Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs Osnabrück 1645 August 1

17
34

18

Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs


19
Osnabrück 1645 August 1

20
Kurmainz Rs CorrA Fasz. 10 [ 1 ] nr. 4 ( Relation Brömser an Cratz/Krebs, Osnabrück 1645
21
VIII 2 ) = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz Rs FrA Fasz. 7 nr. 135 ( Relation Brömser
22
an Kf. von Mainz, Osnabrück 1645 VIII 3 ).

23
Die fürstlichen verweigern den kurfürstlichen Gesandten den Exzellenztitel. Vermittlerrolle
24
der Kaiserlichen in dieser Frage.

25
[ Im Quartier Kranes ]. Vertreten: kaiserliche Gesandte, Kurmainz ( Brömser ), Kurbrandenburg
26
( Fritze ).

27

36
214, 27 –216, 35 Auff – eröffnen] Vorlage mit Kurmainz Rs FrA Fasz. 7 identisch, ollen.
37
daß dort statt 215, 1 Braunschweig Lunnenburgischer] steht: Mecklenburgischer.
Auff beschehenes erfordern der ksl. Gesandten begeben sich der kurmainzische
28
Gesandte Brömser und der kurbrandenburgische Gesandte Fritze umb 5 uhren nach-
29
mittag ins Kayserliche logiament. Von den ksl. Gesandten wird beiden sambt-
30
lichen angedeut, welchergestalt vorigen vormittag der herr Hessen Darmb-

[p. 215] [scan. 339]


1
stattischer und furstliche Braunschweig Lunnenburgischer gesander

42
Am 1. August 1645 informierten die Gesandten von Hessen-Darmstadt (Sinold Schütz) und
43
Mecklenburg (Abraham Kayser) die ksl. Gesandten auch über den Stand der Sessionsstreitigkeiten
44
unter den Fürstlichen ( Gärtner V S. 618).
in
2
nahmen der sambtlichen ahnwesenden fürstlichen ihnen zu vernehmen
3
geben, eß hetten sie furstliche noch in frischem andencken, waß von den
4
herrn Kayserlichen plenipotentiariis ihnen ohnlengsthin wegen des von den
5
herrn churfurstlichen gesandschafften praetendirtes praedicati Excellentiae
6
errinnerlich vor- und angepracht.

7
Nun wehren etliche gleichwohl wenige auß ihrem mittel diesmahls all-
8
schon mit gewißen verhaltungsbefelchen von ihren […] principaln verse-
9
hen gewesen, ubrige aber hetten sothanes anpringen gebuhrendermaßen
10
ahn behörige orth referendo gelangen laßen, auch deren etliche bereits
11
wiederantworth darauff erlangt, die andere aber wehren dergleichen stund-
12
lich erwarttend.

13
Nachdeme dan auß denen schon eingelangten befelchen und resolutionibus
14
so viel ohnschwehr abzunehmen seye, das nach fast einhelliger Meinung ihrer
15
principales dieses ein newerlicher, mehr nach sich fuhrender gesuch seye
16
und dahero wohl der fursten notturfft erfordern werde, umb dieser sachen
17
desto reifflicher nachzudencken, sich einer persöhnlicher zusammenkunfft
18
etlicher auß ihrem mittel zu vergleichen, und damit es aber nicht das abse-
19
hens gewinnen mögte, gleichsamb das friedenwerckh und hierzu nötige
20
consultationes und communicationes ihrerseits hierdurch gesteckht wurden,
21
alß hetten sambtliche anwesende furstliche gesandschafften ihnen beyden
22
auffgetragen, den herrn Kayserlichen dieses zur vorantworth anzufuegen,
23
mit deme angehefften gebuhrendem pitten, gleichwie von den herrn Kayser-
24
lichen legatis der herrn churfurstlichen begehren ahn sie furstliche gepracht
25
worden, also auch sie hinwiederumb von dieser vorantworth nicht allein
26
den churfurstlichen parte geben, sondern auch ahn ihrem vornehmen orth
27
selbige dahin disponiren und erinnern wolten, das sie von solchem newer-
28
lichem und ohngewohnlichem praedicato abstehen, alles im alten stand und
29
herkommen verpleiben laßen und zu einigem mißtrawen und wiederwillen
30
zwischen chur- und fursten und einfolglich auffhaltung der tractaten und
31
underlaßung nothwendiger vertrewlicher communication keine ursach
32
noch anlas geben mögten.

33
Aldieweil nun mehrberuhrte herrn Kayserliche gesanden pillig bedenckens
34
trugen, wenigers von Ihrer Kayserlichen Mayestät instruirt oder befelcht
35
seyen, sich dieser zwischen chur- und fursten vorschwebender strittigkeith
36
zu immisciren, so hetten sie unß den churfurstlichen gesanden erwehntes
37
der furstlichen begehren und vorantworth mit dem begrieff und formalibus,
38
wie sie es von derselben deputirten eingenohmen, hinderpringen wollen.

