Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen und der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 August 7

2

Konferenz der kaiserlichen und der kurfürstlichen Gesandten


3
Münster 1645 August 7

4
DWartenberg III/IV p. 2245–2266 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K II
5
p. 495–512 ( damit identisch DKurbayern spA II p. 273–285 ); Kurmainz zA CorrA
6
Fasz. 19 [ 1 ] ( Relation Cratz/Krebs an Brömser, Münster 1645 VIII 8 ); DVolmar fol.
7
499’–501 ( Druck Cortrejus p. 200–201 ).

8
Wie sollen die Propositionen Frankreichs und Schwedens beraten werden? Fürsten und Stände in
9
Osnabrück weigern sich, nach Münster zu kommen. Schweden dringt auf Ständepräsenz in Osna-
10
brück . Probleme einer getrennten Beratung der Stände in Münster und Osnabrück. Vorläufige
11
Zusammenkunft der Reichskollegien in Münster.

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Im Quartier des Grafen Nassau. Vertreten: kaiserliche Gesandte, Kurmainz, Kurköln, Kurbayern,
13
Kurbrandenburg (Heiden).

14

33
14–22 Kurmainz – gefunden] Wesentlich knapper in DVolmar , DKurbayern K II, spA II,

34
Kurmainz zA.
Kurmainz teilt Wartenberg mit, daß die ksl. neue Nachrichten mit den kur-
15
fürstlichen
Gesandten auszutauschen beabsichtigen und zu diesem Zweck zwischen
16
den ksl. und kurmainzischen Gesandten eine Zusammenkunft vormittag

35
16/17 umb 8] umb die glock 9 statt dessen in Kurmainz zA.
umb
17
8 bey ihnen herrn Kayserlichen vereinbart worden ist, sintemalen dan die
18
conventiones seithero bey bemelten herrn Kayserlichen vorgangen und
19
keine consultationes electorales biß dato nicht gehalten.

20
Wartenberg ist einverstanden; umb die verglichene stund erscheinen alle anwe-
21
sende churfürstliche, für Kurbrandenburg allerdings nur der von Heyden allein,
22
weyln seine ubrige mitabgesanden sich nit zur stell gefunden.

23
Nach genommener session

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23 proponirten] In der ksl. Proposition DVolmar bis auf die Vorschläge am Schluß
37
224, 6 –225 ,8 Belangend – vernehmen] wesentlich knapper, DKurbayern K II, spA II
38
und Kurmainz zA etwas ausführlicher.
proponirten

39
23 die – Kayserliche] Laut DKurbayern K II, spA II herr Volmari.
die herrn Kayserliche, man wurde
24
sich zweyffelßohn noch erinnern, daß unlengst sie ersucht worden, bey
25
den mediatoribus sich dahin zue bearbeiten, daß selbige bey den Französi-
26
schen bewegliche erinnerung thun wolten, damit sie die Schwedische zu
27
Oßnabruck dahin disponiren möchten, daß dieselbe sich der veranlaster
28
versamblung aller reichsstend alhie zu Münster sich ferner nit opponiren
29
wolten, damit man doch dermalneinst ohne hinderung zu den tractaten
30
selbst zu gelangen. Nun hetten ermelte mediatores ihnen Kayserlichen
31

40
31 gestert] In Kurmainz zA irrtümlich – wie aus DVolmar hervorgebt –: vorgeste-
41
rigen abend.
gestert communicirt, was der conte d’Avaux dieserthalben zu Oßnabruck
32
verrichtet, wie auch weniger nicht,

42
222, 32 –223, 3 was – habe] Laut DKurbayern K II, spA II hatten die ksl. Gesandten bei den
43
Mediatoren nämlich zuvor verlangt, etliche gar zu generaliter gesezte puncten, nämlich
44
Restitution, Assekuration und Satisfaktion clarer zu fassen, auch die clausulam reser-
45
vatoriam addendi et se explicandi in der proposition ganz zu omittiren.
was es mit denen in der proposition

[p. 223] [scan. 347]


1
beschehenen reservationibus der begerten satisfaction, restitution und asse-
2
curation (woruber er vor seinem verreisen sich mit den Schwedischen zu
3
besprechen erbotten) fur eine beschaffenheit habe.

