Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
174. 152. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 August 10

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152. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 August 10

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Strassburg AA 1144 fpl. 657’–658’ = Druckvorlage; Strassburg zu AA 1144; Bremen
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2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.; MEA FrA , RK ) Fasz. 22.

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Die von Servien angesprochenen Schwierigkeiten bei der französischen Satisfaktion und dem kaiserlich-
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spanischen Beistand; Ausweg: Deklaration der Reichsstände.

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Anwesenheit nicht ersichtlich.

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Man hatt deme von herrn Salvii Excellenz gestriges tages gethanem vor-
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schlag etwas reiffer nachzudenckhen, auch stättischen theils nicht underlaßen
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und sich dabey erinnert, daß herr grav Servien in den tractaten weiter nicht
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progrediren wolle, die stände haben sich dann vorhero über dem schwär

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wichtigen puncto assistentiae gegen ihme dergestalt vernemen laßen, daß
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darauff die cron Franckhreich mitt Ihrer Kayserlichen Majestät einen siche-
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ren friden schließen könne. Dagegen aber auch considerirt, daß bereits zwey
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gleichförmige conclusa dahin gefallen, daß berührter punctus assistentiae
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biß auff die letst oder so lang zu differiren seye, biß des heyligen Römischen
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reichß und der stände jura bey dem puncto satisfactionis Gallicae dergestalt
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salviret, daß man ohne befahrende praejudiz von jenem zum wenigsten prae-
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paratorie juxta constitutiones imperii reden könne und demnach dafür gehal-
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ten , daß es, wann man davon einen absprung nemen solte, nicht allein bey
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herrn grav Servien das ohngezweiffelte ansehen, ob hette es mitt der stände
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consens in puncto satisfactionis seine vollstendige richtigkeit dadurch er-
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langt , gewinnen, sondern auch die tractaten in puncto assistentiae ihren
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würckhlichen effect ohne zuthun der herren Kayserlichen eben so wenig
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erreichen würden, als von 14 tag hero leider geschehen ist. Auß solchen ohn-
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vermutheten difficulteten nun, die sich sowohl an seiten herrn grav Serviens
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als der interessirten stände erzeigen, zu gelangen und jedem theil conten-
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tament zu geben, ist kein ander mittel, alß daß eine deuttliche und genug-
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same declaration des puncti satisfactionis alßbalden zu papyr gebracht und
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nomine statuum dem herrn grav Servien mit der anzeig übergeben werde, daß
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man außer derselben admission zu weitterer handlung mit ihme an diesem
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orth nicht schreitten köndte, sondern die tractaten nacher Münster trans-
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feriren , die herren Kayserlichen über einem und dem anderen mit ihrer
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declaration vernemen und also ein gantzes darauß machen müßte. Und auff
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solchen fall allen befahrenden weittläuffigkeiten vorzukommen, werden sich
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verhoffentlich noch wohl außträgliche expedientia ergreiffen laßen, zumahl,
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weiln es bey demjenigen, was zwischen den herren Kayserlichen und könig
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lichen Schwedischen abgehandelt und durch offentlichen handtschlag be
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stättigt worden, sein ohnverruckhtes und ohngeändertes verbleiben

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28 habe] Zusätzlich in Strassburg zu AA 1144 sowie MEA FrA , RK ) Fasz. 22 und ein theil den
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anderen wider die Opponenten dabey, in crafft der assecuration mainteniren mueß;
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auch wann die stände zusammen halten, leichtlich verhütet werden kann, daß die
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Spanische händel mit dem Teutschen wesen nicht confundirt, noch dieses um jener
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willen aufgehalten werde.
habe

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Zu den Verhandlungen des 10. August 1648 vgl. Meiern VI S. 325–327 mit Skizzierung der
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differierenden Meinungen von Kurfürstenrat und Fürstenrat einerseits und Städterat andererseits.
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