39
Auff diese der herrn Kayserlichen beschehene relation haben wir unß negst
40
gezimmender dancksagung vor die beschehene communication in wieder-
41
antworth dahin vernehmen laßen, daß wir zwar verhofft und höchlich

[p. 216] [scan. 340]


1
wunschen mögen, es wurden ahn seiten der hochlöblichen des heyligen
2
reichs fursten und dero ahnsehentlichen gesanden die ihnen so schriefft- so
3
mundlich zu verschiedenen mahlen angefuhrte triefftige ursachen und moti-
4
ven ihrer erheblichkeith nach reifflich beobachtet worden und darauff eine
5
solche resolution erfolgt sein, wie es die conservation nicht allein der herrn
6
churfursten, sondern vielmehr des heyligen reichs und aller deßelben vor-
7
nehmer glieder hochheit und praeeminenz vor den außwerttigen republic-
8
quen erfordern thet. Weiln es aber den herrn furstlichen gefallen, eine
9
sogestalte vorantwort von sich zu geben, so musten wir dieselbe ahn ihr
10
orth gestelt sein laßen; daß dieses praedicatum […] nicht auß ambitione
11
begert, auch darauff von Kayserlicher Mayestät und den außwerttigen
12
cronen bewilligt, seye den herrn Kayserlichen und furstlichen herrn abge-
13
ordneten und gesanden selbsten gnugsamb bekant. Unserstheils könten wir
14
von den habenden befelchen nicht außsetzen, wolten gleichwohl nicht
15
underlaßen, diese unß eröffnete vorantworth Unsern Gnedigsten Herrn
16
Principaln gebuhrend zu referiren, auch denen ubrigen zu Munster anwe-
17
senden churfurstlichen gesanden zu communiciren; betten aber darneben
18
die herrn Kayserliche gesanden, damit es auch nicht das ansehens bey
19
andern gewinnen möge, alß ob Unsere Gnedigste Churfursten und Herrn
20
durch dieses werckh zu einigen mißtrawen, weiterung oder verzögerung
21
der tractaten anlas zu geben gemeind seyen, eß wolten sich dieselbe gleicher-
22
gestalt belieben laßen, diese unsere erclerung nebenß nachmaliger bester
23
befurderung den herrn furstlichen gesanden ohnbeschwerth und furder-
24
lichst zu hinderpringen.

25
Ob nun wohl hierauff berurte herrn Kayserliche sich dieser nachmahliger
26
conferenz mit den furstlichen auß denen ursachen etwas difficultirt, das sie
27
nicht befelcht seyen, einem oder anderm theil in diesem negotio ab- oder
28
beyfall zu geben, besorgten auch, sie der sachen mehr hinderlich alß vor-
29
träglich sein wurde, bevorab weiln sich die herrn deputirte furstliche
30
gesanden gegen sie vernehmen laßen, es wolte von etlichen churfurstlichen
31
gesanden anderorths (wamit die herrn Churbayerische zu Munster verste-
32
hend ) das strittige praedicatum imperative von den furstlichen erzwungen
33
werden, so haben sie doch entlich auff sich genohmen, gelegenheit zu
34
suchen, offterwehnten herrn furstlichen diese der churfurstlichen gegen-
35
resolution con bello modo zu eröffnen,

37
216, 35 –217, 10 warbey – abgestanden] Fehlt in Kurmainz Rs FrA Fasz. 7; statt dessen dort:
38
Bey dieser conferenz hat Fritze unter anderem angezeigt, es hetten sich etliche auß
39
den furstlichen gesanden bey ihnen Churbrandenburgischen nicht unklar vernehmen
40
laßen, daß sie kein sonderbahr bedenckens trugen, Ewer Churfurstlichen Gnaden
41
und Churbrandenburgs Churfurstlicher Durchlaucht gesanden das controvertirende
42
praedicatum Excellentiae zu geben, die Churbayerische aber gleichergestalt zu
43
tractiren, darzu konten sie auß erheblichen ursachen ohne […] expressen befelch
44
nicht verstehen; hielten auch darvor, das es theils der fursten keineswegs einwilli-
45
gen werden.
warbey es dan endlich verplieben
36
[…]. Bey genohmenem abtritt vor unser gegebener resolution hat der

[p. 217] [scan. 341]


1
Churbrandenburgischer gesander doctor Fritz mir angezeigt, das er von
2
beeden herrn graven von Wittgenstein und herrn von Löben instruirt, uff
3
unser der Churmaintzischen ratification das vor diesem in vorschlag
4
geprachtes reservatum, das nemblich bey kunfftigen reichs- und andern
5
versamblungen, wan von den außwentigen potentaten und republicquen
6
keine gesanden sich darbey befinden, das praedicatum Ecxellentiae von den
7
churfurstlichen gesanden nicht praetendirt werden solte, anietzo zu wieder-
8
hohlen und darauff zu schliesen; alß ihme aber ich hingegen zu gemueth
9
gefurth, wie hoch dieses medium von Churcölln und -bayern wieder-
10
sprochen worden, ist er auch darvon abgestanden.

Dokumente