Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
137. 117. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 18 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 18 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 519–525 – Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ) mit
Re- und Correlation. Conclusa in: Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); Bremen 2 – X. 10. b.; MEA
FrA , RK ) Fasz. 25.
Höhe der Militärsatisfaktion unter Ständen und Schweden umstritten; überhöhte Forderung der
Armee; Unmöglichkeit, die geforderte Summe aufzubringen; weiterer Verhandlungsmodus.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg und Nürnberg auf
der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Nach deme denen herren abgesandten vorhin
allerseits bekandt, waß von dem Churmaintzischen directorio in gestriges
tags dictirter relation für quaestiones angehengt und zu deliberiren vorge-
stellet worden, alß werde selbiges zu widerhohlen ohnnöthig, sondern viel-
mehr zur sachen selbsten zu schreitten sein, gefölgig zu der herren abgesand-
ten belieben stehen, ob sie sich darüber vernemen laßen wolten?
Kurmainzische Relation vom 17. Mai 1648 Meiern V S. 837 f., vgl. auch S. 835–837.
Lübeck. Wolte ad 1. der ohnvorgreifflichen meinung sein, daß bey vorigem
der stände erbieten noch zur zeit zu verbleiben, dagegen aber den herren
Schwedischen zuzusprechen were, daß, weiln sie selbsten angezeigt, sie
hetten von Ihrer Majestät moderatiorem instructionem, und selbige der
stände erbieten zweiffelsfrey gemäß sein werde, sie dabey acquiesciren und
aus hiebevor angeführten ursachen in die stände weiter nicht dringen möch
ten .
Ad 2. Halte er überaus gefährlich und schwär zu sein, die contentirung der
soldatesque überhaubt zu übernemen, sondern ihnen, den herren Schwedi-
schen , vielmehr zu remonstriren und zu bitten, daß, gleich wie das ver-
willigte quantum nicht ex debito, sondern nur aus guthwilligkeit et amore
pacis offerirt worden seye, also wolten sie, die herren Schwedischen, ad
exemplum der cron Franckhreich und anderer potentaten ihre soldatesque
für sich selbsten contentiren und den ständen deßwegen weiter nichts zu-
muthen .
Ad 3. Werde man, seines ermeßens, bey der deputation zu verbleiben haben,
aber einem allein rem tanti momenti darum nicht committiren können, weiln
es ihme theils beschwärlich, theils auch nicht wohl zuzumuthen, vornemb-
lich aber wegen aller ständ miteinlauffender interesse, sehr nachdenckhlich
fallen möchte.
Die drey incidentpuncten und zwar deren ersten punctum, scilicet executionis
et quaestionis quomodo, betreffend, halte er dafür, weiln es einmahl ein resol-
virte sach, daß diese beede quaestiones mit der quaestione quanti zu com-
biniren . Darauff in alle weg zu bestehen und omnibus modis zu verhüten
seye, damit die quaestio quis, cui et quomodo nicht etwa über einen hauffen
geworffen und alßdann ohnwiderbringliche praejudicia einem oder dem an-
deren zugezogen werden.
Was den anderen, nemblich die reassumption der conferenzen anlange, seye
zu beclagen, daß die herren Schweden dieses puncti satisfactionis halber
nicht darzu verstehen wolle[!]; werde ihnen also nochmahln beweglich zu-
zusprechen sein, das gantze fridenswerckh um dieser sachen willen, weiln
zumahl die vornemsten puncten bereits richtig seyen, nicht so lang auffzu-
halten , sondern sich vielmehr zu versichern, daß ihnen rühmlicher sein
werde, wann sie nicht erst nach erörterung des quanti, sondern dazwischen
zu den conferenzen widerum schreitten und die noch übrige puncten in rich-
tigkeit bringen wolten. Bevorab, weiln sie sehen, daß man sie mit dem
puncto militiae nicht begehre auffzuhalten und die verglichene puncten zu
favor der stände, vornemblich zwar der evangelischen, denen sie verhoffent-
lich nicht abzusein begehren, und nicht der Kayserlichen angesehen werden
und gereichen sollen.
