Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 Juli 24
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Münster 1645 Juli 24
DWartenberg III p. 2088–2095 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K II p.
326–328 ( damit identisch DKurbayern spA p. 161–164 ); DLöben I fol. 79’–80.
Schweden ist mit dem Lengericher Conclusum unzufrieden: Schwierigkeiten für die Friedens-
gespräche .
Im kurbrandenburgischen Quartier. Vertreten: Kurköln ( Landsberg ), Kurbayern ( J. Adolf
Krebs ), Kurbrandenburg ( Löben, Portmann ).
Der kurbrandenburgische Prinzipalgesandte Löben, der von Osnabrück nach
Münster gereist ist, läßt Wartenberg und Haslang wissen, daß er etwas vorzu-
bringen hat. Diese kommen untereinander überein, ihre Sekundargesandten J. Adolf
Krebs und Landsberg ins kurbrandenburgische Quartier zu schicken ;
28–29 da – laßen] Laut DLöben damit begründet, daß Löben nacher Münster nicht
plenipotentiiredt. Der Vortrag selbst fehlt in DLöben an dieser Stelle, dort zusätzlich
noch: sie hern Churcöllnische undt -beyerische abgesanthe hatten ihre secretarios
dabey, liesen alles vleissigk prothocolliren. In DKurbayern K II, spA II ist die
Proposition gestraffter wiedergegeben.
ter von Löben durch den doctor Portman folgendes proponiren laßen,
welchergestalt zu ihme der königlich Schwedische legatus Salvius dieser
tagen kommen und die anzeig gethan, daß sein mitgesandter herr Oxen-
stern von Münster auß allen bericht uber das Lengerische conclusum emp-
fangen (welches diesem der lengde nach subnectiret), worinnen sie Schwe-
dische durchauß nit willigen kondten, umb soviel weniger, daß das Ihrer
Kayserlichen Maiestät einrathende ausschreiben absque praefixione termini
geschehen soll, welches sie dahin verstehen müsten, daß die Kayserliche
resolution endweder ganz eingestelt bleiben oder sichs doch damit noch
lang hinaußverweylen mochte, underdeßen die deputationsconsultationes
per indirectum eingefuhrt und die ubrige stende noch lenger ihres iuris
suffragii privirt und von den tractatibus außgeschlossen wurden. Dahero
man auff ein anderß und zuträglichers mittel werde gedencken müßen,
dergestalt, daß gleichwie das friedenswerck alle des reichs stende concer-
nirt und angehe, also auch alle und yede, ohne vorbeygehung eines oder
des andern, darzuzuziehen weren. Solte aber diese ihre erinnerung nichts
verfangen, sondern man deren ungeacht voriger opinion verpleiben,
Ihre Kayserliche Maiestät bey diesem zuestand mit der resolution zuruck-
halten , die tractatus durch avocation der stende, so zu Oßnabruck sich
befinden, zu Münster wollen fortstellen und sie die Schweden alldort
sizen laßen, werden sie es ihnen fur sehr verkleinerlich und den schimpf
soviel da groser achten, wan sich das Churmainzische directorium, wel-
ches doch in specie neben den Churbrandenburgischen auff Oßnabruck,
mit ihnen zu tractiren, deputiret, gleichergestalt von dar anhero begeben
solt. Ihrestheylß praetendirten sie ein mehrers alß die andere cronen nicht,
konden sich aber auch nit geringer tracticen laßen, und muste man also
dahin die gedancken schlagen,
23–29 daß – konnen] Statt dessen in DKurbayern K II, spA II etwas anders: daß
alle chur-, fürssten und stende dopplete gesandtschafften schickhen, an beed orth
Münster und Oßnabrugg, und daß an beeden orthen die 3 collegia, nemblich der
churfursten-, fursten- undt stattraht angestelt und die re- und correlationes in loco
intermedio zu Lengerich oder anderstwo gehalten werden.