4
Und zwarn soviel den conventum der stend belangt, hette der conte d’Avaux
5
befunden, daß weder die Schwedische noch die zu Oßnabruck anwesende
6
stend einigergestalt genaigt, daß alle reichsstende anhero auff Munster zu-
7
sammenzuziehen , wie dan die Schweden vorwenden, daß offenbar, waßge-
8
stelt vermog des praeliminarvergleichs die tractaten ahn zweyen under-
9
schiedlichen orttern anzustellen, beyderseitz tractatus principales sein und
10
man yedesorts mit den stenden handlen solt, derowegen sie sich dan durch-
11
auß nit praeteriiren laßen kondten. Die stend entschuldigten sich, daß
12
ihnen nit allen thunlich, sich anher auff Munster zu begeben, 1º weyln es
13
ihren instructionibus nit gemeß, 2º der natur des wercks selbsten zuwieder,
14
3º daß es bey den Schweden offension gebehren werd, derowegen sie dan
15
darauff bestunden,

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15–16 daß – hetten] Ausführlicher in DKurbayern K II, spA II und auch in Kur-
39
mainz
zA ( in letzterem als Teil der den Kaiserlichen copeylich zugegangenen schriefftlichen
40
wiederantwordt der Osnabrücker Stände auf den Lengericher Kollegialschluß der Kurfürst-
41
lichen
): Die collegia sollen entweders getheilt unnd die helffte davon alhier verpleiben,
42
die andere helffte aber cum aequali potestate nacher Oßnabrugk verlegt werden
43
( Kurmainz zA ) oder von den Kollegien sollen 2 zu Münster und eins zu Oßnabrugg
44
oder vice versa sein ( DKurbayern K II ).
daß theylß von den stenden hier, theylß zu Oßnabruck
16
sich einzufinden hetten und zwischen beyden die mutuae communicationes
17
leichtlich zu thun sein wurden; auff welchem proposito sie dan so starck
18
bestanden sein sollen, daß er Avaux keine hoffnung darauff mache und
19
dahero die mediatores ersucht, ihnen Kayserlichen zuzusprechen, daß auf
20
solche weiß mit den sachen ein anfang gemacht werden möcht. Die clau-
21
sulam addendi wie auch andere generalitates in propositione betreffend,
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hette der Avaux sich erklehrt, daß under jener ganz nichts gefehrliches
23
gesucht; und wolten sie auch die generalitates satisfactionis, restitutionis
24
et assecurationis, sobald man ihnen ein andwort auf die proposition wieder-
25
fahren laßen, zu erleuttern und ad speciem zu gehen wissen.

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Sie die Kayserliche hetten hierauff geandworttet, daß ihnen nichts liebers,
27
alß daß man gleich von anfang zu den consultationibus schreitten konnen,
28
weyl aber der modus zwischen den stenden controvertirt worden, wer darzu
29
nit zu gelangen gewest und sie auch auf die proposition mit der andwort
30
sich nit heraußlaßen konnen. Die clasulam addendi und ermelte generalitates
31
anlangend, liesen sie dahingestelt sein, und würde man der anerpottenen
32
erleutterung erwartten mußen.

