Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
187. Re- und Correlation Münster 1648 Dezember 26
187
Münster 1648 Dezember 26
Bremen 2 – X. 10. c. = Druckvorlage; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); Köln K. u. R.267
p. 207–210 ( anschließend kurze Darstellung der Re- und Correlation ); Stade Rep. 32 II Dienst-
registratur nr. 44 fol. 359–360, 373–374; HHStA Karton 9 fol. 986–990.
Schwierigkeiten bei der Ratifikation des Friedens: schwedische und französische Forderungen.
Anwesenheit nicht ersichtlich.
Bey überlegung gestriges tages in proposition gebrachter frag, ob nemblich
zu amolirung der von beyden alliirten cronen in puncto ratificationis er-
weckter difficultäten
Schwedische Forderungen vom 21. Dezember 1648 Druck Meiern VI S. 749 f., die französi
schen vom 23. Dezember ebd. S. 752–756.
bey dem buchstaben des instrumenti pacis schlechter dings zu verbleiben
und in crafft desselben auff die commutation zu tringen seye, ist anwesenden
städtischen abgesandten zu gemüth gegangen, daß, gleich wie durch schrifft-
wechslung dem werk nur weitere verzögerung causiret wird, alß mit blosser
beziehung auff den buchstaben des friedenschlusses desto schwerlicher aus-
zulangen seyn werde, weiln beyde confoederirten cronen denselben eben-
messig allegiren und pro fudamento ihrer desideriorum setzen.
Haben demnach, zu gewinnung der zeit, für dienlicher angesehen, daß den
extraordinari deputierten heimgegeben werde, sich deswegen in conferentz
mit ihnen einzulassen und bey ein und anderem puncten die notturfft dem
friedenschluß gemeeß zu remonstriren, damit alle obstacula aus dem wege
gehoben, auff die extradition getrungen und der frieden zu vollständiger
würcklichkeit dermahleins befürdert werden möge. Zu solchem gemein
nützigen scopo nun zu gelangen, gedenken sie zwar ietzangeregte hochnö
tige commutation keinesweges zu verhindern, sondern viel mehr aller mög
lichkeit nach helffen zu beschleunigen, damit denienigen, welche bisher an
bestettigung des friedens dubitiret, ihre mißgedanken ausgenommen und
sowoll das restitutionwerk alß solutio militiae dadurch desto mehr facilitiret
Demnach aber denen ex capite amnistiae et gravaminum restituendis hieran,
daß ihre satisfaction nicht nur auff dem papier liege, sondern auch zu effect
gebracht werde, desto mehr gelegen, weiln ein und andern orts, ohnange-
sehen der miles noch in armis, und die örter occupiret, solche contraven-
tiones vorgehen, daraus, was post exauctorationem et restitutionem locorum
geschehen mögte, die rechnung leicht zu machen ist.
Alß siehet man dies orts keinen rath, dann daß die ungehorsahmen, ver-
mittelst der in instrumento pacis enthalteter mediorum compulsorialium zur
partition gezwungen, poena fractae pacis an ihnen alsobalden würcklich exe-
quiret , die völcker dazu amployiret und die erholung alles daher entstehen-
den schadens gegen sie vorbehalten werde. Weiln doch vor der restitution
die cronen wenigst zu abtrettung inhabender plätze, gegen dieienigen,
welche etwas ex capite amnistiae et gravaminum zu restituiren haben,
nimmermehr verstehen werden, inmaßen die herren Kayserlichen hiebevor
selbsten der meinung gewesen seyen.
Übrige der herren Schwedischen desideria seyen zwar der billigkeit nicht
ohngemäß, iedoch aber also auch nicht qualificiret, daß sie die auswechslung
der ratification noch länger hinterhalten könten, sondern werden sich auff
dasienige, was die herren Kayserlichen bereits repliciret, bey der conferenz
verhoffentlich ohne sonderbare mühe von selbsten ergeben. Wobey ihnen
gleichwoll insonderheit zu remonstiren were, daß anstatt im instrumento
pacis geschlossener milterung der alten contributionen und gäntzlicher
unterlassung neuer exactionen zu Prag eine anderwertige austheilung der
winterquartier zu der zeit erst verglichen worden, da die abdankung ge-
schehen solte. Wodurch die solutio militiae vollents ad terminos impossibili-
tatis ipso facto gerathen würde. Deswegen dieienigen, welche mit
contingent gesetzt, auff den fall, da ihnen anietzo erst neue einquartierungen
auffgebürdet werden solten, dazu gantz nicht verstehen könten, sondern
demselben, alß hiemit geschiehet, per expressum wiedersprochen haben
wolten.
Denen Frantzösischen postulatis wird auch leicht zu begegnen und wegen
der in puncto satisfactionis Gallicae geschehenen declaration über das
vorige noch eins zu remonstiren seyn, daß selbige, alß von sämptlichen
ständen des reiches vor dem schluß gemachet und mit herrn graff Serviens
gutem wissen an den königlichen hoff geschicket, weder verbotten noch
dem instrumento pacis zuwieder, sondern eid und pflichten gemäß und der
ursachen ohnumbgänglich gewesen seye, damit nicht, was einem stand heut
zu tag geschiehet, dem anderen morgen auch begegne, und im widrigen der
herren Kayserlichen gehaltene protocolla mit umbgestoßen und vernichtet
werden.
Was zwischen den hingelassenen dreyen stifftern unnd diesem neuerlichen
gesuch für ein merklicher unterschied enthalten, ist bekant. Wan man ihm
nun mascule unter augen gehen und, daß die stände antiquam virtutem bey
sich haben, zu erkennen geben wird, wird diese difficultät bald fallen. Dann
wan der könig eine conditionem sine qua non daraus hette machen wollen,
würde er das instrumentum nicht haben unterschreiben und sich dadurch zur
ratification verbinden lassen.
Solte aber herr graff Servien ihme der stände friedensbegierd hierinnen zu
nutz machen und mit ausstellung der ratification noch länger an sich halten
wollen, so were ihme auff denselben, gleichwoll unverhofften fall, ohndun-
kel zu bedeuten, daß man das werk an seinen könig, das parlament und
andere diensahme ort gelangen zu lassen und sich ab dem höchstschädlichen
auffenthalt zu beschweren, keinen längern umbgang
18 können] Ergänzung in Köln K. u. R. 267 p. 207–210. Ist man bey vorgangener re- und
correlation in allen 3 collegiis einer meinung gewesen biß auf die frag, wie die abdank-
kung der Schwedischen volcker und evacuation der plätz vorzunehmen? Die herren
churfürstlichen hielten dafür, es solte durchgehendt ohne underschiedt der cräiß ge-
schehen , damit weder under den völckern confusion noch bey anderen ständten ialou-
sie darab entstehe.
Die fürstliche aber wolten haben, daß denen ständen, welche ihr contingent des ersten
termins für voll bezahlen, obhabende guarnisonen am ersten abgenohmen und die
ermangelnde plätz restituirt werden. Weiln es aber eine solche sach, darüber die herren
Schwedischen, wie weit sie sich practiciren laßen wolle, vorhero vernohmen werden
müßten, alß hatt man kein gantzes darinnen machen können, sondern biß dorthin auß
gestelt sein laßen.