Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
137. 117. Sitzung des Städterats Osnabrück 1648 Mai 18 8 Uhr

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117. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1648 Mai 18 8 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 519–525 – Druckvorlage; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m. ( I ) mit
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Re- und Correlation. Conclusa in: Bremen 2 – X. 8. m. ( II ); Bremen 2 – X. 10. b.; MEA
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FrA , RK ) Fasz. 25.

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Höhe der Militärsatisfaktion unter Ständen und Schweden umstritten; überhöhte Forderung der
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Armee; Unmöglichkeit, die geforderte Summe aufzubringen; weiterer Verhandlungsmodus.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Kolmar, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg und Nürnberg auf
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der Schwäbischen Bank.

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Herr Director proponirt: Nach deme denen herren abgesandten vorhin
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allerseits bekandt, waß von dem Churmaintzischen directorio in gestriges
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tags dictirter relation für quaestiones angehengt und zu deliberiren vorge-
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stellet worden, alß werde selbiges zu widerhohlen ohnnöthig, sondern viel-
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mehr zur sachen selbsten zu schreitten sein, gefölgig zu der herren abgesand-
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ten belieben stehen, ob sie sich darüber vernemen laßen wolten?

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Kurmainzische Relation vom 17. Mai 1648 Meiern V S. 837 f., vgl. auch S. 835–837.

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Lübeck. Wolte ad 1. der ohnvorgreifflichen meinung sein, daß bey vorigem
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der stände erbieten noch zur zeit zu verbleiben, dagegen aber den herren

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Schwedischen zuzusprechen were, daß, weiln sie selbsten angezeigt, sie
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hetten von Ihrer Majestät moderatiorem instructionem, und selbige der
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stände erbieten zweiffelsfrey gemäß sein werde, sie dabey acquiesciren und
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aus hiebevor angeführten ursachen in die stände weiter nicht dringen möch
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ten .

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Ad 2. Halte er überaus gefährlich und schwär zu sein, die contentirung der
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soldatesque überhaubt zu übernemen, sondern ihnen, den herren Schwedi-
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schen , vielmehr zu remonstriren und zu bitten, daß, gleich wie das ver-
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willigte quantum nicht ex debito, sondern nur aus guthwilligkeit et amore
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pacis offerirt worden seye, also wolten sie, die herren Schwedischen, ad
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exemplum der cron Franckhreich und anderer potentaten ihre soldatesque
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für sich selbsten contentiren und den ständen deßwegen weiter nichts zu-
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muthen .

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Ad 3. Werde man, seines ermeßens, bey der deputation zu verbleiben haben,
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aber einem allein rem tanti momenti darum nicht committiren können, weiln
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es ihme theils beschwärlich, theils auch nicht wohl zuzumuthen, vornemb-
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lich aber wegen aller ständ miteinlauffender interesse, sehr nachdenckhlich
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fallen möchte.

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Die drey incidentpuncten und zwar deren ersten punctum, scilicet executionis
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et quaestionis quomodo, betreffend, halte er dafür, weiln es einmahl ein resol-
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virte sach, daß diese beede quaestiones mit der quaestione quanti zu com-
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biniren . Darauff in alle weg zu bestehen und omnibus modis zu verhüten
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seye, damit die quaestio quis, cui et quomodo nicht etwa über einen hauffen
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geworffen und alßdann ohnwiderbringliche praejudicia einem oder dem an-
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deren zugezogen werden.

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Was den anderen, nemblich die reassumption der conferenzen anlange, seye
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zu beclagen, daß die herren Schweden dieses puncti satisfactionis halber
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nicht darzu verstehen wolle[!]; werde ihnen also nochmahln beweglich zu-
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zusprechen sein, das gantze fridenswerckh um dieser sachen willen, weiln
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zumahl die vornemsten puncten bereits richtig seyen, nicht so lang auffzu-
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halten , sondern sich vielmehr zu versichern, daß ihnen rühmlicher sein
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werde, wann sie nicht erst nach erörterung des quanti, sondern dazwischen
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zu den conferenzen widerum schreitten und die noch übrige puncten in rich-
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tigkeit bringen wolten. Bevorab, weiln sie sehen, daß man sie mit dem
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puncto militiae nicht begehre auffzuhalten und die verglichene puncten zu
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favor der stände, vornemblich zwar der evangelischen, denen sie verhoffent-
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lich nicht abzusein begehren, und nicht der Kayserlichen angesehen werden
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und gereichen sollen.