33
Was aber der stend convent anreicht, stund leicht zu gedencken, daß der
34
Avaux das werck mit solchem eyffer, wie es die notturfft und beschaffenheit
35
wol erfordert, nicht urgirt haben wurd. Wolten sie Kayserliche mit den
36
anwesenden churfürstlichen sich darauß ferner zu besprechen nit under-
37
laßen , worzu sie dan iezo soviel mehr ursach, weyln ihnen zu wissen gemacht

[p. 224] [scan. 348]


1
worden,

32
1–5 daß – were] Deutlicher DKurbayern K II, spA II und Kurmainz zA, wonach
33
die Kaiserlichen 1. eine Kopie des Osnabrücker Ständebedenkens auf den Lengericher Schluß
34
haben und den Kurfürstlichen communiciren und 2. auf das noch nicht geöffnete Schreiben
35
der Osnabrücker Stände ahn hießige fürstliche unnd nach dem titul der inscription auch
36
ahn die churfürstliche ( Kurmainz zA ) verweisen, das Dr. Müller Wolkenstein über-
37
geben
hat.
daß die stend zu Oßnabruck ein schrifftliches bedencken zu papier
2
gebracht, solches auch durch den Culenbachischen abgeordtneten Dr.
3
Muller sambt einem creditiff ahn die alhie anwesende furstliche gesandten
4
ubergeben

40
Dr. Johann Müller hielt sich vom 7. bis 14. August in Münster auf. Er überbrachte die Bedenken
41
der Osnabrücker Stände gegen die Aufrechterhaltung der Reichsdeputation und über den Beginn
42
der Reichsberatungen in Münster. Vgl. Osnabrücker Conclusum nomine omnium ( Meiern I
S. 521–523 ), Müllers Relation vom 13. August 1645 ( Meiern I S. 547 –551, Kurköln VI
44
242 a fol. 327–332) und das Protokoll des Fürstenrats Münster 1645 VIII 9 über Müllers
45
Anbringen ( Meiern I S. 541 –546).
, welches creditiff dem herrn graffen von Wolckenstein alß
5
Osterreichischen gesanden eingereicht worden were.

6
Belangend nun diese der zu Oßnabruck anwesenden gesanden erklehrung,
7

38
7–25 befinden – geschehen] Wird laut DKurbayern K II, spA II von den Kaiserlichen als
39
ihre Antwort an die Mediatoren berichtet.
befinden sie solche also beschaffen, daß, wan derselben also nachgangen
8
werden solt, dadurch die handlung gestreckt oder wol gar zerschlagen
9
werden dorfft, dan obwoln praesupponirt, daß die communicationes in
10
loco 3º leicht zu thun sein wurden, so seye doch solches irrig, und sonder-
11
lich , daß selbige stend der mainung seien, alß wan die gantze proposition in
12
einer einzigen consultation durchgangen, erledigt und in ein gewisses
13
conclusum gebracht werden konne, da doch die darin begriffene puncta so
14
disiunct und underschiedlich, daß ein yeder nit nur sein absonderlich,
15
sondern wol mehr alß eine consultation erforderte.

16
So sey auch diß ein solcher modus, welcher einer trennung der stend nit
17
ungleich sehe, und finden also nicht, daß Ihre Kayserliche Maiestät da-
18
rin werde willigen konnen, alß welche ihr absehen vornemblich dahin zu
19
richten, das corpus imperii beyeinander behalten und dergleichen trennung
20
verhuttet werde, gestalt dan zu solchem end der vorige reichstag vornemb-
21
lich angestelt gewesen.

22
Es scheine aber, daß den Oßnabruckischen diese irrige gedanken beywoh-
23
nen , alß wolten die churfürstlichen gesanden ihnen in diesem und anderm
24
leges vorschreiben und daß die communication des Lengerischen conclusi
25
ihnen anderst nicht, alß fur ein abgehandlte sach geschehen; damit nun
26
ihnen solche misgedancken benommen, stunde zu bedencken, ob nit die zu
27
Oßnabruck anwesende stend zu ersuchen, daß sie sich anhero verfugen
28
mochten, auf daß mit ihnen nicht statim de materia pacis, sed modo con-
29
sultandi communiciren mochte, mit der angehenckten libertet und frey-
30
stellung , daß alßdan einen weg wie den anderen wieder zuruckziehen zu
31
ihrem belieben stehen würde.

