Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
89. 72. Sitzung des Städterats Osnabrück 1647 Februar 2 10 Uhr

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72. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1647 Februar 2 10 Uhr

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Strassburg AA 1144 fol. 297–300’ = Druckvorlage; Ulm A 1560 o. F.

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Bericht der Deputierten zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten über die in der 71. Sitzung
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beratenen Punkte.

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Anwesenheit nicht eindeutig ersichtlich.

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Herr Director referirt. Nachdeme bekandt, daß der vorgestrigen tages
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vorkommenen 4 puncten halber die militarische licenten, Millendonckische
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arresta, Leipzische consignation der Augspurgischen güther und die came-
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ralische process in puncto des underhalts betreffend auß mittel der löblichen ehrbaren
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stätt dreyerley deputationes 1. an den herrn graven von Trauttmansdorff, 2.
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an den herrn Comte d’Avaux und 3. die herren Schwedische geschloßen und
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dise zusammenkunfft zu abhörung derer deputirten relationum angestellet
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worden, alß habe er neben dem herrn Regenspurgischen sich noch selbigen
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tag bey herrn graven von Trauttmansdorff umb audienz anmelden laßen,
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darzu aber erst gestern umb 9 uhren gelangen können. Zu welcher zeit bey
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Ihrer Excellenz sie sich eingefunden und nach abgelegten gewohnlichen
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curialien obangedeutte 4 puncten vor- und angebracht, die rationes, warumb
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man sich bey einem und anderen zu beschwären, angeführt und umb schleu-
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nige remedirung solcher attentaten und dahero je mehr und mehr entsprin-
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gender inconvenientien instendig gebetten haben.

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Auff welches herr grav von Trauttmansdorffs excellenz sich in gegenwarth
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der übrigen 3 herren Kayserlichen plenipotentiarien über einen und anderen
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puncten volgender gestalt erclärt: Die introductio der militarischen licenten
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seye geschehen in retorsionem der Heßischen und Cölnischen neutralitet

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Hessisch-stadtkölnischer Neutralitätsvertrag vom 11. Juni 1646, der trotz des Verbots der Neu
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tralität im Reichstagsabschied von 1641 und gegen den Willen des Kaisers zur Sicherung des Han-
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dels gegen Übergriffe hessischer Truppen abgeschlossen worden war (Vertrag in Köln KuR 259
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Mappe Juli fol. 15–16’, ebd. Mappe August fol. 2–3’; Köln BA IV fol. 359’–361; RK FrA , RK )
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91 IX b fol. 421–422).
.

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Sie wollen aber nicht underlaßen, an herrn veldtmarschallen Melandern

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Bekannter unter dem Namen Graf von Holzappel.
,
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wiewohl derselbe sich itzundt nicht im landt, sondern droben bey der armee
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befinde, begehrter maßen zu schreiben.

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Der Millendonckischen arrest halben hetten sie fürs ander auff privat anspre-
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chen des Cölnischen secretarii

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Gemeint ist Dr. Hermann Halveren.
das werck bereits an Ihre Kayserliche Maje
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stät , dahin die statt Cöln auch selbst geschrieben, gelangen laßen. Werde das
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rescriptum bald zu Speyer sein. An die cammer deßwegen zu schreiben, seye
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eine sach von keinem effect, dann weiln sie von Ihrer Majestät selbsten
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keinen bevelch annemmen wolle, werde sie selbigen viel weniger von ihnen,
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Kayserlichen gesandten, admittiren. Worüber herr Vollmar den vorschlag
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gethan, man möchte die sach vor die 3 reichsräth bringen und darüber
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consultiren laßen. Demnach aber darauff geantworttet worden, es dörffte,
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weiln der herr cammerpraesident bey Churmainz, wie man eüserlich ver-
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neme , zimlich favorisiret sein solle, desto langsamer damit hergehen, das
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schreiben aber ohne nachtruck nicht verbleiben, wann darinnen, das ge-
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sambte stätt sich darob beschwärt und umb der consequenz willen alle ständ
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dabey interessirt seyen, gedacht würdte. Hetten sie sich endlich darzu erbot-
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ten und gesagt, das Kayserliche schreiben werde doch wohl ehender daselb-
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sten sein. Mit dem Comte d’Avaux darauß zu reden, hielten sie deßwegen für
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bedencklich, weiln die herren Frantzosen es also auffnemmen und verstehen
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dörfften, ob wolte man ihnen causae cognitionem a parte Caesaris dadurch
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einraumen. Und ob man wohl dagegen eingewendt, gleichwie der Speyeri-
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sche commendant den arrest absque causae cognitione angelegt, also köndte
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er ihn auch absque causae cognitione relaxiren, besonders wann er vernemen
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werde, daß ohnschuldige dadurch beschwärt seyen und andere sich darwider
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hefftig setzen, so sey doch nicht zu verspüren geweßt, daß das ansprechen bey
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demselben geschehen werde.

