Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen Gesandten und der Deputierten des Kurkollegs Osnabrück 1645 August 1
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Osnabrück 1645 August 1
Kurmainz Rs CorrA Fasz. 10 [ 1 ] nr. 4 ( Relation Brömser an Cratz/Krebs, Osnabrück 1645
VIII 2 ) = Druckvorlage. Vgl. ferner Kurmainz Rs FrA Fasz. 7 nr. 135 ( Relation Brömser
an Kf. von Mainz, Osnabrück 1645 VIII 3 ).
Die fürstlichen verweigern den kurfürstlichen Gesandten den Exzellenztitel. Vermittlerrolle
der Kaiserlichen in dieser Frage.
[ Im Quartier Kranes ]. Vertreten: kaiserliche Gesandte, Kurmainz ( Brömser ), Kurbrandenburg
( Fritze ).
Gesandte Brömser und der kurbrandenburgische Gesandte Fritze umb 5 uhren nach-
mittag ins Kayserliche logiament. Von den ksl. Gesandten wird beiden sambt-
lichen angedeut, welchergestalt vorigen vormittag der herr Hessen Darmb-
stattischer und furstliche Braunschweig Lunnenburgischer gesander
nahmen der sambtlichen ahnwesenden fürstlichen ihnen zu vernehmen
geben, eß hetten sie furstliche noch in frischem andencken, waß von den
herrn Kayserlichen plenipotentiariis ihnen ohnlengsthin wegen des von den
herrn churfurstlichen gesandschafften praetendirtes praedicati Excellentiae
errinnerlich vor- und angepracht.
Nun wehren etliche gleichwohl wenige auß ihrem mittel diesmahls all-
schon mit gewißen verhaltungsbefelchen von ihren […] principaln verse-
hen gewesen, ubrige aber hetten sothanes anpringen gebuhrendermaßen
ahn behörige orth referendo gelangen laßen, auch deren etliche bereits
wiederantworth darauff erlangt, die andere aber wehren dergleichen stund-
lich erwarttend.
Nachdeme dan auß denen schon eingelangten befelchen und resolutionibus
so viel ohnschwehr abzunehmen seye, das nach fast einhelliger Meinung ihrer
principales dieses ein newerlicher, mehr nach sich fuhrender gesuch seye
und dahero wohl der fursten notturfft erfordern werde, umb dieser sachen
desto reifflicher nachzudencken, sich einer persöhnlicher zusammenkunfft
etlicher auß ihrem mittel zu vergleichen, und damit es aber nicht das abse-
hens gewinnen mögte, gleichsamb das friedenwerckh und hierzu nötige
consultationes und communicationes ihrerseits hierdurch gesteckht wurden,
alß hetten sambtliche anwesende furstliche gesandschafften ihnen beyden
auffgetragen, den herrn Kayserlichen dieses zur vorantworth anzufuegen,
mit deme angehefften gebuhrendem pitten, gleichwie von den herrn Kayser-
lichen legatis der herrn churfurstlichen begehren ahn sie furstliche gepracht
worden, also auch sie hinwiederumb von dieser vorantworth nicht allein
den churfurstlichen parte geben, sondern auch ahn ihrem vornehmen orth
selbige dahin disponiren und erinnern wolten, das sie von solchem newer-
lichem und ohngewohnlichem praedicato abstehen, alles im alten stand und
herkommen verpleiben laßen und zu einigem mißtrawen und wiederwillen
zwischen chur- und fursten und einfolglich auffhaltung der tractaten und
underlaßung nothwendiger vertrewlicher communication keine ursach
noch anlas geben mögten.
Aldieweil nun mehrberuhrte herrn Kayserliche gesanden pillig bedenckens
trugen, wenigers von Ihrer Kayserlichen Mayestät instruirt oder befelcht
seyen, sich dieser zwischen chur- und fursten vorschwebender strittigkeith
zu immisciren, so hetten sie unß den churfurstlichen gesanden erwehntes
der furstlichen begehren und vorantworth mit dem begrieff und formalibus,
wie sie es von derselben deputirten eingenohmen, hinderpringen wollen.
