Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 Juli 29

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Konferenz der kurfürstlichen Gesandten


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Münster 1645 Juli 29

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DWartenberg III p. 2176–2185. Vgl. ferner DKurbayern K II p. 413–423 ( damit
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identisch DKurbayern spA II p. 217–226 ).

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Absicht der Franzosen, Kurmainz nach Münster hineinzugeleiten: Gefahr neuen Präzedenz-
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streits der Kurfürstlichen mit Venedig. Nachrichten von den Kriegsschauplätzen: Hessische
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Truppen im Erzstift Köln, kurbayerische Erfolge gegen Turenne.

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In Wartenbergs Quartier. Vertreten: Kurköln ( Wartenberg, Merveldt ), Kurbayern ( J. Adolf
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Krebs ), Kurbrandenburg ( Heiden ).

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Morgens zeittlich laßen Ihre Hochfürstliche Gnaden bey den Churbayeri-
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schen und -brandenburgischen sich befragen, ob ihnnen beliebig, daß man
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zwischen 7 und 8 zuesahmenkohmmen und wegen der Frantzosischen ent-
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gegenschickung , weylen sonderlich der Churmeintzische abgesandter Dr.
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Krebs alhier, mitt dehme sie gester abend ein und anders communicirt, die
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nottörfft abzuredden, welches sie ihnnen gefallen laßen. Und seind umb die
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benänte stund wegen Churbayern der Dr. Krebs (weylen der von Haßlang
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der saurbrunnenchur sich gebraucht) und wegen Churbrandenburg der
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von Heyden erschiennen […].

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Alß nun die herrn churfürstliche die session eingenohmmen, ist die propo-
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sition

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30 durch – Merfeldt] Abweichend in DKurbayern K II, spA II: durch Wartenberg.
durch den Münsterischen cantzlarn den von Merfeldt dahin geschehen,
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die ursach, warumb Ihre Hochfürstliche Gnaden die herrn churfürstlichen
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abgesandten anhero bemühen wollen, seye dieße, daß der St. Romain im
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nahmen der drey Frantzosischer plenipotentiarien gestern zum andern mahl

[p. 210] [scan. 334]


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bey ihro gewehßen und wegen der Frantzosischen vorhabenden entgegen-
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schickung die andeuthung gethan […]. Wie nun Ihre Hochfürstliche Gna-
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den , waß der herrn Churmeintzischen gedancken hiebey, nicht gewust,
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hetten sie zue denselben den Churcolnischen gehaimen secretarium geschik-
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kett und von allen umstendtliche relation thuen laßen und von denselben,
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wie es ihnnen vorkohmme unnd sie dabey zu thuen guetbefinden, heimb-
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gestellet . Wie sie nun auch underdeßen, weyln es zimblich spath worden,
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die gutschen außspannen und die pferd absattelen laßen, seyen darauff der
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Frantzösischen drey gutschen hinauß entgegen und von denselben dem
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10 gethan] In DKurbayern K II, spA II danach noch: Die kurmainzischen Gesandten
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haben sich über nacht uff einen hoff in der nähe von Münster zurückgezogen, die Fran-
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zosen
sie aber in der retirada noch ereilt, salutirt, empfangen.
herrn graven von Kratz die salutation formaliter gethan; dehme aber gleich
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nach

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11–13 seye – beclagtt] Laut DKurbayern K II, spA II hatte Avaux die Spanier
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beschuldigt, welche biß dahero allerlei unordnung mit visit- unnd revisiten
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gemacht, massen dan auch der conte de Pignaranda sich sogar im bett, alß wan er
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der khönig in Spanien selbst wehre, von den Kayserlichen visitiren lassen. Auf die
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Beteuerung von Avaux, sie erkenten die herrn churfürsten des reichs für der cronn
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Franckhreich guete freundt und würden es sich nicht nehmen lassen, selbst dem incognito
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einziehenden Gf. Cratz aufzupassen und ihn in ihre Kutsche aufzunehmen, hatte Warten-
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berg
an den Beschluß erinnert, nur collegialiter unnd nationaliter entgegenzuschickhen.
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Avaux hatte aber auf seiner Anweisung bestanden, bei den Churtrier- undt Chursächsi-
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schen müeste man alßdan auch ein mittel inventiren.
seye der comte d’Avaux zue ihro kommen und im nahmen sein wie
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auch des de Longeville und Servients resentirt und, daß man die anerbot-
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tene ehr nicht acceptiren wolle, sich beclagtt […].

