Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
155. 135. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Juni 24 9 Uhr

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135. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Juni 24 9 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 605–609’ = Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ) mit
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Re- und Correlation. Conclusa in: Strassburg zu AA 1144; Bremen 2 – X. 8. m. ( II ) sowie 2
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– X. 10. b.; Druck Meiern VI S. 18f.

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Schwedische Forderung auf Barzahlung der 2,5 Millionen Reichstaler sowie Assignationen für weitere
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0,5 Millionen beim ersten Ratentermin.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg und
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Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Es haben die herren abgesandten, wie gestrige
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handlung mit den herren Schwedischen abgeloffen und wohin der abschiedt,
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nemblichen auff 25 tonnen reichsthaler pro primo termino paar zu erlegen,
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genommen worden, selbsten angehöret und verstanden

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Vgl. Meiern S. 13–16.
. Dieweiln man nun
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ohnverrichter sachen voneinandergegangen und an seiten der stände das
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wortt auff eine höhere summ, von sich zu geben, nicht geringes bedenckhen
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gehabt, alß werde dahin stehen, ob man jetzundt von der sachen reden und
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entweder bey offerirten 25 tonnen reichsthaler par verbleiben oder, was
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sonsten hierbey zu thun sein möchte, an hand geben wolle.

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Lübeck. Es seye dieses werckh seines bedunckhens gravis materia, der mo-
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dus procedendi aber noch viel ärger, und were zu wünschen, daß man sich
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einmahl daraus extriciren und wickhlen köndte. Soviel nun das begehrte
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quantum betreffe, sehe er in rei veritate nicht, wie die stände ins gesambt
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oder auch die stätt weiter, dann bereits geschehen, gehen können, der
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scheffel seye ihnen, den herren Schwedischen, gestern ja so voll gemeßen
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worden, daß sie sich mehr alß wohl damitt hetten contentiren können und
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sie dabey versichert, daß sich ein jeder, aus dem verfluchten krieg zu kom-
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men , eußerist bemühen werde. Were demnach bey offerirten 25 tonnen

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reichsthalern nochmahln, doch dergestalt zu bestehen, daß die assignationes
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so guth, als wann es pare bezahlung were, gehalten werden solten, und die
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herren Schwedischen deßto beßer darzu zu disponiren, bey handen habende
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schrifft vorzunemen, was dabey zu erinnern, anzudeuten und den herren
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Schwedischen mit dem vermelden zuzustellen, daß, wann sie den ständen
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dieses orths nicht deferiren, alle ihre bißherige actiones umbsonst und ver-
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gebens , und, daß der friden an ihnen allein jetzundt haffte, augenscheinlich
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darumb darab zu sehen und zu verspüren sein werde. Nächst diesem solte man
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auch vormahlige conditiones nochmahln anhenckhen und dabey expresse
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sagen, daß dieses offertum keinen anderen verstand haben und für nicht
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offerirt gehalten werden solle, es folge dann der effectus pacis gewiß und
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ohnfehlbar darauff und, ob gleich auch die höhere weiter gehen solten, dan-
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noch die stätt, daß sie wegen höchster ohnmöglichkeit darein nicht condes-
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cendiren oder ein mehreres verwilligen köndten, mit bestandt anzudeuten
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hetten.