Auff diese der herrn Kayserlichen beschehene relation haben wir unß negst
gezimmender dancksagung vor die beschehene communication in wieder-
antworth dahin vernehmen laßen, daß wir zwar verhofft und höchlich
wunschen mögen, es wurden ahn seiten der hochlöblichen des heyligen
reichs fursten und dero ahnsehentlichen gesanden die ihnen so schriefft- so
mundlich zu verschiedenen mahlen angefuhrte triefftige ursachen und moti-
ven ihrer erheblichkeith nach reifflich beobachtet worden und darauff eine
solche resolution erfolgt sein, wie es die conservation nicht allein der herrn
churfursten, sondern vielmehr des heyligen reichs und aller deßelben vor-
nehmer glieder hochheit und praeeminenz vor den außwerttigen republic-
quen erfordern thet. Weiln es aber den herrn furstlichen gefallen, eine
sogestalte vorantwort von sich zu geben, so musten wir dieselbe ahn ihr
orth gestelt sein laßen; daß dieses praedicatum […] nicht auß ambitione
begert, auch darauff von Kayserlicher Mayestät und den außwerttigen
cronen bewilligt, seye den herrn Kayserlichen und furstlichen herrn abge-
ordneten und gesanden selbsten gnugsamb bekant. Unserstheils könten wir
von den habenden befelchen nicht außsetzen, wolten gleichwohl nicht
underlaßen, diese unß eröffnete vorantworth Unsern Gnedigsten Herrn
Principaln gebuhrend zu referiren, auch denen ubrigen zu Munster anwe-
senden churfurstlichen gesanden zu communiciren; betten aber darneben
die herrn Kayserliche gesanden, damit es auch nicht das ansehens bey
andern gewinnen möge, alß ob Unsere Gnedigste Churfursten und Herrn
durch dieses werckh zu einigen mißtrawen, weiterung oder verzögerung
der tractaten anlas zu geben gemeind seyen, eß wolten sich dieselbe gleicher-
gestalt belieben laßen, diese unsere erclerung nebenß nachmaliger bester
befurderung den herrn furstlichen gesanden ohnbeschwerth und furder-
lichst zu hinderpringen.
Ob nun wohl hierauff berurte herrn Kayserliche sich dieser nachmahliger
conferenz mit den furstlichen auß denen ursachen etwas difficultirt, das sie
nicht befelcht seyen, einem oder anderm theil in diesem negotio ab- oder
beyfall zu geben, besorgten auch, sie der sachen mehr hinderlich alß vor-
träglich sein wurde, bevorab weiln sich die herrn deputirte furstliche
gesanden gegen sie vernehmen laßen, es wolte von etlichen churfurstlichen
gesanden anderorths (wamit die herrn Churbayerische zu Munster verste-
hend ) das strittige praedicatum imperative von den furstlichen erzwungen
werden, so haben sie doch entlich auff sich genohmen, gelegenheit zu
suchen, offterwehnten herrn furstlichen diese der churfurstlichen gegen-
resolution con bello modo zu eröffnen,
216, 35 –217, 10 warbey – abgestanden] Fehlt in Kurmainz Rs FrA Fasz. 7; statt dessen dort:
Bey dieser conferenz hat Fritze unter anderem angezeigt, es hetten sich etliche auß
den furstlichen gesanden bey ihnen Churbrandenburgischen nicht unklar vernehmen
laßen, daß sie kein sonderbahr bedenckens trugen, Ewer Churfurstlichen Gnaden
und Churbrandenburgs Churfurstlicher Durchlaucht gesanden das controvertirende
praedicatum Excellentiae zu geben, die Churbayerische aber gleichergestalt zu
tractiren, darzu konten sie auß erheblichen ursachen ohne […] expressen befelch
nicht verstehen; hielten auch darvor, das es theils der fursten keineswegs einwilli-
gen werden.
[…]. Bey genohmenem abtritt vor unser gegebener resolution hat der
Churbrandenburgischer gesander doctor Fritz mir angezeigt, das er von
beeden herrn graven von Wittgenstein und herrn von Löben instruirt, uff
unser der Churmaintzischen ratification das vor diesem in vorschlag
geprachtes reservatum, das nemblich bey kunfftigen reichs- und andern
versamblungen, wan von den außwentigen potentaten und republicquen
keine gesanden sich darbey befinden, das praedicatum Ecxellentiae von den
churfurstlichen gesanden nicht praetendirt werden solte, anietzo zu wieder-
hohlen und darauff zu schliesen; alß ihme aber ich hingegen zu gemueth
gefurth, wie hoch dieses medium von Churcölln und -bayern wieder-
sprochen worden, ist er auch darvon abgestanden.