[p. 225] [scan. 349]


1
Ihnen Kayserlichen gelt es einmal gleich, wo der convent angestelt, dummo-
2
do locus capax sit, und hetten sie darin weder auf die Franzosen noch die
3
Schweden einigen respect, sondern nur, daß innerliche trenung verhuttet
4
und man einer mainung yedesmals desto fuglicher sich vergleichen konne;
5
halten auch dafur, daß, ehe Ihre Maiestät zu dergleichen Separation verste-
6
hen , sie balder die gedancken auff ein reichstag schlagen werden. Sie
7
wolten aber, was den herrn churfurstlichen zu gemuht gehe, gern anhören
8
und vernehmen.

9
Hierauff haben die herrn Kayserliche einen abtritt genommen und den
10
churfürstlichen von der sach zu deliberiren plaz gelasen. Und thaten die
11
Churmeinzische, nachdem yede gesandschafft untereinander sich beredet,
12
die vota erfragen.

13

40
13 Kurköln ] Die Voten sind in DVolmar überhaupt nicht, in Kurmainz zA nur ganz
41
knapp notiert; DKurbayern K II, spA II im kurkölnischen Votum wesentlich kürzer.
Kurköln . Finden, daß die zu Oßnabruck anwesende fürstliche gesandten
14
vornemblich auß zwey ursachen auf ihrem vorschlag wegen theylung der
15
stend ahn beyde orther beharren, 1º daß es dem praeliminarvergleich zuwie-
16
der , warmit dan auch die zweyte ursach, daß es extra materiam des wercks
17
sey, mit einzutreffen scheint, 2º daß die Schwedische zur offension möchten
18
bewegt werden. Nun sey aber das erste in sich ganz irrig, weyln auß dem
19
praeliminarvergleich anderst nichts inferirt werden kan, alß daß die tracta-
20
tus mit Franckreich und Schweden ahn zweyen underschiedlichen orttern
21
gefuhrt werden sollen. Solches werde dardurch, daß die stend ahn einem orth
22
zusammenkommen, keineswegs geändert noch gehindert, dan nichtsdesto-
23
weniger die Oßnabrückische tractaten ihren absonderlichen lauff behalten;
24
und sey die versamblung der stend nur dahin angesehen, damit dieselbige,
25
was bey beyden tractaten in ihrem nahmen in acht zu nehmen und zu erin-
26
neren , sich miteinander underreden und einer mainung vergleichen konnen.
27
So sehe man auch pro 3º nicht, wie die cron Schweden daraus zu einiger
28
offension ursach nehmen könne, dan nichtsdestoweniger ein ausschuß auß
29
allen 3 collegiis der reichsstende bey ihnen zu Oßnabrück bleiben wurden,
30
wie dan auf vorigem reichstag zu Regenspurg in vorschlag kommen, daß
31
ahn beyde ortter auß allen stenden ein ausschuß verordnet werden solt, und
32
in dem stättischen collegio ad exemplum des churfürstlichen alberaitz ein
33
schluß darauf gemacht; und wan nun solches folgends in ein gemein reichs-
34
conclusum kommen were, so wurden ja die Schweden sich darob nit haben
35
beschweren konnen, sondern wurden damit haben zufrieden sein mußen.
36
Und sehe man derowegen auch nicht, warumb sie iezo, wan anderst die
37
stend under sich eins, daruber quaeruliren konnen; es mochte aber wol
38
villeicht daher endstehen, daß etliche stende ihnen dergleichen vorwen-
39
dung suggeriren oder sie doch verspuhren, daß die stend zu dergleichen

[p. 226] [scan. 350]


1
separation selbst lust tragen; es were dan sach, daß sie villeicht darumb
2
sich offendirt befinden wolten, daß die stend so mittelst der versamblung
3
ahn einem orth ein weg erwehlen, durch welchen zu schleuniger expedition
4
und erledigung der sachen (darzu die Schweden keinen lust tragen mogen)
5
desto beßer und fuglicher zu gelangen.

