Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
93. 76. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 Februar 12 10 Uhr
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Osnabrück 1647 Februar 12 10 Uhr
Strassburg AA 1144 fol. 311–312’ = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
2 – X. 8. m.
Schreiben an die schwedische Königin wegen der in Leipzig festgehaltenen Waren in deutscher oder in
lateinischer Sprache?
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Herford auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg
und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director. Nachdem auff vorgestrigen tags von dem herrn Franck-
fortischen und Lindauischen beschehenes anbringen und begehren für guth
angesehen worden, daß wegen der Augsburgischen kauffleuth zu Leipzig
angehaltener wahren ein bewegliches intercessionalschreiben an die königin
in Schweden abgefaßt werde, alß habe er zu solchem ende ein concept auff-
gesetzt und werde nach abhörung deßelben zu der herren abgesandten belie-
ben stehen, was sie dabey zu erinnern haben möchten, vor- und anzubrin-
gen .
Lübeck. Sagte dem herrn directori für die in auffsetzung des schreibens
übernommene mühewaltung freundlichen danck und stellte allein zum nach-
dencken , ob man daßelbe in Teutscher sprach also abgehen oder in Latein
übersetzen laßen wolle. Könne es sonsten bey dem concept, so viel er in eyl
anmercken können, wohl bewenden laßen.
Regensburg. Praemissa gratiarum actione wegen wohl abgefaßten schrei-
bens , sagt, er erinnere sich zwar, so viel die form anlange, daß auff dem zu
Regenspurg anno 1641 gehaltenem reichstag die frag, ob man an die cron
Schweden Teutsch oder Lateinisch schreiben solle, auch vorkommen und
Lateinisch geschriben worden, aber auch wohl in Teutscher sprach derglei-
chen geschehen seye. Und er also seines theils indifferent, ob man dises
intercessionalschreiben Teutsch oder Lateinisch abgehen laßen wolle. 2. In-
gredientia betreffend stehe er an, ob die von der evangelischen bürgerschafft
zu Augspurg angeführte rationes dem schreiben einzurücken seyen, weiln zu
besorgen, es dörffte solches den guthen leuthen mehr schaden alß nutzen
bringen, der churfürst in Bayern auch bald etwas captiren und auffangen.
Were also seines ohnvorgreifflichen ermeßens beßer, wann man in generali-
bus verblibe und bey dem werck sich wohl in acht nemen thete.
Frankfurt bedanckt sich ebenmäßig gegen dem herrn directore für die
genommene mühe und halte an seinem orth am besten zu sein, daß es bey
dem Teutschen concept verbleibe. Wegen der rationum seye er zwar indiffe-
rent , vermeinte aber, daß selbige dem schreiben darumb, weiln sie bereits in
demselben, wie er wahrgenommen, guther maßen begriffen seyen, abson-
derlich nicht beyzulegen weren, und es im übrigen dabey sein bewenden
haben köndte.
Nürnberg repetita gratiarum actione, sagt: Er erinnere sich auch, daß seine
herren und oberen an die königliche majestät zu Schweden zu verschiedenen
mahlen in Teutscher sprach geschrieben haben, ihnen auch hinwiderumb
Teutsch geantworttet worden seye. Was die ingredientia des abgelesenen
schreibens betreffe, laße er selbige, alß wohl gefaßt, an seinen orth gestelt
sein. Stünde allein an, ob nicht das schreiben umb etwas mehrers contrahirt
werden köndte und ob die rationes, weiln man etwan dadurch der evangeli-
schen bürgerschafft zu Augspurg auff ein oder andere weis noch ferners zu-
zusetzen anlaß bekommen möchte, seye aber deretwegen auch indifferent.
Und vornemblich dahin zu sehen, qua intentione die evangelische bürger
schafft selbige einzurucken begehre. Ratione formae seye er auch indifferent,
was man für eine sprach bey dem schreiben gebrauchen wolle. Dabey aber
auch gleichwohl dises zu bedencken, daß 1. der Teutschen authoritet, wann
man sich frembder sprachen bedienen wolte, zu mercklichem praejudiz hier-
nechst gereichen würdte. Zumahln 2. die cron Schweden ein stand des reichs
zu werden gedencke und 3. an denen ihro hiernechst zugehenden orthen
sonder zweiffel Teutsche cantzleyen anrichten werde.
Herford. Bedanckt sich ebenmäßig gegen dem herrn directore für das auff-
gesetzte schreiben, seye sonsten auch indifferent, in welcher sprach man das
schreiben abgehen laßen wolle. Halte aber, das
vernünfftigen ursachen in Teutscher sprach am besten geschehen köndte. So
viel die rationes betreffe, würdten zwar dieselben, wann sie dem schreiben
beygelegt werden solten, der sachen desto
aber der herr Franckfortische, daß es bey dem schreiben allein verbleiben
könne, dafür gehalten, alß wolle er es auch dahin gestelt sein laßen und von
den majoribus sich nicht separiren.
Memmingen. Mit widerhohlung voriger dancksagung, sagt, er seye zufriden,
in welcher sprach man das abgefaßte intercessionschreiben abgehen laßen
wolte. Auff allen fall aber köndte man sich, welcher modus am besten were,
bey den herren Schwedischen erkundigen. Und im übrigen die beylag der
rationum, deren die fürnembste bereits im schreiben begriffen seindt, zurück
laßen.
Herr Director sagt, er erinnere sich ebenermaßen, daß insgemein kein
andere alß Teutsche sprach gegen der cron Schweden gebraucht worden,
gestalten auch seine herren und oberen jederzeit derselben sich bedient
haben. Wüßte auch nicht, warumb man eine andere nemen solte, weiln
zumahln bekandt, daß alle sachen bey den herren Schwedischen alhier alle-
zeit in Teutscher sprach bißhero proponiret und verhandelt, 2. der evangeli-
schen bürgerschafft zu Augspurg überschickter bericht auch Teutsch, und
3. von anderen ständen und stätten mehr in dieser sprach an die cron
Schweden geschrieben worden seye. Was der evangelischen bürgerschafft
angeführte rationes concernire, seye er angestanden, ob selbige dem schrei-
ben formaliter beyzulegen sein werden. Wann man sie aber dabey haben
wolte, müßte man selbige noch einmal fleißig durchgehen und diejenigen,
welche obgemelte evangelische bürgerschafft etwa nachtheilig fallen möch
ten , außen laßen. Da man auch die rationes denen herren Schwedischen
hinderbringen wolte, müßte man sie benebens, daß sie selbige in guther
geheime behalten wolten, weiln der evangelischen bürgerschafft zu Augs-
purg ein und ander praejudicium dannenhero hiernächst leichtlich zuwaxen
köndte, auffs fleißigste bitten und ersuchen.
Conclusum. Es solle bey dem vom herrn directore abgefaßten concept des
intercessionschreibens allerdings verbleiben, daßselbige zur außfertigung
gegeben und denen herren königlichen Schwedischen durch den herrn
Franckfortischen und Lindauischen (maßen sie sich ohne das darzu erbietig
gemacht) ohnverlängt eingelieffert und zu fürderlicher bestellung recom-
mendirt werden.