Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
165. 143. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juli 17 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Juli 17 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 632–634 = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Überreise nach Münster zu Verhandlungen mit den Franzosen. Moderation des kurkölnischen Kon-
tingents bei der Abfindung der schwedischen Armee wegen der Beteiligung an der hessischen Satisfak-
tion . Kaiserliche Forderung auf Militärsatisfaktion.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Dortmund, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg,
Nürnberg und Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Es haben zwar die herren abgesandten, was für 3
quaestiones, alß 1. ob man nach nunmehr geendeten Schwedischen tractaten
zu antrettung der Frantzösischen nach Münster gehen, 2. Churcöln und
deren mitinteressenten clag moderiren und 3. Ihrer Kayserlichen Majestät
militiam gleich der Schwedischen mit einer satisfaction bedenckhen wolle,
von den herren Kayserlichen denen deputatis am verlittenen sambstag vor-
getragen und von Churmaintz in pleno referirt worden, mitt mehrerem ver-
nommen
Zur Verhandlung vom 15. Juli 1648 Meiern VI S. 102 f., zur kurmainzischen Proposition ebd.
S. 103. Kurköln wünschte eine Moderierung seiner Quoten zur Satisfaktion der schwedischen
Armee, da die hessischen Truppen, die in seinem Territorium lagerten, aufgrund des Vergleichs
vom 29. März 1648 erhebliche Summen aus den von ihnen besetzten Städten abpreßten, allein im
Stift Münster monatlich über 56 000 Gulden.
tion die meinung gehabt, daß man sich under wehrender conferenz darüber
bereden und erclären wolle, maßen auch ein solches die herren Kayserlichen,
wie ab auffgesetzter relation (dahin man sich dies orths, kürtze halben, zu
beziehen) erscheine, acceptirt und damitt zufriden gewesen und 2., daß sich
die evangelische herren fürstliche über obbesagte quaestiones materialiter
nicht haben einlaßen, sondern auff eine conferenz versparen wollen, in hoff-
nung , die stätt auch an ihrem orth weiter nicht gehen werden. Wolle also
dahin stehen, ob die herren abgesandten, ihre gedanckhen hierüber zu eröff
nen , ihnen belieben laßen wollen.
Lübeck.
wenigeren gesandten nachgehen solle, da doch locus tractatuum Suecicorum
vermög der praeliminar tractaten zu Oßnabruckh seye.
Ad 2. Was wegen der Churcölnischen praetendirten moderation gedacht
worden, halte er daßelbe für eine bereits verglichene und geschloßene sach.
Andere stände, und sonderlich die mit guarnisonen belegt, haben mehr ur-
sach , moderation zu suchen, könnens aber nicht erlangen.
Das 3. seye in quaestione cui ebenmäßig resolvirt und an sich selbsten ein
modus in imperio inusitatus, solcher gestalt satisfaction zu begehren und
also wider abzustellen oder das petitum ad comitia imperii proxima zu remit-
tiren . Hisce sepositis seye er auch darmitt einig, daß man diese quaestionem
noch nicht materialiter angreiffe, sondern es bey dem, daß die conferenzen
über dem puncto executionis et assecurationis vorgenommen werden möch
ten , bewenden laße und erst nach expedirung derselben, ne novum obstacu-
lum creetur pacis tractatui, von übrigen puncten sich berede. Welches auch,
weiln die herren Kayserliche verhoffentlich gerne darzu verstehen, deßto
weniger difficulteten haben werde.
Regensburg. Weiln die deputirten bey den herren Kayserlichen starckh ob-
loquirt , daß bey den conferenzen von proponirten quaestionibus allererst
geredet werden solle, diese aber, daß sich die Münsterische stände wider
Churmaintz, ob communicirte ihnen derselbe nichts von hiesigen tractaten,
beschwäret, angedeutet und daß man sich nach Münster begeben solle, be-
gehret haben, alß were zwar Churmaintz deßwegen zu erinnern, die materi-
alia vorkommener puncten aber zu den conferenzen zu verschieben, dahin er
auch sein votum suspendiret haben wolle.
Kolmar deßgleichen, wie auch Dortmund.
Lindau. Ad 1. Seye keiner communication gegen den Münsterischen stän
den vonnöthen, weiln sie, wann sie anderst lust zum friden haben, sich wohl
von selbsten anhero als an den rechten locum tractatuum erheben würden.
Ad 2. Dieweiln nichts gewißers, alß wann dem churfürsten zu Cöln einige
moderation beliebet werden solte, daß selbige auch andere und sonderlich
die stände im Fränckh- und Schwäbischen craiß, welche auch in ansehung
der auff dem halß habenden guarnisonen, sich von der satisfaction zu exi-
miren , mehrere ursach hetten, suchen und begehren würden, als müeße es
dies orths bey denen in quaestione quis hiebevor gemachten conclusis sein
verbleiben haben und behalten.
Bremen. Er seye auch mit den vorstimmenden in deme, daß die materialia
vorgebrachter quaestionen ad conferentias remittirt werden sollen, gantz
einig.
Herr Director. Er seye ad 1. gleicher meinung, je lenger man dieses zu-
muthen , da durch anders nichts als die steckhung der tractaten zuwegen ge-
bracht werden dörffte, decliniren könne, je beßer es seye, weiln nun der
Münsterischen eigene schuldt, daß sie auff erforderen nicht erscheinen, son-
dern sich selbsten von den handlungen excludiren und ohne das schier nie-
mandt , der cum effectu votiren könne, darüben seye, alß werde man dies
orths, cum absentium nulla habeatur ratio, desto weniger zu verdenckhen
sein. Ad 2. könne man zu einer solchen moderation, wie Churcöln, das stifft
Münster und Fulda suchen, nicht verstehen. Dann gleich wie die Heßen von
ihrer satisfaction nichts fallen laßen wollen, also würde jener Schwedisches
contingent anderen ständen aufwachsen und die willfahr solche beschwär
liche consequentien nach sich ziehen, daß man nimmermehr aus dem werckh
kommen köndte.
Ad 3. Seye zu verwundern, daß die herren Kayserlichen bey ihrer jüngsthin
außgestelten replic bestehen und also den friden damit auffzuhalten begeh-
ren , da doch die stände sich auff dieses petitum nicht instruirt befinden, der
friden dadurch verzögert werde und niemandt wißen möge, wie sich künff
tige zeiten anlaßen und ob man in guthem standt verbleiben oder die vulnera
recrudesciren werden. Köndte man es also auff künfftigen reichstag auß
stellen und sich alsdann darüber pro re nata erclären, die resolutionem mate-
rialium aber auff die conferenzen in puncto executionis et assecurationis auß
setzen , damit dem fridenswerckh kein obstaculum dadurch verursacht
werde. Welches deßto leichter zu thun, weiln schon mehr davon geredet
worden, so den herren Kayserlichen in eventum anzudeuten.
Auff welches zwar das Conclusum alsobalden auffgesetzet, weiln aber die re-
et correlatio den 20. erst hernach vorgangen, alß wirdt es under selbigem
dato zu finden sein.