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Wegen der zu Leipzig angehaltenen Augspurgischen güther hetten sie drit-
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tens mit denen herren Schwedischen bereits geredt, welche auch dise proce-
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dur für ohnbillich gehalten und gesagt, daß sie deßwegen schon geschriben
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hetten. Nachdem ihnen aber remonstrirt worden, daß das schreiben nur an
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den commendanten zu Leipzig abgangen seye und derselbe ohne des herrn
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33 bevorgestandener] Ulm bevorstehender.
veldtmarschall Wrangels ordre den arrest besorglich nicht relaxiren werde,
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haben sie herrn Vollmars excellenz, deßen bey damals bevorgestandener
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conferenz gegen den herren Schwedischen zu gedencken, erinnert. Doch
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aber auch so viel zu verstehen gegeben, daß Wrangel hiesiges zuschreiben
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für nichts achten und also geringer effect dannenhero zu gewartten sein
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werde.

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Wann man 4. mit verschonung der cameralischen process in puncto des
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underhalts auffgezogen kommen wolte, würde dis geschäfft den Millendonk-

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kischen arrest 〈extremus〉 machen. Weiln es der herren assessorum alimenta
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betreffe, die dafür halten, daß die stätt noch am besten mit abtragung ihrer
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schuldigkeiten auffzukommen wißen, und steige man jederzeit über den
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zaun, wo er am nidrigsten seye. Ob man nun wohl ex parte der deputirten
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über die ohngleichheit geklagt und es dahin zu richten gebetten, daß eine
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moderation und aequalitet gebraucht und die executiones eingestellt werden
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möchten, bevorab, weiln die stätt das meiste bißher bezahlt und am wenig-
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sten in restanten bliben, die anzahl auch der herren assessorum nicht so
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groß, so seindt doch die herren Kayserlichen auff ihrer meinung bestanden,
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daß es nemblich beßer seye, dises geschäffts zu geschweigen, alß das andere
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schwär dadurch zu machen.

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Schließlichen hetten sie denen herren Kayserlichen insgesambt nächst ge
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bührender dancksagung für die willfährige resolution incidenter auch der
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erbaren stätt angelegenheiten in puncto gravaminum, insonderheit aber die
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evangelische bürgerschafft zu Augspurg und die reichspfandschafften bestes
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vleises recommendiret. Worauff herr grav von Trauttmansdorff sich zwar zu
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aller willfährigkeit und müglichster befürderung erbietig gemacht, dabene-
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ben aber, daß nicht eben die stätt, sondern das gantze corpus evangelicorum
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den bogen in puncto gravaminum gar zu hoch spannete, angedeuttet.

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Weiln nun der herr Regenspurgische über bereits referirtes weitter nichts zu
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addiren gewußt, alß haben der Lübeckische und Nürnbergische herren abge-
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sandte von demjenigen, was ihre expedition bey denen herren Schwedischen
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gewesen seye, ebenmäßige relation erstattet. Jener aber vorhero nächst
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freundtlicher danksagung für die von dem herrn Straßburgischen und
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Regenspurgischen abgelegte relationes zum nachdenken außgestelt, nach
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dem er sich von dem Hamburgischen

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Dr. Johann Christoph Meurer.
informiren laßen, daß die cammer
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nicht gar ohnschuldig seye, sondern sich der Millendonckischen sachen auch
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theilhafftig gemacht habe, in deme sie mandata ergehen laßen, cognoscirt
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und geurthelt habe, ob nicht thunlich, daß neben dem allhiesigen schreiben
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auch die interessirte stätt an dieselbe schreiben thäten? Weiln aber, das man
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des von denen herren Kayserlichen vertrösteten schreibens erwartten und
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das werck sodann erst in die 3 reichscollegia kommen laßen solle, für besser
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befunden worden; alß hett er es auch an seinem orth dabey bewenden und
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sein abgelegte relation volgenden inhalts ad acta liffern laßen.

