero die mediatores ersucht, ihnen Kayserlichen zuzusprechen, daß auf
solche weiß mit den sachen ein anfang gemacht werden möcht. Die clau-
sulam addendi wie auch andere generalitates in propositione betreffend,
hette der Avaux sich erklehrt, daß under jener ganz nichts gefehrliches
gesucht; und wolten sie auch die generalitates satisfactionis, restitutionis
et assecurationis, sobald man ihnen ein andwort auf die proposition wieder-
fahren laßen, zu erleuttern und ad speciem zu gehen wissen.
Sie die Kayserliche hetten hierauff geandworttet, daß ihnen nichts liebers,
alß daß man gleich von anfang zu den consultationibus schreitten konnen,
weyl aber der modus zwischen den stenden controvertirt worden, wer darzu
nit zu gelangen gewest und sie auch auf die proposition mit der andwort
sich nit heraußlaßen konnen. Die clasulam addendi und ermelte generalitates
anlangend, liesen sie dahingestelt sein, und würde man der anerpottenen
erleutterung erwartten mußen.
Was aber der stend convent anreicht, stund leicht zu gedencken, daß der
Avaux das werck mit solchem eyffer, wie es die notturfft und beschaffenheit
wol erfordert, nicht urgirt haben wurd. Wolten sie Kayserliche mit den
anwesenden churfürstlichen sich darauß ferner zu besprechen nit under-
laßen , worzu sie dan iezo soviel mehr ursach, weyln ihnen zu wissen gemacht
worden,
1–5 daß – were] Deutlicher DKurbayern K II, spA II und Kurmainz zA, wonach
die Kaiserlichen 1. eine Kopie des Osnabrücker Ständebedenkens auf den Lengericher Schluß
haben und den Kurfürstlichen communiciren und 2. auf das noch nicht geöffnete Schreiben
der Osnabrücker Stände ahn hießige fürstliche unnd nach dem titul der inscription auch
ahn die churfürstliche ( Kurmainz zA ) verweisen, das Dr. Müller Wolkenstein über-
geben hat.
gebracht, solches auch durch den Culenbachischen abgeordtneten Dr.
Muller sambt einem creditiff ahn die alhie anwesende furstliche gesandten
ubergeben
Dr. Johann Müller hielt sich vom 7. bis 14. August in Münster auf. Er überbrachte die Bedenken
der Osnabrücker Stände gegen die Aufrechterhaltung der Reichsdeputation und über den Beginn
der Reichsberatungen in Münster. Vgl. Osnabrücker Conclusum nomine omnium ( Meiern I
S. 521–523 ), Müllers Relation vom 13. August 1645 ( Meiern I S. 547 –551, Kurköln VI
242 a fol. 327–332) und das Protokoll des Fürstenrats Münster 1645 VIII 9 über Müllers
Anbringen ( Meiern I S. 541 –546).
Osterreichischen gesanden eingereicht worden were.
Belangend nun diese der zu Oßnabruck anwesenden gesanden erklehrung,
werden solt, dadurch die handlung gestreckt oder wol gar zerschlagen
werden dorfft, dan obwoln praesupponirt, daß die communicationes in
loco 3º leicht zu thun sein wurden, so seye doch solches irrig, und sonder-
lich , daß selbige stend der mainung seien, alß wan die gantze proposition in
einer einzigen consultation durchgangen, erledigt und in ein gewisses
conclusum gebracht werden konne, da doch die darin begriffene puncta so
disiunct und underschiedlich, daß ein yeder nit nur sein absonderlich,
sondern wol mehr alß eine consultation erforderte.
So sey auch diß ein solcher modus, welcher einer trennung der stend nit
ungleich sehe, und finden also nicht, daß Ihre Kayserliche Maiestät da-
rin werde willigen konnen, alß welche ihr absehen vornemblich dahin zu
richten, das corpus imperii beyeinander behalten und dergleichen trennung
verhuttet werde, gestalt dan zu solchem end der vorige reichstag vornemb-
lich angestelt gewesen.
Es scheine aber, daß den Oßnabruckischen diese irrige gedanken beywoh-
nen , alß wolten die churfürstlichen gesanden ihnen in diesem und anderm
leges vorschreiben und daß die communication des Lengerischen conclusi
ihnen anderst nicht, alß fur ein abgehandlte sach geschehen; damit nun
ihnen solche misgedancken benommen, stunde zu bedencken, ob nit die zu
Oßnabruck anwesende stend zu ersuchen, daß sie sich anhero verfugen
mochten, auf daß mit ihnen nicht statim de materia pacis, sed modo con-
sultandi communiciren mochte, mit der angehenckten libertet und frey-
stellung , daß alßdan einen weg wie den anderen wieder zuruckziehen zu
ihrem belieben stehen würde.