Ad 3. die ratificationes betreffend, wiße er zwar nicht, was herkommens seye,
würde aber guth sein, wie auch die zu Münster subsistirende gesandten
davor gehalten haben, wann von den herren Schwedischen die ratification
über die verglichene puncten erhalten und solcher gestalt ein monat gewon-
nen werden köndte. Deßwegen alle möglichkeit darunder zu versuchen,
nicht zweiffelndt, die herren Schwedischen ohnerwartet einiges dinges, ihre
ratification erhalten werden können; seye sonsten bey dem verglichenen in
substantialibus nichts geändert.
Regensburg. Was gestriges tags dictirte relation und derselben annectirte
quaestiones betreffe, seye 1. seines
für keine rechte resolution, sondern vielmehr für eine vorantwortt, welche
er dem Churmaintzischen directorio geben wollen, zu halten und also selbige
in deliberation und umbfrag zu bringen, gantz ohnnöthig gewesen. So
finden sich auch 2. viel contradictiones darinnen, in deme under anderen der
soldatesque forderung zum theil auff 10 millionen und zum theil auff der
königin in Schweden moderation gestellet werde. Seye also zu bedenckhen,
ob man mehr auff die soldatesque oder die königin sehen wolle, und auff
jenen fall zu beförchten, daß die herren Schwedischen den schluß in hoc
puncto von sich abweisen dörfften. Solte man aber assignationes machen
und im busch tractiren, werde es sich auch nicht thun laßen. Stehe also vast
an, was dabey zu thun sein wolle? Were jedoch auff allen fall bey dem ersten
der meinung wie Lübeckh, daß man es nemblich bey vorigem schluß ver-
bleiben laßen und die herren Schwedischen per deputatos nochmahlen ersu-
chen solte, nicht also hart in die stände zu dringen, sondern eine rechte reso-
lution zu geben, welche alßdann zu erleichterung der sachen nicht wenig
dienen würde. Ad 2. aber wolle seines dafürhaltens aus obangeführten ra-
tionibus ohne determination des quanti mit der soldatesca nicht zu tractiren
sein, weiln solcher gestalt die rechnung ohne den wirth gemacht werden
dörffte und man mitteinander nimmermehr würde zu recht kommen kön
nen . Soviel endtlichen und ad 3. die communicationes betreffe, solte selbige
per deputatos trium collegiorum geschehen und den herren Schwedischen
angedeutet werden, daß, ehe derenselben resolution eingelangt, bereits
gewißen personen zu bevorstehenden conferenzen in quaestione quanti et
quomodo deputirt gewesen seyen. Conformire sich im übrigen mit Lübeckh.
Kolmar. Er halte auch seines theils herrn grav Oxenstirns dem Chur-
maintzischen directorio ertheilte resolution für obscur und keine final-, son-
dern bloße vorantwortt. Und weiln er sich vernemen laßen, daß er von Ihrer
Königlichen Majestät eine moderatiorem resolutionem hette, were seine
meinung, man solte ihn darum ersuchen und im übrigen bey vorigen an
seiten der stände gethanen erclärungen durchaus bestehen. Ad 2. seye eine
pure impossibilitet und zu bedenckhen, ob nicht dieses darunder verborgen
liegen möchte, daß, gleich wie die herren Schwedischen vor diesem die mit
denen herren Kayserlichen, wegen der aus den erblanden begehreten 600 000
thaler gepflogene tractaten so lang in secreto gehalten haben, also auch
anietzo die soldatesque selbsten abzudanckhen und das quantum allein für
sich zu behalten suchen dörfften, wiewohl anderer gestalt ohnmöglich sein
würde, ohne determination des quanti, zu satisfacirung der militiae zu ver-
stehen . Vermeinte aber, wann ein solcher praetext darunder verborgen were,
die deputation solte gleichwohl soviel würckhen, daß sie, die herren Schwe-
dischen , mit der von der königin habenden und gerühmten moderatiore
resolutione heraußgehen würden. Ad 3. Ob die communicationes mit dem
reichsdirectorio allein geschehen sollen, stehe er an und laße es derowegen
bey vorigem concluso.