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14–22 Darauff – anhören] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Darauff nun seye gester abendt spath der Churmeintzische abgesandter Dr.
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Krebs in der stille herein- und zue Ihrer Hochfürstlichen Gnaden kommen,
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mitt vermelden, daß der graff Kratz neben ihme nicht wenig perplex,
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waß bey dießem unverhofft sich begebenen incidenti zu thuen, bey dem
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vorgeschlagenen mittell auch all incognito müesten sie etwaß anstehen,
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damitt sie Ihrem Gnädigsten Herrn an seiner authoritet dadurch nichts
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begeben; und weylen nun Ihre Hochfürstliche Gnaden hierauß mitt den
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herrn Churbayer- und -brandenburgischen zu rehdden sich erbotten, so
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möchten dero gedancken darüber gehrn anhören.

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Kurbayern ( Krebs ) . Praevia gratiarum actione; Auch bei ihnen ist gestern
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nachmittag St. Romain gewesen und hat gegen die Ankunft der kurmainzischen Ge-
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sandtschaft
all incognito heftig eingewendet, daß ihnnen dießer affront ex
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artificio Hispanico angethan. Ihrestheilß hetten sie in der andtwortt sich bey
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dem fundamento gehaltten, daß sie ein guetes mittel erachtet, die differentz
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zwischen den herrn churfürsten und Venetianischen zu verhüeten, bey
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dehme, waß iüngst guetbefunden unnd verglichen, zu verbleiben; die aner-
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bottene ehr seye billich danckenswehrt und gehöriger ohrten zu rühmen

[p. 211] [scan. 335]


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[…].

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1–9 St. Romain – werden] Abweichend in DKurbayern K II ( wo J. Adolf Krebs
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sein Votum zum größten Teil selbst nachgetragen hat ), spA II: Solten aber ie die Frant-
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zösische mit gewalt schickhen, were dahien zue sehen, damit der Venetus nicht
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endtgegenschickhe, dan uff solchen fall müesten gleichsamb die churfürstliche ihren
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ortt nach den königlichen nehmen, weilen der Venetianische pottschaffter neulich
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sich ohne schew vernehmen laßen, das er durch solchen platz die churfürstliche de
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facto begehre zu praeiudiciren, würde sich auch vielleicht nicht geziemmen, das
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vier churfürstliche gesandtschafften in einer kutschen fahren.
St. Romain hat, waß sie wegen künfftiger fälle, wan andere alß cur-
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fürstliche einzubeglaiten, wie es alßdan zue machen, da der Venetianische
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sich ahn die crohnen zu hencken verlauthen ließe, ad referendum genohm-
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men . Jetzt vernehme er, waß mitt dem d’Avaux und sonsten weithers
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vorgangen; seinestheilß vermeinte er, daß man den Frantzosen daß hinauß-
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fahren nicht zu verwehren, sonderlich da nicht zu vermuthen, daß der
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Venetianischer schicken werde, wiedrigenfalß müesten alle der übrigen
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churfürstlichen gutschen von dannen verpleiben und es wie vor dießem
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gehaltten werden.

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Kurbrandenburg ( Heiden ).

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10–20 Er – haltten] Statt dessen in DKurbayern K II, spA II: Kurbrandenburg
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findet den seinerzeit vereinbarten vergleich am besten, will sich der Meinung Kurkölns und
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Kurbayerns anschließen.
Er wünschete, daß seine collegen zur stelle, da-
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mitt er mitt denselben, waß in hoc passu das beste sein mögtte, umbstendt-
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lich abrehdden köntte. Wan die Frantzosen zum wegkbleiben zue dispo-
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niren , wehre den sachen ahm ersten und negsten geholffen; daß man aber
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wegen deß Venetianischen die churfürstlichen gutschen ablaßen soltte,
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wehrde er sich zuenutz machen und zue seinen behelff zu gebrauchen
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wißen, und man doch dardurch bey künfftigen fällen den besorgenden diffi-
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culteten nicht entgangen. Weylen man dan der Churtrier- und -sachßischen
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annoch erwahrttend, so wehrde man doch einmal hindurch sein müeßen;
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und hieltte er seinestheilß, man hette sich in seiner ordnung gegen den Vene-
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tianer zue manuteniren und zu haltten.

