Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
91. 74. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 Februar 5 10 Uhr

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74. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 Februar 5 10 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 307–308 = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen
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2 – X. 8. m.

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Zusammenstellung der Gründe gegen das Vorgehen Milendoncks; Bericht der Deputierten zu den
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schwedischen und altenburgischen Gesandten über die lindauischen Reichspfandschaften sowie den
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Städteartikel in der Endlichen Erklärung.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
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Ulm/Lindau [per Nürnberg] und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.

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Herr Director. Es werden sich die herren abgesandten zweiffelsfrey aller-
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seits wohl erinnern, welcher gestalt bey letzterer zusammenkunfft anregung
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geschehen seye, daß Monsieur le Comte d’Avaux die rationes, umb deren
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willen die Millendonckische arresta zu relaxiren seyen, begehret habe. Weiln
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aber der Franckfortische herr abgesandte selbige auffzusetzen bedencken
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getragen, alß habe er zwar etliche zu papyr gebracht, seye ihme aber eben so
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bedencklich gefallen, dieselben ohne vorhergehende communication mit den
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übrigen herren abgesandten außzustellen; werde also dahin stehen, ob die

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herren abgesandten selbige abhören und die gebühr dabey erinnern wollen.
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Weiln nun übrige herren abgesandten dabey nichts zu moniren gehabt, ist es
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dabey geblieben, daß selbige dem herrn Comte d’Avaux solcher gestalt ein-
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geliffert werden sollen

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Bedenken in Strassburg AA 1143 fol. 93–93’.
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Lübeck und Nürnberg referiren: Sie hetten in puncto der stättischen diffe-
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rentien umb die Lindauische reichspfandschafft betreffend sich gestern mor-
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gens umb 8 uhr bey herrn Salvii Excellenz angemeldet und bey dem vortrag
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1. praeoccupirt, sie wolten nicht zweiffeln, Seine Excellenz werden daß bey
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herrn Oxenstirn jüngst beschehene anbringen bereits vernommen haben,
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womit sie deroselben auch diejenige schrifft, worauff der erbaren stätt desi-
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deria bestünden, mit der anzeig zugestelt, es werde nun zu Seiner Excellenz
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belieben, welchem auffsatz sie nachgehen wolten, stehen und sich derselben
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zu ihrem gefallen zu gebrauchen haben. Damit es bey denen herren Kayser-
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lichen nicht das ansehen gewinnen möge, ob gingen die erbaren stätt zu
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weitt, hette man gedachte stättische desideria auffs kürtzeste contrahirt. Wel-
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ches Seine Excellenz zwar beliebt und auffgenommen, dabey aber, daß man
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den anderen differentien nachgehen müße, angezeigt. 2. Hetten sie auch bey
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Augspurg, Dinckelspühel und Bibrach die aequalitatem in politicis vorge-
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schlagen , wie nicht weniger, was bey übrigen ante annum 1624 gravirten
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stätten für billich und practicirlich gefunden worden seye, remonstrirt, und
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daß Seine Excellenz Ihro dises negotium bester maßen recommendirt sein
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laßen wolten, inständig gebetten. Worauff sie, daß sie deßen gewiß einge-
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denck verbleiben und sonderlich, so viel Augspurg betrifft, welcher statt sie
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die herren Schwedische in viel weg obligirt seyen, ihre desideria regali manu
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durchtreiben und behaupten wolten, sich willfährig erbotten. Was die Lin-
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dauische pfandschafft betreffe, were herrn Oxenstirns Excellenz sowohl die
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ohnbillichkeit der herren Kayserlichen, alß die von dem herrn Lindauischen
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deßwegen angeführte und in forma memorialis (welches sie auch herrn Sal-
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vii Excellenz mit gebührender der sachen recommendation also baldt ein
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gehändiget ) abgefaßte rationes remonstrirt worden. Welche auch, daß sie
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auff der billichkeit beruhe, und daher, weiln die executio intuitu religionis
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vorgenommen worden und in die gravamina billich zu rechnen seye, befun-
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den und das ihrige nach aller möglichkeit dabey zu thun, sich geneigt erbot-
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ten haben.

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Den nachmittag seyen sie zu den herren Altenburgischen gefahren und
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haben ihnen den auffsatz mit vorhergehender recapitulation desjenigen, was
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bey herrn Salvio vorgangen seye, ebenmäßig recommendirt. Welche sich so
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wohl des ansprechens alß der guthen confidenz, die man stättischen theils zu
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ihnen trüge, freundlich bedanckt und, daß sie zu der satisfaction deroselben
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desiderien alles vleißes cooperiren wolten, versprochen. Nachdeme ihnen der
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herr Altenburgische auch ein exemplar davon zugestellet und dabey, daß
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man alles compendiose darinnen begriffen, angedeuttet worden, haben sie

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ihnen daßelbe darum desto mehr gefallen laßen, weiln jederzeit über des
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stättischen articuls weitleufftigkeit geklagt worden seye, sie auch selbsten
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nicht recht faßen können, was für differentien sich dabey enthalten. In specie
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aber habe er sich wegen der statt Lindau dahin erclärt, weiln sich augen-
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scheinlich finde, daß derselben intuitu religionis gewalt und ohnrecht ge-
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schehen seye, daß er auff restitution derselben auch bestehen wolte.

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Nürnberg. Wüßte zwar über bereits referirtes, dafür dem herrn Lübecki
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schen hoher danck gebühre, ein mehreres nicht zu berichten. Stelle aber zum
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nachdencken, ob man nicht auch der stätt anligen halber dem Monsieur le
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Comte d’Avaux bevorab, weiln er sich ohne das beschwäre, daß die erbaren
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stätt ihme niemals die ehre einer deputation gethan und sich allein auff die
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herren Schwedischen, alß wann sie den puncten gravaminum allein erheben
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köndten, reflectirten, per deputatos zusprechen und dieselbige recommen-
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diren laßen wolte? Man ist aber ohne resolution darüber auffgestanden und
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von einander gangen.

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