Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
165. 143. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juli 17 8 Uhr

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143. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Juli 17 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 632–634 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Überreise nach Münster zu Verhandlungen mit den Franzosen. Moderation des kurkölnischen Kon-
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tingents
bei der Abfindung der schwedischen Armee wegen der Beteiligung an der hessischen Satisfak-
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tion
. Kaiserliche Forderung auf Militärsatisfaktion.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Dortmund, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg,
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Nürnberg und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Es haben zwar die herren abgesandten, was für 3
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quaestiones, alß 1. ob man nach nunmehr geendeten Schwedischen tractaten
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zu antrettung der Frantzösischen nach Münster gehen, 2. Churcöln und
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deren mitinteressenten clag moderiren und 3. Ihrer Kayserlichen Majestät
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militiam gleich der Schwedischen mit einer satisfaction bedenckhen wolle,
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von den herren Kayserlichen denen deputatis am verlittenen sambstag vor-
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getragen und von Churmaintz in pleno referirt worden, mitt mehrerem ver-
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nommen

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Zur Verhandlung vom 15. Juli 1648 Meiern VI S. 102 f., zur kurmainzischen Proposition ebd.
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S. 103. Kurköln wünschte eine Moderierung seiner Quoten zur Satisfaktion der schwedischen
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Armee, da die hessischen Truppen, die in seinem Territorium lagerten, aufgrund des Vergleichs
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vom 29. März 1648 erhebliche Summen aus den von ihnen besetzten Städten abpreßten, allein im
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Stift Münster monatlich über 56 000 Gulden.
. Er müße aber vorhero berichten 1., daß es bey damahliger deputa-
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tion die meinung gehabt, daß man sich under wehrender conferenz darüber
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bereden und erclären wolle, maßen auch ein solches die herren Kayserlichen,
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wie ab auffgesetzter relation (dahin man sich dies orths, kürtze halben, zu
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beziehen) erscheine, acceptirt und damitt zufriden gewesen und 2., daß sich
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die evangelische herren fürstliche über obbesagte quaestiones materialiter
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nicht haben einlaßen, sondern auff eine conferenz versparen wollen, in hoff-
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nung , die stätt auch an ihrem orth weiter nicht gehen werden. Wolle also
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dahin stehen, ob die herren abgesandten, ihre gedanckhen hierüber zu eröff
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nen , ihnen belieben laßen wollen.

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Lübeck. 1. Ad 1. Es seye ein ohnbesunnen begehren, daß man den Münsterischen
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wenigeren gesandten nachgehen solle, da doch locus tractatuum Suecicorum
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vermög der praeliminar tractaten zu Oßnabruckh seye.

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Ad 2. Was wegen der Churcölnischen praetendirten moderation gedacht
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worden, halte er daßelbe für eine bereits verglichene und geschloßene sach.
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Andere stände, und sonderlich die mit guarnisonen belegt, haben mehr ur-
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sach , moderation zu suchen, könnens aber nicht erlangen.

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Das 3. seye in quaestione cui ebenmäßig resolvirt und an sich selbsten ein
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modus in imperio inusitatus, solcher gestalt satisfaction zu begehren und

[p. 812] [scan. 884]


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also wider abzustellen oder das petitum ad comitia imperii proxima zu remit-
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tiren . Hisce sepositis seye er auch darmitt einig, daß man diese quaestionem
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noch nicht materialiter angreiffe, sondern es bey dem, daß die conferenzen
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über dem puncto executionis et assecurationis vorgenommen werden möch
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ten , bewenden laße und erst nach expedirung derselben, ne novum obstacu-
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lum creetur pacis tractatui, von übrigen puncten sich berede. Welches auch,
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weiln die herren Kayserliche verhoffentlich gerne darzu verstehen, deßto
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weniger difficulteten haben werde.

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Regensburg. Weiln die deputirten bey den herren Kayserlichen starckh ob-
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loquirt , daß bey den conferenzen von proponirten quaestionibus allererst
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geredet werden solle, diese aber, daß sich die Münsterische stände wider
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Churmaintz, ob communicirte ihnen derselbe nichts von hiesigen tractaten,
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beschwäret, angedeutet und daß man sich nach Münster begeben solle, be-
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gehret haben, alß were zwar Churmaintz deßwegen zu erinnern, die materi-
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alia vorkommener puncten aber zu den conferenzen zu verschieben, dahin er
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auch sein votum suspendiret haben wolle.

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Kolmar deßgleichen, wie auch Dortmund.

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Lindau. Ad 1. Seye keiner communication gegen den Münsterischen stän
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den vonnöthen, weiln sie, wann sie anderst lust zum friden haben, sich wohl
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von selbsten anhero als an den rechten locum tractatuum erheben würden.
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Ad 2. Dieweiln nichts gewißers, alß wann dem churfürsten zu Cöln einige
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moderation beliebet werden solte, daß selbige auch andere und sonderlich
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die stände im Fränckh- und Schwäbischen craiß, welche auch in ansehung
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der auff dem halß habenden guarnisonen, sich von der satisfaction zu exi-
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miren , mehrere ursach hetten, suchen und begehren würden, als müeße es
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dies orths bey denen in quaestione quis hiebevor gemachten conclusis sein
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verbleiben haben und behalten.

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Bremen. Er seye auch mit den vorstimmenden in deme, daß die materialia
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vorgebrachter quaestionen ad conferentias remittirt werden sollen, gantz
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einig.

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Herr Director. Er seye ad 1. gleicher meinung, je lenger man dieses zu-
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muthen , da durch anders nichts als die steckhung der tractaten zuwegen ge-
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bracht werden dörffte, decliniren könne, je beßer es seye, weiln nun der
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Münsterischen eigene schuldt, daß sie auff erforderen nicht erscheinen, son-
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dern sich selbsten von den handlungen excludiren und ohne das schier nie-
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mandt , der cum effectu votiren könne, darüben seye, alß werde man dies
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orths, cum absentium nulla habeatur ratio, desto weniger zu verdenckhen
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sein. Ad 2. könne man zu einer solchen moderation, wie Churcöln, das stifft
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Münster und Fulda suchen, nicht verstehen. Dann gleich wie die Heßen von
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ihrer satisfaction nichts fallen laßen wollen, also würde jener Schwedisches
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contingent anderen ständen aufwachsen und die willfahr solche beschwär

[p. 813] [scan. 885]


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liche consequentien nach sich ziehen, daß man nimmermehr aus dem werckh
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kommen köndte.

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Ad 3. Seye zu verwundern, daß die herren Kayserlichen bey ihrer jüngsthin
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außgestelten replic bestehen und also den friden damit auffzuhalten begeh-
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ren , da doch die stände sich auff dieses petitum nicht instruirt befinden, der
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friden dadurch verzögert werde und niemandt wißen möge, wie sich künff
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tige zeiten anlaßen und ob man in guthem standt verbleiben oder die vulnera
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recrudesciren werden. Köndte man es also auff künfftigen reichstag auß
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stellen und sich alsdann darüber pro re nata erclären, die resolutionem mate-
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rialium aber auff die conferenzen in puncto executionis et assecurationis auß
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setzen , damit dem fridenswerckh kein obstaculum dadurch verursacht
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werde. Welches deßto leichter zu thun, weiln schon mehr davon geredet
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worden, so den herren Kayserlichen in eventum anzudeuten.

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Auff welches zwar das Conclusum alsobalden auffgesetzet, weiln aber die re-
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et correlatio den 20. erst hernach vorgangen, alß wirdt es under selbigem
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dato zu finden sein.

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