Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
188. Sitzung der städtischen Gesandten Münster 1649 Februar 8/18
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Münster 1649 Februar 8/18
Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 20 nr. 72 fol. 56–56’ = Druckvorlage.
Dissens der Reichsstädte gegen die vertragliche Absicherung des oldenburgischen Weserzolls.
Anwesenheit nicht ersichtlich.
Nachdem der stände ratificationes von dem Churmaintzischen directorio
extradiret
Vgl. dazu Meiern VI S. 857–865.
außgenohmen das der reichsstättischen etwan eine und andere, zumahl non-
deputatorum ermangelen oder defectuos sein möchten, so aber leicht zu
ersetzen, ward darauf im nahmen des reichsstättischen collegii von selben
deputatis Lübeckh und Nürnberg angezeiget, wie zwar an denen reichsstätti
schen ratificationen insgemein kein mangel erscheinen würde, also wehre
iedoch bey selben nothwendig zu erinnern, demnach ermeldtes reichsstät
tisches collegium in des praetendirenden Oldenburgischen zolls
Sämtliche Interventionen der Reichsstädte – auch die Einschaltung der Gesandten der General-
staaten – gegen diesen Zoll bei Elsfleth waren erfolglos geblieben. Deshalb nahmen Lübeck und
einige andere Reichsstädte in ihre Ratifikationen einen Passus auf, wonach sie den in den Friedens-
vertrag aufgenommenen Zoll nicht garantierten (vgl. Meiern VI S. 861 ).
nie gewilliget, sondern demselben, wie von je her, also auch bey der sub-
scription des instrumenti pacis und sonst allemahl widersprochen, das sol-
chem nach dasselbe sothanen dissens nochmahlen inhaeriret, auch die ein-
bringende ratificationes per expressum dahin declarirt haben wolten, das be-
sagter zoll keinesweges darunter verstanden, wenigers die erbaren freye
reichsstädte zu dessen guaranda sich verstanden haben wolten. Welchem an-
bringen zwar a parte des Churmaintzischen directorii widersprochen und
dergeichen contradiction nicht gestendig sein wollen. Dehm ungeachtet aber
ermeldte deputati bey ihrseits gethaner anzeig und declaration es allerdings
gelaßen.
Weil nun diß alles, wie vorgemeldt, in beysein und gegenwarth der herren
Kayserlichen und königlichen Schwedischen hochansehenlichen herren ple-
nipotentiariorum , wie nichts weniger der gesambten deputirten unterschrei-
benden und ratificirenden stende gesandtschafften in ipso commutationis
actu also vorgangen und darüber gegenwertigen extractum protocolli nach-
richtlich zu communiciren begehret worden, so ist solchem suchen jussu
illustrissimae legationis Caesareae hiermit statt gethan.