In übrigen puncten, executionis scilicet et quaestionis quomodo, confor-
mire er sich mit Lübeckh.
Nürnberg. Er habe gestriges tages dictirtes anbringen herrn grav Oxen-
stirns auch durchlesen und praeliminariter bey den vorgeschlagenen expe-
dientibus einige cohaerenz nicht finden können, dann daß er vorgeschlagen,
der soldat solle abgedanckht und doch mit der bezahlung auf termin gewie-
sen oder ohne determination eines quanti bezahlt werden; seyen contrariae
conclusiones und nicht zusammenzubringen. Werde also nöthig sein, nicht
allein das quantum zu wißen, damit ein jeder standt seine facultates darnach
examiniren möge, sondern auch in quaestione cui, daß nicht auch für die
Kayserliche und Bayerische soldatesque eine anforderung geschehe, vor-
nemblich aber in quaestione quomodo zu bedenckhen, ob man auch bey hin-
gebung des noch wenig übrigen schweiß und bluths der abdanckhung werde
gesichert sein können.
Die anforderung der 10 millionen betreffend, seye selbige den ständen ohn-
erschwinglich , so gar, daß nicht allein herr Oxenstirn selbsten, sondern auch
die herren Schwedischen insgesamt publico scripto hiebevor contestirt ha-
ben , daß, wann sie gleich auff den 10 millionen beharren wolten, die stände
demnach damit nicht auffkommen würden können. Weiln sie aber gleich-
wohl solche sumen anietzo widerum fordern, geben sie damitt, daß sie den
krieg noch länger continuiren wollen, genugsamb zu erkennen. Hielte er
also dafür, damit man nicht länger im krieg verbleiben
solten sich, wann es auff das äußerste ankomme, über bereits erbottene
summen noch zu einem mehreren und erschwinglichen, doch dergestalt, daß
sie, der conditionen erörterung halber, gesichert sein köndten, offeriren und
erbieten.
Ad 2. seye bekandt, daß man in contributionsfällen den laßt jederzeit auff die
stätt habe legen wollen und also gewiß, wann man ohne determination eines
quanti die satisfaction übernemen solte, daß es nichts anders als ein gebanter
weeg zur anarchia sein würde. Könne sonsten wohl, wie Colmar erinnert,
ein arcanum und zwar dieses, daß die herren Schwedischen auch einen theil
von dieser geltsatisfaction behalten und, damitt es bey der armee nicht auß
breche , mit den ständen sich vergleichen und den militem bezahlen wollen,
darunder steckhen. Gestalten es dann auch ad 3., daß die herren Schwedi-
schen mit dem Churmaintzischen directorio allein communiciren und hand-
len wollen, fast das ansehen habe, ob wollten sie das werckh bey den ständen
süeß machen. Besorge aber, sie werden schwärlich den militem völlig ex-
auctoriren , was man ihnen auch verspreche, sondern 3 oder 4000 mann be-
halten wollen. Were also am besten, zumahln auch die herren fürstliche
dahin gehen dörfften, per deputatos mit den herren Schwedischen zu hand-
len und dieselbe zu ersuchen, daß sie sich ratione quanti eines gewißen erclä
ren möchten.
Die incident puncten betreffend, conformire er sich mit Lübeckh und halte
dafür, man solte sich mit dem quanto soweitt nicht heraußlaßen, es seyen
dann quaestio quomodo et punctus executionis vorhin dergestalt gefaßt, daß
man sich der dabey angeführten conditionen halber versichert halten könne.