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Ad 3. die ratificationes betreffend, wiße er zwar nicht, was herkommens seye,
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würde aber guth sein, wie auch die zu Münster subsistirende gesandten
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davor gehalten haben, wann von den herren Schwedischen die ratification
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über die verglichene puncten erhalten und solcher gestalt ein monat gewon-
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nen werden köndte. Deßwegen alle möglichkeit darunder zu versuchen,
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nicht zweiffelndt, die herren Schwedischen ohnerwartet einiges dinges, ihre

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1
ratification erhalten werden können; seye sonsten bey dem verglichenen in
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substantialibus nichts geändert.

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Regensburg. Was gestriges tags dictirte relation und derselben annectirte
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quaestiones betreffe, seye 1. seines trachtens erachtens herr grav Oxenstirns erclärung
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für keine rechte resolution, sondern vielmehr für eine vorantwortt, welche
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er dem Churmaintzischen directorio geben wollen, zu halten und also selbige
7
in deliberation und umbfrag zu bringen, gantz ohnnöthig gewesen. So
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finden sich auch 2. viel contradictiones darinnen, in deme under anderen der
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soldatesque forderung zum theil auff 10 millionen und zum theil auff der
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königin in Schweden moderation gestellet werde. Seye also zu bedenckhen,
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ob man mehr auff die soldatesque oder die königin sehen wolle, und auff
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jenen fall zu beförchten, daß die herren Schwedischen den schluß in hoc
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puncto von sich abweisen dörfften. Solte man aber assignationes machen
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und im busch tractiren, werde es sich auch nicht thun laßen. Stehe also vast
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an, was dabey zu thun sein wolle? Were jedoch auff allen fall bey dem ersten
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der meinung wie Lübeckh, daß man es nemblich bey vorigem schluß ver-
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bleiben laßen und die herren Schwedischen per deputatos nochmahlen ersu-
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chen solte, nicht also hart in die stände zu dringen, sondern eine rechte reso-
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lution zu geben, welche alßdann zu erleichterung der sachen nicht wenig
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dienen würde. Ad 2. aber wolle seines dafürhaltens aus obangeführten ra-
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tionibus ohne determination des quanti mit der soldatesca nicht zu tractiren
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sein, weiln solcher gestalt die rechnung ohne den wirth gemacht werden
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dörffte und man mitteinander nimmermehr würde zu recht kommen kön
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nen . Soviel endtlichen und ad 3. die communicationes betreffe, solte selbige
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per deputatos trium collegiorum geschehen und den herren Schwedischen
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angedeutet werden, daß, ehe derenselben resolution eingelangt, bereits
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gewißen personen zu bevorstehenden conferenzen in quaestione quanti et
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quomodo deputirt gewesen seyen. Conformire sich im übrigen mit Lübeckh.

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Kolmar. Er halte auch seines theils herrn grav Oxenstirns dem Chur-
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maintzischen directorio ertheilte resolution für obscur und keine final-, son-
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dern bloße vorantwortt. Und weiln er sich vernemen laßen, daß er von Ihrer
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Königlichen Majestät eine moderatiorem resolutionem hette, were seine
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meinung, man solte ihn darum ersuchen und im übrigen bey vorigen an
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seiten der stände gethanen erclärungen durchaus bestehen. Ad 2. seye eine
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pure impossibilitet und zu bedenckhen, ob nicht dieses darunder verborgen
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liegen möchte, daß, gleich wie die herren Schwedischen vor diesem die mit
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denen herren Kayserlichen, wegen der aus den erblanden begehreten 600 000
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thaler gepflogene tractaten so lang in secreto gehalten haben, also auch
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anietzo die soldatesque selbsten abzudanckhen und das quantum allein für
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sich zu behalten suchen dörfften, wiewohl anderer gestalt ohnmöglich sein
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würde, ohne determination des quanti, zu satisfacirung der militiae zu ver-
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stehen . Vermeinte aber, wann ein solcher praetext darunder verborgen were,
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die deputation solte gleichwohl soviel würckhen, daß sie, die herren Schwe-

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1
dischen , mit der von der königin habenden und gerühmten moderatiore
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resolutione heraußgehen würden. Ad 3. Ob die communicationes mit dem
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reichsdirectorio allein geschehen sollen, stehe er an und laße es derowegen
4
bey vorigem concluso.