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Regensburg. Obwohln er auff das jenige, was die majora dies orths geben,
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von seinen herren und oberen instruirt, werde jedoch der statt Regenspurg
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bey einer so starckhen summ mit ihrem contingent auffzukommen, ohnmög
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lich fallen. Wolle sich demnach mit den majoribus ratione quanti, sofern
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auch die demselben angehenckhte conditiones in acht genommen werden,
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gerne conformiren. Es seye aber darum noch keiner des fridens gesichert,
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weiln nicht allein mit denen herren Kayserlichen auß diesen tractaten biß
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dato nicht communiciret worden, sondern alles auff gerathwohl geschehen
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und, wie Lübeckh erinnert, noch ohngewiß, ob die abdanckhung und exe-
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cutio pacis darauff erfolgen werde. Inmittelst steige man gleichwohl mit
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dem anerbieten immerdar höher, obwohln, wie damitt auffzukommen, keine
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mittel vorhanden. Wolte also, daß es bey vorigen offerten sein verbleiben
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haben möchte, lieber sehen, sonsten er bey seinen herren principalen, wann
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er allezeit berichte, man seye mit dem erbieten höher kommen, der effectus
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pacis aber noch nicht folgen wolle, invidiam auff sich lade, und an seinem
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orth dafür halte, daß die stände, wann sie auch gleich ein mehrers über
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bereits offerirtes anerbieten solten, des fridens bevorab, ehe die zwischen
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Spanien und Franckhreich obschwebende differentien ihre richtigkeit erlan-
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get , nicht gesichert sein würden. Seye auch stättischen theils auff die höhere
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dießfalls kein absehen zu stellen, sondern bey vorigen conclusis zu ver-
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bleiben , und er im übrigen der ohnvorgreifflichen meinung, wann die auff-
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gesetzte rationes zusammen getragen, neben anerbottener summa gelts zur
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armee geschickhet, den soldaten, sonderlich aber Teutschen, vorgehalten und
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besagten rationibus noch mehrere motiven angehenckht würden, es dörffte
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bey den herren Schwedischen etwas alteration und nachdenckhen verur-
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sachen , und köndte man sich dies orths mit den höheren, wann sie auch
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etwas davon reden solten, vergleichen; im übrigen aber ratione quanti bey
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den assignationibus bestehen.

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Kolmar. Es seye gar hart, lupum auribus tenere. Hielte aber doch dafür,
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man solte bey den 25 tonnen reichsthalern bestehen, wiewohlen er, daß
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damitt schwärlich auffzukommen sein werde, nicht ohnbillich besorge, zu-
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mahln den herren Schwedischen selbige bereits vergangenen sonnabendt
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anerbotten, von ihnen aber nicht acceptirt worden, weiln nun die höhere
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etwas weiter zu gehen oder auff ein ander expediens zu gedenckhen, dahero
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veranlaßt worden, alß hette man sich zwar stättischen theils auch damitt zu
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conformiren, vorhero aber, wie Lübeckh erinnert, etwas zu verwaigern, auff
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den ersten fall alle conditiones zu praemittiren und absque hoc praesupposito
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auff ein mehrers sich nicht einzulaßen. Die zusammen getragene rationes be-
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treffendt , werden selbige vielleicht in eine sonderbare umbfrag gestelt und
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die nothdurfft alßdan dabey erinnerlich beygebracht werden können.

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Nürnberg. Er vergleiche sich zuvorderst mit vorgehenden votis in deme,
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daß bey einwilligung der 25 tonnen reichsthaler die conditiones, daß man
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nemblich Ihrer Kayserlichen Majestät, des churfürsten in Bayern und der frau
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landtgrävin zu Heßen Caßel abstandt von praetendirter militiae satisfaction,
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wie nicht weniger der abdanckhung und execution des fridens vor allen
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dingen versichert sein solle, zu praemittiren seyen. Et his praemissis were
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darauff, daß besagte conditiones von den herren Schwedischen, weiln sie
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selbige, ohnerachtet beschehener vorhaltung, ligen laßen und gleichsam für
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nichts achten, in beßere consideration nemen, am meisten zu sehen. Was
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aber das quantum an sich selbsten anlange, bekenne er zwar gern, daß seinen
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herren und oberen, weiln sie ohne das in einem ruinirten zustandt begriffen
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und vor anderen in der reichsmatricul hoch angelegt, viel einzuwilligen, sehr
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schwär ankommen werde. Damitt sie aber gleichwohl einige remoram pacis
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auff sich nicht ligen oder ersitzen laßen, werden sie sich auch mit deme,
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wohin die höhere schlagen, gerne conformiren und sehen, wie das offerirte
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geldt pro rata auffgebracht werden möge. Were im übrigen seines ermeßens
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des herrn Lübeckhischen erinnerung, daß man stättischen theils nicht so
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gleich mit dem anerbieten heraußgehe, wohl in acht zu nemen. Insonderheit
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aber hette er dies orths zu erinnern und zu bitten, weiln nicht allein die
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herren Schwedischen selbsten bekennen müßen, sondern es auch rei notorie-
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tas rede und an den tag gebe, daß die oberen craiß und der Rheinstrom weitt
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höher als andere craiß ruinirt und dergestalt verderbet seyen, daß, wann man
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die 2 500 000 reichsthaler paar geben solte, sie mitt ihrem contingent nim-
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mermehr zuhalten könnten. Man wolte das werckh dahin einrichten, daß
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den oberen craißen nur 2 millionen in parem gelt zu erlegen angewisen, im
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übrigen aber mit assignationen der völckher geholffen werden und also
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solche anweisung denen jenigen, welche vor anderen in pressur notorie
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gesteckhet, zum besten kommen laßen möchte. Und damitt den stätten keine
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schuldt verzögerten fridens imputirt werde, hette man auch noch diese
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25 tonnen reichsthaler einzuwilligen, sofern auch die höhere darzu verste-
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hen , widrigen falls aber sich eben so wenig weiter außzulaßen.