Bremen. Müßte seines theils auch bekennen, daß ihme herrn grav Oxenstirns
gestriges tages dictirte resolution zimblich seltzam vorkommen seye. Halte
aber, kürtzlich sich zu expediren, dafür, es seye den herren Schwedischen da-
rum , daß den ständen die bezahlung der soldatesque überhaupt überlaßen
werden möchte, zu thun, und daß auff solchen fall, wann man ohne determi-
nirung des quanti sich einlaßen wolte, prima quaestio vor sich selbsten und
zwar um soviel mehr falle, weiln her grav Oxenstirn die antwortt in deme
selbsten darauff gegeben, daß er gesagt, sie, die herren Schwedischen, weren
von ihrer majestät, der königin, moderatius als von der soldatesque instruirt
und also nicht auff der militiae forderung, sondern der königin resolution zu
sehen. Rem ipsam betreffend, conformire er sich auch mit deme, was Lü
beckh , Nürnberg und Colmar erinnert, daß man es nemblich, wann zumahl
auch die höhere dahin schlagen, bey dem anerbottenen quanto laßen und die
herren Schwedischen, weiln sie von ihrer majestät, der königin, moderatius
instruiret, dabey zu verbleiben, nochmahlen ersuchen solle.
Strackhs etwas mehrers zu bieten, seye ohnvernünfftig, weiln man nicht
allein von einmahl gethaner erclärung abweichen, sondern auch zu böser con-
sequenz anlaß geben würde. Und also die andere quaestio negative zu beant-
worten . Hette zwar an sich selbsten aliquam rationem, si caetera essent paria,
quando quidem autem caetera paria non sint, were davon nichts zu sagen,
sondern der vorschlag vielmehr zu decliniren und den herren Schwedischen
zuzusprechen, daß sie sich in diesem stückh anderer potentaten, sonderlich
aber der cron Franckhreich gegebenem exempel nach conformiren wolten.
Ad 3. würde seines erachtens nicht dienlich sein, wann die handlung nur
durch eine person bey dem Churmaintzischen directorio geführet werden
solte, sondern were um soviel mehr, weiln es res magni momenti, durch die
deputatos vorzunemen. In den nebenspuncten seye er mit vorstimmenden
allerdings einig.
Herr Director. Er befinde zwar, daß die herren abgesandten bey beeden
proponirten quaestionibus einerley meinungen führen, außer daß bey der er-
sten dafür gehalten worden, wann bey den herren Schwedischen des vorge-
schlagenen expedientis widerum gedacht würde, man ihnen daßelbe zu erläut
teren und, daß das anerbottene nicht so auff ein geringes, sondern weitter als 2
monat soldt hinaußlauffen, auffs beste zu remonstriren hette. Und obzwar
bey der letsteren seines ermeßens so sonderliche gefahr nicht sein oder es
soviel zu bedeutten haben würde, wann gleich die herren Schwedischen mit
dem Churmaintzischen directorio allein handlen solten. Weiln jedoch selbi-
ges weitter nicht, als die instruction zugebe, werde gehen können, seye sol-
cher modus tractandi der praeeminenz halber, welche das Churmaintzische
directorium ihme in vilioribus causis hiernächst arrogiren möchte, vornemb-
lich aber darum, weiln es in diesem negotio, dabey alle stände interessirt, viel
bedenckhlicher fallen würde, nicht zuzulaßen. Habe in omnem eventum
etwas auffgesetzet, weßen man sich an seiten der stätt bey dem werckh zu
resolviren haben möchte, und stelle zu der herren abgesandten belieben, ob
sie selbiges abhören wolten. Maßen auch alsobaldt geschehen, nachgehendts
der auffsatz volgender gestalt beliebet und dem Churmaintzischen directorio
überliffert worden.