Ihnen Kayserlichen gelt es einmal gleich, wo der convent angestelt, dummo-
do locus capax sit, und hetten sie darin weder auf die Franzosen noch die
Schweden einigen respect, sondern nur, daß innerliche trenung verhuttet
und man einer mainung yedesmals desto fuglicher sich vergleichen konne;
halten auch dafur, daß, ehe Ihre Maiestät zu dergleichen Separation verste-
hen , sie balder die gedancken auff ein reichstag schlagen werden. Sie
wolten aber, was den herrn churfurstlichen zu gemuht gehe, gern anhören
und vernehmen.
Hierauff haben die herrn Kayserliche einen abtritt genommen und den
churfürstlichen von der sach zu deliberiren plaz gelasen. Und thaten die
Churmeinzische, nachdem yede gesandschafft untereinander sich beredet,
die vota erfragen.
vornemblich auß zwey ursachen auf ihrem vorschlag wegen theylung der
stend ahn beyde orther beharren, 1º daß es dem praeliminarvergleich zuwie-
der , warmit dan auch die zweyte ursach, daß es extra materiam des wercks
sey, mit einzutreffen scheint, 2º daß die Schwedische zur offension möchten
bewegt werden. Nun sey aber das erste in sich ganz irrig, weyln auß dem
praeliminarvergleich anderst nichts inferirt werden kan, alß daß die tracta-
tus mit Franckreich und Schweden ahn zweyen underschiedlichen orttern
gefuhrt werden sollen. Solches werde dardurch, daß die stend ahn einem orth
zusammenkommen, keineswegs geändert noch gehindert, dan nichtsdesto-
weniger die Oßnabrückische tractaten ihren absonderlichen lauff behalten;
und sey die versamblung der stend nur dahin angesehen, damit dieselbige,
was bey beyden tractaten in ihrem nahmen in acht zu nehmen und zu erin-
neren , sich miteinander underreden und einer mainung vergleichen konnen.
So sehe man auch pro 3º nicht, wie die cron Schweden daraus zu einiger
offension ursach nehmen könne, dan nichtsdestoweniger ein ausschuß auß
allen 3 collegiis der reichsstende bey ihnen zu Oßnabrück bleiben wurden,
wie dan auf vorigem reichstag zu Regenspurg in vorschlag kommen, daß
ahn beyde ortter auß allen stenden ein ausschuß verordnet werden solt, und
in dem stättischen collegio ad exemplum des churfürstlichen alberaitz ein
schluß darauf gemacht; und wan nun solches folgends in ein gemein reichs-
conclusum kommen were, so wurden ja die Schweden sich darob nit haben
beschweren konnen, sondern wurden damit haben zufrieden sein mußen.
Und sehe man derowegen auch nicht, warumb sie iezo, wan anderst die
stend under sich eins, daruber quaeruliren konnen; es mochte aber wol
villeicht daher endstehen, daß etliche stende ihnen dergleichen vorwen-
dung suggeriren oder sie doch verspuhren, daß die stend zu dergleichen
separation selbst lust tragen; es were dan sach, daß sie villeicht darumb
sich offendirt befinden wolten, daß die stend so mittelst der versamblung
ahn einem orth ein weg erwehlen, durch welchen zu schleuniger expedition
und erledigung der sachen (darzu die Schweden keinen lust tragen mogen)
desto beßer und fuglicher zu gelangen.