5
In übrigen puncten, executionis scilicet et quaestionis quomodo, confor-
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mire er sich mit Lübeckh.

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Nürnberg. Er habe gestriges tages dictirtes anbringen herrn grav Oxen-
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stirns auch durchlesen und praeliminariter bey den vorgeschlagenen expe-
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dientibus einige cohaerenz nicht finden können, dann daß er vorgeschlagen,
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der soldat solle abgedanckht und doch mit der bezahlung auf termin gewie-
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sen oder ohne determination eines quanti bezahlt werden; seyen contrariae
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conclusiones und nicht zusammenzubringen. Werde also nöthig sein, nicht
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allein das quantum zu wißen, damit ein jeder standt seine facultates darnach
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examiniren möge, sondern auch in quaestione cui, daß nicht auch für die
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Kayserliche und Bayerische soldatesque eine anforderung geschehe, vor-
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nemblich aber in quaestione quomodo zu bedenckhen, ob man auch bey hin-
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gebung des noch wenig übrigen schweiß und bluths der abdanckhung werde
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gesichert sein können.

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Die anforderung der 10 millionen betreffend, seye selbige den ständen ohn-
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erschwinglich , so gar, daß nicht allein herr Oxenstirn selbsten, sondern auch
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die herren Schwedischen insgesamt publico scripto hiebevor contestirt ha-
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ben , daß, wann sie gleich auff den 10 millionen beharren wolten, die stände
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demnach damit nicht auffkommen würden können. Weiln sie aber gleich-
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wohl solche sumen anietzo widerum fordern, geben sie damitt, daß sie den
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krieg noch länger continuiren wollen, genugsamb zu erkennen. Hielte er
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also dafür, damit man nicht länger im krieg verbleiben dörffe dörffte , die stände
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solten sich, wann es auff das äußerste ankomme, über bereits erbottene
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summen noch zu einem mehreren und erschwinglichen, doch dergestalt, daß
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sie, der conditionen erörterung halber, gesichert sein köndten, offeriren und
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erbieten.

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Ad 2. seye bekandt, daß man in contributionsfällen den laßt jederzeit auff die
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stätt habe legen wollen und also gewiß, wann man ohne determination eines
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quanti die satisfaction übernemen solte, daß es nichts anders als ein gebanter
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weeg zur anarchia sein würde. Könne sonsten wohl, wie Colmar erinnert,
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ein arcanum und zwar dieses, daß die herren Schwedischen auch einen theil
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von dieser geltsatisfaction behalten und, damitt es bey der armee nicht auß
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breche , mit den ständen sich vergleichen und den militem bezahlen wollen,
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darunder steckhen. Gestalten es dann auch ad 3., daß die herren Schwedi-
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schen mit dem Churmaintzischen directorio allein communiciren und hand-
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len wollen, fast das ansehen habe, ob wollten sie das werckh bey den ständen
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süeß machen. Besorge aber, sie werden schwärlich den militem völlig ex-
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auctoriren , was man ihnen auch verspreche, sondern 3 oder 4000 mann be-
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halten wollen. Were also am besten, zumahln auch die herren fürstliche

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1
dahin gehen dörfften, per deputatos mit den herren Schwedischen zu hand-
2
len und dieselbe zu ersuchen, daß sie sich ratione quanti eines gewißen erclä
3
ren möchten.

4
Die incident puncten betreffend, conformire er sich mit Lübeckh und halte
5
dafür, man solte sich mit dem quanto soweitt nicht heraußlaßen, es seyen
6
dann quaestio quomodo et punctus executionis vorhin dergestalt gefaßt, daß
7
man sich der dabey angeführten conditionen halber versichert halten könne.