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Kurköln ( Merveldt ) . Negst recapitulirung der vorstimmenden meinungen
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befinden die sache auff dießen zweyen beruhen, nemblich 1º, wie die sachen
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mitt den Frantzosischen zu vergleichen und 2º die unglegenheit wegen deß
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Venetianischen zu verhüeten; durch daß erste werde zwarn daß churfürst-
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liche collegium mehrers honorirt, gleich sie sich dan also instruirt zue sein
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und davon nicht abzustehen vermelden, nur daß man umb künfftiger fälle
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willen anzustehen. Also wehre ihre meinung dieße, daß weyln die entgegen-
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schickung und die ehr dem herrn graff Kratzen gestert alberait geschehen,
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man nachmahln, und zwarn entwedder von allen drey churfürstlichen oder
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durch einen cavallier, den versuch zu thuen, ob sie sich bey dem gestrigen
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begnugen und den herrn churfürstlichen die einbeglaithung allein laßen
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woltten. Daß 2 te , nemblich den Venetum belangent, hetten Ihre Hochfürst-

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liche Gnaden keine nachricht, ob er zue schicken gedächte oder nicht,
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wolttens aber bey den herrn Kayserlichen, wohin sie diesemnegst also-
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balden zu fahren veranlaßet, vernehmmen und durch dieselbe womöglich
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zue hinderen sich understehen. Zum fall er nun schicken woltte, würde zue
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consideriren sein, ob man in eine gutschen zu sitzen und wie mitt den übri-
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gen die ordnung zu machen; sagtten demnegst danck, daß die herrn abge-
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sandten anherozukommen sich bemühen wollen.

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Der Churbayerische ließ es dabey, wie auch der Churbrandenburgische,
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daß der versuch bey den Frantzosen durch einen cavalier zu thuen, nahmen
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auch zue danck ahn, daß Ihrer Hochfürstlichen Gnaden die mühe bey den
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herrn Kayserlichen zue übernehmmen beliebig. Er Churbayerischer wehre es
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mitt dem Churbrandenburgischen darin eins, daß, die gutschen einen ande-
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ren wegh umb deß Venetianischen willen zue nehmmen, praeiudicirlich;
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daß man sich aber auch per forzza manuteniren und ex mediis ad extrema
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kommen soltte, werde derozeitt auch bedencklich sein.

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Ihre Hochfürstliche Gnaden: die ordnung würde man im hereinkohmmen
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haltten alß vor dießem und wie in collegio brauchlich; und werde die Chur-
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meintzische gutsche zueerst auff die Frantzosische, weiln andere nit schikhen
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wurden, fahren. Wollten sich mitt den Churmaintzischen der stund ver-
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gleichen und davon hinwiederumb wißen laßen.

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21–33 Nach – worden] Fehlt in DKurbayern K II, spA II.
Nach gehaltener consultation habenn Ihre Hochfurstliche Gnaden in dis-
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cursu denn Churbayerischen unnd -brandenburgischen zu verstehen geben,
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wasgestalt sie ebenn mit der post von Churcollens Durchlaucht schreiben
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empfangen, unter annderen des inhalts, wie gahr unchristlich in dero ober
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ertzstifft die Heßen unterm commando des obristen Rabenhaupt

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Carl Frhr. von Rabenhaupt, Obrist in bessen-kasselschen, nach 1648 in niederländischen Diensten
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(ADB 27 S. 85–87 , Zedler 30 Sp. 460f., Grossmann II S. 94, Theatr. Europ. V
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S. 1073, 1099f. ).
gehauset,
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5 dorffer in brandt gesteckt unnd tyrannischerweiß die arme unnderthanen
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mit ketten ahneinander geschmiddet hinweggeschleifft. Warauff der Chur-
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brandenburgische drost Heiden andtworttete, daß wurde eine revange sein
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wegen letzt von denn Churbayerischen den Turreinischen zuegefuegten
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schadens

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Am 5. Mai 1645 siegte der bayerische Feldmarschall Mercy in der Schlacht von Mergentheim
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über Turenne. Siehe oben S. [ 79 Anm. 2 ] .
; Ihre Hochfürstliche Gnaden replicirten, daßelbe wurde eine
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schlechte unnd ungereimbte revange sein, solche hetten sie ahn ihren feindt
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alß tapfere soldaten, dergestalt aber nit alß mordtbrenner zu bezeigen;
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waruber er Heiden gantz rodt worden.

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