Deme aber sey, wie ihm wolle, so konne man doch nit unbillich argumen-
tiren , daß, weyln ermelten Schweden, alß welche in feindschafft mit dem
reich stehen, nit annehmblich, so solten die reichsstend billich soviel meh-
rers darauff tringen, weyln die consilia, so ab hoste gegeben werden,
gemeinlich die beste nit zu sein pflegen. Und ob man auch wol keinem
theyl billiche ursach zur offension geben solt, so muß man doch gleichwol
auch bey den frembden cronen die offension also zu vermeyden suchen,
damit man selbige bey Ihrer Kayserlichen Maiestät alß dem hochsten von
Gott vorgesehenen oberhaupt nicht incurrire. Und wan schon diß alles
außer consideration zu laßen, so stünde doch diß einziges gnugsamb im weg,
daß auf diese weiß nichts fruchtbarliches zu verrichten, dan einmal nicht
anderst zu hoffen, alß daß bey abtheylung der stend zu Oßnabruck und hier
contraria conclusa offters heraußkommen würden; und indem dan ein theyl
ahn des andern mainung oder schluß nit gebunden sein wolt, so würde
yedesmalß man sich in loco tertio zusammenthun und einer mainung ver-
gleichen müßen. Nun thue sich aber der locus tertius nicht finden, weylen
zu Lengerich zu underpringung aller gesandschafften kein platz, und wurde
es auch vordrist und uberdaß ein unglaubliche und hochschadliche ver-
zögerung gebähren. Bey den reichstagen wisse man, was nur die bloße
abtrettung der collegiorum und newe umbfrag nach gehaltenen re- und
correlationen fur zeit hinnehmen, was wolte dan nun erst sein, wan man
also zwischen Oßnabruck schweben müste; und obwoln dafurgehalten
werden möcht, daß man sich von anfang uber die haubtpuncta oder gewisse
maximas, warauff die consultationes zum ubrigen zu richten, zu vergleichen
hett, so wurde doch auch solches nit so leicht zu thun sein, sondern seine
zeit erfordern, und wan schon solches beraiz geschehe, so wurden doch
taglich nova emergentia herfurkommen, welche allemal novas communi-
cationes erforderten.
Neben diesem were es inauditi et mali exempli und thette einer trennung
zwischen den stenden gleich sehen, oder konte solche leicht veruhrsacht
werden, die doch alle redliche patrioten zu vermeyden sich billich befleißen
solten. Weylen aber, dafern man die gegenremonstrationes den Oßna-
bruckischen thun solt, sie villeicht zur replicirung dadurch anlaß nehmen,
also das werck in mehrer weitlaufftigkeit kommen möcht, so finden sie
den von den Kayserlichen gethanen vorschlag wolbedacht, daß nemblich
bemelte Oßnabruckische hieher zu kommen vermögt und ersucht werden
mogen, nit zweyfflendt, sie deme gemeinen wesen zum besten und umb
beforderung des friedenswerck willen solche muhe zu ubernehmen sich
nit werden verwaigern wollen.
Kurbayern . Sehen anderst nicht, alß daß der vorgeschlagener modus uner-
hört , unmuglich und unpractizirlich, deßwegen sie sich auf die von Kayser-
lichen erwehnte und vor diesem von ihnen selbst angefuhrte motiven
beziehen. Von ihrem Gnedigsten Hern weren sie alles dasjenig mit zu
belieben und werckstellig zu machen befelcht, was zu beforderung des
friedens dienlich, dieses aber sey eine rechte remora, und kondten sie dahero
nicht darzu verstehen. Hielten also dafur, daß der von den Kayserlichen
gethane vorschlag, so von den Churcolnischen auch beliebt, zu amplectiren
und die Oßnabruckische stend anhero zu vermögen; und sehen sie auch
nicht, daß die Schweden hiedurch despectirt, weylen Kayser-, chur- und
furstliche gesanden einen weg alß den andern bey ihnen zue Oßnabruck
pleiben würden.
13 Eben – zuewieder] Ausführlicher in DKurbayern K II, spA II ( in K II von
J. Adolf Krebs eingefügt ): undt obwohl die reichsconsultation ahn einem orth ahn-
gestelt würdt, khönne man dahero nicht sagen, das man der tractate nicht ahn bee-
den ortten pflege, dan alle abfasendte conclusa uff einen tagh undt in einer stunde
beeder cronen gesandten sollen außgelieffert undt intimirt werden.
14–17 Die – eroffnen] Abweichend in DKurbayern K II, spA II: Der conventus
zue Lengerich seye dahin kheineswegs gemeindt gewesen, fürsten und stend legem
zu praescribiren, sonder vilmehr uf ihre postulata und begehrende admissionem ad
consultationes cum iure suffragii adaequata media zu finden. Am Ende des kur-
bayerischen Votums in DKurbayern K II, spA II noch zusätzlich: Uf den zweyten
puncten miesse man wol erwartten, biß gleichwol die frembde cronnen nach der
replic sich deittlicher erkhleren, weilln ie von denselbigen nichts anderst zu erhal-
ten .
nit geschehen, daß man dadurch den furstlichen leges praescribiren wolle,
sondern daß es also herkommen, daß die churfürstliche vorhero sich einer
mainung vergleichen und selbige hernach den furstlichen eroffnen.
