Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
120. 102. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 September 13 8 Uhr
120
Osnabrück 1647 September 13 8 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 433’–434’ = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; MEA FrA , RK ) Fasz.
27 o. F. ( Conclusum ).
Aufforderung an den Kurfürsten von Brandenburg zur Räumung der Stadt Herford; Memorial
zugunsten der Stadt Heilbronn.
Anwesend: Straßburg auf der Rheinischen, Nürnberg, Eßlingen [per Lindau] und Memmingen auf
der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirt: Es habe das Churmaintzische directorium ihme
gestrigen abendt um 6 uhren einen nach der hand verlesenen extract schrei-
bens , so von herrn Dr. Reigerspergern von Münster wegen der Herfordti-
schen sach anhero kommen, zugeschickhet und dabey, daß davon alhier in
beeden collegiis ebenermaßen geredet werden solte, andeuten laßen. Kurtz
zuvor habe er auch von der statt Herfordt deputirten, herrn Fürstenau, ein
schreiben, welches auch verlesen, diser sachen halber bekommen. Dieweiln
nun der stätt hievorige in dieser sachen außgefallene meinung darinnen
allerdings begriffen, alß werde keiner großen umbfrag vonnöthen, sondern
es bey deme, was bereits an diesem orth geschloßen worden, zu laßen sein,
habe gleichwohl denen herren abgesandten vorhero parte davon geben, die
in omnem eventum abgefaßte fernere resolution zugleich verlesen und, was
sie nicht allein bey dem werckh selbsten, sondern auch dem concept zu
erinnern haben möchten, vernemen wollen.
Nürnberg. Er laße es bey abgelesenem auffsatz, weiln er dem vorigen dis
orths gemachten concluso gemäß, allerdings bewenden. Und werden die
stätt, wann sie verspüren, daß die fürstliche sich dieses werckhs nicht recht
annemen wollen, das ihrige aller möglichkeit nach dabey zu thun und
dahin, daß die täglich zunemende pressuren bey der betrangten statt
Herfordt fürderlichst abgeschafft und nicht das geringste, was zu ihrer
erledigung dienlich sein mag, verabsaumet werde, zu sehen und zu trachten
haben.
Eßlingen per Lindau. Er verneme gern, daß ein solches conclusum in
der Herfordtischen sachen zu Münster gefallen seye, und weiln daßelbe mit
dem alhiesigen stättischen übereinstimme, werde es, wann gleich die hiesige
fürstlichen nicht darauff gehen wolten, weil die majora solcher gestalt schon
gemacht, nicht viel zu bedeutten haben. Laße ihme also auch abgelesenes
concept gar wohl gefallen.
Memmingen. Deßgleichen.
Herr Director. Er habe sich auch erfreuet, daß das Münsterische conclu-
sum so erwünscht gefallen
Vgl. Meinung des FR Münster vom 9./19. September 1647 ( MEA FrA , RK ) Fasz. 27) sowie
Sitzung des KfR vom gleichen Tag (APW [ III A 1, 1 S. 838–840 ] ).
guthen und gerechten sache zu förchten oder auff die herren fürstliche zu
reflectiren gehabt hette. Seye gleichwohl höchlich zu bedauern, daß die
catholischen denen evangelischen, wie sie sich ihrer glaubensgenoßen an-
nemen sollen, weißen müßen. Obangeregtes ferneres conclusum ist nach-
stehenden innhalts gewesen:
Conclusum. Demnach jüngsthin über die Herfordtische occupation an
seitten der alhie subsistirenden stättischen abgesandten gemachtes conclu-
sum eben auch dahin gegangen, daß mit vorwißen und belieben der Kayser-
lichen herren
stände
stellige und ohnschädliche abführung ihrer völckher, restitution occupirter
statt in vorigen standt und einstellung fernerer attentaten in schrifften be-
weglichst zu erinnern seyen, alß laßt man es nochmahlen und zwar deßto
lieber dabey bewenden, weiln es mit deme zu Münster in allen dreyen reichs-
collegiis gefallenen verglich gantz einig. Kann sich im übrigen, daß jedem
theil seine praetensiones und respective defensiones entweder bey güthlicher
composition coram commissariis oder in entstehung derselben am Kayser-
lichen und des heyligen Römischen reichs cammergericht vorzubringen,
reserviret werden, wohl vergleichen. Und weiln eingelangtem bericht nach
der einquartirungslaßt sambt anderen pressuren in besagter statt Herfordt
sich täglich und dergestalt vermehren sollen, daß die ohngedult leichtlich zu
einer hochschädlichen desperation außschlagen köndte, alß will an mög
lichster befürderung des bereits per majora placitirten schreibens um soviel
mehr gelegen sein.
Herr Director proponirte ferners: Nach deme vorgestriges tages, daß
wegen der statt Hailbronn geclagten vestungsbaues an die herren stättische
zu Münster geschrieben werden solle, für guth angesehen worden, habe er
ein concept des inhalts, wie verlesen, auffgesetzt, zu der herren abgesandten
belieben stellend, was sie dabey zu erinnern haben möchten.
Weiln nun nichts dabey erinnert, sondern für gehabte bemühung danckh
gesagt worden, alß
Eßlingischen zu handen geliffert werden
Vgl. oben [ S. 592 Anm. 13 ] . Antwort der Städtegesandten Münster vom 22. September/2. Ok-
tober 1647 ( Strassburg AA 1140 fol. 400–401) mit kurzem Hinweis auf die Deputationen
zum frz. Prinzipalgesandten Longueville und dem kurbayerischen Hofrat und Gesandten am Kon
greß Dr. Johann Ernst (1604–1667) (über ihn APW [ II C 2 S. 209 Anm. 1 ] ; APW [ III A 1, 1 S. 323 Anm. 3 ] ) sowie dem inzwischen abgeschickten Schreiben an den bayerischen Kurfürsten.