Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
85. 68. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Dezember 11 9 Uhr
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Osnabrück 1646 Dezember 11 9 Uhr
Nürnberg S I L 203 Nr. 20 fol. 116–117 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 275–
276; Ulm A 1560 o. F.; vgl. ferner Bremen – 2 X. 8. m.
Städtisches Projekt zu Artikel 11 der Gravamina.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Dortmund, Bremen, Herford auf der Rheinischen,
Regensburg, Nürnberg, Ulm, Lindau und Memmingen auf der Schwäbischen Bank.
Herr Director proponirte, er habe zwar bey dieser zusammenkunfft von
zweyen puncten zu reden vermeinet, weiln aber die zeit zu kurz, wolle er nur
das nöthigste vor die hand nehmen und das übrige auf morgen, geliebt es
Gott, versparen. Werden demnach die herren abgesanden auß denen diffe-
rentien , so die herren fürstliche gestrigen tages ad dictaturam kommen
laßen, daß bey der erbaren stätte articul dasjenige, worinnen dieselbe mit
leztextradirter declaration discrepant, übergangen und auf dieselbe remittiret
und verwießen worden seye, sonder zweifel wahrgenommen haben. Erhei-
sche also die unumbgängliche nothdurfft, daß die erbaren stätte mit denen
differentien, so sie in particulari concerniren, auf allen fall instructae und
gefaßt seyen. Es habe zwar hiebevor zu Münster ein unvorgreifliches pro-
ject derselben gemacht, welches auch herrn Volmarn, neben deme, was die
fürstlichen übergeben, zugestellt, die fernere nothdurfft aber anhero reser-
virt worden.
Damit nun die herrn fürstliche etwas bericht davon haben und insgemein er-
fahren , worinnen man diß orts anstehe, als habe er das project nochmaln zu
dem ende durchgangen, in substantialibus aber keine änderung dabey vorge-
nommen , sondern allein in formalibus daßelbe umb etwas anderst eingerich-
tet . Wolle es demnach verleßen und zu der übrigen herrn abgesanden belie-
ben stellen, ob sie sich darüber vernehmen laßen und ihre noch ferners dabey
habende gedanken und erinnerungen unbeschwert eröffnen und beybringen
wolten. Ehe aber daselbe geschehen, sagte
Lübeck: Er erinnere sich deßen gar wol, was zu Münster aufgesezt und
übergeben worden; befinde, daß das meiste, worinnen die erbaren stätte mit
den catholischen noch discrepiren, bereits in das concept eingebracht seye,
dabey es auch gelaßen werden könnte. Hielte davor, daß man daßelbige dem
Magdeburgischen directorio zu der übrigen herrn fürstlichen mehrerer In-
formation und, damit die sache desto mehrere erläuterung bekommen möge,
zusenden solte. Den stättischen articul betreffend, were das project noch-
maln vorzunehmen, ein und anderes hinc inde einzuruken und alsdann das
model, wie der articul eingerichtet werden solte, zugleich zu übergeben.
Vornehmlich auch dahin zu sehen, daß der herrn Kayserlichen wort und
formalia soviel möglich behalten; derenselben project mit der evangelischen
auffsaz conferiret, die vorfallende monita convenienti loco eingeruket und
dergestalt, ut quam minimum decedat de ipsorum formalibus, künfftige dis-
puten zu verhüten, eingerichtet werden möge.
Diesem nach erinnere er sich noch wol, daß bey jüngster überlegung des
projects, sonderlich in consideration kommen, wie es mit den stätten, darin-
nen die evangelische religion allein in übung, zu halten seye? Deßwegen
auch neulich verschiedene erinnerungen beygebracht worden. Dieweiln aber
derer stätte, in welchen das exercitium evangelicae religionis allein in übung,
im religionsfrieden außtrüklich nicht gedacht, und in etlichen evangelischen
stätten bey bestellung des ministerii auch das kirchen convent und die bür
ger concurriren, als stelle er zum nachdenken, ob nicht diese wort „Und die
sonsten darzu gezogen werden“ zu addiren weren?
2. Hielte er davor, man solte der herrn Kayserlichen project durchgehen
und gegen den stättischen auffsaz halten, auch was dabey zu ändern sein
würde, in gute obacht nehmen. Jedoch aber auch, soviel möglich, bey denen
formalibus derselben bleiben.
Worauff der herr director incidenter erinnert, es würde also beßer sein, daß
man zu gewinnung der zeit und damit man bey bevorstehender der gesamb-
ten herrn evangelischen zusammenkunfft, stättischen theils gefaßt erscheinen
möchte, nur von gemachtem articulo sich in etwas unterrede und die herrn
abgesande, bey ablesung des concept die ihren ferners beygehende vernünff
tige erinnerungen beyzubringen, sich belieben laßen. Welches auch von den
übrigen placitirt, das stättische project nochmaln durchgangen, die hinc inde
beschehene monita ad notam genommen, dem concept alsobalden eingeruket
und daßelbe zu der herren abgesanden mehrerer erseh- und nachdrüklicher
überlegung nochmaln ad dictaturam zu geben, verglichen worden.