Kurbrandenburg . Weyln er Heyden aniezo alhie allein zur stelle, so konne
er sich auf nichts schließlichs herauslaßen, sondern funde eine notturfft,
furerst mit seinen herrn collegis darauß zu communiciren; zwar kondte er
wol geschehen laßen, daß der versuch mit den stenden vorgeschlagener-
maßen geschehe, stehe aber sehr ahn, ob selbige sowoln als auch die
Schweden davon sich appringen laßen werden.
minarvergleich , behaubten sie dadurch, daß die stend ahn beyde orth
beschrieben, solches muß cum effectu zu verstehen sein, daß nemblich
die stend mit ihnen tractiren sollen.
Ohn sey zwar nicht, daß der modus mit theylung der stend seine difficulteten
bey den tractaten haben werde, es kondte aber gleichwol seines ermessens
damit der anfang gemacht, und wan es sich dan bey deme erfolg nit practi-
cirlich erfunden, so kond es hernacher wieder geandert werden.
Kurmainz . Haben die vorstimmende vernommen,
theyls , daß dis die vornembste frag sein wolle, wer die tractatus zu fuhren
hab, obs Ihre Maiestät oder die stend oder beyde coniunctim; wan das
lezter, so konnen die Schweden sich ye nit beschwerden, daß Ihre Maiestät
mit den stenden modo in imperio usitato communiciren und sich underein-
ander einer mainung vergleichen, wiewol doch iezo die haubtfrag auf
seitthen gestelt und nur darauf beruhe, wie die Oßnabruckische capaces
zu machen, zu welchem end sie sich mit den vorstimmenden vergleichen,
daß sie sich anhero zu begeben vermögt werden. Es wolte aber zu bedenk-
ken stehen, durch wehn die ersuchung zu thuen.
Woruber man sich per discursum verglichen, daß der herrn Kayserlichen
guttachten und mainung anzuhoren.
Und ist diesem negstlich den Kayserlichen die
15 resolution] Laut DKurbayern K II, spA II wird sie per maiora gefaßt. Laut
Kurmainz zA gibt Kurmainz Kurköln und Kurbayern beyfall, setzt aber binzu, daß
dabey gleichwohln des haubtwercks consultation biß zu erfolgender anherokunfft
gedachter furstlichen und stättischen außgestelt werden soll und eröffnet dies den Kai-
serlichen , allß es von ubrigen herrn churfurstlichen ingleichen vor guet angesehen
worden.
die darauf geandtworttet, daß sie gern vernemen, daß die herrn churfürst-
liche ihnen den vorschlag mitbelieben laßen. Wie es aber ahn die Oßna-
bruckische zu pringen,
18–22 da – zuschreibe] Laut Kurmainz zA wird außerdem vor guet angesehen,
daß dießes schlusses execution durch die herrn Churmaintz- unnd -brandenburgi-
sche in Osnabrück ahn die furstliche unnd stättische beschehen unnd also durch die-
selbe sie furstliche unnd stättische vermittelß beweglicher zuegemüthführung ehe-
stens anhero vermögt, ihnen aber nit, wohien die herrn Keyserliche unnd churfurst-
liche circa ipsum consultandi modum incliniren, eröffnet, sondern allein, daß die
churfurstliche mit ubriger stendt abgesandten die sache, wie die reichscollegia et
consultationes circa negotium pacis anzustellen, alhier haubtsachlich zu berath-
schlagen unnd mit denselben sich eines endtlichen zu vergleichen desiderirten,
communicirt unnd daß sie sich zue befurderung des gemeinen weßens wohlfart
anhero bemühen wolten, ersucht werden mögten; welche bemühung dan ihnen
furstlichen unnd stättischen verhoffentlich soviell weniger wurdet zuewieder sein,
weyln dieselbe in ihrer dießfalls dießertagen von sich gegebenen schriefftlichen er-
clerung sich selbsten zur mitbeliebung anderer villeicht in vorschlag kommenden
mittell, welche die außwertige cronen nit offendiren mögten, erpietig gemacht.
auf Oßnabruck zuzuschreiben, damit also die stend anhero zu kommen
disponiren und, was es fur ein intention mit dieser consultation habe,
recht zu expliciren. So were auch nit undienlich, daß die herrn Churmainzi-
sche den churfürstlichen nach besagtem Oßnabruck zuschreibe [sic],
und fall ihnen pro 3. auch dieses bey, weylen der Culmbachische umb
dieser sach willen ietzt alhier, daß die anwesende furstliche erinnert werden
mochten, denselben mit solchem bescheid, daß nemblich eine communica-
tion mit den stenden nothwendig und man derentwegen die Oßnabrucki-
sche gern hie sehen wolt, abfertigen mocht.