ster sich befünden, auch dort zu Oßnabruck gegenwertig weren und die
tractaten ahn einem orth wie ahm andern gefuhrt, gleichwohl doch pro
uno tractatu ahn beyden gehalten werden, da man sich alßdan pro commu-
nicationibus eines loci tertii würde vergleichen oder aber, wie von den
Franzosen und ihnen beschehe, alternatim zu Munster und Oßnabruck
zusammenkommen konnen. Und damit man darahn winterszeit wegen
anlauffung der Embs nicht gehindert, were die zerfallene brucken, gleich
davon die rudera sich zeigten, zu repariren und Churcolln alß landßherr
und bischoff allhier darzu zu ersuchen sein, der gemeinen wolfahrt diesen
dienst zu thun. Würde nun dieser ihrer vorschlag also angenommen und
in obacht gehalten, hette es dabey seine weg; wiedrigenfalß wolten sie
sich außtrücklich bedingt und endschuldigt haben, daß ihrerseits der sachen
sich weitter nit ahn-, sondern solchenfalß dergleichen extremitates fur die
hand nehmen würden, warüeber sich das werck ganz zerschlagen und das
reich wol gar zerscheittern gehen dörffte, zue deßen abwendung sie diese
wahrnung beyzeiten thetten.
Der von Loben habe diß des Salvii anpringen bloß ad referendum genom-
men , davon den Churmainz- und ubrigen churfürstlich Brandenburgi-
schen bericht zu erstatten, deme mit anzuhencken der Salvius begert, daß
mit dern geschlossener eröffnung des Lengerischen vergleichs den stenden
so lang, biß ein anders conclusum gefast, eingehalten werden möcht.
Falß auch vorhero bey ihnen Schwedischen was davon angepracht werden
solt, würden sie solches fur einen sehr grosen schimpff auffnehmen und
villeicht denen, durch welche das anpringen geschehe, auf der gleichen weiß
wiederumb begegnet werden, so den sachen anfangs nit wenig schäd- und
hinderlich.
Bey gethaner relation nun dieses seye rhatsamb erachtet, darauß mit den hie
zu Münster anwesenden churfürstlichen gesandten zu communiciren, und
zwarn durch yemandts auß mittel der Churmainz- und Brandenburgischen.
Nachdem sich aber deßen die Churmainzische damit endschuldiget, daß
sie sich zu ihrer vorhabender anheroraiß fertigmachen musten, hab er von
Loben die muhe, dem gemeinen weesen zum besten, allein ubernehmen
wollen. Stelle nun dahin, weyln auß fortsezung des Lengerischen schlußes
grose weittlauffigkeit und wol der sachen genzliche zerschlagung, ehe
mans angefangen, zue befahren, ob man nit vorerst rhatsamb die Chur-
mainzische zu erinnern, ihren vorhabenden aufbruch, biß man diese difficul-
tet superirt, etwas einzustellen und pro 2º einer anderen zusammenkunfft
super hoc emergenti endweder nacher Oßnabruck, Lengerich oder ander-
werz sich zu vergleichen, auch 3º, weylen doch, wie es scheinete, der schluß
so ohn der Schweden mitbewilligung gemacht, nur umbsonst und zeit
würde verlohren sein, ob dan nicht beßer, von solch anderweitt anstellen-
den conferentz sie die Schweden zu advertiren und denselben, ob sie ye-
mandts darzu verordnen wolten, mit denen die notturfft communicirt
werden köndte, heimbzugeben?
Hiernach gedachte der von Loben in discursu selbst, daß der Salvius gegen
ihnen diese formalia gebraucht, nachdem sie den krieg nun so lang gefuhrt,
kondten sie ihrer cron diesen schimpff nicht anthun laßen, sondern bälder
andere gedancken fassen würden, sie müßen mit Franckreich gleichmesig
tractirt sein etc. Und weylen nun hierauß anderst nit scheint, alß daß auf
diese weiß nicht fortzuekommen und nur das churfürstliche collegium bey
dem abgefasten guttachten schimpff haben würde, so seyen sie der mainung,
daß mit der anzeig, den furstlichen gesandten zue thun, noch einzuehalten.
Der Churcolln- und -bayerische abgeordnete haben anderst hiebey nicht
gethan, alß daß sie den vortrag, bloß und allein den principalgesanden
davon relation zu erstatten (maßen sie deßen befelcht gewesen) auf- und
angenommen und zue muglichster befürderung der resolution sich aner-
potten .