6
Deme aber sey, wie ihm wolle, so konne man doch nit unbillich argumen-
7
tiren , daß, weyln ermelten Schweden, alß welche in feindschafft mit dem
8
reich stehen, nit annehmblich, so solten die reichsstend billich soviel meh-
9
rers darauff tringen, weyln die consilia, so ab hoste gegeben werden,
10
gemeinlich die beste nit zu sein pflegen. Und ob man auch wol keinem
11
theyl billiche ursach zur offension geben solt, so muß man doch gleichwol
12
auch bey den frembden cronen die offension also zu vermeyden suchen,
13
damit man selbige bey Ihrer Kayserlichen Maiestät alß dem hochsten von
14
Gott vorgesehenen oberhaupt nicht incurrire. Und wan schon diß alles
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außer consideration zu laßen, so stünde doch diß einziges gnugsamb im weg,
16
daß auf diese weiß nichts fruchtbarliches zu verrichten, dan einmal nicht
17
anderst zu hoffen, alß daß bey abtheylung der stend zu Oßnabruck und hier
18
contraria conclusa offters heraußkommen würden; und indem dan ein theyl
19
ahn des andern mainung oder schluß nit gebunden sein wolt, so würde
20
yedesmalß man sich in loco tertio zusammenthun und einer mainung ver-
21
gleichen müßen. Nun thue sich aber der locus tertius nicht finden, weylen
22
zu Lengerich zu underpringung aller gesandschafften kein platz, und wurde
23
es auch vordrist und uberdaß ein unglaubliche und hochschadliche ver-
24
zögerung gebähren. Bey den reichstagen wisse man, was nur die bloße
25
abtrettung der collegiorum und newe umbfrag nach gehaltenen re- und
26
correlationen fur zeit hinnehmen, was wolte dan nun erst sein, wan man
27
also zwischen Oßnabruck schweben müste; und obwoln dafurgehalten
28
werden möcht, daß man sich von anfang uber die haubtpuncta oder gewisse
29
maximas, warauff die consultationes zum ubrigen zu richten, zu vergleichen
30
hett, so wurde doch auch solches nit so leicht zu thun sein, sondern seine
31
zeit erfordern, und wan schon solches beraiz geschehe, so wurden doch
32
taglich nova emergentia herfurkommen, welche allemal novas communi-
33
cationes erforderten.

34
Neben diesem were es inauditi et mali exempli und thette einer trennung
35
zwischen den stenden gleich sehen, oder konte solche leicht veruhrsacht
36
werden, die doch alle redliche patrioten zu vermeyden sich billich befleißen
37
solten. Weylen aber, dafern man die gegenremonstrationes den Oßna-
38
bruckischen thun solt, sie villeicht zur replicirung dadurch anlaß nehmen,
39
also das werck in mehrer weitlaufftigkeit kommen möcht, so finden sie
40
den von den Kayserlichen gethanen vorschlag wolbedacht, daß nemblich
41
bemelte Oßnabruckische hieher zu kommen vermögt und ersucht werden
42
mogen, nit zweyfflendt, sie deme gemeinen wesen zum besten und umb
43
beforderung des friedenswerck willen solche muhe zu ubernehmen sich
44
nit werden verwaigern wollen.

[p. 227] [scan. 351]


1
Kurbayern . Sehen anderst nicht, alß daß der vorgeschlagener modus uner-
2
hört , unmuglich und unpractizirlich, deßwegen sie sich auf die von Kayser-
3
lichen erwehnte und vor diesem von ihnen selbst angefuhrte motiven
4
beziehen. Von ihrem Gnedigsten Hern weren sie alles dasjenig mit zu
5
belieben und werckstellig zu machen befelcht, was zu beforderung des
6
friedens dienlich, dieses aber sey eine rechte remora, und kondten sie dahero
7
nicht darzu verstehen. Hielten also dafur, daß der von den Kayserlichen
8
gethane vorschlag, so von den Churcolnischen auch beliebt, zu amplectiren
9
und die Oßnabruckische stend anhero zu vermögen; und sehen sie auch
10
nicht, daß die Schweden hiedurch despectirt, weylen Kayser-, chur- und
11
furstliche gesanden einen weg alß den andern bey ihnen zue Oßnabruck
12
pleiben würden.