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Bremen. Es seye das elendt dieser tractaten nicht genugsam zu bedauren
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und zu beclagen, so gar, daß man vast nicht wiße, wie das werckh weitter
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anzugreiffen sein wolle. Gleichwohl, wann die stände der bey dem quanto
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offtangeregter conditionen halber versichert weren und nicht zu befahren
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stünde, daß etwa durch ein größeres erbieten die posteritet in völlige ruin
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gestürtzt und keiner vor dem anderen belegt werden dörffte, so köndte man
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vielleicht noch ein mehrers einwilligen und das bedrängte vatterlandt Teut-
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scher nation aus der so lange jahr brennenden kriegsflammen einmahl her
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außreißen . Er zweiffle aber an dem erwünschten effect seines theils gar sehr.
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Wolle sich gleichwohl mit vorgehenden votis und dahin er die majora ver-
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standen habe, gerne conformiren und vergleichen.

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Lindau. Er wiße an seinem orth fast auch nicht mehr, was er zu diesen
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schwären tractaten sagen solle, zumahl seine herren und oberen sich auff
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seine deßwegen überschribene bericht noch zur zeitt nichts vernemen
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laßen, die stände auch neben deme der conditionen halben keine sicherheit
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haben, sondern sich mitt weitterem erbieten nur in größeren labyrinthen
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steckhen und bey solcher beschaffenheit auff nichts gewißes fußen können.
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Solten auch gleich die höhere oder gesambte stände zu einem mehreren
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verstehen, seyen doch seine herren committenten jetziger zeitt dergestalt
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conditionirt, daß sie mit ihrem contingent nicht auffkommen köndten, ihnen
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aber, sich ad impossibile zu adstringiren, nicht zu rathen, sondern habe er
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vielmehr zu bitten, daß man sich an seiten der herren stättischen derselben
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soviel immer möglich annemen und die hülffliche handt bieten wolte. Con-
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formire sich diesem nach auch mit den jenigen, welche, daß nicht allein bey
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den obligationibus und adsignationibus zu bestehen, sondern daß auch das
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auffgesetzte remonstrationschreiben denen herren Schwedischen, sie damit
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umb etwas zu bewegen, praemissis monitis et monendis, vorgetragen wer-
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den solte, für guth angesehen und befunden haben.

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Herr Director. Er habe der sachen auch seines theils nachgedacht, wie man
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aber dies orths mit dem erbieten ratione quanti höher gehen köndte, nicht
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befinden können, dann es einmahl ohnmöglich, weiln 1. nicht 12 stätt seyen,
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welche dasjenige, was offeriret, in parem geldt werden geben können, und 2.
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derselben contingent nicht so starckh, daß die exauctoratio und abdan-
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ckhung damit zu erlangen were, sondern sich das werckh allererst in ipsa execu-
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tione pacis steckhen und zu besorgen sein würde, wann die stätt sich auff ein
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mehrers außlaßen theten, der last den vermöglichen allein auffgebürdet wer-
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den dörffte. Man habe nicht allein auff sich, sondern auch andere zu sehen,
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die meinung seye gewesen, daß, wo möglich, die 25 tonnen in parem gelt
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erlegt werden sollen. Vielmehr aber werde es sich verstehen auff 2 millionen
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reichsthaler, wann allein die exauctoratio, so etwas an der summa manglen
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solte, nicht auffgehalten würde. Were demnach auff gestrigem erbieten noch-
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mahln zu bestehen, darbeneben aber den herren Schwedischen anzudeuten,
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daß man zwar an seithen der stände 25 tonnen reichsthaler in parem geldt wo

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möglich zu erlegen erbietig, im fall aber damit nicht auffzukommen seye, daß
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sie gedult tragen und gleichwohl deßwegen die abdanckhung nicht auff-
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halten möchten, zu ersuchen.