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Bremen. Müßte seines theils auch bekennen, daß ihme herrn grav Oxenstirns
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gestriges tages dictirte resolution zimblich seltzam vorkommen seye. Halte
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aber, kürtzlich sich zu expediren, dafür, es seye den herren Schwedischen da-
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rum , daß den ständen die bezahlung der soldatesque überhaupt überlaßen
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werden möchte, zu thun, und daß auff solchen fall, wann man ohne determi-
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nirung des quanti sich einlaßen wolte, prima quaestio vor sich selbsten und
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zwar um soviel mehr falle, weiln her grav Oxenstirn die antwortt in deme
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selbsten darauff gegeben, daß er gesagt, sie, die herren Schwedischen, weren
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von ihrer majestät, der königin, moderatius als von der soldatesque instruirt
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und also nicht auff der militiae forderung, sondern der königin resolution zu
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sehen. Rem ipsam betreffend, conformire er sich auch mit deme, was Lü
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beckh , Nürnberg und Colmar erinnert, daß man es nemblich, wann zumahl
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auch die höhere dahin schlagen, bey dem anerbottenen quanto laßen und die
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herren Schwedischen, weiln sie von ihrer majestät, der königin, moderatius
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instruiret, dabey zu verbleiben, nochmahlen ersuchen solle.

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Strackhs etwas mehrers zu bieten, seye ohnvernünfftig, weiln man nicht
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allein von einmahl gethaner erclärung abweichen, sondern auch zu böser con-
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sequenz anlaß geben würde. Und also die andere quaestio negative zu beant-
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worten . Hette zwar an sich selbsten aliquam rationem, si caetera essent paria,
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quando quidem autem caetera paria non sint, were davon nichts zu sagen,
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sondern der vorschlag vielmehr zu decliniren und den herren Schwedischen
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zuzusprechen, daß sie sich in diesem stückh anderer potentaten, sonderlich
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aber der cron Franckhreich gegebenem exempel nach conformiren wolten.

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Ad 3. würde seines erachtens nicht dienlich sein, wann die handlung nur
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durch eine person bey dem Churmaintzischen directorio geführet werden
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solte, sondern were um soviel mehr, weiln es res magni momenti, durch die
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deputatos vorzunemen. In den nebenspuncten seye er mit vorstimmenden
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allerdings einig.

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Herr Director. Er befinde zwar, daß die herren abgesandten bey beeden
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proponirten quaestionibus einerley meinungen führen, außer daß bey der er-
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sten dafür gehalten worden, wann bey den herren Schwedischen des vorge-
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schlagenen expedientis widerum gedacht würde, man ihnen daßelbe zu erläut
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teren und, daß das anerbottene nicht so auff ein geringes, sondern weitter als 2
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monat soldt hinaußlauffen, auffs beste zu remonstriren hette. Und obzwar
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bey der letsteren seines ermeßens so sonderliche gefahr nicht sein oder es
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soviel zu bedeutten haben würde, wann gleich die herren Schwedischen mit

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1
dem Churmaintzischen directorio allein handlen solten. Weiln jedoch selbi-
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ges weitter nicht, als die instruction zugebe, werde gehen können, seye sol-
3
cher modus tractandi der praeeminenz halber, welche das Churmaintzische
4
directorium ihme in vilioribus causis hiernächst arrogiren möchte, vornemb-
5
lich aber darum, weiln es in diesem negotio, dabey alle stände interessirt, viel
6
bedenckhlicher fallen würde, nicht zuzulaßen. Habe in omnem eventum
7
etwas auffgesetzet, weßen man sich an seiten der stätt bey dem werckh zu
8
resolviren haben möchte, und stelle zu der herren abgesandten belieben, ob
9
sie selbiges abhören wolten. Maßen auch alsobaldt geschehen, nachgehendts
10
der auffsatz volgender gestalt beliebet und dem Churmaintzischen directorio
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überliffert worden.