13

29
13 Eben – zuewieder] Ausführlicher in DKurbayern K II, spA II ( in K II von
30
J. Adolf Krebs eingefügt ): undt obwohl die reichsconsultation ahn einem orth ahn-
31
gestelt würdt, khönne man dahero nicht sagen, das man der tractate nicht ahn bee-
32
den ortten pflege, dan alle abfasendte conclusa uff einen tagh undt in einer stunde
33
beeder cronen gesandten sollen außgelieffert undt intimirt werden.
Eben wenig finde sich, daß es dem praeliminarvergleich zuewieder.

14

34
14–17 Die – eroffnen] Abweichend in DKurbayern K II, spA II: Der conventus
35
zue Lengerich seye dahin kheineswegs gemeindt gewesen, fürsten und stend legem
36
zu praescribiren, sonder vilmehr uf ihre postulata und begehrende admissionem ad
37
consultationes cum iure suffragii adaequata media zu finden. Am Ende des kur-
38
bayerischen
Votums in DKurbayern K II, spA II noch zusätzlich: Uf den zweyten
39
puncten miesse man wol erwartten, biß gleichwol die frembde cronnen nach der
40
replic sich deittlicher erkhleren, weilln ie von denselbigen nichts anderst zu erhal-
41
ten .
Die communication des churfürstlichen conclusi betreffend, sey zu dem end
15
nit geschehen, daß man dadurch den furstlichen leges praescribiren wolle,
16
sondern daß es also herkommen, daß die churfürstliche vorhero sich einer
17
mainung vergleichen und selbige hernach den furstlichen eroffnen.

18
Kurbrandenburg . Weyln er Heyden aniezo alhie allein zur stelle, so konne
19
er sich auf nichts schließlichs herauslaßen, sondern funde eine notturfft,
20
furerst mit seinen herrn collegis darauß zu communiciren; zwar kondte er
21
wol geschehen laßen, daß der versuch mit den stenden vorgeschlagener-
22
maßen geschehe, stehe aber sehr ahn, ob selbige sowoln als auch die
23
Schweden davon sich appringen laßen werden.

42
227, 23 –228, 2 Daß – werden] Fehlt in DKurbayern K II, spA II, wonach Heiden nur noch
43
sagt, daß Schweden vielleicht umso eher offendirt werden wird, wann mann meldung
44
von einem reichstag thuen wolte.
Daß es wieder den praeli-
24
minarvergleich , behaubten sie dadurch, daß die stend ahn beyde orth
25
beschrieben, solches muß cum effectu zu verstehen sein, daß nemblich
26
die stend mit ihnen tractiren sollen.

27
Ohn sey zwar nicht, daß der modus mit theylung der stend seine difficulteten
28
bey den tractaten haben werde, es kondte aber gleichwol seines ermessens

[p. 228] [scan. 352]


1
damit der anfang gemacht, und wan es sich dan bey deme erfolg nit practi-
2
cirlich erfunden, so kond es hernacher wieder geandert werden.

3
Kurmainz . Haben die vorstimmende vernommen,

24
3–9 und – gestelt] Fehlt in DKurbayern K II, spA II, in DVolmar als Teil des von
25
Kurmainz vorgetragenen Conclusums noch deutlicher formuliert.
und finden sie ihres-
4
theyls , daß dis die vornembste frag sein wolle, wer die tractatus zu fuhren
5
hab, obs Ihre Maiestät oder die stend oder beyde coniunctim; wan das
6
lezter, so konnen die Schweden sich ye nit beschwerden, daß Ihre Maiestät
7
mit den stenden modo in imperio usitato communiciren und sich underein-
8
ander einer mainung vergleichen, wiewol doch iezo die haubtfrag auf
9
seitthen gestelt und nur darauf beruhe, wie die Oßnabruckische capaces
10
zu machen, zu welchem end sie sich mit den vorstimmenden vergleichen,
11
daß sie sich anhero zu begeben vermögt werden.