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Nächst diesem were zwar auch, die herren Schwedischen deßto beßer dazu
5
zu disponiren, von auffgesetzter schrifft und colligirten rationibus zu reden
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und selbige ihnen alßdann zuzustellen. Dieweiln aber, daß mit rationibus
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und remonstrationibus bey ihnen nichts außzurichten seye, bißhero gnug-
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sam wahrgenommen worden, bleibe auch der effect in incerto und dahin
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gestelt, was angeregte schrifft nutzen werde. Solte man per deputatos cum
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libera mit ihnen handlen, köndte er es zwar geschehen laßen, besorge aber,
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wann man gleich stättischen theils auff bereits offerirtem bestehe, die höhere
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werden weiter gehen, auff welchen fall aber gleichwohl alles, was einge-
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williget werden möchte, anderst nicht, dann mit praesuppositis und wider-
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hohlung vormahliger conditionen, zumahln man noch keiner derselben und
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sonderlich der quaestionis cui gesichert seye, zu verstehen und einzugehen
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sein werde. Nach gehaltener umbfrag wardt von dem fürstlichen directorio
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dem herrn Straßburgischen directori ein memorial, welches die herren Kay-
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serlichen den ständen auff das rathhauß mit dem begehren geschickht , daß,
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weiln der hertzog von Lothringen auch pro sua militia satisfaction darinnen
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begehre, man daßelbe, allermaßen auch geschehen, ablesen und collegialiter
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sich darüber vernemen laßen wolte, eingelifert. Dieweiln aber dieses be-
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gehren vorhin bereits resolvirt gewesen, alß wardt es bey selbigem concluso
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allerdings gelaßen und denen herren Kayserlichen anzudeuten, der verlaß
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genommen worden.

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Conclusum. Man erinnert sich stättischen theils zwar wohl, welcher gestalt
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gestrige handlung in puncto satisfactionis militiae Suecicae abgeloffen und
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worauff der abschiedt zuletst bestanden seye, hatt auch nicht underlaßen,
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dem werckh mitt sonderbarem fleiß noch weitter nachzudenckhen, aber kein
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ander medium, aus der sach zu kommen, finden können, als welches bereits
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vorgeschlagen worden. Dann gleich wie auff frembden beuttel sich kein
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gewißer staat formiren läßt, sondern man vor dem verspruch gewiß sein
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mueß, ob mitt so vielem parem gelt, als die herren Schwedischen pro primo
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termino begehren, auffzukommen seye, also ist ohnleugbar und nur zuviel
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bekandt, daß die meisten stände, auff welche das absehen ebensowohl als auff
35
sich selbst zu richten, mitt parschafft in so kurtzer zeitt nicht folgen können,
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noch des wenigeren theils contingent außlänglich seye, die abdanckhung der
37
völckher zu erlangen, sondern sich das gantze werckh in ipsa executione erst
38
von neuem steckhen werde. Bleibet man demnach a parte der stätt bey
39
gestrigem erbieten allerdings, nemblich daß die 25 tonnen reichsthaler pro
40
primo termino mit parem geldt bezahlt, jedoch wann bey denen vor anderen
41
ruinirten ständen einig manquement erscheinen würde, die abdanckhung

[p. 784] [scan. 856]


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deßwegen nicht auffgehalten, sondern denenselben mit begehrten assigna-
2
tionen gratificirt und denen herren Schwedischen, umb sie zu acceptation
3
dieses allerbillichsten anerbietens deßto mehr zu bewegen, die gestriges
4
tages per dictaturam communicirte remonstrationes, so weit sichs thun
5
laßen will, beygebracht, alle vormahlige conditiones widerhohlet, vornemb-
6
lich aber expresse bedinget werden solte, daß, wann der friden hierauff nicht
7
immediate folgen, noch die stände in quaestione cui, daß sie sich weitterer
8
ansprachen nicht zu befahren haben, sicher gestelt würden, sie auch zu dem
9
offerirten quanto im geringsten nicht gehalten sein wolten.

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