Conclusum. Die erste ad consultandum vorgestelte frag betreffendt, findet
man diß orths, der soldatesque in ihrem übermäßigem postulato willfährig
zu begegnen, eine pur lautere ohnmöglichkeit und um soviel weniger nöthig
zu sein, sich darüber außzulaßen, weiln die herren Schwedischen, daß sie
von ihrer gnedigsten königin moderatius instruiret seyen und bey solcher
der soldatesque forderung nicht bestehen werden, selbsten andeuttung ge-
than und diese nur vorantwortsweise, ehe sie der stände deputirten eine
hauptsächliche erclärung geben, in das mittel bringen wollen. Eß ist noch
sehr ohngewiß, ob und welcher gestalt mit der verwilligten summa bey so
elendem, armseligem und erödetem zustandt des heyligen Römischen reichs
auffzukommen seye, deretwegen das freywillig beschehene anerbieten deßto
weniger zu erhöhen und, wann es auch gleich geschehen solte, würde doch
ein solches ohnerschwingliches quantum in vielen jahren nicht auffzubrin-
gen sein. Zwo millionen goldt seindt zwar baldt genennet, möchten auch in
den augen der soldaten ein geringes ansehen haben; wann aber dagegen
considerirt und betrachtet wirdt, wie weitt damitt außzulangen und daß der
soldatesque mit anerbottenen 2 000 000 gulden, dem dictirten calculo nach,
etliche monatsoldt bezahlet werden können, wann gleich die armee auf
24 000 mann gerechnet wirdt und die regimenter angegebenermaßen be-
schaffen seindt, so redet ja res ipsa, daß solche der stände offerten nicht dis-
proportionirt seyen, noch der soldat einiges disgusto darob zu schöpfen
ursach habe, weiln zumahl nicht baldt erhöret, daß bey abdanckhung einiger
armee dem soldaten mehr dann zween monatsoldt auffs höchste entrichtet
worden seyen, sondern im gegentheil zu hoffen, es solte derselbe, auff er-
langte nachricht, daß er mit erfolgendem friden noch ein stuckh gelts be-
kommen werde, sich gern damit zufriden stellen und aus den waffen bringen
laßen. Je höher man die verwilligung an seiten der stände stellet, je weniger
sie derselben statt thun können. Ob nun dem soldaten mitt einem erträg
lichen und gewißen nicht beßer gedienet seye, als mit einem ohngewißen
und ohnmöglichen, laßet man an seinen orth gestellet sein. Haltet aber doch
dafür, es weren die herren Schwedischen beweglich anzulangen und bittlich
zu ersuchen, daß sie in mittleidenlicher betrachtung des reichs nur zuviel be-
kandten ohnvermögens und anderer obangeführter considerationen, sich
mitt anerbottenem quanto contentiren und im übrigen mitt ihrer hauptsäch
lichen resolution in quaestione quomodo et puncto executionis ohnverlängt
außlaßen, damitt die zeitt gewonnen, mehrere desolation verhütet und dem
fridensgeschäfft seine endtliche abhelffliche maß gegeben werden möge.
Den bey der anderen frag mitteingeloffenen vorschlag kan man dießeits
weder begreiffen noch für practicirlich halten. Dann gleich wie er an sich
selbsten ohnerleuttert und, was damitt verstanden werden möchte, nicht er-
sinnlich , also ist im gegentheil ohnstreittig, daß mit dem in waffen stehenden
Soldaten, so lang er eine offene handt zu begehren behaltet, nimmermehr zu
recht zu kommen, wohl aber zu befahren seye, daß er einen creiß nach dem
anderen durchsuchen, was vor der kriegesflamm bißher errettet worden,
weggnemen und gefölgig dem gantzen Römischen reich an statt des hoch-
verlangten fridens den garaus machen würde, sowohl wider der cron Schwe-
den selbsteigene intention und meinung alß alle recht und billichkeit, welche
nicht zugeben und verstatten, daß die stände als tertii, in deren obligation die
soldatesque nie gestanden, mit derselben quoad solutionem committiret
werden.
Die dritte und letstere frag belangend, ob es wohl das ansehen haben
möchte, daß vorgeschlagener maßen deßto leichter aus dem werckh zu kom-
men , weiln jedoch die deputatio nicht allein schon zuvor gemacht gewesen,
sondern auch die vorschläge und offerten bereits insinuirt seindt, alß werden
sich verhoffentlich die herren Schwedischen nicht zuwider sein laßen, gegen
denenselben sich hauptsächlich hinwiderum zu erclären. Were es zugleich
dahin zu richten, daß man entweder an einem orth beysammen oder doch in
der nähe sein köndte, würde daßelbe zu gewinnung der zeitt viel dienlicher
sein, da sonsten über bißherigem modo tractandi, an statt 4 oder 5 tag,
leichtlich soviel wochen under der handt verstreichen köndten.