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Demnach zufolge dem 31. Januarii gemachten conclusi der Lübeckische und
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Nürnbergische abgesandte sich fort selben mittags bey der königlichen
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Schwedischen legation angemeldet und dieselbe darauff zu angesetzter zeit
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nachmittags umb 3 uhren dahin kommen, haben sie, praemissa condolentia
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et gratulatione pro restitutione, Ihrer Exellenz herrn graven Oxenstirn (alß

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welche sie und zwar im bette niderligend

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J. Oxenstierna hatte sich am Fuß verletzt ( Meiern IV S. 34 ; J. Oxenstierna an Kgin. Christine
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vom 8./18. Februar 1647 APW [ II C 3 nr. 133 S. 257f ] .).
, herrn legatum Salvium aber
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dahero nicht vorgefunden, daß er umb selbe zeit sich bey denen herren
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Kayserlichen bescheiden) sowohl die relaxationem der evangelischen bür
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gerschafft zu Augspurg in Leipzig arrestirten güther als auch der erbaren
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frey- und reichsstätte besonderen anligen in puncto gravaminum nebenst
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überreichung dahin kürtzlich abgefaßten, wie nichts weniger, daß in der
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statt Augsburg eine aequalitet in politicis auß dazu eingeführten besonderen
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motiven befördert werden möchte, bester maßen recommendiret. Ad quae de
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adversa valetudine et aliis nonnullis praemissis Seine Excellenz hauptsäch
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lich geantworttet: Sie hetten auff des herrn Frankforttischen und Lindaui-
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schen abgesandten ansuchen, vor disem albereits an den herrn general-
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major Axel Lillo naher Leipzig geschriben, von dannen sie noch dem den tag
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antwortt erwartteten mit erbithen, deßhalben ferner alle müglichkeit vorzu-
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wenden . Daneben berichtende, daß die herren Kayserlichen ihnen selbiges
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negotium, denen sie aber die statt Augspurg darauff hingegen ebenmäßig
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recommendirt mit vorzeigung von den herren Kayserlichen ihnen einge-
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reichten , von Dr. Leuxelring dahin auffgesetztem memorialis.

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Ad 2. Der erbaren frey- reichsstätte gravamina betreffend were Seiner Excel-
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lenz besonders libe, daß selbe dergestalt in compendium gefaßet, daß sie
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sich desto beßer darein finden köndten. Er würdte zwar schwachheit halben
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selbst nicht dabey sein können, wolte aber mit herrn Salvio darauß reden
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und derselbe, das seinige dabey zu thun, nicht underlaßen. Die desiderirende
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aequalitet betreffend

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23 nahmen] Ulm nemen.
nahmen sie zwar das fundamentum eandem desiderandi
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anfangs so eben nicht, nachgehents aber zu aller gnüge dahin ein und
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funden raisonnabel und billich, daß auß dazu vorbrachten rationibus diser
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statt darunter extraordinarie geholffen werde, wozu sie omnem operam
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conferiren würden. Schließlich fragete er, ob des Brandenburgischen recom-
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pens halben, ratione Magdeburg und Halberstatt, in dem reichsstättischen
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collegio ichtwas vorkommen, worauff wir mit nein geantworttet. Tum ille,
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es were wohl nicht ohne, daß Caesarei in modo procedendi verstoßen, in
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dem irrequisitis statibus die oblatio geschehen were. Ubi nos, weil es diß
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orths bißhero überall etwas irregulariter daher gangen, were kein wunder,
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daß in diesem passu auch so verfahren. Ille, sie hetten zwar anfänglich cum
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Caesareanis auch also tractiret, so ihnen aber kein ernst gewesen, sondern,
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was offeriret, cum consensu haben wollen. Et ita cum iterata recommenda-
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tione discessum.

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Frankfurt: Bedanckt sich gegen denen bey den herren Kayserlichen und
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Schwedischen gewesten herren deputirten für umbständlich abgelegte rela-
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tiones zum höchsten, mit vermelden, daß er neben dem herrn Lindauischen
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die auffgetragene commission bey dem Monsieur le Comte d’Avaux wegen

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noch nicht verstatteter audienz nicht werckstellig machen können, seye
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ihnen aber auff heuttigen nachmittag umb 2 uhr die stundt ernennt, die sie
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beobachten und von der expedition gebührende relation ebenermaßen er-
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statten wolten.

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Herr Director berichtete ferner: Demnach von dem herrn Lübeckischen
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letztlich erinnert worden, daß es guth were, wann die stättische differentien
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auff die mas und weis eingerichtet würdten, wie von denen herren fürstli
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chen geschehen, damit herr Salvius selbige desto beßer assequiren und bey der
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conferenz mit rationibus gefaßt sein köndte, alß seye daselbe auff verbeße
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rung geschehen, dahinstellend, ob man es ietzt oder zu anderer zeit abhören
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und was zu oder von zuthun anzeigen wolte? Weiln aber die zeit verfloßen
12
gewesen, alß ist die abhörung auff nächste session verspart und, das concept
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indeßen zur dictatur zu geben, für guth angesehen worden.

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