26
11–14 Es – anzuhoren] Fehlt in DKurbayern K II, spA II, Kurmainz zA.
Es wolte aber zu bedenk-
12
ken stehen, durch wehn die ersuchung zu thuen.

13
Woruber man sich per discursum verglichen, daß der herrn Kayserlichen
14
guttachten und mainung anzuhoren.

15
Und ist diesem negstlich den Kayserlichen die

27
15 resolution] Laut DKurbayern K II, spA II wird sie per maiora gefaßt. Laut
28
Kurmainz zA gibt Kurmainz Kurköln und Kurbayern beyfall, setzt aber binzu, daß
29
dabey gleichwohln des haubtwercks consultation biß zu erfolgender anherokunfft
30
gedachter furstlichen und stättischen außgestelt werden soll und eröffnet dies den Kai-
31
serlichen
, allß es von ubrigen herrn churfurstlichen ingleichen vor guet angesehen
32
worden.
resolution eroffnet worden,
16
die darauf geandtworttet, daß sie gern vernemen, daß die herrn churfürst-
17
liche ihnen den vorschlag mitbelieben laßen. Wie es aber ahn die Oßna-
18
bruckische zu pringen,

33
18–22 da – zuschreibe] Laut Kurmainz zA wird außerdem vor guet angesehen,
34
daß dießes schlusses execution durch die herrn Churmaintz- unnd -brandenburgi-
35
sche in Osnabrück ahn die furstliche unnd stättische beschehen unnd also durch die-
36
selbe sie furstliche unnd stättische vermittelß beweglicher zuegemüthführung ehe-
37
stens anhero vermögt, ihnen aber nit, wohien die herrn Keyserliche unnd churfurst-
38
liche circa ipsum consultandi modum incliniren, eröffnet, sondern allein, daß die
39
churfurstliche mit ubriger stendt abgesandten die sache, wie die reichscollegia et
40
consultationes circa negotium pacis anzustellen, alhier haubtsachlich zu berath-
41
schlagen unnd mit denselben sich eines endtlichen zu vergleichen desiderirten,
42
communicirt unnd daß sie sich zue befurderung des gemeinen weßens wohlfart
43
anhero bemühen wolten, ersucht werden mögten; welche bemühung dan ihnen
44
furstlichen unnd stättischen verhoffentlich soviell weniger wurdet zuewieder sein,
45
weyln dieselbe in ihrer dießfalls dießertagen von sich gegebenen schriefftlichen er-
46
clerung sich selbsten zur mitbeliebung anderer villeicht in vorschlag kommenden
47
mittell, welche die außwertige cronen nit offendiren mögten, erpietig gemacht.
da weren sie erpiethig, ihren herrn collegis morgen
19
auf Oßnabruck zuzuschreiben, damit also die stend anhero zu kommen
20
disponiren und, was es fur ein intention mit dieser consultation habe,
21
recht zu expliciren. So were auch nit undienlich, daß die herrn Churmainzi-
22
sche den churfürstlichen nach besagtem Oßnabruck zuschreibe [sic],
23
und fall ihnen pro 3. auch dieses bey, weylen der Culmbachische umb

[p. 229] [scan. 353]


1
dieser sach willen ietzt alhier, daß die anwesende furstliche erinnert werden
2
mochten, denselben mit solchem bescheid, daß nemblich eine communica-
3
tion mit den stenden nothwendig und man derentwegen die Oßnabrucki-
4
sche gern hie sehen wolt, abfertigen

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4 mocht] Zusätzlich in Kurmainz zA: Nach Volmars Meinung sind die straßburgischen
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Gesandten zu den reichsconsultationibus zuzulassen, weyln Ihre Keyserliche Mayestät
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die statt Straßburg nit allß feindt tractiren ließen.
mocht.

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