Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
172. 150. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 August 7
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Osnabrück 1648 August 7
Strassburg AA 1144 fol. 654–654’ = Druckvorlage; Strassburg zu AA 1144; Bremen
2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2 – X. 10. b.
Unterschiede im schwedischen und französischen Friedensinstrument beim Exekutions- und Asse-
kurationspunkt .
Anwesenheit nicht ersichtlich.
Conclusum. A parte des reichsstättischen collegii ist man der einhelligen
meinung, daß, soviel beede in deliberation gestelte articulos executionis et
assecurationis anlangt
Zu den Verhandlungen vom gleichen Tage Meiern VI S. 310 f.
mento enthalten (so weitt es sich auff das Französische accommodiren läßt),
verbleiben, in denen differentien aber, welche die formalia allein und die sub-
stantialia nicht touchiren, denen deputatis vollmacht auffgetragen werden
köndte, jedoch dergestalt, daß es im übrigen und sonderlich, soviel die
Frantzösische satisfaction betrifft, bey jüngstgemachtem concluso ohnge
ändert gelaßen und auff derselben ohnentbärlichen erleutterung gesambter
hand bestanden werde. Zumahln, weiln es eine solche weitaußsehende und
gefährliche sach ist, die nicht nur das Elsaß, sondern den gantzen Ober-
rheinischen , Churfürstlichen und Schwäbischen craiß, ja das gantze Römi
sche reich, welches nur noch einen paß über Rhein behalt, dergestalt an-
gehet , daß, in dem man vermeinen möchte, durch andere expedientia den
friden zu befürdern, derselbe erst recht involvirt, die abdanckhung der
völckher verhindert und zu schädtlicher separation under den ständen selb-
sten anlaß gegeben werden dörffte.