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Conclusum. Die erste ad consultandum vorgestelte frag betreffendt, findet
13
man diß orths, der soldatesque in ihrem übermäßigem postulato willfährig
14
zu begegnen, eine pur lautere ohnmöglichkeit und um soviel weniger nöthig
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zu sein, sich darüber außzulaßen, weiln die herren Schwedischen, daß sie
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von ihrer gnedigsten königin moderatius instruiret seyen und bey solcher
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der soldatesque forderung nicht bestehen werden, selbsten andeuttung ge-
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than und diese nur vorantwortsweise, ehe sie der stände deputirten eine
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hauptsächliche erclärung geben, in das mittel bringen wollen. Eß ist noch
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sehr ohngewiß, ob und welcher gestalt mit der verwilligten summa bey so
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elendem, armseligem und erödetem zustandt des heyligen Römischen reichs
22
auffzukommen seye, deretwegen das freywillig beschehene anerbieten deßto
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weniger zu erhöhen und, wann es auch gleich geschehen solte, würde doch
24
ein solches ohnerschwingliches quantum in vielen jahren nicht auffzubrin-
25
gen sein. Zwo millionen goldt seindt zwar baldt genennet, möchten auch in
26
den augen der soldaten ein geringes ansehen haben; wann aber dagegen
27
considerirt und betrachtet wirdt, wie weitt damitt außzulangen und daß der
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soldatesque mit anerbottenen 2 000 000 gulden, dem dictirten calculo nach,
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etliche monatsoldt bezahlet werden können, wann gleich die armee auf
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24 000 mann gerechnet wirdt und die regimenter angegebenermaßen be-
31
schaffen seindt, so redet ja res ipsa, daß solche der stände offerten nicht dis-
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proportionirt seyen, noch der soldat einiges disgusto darob zu schöpfen
33
ursach habe, weiln zumahl nicht baldt erhöret, daß bey abdanckhung einiger
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armee dem soldaten mehr dann zween monatsoldt auffs höchste entrichtet
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worden seyen, sondern im gegentheil zu hoffen, es solte derselbe, auff er-
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langte nachricht, daß er mit erfolgendem friden noch ein stuckh gelts be-
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kommen werde, sich gern damit zufriden stellen und aus den waffen bringen
38
laßen. Je höher man die verwilligung an seiten der stände stellet, je weniger
39
sie derselben statt thun können. Ob nun dem soldaten mitt einem erträg
40
lichen und gewißen nicht beßer gedienet seye, als mit einem ohngewißen
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und ohnmöglichen, laßet man an seinen orth gestellet sein. Haltet aber doch
42
dafür, es weren die herren Schwedischen beweglich anzulangen und bittlich
43
zu ersuchen, daß sie in mittleidenlicher betrachtung des reichs nur zuviel be-

[p. 696] [scan. 768]


1
kandten ohnvermögens und anderer obangeführter considerationen, sich
2
mitt anerbottenem quanto contentiren und im übrigen mitt ihrer hauptsäch
3
lichen resolution in quaestione quomodo et puncto executionis ohnverlängt
4
außlaßen, damitt die zeitt gewonnen, mehrere desolation verhütet und dem
5
fridensgeschäfft seine endtliche abhelffliche maß gegeben werden möge.

6
Den bey der anderen frag mitteingeloffenen vorschlag kan man dießeits
7
weder begreiffen noch für practicirlich halten. Dann gleich wie er an sich
8
selbsten ohnerleuttert und, was damitt verstanden werden möchte, nicht er-
9
sinnlich , also ist im gegentheil ohnstreittig, daß mit dem in waffen stehenden
10
Soldaten, so lang er eine offene handt zu begehren behaltet, nimmermehr zu
11
recht zu kommen, wohl aber zu befahren seye, daß er einen creiß nach dem
12
anderen durchsuchen, was vor der kriegesflamm bißher errettet worden,
13
weggnemen und gefölgig dem gantzen Römischen reich an statt des hoch-
14
verlangten fridens den garaus machen würde, sowohl wider der cron Schwe-
15
den selbsteigene intention und meinung alß alle recht und billichkeit, welche
16
nicht zugeben und verstatten, daß die stände als tertii, in deren obligation die
17
soldatesque nie gestanden, mit derselben quoad solutionem committiret
18
werden.

19
Die dritte und letstere frag belangend, ob es wohl das ansehen haben
20
möchte, daß vorgeschlagener maßen deßto leichter aus dem werckh zu kom-
21
men , weiln jedoch die deputatio nicht allein schon zuvor gemacht gewesen,
22
sondern auch die vorschläge und offerten bereits insinuirt seindt, alß werden
23
sich verhoffentlich die herren Schwedischen nicht zuwider sein laßen, gegen
24
denenselben sich hauptsächlich hinwiderum zu erclären. Were es zugleich
25
dahin zu richten, daß man entweder an einem orth beysammen oder doch in
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der nähe sein köndte, würde daßelbe zu gewinnung der zeitt viel dienlicher
27
sein, da sonsten über bißherigem modo tractandi, an statt 4 oder 5 tag,
28
leichtlich soviel wochen under der handt verstreichen köndten.

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